20.067
Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts. Bundesgesetz
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
2. Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Anpassung der gesetzlichen Grundlage zur Nutzung der Daten im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF)
2. Loi fédérale sur la surveillance de la correspondance par poste et télécommunication (Adaptation de la base légale concernant l'utilisation des données du système de traitement du Service SCPT)
Antrag der Minderheit
(Pult, Aebischer Matthias, Graf-Litscher, Pasquier, Piller Carrard, Schaffner, Schlatter, Storni, Töngi, Trede)
Rückweisung der Vorlage 2 an den Bundesrat
mit dem Auftrag, in einer Zusatzbotschaft/einem Zusatzbericht klarzustellen, was der genaue Zweck der beantragten Gesetzesrevision ist. Es ist abschliessend darzulegen, welche neuen Funktionalitäten der Dienst ÜPF dank dieser Gesetzesrevision erhalten soll und ob es heute eingesetzte Funktionalitäten gibt, die im geltenden Recht keine genügende Rechtsgrundlage haben.
Proposition de la minorité
(Pult, Aebischer Matthias, Graf-Litscher, Pasquier, Piller Carrard, Schaffner, Schlatter, Storni, Töngi, Trede)
Renvoyer le projet 2 au Conseil fédéral
avec mandat de préciser, dans un message complémentaire/rapport complémentaire, le but exact de la révision législative proposée. Il devra notamment présenter de manière exhaustive les nouvelles fonctionnalités qui seront ajoutées au service de surveillance de la correspondance par poste et télécommunication grâce à cette révision de la loi et montrer s'il existe des fonctionnalités actuellement utilisées qui n'ont pas de base légale suffisante dans la législation en vigueur.
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Rat hat in der Wintersession 2020 beschlossen, auf das Geschäft einzutreten, hat die Vorlage 2 aber an die Kommission zurückgewiesen. Wir nehmen heute die Beratung der Vorlage 2 wieder auf.
Fluri Kurt · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion
Aufgrund des generellen Auftrages, gestützt aber auch auf Vorstösse aus dem Parlament - erwähnt sei hier die Motion 17.3259, "Gebundene Ausgaben reduzieren" -, unterliegen die Aufgaben des Bundes, deren Erfüllung und die Organisation der Bundesverwaltung einer regelmässigen Überprüfung durch den Bundesrat. Im Sommer 2018 verabschiedete dieser ein Paket von Massnahmen, mit denen die Effizienz gesteigert und die Ausgabenbindungen gelockert werden sollen. Mit seiner Botschaft 20.067 vom 26. August 2020, über die wir heute beraten, schlägt der Bundesrat unter anderem auch eine Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vor, womit in dessen Artikeln 7 und 8 die gesetzlichen Grundlagen für ein zentrales Auswertungssystem zu schaffen bzw. zu ergänzen seien. Da auf diesem Weg dieses Auswertungssystem beim Bund zentralisiert und damit die Kantone entlastet werden sollten, was tatsächlich eine Reduktion des administrativen Aufwandes und Einnahmen für den Bund zur Folge hätte, brachte der Bundesrat dieses Vorhaben im erwähnten Gesamtpaket "Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts" unter.
Der Nationalrat hingegen war mit diesem Vorgehen nicht einverstanden, weil auch datenschutzrechtliche Fragen damit verbunden sind. Er teilte deshalb die Vorlage am 15. Dezember 2020 in zwei Erlasse auf und beauftragte Ihre KVF mit der Behandlung dieses Auswertungssystems in einem Entwurf 2, und um den geht es hier.
Ihre Kommission behandelte das Geschäft zweimal: Zuerst liess sie sich von der Verwaltung in das Thema einführen. An der zweiten Sitzung erfolgten die Anhörungen von Herrn Lobsiger, dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Edöb), sowie von Frau Lentjes Meili, der Kripo-Chefin der Kantonspolizei Zürich.
Der bundesrätliche Entwurf sieht folgende Ergänzung des BÜPF in den Artikeln 7 und 8 vor: Es soll eine gesetzliche Grundlage für die Visualisierungsfunktion des Datenverarbeitungssystems des Dienstes ÜPF geschaffen werden. Aus Sicht der Rechtsetzung ist das eine Analysefunktion, welche neu im Gesetz verankert wird. Damit sollen die Überwachungsdaten, welche die Fernmeldedienstanbieterinnen liefern, direkt im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF visualisiert werden können. Auf diese Weise können die Strafverfolgungsbehörden der Kantone direkt und ohne eigenes Analysesystem Schlüsse zu Personennetzwerken sowie zu Kommunikations- und Bewegungsgewohnheiten ziehen. Damit erübrigt sich die Konsultation von 26 separaten Analysesystemen der Kantone.
Die Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sieht diese Funktion bereits vor. Juristisch umstritten ist aber, ob diese Grundlage auf Verordnungsebene rechtsgenügend ist oder nicht. Um eine genügende Grundlage sicherzustellen, beantragt der Bundesrat nun die erwähnten Ergänzungen des BÜPF.
In der Kommission selbst war diese Frage der Rechtsstaatlichkeit ebenfalls das einzige umstrittene Thema. Die Mehrheit Ihrer Kommission will nun in Artikel 7 Litera d den Verordnungsinhalt ins Gesetz überführen. Die Analysefunktionen sollen nämlich mit den Begriffen "Visualisierung, Alarmierung oder Sprechererkennung" beispielhaft konkretisiert werden. Mit der Formulierung "wie" soll gezeigt werden, dass dies beispielhafte Konkretisierungen sind.
Nach Meinung der Mehrheit Ihrer Kommission handelt es sich hier um eine Verbesserung der Rechtsgrundlage, nicht aber um eine Ausweitung der Datensammlungen. Weil diese konkreten Beispiele der Analysefunktionen aber wichtig sind, entspricht es nach Meinung der Mehrheit der Kommission dem Legalitätsprinzip, sie von der Verordnung ins Gesetz hinauf zu hieven.
Eine Minderheit Pult will eine Rückweisung des Entwurfes an den Bundesrat, um in einer Zusatzbotschaft oder in einem Zusatzbericht klarstellen zu lassen, was der genaue Zweck der beantragten Gesetzesrevision ist. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist der Auffassung, dass aufgrund der Kommissionsberatungen und auch aus der neuen Formulierung der Kommissionsmehrheit genügend klar hervorgeht, was der Zweck dieser Revision ist.
Zwei andere Minderheiten wollen die revidierten Artikel bzw. Literae streichen und es beim geltenden Recht bewenden lassen. Es geht konkret um Artikel 7 Litera d und um Artikel 8 Literae d und e.
Gemäss Auskunft des Edöb geht es tatsächlich um eine Präzisierung, und zwar - ich zitiere - "um eine Sanierung der Rechtslage zur Erfüllung des Bestimmtheitsgebots an die Datenbearbeitungsbestimmungen im formellen Gesetz, wie sie von Ihnen als Gesetzgeber im alten und neuen Datenschutzgesetz verlangt wird. Solche Präzisierungen werden von einer Behörde im sensiblen Bereich des Kriminal- und Polizeirechts besonders begrüsst, weil dort die Anforderungen an die Bestimmtheit der Datenbearbeitung besonders hoch anzusetzen sind."
Der Edöb bestätigt weiter, dass die Strafverfolgungspraxis diese Ergänzung des BÜPF nicht im Sinne einer Zweckänderung oder -erweiterung auslegen dürfe und dass es nur um Daten gehen könne, die aufgrund der bewilligten Massnahmen angefallen seien. Im Vergleich zu anderen Passagen im BÜPF bezeichnet er die hier vorgeschlagenen Regelungen sogar als vorbildlich konkret. Abschliessend stellt er fest, dass er die vorliegende Präzisierung des Gesetzes ausdrücklich begrüssen könne.
Was die Minderheit nun noch zusätzlich will, ist uns vor diesem Hintergrund nicht ganz klar.
Auch die angehörte Vertreterin der Strafverfolgungsbehörde begrüsste die Vorlage ausdrücklich. Sie machte auf Artikel 306 der Strafprozessordnung aufmerksam, der es als zentrale Aufgabe der Polizei definiere, Spuren und Beweismittel sicherzustellen und auszuwerten. Die in den Artikeln 7 und 8 BÜPF vorgesehenen Bearbeitungsfunktionen seien in der Verordnung sinnvoll konkretisiert und für die Strafverfolgungsbehörde zwingend notwendig.
Somit bitte ich Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen. Den Rückweisungsantrag lehnte die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen ab, die Streichungsanträge mit 15 zu 9 Stimmen bzw. mit 16 zu 7 Stimmen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete die Kommission das Gesetz mit 15 zu 10 Stimmen zuhanden des Plenums, womit auch ich Sie bitte, den Anträgen der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.
Romano Marco · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Nella seduta del 26 agosto 2020 il Consiglio federale ha licenziato un messaggio contenente numerose agevolazioni amministrative e misure di sgravio del bilancio della Confederazione: varie modifiche di legge fondamento per riforme strutturali e organizzative capaci di generare significativi risparmi finanziari e ottimizzare le attività in vari settori dell'amministrazione federale.
Il 13 novembre 2020 la Commissione delle finanze del Consiglio nazionale, sulla base di un corapporto della Commissione degli affari giuridici della nostra Camera, ha deciso di separare dal citato progetto globale, attualmente in esame agli Stati, le modifiche proposte agli articoli 7 e 8 della legge federale sulla sorveglianza della corrispondenza postale e del traffico delle telecomunicazioni e di inserirle in un progetto separato: nasce così l'oggetto su cui deliberiamo oggi, il disegno 2.
Questo ha permesso alla Commissione dei trasporti e delle telecomunicazioni del Consiglio nazionale di esaminare in maniera approfondita questi due articoli che toccano tanto un settore sensibile, le attività di sorveglianza e di ricerca in ambito di polizia, di perseguimento penale e giudiziario, quanto la legislazione sulla protezione dei dati a cui va prestata particolare attenzione, soprattutto quando è lo Stato a ricercare dati e ad utilizzarli in maniera coordinata per rilevare delle informazioni.
La maggioranza della commissione ritiene di fondo che il Consiglio federale avrebbe dovuto allestire un messaggio ad hoc in considerazione di quanto esposto. In maniera pragmatica ha comunque proceduto a tutti gli approfondimenti necessari per potersi esprimere con cognizione di causa. In primis, la commissione ha organizzato un'audizione con l'incaricato federale della protezione dei dati e della trasparenza e con una rappresentanza della Conferenza dei comandanti delle polizie cantonali della Svizzera. Il materiale e le informazioni raccolte in questa sede hanno chiarito la necessità e l'utilità delle modifiche oggi in discussione.
La proposta della minoranza di rinviare il progetto al governo con l'incarico di illustrare, in un messaggio aggiuntivo o in un rapporto complementare, l'obiettivo esatto perseguito con la presente modifica è stata respinta in commissione con 14 voti contro 10 e 1 astensione.
La maggioranza della commissione ritiene infatti di disporre di sufficienti elementi per potersi determinare. Le informazioni ricevute durante l'audizione sono state molto esaustive e molto chiare. Le modifiche proposte dal Consiglio federale e ulteriormente completate dalla maggioranza della commissione - con le modifiche che oggi voteremo - codificano a livello di legge le azioni possibili e la loro finalità. Il lavoro delle autorità coinvolte viene notevolmente semplificato, generando maggiore efficacia e ottimizzando l'azione; spesso in presenza di un forte interesse pubblico o di una necessità stringente relativa alla situazione in cui si trovano singoli cittadini.
La protezione della sfera privata dei cittadini interessati, come espressamente confermato anche dall'incaricato federale, è garantita. Quanto attualmente disciplinato soltanto a livello di ordinanza - vedi l'articolo 5 dell'ordinanza sul sistema di trattamento per la sorveglianza della corrispondenza postale e del traffico delle telecomunicazioni -, con la modifica oggi al voto, viene chiaramente codificato a livello di legge, rafforzando lo Stato di diritto. Si tratta quindi di una precisazione e di una modifica che tengono conto del principio di codificare in legge tutte le attività sensibili in relazione alla protezione dei dati - un paradigma più volte confermato anche dalle Camere federali in occasione della revisione della legge federale sulla protezione dei dati. La commissione ha potuto verificare che non si tratta assolutamente di un'estensione o di un cambiamento di competenze; si tratta soltanto di una definizione più chiara a livello di legge e non più solo a livello di ordinanza.
Concretamente stiamo parlando di dati raccolti su ordine della magistratura che devono poter essere letti, interpretati e compresi in maniera rapida e corretta. Proprio per chiarire nel dettaglio l'articolo, la maggioranza della commissione propone agli articoli 7 e 8 la specifica delle funzioni di analisi, concretamente "la visualizzazione, l'allarme o il riconoscimento vocale".
Nella votazione sul complesso, la commissione ha quindi approvato il disegno 2, con 15 voti contro 10.
Pult Jon · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Sie haben es von den Kommissionsberichterstattenden gehört: Der Titel der Vorlage ist ja harmlos, er lautet "Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts". Der Inhalt ist dann doch etwas weniger harmlos, denn wir behandeln heute eine Revision des grundrechtlich per se äusserst sensiblen Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Es ist, das muss gesagt werden, das Verdienst der Kommission für Rechtsfragen dieses Rates, dass diese BÜPF-Revision aus dem finanzpolitischen Gesamtpaket herausgelöst wurde. Sie betonte bereits letzten Herbst, dass es bei dieser Anpassung nicht um eine untergeordnete Präzisierung im Rahmen eines Effizienzprogramms gehe, sondern - das sagte damals die Kommission für Rechtsfragen - um eine politisch relevante Zweckerweiterung der Datenbearbeitung im Überwachungsdienst.
In der Botschaft sah der Bundesrat den Zweck dieser Gesetzesrevision darin, die Rechtsgrundlage dafür zu schaffen, dass die im Überwachungssystem bereits enthaltenen Daten "in Form von Schaubildern" visualisiert werden können. Darum brauche es neu den Begriff der Analysefunktion im Gesetz. In der Botschaft war dies die Begründung des Bundesrates für diese Revision.
An der Sitzung unserer Kommission vom 22. März bestätigte die Verwaltung dieses Ziel und betonte, es gehe explizit nicht um eine Zweckerweiterung des Verarbeitungssystems des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr, sondern nur um eine Präzisierung des Gesetzes. Es gehe ausschliesslich um die Visualisierung der Daten, die Analysefunktion sei in der Praxis eine reine Visualisierungsfunktion.
Diese Auslegung ist nur schon sprachlich zweifelhaft, denn eine Analyse ist etwas anderes als eine Visualisierung. Eine Analyse folgt auf eine Visualisierung. Erst wenn ich etwas gesehen und verstanden habe, kann ich es analysieren. Auch darum beschloss unsere Kommission, den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten anzuhören, um mehr Klarheit zu schaffen.
An der nächsten Kommissionssitzung vom 27. April wurde dank den Ausführungen des Datenschutzbeauftragten klar, dass es doch um mehr als um eine reine Visualisierung der Daten geht. Er führte aus, dass es bei dieser BÜPF-Revision faktisch um eine, ich zitiere ihn, "Rechtssanierung" gehe. Mit der Aufnahme des Begriffes der Analysefunktion gehe es darum, im Gesetz festzuhalten, was schon heute auf Basis der Verordnung gemacht wird, und es gehe bei der ominösen Analysefunktion eben nicht nur um die Visualisierung, sondern mindestens auch noch um Alarmierung und Sprechererkennung; entsprechend dann auch der neue Text in der Fahne. Davon war aber bis zu diesem Zeitpunkt, bis zur Anhörung des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, nie die Rede, weder in der Botschaft noch in allen bis zu diesem Zeitpunkt gemachten Ausführungen der Verwaltung.
Was stimmt nun? Geht es heute um administrative Entlastungen, wie es der Titel der Vorlage sagt? Geht es um eine gesetzgeberische Präzisierung, wie dies an der ersten Kommissionssitzung gesagt wurde? Geht es um eine Rechtssanierung, wie dies der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte sagte? Geht es bei der Analysefunktion um Visualisierung, Alarmierung, Sprechererkennung, oder geht es um mehr? Sind diese Begriffe abschliessend oder lassen sie noch mehr zu, als heute gesagt wird? Sie sehen, es gibt viele Fragen. Es gab im ganzen Verlauf Fragen, und es gibt sie immer noch. Ich denke, angesichts der Genese dieser Vorlage sind gewisse Zweifel auch erlaubt, zumal es um einen Rechtsbereich geht, der eben sehr sensibel ist.
Fazit: Eine Reihe von kommunikativen Unstimmigkeiten begleitete diese Vorlage, die Informationen gingen immer nur tröpfchenweise ein, in jeder Etappe der Gesetzesrevision wurde die Begründung der Vorlage leicht angepasst - daher hat die Vorlage ein gewisses Glaubwürdigkeitsproblem. Dieses Problem muss behoben werden, zumal es bei der Überwachung unserer Post und unserer Kommunikation wirklich um einen Eingriff in die Grundrechte geht. Es braucht hier seitens der Exekutive definitiv mehr Sorgfalt.
Darum beantrage ich Ihnen im Namen unserer Minderheit, dieses Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, in einem Zusatzbericht klarzustellen, was der genaue Zweck der beantragten Gesetzesrevision ist. Es ist abschliessend darzulegen, welche neuen Funktionalitäten der Dienst ÜPF dank dieser Gesetzesrevision erhalten soll und ob es heute eingesetzte Funktionalitäten gibt, die im geltenden Recht keine genügende Rechtsgrundlage haben.
Ich danke Ihnen, wenn Sie diesen Minderheitsantrag unterstützen.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Wir haben mit dieser Vorlage heute zwei grundlegende Probleme. Das eine ist das verfahrenstechnische Problem, das andere das inhaltliche. Mein Vorredner, Herr Pult, hat es ausgeführt und einen Rückweisungsantrag gestellt. Ich gebe Ihnen mit meinen beiden Minderheitsanträgen eine zweite Chance, nämlich die Streichung der vorgeschlagenen neuen Gesetzesartikel. Das würde bedeuten, dass wir beim geltenden Recht bleiben würden.
Was stellen Sie sich vor, wenn Sie "administrative Erleichterung des Bundeshaushalts" hören? Ich bin sicher, dass Sie sich nicht vorstellen, dass das ein Ausbau der Analysemöglichkeiten für Daten aus der Vorratsdatenspeicherung sein könnte. Das ist es aber, und das ist ziemlich gut getarnt.
Der Kommissionssprecher und auch mein Vorredner haben Ihnen gesagt, dass wir das Geschäft in der KVF zweimal behandelt haben. Nach der ersten Sitzung haben wir gesehen, dass es dazu mehr Informationen braucht. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte und auch Anwenderinnen der Systeme waren an der zweiten Sitzung anwesend, und es war sehr bald klar, dass es hier um eine Gesetzesanpassung geht. Vorher war das auf Verordnungsstufe geregelt, und jetzt soll das Gesetz anhand der Verordnung angepasst werden. Das ist verfahrenstechnisch sehr schwierig. Anhand einer administrativen Erleichterung, praktisch anhand einer Budgetvorlage, haben wir hier eine inhaltliche Diskussion führen müssen, ohne dass dies vorher in der Kommission so angekündigt war.
Deshalb zum zweiten Problem, das inhaltlicher Natur ist: Was wir hier beschliessen, wenn Sie meinen Minderheitsanträgen nicht zustimmen, ist eine zentrale Analysemöglichkeit für Daten aus der Vorratsdatenspeicherung. Das wird vorerst nicht einfach mal billiger. Das heisst, man muss eine neue allgemeine Software, für alle die gleiche, anschaffen. Hinzu kommt die Wartung dieser Software. Das wird alles zuerst einmal nicht billiger, sondern eher teurer.
Mit dieser auf der Fahne klein aussehenden Änderung werden also neue Ermittlungsmethoden für die Strafverfolgungsbehörden und den Nachrichtendienst geschaffen. Das Gesetz soll zentral die Visualisierung von Kontakt-, Kommunikations- und Bewegungsprofilen ermöglichen. Diese neuen Möglichkeiten gehen unserer Meinung nach weit über administrative Erleichterungen hinaus.
In der Kommission war schlussendlich nur noch die Rede davon, dass wir die Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen müssen. Wir passen also ein Gesetz der Verordnung an, was im Umkehrschluss heisst, dass heute eigentlich die gesetzliche Grundlage fehlt. Wir sehen, dass Vereinfachungen bei solchen Analyse- oder Überwachungsmethoden dazu führen, dass viel mehr überwacht wird. Zum Beispiel beim neuen Nachrichtendienstgesetz hiess es, es würden pro Jahr sechs bis zehn Personen mehr überwacht. Wir sehen bereits heute, das konnten Sie auch in den Medien lesen, dass viel mehr überwacht wird. Wir haben von Demos und Aktionen gehört, wo fichiert wurde. Wenn es einfacher ist zu überwachen, wenn es einfacher ist, Daten zu sammeln, dann wird es auch mehr gemacht. Mit diesem System soll es auch noch billiger werden. Dann gibt es auch bei nicht so schlimmen Verdachtsfällen viel mehr Anfragen; auch von den Kantonen wird viel mehr beim ÜPF angefragt werden.
Ich bitte Sie, lassen Sie uns das anständig machen! Es ist keine Budgetvorlage, es ist keine administrative Erleichterung. Lassen Sie uns das mit Anhörungen der Betroffenen machen, nicht so "häb-chläb", indem wir sagen: "Wir schauen das in der nächsten Kommissionssitzung noch an", so, wie wir es schon gemacht haben. Wir haben sogar ganz zum Schluss noch, Sie sehen das in der Fahne, einen neuen Antrag gemacht, der vom Entwurf des Bundesrates abweicht.
Ich bitte Sie, lassen Sie uns das anständig machen! Denn es geht hier wirklich um einen inhaltlich sehr sensiblen Bereich. Diese Änderung kann nicht unter dem Deckmantel einer administrativen Erleichterung gemacht werden. Es kann nicht sein, dass wir eine Verordnung haben und dann das Gesetz daran anpassen. Ich würde sagen, das Umgekehrte wäre in diesem Fall dann wirklich eine administrative Erleichterung.
Deshalb bitte ich Sie, mit meinen Minderheitsanträgen diese Bestimmungen zu streichen, was bedeuten würde, dass wir beim geltenden Recht bleiben würden, oder eben den Minderheitsantrag Pult anzunehmen, damit wir noch einmal wirklich inhaltlich darüber sprechen können.
Rutz Gregor · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte Sie bitten, hier kühlen Kopf zu bewahren und den Minderheitsantrag Pult auf Rückweisung abzulehnen und im Übrigen der Mehrheit zu folgen.
Ich glaube, Kollege Fluri und Kollege Romano haben es als Kommissionssprecher anschaulich erklärt. Diesen Ausführungen können wir uns anschliessen. Diese Vorlage hat Hand und Fuss, und man hat sie auch seriös behandelt.
Was stimmt, das habe ich in der Kommission auch angemerkt, ist, dass der Titel doch eher erstaunlich ist. Es geht hier wirklich nicht um administrative Erleichterungen. Worüber ich auch etwas gestaunt habe, ist, dass die Vorlage, nachdem es ja doch hauptsächlich um datenschutzrechtliche Fragen geht, in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen behandelt worden ist und nicht in der Staatspolitischen Kommission, die sich eigentlich um diese Materie kümmert. Aber man hat ja entsprechend reagiert, die Kommissionssprecher haben das dargelegt; man hat diesen Teil der Vorlage herausgelöst.
Wir haben uns an zwei Sitzungen Zeit genommen, mit Anhörungen diese Fragen abgeklärt und sind zum Schluss gekommen, dass das Ganze ein richtiger Schritt ist. Es ist bei Weitem nicht so spektakulär, wie es von meinen beiden Vorrednern jetzt geschildert worden ist. Es geht hier im Wesentlichen um die Überführung des Verordnungsinhalts auf die Gesetzesebene, und bei all diesen Massnahmen existieren ja heute schon ganz genaue Vorgaben, auch im Zusammenhang mit der Strafprozessordnung. Also, ich glaube, das Ganze ist wesentlich weniger spektakulär, als es jetzt geschildert worden ist. Wir müssen aufpassen, dass wir hier nicht Gespenster sehen, wo keine sind.
Ich beantrage Ihnen im Namen der SVP-Fraktion, die Vorlage zu beraten, den Rückweisungsantrag abzulehnen und im Übrigen der Mehrheit zu folgen. Unseres Erachtens macht es Sinn, auf diesem Weg weiterzuarbeiten.
Piller Carrard Valérie · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion
Le groupe socialiste soutient le renvoi de l'objet 20.067 au Conseil fédéral afin que soit précisé dans un message complémentaire le but exact de cette révision législative.
Nous sommes d'avis que la discussion a été jusqu'ici très confuse. Le 15 décembre 2020, la majorité de notre conseil a renvoyé en commission le projet de révision de la loi fédérale sur la surveillance de la correspondance par poste et télécommunication, pour que la commission examine de manière approfondie les modifications touchant au domaine sensible de la protection des données. Depuis, la Commission des transports et des télécommunications s'est réunie à deux reprises et a notamment auditionné le Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence, et des représentants des autorités de poursuite pénale qui ordonnent cette surveillance.
Le groupe socialiste partage l'avis exprimé en commission par notre collègue Jon Pult selon lequel la discussion sur cet objet a été rendue très confuse par les communications contradictoires du Conseil fédéral. Ce dernier a d'abord assuré que le seul but de la révision de la loi était de permettre la centralisation et la visualisation des données de manière centralisée. Plus tard, il a expliqué que la notion de "fonctions d'analyse" qu'il veut introduire à l'article 7 lettre d englobait certaines fonctions déjà utilisées aujourd'hui, comme l'alerte ou la reconnaissance vocale. Nous nous demandons donc si la loi actuelle fournit une base juridique suffisante, et si la révision demandée est vraiment nécessaire.
Vu les déclarations jusqu'ici contradictoires, il est nécessaire, d'un point de vue politique, que le Conseil fédéral examine la question de plus près, d'où la proposition de renvoi que nous soutenons. En précisant le but exact de la révision législative, le message complémentaire doit notamment présenter de manière exhaustive les nouvelles fonctionnalités qui seront ajoutées au service de la correspondance par poste et télécommunication par cette révision, et montrer s'il existe des fonctionnalités actuellement utilisées sans base légale correspondante dans la législation en vigueur.
Nous ne partageons pas l'avis de la commission selon lequel cette révision contribuerait à améliorer considérablement l'Etat de droit en créant la base légale pour des actions des autorités actuellement réglementées seulement au niveau de l'ordonnance.
Ce sont les articles 7 et 8 que nous critiquons le plus, car c'est bien là qu'est si mal définie la notion de fonction d'analyse. Avec un concept si flou, le risque serait de permettre d'étendre ultérieurement le champ d'application de la loi et donc d'ouvrir la porte à des abus. C'est cette raison qui nous conduit à soutenir les propositions de la minorité Trede visant à simplement biffer ces deux articles et à s'en tenir au droit en vigueur.
Nous ne sommes pas non plus convaincus par la proposition d'amendement Fluri visant à préciser la fonction de traitement et d'analyse.
Au nom du groupe socialiste, je vous invite à soutenir la proposition de renvoi au Conseil fédéral pour que le cadre de la discussion soit clarifié.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Herr Kollega Rutz hat es richtig gesagt: Wir sollten bei diesem Thema kühlen Kopf bewahren! Es ist nicht so heiss, wie es hier gekocht wird.
Was heisst "administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts"? Gemeint ist eine Änderung des BÜPF, also des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs.
Worum geht es konkret? Es geht um die Präzisierung der Bearbeitungs- und Analysefunktionen, und zwar in den Bereichen Visualisierung, Alarmierung und Spracherkennung. Es geht darum, vorhandene Daten auszuwerten und besser aufzuarbeiten und damit mehr Sicherheit zu schaffen. Ich betone: mehr Sicherheit!
Gerade der Aspekt der Sicherheit ist in diesem Geschäft mitentscheidend und stellt für die Mitte-Fraktion ein wichtiges Thema dar. Aus diesem Grund ist die Mitte-Fraktion für Eintreten und Ablehnung sämtlicher Minderheitsanträge, da diese nichts anderes bedeuten würden, als dass man beim Status quo bleiben würde, und da sie einem Nichteintreten gleichkämen. Warum aber sind wir für diese Änderung?
Erstens, weil die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs rechtsstaatlich korrekt geregelt werden muss, d. h. auf Gesetzesstufe. Ob jetzt der Weg von der Verordnung zum Gesetz der richtige oder der falsche ist, können wir offenlassen. Über die Verordnung hat man dieses wichtige Instrument testweise eingeführt. Nun setzt man es, rechtsstaatlich richtig, auf die Stufe des Gesetzes. Diesem Prozess ist nichts entgegenzuhalten.
Zweitens, weil diese Änderung die Sicherheit erhöht, und zwar nicht deswegen, weil neue Daten erhoben werden, sondern - ich betone es noch einmal - weil die vorhandenen Daten besser aufgearbeitet und visualisiert werden. Unsere Kommission hat sich das anhand eines Beispiels, einer Zahlentabelle, plausibel machen lassen. Aus der Tabelle konnte man keine Schlüsse ziehen, worauf auf ihrer Grundlage eine Karte erstellt wurde, die für jedermann erklärbar war. Wir nutzen Technologien und machen Dinge einfacher - genau das sollte immer unser Anliegen in diesem Parlament sein. Wenn wir Dinge einfacher machen können, dann müssen wir das tun. Wenn wir Dinge nutzbarer machen können, dann ist es unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass dies geschieht.
Und drittens hat das alles ein Sparpotenzial. Darum sind auch sämtliche Kantone oder jedenfalls die Mehrheit der Kantone klar für dieses Projekt. Auch Sparpotenzial darf von Zeit zu Zeit in unseren Überlegungen durchaus eine Rolle spielen.
Damit komme ich zum Schluss. Es ist rechtsstaatlich richtig, was wir hier machen, es schafft mehr Sicherheit, und es gibt Sparpotenzial. Dies sind eigentlich drei Aspekte, denen man sich nicht entgegenstellen kann.
Aus diesem Grund bitte ich Sie, einzutreten, die Minderheitsanträge abzulehnen, nutzbar zu machen, was da ist, und sichtbarer zu machen, was im Moment noch schwierig lesbar ist.
Borloz Frédéric · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Les rapporteurs de commission ont été très explicites sur ce dossier et je dois bien vous dire que le groupe libéral-radical partage tout à fait l'avis de la majorité de la commission. Nous avons l'impression que les porte-parole des minorités cherchent des poux et tous les problèmes imaginables à ce projet pour essayer de le contrer, ou dans tous les cas de le retarder pour des raisons qui nous échappent un peu.
Permettez-moi de rappeler que ce projet a été scindé en deux en décembre dernier. Le projet 1 de l'objet 20.067, "Allègements administratifs et mesures destinées à soulager les finances fédérales", a été adopté. Il en constitue la partie principale. Le Conseil des Etats en a fait de même en mars 2021. Le projet 2 quant à lui contient désormais des modifications de la loi fédérale sur la surveillance de la correspondance par poste et télécommunication - très chère à Mme Piller Carrard -, qui, eu égard à leur caractère sensible ne peuvent figurer dans un projet d'ensemble visant à alléger le budget de la Confédération.
Notre position, finalement, est simple. Le groupe soutient cette révision. Aucune extension des compétences de surveillance des autorités n'y est prévue. Il ne s'agit que de réglementer au niveau législatif une pratique jusqu'ici réglée au niveau de l'ordonnance et qui permet de décharger les cantons de tâches administratives. Il s'agit bien de précisions et non pas de modifications légales. A ce stade, nous ne considérons pas que les droits fondamentaux des citoyens sont touchés.
Les propositions adoptées par la majorité de la commission aux articles 7 lettre d et 8 lettre e viennent préciser les fonctions du traitement des données contenues dans le système en expliquant ces fonctions: visualisation, alerte ou reconnaissance du locuteur. Ces précisions sont les bienvenues.
La commission a entendu le Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence, ainsi que des représentants de la Conférence des commandants des polices cantonales de Suisse. Ceux-ci n'ont pas fait part de problèmes en matière de protection des données, ce qui nous conforte dans notre position d'approuver ce projet.
La procédure choisie par le Conseil fédéral n'est certes pas idéale. Il aurait été préférable de traiter la révision de la loi séparément dès le départ. Mais la révision proposée contribuera toutefois à améliorer l'Etat de droit en créant des bases légales pour des actions plus efficaces des autorités.
En conclusion, le groupe libéral-radical soutient ces propositions, soutient la majorité de la commission et vous prie de rejeter les minorités Pult et Trede.
Schaffner Barbara · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion
Wir haben hier eine Vorlage, bei der Verpackung und Inhalt wohl so weit auseinanderklaffen wie nur möglich. Wie es zu dieser Situation gekommen ist, haben meine Vorredner ja schon ausführlich diskutiert. Ich möchte Ihnen schildern, wie das bei mir angekommen ist.
Zuerst einmal herrschte eine grosse Verwirrung über die Traktandierung dieser Vorlage in der KVF. Ich hatte keinen Plan, welche Fragestellungen zu beantworten sind, und Unterlagen waren quasi nicht existent. Die Präsentation in der Kommission zeigte dann anschaulich, wie die Aufbereitung und grafische Darstellung vorhandener Daten von Telekomanbietern die Lesbarkeit für den Menschen verbessert und bei einer Aufklärung von Straftaten hilfreich ist. Ebenfalls leuchtet ein, dass der Datenschutz verbessert werden kann, wenn die Daten zentral gespeichert und nicht an Kantone weitergegeben werden, die diese wiederum an Private weitergeben oder weitergeben müssen, um eine lesbare Auswertung zu erhalten.
Da aber gewisse Bedenken von Datenschützern vorhanden waren und mir auch der vorgesehene Gesetzestext mit dem Begriff "Analysefunktion" zu viel Interpretationsspielraum liess, habe ich einen Antrag eingereicht, der genau das, was uns in der Kommission präsentiert wurde, im Gesetz präzisiert hätte. Am Vorabend der folgenden Kommissionssitzung erreichte uns dann die nun als Mehrheitsantrag vorliegende Formulierung. Das Argument dazu: Es gibt noch weitere Anwendungsfälle, die man nicht ausschliessen möchte. Zwei davon - Alarmierung und Sprechererkennung - werden nun explizit genannt. Es ist aber weiterhin keine abschliessende Liste, wie das Kollege Bregy ausgeführt hat. Es ist keine Präzisierung der bundesrätlichen Vorlage, sondern einfach eine beispielhafte Aufzählung. Es bleibt weiterhin unklar, welche weiteren Kompetenzen noch gemeint sein könnten.
Wenn nun der Bundesrat argumentiert, dass es lediglich darum gehe, die bisherige Praxis, die nur eine Verordnungsgrundlage hat, ins Gesetz zu schreiben, dann, muss ich sagen, bin ich über diesen Weg doch sehr irritiert. Wenn es um eine neue und erweiterte Kompetenz geht, insbesondere auch in einem Bereich, der oft umstritten ist und immer wieder zu Gerichtsfällen führt, dann ist dafür zuerst einmal das Parlament zuständig. Es kann nicht sein, dass wir hier so etwas wie einen autonomen Nachvollzug machen und Kompetenzen geben, die sich die Verwaltung zuvor schon genommen hat.
Für uns Grünliberale bleibt die Katze im Sack, und diesen Sack wollen wir nicht kaufen, ohne einen genaueren Blick auf die Katze zu werfen. Wir unterstützen deshalb den Rückweisungsantrag Pult und verlangen vom Bundesrat eine separate Botschaft, in der genau beschrieben wird, was diese Gesetzesrevision bezweckt und insbesondere was davon auch weiterhin ausgeschlossen ist respektive bleibt. Obwohl wir inhaltlich durchaus offen für Anpassungen sind, Anpassungen im Sinne dessen, was uns in der Kommission präsentiert wurde, werden wir bei einer zu erwartenden Ablehnung des Rückweisungsantrages Pult die Minderheiten Trede unterstützen und beim bisherigen Gesetz bleiben. Damit unterstützen wir eine Neuauflage des Geschäfts und verlangen mehr Transparenz. Dann können wir entscheiden, ob wir uns dem Glauben von Kollege Rutz anschliessen, dass das Vorhaben nicht so spektakulär sei, wie andere behaupten.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Sie beraten heute ein Element der Sammelbotschaft mit dem Titel "Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts". Sie haben es gehört: Die meisten Elemente dieses Geschäfts wurden bereits am 19. März 2021 verabschiedet. Die heute traktandierte Änderung von zwei Artikeln des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) zur Analysefunktion war jedoch vorgängig abgekoppelt worden. Ich werde später gerne noch erläutern, wieso heute gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und weshalb sich der Bundesrat dazu entschlossen hat, Ihnen diese Analysefunktion in einer Finanzbotschaft zu unterbreiten.
Doch zuerst: Worum geht es bei dieser Analysefunktion nun konkret? Die Analysefunktion erlaubt es den Strafverfolgungsbehörden, Schlüsse aus Personennetzwerken sowie Kommunikations- und Bewegungsgewohnheiten zu ziehen. Ein besonders anschauliches Beispiel und gleichzeitig der Hauptanwendungsfall der Analysefunktion ist die Visualisierung. Dank ihr können tabellarische Daten auch grafisch dargestellt werden. Im Falle einer Notsuche kann die zuständige Kantonspolizei damit beispielsweise direkt auf eine aufbereitete Karte zugreifen und muss nicht zuerst einen langen Code, bestehend aus Einsen, Nullen und komplexen Programmierbefehlen, umwandeln. Damit wird wertvolle Zeit gewonnen. Das ist gerade bei einer Notsuche je nachdem fast überlebenswichtig.
Neben der Visualisierung erlaubt die Analysefunktion auch das Mithören, Nachhören oder Verschriften von Gesprächen. Es besteht ferner die Möglichkeit, bestimmte Vorgänge zu kommentieren oder eine Alarmfunktion zu programmieren, wenn eine Person einen bestimmten Perimeter betritt. Schliesslich ermöglicht die Analysefunktion auch die IP-Analyse oder die Spracherkennung.
Damit dies alles möglich ist, muss das System im Vorfeld jeweils eine entsprechende Auswertung der Daten durchführen, mit anderen Worten: die Daten bearbeiten respektive analysieren. Ich möchte aber betonen, dass nicht jegliche Art von Analyse im Verarbeitungssystem des Dienstes für Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (ÜPF) durchgeführt werden darf. Die Analyse darf nur mit Daten gemacht werden, welche im Rahmen einer Überwachung des Fernmeldeverkehrs bereits erhoben wurden. Es werden nur diejenigen Daten ausgewertet, welche durch die überwachte Person im Fernmeldeverkehr erzeugt und durch die Mitwirkungspflichten ins Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF weitergeleitet wurden, also nur Daten aus einer Überwachung, die ein Zwangsmassnahmengericht genehmigt hat. Das ist wichtig: Es geht hier um Daten, deren Erhebung im Rahmen einer Strafverfolgung vom Zwangsmassnahmengericht genehmigt wurde. Daten aus anderen strafrechtlichen Massnahmen dürfen nicht im Verarbeitungssystem enthalten sein und werden somit auch nicht analysiert.
Was sich aber nicht vermeiden lässt, ist der Beizug beispielsweise von Geoinformationen und externem Kartenmaterial. Ohne dieses Material könnte der geografische Ursprung des Fernmeldeverkehrs nicht visualisiert dargestellt werden, womit den Strafverfolgungsbehörden wiederum nicht gedient wäre, wie ich Ihnen am Beispiel der Notsuche erläutert habe.
In der Kommissionsdebatte wurde teilweise der Eindruck geäussert, diese Funktionalitäten würden nun neu eingeführt. Dem ist klar nicht so! Die Verordnung über das Verarbeitungssystem für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs, die am 1. März 2018 in Kraft getreten ist, sieht das alles bereits vor. Das Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF verfügt teilweise bereits über diese Funktion. Diese wurde 2018 im erläuternden Bericht zu Verordnung klar ausgewiesen.
Es geht nun darum, eine seit 2016 - ich wiederhole: seit 2016! - bestehende gesetzgeberische Pendenz endlich zu erledigen und eine bereits vorhandene und genutzte Funktion aus rechtsstaatlicher Sicht korrekt abzustützen. Deshalb soll, wie schon im Jahr 2018 im erläuternden Bericht zur Verordnung angekündigt, nun im BÜPF die entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden.
Das EJPD war sich während der Gesetzgebungsarbeiten auch bewusst, dass das Thema Datenschutz Relevanz hat. Im Dienst ÜPF begleiten deshalb zwei Juristen beinahe ausschliesslich die Programmierer, Projektleiter und IT-Architekten bei der Entwicklung der Systemkomponenten. Zudem besteht ein etablierter Austausch zwischen dem Dienst ÜPF und der Datenschutzbeauftragten des EJPD. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) wird vom Dienst ÜPF in allen Ämterkonsultationen begrüsst und hat persönlich gegenüber der KVF des Nationalrates bestätigt, dass er die Schaffung der vorliegenden gesetzlichen Grundlage für die Analysefunktion begrüsst.
Eigentlich war die technische Einbettung der Analysefunktion im neuen Polizeisystem und in den dazugehörigen Rechtsgrundlagen vorgesehen. Als aber im Jahr 2016 erkannt wurde, dass das Polizeisystem nicht rechtzeitig fertig werden würde, musste eine Alternative gefunden werden, damit die Daten der Mitwirkungspflichtigen trotzdem lesbar dargestellt werden konnten. Andernfalls hätte es für die Strafermittlungsbehörde erhebliche Nachteile bei der Umsetzung von Überwachungsmassnahmen und auch bei Notsuchen gegeben.
Das EJPD entschied daher damals, die Analysefunktion im Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF unterzubringen, da dieses bereits über die dazu erforderlichen technischen Voraussetzungen verfügte. Rechtlich verankert wurde die Analysefunktion, wie erwähnt, in der Systemverordnung des Dienstes ÜPF. Der Bundesrat war sich damals bewusst, dass diese Verankerung auf Verordnungsstufe aus rechtsstaatlicher Sicht nur eine Übergangslösung sein durfte. Deshalb erteilte er 2017 dem Fedpol den Auftrag, eine gesetzliche Grundlage mit der bevorstehenden Revision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes umzusetzen. Diese Gesetzesvorlage liegt noch nicht vor. Die rechtsstaatlich unbefriedigende Situation hat sich nicht geändert, die Analysefunktion ist noch immer nur in einer Verordnung verankert.
Das EJPD hat deshalb im Sommer 2018 die Möglichkeit ergriffen, eine entsprechende Ergänzung des BÜPF in der Vorlage "Administrative Erleichterungen und Entlastung des Bundeshaushalts" des EFD aufzunehmen. Das war deshalb sinnvoll, weil tatsächlich auch ein finanzieller Aspekt bei der Vorlage besteht. Die Strafverfolgungsbehörden einerseits des Bundes - davon ist das Fedpol betroffen - und andererseits insbesondere der Kantone müssen keine eigenen teuren Systeme entwickeln, um die ausgeleiteten Daten zu verstehen. Sie können die für sie relevanten Informationen eben dann direkt aus dem System ÜPF heraus verwenden; sie müssen nicht selbst noch einmal Tools entwickeln. Damit wird es für den Bund einfacher, einen Teil der zusätzlichen Betriebskosten des zukünftigen Fernmeldeüberwachungssystems auf die Kantone zu überwälzen, weil sie eben im Gegenzug hier finanziell profitieren.
Sie sehen also - ich habe versucht, Ihnen den Werdegang nochmals darzulegen -, dass es sich um eine mehrjährige Pendenz handelt. Ich bitte Sie, diese Pendenz heute zu erledigen, auch im Sinne der Rechtssicherheit.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen und die Vorlage nicht zurückzuweisen und dann auch in der Detailberatungder Mehrheit zu folgen.
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Wir stimmen über den Rückweisungsantrag der Minderheit Pult ab.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 70 Stimmen
Dagegen ... 104 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 7 Bst. d
Antrag der Mehrheit
d. Bearbeitungsfunktionen, einschliesslich Analysefunktionen, wie Visualisierung, Alarmierung oder Sprechererkennung, für die im System gespeicherten Daten anzubieten;
Antrag der Minderheit
(Trede, Aebischer Matthias, Graf-Litscher, Pasquier, Piller Carrard, Pult, Schlatter, Storni, Töngi)
Unverändert
Art. 7 let. d
Proposition de la majorité
d. ... des fonctions d'analyse, telles que la visualisation, l'alerte ou la reconnaissance du locuteur;
Proposition de la minorité
(Trede, Aebischer Matthias, Graf-Litscher, Pasquier, Piller Carrard, Pult, Schlatter, Storni, Töngi)
Inchangé
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 80 Stimmen
(1 Enthaltung)
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Art. 8
Antrag der Mehrheit
Bst. d
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Bst. e
e. Ergebnisse aus der Bearbeitung von Daten, die im Rahmen einer Überwachung des Fernmeldeverkehrs nach diesem Gesetz erhoben wurden, einschliesslich der Analyse, wie Visualisierung, Alarmierung oder Sprechererkennung.
Antrag der Minderheit
(Trede, Aebischer Matthias, Graf-Litscher, Pasquier, Piller Carrard, Pult, Schlatter, Storni, Töngi)
Bst. d
Unverändert
Bst. e
Streichen
Art. 8
Proposition de la majorité
Let. d
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Let. e
e. les résultats du traitement des données qui ont été collectées dans le cadre d'une surveillance de la correspondance par télécommunication au sens de la présente loi, y compris de l'analyse, telle que la visualisation, l'alerte ou la reconnaissance du locuteur.
Proposition de la minorité
(Trede, Aebischer Matthias, Graf-Litscher, Pasquier, Piller Carrard, Pult, Schlatter, Storni, Töngi)
Let. d
Inchangé
Let. e
Biffer
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 81 Stimmen
(1 Enthaltung)
Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 105 Stimmen
Dagegen ... 80 Stimmen
(1 Enthaltung)