02.038
Blutalkoholwerte im Strassenverkehr. Verordnung
Verfahrensbeitrag
Antrag der Kommission
Eintreten
Antrag Föhn
Nichteintreten
Proposition de la commission
Entrer en matière
Proposition Föhn
Ne pas entrer en matière
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion
Der Bundesrat beantragte bereits im Jahr 1999 eine Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, bei welcher es im Wesentlichen um mehr Sicherheit im Verkehr ging. Unser Parlament verabschiedete dieses Verkehrssicherheitspaket vor zwei Jahren. Es erhoffte sich davon eine deutliche Verringerung der Zahl und der Schwere der Verkehrsunfälle. Unbestritten ist immer geblieben, dass eine der Haupt- und Mitursachen bei vielen Verkehrsunfällen der Alkohol im Blut der Lenkenden ist: Es ist anerkannt, dass die Aufmerksamkeit und die Reaktionsfähigkeit der Autofahrenden ab einer gewissen Alkoholkonzentration im Blut beeinträchtigt sind.
Wer entsprechend alkoholisiert ist, ist fahrunfähig und sollte sich daher nicht mehr ans Steuer setzen dürfen. Zu beantworten war und ist heute aber die Frage, wo jene Angetrunkenheit beginnt, bei der Fahrunfähigkeit begründet ist und bei der ein Motorfahrzeug nicht mehr gelenkt werden darf. Der entsprechende Grenzwert wurde in den Sechzigerjahren von der Gerichtspraxis bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 Gewichtspromille herausgearbeitet und im Jahr 1980 vom Bundesrat so in der Verkehrsregelverordnung übernommen.
Der Bundesrat beabsichtigte bereits im Zusammenhang mit dem eingangs erwähnten Verkehrssicherheitspaket, diesen Grenzwert auf 0,5 Gewichtspromille zu senken. Das Parlament befand indessen mit relativ knapper Mehrheit, dass nicht mehr der Bundesrat, sondern das Parlament selbst in einer Parlamentsverordnung den Blutalkoholgrenzwert festlegen und gleichzeitig auch bestimmen solle, ab welcher Konzentration nicht nur eine einfache, sondern auch die qualifizierte, also die stärkere Angetrunkenheit vorliege.
Die Unterscheidung zwischen nicht qualifizierter - also einfacher - und qualifizierter Angetrunkenheit ist von Bedeutung, weil das revidierte Gesetz für diese beiden Fälle unterschiedliche strafrechtliche und unterschiedliche administrative Sanktionen vorsieht. Bei der einfachen, also bei der nicht qualifizierten Angetrunkenheit ist die strafrechtliche Drohung Haft oder Busse, bei der qualifizierten Angetrunkenheit ist die Strafdrohung Gefängnis oder Busse.
Auch die Administrativmassnahmen sind nach einem relativ komplizierten Schlüssel über diese beiden Kriterien aufgelistet.
Heute geht es nun also darum, dass diese beiden Fragen geregelt werden, d. h. also, zu bestimmen, ab welcher Blutalkoholkonzentration einfache, nicht qualifizierte Angetrunkenheit und ab welcher Blutalkoholkonzentration qualifizierte Angetrunkenheit anzunehmen ist. Nach dem Willen und Vorschlag des Bundesrates soll die Angetrunkenheit bei 0,5 Gewichtspromille beginnen und damit die Bestimmung gelten, dass ab diesem Blutalkoholwert kein Fahrzeug mehr gelenkt werden kann. Ab 0,8 Gewichtspromille soll die Angetrunkenheit dann als qualifiziert gelten. Beiden Limiten hat der Ständerat am 24. September 2002 mit 29 zu 13 Stimmen zugestimmt.
Die Kommission beantragt Ihnen ebenfalls Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und zum Beschluss des Ständerates. Sie tut dies mit einem deutlichen Mehr von 13 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Die Gründe für den neuen, tieferen Grenzwert sind überzeugend. Das fand auch die Kommission, deshalb ihr sehr deutlicher Antrag. Ich zähle sechs Gründe auf:
1. Aufmerksamkeit, Reaktionsbereitschaft sowie Reaktionsfähigkeit können bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,4 oder 0,5 Gewichtspromille reduziert sein. Zahlreiche Studien und Untersuchungen belegen dies. Schon ab diesem tieferen Wert steigt die Gefahr der Fehleinschätzungen; die Selbstkritik der Fahrerinnen und Fahrer leidet, ebenso das kritische Erfassen und Abwägen von ungewöhnlichen Situationen. Die Folge ist eine Überschätzung der subjektiven Leistungsfähigkeit bei objektiv tatsächlich vermindertem Leistungsvermögen. Einfach ausgedrückt heisst das: Es besteht schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,4 oder 0,5 Gewichtspromille die Gefahr, dass die Fahrer die Gefahren unterschätzen und sich und ihre eigene Leistungsfähigkeit überschätzen. Ihre Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit nimmt bereits ab diesem Blutalkoholwert ab.
2. Im Strassenalltag zeigt sich leider immer wieder, dass diese durch Alkohol verminderten Fähigkeiten bei den Lenkenden auch tatsächlich zu Unfällen führen.
Ich will hier wirklich nicht einen Zahlenstreit entfachen. Als absolut gesichert darf aufgrund aller Untersuchungen und Abschätzungen aber gelten, dass allein durch die Senkung des Grenzwertes von heute 0,8 auf 0,5 Promille eine zweistellige Zahl von Verkehrstoten pro Jahr vermieden werden kann. Zieht man dazu noch die generalpräventive Wirkung einer solchen Reduktion in Betracht, und nehmen wir dazu noch die anlassfreie Atemalkoholkontrolle, die vor zwei Jahren mit dem Gesetz eingeführt wurde, so darf man davon ausgehen, dass wir mit der Senkung des Grenzwertes von 0,8 auf 0,5 Promille rund 50 Verkehrstote pro Jahr vermeiden können. Anstelle dieser nackten Zahl 50 können Sie das auch anders sehen: In einem Bild ausgedrückt sind das rund 15 normale Durchschnittsfamilien in der Schweiz, die nicht auf der Strasse sterben müssen, sondern unversehrt bleiben.
3. Wenn wir etwas über unser Land hinausblicken, stellen wir fest, dass wir auch in Sachen angetrunkenen Fahrens zu einer Insel geworden sind. Unsere Nachbarländer kennen den Grenzwert von 0,5 Gewichtspromille. Eine Ausnahme, um ganz genau zu sein, macht nur das Fürstentum Liechtenstein, das sich aber unseren Gesetzen anschliesst und bei einer Senkung unsererseits die Gewichtslimite auf seinem Gebiet sicher senken wird.
In Europa gibt es gerade noch zwei weitere Länder, nämlich Grossbritannien und Irland, die noch unseren heutigen, largen Grenzwert kennen. 14 europäische Staaten haben sich auf 0,5, drei sogar auf 0,2 und vier gar auf 0 Gewichtspromille festgelegt.
4. Die Erfahrungen in all diesen Ländern zeigen, dass die Einführung schärferer Grenzwerte die Zahl der Verkehrstoten und der Verletzten signifikant gesenkt hat, und zwar in einer Grössenordnung von jeweils 10 bis 15 Prozent.
5. Der vorgeschlagene Grenzwert ist nicht ein "Weitschuss", sondern immer noch ein Kompromiss. Wollte man der Sicherheit absoluten Vorrang einräumen, müsste man die Null-Promille-Grenze einführen, so, wie das heute schon vier europäische Staaten tun, und so, wie wir das übrigens von jenen erwarten, die eine hohe Verantwortung tragen: Lokomotivführer, Piloten, Taxifahrer, Lastwagenfahrer, Buschauffeure usw. So weit gehen wir bei gewöhnlichen Autofahrenden mit dem neuen Grenzwert von 0,5 Promille aber nicht: Für sie ist es immer noch möglich, zum Essen ein Glas Wein - nicht aber deren zwei - oder ein Bier zu trinken. Unsere autolenkende Bevölkerung wird sich also nicht völlig andere Ess- oder Trinkkulturen aufzwingen lassen müssen.
6. Damit komme ich zum letzten Argument: Es ist gesagt worden, dass die direkten wirtschaftlichen Auswirkungen bei dieser Situation auf die mit Alkohol handelnden oder Alkohol produzierenden Betriebe nicht horrende Auswirkungen haben werden. Auch hier möchte ich keinen Zahlenstreit in Gang setzen, denn was sind 20, 30 oder 40 vermiedene Verkehrstote gegen einige Millionen Franken entgangenen Gewinns? Es kann, um es mit den Worten eines bürgerlichen Kommissionsmitgliedes zu sagen, auch für ein Touristenland, wie es die Schweiz ist, nicht vorteilhaft sein, wenn wir versuchen wollten, mit einem largen Grenzwert den Alkoholkonsum zugunsten des Gastgewerbes anzukurbeln.
Zusammenfassend: Eine eindrückliche Vielzahl von Argumenten spricht für die vorgeschlagene Verschärfung des Grenzwertes. Im Namen der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen bitte ich Sie, dem zuzustimmen.
Nun liegen überraschenderweise eine ganze Reihe von Einzelanträgen vor, nachdem in der Kommission kein Minderheitsantrag gestellt und ein Antrag sogar zurückgezogen wurde. Einige wollen den Grenzwert erhöhen; ich kommentiere diese kurz:
Der erste ist ein Nichteintretensantrag. Dieser scheint mir überhaupt nicht zulässig zu sein, denn wir haben selbst in diesem Saal vor eineinhalb Jahren gestritten und dann entschieden, dass wir als Parlament diese Grenzwerte festsetzen müssen. Es ist unsinnig, einen Nichteintretensantrag zu stellen, weil wir die Aufgabe vom Gesetzgeber - von uns selbst - haben, diesen Grenzwert festzusetzen. Man kann höchstens einen Rückweisungsantrag machen und verlangen, dass man in der Kommission noch einmal darüber spricht. Wir müssen aber irgendwann einmal auf das Geschäft eintreten. Die Behandlung in der Kommission ist durchgeführt worden.
Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.
Dann kommen Eventualanträge und Anträge für tiefere Limiten von 0,6 und 0,7 und 0,79 Promille - das wäre dann eine Uhrmacherarbeit für diejenigen, die diese Blutuntersuchungen durchführen müssten. Ich glaube, es würde kein Experte zu sagen wagen, jemand habe 0,78 und nicht 0,79 Promille. Das ist ein Exaktheitsgrad, der praktisch nicht möglich ist.
Die übrigen, weiter gehenden Anträge schiessen wahrscheinlich übers Ziel hinaus und verfehlen den Kompromiss.
Ich bitte Sie unter diesen Umständen, bei den Anträgen der Kommission zu bleiben und heute diese Angelegenheit zu erledigen, damit die Verkehrsvorschriften, die wir vor anderthalb Jahren beschlossen haben, jetzt auch zum Zug kommen.
Vaudroz René · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Depuis 1995, les chiffres indiquent que l'alcool est la cause probable de 20 pour cent environ des accidents mortels. Ces faits ne peuvent laisser personne indifférent. Je viens d'un canton viticole, je gagne ma vie avec le tourisme et je me rallie au compromis du Conseil fédéral et du Conseil des Etats d'abaisser de 0,8 à 0,5 pour mille le taux d'alcoolémie, et ceci pour différentes raisons.
En tant que vice-président de Swiss Olympic, je représente une association qui se bat contre toutes les drogues: produits dopants, fumée, drogues douces et dures, et aussi l'alcool. Il faut rester logique, savoir donner un signe. Il est évident qu'une disposition qui, à nombre égal de contrôles, met davantage de conducteurs en infraction, aura un effet préventif. Elle sensibilisera la population au fait que si l'on boit de l'alcool au-delà d'un certain seuil alors que l'on devrait prendre le volant par la suite, cela implique de prendre certaines dispositions pour ne pas faire de mal, non seulement à autrui, mais aussi à soi-même.
Je pense que l'abaissement du taux avec un seuil différencié entre 0,5 et 0,8 pour mille est raisonnable. Le degré d'ébriété aura une incidence directe sur les sanctions encourues. Un taux d'alcoolémie entre 0,5 et 0,79 pour mille ne devrait pas être considéré comme un délit qualifié, le conducteur incriminé s'en tirant avec un avertissement. Par contre, conduire avec un taux d'alcoolémie de 0,8 pour mille ou plus serait sanctionné plus sévèrement: retrait de permis durant au moins trois mois, le conducteur risquant en outre l'emprisonnement ou l'amende.
La plupart des pays européens - à l'exception de l'Italie, de la Grande-Bretagne, de l'Irlande et du Luxembourg - ont fixé la barre à 0,5 pour mille ou à moins. Les enquêtes effectuées au sein de l'Union européenne permettent de constater que, si l'abaissement du taux limite s'accompagne de mesures concrètes de contrôle, les conducteurs se mettent plus rarement au volant après avoir consommé de l'alcool. Il faut aussi avoir à l'esprit le fait que l'influence de la consommation d'alcool sur la capacité de conduire est particulièrement marquée lorsque surviennent des situations particulières: obstacles surgissant de manière imprévisible, tronçons de route inconnus et sinueux, mauvais comportement d'un autre conducteur.
Pour conclure, je dirai qu'il n'est pas question ici d'interdire à qui que ce soit de boire un verre ou plus, mais qu'il s'agit bien de faire prendre conscience qu'au-delà d'une certaine quantité d'alcool ingurgitée, nos comportements sont modifiés et qu'il est nécessaire, pour tous ceux qui doivent prendre le volant, d'en tenir compte. C'est un signal que nous donnons pour plus de prudence et de responsabilité.
C'est aussi en consommant moins de vin étranger non qualifié, mais du vin suisse de qualité que nous soutenons le secteur vitivinicole helvétique. Et là, nous avons de nombreuses opportunités, dans des circonstances où nous ne prenons pas forcément le volant. A Berne, nous restons souvent sur place.
Pour toutes ces raisons, je vous invite à adopter la proposition de la commission.
Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vielleicht mag es, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, nicht ganz logisch erscheinen oder gar erstaunen, dass ich heute einen Nichteintretensantrag stelle. Allseits weiss man aber, dass ich mich stets gegen eine Senkung der Promillegrenze eingesetzt habe. Mein Antrag, an 0,8 Promille festzuhalten und diese 0,8 Promille auch im Strassenverkehrsgesetz aufzunehmen, fand keine Mehrheit. Das Parlament entschied auf einen Kompromiss, indem nicht der Bundesrat, sondern das Parlament die Grenzwertfestlegung in einer Verordnung beschliesst.
So wird heute vorgeschlagen, eine Alkoholmenge im Bereiche von 0,5 bis 0,79 Promille als nicht qualifizierte und eine Alkoholmenge von 0,8 Promille und mehr als qualifizierte Blutalkoholkonzentration zu bestimmen. Also liegt nach dem vorliegenden Entwurf ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille in jedem Fall Fahrunfähigkeit vor. Ein schöner Kompromiss! Wie es mit Kompromissen so ist: Sie rufen neue Probleme, sie rufen neue Unsicherheiten hervor. Dies zeigen all die möglichen Anträge, die gestellt wurden und nun aufliegen. All diese Antragsteller, bis auf zwei Ausnahmen, sind mit der Senkung auf 0,5 Promille nicht einverstanden.
Ergo ist es das Ehrlichste, wenn wir auf diese Verordnung erst gar nicht eintreten. Ich habe mich erkundigt, Herr Aeschbacher, und abgesichert: Dieser Nichteintretensantrag ist rechtens, ist möglich und ist demzufolge zulässig. Wir müssen nicht obligatorisch eintreten. Das neue Strassenverkehrsgesetz ist noch nicht in Kraft. Das heisst, der Bundesrat kann entweder eine neue Verordnung vorlegen oder auf das Strassenverkehrsgesetz zurückkommen oder gar in dieser Angelegenheit den Status quo beibehalten.
Darf ich einmal mehr betonen: Ich bin nur für ein Gläschen in Ehren, aber ich habe mich nie für besoffene Autofahrer eingesetzt und werde und würde das nie tun. Da spreche ich auch einmal die Medienvertreter an - da liegt der grosse Unterschied. Denn die Verursacher von Alkoholunfällen bei uns sind allermeist sehr, sehr stark alkoholisiert oder eben besoffen.
Der Promilledurchschnitt der alkoholisierten Unfallverursacher liegt in der Schweiz bei sage und schreibe etwa 1,9 Promille - Sie hören richtig: 1,9 Promille. Dass es Unfälle von Beteiligten mit zwischen 0,5 und 0,8 Promille gibt, ist statistisch so logisch, wie es auch Unfälle mit zwischen 0,2 und 0,5 Promille oder mit 0 Promille gibt. Verheerend, das betone ich noch einmal, sind aber die Unfälle mit sehr stark alkoholisierten Beteiligten. Hier kann man nach dem neuen Strassenverkehrsgesetz schon viel härter und konsequenter durchgreifen; unter anderem können neu alle Fahrzeugführer sowie an Unfällen beteiligten Strassenbenützer einer Atemalkoholprobe unterzogen werden. Also kann die Polizei künftig vermehrt Alkoholtests durchführen, was ich als sehr wichtig und auch präventiv erachte.
Hand aufs Herz: Welche Behörden und Beamten kennen ihre Alkoholiker im Strassenverkehr nicht? Man drückt viel zu oft beide Augen zu. Noch etwas zu den Statistiken: Wenn bei einem Unfall Alkohol im Spiel ist, muss das nicht immer beim stärkeren Autofahrer der Fall sein; vielfach handelt es sich um Selbstunfälle, oder die Unfälle werden gar von herumtorkelnden Fussgängern oder Velofahrern verursacht. Setzen wir auf Prävention, wie in der Schweiz im Strassenverkehr schon seit Jahren erfolgreich praktiziert!
Die Statistiker rühmen auch Österreich und die anderen umliegenden Länder, welche von 0,8 auf 0,5 Promille gegangen sind und deren Unfallstatistik ein entsprechendes Bild widerspiegelt. Aber es wird nicht davon gesprochen, dass die Unfallstatistik bezüglich angetrunkenen Beteiligten im genau gleichen Zeitraum auch in der Schweiz weit besser aussieht, ohne Verschärfung der Gesetzgebung. Also: Setzen wir weiterhin auf Prävention. Die Strafmasse werden im neuen Strassenverkehrsgesetz so oder so verschärft. Es können vermehrt Kontrollen angeordnet und gemacht werden, und wir gefährden keinen Wirtschaftszweig.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Verordnung der Bundesversammlung nicht einzutreten und dort anzusetzen, wo es etwas bringt, und zwar bei der Prävention: vermehrt mit gezielten Aktionen und Kontrollen, wie im neuen Strassenverkehrsgesetz vorgesehen. Wir wollen doch nicht die Kriminalisierung unbescholtener Bürger provozieren. Setzen wir nebst der Prävention auf die Vernunft und Eigenverantwortung, und bleiben wir beim Status quo.
Nun begründe ich meinen Eventualantrag, den ich für den Fall, dass Eintreten beschlossen wird, eingereicht habe. Es mag vorerst zimperlich und kleinlich erscheinen, 0,6 statt 0,5 Gewichtspromille zu beantragen, aber genau im Bereich von 0,4, 0,5, 0,6 und 0,7 Gewichtspromille kann nach einem Nachtessen mit einem feinen Schluck Wein die entscheidende Grenze liegen. Das kann dazu führen, dass vernünftige, unbescholtene Bürger plötzlich kriminalisiert werden. Es heisst zwar schon, bei einer einmaligen Überschreitung passiere nichts oder nicht viel. Aber gegen wen wurde nicht schon eine Administrativmassnahme verfügt, wie es im neuen Strassenverkehrsgesetz heisst, und schon wird der Ausweis mindestens für einen Monat entzogen. Wenn schon Fesseln verpasst werden müssen - bitte möglichst locker.
Im neuen Strassenverkehrsgesetz sind Verschärfungen gegenüber der heutigen Praxis und Gesetzgebung eingebaut, sodass wir über genügend Handhaben verfügen, um alkoholisierte Strassenbenützer zu belangen, auch wenn wir die Grenze bei 0,6 oder 0,7 Gewichtspromille ansetzen. Persönlich habe ich im Strassenverkehrsgesetz das Modell Medralex bevorzugt - das aber leider keine Mehrheit fand -, denn andere Faktoren sind ebenso gefährlich wie Alkohol in kleinem Mass. Denken wir nur an Müdigkeit, Drogen, Medikamente usw. Kommen diese Faktoren ins Spiel, ist die Reaktionsfähigkeit auch nicht so, wie sie sein sollte. Das Schlimmste ist, wenn mehrere dieser Faktoren zusammenspielen.
Die Problematik Alkohol, insbesondere bei Jugendlichen, ist mir mehr als bekannt. Ich nehme sie auch sehr ernst und überlege, einen entsprechenden Vorstoss zu machen, mit dem Ziel, ein totales Alkohol- und Drogenverbot für alle Jugendlichen unter 18 Jahren zu bewirken. Es ist nämlich erwiesen, dass Jugendliche viel, viel schneller der Sucht verfallen und auch die Reaktionsunfähigkeit oder -einschränkung viel früher einsetzt als bei gestandenen Mannen und Frauen. Seien wir deshalb vernünftig, und engen wir uns und unsere Wirtschaft nicht unnötig ein. Nach vernünftigem und menschlichem Ermessen gilt für mich nach wie vor: Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren. Setzen wir dort an, wo Bedarf dringend notwendig ist.
Ich bitte Sie in diesem Sinne vorerst, nicht auf das Geschäft einzutreten oder dann die anderen Anträge - 0,6 oder 0,7 Promille - zu unterstützen.
Wasserfallen Kurt · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Kollega Föhn, Sie haben von Unsicherheiten gesprochen. Mich nähme wunder, wo diese Unsicherheiten liegen. Sie haben ja noch einen Eventualantrag mit 0,6 oder mehr Gewichtspromille gestellt. Wenn Sie mit der ganzen Problematik die Analytik meinen, dann liegen Sie wahrscheinlich schief; sie ist nämlich sehr genau. Man kann das wunderbar und genau messen; das kann ich Ihnen als Chemiker hier wirklich sagen.
Meine zweite Frage: Haben Sie die Statistik, wie viele Unfälle mit Alkohol wie viele Prozente Todesopfer hervorrufen? Nennen Sie sie mir - ich habe sie hier; ich kann Ihnen dann sagen, ob Ihre Antwort stimmt oder nicht. Oder wissen Sie, wie viele Strafurteile wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz auf das Fahren in angetrunkenem Zustand fallen? Auch ich habe hier diese Zahlen von 1998 und 1999. Mich nähme wunder, ob Sie das wissen. Dann kämen Sie vielleicht zu einem anderen Schluss.
Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Wasserfallen, ich kann Ihnen ganz genaue Zahlen liefern. Das BfU hat nicht alle Zahlen abgegeben, die wir eingefordert haben. Mir wurde vom Sekretariat gesagt, dass sie Zahlen mit genauen Statistiken für Blutalkoholwerte zwischen 0,5 und 0,8 Promille hätten. Sie wurden leider nicht weitergegeben, oder sie konnten nicht herausgegeben werden.
Zur Unfallstatistik muss ich einfach sagen: Es ist richtig, dass jedes Opfer ein Opfer zu viel ist. Aber noch einmal: Meist sind stark betrunkene Leute beteiligt. Wir hatten 1980 bei Unfällen mit Alkoholeinfluss 266 Todesopfer zu beklagen, 1990 waren es 158 und im Jahre 2001 deren 107. Zu den vorliegenden Statistiken: Betreffend 0,5 und 0,7 hat man im Kanton Schaffhausen und im Kanton Waadt Erhebungen angestellt, und zwar in den Jahren 1996, 1997 und 1998. Diese Statistiken zeigen auf: Wir hatten total 2250 Unfälle mit alkoholisierten Beteiligten zu beklagen, und von diesen 2250 Unfällen geschahen 4 unter Alkoholeinfluss mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,79 Promille. Das muss ich einmal sagen: Heute schon müssen diese Zahlen erhoben werden; heute schon werden die Leute belangt, wenn sie mehr als 0,5 Promille haben.
Das sind die Zahlen, die vorliegen und die bis anhin herausgegeben wurden. Ansonsten haben wir hier keine Zahlen, und es wird da nur von Schätzungen gesprochen. Herr Aeschbacher hat von zweistelligen Zahlen gesprochen. Er nannte die Zahl von 20, 30, 40 Getöteten. Das stimmt so nicht, das darf ich hier sagen; ansonsten müssten wir einschreiten. Ich sage noch einmal: Auch zwischen 0,2 und 0,5 Promille hat es einen Prozentsatz von Unfällen. Es ist ganz klar in allen Statistiken, aber keine schweizerische Statistik zeigt auf, dass bei einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 0,79 Promille mehr Unfälle passieren als darunter.
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Föhn, das Geschäftsreglement unseres Rates spricht von kurzen Zwischenfragen und auch von kurzen Antworten. (Heiterkeit)
Triponez Pierre · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion
Mein Antrag bezweckt, beim seit über 25 Jahren in diesem Lande bewährten Status quo zu bleiben und den Blutalkoholgrenzwert wie bisher auf 0,8 Promille festzusetzen. Dieser Grenzwert hat sich aus folgenden Gründen bewährt:
1. Seit über zwei Jahrzehnten nehmen die schweren Unfälle in diesem Lande trotz Verdoppelung des Strassenverkehrs kontinuierlich ab. Sie sind klar rückläufig. Allein im Jahre 2002 - und darüber dürfen wir uns freuen - ist eine Reduktion von 5,7 Prozent festgestellt worden.
2. Unsere Unfallstatistik, die schweizerische Unfallstatistik steht wesentlich besser da als diejenige jener europäischen Länder, welche die 0,5-Promille-Grenze eingeführt haben. In der Schweiz gibt es rund 25 Prozent weniger schwere Unfallopfer pro Million Einwohner, als das im Durchschnitt jener Länder der Fall ist, welche die 0,5-Promille-Grenze eingeführt haben.
3. In der Europäischen Union gibt es keinen einheitlichen Grenzwert. Grossbritannien, Luxemburg und Irland zum Beispiel haben den gleichen Grenzwert wie die Schweiz, d. h. 0,8 Promille. Aber wenn man über diesen europäischen Raum hinausblickt, kann man sehen, dass auch sicherheitstechnisch hoch sensibilisierte Länder - ich denke an die USA, ich denke an Kanada, ich denke an Neuseeland - sehr wohl 0,8-Promille-Grenzen kennen.
4. Es gibt bis heute keinen Nachweis, dass zum Beispiel zwischen 0,8 und 0,5 Promille prozentual mehr Unfälle passieren als zwischen 0,5 Promille und 0,0 Promille.
Aus all diesen Gründen bin ich davon überzeugt, dass sich unser bisheriges System beziehungsweise unser bisheriger Grenzwert bewährt hat, gesellschaftlich verankert und akzeptiert ist und dass es deshalb nicht angebracht ist, die Bevölkerung durch Herabsetzung dieses Grenzwertes zu verunsichern und auch bescheidenen Alkoholgenuss zu kriminalisieren. Hingegen ist es meines Erachtens richtig - das wurde auch von Herrn Föhn dargelegt -, wenn vermehrte Kontrollen stattfinden, damit diese 0,8 Promille effektiv eingehalten und Überschreitungen auch konsequent geahndet werden.
Auch aus volkswirtschaftlichen Überlegungen und in berechtigter Sorge um unsere Gastronomie und den Tourismus bin ich ganz klar der Auffassung, dass wir gut daran tun, beim bisherigen Grenzwert zu bleiben. Ich habe übrigens vor ein paar Tagen mit Schrecken die Statistik in Frankreich zur Kenntnis genommen: Dort beträgt die Alkoholgrenze 0,5 Promille, trotzdem gibt es wegen des Fahrens in angetrunkenem Zustand den Tatbestand einer riesengrossen und beängstigenden Zahl von Unfallopfern.
Dies alles sind die Gründe, weshalb ich denke, wir sollten beim heutigen Grenzwert bleiben. Das ist auch mein Antrag.
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn Sie die ersten paar Votanten und die Kommissionssprecher zu diesem Thema gehört haben, stellen Sie fest, wie einig man sich eigentlich ist bzw. - eher zynisch vermerkt - wie unsicher man ist. Herr Aeschbacher, der ja Erfahrungen mit Verkehrsbehinderungen in der Stadt Zürich hat, spricht von Verkehrssicherheit, die man fördern will. Herr Aeschbacher, unter dem gleichen Titel haben Sie mit Ihren Schwellen in der Stadt Zürich Verkehr gesichert. Wir haben in der Stadt Solothurn mit Ihren Schwellen, den Berliner Kissen und wie sie heissen, mehr verunfallte Fahrradfahrer, als wir das früher hatten; das nur als Feststellung. Auch hier wird mit dem Aspekt der Sicherheit ein Thema auf eine Ebene hochstilisiert, wo es eigentlich nicht hingehört.
Was will ich nicht? Ich will keine betrunkene Autofahrer, ich will nicht mehr Unfälle, nicht mehr Verkehrstote; ich will eigentlich etwas ganz anderes. Was ich möchte, wären seriöse Statistiken, auf die man Entscheide tatsächlich abstützen und mit denen man seine Beschlüsse begründen könnte. Was ich auch will, Herr Aeschbacher: als Bewohner eines Kantons, der sehr viel ländliche Anteile hat, auch Landgasthöfen noch das Überleben sichern. Sie in den Städten haben das Problem nicht; Sie haben Taxis und Strassenbahnen, die wir Landbewohner Ihnen zum Teil mitfinanzieren. Das haben wir Landbewohner nicht, und dort liegt genau das Problem.
Ich will den Landgasthöfen die gleichen Chancen bieten. Wie unsicher man in diesem Zusammenhang ist, zeigt eigentlich auch die Antragsflut, die jetzt gekommen ist. Dass ich 0,79 Promille gefordert habe, basiert auf der Grundlage der gesetzlich verlangten Zweistufigkeit. Auch hier haben Sie es gesehen: Herr Aeschbacher als Sprecher der Kommission hat vorhin erzählt, es gäbe dann keinen, der genau entscheiden könnte - hat der jetzt 0,79 oder 0,8 Gewichtspromille Alkohol im Blut? Dann kommt der Herr Polizeidirektor und Chemiker und behauptet sofort das Gegenteil. Genau auf dieser Basis bewegen wir uns doch, Herr Aeschbacher. Sie haben vorhin gesagt: "Man kann nachher noch ein Glas Wein trinken, aber nicht mehr zwei." Vertreter der BfU sagen Ihnen problemlos, dass jeder auch zwei, vielleicht sogar drei Gläser Wein trinken kann. Sagen Sie mir doch heute hier drin, was richtig ist und was auch stimmt.
Aber auf dieser dünnen Argumentationsbasis, auf diesen Widersprüchen, wie sie sich hier und heute präsentieren, können Sie - das tut mir Leid - nicht entscheiden, welche Grenze nun die richtige wäre. Es ist ein Teil von "Vision Zero", die hochgejubelt wird, eine "Vision Zero", die eigentlich nur zum Ziel hat, die Mobilität auf null zu reduzieren. Das ist das "Zero" - nichts anderes. Wenn der zuständige Bundesrat nachher dann erklärt, man wolle den Verkehr nicht beschränken, sondern nur sicherer machen - wissen Sie: Wenn Sie auf Autobahnen zuletzt Tempo 30 anordnen, dann hört der Verkehr selber auf, dann gehen alle auf die öffentlichen Verkehrsmittel; das ist eigentlich ein Ziel.
Wir haben keine seriösen Statistiken über die Unfälle im Bereich zwischen 0,5 und 0,8 Promille, und wenn man sie hat, hat man uns diese Zahlen bewusst vorenthalten, weil eigentlich die Statistiken in unserem Land gegen eine tiefere Grenze sprechen würden.
Ich muss Herrn Triponez nur in einem widersprechen. Er hat die Promillegrenzen im Ausland aufgeführt; es ist ihm leider ein kleiner Fehler unterlaufen: In den USA ist die Promillegrenze in der Mehrheit der Staaten nicht bei 0,8, sondern bei 1,0 Promille und stellenweise noch höher. Das sind die Fakten, wie sie sind. Wir sollten also angesichts der Situation, dass bei uns in den letzten Jahren die Verkehrsunfälle laufend abgenommen haben, beim bisherigen Grenzwert bleiben und auch vermehrt wieder die Selbstverantwortung der einzelnen Automobilistinnen und Automobilisten ansprechen.
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Ich bin Bewohner eines Rand- und Berggebietes, und ich sage Ihnen, Herr Borer: Es ist eine Verhöhnung der Bevölkerung des Rand- und Berggebietes, wenn Sie glauben, dass Sie denen mit einer höheren Alkohollimite helfen können. Die Alkohollimite hat in der Tat mit Berggebiets- und Randgebietsförderung überhaupt rein gar nichts zu tun. Das möchte ich Ihnen in aller Ehrlichkeit sagen.
Borer Roland · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Hämmerle, habe ich vorhin die Berggebiete angesprochen? Ich glaube, diese werden schon genug gefördert; man kann sie gar nicht noch mehr fördern. Wenn Sie mir genau zugehört haben, Herr Hämmerle, haben Sie gehört, dass ich von den Landregionen im schweizerischen Mittelland gesprochen habe. Auch wir haben Probleme, nicht nur Sie. Sie waren in der Vergangenheit nur immer besser im Abholen.
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Es tut mir Leid, wenn Sie in die untere Schublade greifen müssen, Herr Borer. Ich wohne auch auf dem Land, und Sie helfen den Landbewohnern mit Ihren unsinnigen und unwissenschaftlichen Anträgen und Vorstellungen überhaupt nicht, sondern Sie achten die Bevölkerung der Landregionen äusserst gering, wenn Sie ihr mit höheren Alkohollimiten helfen wollen. Das sei Ihnen gesagt.
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nous avons réglé hier déjà les problèmes de résidence avec le réseau des bureaux de poste!
Chevrier Maurice · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Chaque fois que la route tue, comme chacun d'entre vous, je m'émeus, je crie à l'injustice, à la fatalité, parfois à l'irresponsabilité. Et pourtant, objectivement, je dois constater, avec une grande satisfaction, une décroissance continue, depuis les années septante, de la courbe des accidents mortels, lesquels ont atteint dans l'absolu le niveau le plus bas jamais enregistré depuis 1946, alors que le parc véhicules a été multiplié par trente. L'évolution du nombre d'accidents causant des blessés suit la même tendance et c'est également réjouissant. Au plan international, notre pays fait figure de bon élève, puisque en proportion la route tue moins en Suisse qu'ailleurs. Toujours en comparaison internationale, il convient de relever que le nombre d'accidents a plus fortement diminué chez nous que chez nos voisins, alors même que nous avons maintenu un taux d'alcoolémie à 0,8 pour mille.
Baisser le seuil à 0,5 pour mille ne permettra pas d'accentuer le mouvement à la baisse du nombre d'accidents. En effet, aucune étude, aucune statistique n'a pu démontrer avec la fiabilité qu'on est en droit d'attendre qu'un automobiliste roulant avec un taux d'alcoolémie se situant entre 0,5 et 0,8 pour mille représentait un danger accru. Plutôt que d'adopter une législation répressive qui frappera lourdement - arrêts, amendes, voire même, en cas de récidive, retraits de permis, emprisonnement - des chauffeurs ayant consommé de l'alcool avec modération, accentuons nos efforts de sensibilisation des jeunes en particulier aux méfaits de l'alcool consommé abusivement. Plutôt que d'enquiquiner les automobilistes responsables, poursuivons les campagnes préventives et les campagnes éducatives, en inculquant, outre la consommation modérée d'alcool, d'autres valeurs. Je pense au respect des autres usagers de la route, des piétons en particulier, à l'adaptation de la vitesse aux conditions de circulation, et j'en passe.
La responsabilisation personnelle, individuelle, paraît beaucoup plus importante que l'adoption d'une mesure tatillonne. Idéalement, le statu quo aurait notre préférence, mais comme la loi révisée nous oblige à fixer deux seuils, je vous invite à soutenir une proposition à 0,7 pour mille, étant entendu qu'une différence plus étroite confine un petit peu au ridicule. Il s'agirait déjà d'un signe suffisant, allant dans la bonne direction, mais pas exagéré, d'un feu orange annonçant le passage au rouge.
A certains ardents défenseurs du 0,5 pour mille, je lance un appel à la cohérence en prévision d'un prochain débat que nous tiendrons dans cette salle, celui concernant la dépénalisation de la consommation de cannabis. Je ne comprendrais pas que certains dogmatiques du 0,5 pour mille puissent soutenir une telle révision, sachant les dégâts, les ravages que provoque la fumette, notamment chez les jeunes chauffeurs.
Tant et aussi longtemps qu'il s'agit d'une question idéologique, dogmatique parfois, tant et aussi longtemps que la preuve d'un lien de causalité direct, d'une corrélation entre le nombre d'accidents et le fait de conduire avec un taux d'alcoolémie jusqu'à 0,7 pour mille n'est pas apportée, eh bien, restons-en là. Le jour où elle le sera, je serai le premier à me raviser. Mais pour l'instant, inutile de poser une entrave supplémentaire, inutile de porter atteinte à la liberté individuelle alors que l'efficacité de la mesure n'est pas démontrée.
Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Für jedes Promille ein eigener Antrag, und jetzt auch noch einer für 0,2 Promille, werden Sie sich sagen. 0,2 Promille ist die Empfehlung der EU-Kommission für Neulenker, die nicht länger als zwei Jahre im Besitz eines Führerausweises sind. Der Antrag ist also nicht einfach aus der Luft gegriffen.
Was will dieser Antrag? Die Räte haben in ihrer Weisheit beschlossen, die Kompetenz zur Festlegung der Blutalkoholgrenzwerte der Bundesversammlung zu übertragen. Konsequenterweise - das stellen wir heute Morgen fest - hat jedes Promille seinen Anwalt gefunden. Der Antrag auf 0,2 Promille will die Bandbreite auf dem Kontinuum zwischen 0,0 und 1,0 Promille aufzeigen, will also kurz zu einigen Gedanken provozieren.
Das Risiko "Alkohol und Fahren" ist tatsächlich ein Kontinuum, wie das Kollege Föhn schon erwähnt hat. Offensichtlich aber schwanken auch die Perzeptionen dieses Risikos. Was aber sind - wirklich nüchtern betrachtet - die Fakten? Ich erwähne nur drei:
1. Die Anzahl der Verkehrsopfer nimmt zum Glück seit Jahren ab; das wurde richtig festgehalten. Aber der Anteil der alkoholbedingten Unfälle mit Todesfolgen wurde dabei nicht reduziert. Nach wie vor sind es in der Schweiz pro Jahr rund 100 Todesfälle und etwas mehr als 6500 Unfälle, die als alkoholbezogen definiert werden. Dabei ist der Alkohol selbstverständlich nur ein Faktor; gerade im internationalen Vergleich ist das zu berücksichtigen.
2. Die Herabsetzung auf 0,5 Promille, nämlich der Antrag der Kommission, ist wissenschaftlich klar begründbar. Ohne Details: Es geht hier um einen klar messbaren, faktenorientierten Wert, bei dem klar ist, dass bei Überschreiten das Führen eines Fahrzeuges messbar beeinträchtigt wird.
3. Es geht hier darum, dass mit der Senkung der Promillegrenze ganz generell der Anteil der alkoholisierten Fahrzeuglenker gesenkt werden kann. Neben den rund 5 Prozent der Verkehrsteilnehmer in der Schweiz, deren Blutalkoholkonzentration über dem Grenzwert liegt, haben Sie also 95 Prozent Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen, die sich konform verhalten, deren Blutalkoholkonzentration unter diesem Grenzwert liegt. Das zeigt das Problem dieses Kontinuums auf. Die Massnahmen, die von den 5 Prozent der Verkehrsteilnehmer, deren Wert über der Limite von 0,5 liegt, subjektiv als einschränkend betrachtet werden, gereichen also den vielen, nämlich den 95 Prozent, die mit einem Wert von unter 0,5 Promille fahren, zum Vorteil.
Letztlich muss dieser Rat entscheiden, wo diese Grenze sinnvollerweise zu liegen kommt - zwischen den Interessen dieser wenigen und den Interessen der vielen sich konform Verhaltenden. Auf diesem Kontinuum zwischen dem objektiven Risiko und der subjektiven Risikoeinschätzung, zwischen den Polen Eigenverantwortung und kollektive Verantwortung oder kollektive Spielregeln, ist der Kommissionsantrag von 0,5 Promille zwischen den Extremen 0,2 und 0,8 oder mehr Promille ein faktengestützter Vorschlag, der durchaus unterstützt werden kann.
Ich ziehe deshalb meinen Antrag als die eine extreme Seite des Kontinuums zurück und bitte Sie, dem auf Fakten basierenden, vernünftigen Antrag der Kommission auf 0,5 Promille zu folgen und diesem zum Durchbruch zu verhelfen.
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Der Antrag Gutzwiller ist zurückgezogen.
Wiederkehr Roland · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion
Wenn man hier zuhört, hat man wirklich das Gefühl, es gehe um die Abschaffung des Alkohols. Nein, es geht darum, dass man nicht mehr fahren soll, wenn man getrunken hat.
Herr Föhn hat am Fernsehen gesagt, er werde um jeden Zehntel kämpfen. Wir haben ihn heute gehört: Er schlägt als Alternative 0,6 Promille vor. Ich kann Ihnen sagen - und damit lege ich auch meine Interessen offen -, dass ich um jeden Unschuldigen kämpfen werde, der nicht Opfer eines "Alkoholfahrers" werden soll. Es ist eine nicht zu verleugnende Tatsache, dass bei Blutalkoholwerten zwischen 0,5 und 0,8 Promille halt eben 10 Prozent der alkoholbedingten Unfälle geschehen. Diese Erhebung hat man nicht in der Schweiz machen können - das ist klar, Herr Föhn -, aber man hat sie dort machen können, wo man 0,5 Promille schon längst eingeführt hat, nämlich in den Staaten rings um unser Land. Die ganze EU kennt die 0,5-Promille-Grenze. In Schweden und in Norwegen haben sie 0,2 Promille, und dann gibt es noch die Ostländer mit 0,0 Promille, aus gutem Grund.
Herr Föhn, statistisch erhoben ist, dass ab 0,5 Promille der Tunnelblick eine Tatsache ist. Sie haben kein so breites Wahrnehmungsfeld mehr. Aber gleichzeitig steigt der Mut; ich möchte sagen, es steigt der "Über-Mut". Dieses eingeschränkte Wahrnehmungsfeld - wissenschaftlich erwiesen ab 0,5 Promille -, gekoppelt mit dem zusätzlichen Mut, ist eben das Verheerende. Ich möchte Ihnen diese Statistik zeigen, Herr Föhn. Hier ist sie. Sie sehen, von 0,0 bis 0,5 Promille ist das Risiko eines Unfalles immer dasselbe. Aber bei 0,6 Promille - was Sie wollen - ist es bereits doppelt so hoch, und bei 0,8 Promille ist das Unfallrisiko viermal so hoch.
Nun gut, Sie alle werden schliesslich entscheiden, ob Sie den Kompromiss wollen. Der Bundesrat ist Ihnen mit 0,5 Promille ja entgegengekommen. Der Bundesrat hat schon auf die Warnungen hin gesagt: Also gut, wir führen die unqualifizierte Alkoholpromillekonzentration im Blut ein, und diese liegt zwischen 0,5 und 0,79 Promille. Erst ab 0,8 Promille - das ist die Limite für qualifizierte Angetrunkenheit - gibt es dann Strafen. Vorher gibt es Verwarnungen. Es ist eigentlich inkonsequent. Wenn wir heute wissenschaftlich begründet wissen, dass ab 0,5 Promille die Gefährdung dramatisch, im Quadrat zunimmt, dann sollten wir auch konsequent sein und auf die ursprüngliche Idee des Bundesrates zurückkommen. Es gibt eine Grenze, die liegt bei 0,5 Promille, und danach wird eben auch bestraft.
Weil wir aber im Gesetz festgelegt haben, dass es zwei Werte geben muss, nämlich einen unqualifizierten und einen qualifizierten Wert, stelle ich meinen Antrag, auch als Diskussionsbeitrag. Ich sage, qualifiziert ist, wenn Sie 0,5 Promille haben, und dann soll auch bestraft werden, weil die wissenschaftlichen Untersuchungen genau zeigen, dass ab dieser Grenze die Unfallhäufigkeit dramatisch steigt. Was aber darunter liegt, ab 0,4 Promille, das soll unqualifiziert sein. Was heisst 0,4 Promille? Meine Herren - die Damen trinken normalerweise sowieso nicht so viel -, bei 0,4 Promille können Sie immer noch zwei Stangen Bier trinken in einer Stunde, und Sie werden 0,4 Promille unterschreiten. Oder Sie können drei Deziliter Wein trinken in einer Stunde - in einer Stunde wird 0,1 Promille wieder abgebaut -, und Sie sind immer noch unter 0,4 Promille.
Das ist mein Kompromissvorschlag, aber ich bitte Sie: Seien Sie konsequent und sagen Sie, ab 0,5 Promille - so wie es der Bundesrat ursprünglich wollte - wird tatsächlich bestraft, und vorher, im Bereich dieses Zehntelpromilles, gibt es eine Verwarnung.
Polla Barbara · Nationalrat · Genf · Liberale Fraktion
J'espérais pouvoir parler au nom de mon groupe, mais n'ayant pas réussi à le convaincre pour ce pour quoi je m'engage aujourd'hui, à savoir le 0,5 pour mille, je me vois donc obligée de partager mon temps de parole avec un vrai porte-parole de groupe. Je m'exprimerai donc à titre personnel.
Au moment où nous avons traité de la révision de la loi sur la circulation routière, je me suis engagée avec d'autres pour que ce soit le Parlement qui décide en ce qui concerne le taux d'alcoolémie limite au volant. Le Parlement pourquoi? Parce que nous sommes plus proches de la population: c'est l'argument que nous avons utilisé à l'époque pour dire que c'est nous qui devons décider. Plus proches de la population: je vous rappelle que plus de 70 pour cent de la population souhaite à l'heure actuelle que nous descendions à 0,5 pour mille. Bien sûr, ce n'est pas seulement parce que la population souhaite cette approche qu'il faut le faire; il faut baisser le taux d'alcoolémie à 0,5 pour mille parce que c'est raisonnable. Parmi cette population, je retiendrai notamment Laurent Terlinchamp, qui est le président de Gastro Genève. Vous voyez que, même dans certains secteurs entrepreneuriaux ou économiques spécifiques que nous souhaitons tous soutenir, la raison est présente.
J'aimerais également souligner la question de la logique et de la cohérence. Nous voulons tous augmenter la sécurité, et la baisse du taux d'alcoolémie limite est une mesure évidente. Je ne reviendrai pas sur les arguments; ils ont été développés en ce qui concerne les pays qui nous entourent. Toutes les évidences sont concordantes, et les craintes économiques, je crois que nous pouvons les oublier. En Autriche, quand on est passé de 0,8 à 0,5 pour mille, on n'a constaté aucune diminution de l'activité touristique, de l'activité économique autour de la restauration. Donc, il n'y a pas de crainte à avoir à ce niveau-là. Je vous propose simplement de faire comme moi: continuer de sortir et d'aller au restaurant, de profiter de la bonne nourriture et d'un bon verre de vin, comme j'apprécie de le faire, mais vous faire accompagner par un conjoint qui, lui, ne boit pas - raison pour laquelle, d'ailleurs, cela fait si longtemps que je reste avec le mien!
Le marchandage auquel nous assistons ce matin entre 0,0, 0,2, 0,4, 0,5, 0,7, 0,79 et 0,8 pour mille n'est pas une ode à la liberté. La liberté ne commence pas à 0,8 pour mille, elle ne se termine pas à 0,5 pour mille. Même si je suis convaincue - et c'est bien pour cela que je suis libérale - que la liberté est mère de toutes les vertus, la question ne se pose pas en termes de taux d'alcoolémie. Nous prenons ici une décision technique. La meilleure décision serait certainement le zéro, comme nous allons d'ailleurs en décider en ce qui concerne la consommation de drogues. Mais en attendant, la décision de 0,5 pour mille semble recueillir un maximum de suffrages, elle paraît la plus raisonnable.
Je vous propose donc, à toutes et à tous, d'aller dans ce sens.
Beck Serge · Nationalrat · Waadt · Liberale Fraktion
Les éléments objectifs font totalement défaut dans ce débat. Certains l'ont dit avant moi, nous n'avons pas de statistiques sur les accidents provoqués par les conducteurs dont le taux d'alcoolémie se situe entre 0,5 et 0,8 pour cent. Et il ne sert à rien, Monsieur Wiederkehr, de brandir des statistiques subjectives. C'est une évaluation des risques; les vrais éléments objectifs, ce sont les statistiques de la concrétisation des risques dans des cas d'accidents. Or personne ne peut ou ne veut nous fournir de telles statistiques.
Ce débat s'inscrit bien dans la ligne de "Vision zéro". Ce programme qui porte si bien son nom, "Vision zéro", c'est l'absence de vision pour les libertés fondamentales de l'homme, dont celle de déplacement. Bien sûr, lorsqu'on s'adresse à la population dans le domaine des émotions, on va trouver une majorité de celle-ci qui approuvera des restrictions supplémentaires, sauf chaque fois qu'elle est concernée à titre personnel - nous connaissons tous ce genre de mécanismes.
La mesure d'abaissement du taux d'alcoolémie à 0,5 pour mille fait partie du triomphe du politiquement correct, de l'hystérie, des angoisses d'une société qui est toujours plus urbaine, aseptisée, qui ne supporte plus le risque ou l'accident, qui ne supporte plus la mort. Mais si nous supprimons ces composantes-là, il n'y a plus de vie, il n'y a plus de liberté, il n'y a plus d'espace pour l'homme.
Nous avons pu lire dans certains quotidiens que l'alcool coûte environ 3 milliards de francs par année à la société de notre pays par des pertes de productivité, des frais de guérison. Si nous faisions la même statistique pour le sport, nous tomberions sur des chiffres combien plus astronomiques qui devraient nous inciter à démanteler les stades et à contingenter l'accès aux installations sportives. Non, tout cela n'est pas très sérieux.
D'autre part, ceux qui mettent en avant l'effet de réduction du taux d'alcoolémie légale sur les personnes qui dépassent largement le taux actuel de 0,8 pour mille et qui sont, il faut le relever, à la source de la quasi-totalité des accidents imputés à l'alcool, sont parfois les mêmes qui, dans le domaine de la drogue, prétendent exactement le contraire, c'est-à-dire que la consommation du cannabis n'a aucune corrélation avec celle de stupéfiants plus durs. Là aussi, cela n'est pas très sérieux.
Si "Vision zéro" porte bien son nom, le groupe libéral aussi, qui défend toujours le principe de la proportionnalité dans les restrictions qui doivent être apportées aux libertés de l'homme. Le cadre légal actuel est adéquat; le contraire n'a jamais été démontré.
Au nom du groupe libéral, je vous invite à ne pas entrer en matière et, au cas où vous seriez quand même amenés à le faire, à soutenir la proposition Triponez pour le maintien du taux actuel.
Estermann Heinrich · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion
Die CVP-Fraktion hat sich mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnung "Blutalkoholwerte im Strassenverkehr" befasst und kommt mit einer knappen Mehrheit zum Schluss, dass man auf die Einführung einer so genannten gewöhnlichen Angetrunkenheit zwischen 0,5 und 0,79 Promille verzichten sollte. Die Befürworter des Status quo verniedlichen jedoch in keiner Weise die Gefahr von Alkoholmissbrauch im Strassenverkehr.
Die Hauptfrage war jedoch folgende: Wie viele schwere Unfälle können mit der Herabsetzung der Angetrunkenheitsschwelle auf 0,5 Promille vermieden werden? Oder anders gefragt: Hat das auf chronisch alkoholisierte Strassenbenützer - auch Lastwagenchauffeure -, die oft mit hohen Blutalkoholwerten bis über 2 Promille schwerste Unfälle verursachen können, überhaupt einen Einfluss?
Hier ist man der Meinung, dass mit diesem Entwurf auf die so genannten schwierigen Fälle kaum ein positiver Einfluss erzielt werden kann. Ein Hauptgrund für die Beibehaltung einer einzigen und klaren Grenze bei 0,8 Promille liegt darin, dass bis heute in der Schweiz keine verlässlichen Statistiken über die Unfallhäufigkeit im Bereich von 0,5 bis 0,8 Promille vorliegen. Dass also die Unfallzahlen ab 0,5 Promille massiv zunehmen sollen, beruht auf Annahmen.
Dazu kommt, dass die so genannte gewöhnliche Angetrunkenheit als Übertretung gilt und recht hart mit drei Monaten Haft oder einer Busse von bis zu 5000 Franken bestraft werden kann. Dies bedeutet, dass betroffene Motorfahrzeugbenützer mit nur 0,5 Promille mit einer recht massiven Strafe konfrontiert werden können. Auf der anderen Seite kann ein fahrunfähiger Drogensüchtiger nie auf diese Weise sofort überprüft und bestraft werden; das Gleiche gilt bei übermässigem Medikamentenkonsum. Bei diesen Tatbeständen ist sowieso nicht zwischen einer allgemeinen und einer qualifizierten Fahrunfähigkeit zu differenzieren. Dies bedeutet eine Ungleichbehandlung von Übertretungen oder Vergehen, die mit Alkoholmissbrauch, Drogenkonsum oder Medikamenteneinnahmen im Zusammenhang stehen.
Eine beachtliche Zahl Mitglieder unserer Fraktion unterstützt jedoch den Entwurf des Bundesrates, der vom Ständerat schon genehmigt wurde. Damit erhoffen sich diese Leute ein positives Signal an die Strassenbenützer, und zwar in dem Sinne, dass mit Alkohol am Steuer mit grösster Vorsicht und Zurückhaltung umzugehen sei.
Nun liegt eine Serie von Anträgen, eine eigentliche Auswahlsendung, vor. Aus den oben dargestellten Gründen möchte ich Sie im Namen einer grossen Zahl unserer Fraktionsmitglieder bitten, den Nichteintretensantrag Föhn zu unterstützen. Falls Eintreten beschlossen wird, bitte ich Sie, so abzustimmen, dass eine klare 0,8-Promille-Grenze wenn immer möglich beibehalten werden kann.
Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die grosse Anzahl innovativer Anträge zeigt, dass auch die Meinungen in der FDP-Fraktion auseinander gehen. Die Mehrheit in der FDP-Fraktion ist gegen eine Senkung des Blutalkoholwertes auf 0,5 Promille; das entspricht ungefähr dem Antrag Triponez. Eine starke Minderheit unterstützt den Antrag der Kommission, also den Entwurf des Bundesrates und den Beschluss des Ständerates, das heisst Differenzierung mit zwei Grenzwerten.
Was waren die Gründe der Mehrheit? Einmal waren es wirtschaftliche und volkswirtschaftliche Gründe: Man befürchtet Einbussen im Gastgewerbe, im Tourismus allgemein, Nachteile in ländlichen, durch den öffentlichen Verkehr nicht gut erschlossenen Gegenden. Es waren auch viele offene Fragen in Bezug auf nicht aussagekräftige Statistiken. Auch die Wirksamkeit der Massnahmen im Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit wird bezweifelt. Man glaubt nicht an die Statistiken. Man bemängelt auch die Tatsache, dass nur bei Alkoholkonsum Grenzwerte bestimmt werden und nicht auch bei Drogen, Medikamenten und bei anderen Produkten, die Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit haben. Wir haben in der Kommission diese Probleme thematisiert und keine vernünftige, machbare Lösung gefunden. Der Bundesrat hat jedoch den Auftrag, nach tauglichen Lösungen zu suchen.
Welche Argumente standen für die Minderheit im Mittelpunkt? Ich meine, das Ziel der Revision des Strassenverkehrsgesetzes - wir haben die Revision im Juni 2001 beendet - und damit auch des tieferen Blutalkoholwertes ist die Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr. Die heutige Debatte hat gezeigt, dass alle dieses Ziel erreichen wollen. Die Minderheit der FDP-Fraktion erachtet die Lösung mit den zwei Grenzwerten als einen vernünftigen Kompromiss. Die Gründe für die Differenzierung ergaben sich aus der Vernehmlassung. Die Vernehmlasser, übrigens auch die FDP, befürworteten eine Senkung der Grenze auf 0,5 Promille nur, wenn gleichzeitig eine mildere Bestrafung im Bereich von 0,5 bis 0,79 Promille vorgesehen wird. Wir haben im Strassenverkehrsgesetz für Neulenkerinnen und Neulenker - hier sind es vor allem die Jugendlichen - strengere Kriterien angewendet. Die Entwicklung des Unfallrisikos junger Fahrerinnen und Fahrer unter Alkoholeinfluss ist dramatisch.
Persönlich gehöre ich zur Minderheit, und dies trotz Verankerung in einem Tourismusgebiet. Ich setze mich als Präsident eines grossen Sportverbandes tagtäglich für die Jugend, für den Nachwuchs, für die Gesundheit und auch für die Prävention ein. Ich bin deshalb persönlich davon überzeugt, dass diese differenzierte Lösung mit zwei Grenzwerten richtig ist.
Wir werden nächste Woche auch über die Tabakprävention sprechen. Auch der Tabakkonsum hat, vor allem bei Jugendlichen, stark zugenommen. Das Gleiche gilt auch für den Alkoholkonsum. Sie kennen die Statistiken im Zusammenhang mit dem Konsum von Alcopop-Getränken: Jugendliche erreichen mit dem Konsum von zwei kleinen Flaschen Alcopop den Wert von 0,9 Promille.
In den meisten EU-Ländern - vor allem in unseren Nachbarländern - gilt eine Grenze von 0,5 Promille.
Ich bitte Sie, auf das Geschäft einzutreten.
Im Namen der Mehrheit der Fraktion muss ich Sie bitten, dem Antrag Triponez zuzustimmen.
Verfahrensbeitrag
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
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