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Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie

54021 · Amtliches Bulletin

Vom 20. Sept. 2021

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/54021/de/erneuerbare-energien-einheitlich-fordern-einmalvergutung-auch-fur-biogas-kleinwasserkraft-wind-und-geothermie

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geschäft: Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie (19.443)

19.443

Erneuerbare Energien einheitlich fördern. Einmalvergütung auch für Biogas, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Energiegesetz

Loi sur l'énergie

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Ich schlage vor, die fünf Minderheitsanträge in einer gemeinsamen Debatte zu behandeln.

Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion

Ich begründe gern meine Minderheit betreffend das Geschäft 19.443. Was war dazumal die Grundidee, als wir die parlamentarische Initiative Girod bearbeiteten? Wir wollten ein schlankes Gesetz vorbereiten, um eine Übergangslösung für alle anstehenden Probleme zu haben, die wir noch nicht gelöst haben, weil der Mantelerlass noch nicht auf dem Tisch liegt. Wir wollten aber auch keine Vorentscheide treffen, sodass wir in der Diskussion um den Mantelerlass nicht irgendwo eingeschränkt sind. Das ist eigentlich die Idee, die wir bei der Ausarbeitung der parlamentarischen Initiative Girod hatten.

Leider ist der Ständerat auf diese Idee nicht wirklich eingetreten. Er hat einige Änderungen vorgenommen und die Vorlage ergänzt. Dies geschah auch bezüglich Artikel 25a, welchen genau meine Minderheit betrifft. Dort hat der Ständerat zwei Änderungen vorgenommen. Eine Änderung betrifft vor allem die Grösse der Anlage. 150 Kilowatt, wie vom Ständerat beschlossen, entsprechen ungefähr 1000 Quadratmetern Fläche, die zur Verfügung stehen müssten. Die zweite Änderung ist, dass er das Bieterverfahren einschränken möchte, nämlich so weit, dass es nur möglich ist, auf Anlagen ohne Eigenverbrauch eine Auktion durchzuführen.

Die Minderheit erachtet das als nicht optimal, weil damit dem Bundesrat entsprechende Flexibilität genommen wird. Auch die Argumentation der Mehrheit der Kommission hinkt: Man argumentiert mit der Tatsache bzw. der Meinung, dass damit eventuell Auktionen behindert werden oder Verzögerungen entstehen könnten. Nur, Ihre Kommission hat dies im Entwurf berücksichtigt und erstens aufgeführt, dass Auktionen nach dem Kriterium "mit Eigenverbrauch" oder dem Kriterium "ohne Eigenverbrauch" getrennt sein müssen, das heisst auch mit eigenem Design und eigenem Bieterverfahren. Zweitens und ebenfalls sehr wichtig ist, dass eine Kann-Formulierung im Entwurf gewählt wurde. So bleibt es dem Bundesrat überlassen, ob er überhaupt ein solches Bieterverfahren durchführen möchte oder nicht, dies in Anbetracht, dass dieses Gesetz eine Übergangslösung ist und durch den Mantelerlass entsprechend abgelöst werden wird.

Wir wollten aber damit erreichen, dass bereits jetzt Erfahrungen in diesem Bieterverfahren gesammelt werden können. Das Bundesamt für Energie hat dazumal im Jahr 2019 auch einen Bericht erstellen lassen und verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt, wie so ein Bieterverfahren aussehen könnte. Wir möchten genau das aufrechterhalten, indem wir zulassen, dass Auktionen sowohl bei Anlagen mit Eigenverbrauch wie auch bei Anlagen ohne Eigenverbrauch möglich sind.

Daher bitte ich Sie: Geben Sie dem Bundesrat diese Flexibilität; geben Sie auch dem Bundesamt die Möglichkeit, solche Versuche durchzuführen; stimmen Sie meinem Minderheitsantrag zu.

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Die Minderheit zu Artikel 26 Absatz 1bis verlangt eine Selbstverständlichkeit. Kleinwasserkraftwerke, die nach der Erweiterung oder Erneuerung mehr als 300 Kilowatt Leistung erbringen und Investitionsbeiträge abholen wollen, sollen die Gewässerschutzrichtlinien und ihre Auflagen erfüllen.

Im Ständerat wurde genauso argumentiert. Der Artikel soll für Kleinwasserkraftwerke gelten. In der Folge fand der Artikel auch eine Mehrheit im Ständerat. Doch der Artikel ist nicht präzise genug formuliert. So, wie er dasteht, würde er sich auch auf Grosswasserkraftwerke von über 1 Megawatt Leistung beziehen. Das war aber nie die Absicht des Antragstellers im Ständerat, Roberto Zanetti. Das geht klar aus dem Amtlichen Bulletin des Ständerates vom 13. September 2021 hervor. Artikel 26 Absatz 1bis soll klar auf Kleinwasserkraftwerke von höchstens 1 Megawatt Leistung beschränkt sein.

Ich habe deshalb einen Einzelantrag eingereicht, der diese Sachlage präzisiert, und zwar wie folgt: "Für Anlagen bis 1 Megawatt können Investitionsbeiträge gemäss Artikel 26 Absatz 1 Buchstaben b und c nur beansprucht werden, wenn die Anforderungen gemäss den Artikeln 39a und 43a des Gewässerschutzgesetzes sowie gemäss Artikel 10 des Bundesgesetzes über die Fischerei bereits erfüllt sind oder mit der geplanten erheblichen Erneuerung bzw. Erweiterung erfüllt werden." Damit ist der Artikel auf Kleinwasserkraftwerke bis 1 Megawatt Leistung limitiert und könnte auch in diesem Rat eine Mehrheit finden. Wir hätten dann eine Differenz bereinigt, denn damit hätten Sie im Sinne des Ständerates entschieden.

Sogar der Verband der Schweizerischen Elektrizitätswerke (VSE) schreibt in seiner Argumentation: "Bei kleineren Kraftwerken wird eine Kraftwerkserneuerung respektive -erweiterung sinnvollerweise gemeinsam mit der Umsetzung der Anforderung aus dem Gewässerschutzgesetz durchgeführt." Der VSE attestiert damit, dass Kleinwasserkraftwerke, die erneuert oder erweitert werden, sinnvollerweise auch ökologisch saniert werden.

Der weitere Ausbau der Kleinwasserkraft ist ökologisch grundsätzlich umstritten. Doch mindestens wäre mit diesem Absatz gewährleistet, dass mit Erneuerungen und Erweiterungen von Anlagen bis 1 Megawatt ökologische Sanierungen einhergehen müssen - was ja eine Selbstverständlichkeit sein müsste.

Ich bitte Sie, folgen Sie meinem Einzelantrag und damit dem Beschluss des Ständerates, damit bei Kleinwasserkraftwerken ökologische Sanierungen vorausgesetzt werden. Meinen Minderheitsantrag ziehe ich hiermit zurück.

Egger Kurt · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion

Ich spreche zu meiner Minderheit bei Artikel 29a. Es geht hier um den Winterstrom. Der Bundesrat soll die Kompetenz erhalten, eine spezielle Förderung für Projekte zu sprechen, die besonders viel Winterstrom produzieren. Der Ständerat hat diesen Artikel zusätzlich eingefügt, um ein Signal zu setzen, dass die Politik in Bezug auf die Winterstromproduktion nicht weiter zuschaut, sondern auch handelt. Die Frau Bundesrätin hat im Ständerat gesagt, dass sie mit diesem Artikel gut leben könne. Der Artikel scheint mir auch durchaus vernünftig.

Wir wissen ja, dass der Strom im Winter knapp werden könnte und wir möglichst wenig Strom importieren wollen. Die Winterstromlücke ist ja aktuell ein breit diskutiertes Thema, und auch der Bundesrat hat im Mantelerlass verschiedene Massnahmen vorgesehen, um dieser Winterstromlücke zu begegnen. Um mehr Winterstrom zu produzieren, müssen wir aber in erster Linie die erneuerbaren Energien generell und rasch ausbauen. Jede zusätzliche Anlage produziert auch zusätzlichen Winterstrom. Das gilt sowohl für Fotovoltaik-, Wind-, Geothermie-, Biomasse- als auch für Wasserkraftanlagen. Für diesen generellen Ausbau der Erneuerbaren leistet der vorliegende Entwurf einen wichtigen Beitrag. Mit diesem Entwurf können wir den Strom von drei unserer kleineren AKW ersetzen - der Beitrag ist also beträchtlich.

Wenn wir jetzt zusätzlich Anlagen fördern, die einen besonders hohen Winterstromanteil haben, ist das ein zusätzlicher und auch ein gewünschter Anreiz. Es geht hier um grössere Anlagen ab 1 Megawatt. Bei Fotovoltaik sind das mehrere tausend Quadratmeter. Es geht aber auch um Anlagen im alpinen Bereich oder bei Infrastrukturanlagen.

Der Artikel des Ständerates ist allerdings noch nicht ausgereift, er hat etwas Unschönes. Es ist völlig unverständlich, dass die Förderung nicht technologieneutral erfolgen soll. Fotovoltaik, Wind und Geothermie erhalten einen zusätzlichen Beitrag von 20 Prozent - er wird also von 60 auf 80 Prozent erhöht -, wenn der Winterstromanteil mindestens 40 Prozent beträgt. Wasserkraftanlagen erhalten diesen Beitrag bereits bei einem Winterstromanteil von 25 Prozent. Sie erhalten viel schneller einen Beitrag.

Es ist ja so, dass Wasserkraftanlagen praktisch immer einen Winteranteil von mehr als 25 Prozent haben. Das bedeutet, dass Wasserkraftanlagen immer mit 80 Prozent unterstützt werden können. Demgegenüber müssen die Bedingungen zum Beispiel bei Fotovoltaikanlagen sehr gut sein, damit sie einen Winteranteil von über 40 Prozent erreichen. Für diese ungleiche Behandlung gibt es keine plausible Begründung.

Meine Minderheit will alle Technologien gleich behandeln und beantragt, dass für alle ein Winterstromanteil von mindestens 35 Prozent gelten soll. Das ergibt für viele Anlagen einen zusätzlichen Anreiz, die Planung auf möglichst viel Winterstrom auszulegen.

Ich bitte Sie, Artikel 29a nicht zu streichen und den Antrag meiner Minderheit anzunehmen.

Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Gerne spreche ich im Namen einer starken Kommissionsminderheit zu Ihnen. Die Kommissionsminderheit bittet Sie, sich dem Ständerat anzuschliessen und im Rahmen der vorliegenden Vorlage das bestehende Wasserzinsregime bis Ende 2030 zu verlängern. Damit wäre ein Gleichstand zu den Fördermassnahmen geschaffen, welche ebenfalls bis dann verlängert werden.

Die Ausgangslage ist bekannt. Mit dem vorliegenden Entwurf wollen wir vermeiden, dass ab dem Jahr 2023 eine Förderlücke bei den erneuerbaren Energien entsteht. Die Dauer der bestehenden Förderinstrumente soll deshalb bis Ende 2030 verlängert werden. Mit dieser Verlängerung der Förderung wollen wir sicherstellen, dass die Akteure der Energiewirtschaft Planungssicherheit haben und dass der Ausbau der erneuerbaren Energien rasch voranschreiten kann. Das Rückgrat der Stromversorgung mit erneuerbaren Energien bildet dabei die Wasserkraft. Der Ständerat hat deshalb zu Recht ergänzt, dass im gleichen Zug auch das geltende Wasserzinsregime bis Ende 2030 verlängert werden soll.

Bei der Gewährleistung der Stromversorgung gibt es nicht nur die Energieproduzenten und die Netzbetreiber. Auch die Kantone und die Gemeinden sind wichtige Akteure in diesem System. Kantone und Gemeinden brauchen unbedingt Planungssicherheit. Diese ist umso wichtiger, als bei einigen Wasserkraftanlagen der Heimfall kurz bevorsteht. Mit der Verlängerung des aktuell geltenden Wasserzinsregimes bis 2030 schaffen wir diese Planungssicherheit.

Es wäre fehl am Platz, hier eine Grundsatzdiskussion über den Wasserzins zu führen. Wir haben dazu in der Vergangenheit schon sehr intensive Debatten geführt, zum letzten Mal im Jahr 2019. Damals stand eine Flexibilisierung des Wasserzinses mit einem fixen und einem variablen Anteil zur Diskussion. National- und Ständerat verzichteten schliesslich bewusst auf einen Systemwechsel. Zu unklar war damals, wie es mit dem Strommarkt weitergeht. Kommt eine vollständige Strommarktöffnung? Wie sieht die Förderung der erneuerbaren Energien aus? Wie geht es mit dem bilateralen Stromabkommen und der EU weiter?

Ich frage Sie: Ist diese Situation heute klarer? Haben wir die Antworten auf diese Fragen?

Nach dem Abbruch des institutionellen Rahmenabkommens wissen wir derzeit überhaupt nicht, wie es mit einem allfälligen Stromabkommen mit der EU weitergeht. Die Zukunft des schweizerischen Strommarkts müssen wir im Rahmen des Mantelerlasses diskutieren, den uns Bundesrätin Sommaruga diesen Sommer unterbreitet hat. Bis diese Fragen geklärt sind, dürfte noch einige Zeit vergehen. Wir können kaum davon ausgehen, dass im Jahr 2024 ein neues Strommarktmodell in Kraft sein wird. Genau das war im Jahr 2019 bei den Beratungen im Parlament die Annahme: dass bis 2024 ein neues Strommarktmodell in Kraft sein werde. Damals wurde in den Beratungen sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat klar festgehalten, dass die Frage des Wasserzinses nicht losgelöst von diesen übergeordneten Rahmenbedingungen diskutiert werden kann.

Der Wasserzins ist für die Bergkantone und für viele Berggemeinden eine zentrale Einnahmequelle. Wenn man den Wasserzins laufend infrage stellt oder gar dessen Reduktion oder Flexibilisierung fordert, ist das für das Verhältnis zwischen Stadt und Land nicht förderlich. Mit der nun vorgeschlagenen Verlängerung des aktuell gültigen Wasserzinsmaximums bis Ende 2030 wird schlichtweg für Stabilität im bestehenden System gesorgt. Das trägt auch dazu bei, dass keine neuen Streitigkeiten auftreten oder gar Gräben zwischen Land und Stadt entstehen.

Der Ständerat hat sich in seiner Beratung am 13. September mit 27 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen sehr klar für die Verlängerung des Wasserzinses ausgesprochen. In unserer Kommission unterlagen wir mit diesem Antrag mit 9 zu 14 Stimmen.

Im Namen der starken Minderheit bitte ich Sie, der Verlängerung des Wasserzinses zuzustimmen. Damit sorgen wir für eine kohärente Energiepolitik auf der Grundlage der heutigen Kenntnisse und vermeiden Streitereien zwischen Stadt und Land.

Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Am 26. Januar 2021 hat die UREK-N die Beratung zum vorliegenden Entwurf aufgenommen. Ziel war es, die Erzeugung erneuerbarer Energien aus Biomasse, Kleinwasserkraft, Wind und Geothermie über das Auslaufen des Einspeisevergütungssystems per Ende 2022 hinaus und ohne Unterbruch bis zum Inkrafttreten des neuen Mantelerlasses zu verlängern. Der Ständerat hat die Vorlage am ersten Sessionstag beraten. Dabei ist er in einigen Punkten von unserem Entwurf abgewichen und hat weitere Bestimmungen aufgenommen. Die Aufnahme von weiteren Punkten entspricht aber nicht der Grundidee dieser Vorlage. Wir haben im Grundsatz entschieden, die unbestrittenen Elemente aus dem Energiegesetz im Sinne eines Status quo weiterzuführen. Die Anpassungen wurden so vorgenommen, dass in allen Bereichen rasche Zubauten getätigt werden können. Die einstimmigen Entscheide sind gefällt worden, weil wir keine grundsätzlich neuen Elemente eingefügt haben. Neue Elemente sollten beim Mantelerlass diskutiert werden und nicht im vorliegenden Entwurf.

Der Bundesrat hat das UVEK beauftragt, die Revision des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes unter dem Namen "Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien" zu einem Mantelerlass zusammenzuführen. Wie Sie alle wissen, liegt diese Vorlage nun vor. Somit wissen wir, dass all die Fragen, die komplexer sind und einer umfassenden Diskussion bedürfen, unmittelbar nach der Beratung des vorliegenden Entwurfes vom Ständerat in Angriff genommen werden können. Es wäre daher verfrüht, dem UVEK ohne fundierte Diskussion noch mehr Handlungsspielraum für Pilotprojekte im Energiesektor einzuräumen.

Meines Erachtens sollten wir jetzt nicht neue Gesetzesbestimmungen aufnehmen, welche die Inkraftsetzung der ganzen Vorlage verzögern oder sogar gefährden könnten. Eine Vermischung des Mantelerlasses mit diesem Entwurf ist als unpassend zu bewerten. Wir dürfen auch die Logik hinter dieser Vorlage nicht vergessen. Wir wollen mit diesem Entwurf verhindern, dass Förderlücken entstehen - nicht mehr und nicht weniger.

Es war nie die Rede davon, neue Artikel, die wir noch gar nie besprochen haben, einzuführen, so, wie es leider bei diesem Artikel 23a zu den Pilotprojekten der Fall ist. Hier bestehen diverse offene Fragen, welche wir im Sinne einer gewissenhaften politischen Arbeit klären sollten, zum Beispiel: Wie stehen die betroffenen Anspruchsgruppen zu diesem neuen Artikel? Was sind die genauen Aufgaben? Wie stellt sich das UVEK die Umsetzung vor? Welche Kosten generiert dieser neue Auftrag? Und ganz grundsätzlich: Ist es wirklich am Staat, als Innovator aufzutreten? Ich denke, eher weniger. Wir werden Gelegenheit haben, uns bei der Diskussion des Mantelerlasses detailliert über diese Punkte zu unterhalten. Auch Frau Bundesrätin Sommaruga sieht dies als unkritisch an. Sie verwies auf diese Möglichkeit.

Ich bitte Sie, im Sinne einer gewissenhaften politischen Arbeit meinen Streichungsantrag zu unterstützen, damit wir die Möglichkeit haben, die Thematik bei der Diskussion zum Mantelerlass vertieft zu prüfen. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion

Die bisherigen Instrumente des Energiegesetzes für die Förderung der erneuerbaren Energien laufen Ende 2022 aus. Bei der parlamentarischen Initiative Girod handelt es sich um eine Übergangslösung, mit der die drohende Förderlücke geschlossen werden soll. Die Übergangslösung verschafft uns die nötige Zeit, um die Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes im Rahmen des Mantelerlasses eingehend zu diskutieren. Die parlamentarische Initiative Girod wird für die spätere Beratung des Mantelerlasses eine gute Ausgangslage bilden und zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit in der Schweiz übergangsweise zu stärken.

Im Sinne einer Überbrückung und zur Vermeidung von Förderlücken sind wir heute bereit, Kompromisse einzugehen, und wir werden unsere Vorstellungen von der künftigen Förderung im Rahmen der Diskussion des Mantelerlasses einbringen. Ziel ist es, dass wir die Differenzen bereinigen, damit sich die Beratung des Geschäfts nicht verzögert.

Jetzt komme ich zu den Differenzen: Bei Artikel 25a Absatz 1 geht es darum, dass der Bundesrat die Möglichkeit haben soll, bei Fotovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch ab einer Leistung von 150 Kilowatt Auktionen durchzuführen. Für Anlagen ohne Eigenverbrauch mit einer Leistung unter 150 Kilowatt soll es auch Investitionskostenbeiträge geben, die der Bundesrat festlegt.

Die SP-Fraktion folgt hier der Mehrheit - gemäss Ständerat - und lehnt die Minderheit Jauslin ab. Es ist wichtig, dass wir Planungssicherheit für Anlagen mit Eigenverbrauch gewährleisten. Beim Minderheitsantrag Jauslin könnte es zu Verzögerungen bei der Planung der Anlagen mit Eigenverbrauch kommen. Wenn Sie einen Neubau mit Eigenverbrauch planen, wollen Sie unmittelbar wissen, wie hoch die Förderung ist, und nicht darauf warten, bis eine Auktion durchgeführt wird und Sie einen allfälligen Zuschlag erhalten.

Bei Artikel 26 Absatz 1bis unterstützen wir den Einzelantrag Munz und stützen damit eigentlich auch die Haltung des Ständerates. Denn es wurde, wie Kollegin Munz vorhin ausgeführt hat, bei der Beratung dieses Artikels im Ständerat nur mit Kleinwasserkraftwerken argumentiert.

Es ist klar: Wenn Investitionsbeiträge für neue Anlagen und Erweiterungen von Anlagen gewährt werden, dann muss dabei selbstverständlich die Gewässerschutzverordnung aus dem Jahr 2009 erfüllt werden. Die Vorgaben des Gewässerschutzes und des Bundesgesetzes über die Fischerei müssen erfüllt sein.

Bei Artikel 29a Absätze 1 und 2 geht es um die spezielle Förderung der Winterstromproduktion. Für Anlagen, die eine hohe Produktion im Winter aufweisen, sollen die Investitionsbeiträge um maximal 20 Prozent angehoben werden können. Die Förderung der Winterstromproduktion ist uns ein grosses Anliegen. Wir sind aber der Meinung, dass alle Technologien die gleichen Voraussetzungen erfüllen müssen, um gefördert zu werden. In der Version, wie sie der Ständerat präsentiert, sind einige Technologien bevorzugt, und andere werden diskriminiert. Wir unterstützen deshalb die Minderheit Egger Kurt, gemäss deren Antrag alle Technologien im Winter 35 Prozent erreichen müssen, um gefördert zu werden. Falls die Minderheit Egger Kurt nicht durchkommt, muss unserer Meinung nach die Förderung der Winterstromproduktion noch einmal ganz genau angeschaut werden. Sie soll nicht in einer Last-Minute-Übung ins Gesetz integriert werden. Im Rahmen des Mantelerlasses müsste man das dann noch einmal genau diskutieren.

Bei Artikel 49 geht es um den Wasserzins. Der Ständerat will das bestehende Wasserzinsregime weiterführen. Wir folgen hier der Minderheit und kommen damit dem Ständerat entgegen, der eine Verlängerung bis 2030 will.

Bei Artikel 23a des Stromversorgungsgesetzes, den der Ständerat neu eingefügt hat, unterstützen wir die Mehrheit und folgen damit ebenfalls dem Ständerat, der die Förderung von Pilotprojekten ins Gesetz aufgenommen hat.

Sie sehen, die SP-Fraktion ist bereit, viele Kompromisse einzugehen, damit die Vorlage mehrheitsfähig bleibt und in dieser Session verabschiedet werden kann. Denn zentral ist, wie eingangs erwähnt, dass es bei den erneuerbaren Energien nicht zu Förderlücken kommt und wir mit dieser Übergangslösung die Versorgungssicherheit in der Schweiz stärken.

Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion

L'initiative parlementaire Girod 19.443 constitue une étape décisive en matière de promotion des énergies renouvelables. Le soutien supplémentaire accordé aux nouvelles installations devrait permettre de générer une production additionnelle d'électricité équivalente à celle de trois centrales nucléaires de type Mühleberg. Après le rejet de la révision de la loi sur le CO2 en juin dernier, le Parlement montre, en soutenant cette initiative, qu'il ne baisse pas les bras et qu'il est prêt à poser un jalon important en faveur de la transition énergétique et de la protection du climat.

Par rapport aux propositions des différentes minorités, le groupe des Verts se positionne de la manière suivante: la solution proposée par le Conseil des Etats à l'article 25a alinéas 1 et 2 permet d'éviter la situation où un porteur de projet ne connaîtrait pas, au moment de la planification, le montant du soutien à l'investissement qui pourrait lui être accordé. Cette insécurité juridique doit être levée. Le groupe des Verts vous propose par conséquent de suivre la Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie de notre conseil et de rejeter la proposition de la minorité Jauslin.

A l'article 26 alinéa 1bis, nous vous recommandons de suivre la minorité Munz. Dans un esprit de compromis, le Conseil des Etats a considéré que les contributions d'investissement allouées pour les rénovations ou agrandissements d'installations hydroélectriques existantes devaient être conditionnées au respect de certaines dispositions visant à ne pas porter atteinte aux biotopes et à créer des conditions favorables à la faune aquatique. La transition énergétique et climatique ne doit en effet pas se faire au détriment de la biodiversité.

A l'article 29a alinéas 1 et 2, qui concernent l'encouragement de la production hivernale d'électricité, nous allons bien sûr soutenir la proposition de la minorité Egger Kurt. Il n'existe aucune justification pour accorder un traitement préférentiel à l'énergie hydroélectrique par rapport aux autres énergies renouvelables et le seuil de 35 pour cent nous paraît approprié.

A l'article 49 alinéas 1 et 1bis de la loi fédérale sur l'utilisation des forces hydrauliques, le groupe des Verts soutient la proposition de la minorité Bulliard, qui a pour objectif de prolonger jusqu'en 2030 le tarif de la redevance hydraulique. Par cette décision, il ne s'agit pas seulement de renforcer le soutien des cantons alpins à cette initiative parlementaire, il s'agit aussi de reconnaître qu'une ressource naturelle comme l'eau a une valeur et qu'il est juste d'en payer le prix.

Enfin, nous vous proposons de rejeter la proposition de la minorité Egger Mike à l'article 23a de la loi sur l'approvisionnement en électricité, car les projets pilotes pourront être très utiles pour apporter des enseignements en vue d'adapter la législation de manière favorable à la transition énergétique.

Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Der Ständerat hat mit 39 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen dieser parlamentarischen Initiative Folge gegeben. In der Energiepolitik ist das wirklich eine bemerkenswert seltene Einigkeit. Diese breite Zustimmung hat einerseits damit zu tun, dass bei der Förderung von erneuerbaren Energien in der Schweiz diese Lücke entsteht, wenn wir nichts tun. Andererseits hat sie aber auch damit zu tun, dass wir für landwirtschaftliche Biogasanlagen eine Lösung gefunden haben, damit der Weiterbetrieb sichergestellt ist. Und zusätzlich muss für die Wasserkraft eine Lösung gefunden werden, damit auch hier die Erneuerung möglich ist. Zudem - das wurde auch erwähnt - ist ein Abschluss des Stromabkommens mit der EU in die Ferne gerückt. Deshalb besteht zu Recht eine sehr breite Zustimmung dazu, dass für die Versorgungssicherheit die einheimischen Erneuerbaren gestärkt werden müssen. Die verbleibenden fünf Differenzen zum Ständerat sind aus der Ferne betrachtet klein.

Die Mitglieder der grünen Fraktion sind grundsätzlich dafür, dem Ständerat zu folgen. Einzig bei Artikel 29a sehen wir die Notwendigkeit für eine Präzisierung, damit alle Erneuerbaren gleich behandelt werden.

Vielleicht kurz zum Wasserzins, dem wahrscheinlich grössten Thema heute: Wir unterstützen hier die Verlängerung, weil wir sehen - und das wurde im Ständerat gut erläutert -, dass damit auch Investitionssicherheit bis 2030 geschaffen wird. Dies geschieht, damit die Investoren wissen, was die Rahmenbedingungen sind. Wir sehen auch, was die Gegner einwenden, nämlich dass ein anderes, dynamisches und marktpreisbasiertes Modell interessant wäre. Aber wenn wir den Kompromiss beim Wasserzins verlängern, dann heisst das ja nicht, dass dieses andere Modell nicht mehr möglich ist. Man kann sich beim Mantelerlass dann immer noch überlegen, ob man hier ein besseres Modell findet. Wenn ein anderes Modell wirklich zu einer Win-win-Situation führen sollte, dann wird sich dort auch eine Mehrheit dafür finden. In dieser Vorlage geht es jetzt aber wirklich darum - und das verstehe ich -, dass wir verschiedene Instrumente bis 2030 verlängern. Ohne die Verlängerung des Kompromisses beim Wasserzins wäre dieser der Einzige, der 2025 ausläuft.

In diesem Sinne bittet Sie die grüne Fraktion, dem Ständerat zu folgen, ausgenommen bei Artikel 29a.

Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion

En préambule, j'aimerais mentionner que l'initiative parlementaire Girod 19.443 a été débattue dans notre conseil afin d'éviter, compte tenu du retard dans le traitement de la révision de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité, des lacunes dans le soutien aux énergies renouvelables indigènes à partir de 2023. Le groupe PLR a soutenu cette révision de loi qui doit rester une révision transitoire jusqu'à la révision totale de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité, qui seront prochainement débattues aux Conseil des Etats en tant que premier conseil. Nous devons par conséquent tenir compte de cet élément dans nos appréciations.

En ce qui concerne les divergences avec le Conseil des Etats, je vous recommande, au nom de la députation PLR au sein de la CEATE, de suivre les positions suivantes:

1. A l'article 25a sur les "mises aux enchères pour la rétribution unique" dans le domaine du photovoltaïque, je vous invite à soutenir la minorité Jauslin. A l'alinéa 1, la version du Conseil des Etats, avec pour les nouvelles installations photovoltaïques sans consommation propre la fixation de la puissance à partir de 150 kilowatts, est à soutenir. Cette disposition permettra ainsi de donner une certaine sécurité à plus de projets au bénéfice d'une contribution d'investissement. En ce qui concerne l'alinéa 2, nous devons le maintenir selon nos décisions prises précédemment. Cet alinéa donnera ainsi au Conseil fédéral plus de flexibilité lors de la mise en oeuvre de cet article;

2. A l'article 26 alinéa 1bis, je vous invite à soutenir la majorité. Lier les rénovations notables ou les agrandissements notables des centrales hydroélectriques à la mise en oeuvre de la loi sur la protection des eaux va freiner les investissements nécessaires dans ce domaine. Sans remettre en question la mise en oeuvre des mesures d'assainissement écologique, laquelle doit se faire pas à pas et nécessitera par conséquent un certain temps, nous ne devons pas étendre ces mesures aux rénovations notables, tout comme aux agrandissements notables, des centrales hydroélectriques. Ces dernières doivent être renforcées, pas affaiblies. On doit leur permettre de faire les investissements nécessaires, en particulier pour augmenter les capacités de stockage pour l'approvisionnement en hiver, par exemple en élevant nos barrages;

3. A l'article 29a, traitant de l'encouragement particulier de la production d'électricité en hiver, le Conseil fédéral propose déjà dans la révision de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité de consacrer 0,2 centime par kilowattheure au soutien des capacités de stockage durant les mois d'hiver. Laissons le Conseil des Etats, dans le cadre de la révision de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité, légiférer à ce sujet. Pour l'instant, il n'y a de toute façon pas de moyens financiers disponibles pour appliquer cette disposition, et il appartiendrait au Conseil fédéral de faire le tri entre les énergies renouvelables qui pourraient ou non être soutenues.

Pour ces raisons, sans remettre en question la nécessité de soutenir la production d'électricité en hiver, je vous invite à suivre la majorité en biffant l'article 29a et en reportant le débat sur ce thème aux révisions de la loi sur l'énergie et de la loi sur l'approvisionnement en électricité.

4. Le dernier point sur lequel je désire encore attirer votre attention concerne l'article 49 lié à la redevance hydraulique, un sujet, nous le savons tous, très sensible. En 2019, notre Parlement a mandaté le Conseil fédéral pour qu'il fasse une proposition afin de flexibiliser cette redevance hydraulique en tenant compte des prix du marché. Ce projet est actuellement prêt à être mis en consultation. Nous ne devons pas, par conséquent, maintenant interférer au sein de ce processus en modifiant un tel article dans la loi sur les forces hydrauliques, au sein d'une révision de loi transitoire.

Je vous invite à soutenir la proposition de la majorité, à savoir d'en rester au droit en vigueur concernant cet article. A noter que si on appliquait maintenant le modèle flexible tel que prévu par le Conseil fédéral, consistant à lier cette redevance hydraulique au prix du marché, les cantons bénéficiaires de cette redevance hydraulique toucheraient plus qu'ils ne le feraient sur la base du modèle statique actuel de 110 francs par kilowatt. Nous devons aussi prendre en considération l'impact de cette redevance hydraulique sur les coûts fixes des centrales hydroélectriques et, par conséquent, sur leur compétitivité.

Bäumle Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion

Das Ziel dieser Vorlage ist die Verlängerung des bisherigen Regimes für erneuerbare Energien, damit ein rascher Zubau erneuerbarer Energien stattfinden kann und nicht blockiert wird. Der Nationalrat ist in einzelnen Punkten bereits über dieses Ziel hinausgegangen, und der Ständerat hat das noch verstärkt. Die Diskussion, was in diese Vorlage gehört und was nicht, kann man führen. Wenn wir zu viele Punkte hineinpacken, besteht das Risiko, dass der Druck auf den Mantelerlass, auf die Liberalisierungsvorlage, sinkt - was einigen vielleicht passen dürfte. Es besteht aber auch die Chance, dass wir mit gewissen vorgeschlagenen Elementen für die Frage der Speicherung von Winterstrom und die Liberalisierungsschritte etwas mehr Zeit gewinnen.

Es verbleiben fünf Differenzen. Die GLP-Fraktion wird jeweils die Mehrheit unterstützen.

Bei der Minderheit Jauslin geht es um die Auktionen; das ist ein neues Element, das wir eingefügt haben. Der Ständerat hat das jetzt wieder etwas abgeschwächt, indem er die Anlagen mit Eigenverbrauch herausgenommen und die Grenze etwas erhöht hat. Unserer Ansicht nach ist das eine sinnvolle Abschwächung des neuen Elements, weil es insbesondere bei den Anlagen mit Eigenverbrauch zu grösserer Investitionssicherheit führt, als wenn wir das aufbauen. Denn dann wird in der Umsetzung doch eine grössere Administration aufzubauen sein. Es ist, wie gesagt, ein neues Element, das wir einführen, und das kann man im Mantelerlass nochmals ergänzen.

Die zweite Differenz ist wahrscheinlich eine der heikelsten. Da geht es um die Förderung der Kleinwasserkraft. Wie weit wollen wir Erweiterungen bei der Kleinwasserkraft einschränken? Faktisch führt die Minderheit Munz oder jetzt neu der Einzelantrag Munz mutmasslich dazu, dass Kleinwasserkraftwerke unter 1 Megawatt kaum mehr ausgebaut werden können, weil kaum ein Investitionsanreiz besteht. Das ist auch der Grund, warum die Mehrheit der grünliberalen Fraktion hier die Mehrheit unterstützen will. Wir sind nicht der Meinung, dass diese Anpassungen nicht erfolgen werden, im Gegenteil: Es kann sogar kontraproduktiv sein, wenn man für diese Anlagen zu viele Auflagen macht, z. B. für eine Erweiterung von 300 auf 800 Kilowatt, die sehr einfach zu bewerkstelligen wäre. Dann wird einfach gar nichts getan. Das ist dann auch nicht unbedingt besser für die Natur. Aber dieses Thema - auch die Finanzierung - müssen wir noch einmal umfassender anschauen, weil wir immer wieder in einen Konflikt zwischen der Nutzung und dem Schutz des Gewässers geraten. Mit der Minderheit haben wir einen Kompromiss. Aber hier ist die grünliberale Fraktion eher der Meinung, dass man der Mehrheit folgen sollte.

Die dritte Abweichung betrifft die Förderung der Winterstromproduktion, ein sehr wichtiges Element. Wir sind klar der Meinung, Winterstrom müsse besser gefördert werden. In dieser Vorlage aber jetzt mit einem Schnellschuss noch eine Zusatzförderung einzupacken, finden wir etwas ungeeignet. Der Minderheitsantrag ist schon deutlich besser als der Beschluss des Ständerates, der hier eigentlich nur für die Wasserkraft noch einen zusätzlichen Förderungspunkt eingebaut hat. Mit Fotovoltaikanlagen werden Sie im Winter nie 40 Prozent erreichen, Sie werden auch nie 35 Prozent erreichen - ausser vielleicht mit einzelnen Anlagen im Berggebiet, wo dies möglich ist. Von daher wird diese Bestimmung kaum viel auslösen. Man kann aber auch sagen: Dieser Artikel ist nicht wahnsinnig gefährlich, wenn er in die Vorlage aufgenommen wird. Die grünliberale Fraktion wird hier aber konsequent der Mehrheit folgen, da sie der Meinung ist, dass es sich um ein Thema handelt, zu dem wir in der Gesamtvorlage eine umfassendere und cleverere Lösung suchen sollten.

Die vierte Abweichung betrifft die Wasserzinsfrage. Meiner Ansicht nach ist das die schwierigste Frage, weil man hier jetzt wirklich ein komplett neues Element in die Förderung der Erneuerbaren eingebaut hat. Es gibt die klare Abmachung, dass wir einen Erlassentwurf für die Zeit ab 2025 haben wollen. Dass dieser jetzt auf die Zeit ab 2031 verschoben werden soll, ist erstens von der Abmachung her falsch, und zweitens ist es wichtig, dass wir das Thema angehen und dass eine Dynamisierung erfolgt.

Sollten wir für die Zeit nach 2024 keine Lösung finden, wird es automatisch zur Verlängerung kommen. Aber die Frist jetzt schon zu verlängern, ist unserer Ansicht nach falsch. Insbesondere mit den aktuell eher höheren Energiepreisen führt eine Dynamisierung eher zu einer Lösung, weil jetzt auch die Produzenten eher offen sind, quasi etwas mehr zu bezahlen, damit sicher der Mindestansatz, den die Berggebiete wollen, auch erhalten werden kann. Nur so finden wir eine Lösung. Wenn wir die Wasserzinsfrage wieder hinausschieben und 2029 eine andere Preissituation haben, werden wir auch dann wieder keine Lösung finden, was fatal wäre. Der Wasserzins ist meiner Ansicht nach ein wichtiges Element, das wir schon längstens hätten anpassen sollen.

Ich komme zur letzten Minderheit, welche Artikel 23a zu den Pilotprojekten streichen will. Zugegeben, die Pilotprojekte sind ein neues Element. Aber dieses neue Element bietet neue Chancen, und die Grünliberalen sind der Meinung, dass es eine sinnvolle Ergänzung ist, die der Ständerat hier eingefügt hat.

In diesem Sinne unterstützen wir auch hier die Mehrheit, und wir bitten Sie, bei allen Anträgen der Mehrheit zu folgen.

Müller-Altermatt Stefan · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Wir haben diese parlamentarische Initiative seinerzeit auf den Weg geschickt, um die unbestrittenen Teile des Energiegesetzes quasi als Status quo oder möglichst nahe am Status quo so lange vorzuschreiben, bis wir die Revision des Gesetzes mit dem Mantelerlass aus Energiegesetz und Stromversorgungsgesetz beraten. Die Prämisse der parlamentarischen Initiative war also eigentlich klar: Wir schrauben nur an jenen Teilen der Energiepolitik, die mit einem Ablaufdatum versehen sind und bei denen deshalb Regelungsbedarf besteht.

Nun gibt es verschiedene Gründe, weshalb man doch noch die eine oder andere Begehrlichkeit in diese Übergangsgesetzgebung hineinpacken kann, es sind entweder inhaltliche oder taktische Begehrlichkeiten. Über die inhaltlichen diskutieren wir gerne, das hat der Ständerat offensichtlich bereits getan, und zwar in grosser Minne, mit häufig einstimmigen Beschlüssen. Man sieht daran auch schon, wie gross unsere Chancen sind, dass wir als Rat hier noch im einen oder anderen Punkt durchdringen; sie sind nicht allzu hoch.

Vor den taktischen Gründen möchte ich hier noch einmal warnen. Man kann diese parlamentarische Initiative selbstverständlich benützen, um die eigenen Schäfchen schon vor dem Mantelerlass ins Trockene zu bringen. Man kann sie sogar dazu benützen, den Mantelerlass ganz obsolet zu machen und somit unliebsame Fragen, z. B. zur Marktöffnung, zu umgehen. Fit für die Stromzukunft wird das die Schweiz nicht machen. Wir brauchen auf alle Fälle zusätzliche Lösungen für die Versorgungssicherheit, für die Winterstromlücke, für die Integration in Strom-Europa usw. Wir können das nicht alles mit dieser parlamentarischen Initiative Girod erschlagen.

In diesem Sinne sollte man heute eigentlich auch abstimmen, im Bewusstsein, dass dann noch mehr kommen muss. Die Mitte-Fraktion wird auch so abstimmen.

Wir stimmen bei Artikel 25a, bei der Ausgestaltung der Auktionen, mit der Mehrheit und somit mit dem Ständerat, weil dies die schlankste Variante mit der grössten Planungssicherheit ist.

Wir stimmen bei Artikel 26 Absatz 1bis mit der Mehrheit und somit gegen die Verknüpfung mit Sanierungsfragen bezüglich Gewässerschutz und Förderbeitrag - wohlgemerkt nicht gegen den Gewässerschutz, sondern gegen diese Verknüpfung.

Wir stimmen bei Artikel 29a mit der Mehrheit, weil die Frage des Winterstroms eben wirklich im Mantelerlass dann noch à fond diskutiert werden muss.

Wir stimmen bei Artikel 49 mit der Minderheit Bulliard, um die Frage der Wasserzinsen, welche das Stichdatum 2024 hat, zu regeln. Das ist eine Rechts- und Investitionsunsicherheit, die sehr bald auftauchen wird. Deshalb sind wir hier für diese Lösung, was nicht heisst, dass man sich bei allfälligen Diskussionen zum Mantelerlass dieser Frage dann verschliessen würde.

Bei der Sandbox, also bei Artikel 23a StromVG, sind wir gespalten. Der neu eingeführte Artikel - es ist ein neu eingeführter Artikel - für die Pilotprojekte hat in der Übergangsgesetzgebung in der Logik, wie ich es gesagt habe, eigentlich nichts zu suchen und macht sie sicher auch nicht mehrheitsfähiger. Der Ständerat war hier aber sehr deutlich und dürfte sich auch durchsetzen. Es ist ja auch ein durchaus sinnvoller Artikel, der hier aber eigentlich nichts zu suchen hat.

Unter dem Strich rät Ihnen die Mitte-Fraktion also zu einem Abstimmungsverhalten, welches die Vorlage so weit verschlankt, dass sie in dieser Session noch verabschiedet werden kann - das ist zwingend, das ist wichtig. Trotzdem sollte die Vorlage noch so viel Gehalt haben, dass sie eben als Übergangsgesetzgebung ihren Zweck erfüllen kann.

Rösti Albert · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sie haben es gehört, wir behandeln hier eine relativ trockene, etwas technische Vorlage. Ich möchte aber dennoch, auch in Anbetracht dessen, dass so viele junge Leute auf der Tribüne sind - herzlich willkommen! -, sagen, worum es geht und was wir hier einleiten.

Das grösste Risiko in diesem Land ist eine längerfristige Strommangellage. Das sage nicht ich, sondern das sagen die Elcom und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz. Wir tun hier nichts weniger, als sehr rasch eine Vorlage zu zimmern, die Investitionssicherheit für die zusätzliche Produktion schafft, damit wir auch in zehn, in zwanzig Jahren genügend Strom in diesem Land haben und das auch gewährleisten können. Es ist nur ein kleiner Schritt auf einem langen, schwierigen Weg. Wie schwierig der Weg ist, wird sich dann beim Mantelerlass zeigen, zu dem wir eine intensivere Diskussion haben werden.

Ich möchte hier aber Kollege Müller-Altermatt folgen: Für die Investitionssicherheit ist es sehr wichtig, dass wir dieses Geschäft und die Differenzen zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat möglichst noch in dieser Session bereinigen können. Vor diesem Hintergrund sind auch die Entscheide unserer Fraktion zu sehen, mit denen wir dort, wo es möglich ist, versuchen, dem Ständerat entgegenzukommen, auch wenn das an einigen Orten etwas Kraft braucht.

Ich bitte Sie dementsprechend, bei Artikel 25a der Mehrheit zu folgen. Das ist für mich eine technische Angelegenheit. Wir können dann immer noch im Mantelerlass festlegen, ob wir alle Anlagen mit Eigenverbrauch einer Auktion unterstellen wollen. Diese Differenz können wir, meine ich, problemlos bereinigen. Ich bitte Sie hier also, der Mehrheit zuzustimmen.

Meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes. Für mich ist ganz wichtig, dass Artikel 26 Absatz 1bis wieder gestrichen wird. Ich möchte hier klar deklarieren, dass die Bereiche, die im Gewässerschutzgesetz definiert sind, gesetzlich umgesetzt werden müssen, also die Dämpfung von Schwall und Sunk, das heisst die Abflussveränderungen, die Fischgängigkeit, Auf- und Abstieg oder auch der Geschiebebetrieb. Das ist bereits geregelt. Wir müssen das nicht in ein neues Gesetz schreiben. Wenn wir hier aber festschreiben, dass das gleichzeitig mit Investitionen gemacht werden muss, auch wenn die Anlage unter 1 Megawatt Energie produziert, dann ist das zwar ein bisschen eine Verbesserung, Frau Kollegin Munz. Aber es verhindert, wie auch Herr Bäumle gesagt hat, eben immer noch die weiteren Investitionen in etwas kleinere Werke.

Wir brauchen am Schluss - denken Sie an den Anfang meines Votums - 40 Terawattstunden mehr Strom in diesem Land. Das sind zwei Drittel der heutigen Stromproduktion. Das können wir nur erreichen, wenn wir Anlagen für jedes mögliche Megawatt bauen. Wenn Sie das jetzt hier in dieser Vorlage mit diesem Absatz verhindern, dann weiss ich wirklich nicht, wie Sie dereinst die Versorgungssicherheit in der Schweiz garantieren wollen.

Ich bitte Sie deshalb eindringlich, diesen Absatz zu streichen und auch hier unbedingt der Mehrheit zu folgen. Sie machen hier sonst die ganze Vorlage kaputt. Wir müssen diese Differenz mit dem Ständerat schaffen, sonst verliert die Vorlage schlicht den Nutzen, verhindert schlicht die notwendige Investitionssicherheit.

Dann sind wir der Auffassung, dass es aufgrund der Uneinigkeit - auch in der Kommission - verfrüht ist, jetzt noch in Artikel 29a über eine zusätzliche Förderung zu sprechen, denn diese Prozentzahlen, die hier genannt sind, sind im Moment einfach zufällig gewählt. Wir haben uns vom Grundsatz leiten lassen, dass wir die auslaufenden Instrumente möglichst unverändert fortführen wollen. Eine zusätzliche Förderung bräuchte, meine ich, eine vertiefte Diskussion. Deshalb dürfen wir bei Artikel 29a, glaube ich, auch noch eine Differenz im Sinne von Streichen schaffen, dies auch als Botschaft an den Ständerat, dass er diese Förderung auf den Mantelerlass verschiebt.

Dann ist natürlich der Artikel, der kritische Artikel betreffend die Verlängerung der Wasserzinsen wichtig. Hier kann man getrost unterschiedlicher Meinung sein. Als Vertreter der Wasserwirtschaft bin ich natürlich für eine Flexibilisierung. Die Wasserwirtschaft soll mehr zahlen, wenn das Wasser bzw. der Strom mehr Wert hat. Sie soll weniger zahlen, wenn es eben eine Baisse gibt. In den Diskussionen stellen wir aber fest, dass wir kurzfristig hier kaum eine Lösung finden.

Ich gebe es zu: Ich habe hier für die Flexibilisierung und damit gegen diesen Artikel des Ständerates gestimmt. Ich bitte Sie aber namens der Fraktion nach nochmaliger Diskussion, im Sinne einer Klärung und einer raschen Bereinigung dieser Differenzen, der Verlängerung der bisher geltenden Wasserzinsen bis 2030 zuzustimmen. Wenn wir hier diese Differenz ausräumen, werden wir diese Vorlage noch in dieser Session - davon bin ich überzeugt - verabschieden können. Der Ständerat wird bestimmt in den weniger wichtigen Teilen folgen, dies letztlich im Sinne der Investitionssicherheit auch für die Wasserkraft. Ich habe selbstverständlich auch mit den Unternehmungen Rücksprache genommen, denn man muss manchmal das Machbare tun und nicht das Wünschbare.

Es läutet bereits, aber ich bitte Sie im Sinne der Konsistenz, die Pilotprojekte abzulehnen. Wir müssen nicht damit anfangen, zu jedem Gesetz noch Pilotstudien in Auftrag zu geben; das geht zu weit.

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Sie beraten heute eine Vorlage, die eine breite Unterstützung geniesst. Es geht hier insgesamt um den Zubau von einheimischen erneuerbaren Energien. Diese breite Unterstützung, sowohl in Ihrem Rat - bei der letzten Beratung - wie auch im Ständerat, ist sehr erfreulich. Sie wollen rasch vorwärtsmachen beim Ausbau der einheimischen erneuerbaren Energien, auch im Sinne einer sicheren Versorgung mit Strom in den nächsten Jahren, gerade auch im Winter. Ich denke, nachdem man vielleicht in den letzten zehn Jahren diesem Thema zu wenig Beachtung geschenkt hat, ist jetzt mit dieser Vorlage und mit Ihrem Vorgehen wirklich Schub bzw. Energie in diese Frage hineingekommen. Der Bundesrat begrüsst das explizit.

Die Frage, die Sie heute eigentlich noch beantworten müssen, ist: Wie viel wollen Sie hier in dieser Vorlage regeln, und wie viel wollen Sie im Rahmen des Mantelerlasses regeln, im Wissen darum, dass der Mantelerlass des Bundesrates seit dem Sommer bei Ihnen ist und sich der Ständerat sehr rasch darüber beugen wird? Das ist eigentlich die Frage, die Sie jetzt noch beschäftigt. Zu Beginn war ja bei dieser Vorlage klar, dass Sie sich darauf konzentrieren, dass keine Lücken entstehen, weil gewisse Förderinstrumente Ende nächsten Jahres auslaufen. Gleichzeitig haben Sie natürlich diesen engen, strikten Pfad des Ausbaus mit der Marktprämie, die Sie hier schon eingebaut haben, schon ein bisschen verlassen. Der Ständerat hat dann noch weitere Überlegungen hineingebracht, und heute sind Sie in der Differenzbereinigung.

Ich werde Ihnen zu den einzelnen Differenzen die Haltung des Bundesrates sagen, auch im Hinblick auf eine Beratung. Differenzbereinigung heisst immer, man macht auch einen Schritt auf den anderen Rat zu, und ich denke, Sie haben heute einige Möglichkeiten, solch einen Schritt auf den Ständerat zu zu machen.

Ich beginne mit Artikel 25a, es geht hier um die Auktionen für die grosse Fotovoltaik. Der Ständerat hat mit seinem Beschluss die Auktionen auf die Anlagen ohne Eigenverbrauch eingeschränkt. Er ist der Meinung, dass man bei den Auktionen darauf fokussieren soll. Er sieht diese Auktionen nur für Anlagen ab einer Leistung von 150 Kilowatt vor, während der Bundesrat schon ab einer Leistung von 100 Kilowatt solche Auktionen vorsehen würde. Es stimmt, was der Sprecher der Minderheit, Herr Jauslin, hier gesagt hat: Mit der Formulierung des Ständerates schränken Sie den Spielraum des Bundesrates etwas ein. Gleichzeitig darf ich Ihnen versichern: Der Bundesrat würde sich sowieso auf diejenigen Auktionen konzentrieren, für die auch genug Liquidität da ist, bei denen es eben tatsächlich den Wettbewerb im Sinne der Effizienz gibt. Ich muss Ihnen sagen, der Bundesrat kann auch mit der ständerätlichen Formulierung gut leben. Denn in der Diskussion im Ständerat ist klargeworden, dass die vermischende Formulierung bezüglich Anlagen mit oder ohne Eigenverbrauch zwei unterschiedliche Ausgangslagen bzw. Abläufe abdeckt. Daher könnte eine Fokussierung der Auktionen auf Anlagen ohne Eigenverbrauch durchaus Sinn machen.

Ich bitte Sie, hier die Mehrheit Ihrer Kommission und damit auch den Ständerat zu unterstützen.

Ich komme zur nächsten Differenz, sie betrifft Artikel 26. Es liegt ein Einzelantrag Munz vor. Der Ständerat hat hier eine neue Regelung eingefügt, mit welcher er den Ausbau und die Erneuerung von Wasserkraftanlagen an die Bedingung geknüpft hat, dass dort bereits eine ökologische Sanierung der Wasserkraft vorgenommen worden ist. Ich habe es bereits im Ständerat gesagt: Die Frist für die ökologische Sanierung läuft bis 2030. Das ist nicht mehr ewig. Wir müssen dieses Thema auch noch einmal genau anschauen; ich habe es ebenfalls im Ständerat gesagt, der hier wirklich Druck macht für die ökologische Sanierung der Wasserkraft.

Wir sind der Meinung, dass Sie, wenn Sie hier einen Schritt auf den Ständerat zu machen wollen, mit dem Einzelantrag Munz gut bedient sind, indem Sie die Voraussetzung der ökologischen Sanierung auf die Kleinwasserkraft konzentrieren. Es macht durchaus Sinn, kann man sagen, dass Sie auch gleich die Sanierung vornehmen, wenn Sie schon erweitern oder erneuern. Ich muss allerdings sagen, dass es sich bei einer Leistung von 1 Megawatt dann schon nicht mehr nur um die ganz kleine Kleinwasserkraft handelt, sondern dass es dann auch schon beträchtliche Anlagen sind. Was ich auch nochmals betonen muss: Alle die Anlagen, die heute noch nicht saniert sind, sind deswegen nicht widerrechtlich. Sie haben bis 2030 Zeit für die ökologische Sanierung. Von daher ist es tatsächlich auch fraglich, ob Sie eine solche Verknüpfung von Förderung und Sanierung machen wollen.

Wenn Sie die Verknüpfung unterstützen wollen, dann können Sie mit dem Einzelantrag Munz einen Schritt auf den Ständerat zu machen. Ich würde Ihnen beliebt machen, wenn Sie in der Differenzbereinigung eben jetzt diesen Schritt machen wollen, dass Sie das, wenn schon, auf diese Art und Weise tun.

Bei Artikel 29a geht es um den Winterstrom. Der Ständerat hat dem Thema Winterstrom eine grosse Bedeutung beigemessen. Das macht auch der Bundesrat: Wir müssen diese Situation anschauen, weil man ihr in den letzten zehn Jahren - ich habe es vorhin gesagt - zu wenig Bedeutung beigemessen hat. Unsere Stromunternehmen haben vor allem im Ausland investiert, was natürlich nicht im Sinne der Versorgungssicherheit ist. Deshalb ist es gut und richtig, und das sieht auch der Bundesrat so, wenn wir diesem Thema jetzt mehr Aufmerksamkeit schenken. Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat im Rahmen des Mantelerlasses einen eigentlichen Winterzuschlag vor: zusätzliche 0,2 Rappen pro Kilowattstunde, um wirklich sicherzustellen, dass die Situation im Winter angegangen wird. Wir wollen das Problem primär über Speicherkraftwerke angehen und lösen.

Dem Ständerat hat das nicht genügt, er wollte hier unbedingt einen Artikel einfügen. Er hat es allerdings relativ offen formuliert; er hat eine Kann-Formulierung gewählt. Er hat gesagt: Für diese Anlagen "können" vom Bundesrat die Investitionskostenbeiträge bei den verschiedenen Stromerzeugungsanlagen erhöht werden, wenn diese einen besonderen Beitrag für den Winterstrom leisten. Der Ständerat hat dabei zwischen der Wasserkraft sowie den Fotovoltaik-, Windenergie- und Geothermieanlagen unterschieden.

Ihre Kommissionsminderheit möchte hier, wenn Sie diese Unterstützung schon wollen, für Fotovoltaik, Windenergie und Geothermie keine andere Voraussetzung haben als für die Wasserkraft. Sie hat deshalb einen Mindestbeitrag von 35 Prozent im Winterhalbjahr für alle Anlagen vorgesehen. Ihre Kommissionsmehrheit möchte diesen vom Ständerat beschlossenen Artikel streichen.

Ich muss Ihnen sagen, es war dem Ständerat sehr wichtig, dieses Zeichen zu setzen, zu sagen: Wir wollen hier diesen zusätzlichen Artikel hineintun. Noch einmal: Es ist eine Kann-Formulierung, sie belässt dem Bundesrat den Spielraum, hier eine Erhöhung der Investitionskostenbeiträge vorzusehen. Wir würden das in einer Gesamtabwägung dann sicher immer wieder anschauen.

In diesem Sinne, denke ich, ist mit dem Minderheitsantrag ein Schritt auf den Ständerat zu gemacht. Sie könnten sich dort wahrscheinlich finden. Den Winterzuschlag im Mantelerlass wird es trotzdem noch brauchen, Sie sind das Thema also auch dann noch nicht genügend angegangen, wenn Sie hier gemäss Ständerat oder Kommissionsminderheit entscheiden. Aber ich bin zuversichtlich, dass Sie dem Winterzuschlag auch beim Mantelerlass noch zustimmen werden.

In Artikel 49 geht es um den Wasserzins. Es wurde schon gesagt: Sie haben den Bundesrat im Jahr 2019 beauftragt, Ihnen ein neues Regime für die Zeit nach 2024 vorzubereiten, sodass Sie den Erlassentwurf rechtzeitig beraten können. Der Bundesrat hat diesen Auftrag selbstverständlich wahrgenommen. Ich habe mit den Kantonen auch bereits Diskussionen über mögliche neue Formen eines flexiblen Wasserzinsmodells geführt. Wir sind auch bereit, eine solche Vorlage demnächst in die Vernehmlassung zu schicken.

Ich würde heute meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass Sie sich im Jahr 2024 dann auf ein neues, flexibles Wasserzinsmodell einigen können. Dafür wäre mir meine Hand zu schade, das muss ich Ihnen ehrlich sagen. Wir machen die Aufgaben selbstverständlich; Sie haben uns den Auftrag gegeben. Was ich Ihnen aber auch sagen muss: Wenn Sie sich heute dem Ständerat anschliessen und bis Ende 2030, wie im geltenden Recht, einen Wasserzins von maximal 110 Franken beschliessen, dann folgert der Bundesrat daraus, dass er sich diese Vernehmlassung sparen kann und dass Sie das Wasserzinsmodell jetzt bis Ende 2030 so beschlossen haben. Im Ständerat wurde gesagt, dies sei auch im Sinne der Investitionssicherheit und der Planungssicherheit. Dann würden Sie diese Fragen im Zeitraum rund um das Jahr 2030 wieder anschauen, und wir würden uns diese Vernehmlassung sparen.

Ich komme noch zur letzten Differenz, zum Thema Pilotprojekte. Der Ständerat hat diesen Artikel aus dem Mantelerlass des Bundesrates herausgenommen und in diese Vorlage aufgenommen, weil er der Meinung ist, dass es wichtig ist, hier solche Möglichkeiten zu schaffen. Der Bundesrat ist hier offen. Der Artikel ist natürlich gut, wir haben ihn ja selber erfunden, also haben wir ihn in den Mantelerlass aufgenommen. Sie können dort im Rahmen der Erläuterungen auch die Details nachlesen. In diesem Sinne müssen Sie entscheiden: Sie können den Artikel hier aufnehmen, oder Sie können ihn im Rahmen des Mantelerlasses aufnehmen.

Wir sind Ihnen einfach dankbar, wenn Sie diesen Artikel wirklich mitnehmen, denn er schafft entsprechende Möglichkeiten. Gerade in diesem komplexen System der erneuerbaren Energien braucht es auch Pilotprojekte, die sinnvoll sind, damit wir vorwärtskommen mit dem gemeinsamen Ziel, in den zukünftigen Jahren die erneuerbaren Energien in unserem Land wirklich massiv und rasch auszubauen. Da werden wir auch solche Pilotprojekte gut gebrauchen können.

Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion

Frau Bundesrätin, ich habe eine Frage zum Wasserzins: Es scheint nun eine Mehrheit dafür zu geben, dass diese Wasserzinsregelung verlängert wird. Mich interessiert, wie die rechtliche Situation wäre, wenn diese Wasserzinsregelung in den Mantelerlass aufgenommen würde. Wäre eine andere Befristung später korrigierbar?

Sommaruga Simonetta · BR-F · Bundesrat · Bern

Sie können diese Regelung hier aufnehmen, oder Sie können sie in den Mantelerlass aufnehmen. Oder Sie können dem Bundesrat, wie Sie es ursprünglich vorgesehen hatten, sagen, er solle jetzt die Vernehmlassung machen und dann schauen, was zurückkommt. Sie haben hier also verschiedene Möglichkeiten. Wenn Sie diese Frage beim Mantelerlass diskutieren, können Sie entscheiden, ob Sie eine andere Frist hineinnehmen wollen. Was ich Sie wirklich inständig bitte, nicht zu tun, ist, dass Sie sagen: Wir machen jetzt zuerst die Vernehmlassung und warten mit dem Mantelerlass so lange, bis wir die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung zum Wasserzins haben. Der Mantelerlass ist und bleibt - das wurde auch im Ständerat so gesehen - eine wichtige Vorlage. Auch wenn Sie die vorliegende Vorlage in dieser Session fertig beraten, bitte ich Sie, nachher rasch auch die weiteren Fragen im Rahmen der Stromversorgungssicherheit zu beraten.

Das ist das, was ich Ihnen sagen kann. Zu welchem Zeitpunkt Sie diese Wasserzinsfrage regeln und wie Sie das tun, ist Ihre Sache. Der Bundesrat ist, wie gesagt, bereit für eine Vernehmlassung. Wenn Sie sich aber heute dem Ständerat anschliessen, dann werden wir diese Vernehmlassung nicht mehr durchführen, weil sie dann einfach keinen Sinn mehr macht.

Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion

Mit der parlamentarischen Initiative Girod 19.443 soll eine Übergangsregelung geschaffen werden, damit bis zur Inkraftsetzung der neuen Energiegesetzgebung keine Förderlücke für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien entsteht. Sie haben die entsprechende Vorlage am 16. Juni 2021 behandelt, der Ständerat beschäftigte sich mit diesem Geschäft am 13. September. Es resultierten acht Differenzen zur Vorlage des Nationalrates, diese wurden von Ihrer UREK-N am 15. September beraten. Dabei konnten drei Differenzen bereinigt werden. Es verbleiben fünf, über welche Sie heute zu befinden haben. Dies betrifft die Artikel 25a, 26, 29a und 49 des Energiegesetzes und Artikel 23a des Stromversorgungsgesetzes. Um Wiederholungen zu vermeiden, haben Kollege Roger Nordmann und ich die Darlegungen aufgeteilt. Er wird zu Artikel 25a des Erlassentwurfes zum Energiegesetz und zu Artikel 23a des Erlassentwurfes zum Stromversorgungsgesetz sprechen und ich zu den übrigen Artikeln.

Zu Artikel 26: Hier geht es um Investitionsbeiträge für Wasserkraftanlagen. Der Ständerat will mit einem neuen Absatz 1bis die Zusprechung von Investitionsbeiträgen an die Erfüllung von Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes einerseits und des Bundesgesetzes über die Fischerei andererseits koppeln. Sprich: Es sollen nur dann Förderbeiträge ausgerichtet werden, wenn bereits entsprechend saniert ist.

Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt dies ab und beantragt, diesen Absatz zu streichen. Sinn und Zweck und vor allem auch die Notwendigkeit von ökologischen Sanierungsmassnahmen waren dabei selbstverständlich unbestritten. Wenn Grosswasserkraftprojekte nun aber möglichst rasch realisiert werden sollen, so führt die vorgesehene Verknüpfung zu einer Blockierung, da eine Erneuerung oder Erweiterung einer Anlage und eine Sanierung wegen ihrer Komplexität bzw. aufgrund der benötigten finanziellen Mittel nicht parallel laufen können. Die nötige zügige Stärkung der Wasserkraft würde damit behindert.

Eine Minderheit Munz möchte die Regelung des Ständerates beibehalten. Sie geht davon aus, dass es selbstverständlich sein müsse, dass bei neuen Investitionen auf jeden Fall die Gewässerschutzverordnung zu beachten ist.

Ihre Kommission hat in der Folge dem Streichungsantrag mit 15 zu 7 Stimmen den Vorzug gegeben.

Zu Artikel 29a: Mit einem neuen Artikel 29a will der Ständerat die Winterstromproduktion speziell fördern. Dabei sollen bei Fotovoltaik, Windenergie und Geothermie die Einmalvergütungen und Investitionsbeiträge bei der Erstellung neuer Anlagen ab einer Leistung von 1 Megawatt um maximal 20 Prozent erhöht werden können, wenn diese Anlagen mindestens 40 Prozent im Winter produzieren und einspeisen. Für die Wasserkraft gilt das analog; Voraussetzung ist hier aber, dass mindestens 25 Prozent im Winterhalbjahr produziert und eingespeist werden.

Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt dies ab. Zwar blieb unbestritten, dass der Produktion und Einspeisung im Winterhalbjahr unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit eine besondere Bedeutung zukommt. Eine besondere Förderung der Winterstromproduktion ist nun aber bereits im Mantelerlass vorgesehen, und zwar mit einem neuen Netzzuschlag von 0,2 Rappen pro Kilowattstunde, dem sogenannten Winterzuschlag, für eine spezifische Förderung von Speicherkraftwerken. Die entsprechende Debatte ist somit nach Ansicht der Mehrheit im Rahmen der Beratung des Mantelerlasses zu führen, zumal aktuell keine zusätzlichen Mittel vorhanden sind, um diese besondere Förderung zu finanzieren.

Dazu gab es in Ihrer Kommission neben dem Streichungsantrag zwei Anträge, welche die ständerätliche Bestimmung grundsätzlich unterstützen, jedoch andere Quoten je Energieproduktionsmethode bzw. eine Vereinheitlichung der Quote hinsichtlich zu erbringender Winterstromproduktion vorsehen. Dabei wurde die Argumentation des Ständerates übernommen, wonach bereits in der Übergangsregelung ein Zeichen für eine verstärkte Förderung der Winterstromproduktion gesetzt werden solle. Nachdem der eine Antrag zugunsten des anderen zurückgezogen worden war, wurde in einer ersten Abstimmung die ständerätliche Regelung der Modifikation gegenübergestellt, welche als Voraussetzung für die besondere Förderung eine einheitliche und damit technologieneutrale Quote Winterstromproduktion von 35 Prozent vorsah. Dieser Antrag wurde mit 16 zu 9 Stimmen gutgeheissen. In einer zweiten Abstimmung wurde diese Regelung gegen den Streichungsantrag ausgemehrt. Dabei hat sich Ihre Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Streichung ausgesprochen.

Eine Minderheit Egger Kurt will an der besonderen Winterstromförderung in der dargestellten Form festhalten.

Zu Artikel 49: Bei dieser Bestimmung geht es um den Wasserzins. Das geltende Recht sieht vor, dass dieser bis Ende 2024 jährlich 110 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung nicht übersteigen darf. Der Ständerat will die Befristung nun bis Ende 2030 verlängern und damit den Betrag von 110 Franken für weitere sechs Jahre fixieren. Insbesondere im Zusammenhang mit anstehenden Konzessionserneuerungen will er mit dieser Verlängerung Rechts- und Investitionssicherheit schaffen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission lehnt dies ab. Sie stellt sich auf den Standpunkt, dass dem Bundesrat 2019 der Auftrag erteilt wurde, unter Berücksichtigung der Marktpreise einen Vorschlag zur Flexibilisierung des Wasserzinsregimes auszuarbeiten. Diese Arbeiten sind im Gange und sollten mit einer Verlängerung und damit einer Zementierung der bestehenden Regelung nicht unterlaufen werden. Zudem ist die Mehrheit der Auffassung, dass diese Bestimmung nicht direkt mit der Förderung erneuerbarer Energien zusammenhängt und in diesem Übergangsgesetz damit zweckfremd ist.

Der Minderheitsantrag Bulliard, Sie haben es gehört, will den Beschluss des Ständerates mit der angeführten Argumentation beibehalten. Dieser Antrag auf Beibehaltung wurde in Ihrer Kommission einem Streichungsantrag gegenübergestellt und mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Zusammenfassend bitte ich Sie namens der Mehrheit Ihrer Kommission, bei Artikel 26 Absatz 1bis, bei Artikel 29a Absätze 1 und 2 sowie bei Artikel 49 Absätze 1 und 1bis jeweils der Mehrheit zu folgen.

Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Je vous parle de l'article 25a, donc de la mise aux enchères du montant de la rétribution unique pour les installations photovoltaïques. Vous vous rappelez que notre conseil était divisé. Grosso modo, les groupes de l'Union démocratique du centre et du Centre ne voulaient pas de cette mise aux enchères, alors que les groupes libéral-radical, des Verts, socialiste et vert'libéral la voulaient. Ceux qui ne la voulaient pas n'en voulaient pas du tout. Ceux qui la voulaient souhaitaient une limite inférieure à 100 kilowatts, ceci pour les installations destinées à l'autoconsommation - qui peuvent se financer par ce biais-là - et pour les autres. Le Conseil des Etats nous propose un compromis: il n'y aurait pas de mise aux enchères si on fait de l'autoconsommation, par contre s'il s'agit d'installations qui sont plutôt dans une logique de centrale de production, à partir de 150 kilowatts, il y aurait une mise aux enchères.

Le Conseil des Etats a prévu un sage compromis. Pourquoi? Si vous planifiez un bâtiment - vous êtes en train de faire des transformations ou vous le construisez -, vous allez consommer de l'électricité, être dans le modèle d'autoconsommation. Vous travaillez pendant une année ou deux avec un architecte et les corps de métier, vous faites des appels d'offres et êtes ensuite obligés d'entrer dans cette procédure, sans même savoir si vous obtiendrez ce soutien, car c'est compétitif. Cette incertitude fait qu'à la fin, on serait tenté de renoncer à réaliser une installation solaire. Ce serait dommage. Par contre, si vous êtes dans une logique de grande installation, sans autoconsommation, on peut exiger de votre part d'aller dans une compétition.

Pour vous donner une idée de ce que cela représente, notre président nous a invité, pour sa fête, dans une magnifique halle de 1200 mètres carrés, à Alchenstorf. Si on couvrait le toit de cette halle de panneaux solaires, on serait au-dessus de cette limite, ce qui impliquerait une mise aux enchères; c'est logique. Si le propriétaire de cette halle veut faire une installation solaire, ce qui est bien, elle est tellement grande qu'il peut procéder par la mise aux enchères. Par contre, pour l'agriculteur ordinaire ayant une halle de 600 ou 400 mètres carrés, il serait exagéré de procéder à une mise aux enchères. Le Conseil des Etats a donc trouvé une bonne solution pour ce point. Il est en tout cas important d'utiliser ce potentiel agricole, parce qu'il y a des dizaines de milliers de bâtiments de ce type, qui ne sont pas tous aussi grands que celui d'Alchenstorf, mais qui sont vraiment très appropriés pour le solaire.

Le deuxième point dont j'aimerais vous parler est tout à la fin du dépliant. C'est la question de l'article sur les projets pilotes. La commission a décidé, par 13 voix contre 12 - c'était donc serré -, de recommander d'adopter cet article. Il s'agit d'un article extrait de l'objet principal, le fameux "Mantelerlass", comme on dit en français fédéral. Je crois que la majorité de la commission estime cela sensé, parce que cela permettrait de faire des expériences qui pourraient être utiles dans le "Mantelerlass". Donc sur ce point, la commission, par 13 voix contre 12, vous propose de la suivre.

Je précise que la solution de la majorité de la commission à l'article 25a, donc mettre aux enchères le montant de la rétribution unique pour réaliser de nouvelles installations photovoltaïques sans consommation propre à partir d'une puissance de 150 kilowatts, a recueilli 14 voix. Huit membres de la commission étaient pour la proposition Jauslin. Donc, là aussi, je vous recommande de suivre la majorité.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. I Art. 25a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Jauslin, Bourgeois, Herzog Verena, Imark, Page, Vincenz, von Siebenthal)

Abs. 1

Für die Erstellung neuer Fotovoltaikanlagen ab einer Leistung von 150 Kilowattstunden kann der Bundesrat vorsehen, dass die Höhe der Einmalvergütung durch Auktionen bestimmt wird.

Abs. 2

Festhalten

Ch. I art. 25a

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Jauslin, Bourgeois, Herzog Verena, Imark, Page, Vincenz, von Siebenthal)

Al. 1

Pour la réalisation de nouvelles installations photovoltaïques à partir d'une puissance de 150 kilowattheure, le Conseil fédéral peut prévoir que le montant de la rétribution unique est fixé par mise aux enchères.

Al. 2

Maintenir

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 110 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 79 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. I Art. 26 Abs. 1bis

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Munz, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Nordmann, Schneider Schüttel)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag Munz

Für Anlagen bis 1 MW können Investitionsbeiträge gemäss Artikel 26 Absatz 1 Buchstaben b und c nur beansprucht werden, wenn die Anforderungen gemäss den Artikeln 39a und 43a des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991 sowie gemäss Artikel 10 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 1991 über die Fischerei bereits erfüllt sind oder mit der geplanten erheblichen Erneuerung bzw. Erweiterung erfüllt werden.

Schriftliche Begründung

Gemäss dem Amtlichen Bulletin des Ständerates vom 13. September 2021 wurde bei der Beratung dieses Artikels im Ständerat nur mit Kleinwasserkraftwerken argumentiert. Information: Die Minderheit Munz zu Artikel 26 Absatz 1bis wird nach der Wortmeldung zur Minderheit zugunsten des Einzelantrages Munz zurückgezogen.

Ch. 1 art. 26 al. 1bis

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Munz, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Nordmann, Schneider Schüttel)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition Munz

Pour les installations d'une puissance inférieure ou égale à 1 MW, des contributions d'investissement au sens de l'article 26 alinéa 1 lettres b et c, peuvent être sollicitées seulement si les exigences des articles 39a et 43a de la loi du 24 janvier 1991 sur la protection des eaux ainsi que celles de l'article 10 de la loi fédérale du 21 juin 1991 sur la pêche sont déjà remplies ou si elles seront remplies avec la rénovation notable ou l'agrandissement notable prévu.

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Antrag der Minderheit Munz wurde zurückgezogen. Wir stimmen über den Einzelantrag Munz ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 119 Stimmen

Für den Antrag Munz ... 69 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. I Art. 29a

Antrag der Mehrheit

Streichen

Antrag der Minderheit

(Egger Kurt, Chevalley, Clivaz Christophe, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Nordmann, Schneider Schüttel, Suter)

Abs. 1

Für Fotovoltaikanlagen, Windenergieanlagen und Geothermieanlagen, welche mindestens 35 Prozent im Winterhalbjahr produzieren und einspeisen ...

Abs. 2

Für Wasserkraftanlagen, welche mindestens 35 Prozent im Winterhalbjahr produzieren und einspeisen, können ...

Ch. I art. 29a

Proposition de la majorité

Biffer

Proposition de la minorité

(Egger Kurt, Chevalley, Clivaz Christophe, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Nordmann, Schneider Schüttel, Suter)

Al. 1

Pour les installations photovoltaïques, les installations éoliennes et les centrales géothermiques qui produisent et injectent au moins 35 pour cent d'électricité dans le réseau durant le semestre d'hiver ...

Al. 2

Pour les installations hydroélectriques qui produisent et injectent au moins 35 pour cent d'électricité dans le réseau durant le semestre d'hiver ...

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 109 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 82 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. I Art. 36 Abs. 1 Bst. b, Abs. 4; 62 Abs. 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. I art. 36 al. 1 let. b, al. 4; 62 al. 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. Ia

Antrag der Mehrheit

Unverändert

Antrag der Minderheit

(Bulliard, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Girod, Klopfenstein Broggini, Munz, Nordmann)

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. Ia

Proposition de la majorité

Inchangé

Proposition de la minorité

(Bulliard, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Girod, Klopfenstein Broggini, Munz, Nordmann)

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 154 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 34 Stimmen

(1 Enthaltung)

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ziff. II Art. 6 Abs. 5bis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. II art. 6 al. 5bis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Ziff. II Gliederungstitel nach Art. 23; Art. 23a

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Egger Mike, Herzog Verena, Imark, Jauslin, Müller-Altermatt, Paganini, Rösti, Wobmann)

Streichen

Ch. II titre suivant l'art. 23; art. 23a

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Egger Mike, Herzog Verena, Imark, Jauslin, Müller-Altermatt, Paganini, Rösti, Wobmann)

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 125 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 64 Stimmen

(2 Enthaltungen)