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Gemeinschaftsbesteuerung mit Vollsplitting versus Individualbesteuerung. Bewertung der beiden Modelle aus steuerlicher, bürokratischer und vollzugstechnischer Sicht
Binder-Keller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wir haben in der Frühjahrssession 2021 drei Postulate zur Systematik der Familienbesteuerung eingereicht, eines im Ständerat und zwei im Nationalrat. Der Bundesrat beantragt Annahme, wofür ich der Regierung danke.
Der Bundesrat beantragt die Annahme mit der Begründung, dass er im Auftrag des Parlamentes eine Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung erarbeitet. In einem ersten Schritt macht der Bundesrat eine Auslegeordnung zu den verschiedenen Modellen der Individualbesteuerung. Dazu wird er die Kantone anhören. In einem zweiten Schritt wird sich das Parlament dazu äussern. Danach wird die Vernehmlassung durchgeführt. In der anschliessenden Botschaft, sagt der Bundesrat, würde er dann zu den in diesem Postulat vorliegenden Fragen Stellung beziehen und unsere Überlegungen mit einbeziehen.
Im Ständerat wurde unserem Begehren, diese Vergleiche anzustellen, oppositionslos begegnet. Bundesrat Maurer führte denn auch aus, dass ihm eine ganze Wunschliste vorliege: Individualbesteuerung, Voll- und Teilsplitting, alternative Steuerberechnungen, das Modell Waadt. Er würde dazu vorgängig auch Berichte schreiben lassen.
Im Nationalrat wird das gleiche Begehren von Kollegin Markwalder bestritten. Kollegin Markwalder ist im Komitee der Initiative, das bei der Familienbesteuerung einen Systemwechsel von der gemeinsamen Besteuerung hin zur Individualbesteuerung will. Sie ist eine überzeugte Anhängerin der Individualbesteuerung. Doch obwohl sie davon wirklich überzeugt ist, und das überrascht mich schon ein bisschen, scheut sie den Vergleich mit der gemeinsamen Besteuerung. Was befürchtet sie genau?
Was Ihnen hier vorliegt, ist keine Motion, sondern ein Postulat, also ein Prüfungsantrag, sprich ein Auftrag an den Bundesrat, ein paar spezifische Überlegungen in seine Botschaft einzubeziehen. Der Bundesrat ist bereit, diese Überlegungen anzustellen.
Sie müssen schon sehen - und ich töne jetzt fast wie Alain Berset -: Der Umbau vom jetzigen System der gemeinsamen Besteuerung hin zur Individualbesteuerung ist gigantisch, sowohl auf kommunaler und kantonaler wie auch auf nationaler Ebene, in den Steuerämtern der Kantone, vor allem aber auch für die Paare selbst, wenn in Zukunft in jedem Haushalt das Doppelte oder eventuell Dreifache an Steuererklärungen anfällt. Man stelle sich diese Menge einmal vor. Kein Wunder, dass in Deutschland, wo das Wahlmodell gilt, über 93 Prozent aller Paare die gemeinsame Besteuerung wählen; kein Wunder, dass 26 Kantone die gemeinsame Besteuerung haben.
Was verdient wird, wird zusammengezählt und dann durch zwei geteilt. Damit haben Sie auch gerade die verfassungswidrige Pendenz der Heiratsstrafe gelöst.
Es stellen sich bei diesem Umbau des Steuersystems unzählige weitere Fragen aus steuerlicher, bürokratischer, vollzugstechnischer Sicht. Was für Nachteile entstehen? Oder wie will man es beispielsweise auf einfache Weise lösen, wenn die im gleichen Haushalt gelebte Gemeinschaft durch die Besteuerung wieder getrennt wird? Was geschieht dann mit der Geltendmachung von Abzügen, Kinderabzügen, Drittbetreuungskosten, Krankheitskosten, Krankenkassenprämien, Unterhalts- und Zinskosten, Stipendien, Miteigentum bei aufgeteilten Liegenschaften usw.? In vielen Fragen, gerade wenn es um die Kinder geht, wird bis anhin auf die finanziellen Verhältnisse beider Elternteile abgestellt, ebenso auch auf die gemeinsamen Steuerdaten.
Ich bitte Sie also, diesem Postulat, das sich bezüglich des bürokratischen Aufwands vieler technischer Fragen annimmt, zuzustimmen, so, wie es der Ständerat getan hat. Darum bitte ich insbesondere die freisinnigen Kolleginnen und Kollegen, die ja mit ihrer legendären Bierdeckeltheorie einst für Furore sorgten - der Grundgedanke bestand darin, dass eine Steuererklärung auf einem Bierdeckel Platz haben müsse.
Seien Sie beherzt, wagen Sie den Hosenlupf, und finden Sie heraus, ob Ihre Idee tatsächlich auf einem Bierdeckel Platz hat und nicht im Getränk landet, das auf dem Deckel steht.
Candinas Martin · 2VP-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, zweiter Vizepräsident): Das Postulat wird von Frau Markwalder bekämpft.
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Die ökonomischen Vorteile der Individualbesteuerung sind dank verschiedener neuerer Studien erneut herausgearbeitet worden. So haben beispielsweise Ecoplan im Auftrag der Müller-Möhl Foundation als auch Avenir Suisse aufgezeigt, dass die Individualbesteuerung die beste Option ist, um negative Erwerbsanreize abzubauen, um die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und um die Heiratsstrafe ein für alle Mal auf elegante Art zu beseitigen.
Ich bekämpfe die beiden Postulate Binder nicht aus dem Grund, dass wir uns einer Gesamtschau der verschiedenen Steuersysteme verschliessen möchten. Im Gegenteil, die Vor- und Nachteile - sprich die Kosten sowie das Wissen um potenzielle Gewinner und Gewinnerinnen sowie Verlierer und Verliererinnen - liegen eigentlich seit geraumer Zeit auf dem Tisch. Der Grund für die Bekämpfung dieses Postulates liegt in der tendenziösen Fragestellung der Postulantin, mit der das Vollsplitting - notabene dasjenige Modell, das mit Abstand am meisten Steuerausfälle generieren und die negativen Erwerbsanreize verstärken anstatt beseitigen würde - als das allein selig machende Modell dargestellt wird.
Unser Schweizer Steuersystem ist frauen- und vor allem mütterfeindlich. Es setzt für verheiratete Paare den Anreiz, dass nur eine oder einer der Eheleute verdient. Meistens ist das nach wie vor der Mann. Das traditionelle Familienmodell wird so also steuerlich gefördert. Anders ausgedrückt, die Zweitverdienerin wird bestraft und wegen der negativen steuerlichen Anreize vom Arbeitsmarkt ferngehalten oder zumindest nur zur Teilzeitarbeit motiviert. Ansonsten wird nämlich der Zusatzverdienst der meisten Frauen vom Fiskus gleich wieder wegbesteuert.
Die Mitte-Fraktion beklagt nicht zu Unrecht, dass es eine Heiratsstrafe gibt. Wir sind uns einig, dass diese beseitigt werden soll. Die Frage stellt sich aber, wie das geschehen soll. Die Individualbesteuerung ist die beste Option, um in Zukunft die Heiratsstrafe zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass auch kein Heiratsbonus mehr da ist, wie wir ihn bei Einverdienerpaaren dank Splitting und Verheiratetentarif kennen. Aufgrund der niedrigen Steuerausfälle im Vergleich zu allen anderen Modellen und der vergleichsweise hohen Erwerbszunahme weist die Individualbesteuerung klar das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis auf.
Wir brauchen also keine neuen Berichte, sondern endlich die Umsetzung des vom Parlament mehrfach klar geäusserten politischen Willens, den Systemwechsel zur Individualbesteuerung endlich zu vollziehen. Ich erinnere Sie einfach kurz daran, dass dieses Parlament, sprich National- und Ständerat, bereits im Jahr 2004 eine Motion der FDP-Liberalen Fraktion angenommen hat. Es ist aber nichts passiert. 2016 hat der Nationalrat eine entsprechende Motion Ihrer Finanzkommission angenommen. Seither ist nichts passiert.
Meine Motion 19.3630, "Individualbesteuerung endlich auch in der Schweiz einführen", wurde dieses Frühjahr angenommen. Wir haben dieses Ziel auch in der Legislaturplanung drin. Damit begründet der Bundesrat auch den Antrag auf Annahme dieses Postulates. Ich bitte den Bundesrat daher wirklich, dass er nun mit dem Systemwechsel vorwärtsmacht und die bereits gewonnenen Erkenntnisse aus all diesen Studien, die bereits auf dem Tisch liegen, entsprechend berücksichtigt. Er soll vor allem mit dem Systemwechsel vorwärtsmachen und sich nicht weiterhin darin verlieren, die verschiedenen Modelle einander gegenüberzustellen. Denn die Resultate aus diesen Gegenüberstellungen kennen wir bereits.
Vielen Dank dafür, dass Sie diese Postulate ablehnen.
Rüegger Monika · Mit-F · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Kollegin Markwalder, sind es nicht gerade Ihre Partei und Sie, die frauen- und mütterfeindlich sind, da Sie es nicht einmal zulassen zu prüfen, was effektiv besser ist für eine Familie, für eine Mutter oder für eine Frau? Für Sie gibt es nur ein Modell: arbeiten, arbeiten, arbeiten. Die Mütter gehen an den Arbeitsplatz, und die Kinder soll der Staat übernehmen. Jetzt lassen Sie es nicht einmal zu zu prüfen, was für diese Frauen Freiheit bedeutet. (Zwischenruf des Präsidenten: Frau Rüegger, Ihre Frage!) Das ist eben die Wahl zwischen verschiedenen Modellen.
Markwalder Christa · Mit-F · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Wenn es eine Partei gibt, die sich wirklich für Freiheit, und damit meine ich vor allem Wahlfreiheit, einsetzt, dann ist es bestimmt die FDP/die Liberalen. Wir wollen bestimmt keine Vorschriften dazu, wie sich Eheleute und Familien zu organisieren haben.
Wir wollen aber sicher auch nicht, dass wir Ungerechtigkeiten für jene schaffen, die sich dafür entscheiden, dass sie als Väter und Mütter oder Männer und Frauen beide erwerbstätig sind. Heute wird dem zweitverdienenden Teil eines Ehepaars vom Fiskus das Leben dahingehend wirklich schwer gemacht, dass der Zusatzverdienst durch die Progression wieder wegbesteuert wird. Zudem, wir haben das bereits heute Morgen gehört, haben wir in der Schweiz enorm hohe Fremdbetreuungskosten. Solange diese nicht vollständig abziehbar sind, bleibt die Schweiz einfach eine familienpolitische Wüste.
Wollen Sie die tatsächliche Wahlfreiheit verbessern und entsprechende Anreize schaffen, so müssen Sie der Individualbesteuerung zustimmen, weil diese gerecht und ökonomisch am sinnvollsten ist. Auch mit der Individualbesteuerung kann das traditionelle Familienmodell problemlos gelebt werden. Es gibt dann halt vielleicht weniger einen Verheiratetenbonus, wie wir ihn heute kennen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Der Bundesrat ist in dieser Frage sozusagen zwischen Hammer und Amboss, wobei ich nicht weiss, welches Lager den Amboss darstellt und welches den Hammer. Aber wir haben diese Ausgangslage.
Ich erinnere Sie daran, Sie haben am 18. Dezember 2019 unsere Vorlage zur Familienbesteuerung mit dem Auftrag zurückgewiesen, alternative Modelle der Ehepaarbesteuerung vorzulegen, insbesondere das Familienquotientensystem des Kantons Waadt, die Individualbesteuerung oder allenfalls weitere Modelle. Das war der Auftrag im Zusammenhang mit dieser Vorlage, die Sie zurückgewiesen haben. Sie haben uns dann in der Herbstsession 2020 im Rahmen der Legislaturplanung den festen Auftrag erteilt, in dieser Legislatur eine Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen. Das sind also die Aufträge: verschiedene Modelle und eine Botschaft zur Individualbesteuerung vorlegen.
Wo stehen wir im Moment? Der Bundesrat wird an einer der nächsten Sitzungen, also schon sehr bald, verschiedene Modelle der Individualbesteuerung diskutieren. Für die Umsetzung der Individualbesteuerung gibt es ja nicht nur ein Modell, sondern es gibt verschiedene. Der Bundesrat wird dann das von ihm vorgezogene Modell mit den Kantonen diskutieren, denn die Kantone müssen das dann nachvollziehen. Aufgrund dieser Diskussion mit den Kantonen wird der Bundesrat dann eine Botschaft zur Individualbesteuerung vorlegen. Ich nehme an, das wird im ersten Halbjahr 2022 der Fall sein. Mit dieser Botschaft werden wir Ihnen die Vergleichsmöglichkeiten vorlegen, die ja auch gefordert sind; ein gleichlautendes Postulat wurde schon im Ständerat angenommen, wir haben den Auftrag also schon erhalten.
Ich glaube, grundsätzlich macht es Sinn, dass Sie noch einmal eine Auslegeordnung haben, wenn Sie diese Botschaft zur Individualbesteuerung erhalten. Dann können Sie das mit anderen Modellen vergleichen. Ich glaube, wir kommen nicht darum herum, denn wir haben ja mehr oder weniger eine Pattsituation. Wenn Sie das Postulat annehmen, erteilen Sie uns also keinen zusätzlichen Auftrag, da wir schon daran arbeiten. Wir diskutieren mit den Kantonen. Es gibt dann eine Vernehmlassung, und damit haben Sie eine Gesamtbetrachtung. Aber der Auftrag für die Botschaft zur Individualbesteuerung ist fix; er wurde uns erteilt. Daran arbeiten wir, wir sind relativ weit vorangekommen. Ob sich das dann realisieren lässt, ist eine andere Frage.
Der Bundesrat beantragt Ihnen, das Postulat anzunehmen, damit er diese Auslegeordnung machen kann, damit Sie dann den Vergleich haben. Dann können Sie aufgrund der Botschaft entscheiden, was Sie machen wollen und was nicht.
Ich glaube, wir sollten hier relativ sachlich an die Frage herangehen. Es ist eine steuerliche Frage, und ich glaube nicht, dass es primär eine gesellschafts- oder familienpolitische Frage ist. Wir suchen eine Lösung, die praktisch zu vollziehen ist und die der Steuergerechtigkeit am nächsten kommt. Darüber werden Sie noch in dieser Legislatur zumindest Vorentscheide fällen können.
Aus unserer Sicht können Sie das Postulat gerne annehmen, denn wir haben das eigentlich schon vom Ständerat als Auftrag erhalten.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 76 Stimmen
Dagegen ... 97 Stimmen
(1 Enthaltung)