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Erhöhung des Strafmasses für Straftaten im Zweiten Buch, Fünften Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuches

54301 · Amtliches Bulletin

Vom 23. Sept. 2021

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/54301/de/erhohung-des-strafmasses-fur-straftaten-im-zweiten-buch-funften-titel-des-schweizerischen-strafgesetzbuches

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Erhöhung des Strafmasses für Straftaten im Zweiten Buch, Fünften Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuches (19.301)

19.301

Erhöhung des Strafmasses für Straftaten im Zweiten Buch, Fünften Titel des Schweizerischen Strafgesetzbuches

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Antrag der Mehrheit

Der Initiative keine Folge geben

Antrag der Minderheit

(Geissbühler, Reimann Lukas, Schwander, Steinemann, Tuena, Vogt)

Der Initiative Folge geben

Proposition de la majorité

Ne pas donner suite à l'initiative

Proposition de la minorité

(Geissbühler, Reimann Lukas, Schwander, Steinemann, Tuena, Vogt)

Donner suite à l'initiative

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.

Arslan Sibel · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion

Sexualdelikte werfen in der Schweiz wie auch in anderen Ländern jeweils hohe Wellen. Diese Tatsache wurde durch die Me-too-Bewegung noch verstärkt. In Anbetracht der Zahlen und Fakten ist dies nachvollziehbar und verständlich.

Das Forschungsinstitut GFS Bern stellte in einer Befragung fest, dass von 4500 befragten Frauen jede fünfte Über-15-Jährige angab, Opfer eines sexuellen Übergriffs geworden zu sein. Gemäss dem Bundesamt für Statistik wurden 2018 total 626 Vergewaltigungen angezeigt. Solche Zahlen werfen regelmässig die Frage auf, ob die Strafen bei Sexualstrafdelikten zu milde ausfallen oder ob der gesetzliche Strafrahmen überhaupt genügt. Die Folgen solcher Fragen sind häufig Vorstösse aus unserem Parlament oder Standesinitiativen, wie vorliegend eine des Kantons Tessin.

Die Standesinitiative verlangt eine Erhöhung der Strafrahmen für Delikte gegen die sexuelle Integrität im Strafgesetzbuch. Sie fordert, detailliert ausgedrückt, die Prüfung der Frage, ob im Strafgesetzbuch erstens eine Mindeststrafe von nicht unter einem Jahr und zweitens eine Erhöhung der Höchststrafen auf mindestens zehn Jahre vorgesehen werden soll. Der heutige Strafrahmen sei, so meinen die Initianten, zu tief.

Bereits vor dem Nationalrat hat sich am 8. September 2020 der Ständerat mit diesem Thema befasst. Er hat der Initiative des Kantons Tessin keine Folge gegeben. Grund dafür sind die laufenden Arbeiten am Sexualstrafrecht: Der Ständerat hat vom Bundesrat bereits eine Revision des Sexualstrafrechts verlangt. Dabei geht es neben höheren Strafen auch um die Umschreibung der Straftat der Vergewaltigung. Derzeit arbeitet die Verwaltung an einer Vernehmlassungsvorlage, welche die Anliegen der Standesinitiative aufnimmt.

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat sich am 25. Juni 2021 mit der Initiative befasst. Mit 16 zu 6 Stimmen beantragt sie Ihnen, dem Ständerat zu folgen und der Initiative des Kantons Tessin keine Folge zu geben.

Die Mehrheit begründet ihre Ablehnung mit dem Argument der Schwesterkommission, wonach der Strafrahmen für Delikte gegen die sexuelle Integrität im Rahmen der hängigen Revision des Sexualstrafrechts zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen ist. Entsprechend sieht die Kommissionsmehrheit keinen Bedarf, mit der Standesinitiative ein weiteres Gesetzgebungsprojekt anzustossen. Eine Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben, und betont, dass die Kinder als schwächste Glieder der Gesellschaft besser vor sexuellen Übergriffen geschützt werden müssen. Diese Meinung teilt auch die Kommissionsmehrheit. Aber sie kommt, wie erwähnt, zum Schluss, dass all die Fragen im Rahmen der Revision des Sexualstrafrechts zu überprüfen sind.

Ich beantrage Ihnen namens der Mehrheit der Kommission, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Lüscher Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion

Je me rallie à ce qui vient d'être dit par Mme la rapporteuse de langue allemande pour rappeler brièvement que, le 24 juin 2021, la Commission des affaires juridiques a procédé en tant que deuxième conseil à l'examen de cette initiative qui vise à durcir les peines prévues au livre 2, titre 5 du Code pénal - c'est-à-dire les infractions contre l'intégrité sexuelle.

La commission, par 16 voix contre 6, propose à notre conseil de ne pas donner suite à cette initiative.

A l'appui du texte de l'initiative - et pour résumer les arguments du canton du Tessin -, celui-ci considère qu'il y a eu beaucoup d'affaires dans lesquelles des pédophiles n'ont pas été poursuivis; il estime aussi qu'il y a trop peu d'infractions pour lesquelles une peine plancher pour les infractions sexuelles a été prévue; il fustige également le manque de prévention, tant auprès de la population que dans les écoles; et puis, il exprime le fait que la pédophilie est une maladie et qu'il manque d'instruments dans la législation pour intervenir spécifiquement et proposer des outils de soins aux auteurs d'infractions. Enfin, l'initiative demande l'interdiction de la publicité sexiste, en revoyant les normes y relatives.

Le 8 septembre 2020, le Conseil des Etats a décidé sans même en débattre de suivre la proposition unanime de sa commission et de ne pas donner suite à l'initiative.

Pour ce qui me concerne, en qualité de représentant de la majorité, je tiens à dire qu'évidemment, la commission est sensible à la matière et au problème qui sont soulevés par cette initiative. Néanmoins, notre commission se rallie à son homologue du Conseil des Etats, qui estime nécessaire d'examiner et le cas échéant de modifier les peines pour les infractions contre l'intégrité sexuelle dans le cadre de la révision du droit pénal relative aux infractions sexuelles qui est actuellement en cours. Il s'agit du projet 3 de l'objet 18.043. Ainsi, la majorité de la commission considère qu'il n'y a pas lieu de lancer un autre projet législatif et qu'il vaut mieux se concentrer sur un objet du Conseil fédéral plutôt que de prendre des mesures désordonnées, surtout dans un domaine aussi sensible que celui du droit pénal. En ce qui concerne la minorité Geissbühler, elle va être exposée maintenant, de sorte que je n'ai pas besoin de résumer sa position.

Geissbühler Andrea Martina · Mit-F · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Bei sexuellen Handlungen mit Kindern drohen heute höchstens fünf Jahre Haft und bei sexuellen Handlungen mit abhängigen Personen höchstens drei Jahre. Auch ist in beiden Fällen nur eine Mindestgeldstrafe vorgesehen. Mit der Standesinitiative Tessin wird nun eine Mindeststrafe von nicht weniger als einem Jahr Freiheitsstrafe und eine Erhöhung der Höchststrafe auf mindestens zehn Jahre gefordert. Darüber hinaus verlangt die Standesinitiative Tessin Informationskampagnen für Verantwortliche in Kitas und Schulen und für die ganze Bevölkerung. Sie sollen die Vorgehensweise von Pädophilen aufzeigen, damit problematische Situationen schnell erkannt werden und damit Missbräuchen vorgebeugt werden kann.

Es ist bekannt, dass viele mutmassliche Pädophile aus Mangel an Beweisen nicht verurteilt werden, insbesondere dann, wenn die Opfer Kleinkinder sind. In den Jahren 2016 bis 2020 wurden 1118 Täter wegen sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt. Davon bekamen nur 165 Täter, also knapp 15 Prozent, eine Freiheitsstrafe. Das bedeutet, dass 953 Täter ohne Freiheitsstrafe davonkommen. Das ist ein Skandal. Es braucht dringend eine Erhöhung der Mindeststrafen.

Wir von der SVP-Fraktion werden der Standesinitiative Tessin in der ersten Phase Folge geben, weil wir der Meinung sind, dass wir die Schwächsten, nämlich Kinder und Abhängige, besser vor sexuellen Übergriffen schützen müssen. Kinder, die solche Übergriffe erleben, leiden ein Leben lang darunter. Deshalb besteht Handlungsbedarf. Die Mindeststrafe muss eine Gefängnisstrafe sein. Auch wenn wir im Zuge der dritten Vorlage der Strafrahmenharmonisierung diese Frage noch einmal anschauen werden, ist eine Mindesthaftstrafe und eine Erhöhung der Maximalstrafe, wie es in der Standesinitiative gefordert wird, angebracht. Dass der Bundesrat und die Kommission den Handlungsbedarf erkannt haben und das Problem mit präventiven Massnahmen angehen wollen, ist positiv zu werten. Wir sind aber der Meinung, dass auch betreffend das Strafmass ein deutliches Zeichen gesetzt werden muss.

Ich bitte Sie deshalb, der Standesinitiative Tessin in der ersten Phase Folge zu geben.

Aebi Andreas · P-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Geissbühler beantragt, ihr Folge zu geben.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für Folgegeben ... 55 Stimmen

Dagegen ... 123 Stimmen

(2 Enthaltungen)