21.7832
Nationale Abstimmungskämpfe: Umgehung des Einmischungsverbots der Kantone über das Vehikel sogenannter "staatsnaher Betriebe"
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Das Bundesgericht hat sich verschiedentlich mit Interventionen von Unternehmen befasst, die unter dem bestimmenden Einfluss eines oder mehrerer Gemeinwesen stehen. Gemäss Rechtsprechung gilt der Grundsatz, wonach solche "öffentlichen Unternehmen" zur politischen Neutralität verpflichtet sind. Allerdings erachtet das Bundesgericht Stellungnahmen im Vorfeld einer Abstimmung als zulässig, wenn das jeweilige Unternehmen durch die Abstimmung besonders betroffen und in seinen wirtschaftlichen Interessen berührt ist. Falls diese Voraussetzungen gegeben sind, dürfen sich die Unternehmen äussern, doch müssen sie sich eine gewisse Zurückhaltung auferlegen. Die Rechtsprechung gilt unabhängig davon, ob die öffentlichen Unternehmen vom Bund oder von den Kantonen beherrscht werden.
Die Beurteilung von Interventionen öffentlicher Unternehmen im Vorfeld eidgenössischer Abstimmungen ist nicht Sache des Bundesrates. Dies erfolgt im Rahmen eines allfälligen Beschwerdeverfahrens und unter Würdigung des jeweiligen Sachverhalts in abschliessender Weise durch das Bundesgericht.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundeskanzler, weshalb werden in dieser Session die Fragen an Bundesrat Alain Berset immer am Schluss und die Fragen an Bundesrat Ueli Maurer zu Beginn behandelt?
Thurnherr Walter · BK-M · Aargau
Es herrscht ein Turnus, jedes Departement kommt einmal dran. Wenn der betreffende Departementschef im anderen Rat anwesend ist, wird er übersprungen. Bundesrat Berset ist zurzeit im Ständerat.