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AHV-Abrechnung bei Arbeitnehmenden mit geringem Einkommen
Kuprecht Alex · P-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Präsident (Kuprecht Alex, Präsident): Frau Herzog ist von der schriftlichen Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt. Sie beantragt Diskussion. - Dem wird nicht opponiert.
Herzog Eva · Mit-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Vielen Dank für die Antwort; wie gesagt, ich bin teilweise befriedigt, da nach der Veröffentlichung des Berichtes einer interdepartementalen Arbeitsgruppe des Bundes mit dem Titel "Die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz" von 2007 tatsächlich einige Verbesserungen eingeführt wurden für die AHV-Abrechnung bei Menschen mit geringem Einkommen und atypischen Arbeitsformen. Mit Letzterem sind gemeint: selbstständige und unselbstständige Erwerbstätigkeiten, mehrere und häufig wechselnde Anstellungen in niedrigen Pensen.
Nun haben wir in der Corona-Krise festgestellt, dass die soziale Absicherung von Menschen in solchen Arbeitsverhältnissen, darunter sind eben viele Kulturschaffende, nach wie vor grosse Lücken aufweist. Während das Augenmerk in den vergangenen Jahren eher auf dem Fehlen einer zweiten und dritten Säule sowie auf einer ungenügenden Unfall- und Krankentaggeldversicherung lag, hat im Juni dieses Jahres eine neu erschienene, im Auftrag von Pro Helvetia und Suisseculture Sociale durchgeführte Studie von Ecoplan gezeigt, dass selbst bei unselbstständigen Kulturschaffenden nur gerade 86 Prozent angeben, auf ihre Einkommen AHV-Beiträge zu entrichten.
Das war der Anlass für meine Fragen an den Bundesrat. Dieser schreibt zu Recht, dass bei Unselbstständigen seit oben genannter Verordnungsänderung ab dem ersten Franken AHV abgerechnet werden müsste, dass Selbstständige im Nebenerwerb dies verlangen können und dass Selbstständige im Haupterwerb ohnehin dazu verpflichtet sind. Statistiken gibt es zwar keine, aber der Bundesrat ist offenbar der Ansicht, dass kein weiterer Handlungsbedarf bestehe.
Es ist also alles bestens! Aber warum wird dann doch noch nicht immer abgerechnet, nicht einmal von den Unselbstständigerwerbenden? Liegt es an den Kulturschaffenden oder an den Kulturinstitutionen, wenn gleichwohl nicht abgerechnet wird oder wenn statt Unselbstständigerwerbender Selbstständigerwerbende engagiert werden, die eher nicht abrechnen und ihre Leistungen günstiger anbieten? Sind die Kulturschaffenden also selber schuld, wenn sie nicht abrechnen, oder sind die Löhne und Gagen einfach zu tief, sodass ihnen gar nichts anderes übrig bleibt?
Für eine adäquate Beurteilung der Lage wären aktuelle Zahlen und Erhebungen wichtig. Die oben genannte Studie von Ecoplan, die auf einer Umfrage von diesem Frühjahr bei 1500 Teilnehmenden und auf einer Reihe qualitativer Interviews beruht, enthält gewisse Anhaltspunkte für die aktuelle Lage der Kulturschaffenden, bewusst bezogen auf die Zeit vor der Corona-Krise, welche die Situation ihrerseits akzentuiert hat, aber gleichzeitig auch deutlich gemacht hat, dass grundsätzliche Mängel bestehen.
Im März dieses Jahres hat Kollegin Maret das Postulat 21.3281, "Wie steht es um die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz?", eingereicht. Darin verlangt sie, dass der Bericht von 2007 zur sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden in der Schweiz aktualisiert wird und dass Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Dies verlangt sie auch vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsverhältnisse der Kulturschaffenden künftig weitere Arbeitsbereiche betreffen werden - als Stichworte seien "Digitalisierung" und "Flexibilisierung der Arbeitswelt" genannt. Der Ständerat hat dieses Postulat angenommen, und der Bundesrat verspricht, neue Daten zu liefern und im aktualisierten Bericht den Stand der Umsetzung der Empfehlungen von 2007 aufzuzeigen.
Warum sage ich das? Ich habe spezifisch nach der Situation bei der AHV gefragt. Trotz der Antwort des Bundesrates glaube ich nicht, dass alle Probleme gelöst sind. Die verschiedenen Anfragen und Vorstösse, die während der Corona-Krise im Parlament eingegeben worden sind, wie auch die Diskussionen, die in den Sachbereichskommissionen geführt worden sind, zeigen ja vor allem auf, dass Lücken im Sozialsystem bestehen, und zwar nicht nur bei der AHV, sondern auch bei den anderen Sozialwerken, bei der zweiten oder der dritten Säule, bei der Unfallversicherung und bei der Krankentaggeldversicherung.
Ich erhoffe mir, dass auch aufgrund dieser Berichte, die in Aussicht gestellt worden sind, weitere Daten vorgelegt werden. Wir werden dann aufgrund dieses Bildes Schlüsse ziehen können, welche Verbesserungen und Anpassungen an die moderne Arbeitswelt, die bei den Kulturschaffenden schon viel länger Einzug gehalten hat, vorgenommen werden sollten und welche Lücken zu schliessen wären.
Ich bin somit von der Stellungnahme des Bundesrates teilweise befriedigt. Die Thematik wird uns sicherlich weiter beschäftigen. Ihre WBK, die sich bereits damit beschäftigt, wird das auch weiterhin tun.
Berset Alain · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Il s'agit d'une question importante, car nous parlons de personnes qui travaillent et dont la couverture dans le domaine des assurances sociales n'est pas simple.
En complément à la réponse écrite du Conseil fédéral concernant l'absence de données statistiques, je ne peux que confirmer qu'il ne nous est pas possible d'indiquer combien d'acteurs culturels sont concernés. Dans la situation actuelle, les travailleurs culturels qui ont un faible revenu - jusqu'à 2300 francs par année civile et par employeur - paient des cotisations dès le premier franc. Il s'agit d'améliorer la rente même pour de tout petits montants. Mais nous n'avons pas de chiffres statistiques qui permettraient de savoir combien de personnes sont concernées par cette règle et combien ne le sont pas.
La deuxième question concerne l'élargissement du cercle des employeurs. Ce point avait été défini en collaboration avec Suisseculture et avec l'Union syndicale suisse, et pour l'instant nous n'avons pas d'informations qui indiqueraient que ce cercle serait trop restreint ou qu'il ne serait plus adéquat. Si nous devions recevoir des informations en ce sens, nous serions prêts à examiner la situation pour déterminer où il faudrait apporter des corrections, l'objectif restant d'offrir la possibilité aux personnes concernées de se créer une situation correcte en matière de rente.
Concernant la question sur l'extension de la procédure de décompte simplifiée, je dirai que cette possibilité est offerte indépendamment de la branche d'activité et que, si j'ai bien compris, elle est aujourd'hui déjà à la disposition des travailleurs culturels. Il nous semble donc qu'une disposition explicite pour les acteurs culturels n'apporterait pas grand-chose et qu'il y a plutôt une question d'information des acteurs concernés. Il y a donc certainement encore beaucoup de choses à faire, mais pas forcément dans l'adaptation de la réglementation actuelle et plutôt dans son accompagnement, son explication, pour faire en sorte que les personnes concernées soient conscientes des possibilités qu'elles ont pour améliorer leur couverture.