19.4191
Kein Aufenthaltsrecht bei sexuellen Übergriffen und Gewalt an Frauen und Kindern
Schläpfer Therese · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei Gewalt und sexuellen Übergriffen gegen Frauen und Kinder muss möglichst früh durchgegriffen werden, um unnötiges Leid zu vermeiden. Deshalb sind die Rechtsgrundlagen so zu ergänzen, dass Delinquenten zwingend des Landes verwiesen werden.
Ilir B. metzelt seine Frau Luiza nieder - das berichtete der "Blick" am 28. August 2019. Die Kantonspolizei Zürich teilte mit, dass Ilir B. bereits im Februar 2018 wegen häuslicher Gewalt und Drohung gegen seine Ehefrau aktenkundig geworden war. Ein Beispiel aus unserer Gemeinde: Ein muslimischer Migrant heiratete in seiner Heimat ein minderjähriges Mädchen. Er hatte mit ihr zwei Kinder. Zum Zeitpunkt ihrer Volljährigkeit holte er sie in die Schweiz, wo er sie einsperrte und schlug, bis Nachbarn die Polizei alarmierten. Er wurde festgenommen und verurteilt. Seine sehr junge Ehefrau, die mit keinem Wort unserer Landessprache mächtig ist, bekam eine neue Bleibe mit unbekannter Adresse. Das brauchen wir nicht!
Eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften zeigt ein erschreckendes Bild: Jeder fünfte junge Muslim befürwortet Gewalt gegen Frauen. In anderen Kulturen ist in der Erziehung schwere Gewalt verbreitet. Statistisch am auffälligsten sind Eltern aus Sri Lanka, Afrika und dem arabischen Raum. Diesem versteckten Leiden innerhalb der Migrantenfamilien muss ein Riegel vorgeschoben werden, dies ist nicht zu tolerieren. Migranten sind bei Gewaltakten stark übervertreten.
Ähnlich ist es bei den Sexualdelikten. Laut der Kriminalstatistik waren 2018 bei angezeigten Vergewaltigungen rund 60 Prozent der Beschuldigten Ausländer. Einige unter Ihnen sehen den Tatsachen nicht gerne ins Auge. Diese Taktik ist hier fehl am Platz! Wir dürfen nicht wegschauen, weil wir die Einwanderer schützen wollen, und irgendwelche Gespräche und Kurse bringen hier nichts, denn es handelt sich um tief verwurzelte Verhaltensmuster. Am besten ist es deshalb, solche Täter und Störenfriede des Landes zu verweisen. "Wer schlägt, der geht" statt "Fördern und fordern"!
Kürzlich durchgeführte Umfragen zeigen, dass sich junge Frauen in der Schweiz abends kaum mehr alleine auf die Strasse wagen. Gewalt erfahren oft auch homosexuelle Menschen. Gerade Homosexuelle werden in arabischen Ländern verachtet und verfolgt. Deshalb müssen vor allem Leute, welche LGBTQ plus schützen wollen, dieser Motion zustimmen.
Bei aufgrund einer Vergewaltigung verurteilten Erwachsenen betrug der Ausländeranteil 2017 rund 75 Prozent, beim Tatbestand der sexuellen Nötigung waren es rund 50 Prozent Ausländer. Das sind Tatsachen, die wir akzeptieren müssen. Ich bin nicht mehr gewillt, wegzuschauen oder Entschuldigungen zu hören, wenn es um Gewalttaten von Ausländern geht.
Die Verantwortung liegt nun bei Ihnen. Sorgen Sie dafür, dass sich unsere junge Generation wieder angstfrei auf den Strassen bewegen kann, und nehmen Sie diese Motion an! Hier können Sie beweisen, dass Ihnen Opferschutz näher als Täterschutz liegt.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Frau Schläpfer spricht mit ihrer Motion ein sehr ernsthaftes Problem an. Es ist tatsächlich so, dass ausländische Frauen statistisch gesehen ein höheres Risiko als Schweizerinnen haben, Opfer von häuslicher Gewalt zu werden. Aber es kann auch sein, dass Schweizerinnen inklusive ihrer Kinder von ihren ausländischen Partnern bedroht und verletzt werden.
Für das Anliegen sieht die Motion eine neue Gesetzesbestimmung vor. Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, weil er der Meinung ist, dass das geltende Recht heute ausreichend ist.
Es ist so, dass bei schweren Straftaten im Bereich der häuslichen Gewalt, also Sexualdelikten oder auch Gewaltdelikten, bereits heute eine obligatorische Landesverweisung vorgesehen ist. Eine Gesetzesänderung ist also nicht nötig. Gemäss dem Katalog, in welchen Fällen eine obligatorische Landesverweisung bereits heute angeordnet wird, sind das vorsätzliche Tötung, Mord, Totschlag, schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien, Aussetzung, Gefährdung des Lebens, Angriff, Zwangsheirat, Menschenhandel usw. Ich lese Ihnen nicht die ganze Liste vor, aber aufgelistet sind auch sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung. Von daher ist es also nicht nötig, hier noch einmal separat zu legiferieren.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 64 Stimmen
Dagegen ... 102 Stimmen
(0 Enthaltungen)