Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

Keine erzwungenen Lehrabbrüche bei gut integrierten Personen mit negativem Asylentscheid

54587 · Amtliches Bulletin

Vom 30. Sept. 2021

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/54587/de/keine-erzwungenen-lehrabbruche-bei-gut-integrierten-personen-mit-negativem-asylentscheid

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliches Bulletin
Quelle

Geschäft: Keine erzwungenen Lehrabbrüche bei gut integrierten Personen mit negativem Asylentscheid (19.4282)

19.4282

Keine erzwungenen Lehrabbrüche bei gut integrierten Personen mit negativem Asylentscheid

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Gerne gebe ich meine Interessenbindung bekannt: Wir bilden in unserer Elektroplanungsfirma seit 27 Jahren Lernende aus, wofür auch ich lange Zeit zuständig war. Aktuell sind es zehn Lernende, darunter mehrere mit Migrationshintergrund und auch eine junge Asylbewerberin, die als vorläufig Aufgenommene den Ausweis F hat. Wir sehen es in unserem Unternehmen als eine schöne und spannende Aufgabe an, sowohl zur Ausbildung als auch zur Integration von jungen Menschen aktiv beizutragen.

Mit meiner vorliegenden Motion verlange ich, die rechtlichen Grundlagen anzupassen, damit die berufliche Grundbildung auch bei einem negativen Asylentscheid abgeschlossen werden kann, auch wenn die betroffene Person die obligatorische Schule weniger als fünf Jahre ununterbrochen in der Schweiz besucht hat.

Der Nationalrat hat die Kommissionsmotion 20.3925 der SPK-N, "Keine Lehrabbrüche nach langen Verfahren. Rückkehrhilfe durch den Abschluss einer bereits begonnenen Lehre bei einem negativen Asylentscheid", mit dem im Kern gleichen Anliegen am 16. Dezember 2020 mit 129 zu 54 Stimmen bei 7 Enthaltungen sehr klar angenommen. Der Ständerat seinerseits hat diese Kommissionsmotion am 1. März 2021 mit 24 zu 18 Stimmen bei 3 Enthaltungen knapp abgelehnt. In der Debatte dazu wurde das Problem vom SEM, von den Gegnern und auch von Bundesrätin Karin Keller-Sutter wegen der nur noch wenigen altrechtlichen Einzelfälle als auslaufendes Phänomen beschrieben und deshalb mehr oder weniger als erledigt abgetan.

Ja, meine Damen und Herren, es wäre ja gut, wenn sich das Problem gelöst hätte, aber leider ist das Gegenteil der Fall. Immer noch werden Lernende bei einem negativen Asylentscheid gezwungen, ihre Vorlehren oder Lehren abzubrechen; mir wurden zahlreiche Fälle zugetragen, und ich habe eine ganze Liste hier. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern es sind Dutzende von Betroffenen, die in Rückkehrzentren beschäftigungslos und auf Kosten der Kantone warten. Oft handelt es sich um Personen, die jahrelang in einem Asylverfahren steckten und bei denen eine Rückübernahme durch ihren Herkunftsstaat nicht möglich ist. Immerhin waren im Frühling dieses Jahres noch rund 3000 altrechtliche Fälle wegen Beschwerden hängig; zahlreiche Betroffene weilen schon viele Jahre in der Schweiz und befinden sich in Ausbildung.

All diese Fälle über eine Einzelfallprüfung zu lösen, ist administrativ aufwendig, teurer und für die Betroffenen und die Lehrbetriebe frustrierend. Man darf heute sagen, dass die Einzelfallprüfung in der Praxis nicht gut funktioniert. Mit dem neuen Asylverfahren, das ich sehr begrüsse, wird es zwar weniger solche Fälle geben, aber dauerhaft ausgeschlossen sind längere Verfahren auch hier nicht. Statt zu arbeiten und auf eigenen Beinen zu stehen, werden die Betroffenen gezwungen, von Nothilfe zu leben. Das macht weder aus Sicht der lernenden Asylsuchenden noch aus Sicht der Lehrbetriebe und schon gar nicht aus Sicht des Staates Sinn.

Ausgebildete Fachleute leisten einen enorm wichtigen Beitrag, egal ob in der Schweiz oder in ihrem Herkunftsland. Die berufliche Grundbildung ist die bestmögliche Starthilfe, um im Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Betroffene Lehrbetriebe, die in die Ausbildung der Lehrlinge investieren oder investiert haben, müssen mit diesen Entscheiden von einem Tag auf den anderen auf ein bereits eingearbeitetes, wertvolles Teammitglied verzichten. Die heutige Regelung stellt für die Lehrmeister und deren Betriebe, oft Gewerbebetriebe oder im Pflegebereich tätige Unternehmen, somit eine schwierige Situation dar. Wir bestrafen mit der heutigen, zu restriktiven Lösung genau jene Asylbewerberinnen und -bewerber, welche sich besonders gut integriert haben. Unser Land kann das, davon bin ich überzeugt, besser!

Bitte unterstützen Sie meine Motion, und halten Sie in diesem Sinn auch an unserem Entscheid vom 16. Dezember 2020 fest.

Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen

Das Anliegen, das hier in der Motion beschrieben ist, ist ja praktisch das gleiche wie das in der Motion Markwalder 20.3322. Ich werde mir vorbehalten, dort dann allenfalls nicht mehr zu sprechen, weil es um die gleiche Begründung geht.

Die Motion zielt in die gleiche Richtung wie einige weitere Vorstösse, die seit der Einführung des beschleunigten Asylverfahrens 2019 eingereicht wurden. Es hat sich natürlich, Herr Grossen, seit 2019 wirklich etwas verändert. Mit der Asylgesetzrevision, die am 1. März 2019 in Kraft getreten ist, gab es eine Beschleunigung der Asylverfahren. Das heisst also, dass die meisten Asylverfahren - das zeigt auch die Evaluation, die durchgeführt wurde - in 140 Tagen abgeschlossen werden. Das heisst also, dass diese Personen dann einen erstinstanzlichen Entscheid haben. Wenn sie einen negativen Asylentscheid haben, ist es natürlich nicht sinnvoll, dass sie eine Lehre antreten.

Ich gebe Ihnen aber recht, dass das System natürlich in der Vergangenheit nicht optimal war. Denn es gab Leute, die jahrelang in einem Asylverfahren waren und die dann tatsächlich in eine Lehre eingetreten sind. Dann kam während der Lehrzeit der negative Asylentscheid; das ist natürlich ärgerlich. Hier hat auch der Staat - auch wenn man sagen muss, dass es sicherlich auch verschiedene Rekurse gab - seine Aufgabe nicht optimal gelöst.

In der ablehnenden Begründung des Bundesrates wird darauf hingewiesen, dass man die Ausreisefrist verlängern kann, wenn eine weggewiesene Person kurz vor dem Abschluss steht und so ihre Lehre beenden kann. Das SEM hat am 1. August 2021 seine Weisungen zum Asylgesetz und zum AIG dahingehend angepasst, dass in begründeten Einzelfällen die Ausreisefrist von sechs Monaten auf eine maximale Dauer von zwölf Monaten erhöht werden kann. Damit wird es den Kantonen auch ermöglicht, hier entsprechend zu handeln.

Sehen Sie, es gab Fälle, vor allem auch in Ihrem Kanton, dem Kanton Bern, bei denen - und das ist ärgerlich - das Migrationsamt die Wegweisung verfügt und praktisch zum gleichen Zeitpunkt das Volkswirtschaftsdepartement die Lehre genehmigt hat. Das ist natürlich auch nicht im Sinne des Erfinders, dass jemand in Kenntnis eines negativen Asylentscheids tatsächlich eine Lehre beginnt. Es gibt auch schwerwiegende persönliche Härtefälle; Sie haben das angetönt, der Bundesrat weist auch darauf hin.

Ich möchte aber auch noch einmal darauf hinweisen, dass es sich insofern um ein Übergangsphänomen handelt, als der Abbau altrechtlicher Pendenzen weit vorangeschritten ist. Wir haben, würde ich auswendig sagen, noch etwa 120 altrechtliche Fälle. Die Fälle, die Sie erwähnen, sind im Beschwerdeverfahren. Sie können nicht davon ausgehen, dass das alles Jugendliche in einer Lehre sind, sondern es sind Beschwerdeverfahren überhaupt. Altrechtliche Fälle haben wir noch 120. Die neurechtlichen Fälle werden in 140 Tagen entschieden.

Hier eine Gesetzesänderung zu machen, ist von dem her aus Sicht des Bundesrates nicht angezeigt.

Abstimmung

Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Motion ... 118 Stimmen

Dagegen ... 71 Stimmen

(3 Enthaltungen)