19.4517
Einführung einer neuen Zulassungsregelung für qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten für Branchen mit Fachkräftemangel
Silberschmidt Andri · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Meine Motion, welche parteipolitisch breit abgestützt ist, will eine Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes erwirken.
Sie wissen wahrscheinlich, wie die Migration heute schon reguliert wird: Ein grosser Anteil der Migration ergibt sich aus der Personenfreizügigkeit über die Erwerbstätigkeit, aber auch über den Familiennachzug; es gibt Migration im Zusammenhang mit der Aus- und Weiterbildung, Migration im Zusammenhang mit dem Asylbereich; und dann haben wir auch noch die kontingentierte Erwerbstätigkeit. Wenn man die Zahlen aus dem Jahr 2019 ansieht, dann sieht man, dass es in der Schweiz Zuzüge von brutto 140 000 Personen gab. Davon stammten rund 3,9 Prozent aus kontingentierter Erwerbstätigkeit. Der Bereich, den wir heute besprechen, macht nicht die Masse aus, sondern ist ein sehr kleiner Anteil der Migration in die Schweiz.
Das Problem bei den Kontingenten ist heute, dass man in manchen Jahren zu wenig Kontingente hatte. Das heisst, dass qualifiziertes Personal nicht in die Schweiz geholt wurde, dass diese Kontingente dann vielleicht gegen Ende Jahr auslaufen und dass Firmen mehrere Monate warten müssen, bis sie eine Spezialistin oder einen Spezialisten aus einem Drittstaat in der Schweiz anstellen können.
Eine weitere Herausforderung ist der Prozess, um eine solche Person überhaupt anstellen zu können. Hier sehen wir aber Verbesserungen, einerseits mit Easygov, womit der Prozess mit den Drittstaatenkontingenten digitalisiert wird, andererseits wird er aber auch für Start-ups freundlicher ausgestaltet werden.
Nun, die Folge dieser starren Kontingentierung ist, dass viele junge und innovative Firmen weitere Standorte im Ausland aufbauen müssen, wo die Migration von Drittstaatsangehörigen einfacher ist. Somit entgehen uns Know-how und wichtige Wertschöpfung für den Schweizer Werk- und Finanzplatz.
Die Lösung, die ich Ihnen mit dieser Motion unterbreite, ist, dass wir die Kontingentierung dort nicht anwenden, wo es eine sehr tiefe Arbeitslosigkeit gibt und die Person, welche in der Schweiz arbeiten will, einen überdurchschnittlich hohen Lohn hat und überdurchschnittlich hoch qualifiziert ist. Die Idee dahinter ist, dass wir nicht durch die Zuwanderung ein neues Konkurrenzsystem in der Schweiz etablieren wollen. Das heisst, wir wollen nicht, dass Menschen, die in der Schweiz arbeitslos sind, keine Arbeit finden, weil Menschen aus dem Ausland kommen und diese Arbeit ausüben. Deshalb beschränkt sich dieser Vorstoss nur auf Branchen mit einer besonders tiefen Arbeitslosigkeit. Es geht wirklich nur um Firmen, welche keine Personen in der Schweiz und auch keine Personen in der EU finden, welche die fragliche Tätigkeit ausüben können. Diese sollen dann eben einfacher in Drittstaaten rekrutieren können.
Mit dieser Motion soll auch keine globale Personenfreizügigkeit eingeführt werden. Es könnten nur Firmen respektive Personen davon profitieren, welche einen Arbeitsvertrag in der Schweiz vorweisen können, der eben diesen Anforderungen entspricht, das heisst tiefe Arbeitslosigkeit in der betreffenden Industrie, überdurchschnittlich hohe Qualifizierung und überdurchschnittlich hohes Salär.
Ich bin mir bewusst, dass unser Rat den Bundesrat bereits mit dem Postulat Nantermod 19.3651 beauftragt hat, eine Auslegeordnung zur Modernisierung des Systems der Drittstaatenkontingente auszuarbeiten. Nichtsdestotrotz denke ich, dass es wichtig ist, dass wir mit dieser Motion hier nachdoppeln. Denn es ist effektiv ein Problem für die Start-up- und Innovationsbranche, dass man zu wenige oder zu spät Fachkräfte aus Drittstaaten rekrutieren kann. Wir sprechen hier nicht von Tausenden Menschen, sondern vielleicht von wenigen hundert pro Jahr, welche in die Schweiz kommen und durch ihre Arbeit und durch ihr Wirken hier in der Schweiz noch sehr viel Arbeitsplätze schaffen können, auch für Inländerinnen und Inländer.
In diesem Sinne würde ich mich freuen, wenn Sie diese wirklich breit abgestützte Motion annehmen und wenn wir hier einen Schritt vorwärtsmachen würden.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Es liegt auf der Hand, dass die Schweiz heute und in Zukunft auf gut qualifizierte Personen aus dem Ausland angewiesen sein wird, einerseits wegen der demografischen Entwicklung, andererseits aufgrund des strukturellen Wandels infolge der Digitalisierung. Der Bundesrat ist aktuell an der Umsetzung der Motion Dobler 17.3067. Drittstaatsangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss aus Bereichen mit ausgewiesenem Fachkräftemangel sollen unbürokratisch in der Schweiz bleiben und eine Erwerbstätigkeit ausüben können. Dies soll durch eine Ausnahme von den jährlichen Höchstzahlen für Drittstaatsangehörige erreicht werden. Der Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2022 die Botschaft dazu verabschieden.
Drittstaatsangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss sind oft gut integriert. Ihr Studium wurde durch öffentliche Gelder finanziert. Auch aufgrund der besonderen Ausgangslage - es ist ja ein geringes Mengengerüst, wir sprechen hier von 200 bis 300 Personen pro Jahr - kann aus Sicht des Bundesrates eine Ausnahme von den Höchstzahlen vorgesehen werden, und das trotz Artikel 121a der Bundesverfassung. Das Volk hat beschlossen, Höchstzahlen und Kontingente vorzuschreiben. Ich muss einfach daran erinnern, dass es in dieser Frage einen Volkswillen gibt.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass weitere mögliche Anpassungen am Zuwanderungssystem gesamtheitlich zu prüfen sind. Herr Silberschmidt hat selbst darauf hingewiesen, dass Sie das Postulat Nantermod angenommen haben. Der Bericht dazu wird erarbeitet. Die Verabschiedung des Berichtes durch den Bundesrat erfolgt voraussichtlich im Frühjahr 2022. Es ist deshalb nicht angezeigt, jetzt grundsätzliche Gesetzesänderungen in Auftrag zu geben, ohne Kenntnis von diesen Ergebnissen zu haben. Noch einmal: Ich möchte auch daran erinnern, dass das Volk Artikel 121a der Bundesverfassung zugestimmt hat. Im Übrigen werden die Kontingente, die wir heute haben, nicht ausgeschöpft.
Ich danke Ihnen, wenn Sie die Motion im Moment ablehnen.
Abstimmung
Präsident (Aebi Andreas, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 65 Stimmen
Dagegen ... 116 Stimmen
(11 Enthaltungen)