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Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das Abkommen vom 25. Juni 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Zollkontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Massnahmen (Zesa) wurde von der Bundesversammlung am 18. Juni 2010 genehmigt und ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage bilden die Schweiz und die Europäische Union einen Zollsicherheitsraum mit gleichwertigen Sicherheitsstandards. Diesem gehört auch Norwegen an.
In diesem Sicherheitsraum werden gleichwertige Zollsicherheitsvorschriften angewandt, und man verzichtet untereinander auf weitere Zollsicherheitsmassnahmen, wie sie gegenüber Drittstaaten zur Anwendung kommen. Dies bedeutet konkret, dass die schweizerischen Behörden für Warensendungen im direkten Importverkehr aus Drittstaaten sowie für Exportsendungen in Drittstaaten eine Voranmeldung von Sicherheitsdaten verlangen, um gestützt darauf eine Risikoanalyse durchführen zu können. Im Warenverkehr zwischen der Schweiz, der EU und Norwegen wird, gestützt auf das bereits erwähnte Abkommen, darauf verzichtet. Zudem bildet dieses Abkommen die Grundlage für die gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit des Status der jeweils zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten.
Die EU hat mit Inkrafttreten des neuen Unionszollkodexes am 30. Oktober 2013 unter anderem Neuerungen im Bereich der Zollsicherheitsmassnahmen eingeführt, welche direkte Auswirkungen auf das Zesa haben. Um die Gleichwertigkeit der Vorschriften der Schweiz und der EU weiterhin zu gewährleisten, muss dieses nun aktualisiert und im Sinne von Artikel 22 des Abkommens an die entsprechenden neuen Bestimmungen des EU-Rechts angepasst werden. Durch diese Anpassungen wird die Zollsicherheit im internationalen Warenverkehr erhöht, die Zollzusammenarbeit mit der EU weiter verbessert und die Digitalisierung des Zollprozesses vorangetrieben. Sie stehen somit auch im Einklang mit dem Transformationsprogramm Dazit des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit.
Die Implementierung des Systems erfolgte bzw. erfolgt in drei Etappen. Die erste Etappe erfolgte bereits per 15. März 2021, die zweite Etappe wird per 1. März 2023 und die dritte und letzte Etappe per 1. März 2024 erfolgen. Jede Etappe betrifft dabei verschiedene Wirtschaftsbeteiligte und Verkehrsträger.
Aufgrund des Zeitplans der EU, nach welchem erste Neuerungen im Flugverkehr bereits per 15. März 2021 umgesetzt wurden, musste bis zu diesem Datum eine angepasste Rechtsgrundlage für das Verhältnis Schweiz-EU vorliegen. Wäre die Gleichwertigkeit im Zollsicherheitsbereich zwischen der Schweiz und der EU nicht mehr gewährleistet gewesen, so hätten für sämtliche Sendungen in die EU und aus der EU neue Vorabanmeldungen erforderlich werden können, analog zu den Meldungen für Sendungen aus Drittstaaten. Dies hätte einen hohen zeitlichen und administrativen Aufwand für die Schweizer Wirtschaft zur Folge gehabt. Infolge dieser Dringlichkeit wird der Beschluss des Gemischten Ausschusses über die Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II Zesa seit dem 15. März 2021 bereits vorläufig angewendet. Die Beschlussfassung ist auch wichtig, damit die beiden nächsten Etappen im ordentlichen Verfahren zeitgerecht durch das Parlament beraten, verabschiedet und in Kraft gesetzt werden können.
Unser Rat ist Zweitrat. Der Nationalrat hat dieses Geschäft am 16. Dezember, in der Wintersession, behandelt und es mit 174 Stimmen, also einstimmig, verabschiedet.
Ihre Kommission hat diese bundesrätliche Vorlage an ihrer Sitzung vom 3. Februar beraten. Sie ist ohne Gegenantrag auf das Geschäft eingetreten. Es wurde einzig eine Frage in Bezug auf die vorläufige Inkraftsetzung der ersten Etappe aufgeworfen. Diese Frage wurde dahingehend beantwortet, dass es sich seitens der EU um formell verzögerte Abwicklungsmechanismen und um eine koordinierte Aktion von insgesamt 29 Staaten handelte. Da der Bundesrat wirtschaftliche Probleme vermeiden wollte und da unser Rechtssystem auf dem Zweikammersystem basiert, hat er sich für diese vorläufige Inkraftsetzung entschieden.
Ihre Kommission hat diesem Abkommen einstimmig zugestimmt. Ich ersuche Sie, ebenfalls auf diese Vorlage einzutreten und dem Geschäft anschliessend auch zuzustimmen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Es geht um eine Aufdatierung des Abkommens über Zollerleichterungen und Zollsicherheit. Der entsprechende Zollsicherheitsraum besteht einerseits aus der EU und andererseits aus der Schweiz, wobei er auch noch Liechtenstein mit einschliesst. Seit 2017 gehört auch Norwegen diesem Raum an. In diesem Zollsicherheitsraum arbeitet man mit den gleichen Standards. Das erleichtert den Warenverkehr, weil damit insbesondere die Anmeldungen wegfallen. Führen Sie sich das unter administrativem Gesichtspunkt vor Augen: Wir haben täglich mehrere tausend - 6000 bis 7000 - Anmeldungen oder Produkte, die in diesen Zollsicherheitsraum kommen oder ihn verlassen. Mit diesem Abkommen vermeiden wir einen grossen administrativen Aufwand, weil wir die gleichen Standards anwenden.
Positiv ist anzumerken, dass wir mit der EU seit Jahren eine sehr gute Beziehung haben. Die Erneuerung dieses Zollsicherheitsabkommens ist denn auch problemlos verlaufen. Wir haben hier im Übrigen auch ein Schiedsgericht, das im Streitfall einfach funktioniert und das man sich auch bei Streitigkeiten mit der EU in anderen Bereichen hätte vorstellen können, was jetzt aber nicht der Fall ist.
Das Ganze wird in drei Etappen erneuert, der Kommissionssprecher hat darauf hingewiesen. Wir integrieren es in den Ausbau von Dazit, also in das Digitalisierungsprojekt, womit wir zeitgleich mit der EU sind und es entsprechend umsetzen können. Das hat dazu geführt, wie das der Kommissionssprecher ebenfalls gesagt hat, dass wir es bereits in einer ersten Etappe eingeführt haben. Jetzt soll es entsprechend weitergehen.
Gleiche Standards innerhalb des Zollsicherheitsraumes bedeuten eine administrative Erleichterung und eine Vereinfachung für die Wirtschaft. Es ist eigentlich auch ein gutes Zeichen, dass man mit der EU durchaus Lösungen findet. Wo man gleiche Interessen hat, geht das zügig. Dieses Zollsicherheitsabkommen ist ein gutes Beispiel dafür.
Der Gemischte Ausschuss EU-Schweiz, auch das wurde gesagt, hat dieses Abkommen bereits am 12. März 2021, also ziemlich genau vor einem Jahr, angenommen. Der Nationalrat hat dem Abkommen im Dezember zugestimmt. Jetzt wären Sie dran. Insgesamt ist es eine Aufdatierung eines Abkommens, das Erleichterungen bringt und das jetzt auch in das digitale Transformationsprogramm Dazit integriert werden kann.
Ich bitte Sie, dem Bundesbeschluss entsprechend zuzustimmen.
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesbeschluss über die Genehmigung des Beschlusses Nr. 1/2021 des Gemischten Ausschusses Schweiz-EU zur Änderung von Kapitel III und der Anhänge I und II des Abkommens vom 25. Juni 2009 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen
Arrêté fédéral portant approbation de la décision no 1/2021 du Comité mixte UE-Suisse modifiant le chapitre III et les annexes I et II de l'accord du 25 juin 2009 entre la Confédération suisse et la Communauté européenne relatif à la facilitation des contrôles et des formalités lors du transport des marchandises ainsi qu'aux mesures douanières de sécurité
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1, 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, art. 1, 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes ... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
(0 Enthaltungen)
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Auch dieses Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.