21.4341
Kinderwunsch erfüllen, Eizellenspende für Ehepaare legalisieren
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Huber, Gafner, Keller Peter, Tuena)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Huber, Gafner, Keller Peter, Tuena)
Rejeter la motion
de Montmollin Simone · Mit-F · Nationalrat · Genf · FDP-Liberale Fraktion
Lors de sa séance du 4 novembre 2021, la CSEC a remis à l'ordre du jour la question du don d'ovules, avec l'examen de l'initiative parlementaire Christ 21.421.
C'est une thématique qui a été abordée régulièrement par le passé, notamment en réponse à l'initiative parlementaire Neirynck de 2012, à laquelle le Parlement a donné suite en 2014, mais qu'il a fallu classer en 2016, faute d'avoir pu traiter l'ensemble de la problématique dans les délais. Depuis, rien n'a été entrepris dans ce domaine, malgré différents objets soumis au Parlement. La Suisse, avec l'Allemagne, reste donc l'un des deux seuls pays d'Europe à ne pas autoriser le don d'ovules sur son territoire.
La majorité de la commission partage le constat selon lequel cette situation n'est pas optimale. Elle s'est largement prononcée en faveur d'une légalisation du don d'ovules, mais a estimé qu'en raison de la nature complexe de cette révision, qui nécessite la modification de plusieurs dispositions légales, la voie de l'initiative parlementaire n'était pas adéquate. Elle a aussi jugé nécessaire d'en préciser la portée. C'est donc par 19 voix contre 4 et 1 abstention qu'elle a adopté la motion de commission qui vous est soumise aujourd'hui.
Cette motion charge le Conseil fédéral de créer la base légale et de définir les conditions-cadres permettant le don d'ovules pour les couples mariés, en raison d'une infertilité constatée chez la femme. Cette formulation a son importance, car elle clarifie le cadre à donner à cette autorisation. D'abord, elle s'adresse aux couples mariés, ce qui permet d'établir l'égalité de traitement avec le don de sperme, ouvert également aux seuls couples mariés selon la loi sur la procréation médicalement assistée. Ensuite, elle précise qu'au sein d'un couple marié, "l'infertilité doit être constatée chez la femme", ce qui exclut de facto une ouverture vers la gestation pour autrui.
Pour le reste, la loi sur la procréation médicalement assistée s'applique, mais le Conseil fédéral devra présenter une feuille de route permettant d'aborder les autres questions en suspens, notamment celles relatives à la donneuse, à la receveuse, à l'enfant à naître, à la statistique, au suivi et au monitorage.
Il en informera régulièrement le Parlement.
Pour la majorité de la commission, le premier objectif à atteindre est de corriger enfin la discrimination qui prévaut entre les couples mariés en fonction de la nature de l'infertilité. Car, en effet, si les gamètes stériles concernent l'homme, le couple peut réaliser son désir d'enfant en Suisse grâce à un don de sperme, alors que si les gamètes stériles sont ceux de la femme, ce couple ne peut pas recevoir un don d'ovocyte en Suisse et se voit contraint de partir à l'étranger. Il y a là une incohérence de vues qu'on peut qualifier d'inégalité de traitement injustifiable. Il n'y a aucune raison d'interdire aux femmes le recours à la médecine reproductive en Suisse, alors que, pour les hommes qui se trouvent dans la même situation, le don de sperme est autorisé et largement pratiqué.
Une minorité rejette cette motion et le Conseil fédéral, dans ses réponses aux différents objets soumis au Parlement ces dernières années, dit vouloir attendre 2023 et l'évaluation de la loi fédérale sur la procréation médicalement assistée, révisée suite aux votes de 2015 et 2016, avant d'envisager de nouvelles adaptations. 2023, c'est l'année prochaine. Adopter cette motion aujourd'hui permettrait de donner un signal clair au Conseil fédéral quant à notre ferme volonté d'en finir avec cette discrimination qui prévaut encore au détriment des femmes.
Notre Constitution est formelle : l'article 119 alinéa 2 lettres d et e interdit le don d'embryons et toutes les formes de maternité de substitution. Elle interdit également de faire commerce du matériel germinal. Mais à aucun moment elle ne parle d'interdire le don d'ovules. Cette interdiction figure uniquement dans la loi; par pure conception idéologique, aurais-je envie d'ajouter.
Au nom de la majorité de la commission, je vous recommande d'accepter cette motion.
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
In der Schweiz werden Paare heute ungleich behandelt, wenn der Kinderwunsch Schwierigkeiten bereitet. Wenn sie Glück haben, haben sie ein Fruchtbarkeitsproblem mit der männlichen Keimzelle. Dann besteht die Möglichkeit zur Samenspende. Da haben wir gesetzliche Regeln, wann und wie das zulässig ist. Wenn sie Pech haben, ist es die weibliche Keimzelle, die betroffen ist. Dann gibt es zwar technisch durchaus die Möglichkeit einer Eizellenspende. Hier ist die Situation aber nicht dieselbe. Die Eizellenspende ist zwar aufwendiger, medizinisch aber möglich, vor allem in der Schweiz jedoch illegal. Damit haben wir, europaweit betrachtet, einen Exotenstatus. In 20 Ländern ist die Eizellenspende legal. Es gibt noch vereinzelte letzte Mohikaner: Wir und unser nördliches Nachbarland lassen das noch nicht zu.
Dadurch haben wir einen Fortpflanzungstourismus mit all den unerwünschten Effekten. Wenn nur die Nach- und Vorbetreuung hier möglich ist, ergibt das auch nicht eine Gleichbehandlung von Besser- und Schlechtergestellten, und die Risiken werden nicht kleiner. Vor allem aber kann so das Recht des Kindes auf die Kenntnis seiner genetischen Abstammung nicht gewährleistet werden.
Ihre Kommission hat bei der Behandlung der parlamentarischen Initiative Christ 21.421 gefunden, inhaltlich sei das Anliegen sehr wohl berechtigt, das Vorgehen aber nicht opportun. Denn man hat bereits mit der parlamentarischen Initiative Neirynck 12.487 die Erfahrung gemacht, dass der gute Wille zwar da war, das Ziel dann aber nicht erreicht wurde. Deshalb hat sich die Kommission für die Formulierung einer eigenen Motion entschieden und diese mit 19 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, also mit einer grossen Mehrheit, verabschiedet.
Noch ein paar Hinweise zu den Systemgrenzen: Eine Eizellenspende ist weder Leihmutterschaft noch Embryonenspende; das ist etwas anderes, sonst wären wir dann auch in Konflikt mit der Verfassung. Analog zur Samenspende will die Kommission die Eizellenspende auf Ehepaare beschränken, es könnten also nur gemischtgeschlechtliche verheiratete Paare davon profitieren. Zur Diskussion standen auch offener formulierte Varianten, jedoch haben Komplexitätsüberlegungen und vor allem auch Symmetrieaspekte bezüglich Samenspende zur Lösung geführt, die Ihnen vorliegt. Das Resultat zeigt ja auch, dass weniger ein Recht auf Fortpflanzung als das Kindeswohl und die Gleichbehandlung der Geschlechter im Fokus der Kommission stand. Es wird ja eine längerfristig angelegte Paarbeziehung vorausgesetzt, und die Geschlechter sollen gleich behandelt werden, da die Hälfte des Erbgutes von der Partnerin bzw. dem Partner kommt.
Der Bundesrat argumentiert nun, das müsse man in einem grösseren Zusammenhang sehen und die Ergebnisse der entsprechenden Evaluation lägen erst im nächsten Jahr vor. So passt es ja genau, denn dann kann er den Auftrag getrost entgegennehmen und dannzumal bearbeiten.
Wir beantragen Ihnen also Zustimmung zum Auftrag der Motion zur Schaffung einer Regulierung. So müssen Paare mit Kinderwunsch künftig nicht mehr ins Ausland ausweichen, und mit Fruchtbarkeitsbehandlungen gezeugte Kinder erhalten das Recht auf Kenntnis ihrer genetischen Herkunft, bzw. wir können ihnen dies gewährleisten.
Matter Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege Brunner, Sie haben vorhin gesagt, es gehe nur um die gemischten Paare. Aber Ehepaare sind heute auch Männer und Männer sowie Frauen und Frauen.
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Danke für Ihre Frage. Das ist richtig. Selbstverständlich gibt es auch homosexuelle Paare. Aber wenn es zwei Männer sind, dann funktioniert das nicht, und wenn es zwei Frauen sind, können Sie eigentlich die Chance, dass beide keine fruchtbaren Eizellen haben, vergessen. Eine von beiden wird auch ohne diese Möglichkeit durch eine Samenspende zur Mutter werden können.
Funiciello Tamara · Mit-F · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Herr Kollege, Sie haben gesagt, dass eine Samenspende und eine Eizellenspende auch mit Gleichstellung zu tun haben. Jetzt ist es aber schon so, dass mit einer Eizellenspende ein bisschen mehr Risiken verbunden sind. Mich würde interessieren, inwiefern Sie in Ihrer Kommission diskutiert haben, was es mit dem Schutz von Spenderinnen auf sich hat. Haben Sie das auch diskutiert, auch im Hinblick darauf, dass man gerade in Spanien sieht, dass Frauen mit kleinem Einkommen, junge Frauen eher zu den Spenderinnen gehören?
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Das ist ein sehr wichtiger Aspekt, weil die Keimzellenspende bei Männlein und Weiblein tatsächlich nicht das Gleiche ist, weder bezüglich Ausführung noch bezüglich Risiken. Es ist für Frauen sehr viel anspruchsvoller.
Heute werden aber bei Fruchtbarkeitsbehandlungen z. B. für die In-vitro-Fertilisation Keimzellen entnommen, und zwar gleich genügend, da schon ein Eingriff gemacht wird. Wenn die Behandlung gelingt, werden die übrigen Keimzellen vernichtet, auch wenn die Frau, der sie entnommen wurden, sie gerne spenden würde; dies ist nicht zulässig. Das wäre z. B. eine sinnvollere Verwendung. Es ist zu sagen, dass es auch nicht ohne Risiko ist, wenn Sie heute Ihrer Schwester eine Niere spenden wollen. Aber Sie werden nicht ins Ausland verwiesen - und wenn das so wäre, würde das Risiko dadurch nicht kleiner.
Barrile Angelo · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Herr Kollege Brunner, ich frage noch einmal nach: Sie haben gesagt, die Eizellenspende sei aufwendiger und medizinisch nicht ganz unproblematisch für die Frau. Zudem sei in der Kommission beispielsweise gesagt worden, überzählige Eizellen seien die einzige Möglichkeit. Gibt es noch andere Möglichkeiten? Für mich ist dieser Unterschied wichtig.
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Nein, das war keine Vorgabe. Das wurde diskutiert, und es wurde gesagt, dass das im Vordergrund stehen sollte. Man muss dazu aber wirklich sagen, dass es eine Aufgabe sein wird, in der Vorlage festzulegen, wie wir einschränken wollen, woher das Material kommen darf und woher nicht. Dürfen zum Beispiel Eizellen zu diesem Zweck importiert werden? Das wird ein wesentliches Kriterium sein, nach dem man die Vorlage dann eben auch beurteilen muss.
Streiff-Feller Marianne · Mit-F · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Kollege Brunner, in Ländern, die die Eizellenspende bereits kennen, wurde die Erfahrung gemacht, dass zu wenig Eizellen gespendet werden. Diese werden dann aus dem Ausland importiert. Wie wollen Sie sicherstellen, dass es nicht wieder zu einer Ausbeutung von Frauen kommt, die wegen einer finanziellen Notlage darauf angewiesen sind, Eizellen zu spenden? Dafür müssen diese eine doch relativ krasse Prozedur an ihrem Körper mitmachen, und dies aus einer Notlage heraus. Wie wollen Sie das verhindern?
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Es stellt sich nicht die Frage, wie ich das lösen möchte. Es stellt sich die Frage, was für eine Lösung die Verwaltung, die diese Vorlage erarbeiten soll, vorschlägt. Aufgrund der Qualität dieser Lösung werden wir die Vorlage beurteilen und annehmen oder verwerfen müssen, denn das ist eine wesentliche Frage.
Schläpfer Therese · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Geschätzter Kollege Brunner, Sie haben von Gleichheit gesprochen, damit auch unfruchtbare Frauen eine Chance haben, ein Kind zu bekommen. Sind Sie sich dessen bewusst, oder ist es auch Ihre Absicht, dass das der erste oder ein weiterer Schritt, muss ich sagen, in Richtung Leihmutterschaft ist?
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Die Kommission ist sich sehr bewusst, dass es genau das nicht sein kann. Es geht nicht um Leihmutterschaft, ich habe es gesagt, es geht auch nicht um Embryonenspende, d. h. um Fremdmaterial. Es geht auch nicht um "Gleichheit", es geht um Gleichbehandlung. Falls ich mich falsch ausgedrückt haben sollte, entschuldige ich mich hiermit. Es ist nicht das Gleiche.
Glanzmann-Hunkeler Ida · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Herr Kollege Brunner, Sie haben vorhin bei der In-vitro-Fertilisation ausgeführt, dass überzählige Eizellen nicht eingefroren werden dürfen. Das stimmt so nicht. Kennen Sie überhaupt das Fortpflanzungsmedizingesetz?
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Ich habe nicht gesagt, dass sie nicht konserviert werden dürfen. Ich habe gesagt, dass sie nicht verwendet werden dürfen. Sie dürfen nicht gespendet werden, weil die Eizellenspende in der Schweiz verboten ist.
Gafner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kollege Brunner, der Leiter der Kinderwunschklinik in Zürich befürchtet ... (Zwischenruf der Präsidentin: Wir können immer wieder versuchen, den Hintergrund leiser zu bekommen, doch leider ist das nicht ganz einfach.) Ich fange also nochmals an. Der Leiter der Kinderwunschklinik OVA in Zürich befürchtet im Falle einer Legalisierung, dass Importe von Eizellen notwendig würden, weil bei uns die wenigsten Frauen das Risiko auf sich nehmen wollten, für so wenig Geld Eizellen zu spenden. Mit der Legalisierung tragen wir grundsätzlich zur Ausbeutung minderbemittelter Frauen bei. Was sagen Sie dazu?
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Ich bin der festen Überzeugung, dass es genau die Aufgabe der Vorlage sein muss, dies zu verhindern. Es geht ja nicht darum, sich Kinder als Wunschkonzert zu "sichern", sondern es geht darum, dass man die Eizellenspende, wenn sie vorkommt, was die Realität ist, bestmöglich machen kann. Das soll insbesondere so geschehen, dass diese den Schweizer Standards, also auch dem Recht auf Kenntnis der eigenen genetischen Herkunft, gerecht werden kann.
Wasserfallen Christian · Mit-M · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege, Sie sind ja Kommissionssprecher. Können Sie bestätigen, dass wir gerade aus dem Grund den Weg der Motion gewählt haben, wie dies der zweitletzte Satz im Motionstext ausführt, wonach alle offenen Fragen in einer Roadmap vom Bundesrat geklärt werden sollen? Damit würden alle jetzt gestellten Fragen in der Vorlage entsprechend berücksichtigt.
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Das war in der Tat der Grund, warum wir das Vorgehen geändert haben. Wir haben gesagt, wir müssen das Know-how der Verwaltung einbinden, wir müssen genau diese Auslegeordnung, die jetzt in Bearbeitung ist, diesen Kontext einbinden, damit eine Vorlage kommt, die so gut ausgearbeitet ist, wie es überhaupt geht.
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Brunner, wenn ich Ihnen richtig zugehört habe, ist es also so, dass die Kommission die Gleichstellungsfrage zwischen Mann und Frau auch in der Fortpflanzung höher gewichtet als den Schutz des Kindes - dadurch müssen noch mehr Kinder mit nicht genetischen Müttern aufwachsen. Sie gewichtet die Gleichstellungsfrage auch höher als den Schutz der Frauen - dadurch werden noch mehr Frauen ausgebeutet. Ist das auch Ihre persönliche Haltung?
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Eben genau nicht. Danke für die Frage, dank der ich meine Haltung nochmals klarstellen kann: Wenn sich heute Paare mit Kinderwunsch im Ausland behandeln lassen, kann man gerade das Kindeswohl nicht sicherstellen, insbesondere nicht das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner genetischen Herkunft. Auch die Herkunft des Materials können wir nicht sicherstellen. Wenn wir es selber regeln, können wir das Kindeswohl sehr viel höher gewichten. Das ist meine persönliche Überzeugung, verbunden mit einer entsprechenden Erwartung an die Verwaltung.
Mettler Melanie · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Vielen Dank, Herr Kommissionssprecher Brunner. Können Sie mir bestätigen, dass lesbische Paare von dieser Vorlage nicht betroffen wären, da es sich bei diesen um eine Embryonenspende handeln würde und eine solche aktuell gemäss Verfassung nicht gestattet ist?
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Ich bin jetzt nicht sicher, ob ich Sie richtig verstanden habe.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Da es sehr laut ist, würde ich sagen, Sie dürfen die Frage wiederholen, Frau Mettler. Das hilft aber nur, wenn Sie, Kolleginnen und Kollegen, etwas leiser sind.
Mettler Melanie · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Können Sie mir bestätigen, dass lesbische Paare von der aktuellen Vorlage nicht betroffen wären, da es sich in diesem Fall um eine Embryonenspende handeln würde und diese aktuell gemäss Verfassung nicht gestattet ist?
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Jawohl, diese Interpretation trifft zu, denn bei einem lesbischen Paar hat ja keine der Ehepartnerinnen die männliche Keimzelle zur Verfügung, also würde eine Eizellenspende nichts bringen. Damit ist ein Kinderwunsch eines lesbischen Paares nicht erfüllbar.
Zuberbühler David · Mit-M · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In der Debatte zur Eizellenspende wird häufig verschwiegen, dass die Erfolgsrate relativ klein ist. Die Risiken eines solchen Eingriffs sind aber relativ hoch. Können Sie bestätigen, dass höchstens ein Fünftel der behandelten Frauen auf diese Weise ein Kind bekommt und die Risiken eines solchen Eingriffs hoch sind?
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Bei sämtlichen Fruchtbarkeitsbehandlungen gibt es Risiken, und es gibt auch keine Sicherheit, dass das funktioniert. Das trifft nicht nur hier zu. Was aber eben zu berücksichtigen ist: Wenn Sie die Leute ans Ausland verweisen, wird es nicht besser. Das ist der heutige Zustand, und wir wollen diesen Zustand verbessern.
Nidegger Yves · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
J'aurais aimé que vous expliquiez la situation qui sera celle des couples de lesbiennes transgenres non cisgenres au regard de cette loi. (Brouhaha)
Brunner Thomas · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion
Man kann natürlich mit den Ausnahmen beliebig kompliziert werden, aber letztlich wird die Vorlage auch dies regeln müssen.
Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Kinder verkommen in der Schweiz zunehmend zur Ware. Ethische Grenzen, welche die Würde von Frau und Kind bisher erfolgreich schützten, sollen nun fallen. Stimmen wir heute der Eizellenspende zu, ist uns dabei hoffentlich bewusst, dass die nächste Forderung die Leihmutterschaft sein dürfte. Weitere Schritte werden bestimmt folgen.
Die Eizellenspende ist der Wegbereiter einer Praxis, die in der Schweiz bis heute aus Gründen der Menschenwürde verboten ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sind Frauen für Sie Produktions- und Gebärmaschinen, oder sind sie es nicht? Ist das Kind ein Mensch, oder ist es nur eine Ware, ein Konsumgut, mit dem Erwachsene sich ihre Wünsche erfüllen dürfen, wie es ihnen beliebt? Um genau diese Fragen geht es in der heutigen Abstimmung zur Eizellenspende.
Die Befürworter der Motion argumentieren, dass es ihnen bei der Eizellenspende darum gehe, eine Ungleichbehandlung von Frau und Mann zu beheben. Die Eizellenspende zuzulassen, wäre jedoch aus unserer Sicht ein frauenfeindlicher Rückschritt. Die Eizellenspende ist ein sehr massiver Eingriff in die physische und psychische Verfassung und den Körper der Spenderin wie auch der Empfängerin und ist mit einer Samenspende überhaupt nicht zu vergleichen. Sie haben es vorhin gehört: Die Erfolgsrate ist - neben den gesundheitlichen Risiken - sehr klein.
Die Spenderinnen werden für die Entnahme von Eizellen massiven körperlichen Risiken ausgesetzt. Auch wirkt sich die nötige Behandlung mit Hormonen sehr negativ auf die Psyche der Spenderin, aber auch der Empfängerin aus. Bekannte Nebenwirkungen sind Blutungen, Stimmungsschwankungen, Unterleibs- und Kopfschmerzen und Thrombosen. Die Hyperstimulation steht zudem in Verdacht, Eierstock- und Gebärmutterkrebs zu fördern. Die Entnahme der Eizellen mittels einer Punktion erfordert Beruhigungsmittel und eine lokale Narkose. Dabei kann es zu Blutungen und Infektionen kommen. Wenn der Eileiter verletzt wird, droht auch eine Unfruchtbarkeit der Spenderin.
Das Argument, wenn Frauen freiwillig Eizellen spendeten, sei doch alles in Ordnung, ist unserer Ansicht nach nur ein Feigenblatt. Wird die Eizellenspende legalisiert, dann fördert das die körperliche Ausbeutung der Frauen. Inwieweit sich eine Frau freiwillig ausbeuten lässt und wie viel ihr dafür bezahlt wird, ändert nichts daran, dass sie ausgebeutet wird. Schon allein die Tatsache, dass sie ausgebeutet wird und in westlichen Ländern, in denen die Eizellenspende erlaubt ist, viel zu wenig Spenderinnen gefunden werden, sollte uns zu denken geben. Bedenklich ist hier die Ausnutzung der finanziellen Situation von Frauen in ärmeren Ländern, welche für die Eizellenspende geködert oder passiv dazu gezwungen werden.
Dass Schweizer Paare sich im Ausland Eizellen beschaffen können, ist aus unserer Sicht ebenfalls kein Grund, die Eizellenspende in der Schweiz zu legalisieren. Im Ausland werden auch Kinderehen geschlossen, und ich nehme nicht an, dass jemand von Ihnen diese kinderfeindliche Praktik deshalb bei uns legalisieren möchte.
Eizellenspende und Leihmutterschaft sind in unserem Land bisher aus ethischen Gründen für alle Paare verboten und sollen dies auch bleiben. Es gibt kein Recht auf Kinder, aber Kinder und Frauen haben ein Recht auf Schutz vor Ausbeutung und Verzweckung. Wäre es hier nicht angebracht, den Willen der Natur zu akzeptieren?
Jetzt noch eine persönliche Bemerkung: Sehr erstaunlich ist für mich, dass die gleichen Personen in diesem Saal von mir als Biobauer nicht nur erwarten, sondern auch fordern, von technischen Methoden bei der Fortpflanzung der Tiere möglichst abzusehen. (Zwischenruf der Präsidentin: Herr Huber, Sie müssen ein Ende finden!) Ja, ich komme gleich zum Ende, vielen Dank.
Ich bitte alle, denen das Kindeswohl am Herzen liegt, dem Interesse und dem Schutz der Kinder durch ein klares Nein Priorität zu geben. Ich bitte alle, denen die Würde und der Schutz der Frauen am Herzen liegen, dies durch ein Nein zur Eizellenspende auszudrücken.
Feri Yvonne · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Kollege, Sie haben mehrmals das Kindeswohl erwähnt. Ich sehe den Zusammenhang zwischen der Zeugung und dem Kindeswohl nicht so genau. Können Sie bestätigen, dass das Kindeswohl vor allem beinhaltet, dass das Kind geschützt aufwächst, umsorgt wird, die UN-Kinderrechtskonvention eingehalten wird und es deshalb keine Rolle spielt, wie die Zeugung stattgefunden hat?
Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Liebe Kollegin Feri, ich bin überzeugt, dass viele Kinder - die haben ja das Recht, später zu erfahren, wie sie gezeugt worden sind - darunter leiden werden. Schauen Sie sich Fernsehberichte an, die zeigen, wie adoptierte Kinder ihre richtigen Mütter und Väter suchen und welcher psychischen Belastung sie dabei ausgeliefert sind. Ich nehme an, dass auch ein Teil der Kinder, die durch eine Eizellenspende entstanden sind, dies erfährt.
Porchet Léonore · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion
En Suisse, on peut donner son rein par exemple à une personne de sa famille si on est compatible. Evidemment, cela a des conséquences plus lourdes que le don d'ovocytes. Dans ces conditions, souhaiteriez-vous interdire le don d'un rein pour sauver une personne ou bien êtes-vous seulement opposé aux améliorations qui permettent d'atteindre l'égalité pour les femmes?
Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nein, ich würde eine Nierenspende sicher nicht verbieten, denn das ist eine lebensrettende Massnahme. Eine Eizellenimplantation ist für mich keine lebensrettende Massnahme.
Locher Benguerel Sandra · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzter Ratskollege, finden Sie es richtig, dass heute Paare, bei denen der Unfruchtbarkeitsgrund bei der Frau liegt, gezwungen sind, ins Ausland zu gehen und dort illegal eine Eizellenspende vorzunehmen? Finden Sie es richtig, dass es dann keine Transparenz gegenüber der Spenderin gibt und somit das Kind das später auch nicht rückverfolgen kann?
Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Eine Gegenfrage: Finden Sie als emanzipierte Frau es richtig, dass diese Eizellenspenderinnen in vielen Fällen psychischen Schaden davontragen? Auch darüber haben wir keinen Überblick. Wir können nicht sagen, was im Ausland zu machen ist und was nicht. Wir haben aber Gesetze in der Schweiz. Wir Minderheiten möchten diese so aufrechterhalten, wie sie sind. Noch einmal: Eine Eizellenspende ist ein grosses Risiko. Ich höre immer wieder "Gleichstellung zwischen Mann und Frau". Wir haben bei den lesbischen Paaren die Möglichkeit, dass sie sich befruchten lassen können. Bei den homosexuellen Paaren haben wir das nicht. Warten Sie nur, bis diese kommen und sagen, dass sie die Leihmutterschaft brauchen.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Leider geht das mit den Gegenfragen hier nicht so gut, sonst würde das Parlament zu einem Dialog zwischen zwei Personen werden, und alle anderen 198 Ratsmitglieder blieben aussen vor.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ja, Herr Kollege, es gibt ja ein Recht des Kindes auf das Wissen um seine Herkunft. Wenn eine illegale oder anonyme Eizellenspende aus dem Ausland herangezogen wird, ist dies ja nicht der Fall. Glauben Sie nicht, dass mit einer Regelung der Eizellenspenden im Inland genau diesem Recht besser nachgekommen werden könnte?
Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das könnte möglich sein, da gebe ich Ihnen recht. Aber es ist noch lange nicht sicher, dass ein Kind, das die leibliche Mutter dann kennenlernt, keinen Schaden erleidet und nicht an den psychischen Folgen leiden wird.
Herzog Verena · Mit-F · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Kollege Huber, ich war ja krankheitshalber nicht an der Sitzung anwesend. Aber haben Sie auch diskutiert, dass Probleme für Kinder, die nicht bei ihrer genetischen Mutter aufwachsen, vorprogrammiert sind, spätestens in der Pubertät?
Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nein, das haben wir nicht diskutiert. Dies ist eine Annahme und könnte so eintreffen. Da es aber hierzu keine Zahlen gibt, kann ich es nicht behaupten. Die Wahrscheinlichkeit dürfte jedoch sehr gross sein.
Christ Katja · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Grünliberale Fraktion
Sehr geehrter Kollege, ist Ihnen bewusst, dass wir hier gar nicht mehr darüber diskutieren, ob wir den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin wollen oder nicht wollen? Ist Ihnen bewusst, dass die Schweizer Bevölkerung vor über zwanzig Jahren Ja dazu und deshalb auch Ja zur Samenspende gesagt hat? Ist Ihnen bewusst, dass es deshalb gar nicht um die Frage geht, ob das Kind genetisch von diesen beiden Eltern abstammt, sondern nur noch um das Vorliegen einer Ungleichbehandlung?
Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Das ist mir bewusst. Aber wenn wir hier Nein sagen, stellen wir die Weichen auch für die Zukunft, dass wir eben dies nicht wollen.
Berset Alain · VPBR-M · Bundesrat · Freiburg
La loi fédérale sur la procréation médicalement assistée est entrée en vigueur en 2001. Il y a beaucoup de choses qui se sont produites depuis, les techniques ont énormément progressé dans le domaine, et les taux de réussite qui ont augmenté de manière considérable ces dernières années en sont notamment la preuve. En outre, les risques et les charges liés aux méthodes de procréation médicalement assistée ont beaucoup diminué et, en parallèle, les valeurs de la société ont elles aussi évolué. J'aimerais rappeler que, il y a quelques années, le peuple suisse a clairement accepté le diagnostic préimplantatoire. Plus récemment, il a approuvé la base légale du mariage pour tous qui autorise également les couples de femmes à recourir au don de sperme; c'est une nouvelle réglementation qui entrera en vigueur en juillet prochain.
Le problème que nous avons, c'est que contrairement à de nombreux Etats européens, la Suisse interdit le don d'ovules et, donc, que de nombreux couples et célibataires se rendent à l'étranger dans le cadre d'une démarche de procréation médicalement assistée. Comme le montre une expertise commandée récemment par l'OFSP, le don d'ovules représente la principale raison pour laquelle des couples ou des personnes célibataires se rendent à l'étranger en vue d'un traitement de procréation médicalement assistée. C'est très souvent le cas en Espagne. Cependant, étant donné que le don d'ovules y est anonyme, les enfants ainsi conçus n'ont par la suite pas la possibilité de connaître l'identité de leur mère biologique et, donc, ne peuvent pas faire valoir leur droit à connaître leur ascendance inscrit dans le Constitution. Donc beaucoup de questions sont aujourd'hui ouvertes - la discussion que vous venez de mener le montre et le rappelle.
Il y a déjà eu par le passé, en 2012, dans le cadre du traitement de l'initiative parlementaire Neirynck 12.487, "Autoriser le don d'ovules", une première évaluation de la réglementation nécessaire réalisée par l'administration fédérale, et il avait été conclu à l'époque que près de la moitié de la loi fédérale sur la procréation médicalement assistée serait concernée. Il y a beaucoup d'aspects qui devraient être réglementés, et il nous paraît donc que c'est un très gros travail qui attendrait le Parlement si vous souhaitiez aujourd'hui suivre la voie proposée par la motion.
J'aimerais rappeler, dans ce cadre encore, qu'en 2017, la loi révisée sur la procréation médicalement assistée est entrée en vigueur à la suite de l'autorisation du diagnostic préimplantatoire. Actuellement, des travaux d'évaluation de cette loi sont en cours. Cette évaluation va permettre de se faire une idée précise pour savoir s'il est nécessaire de réviser la loi et si, en plus de l'interdiction du don d'ovules, d'autres dispositions mériteraient d'être remaniées. Les premiers résultats de l'évaluation sont attendus en 2023, soit l'année prochaine si on compte ainsi. J'aimerais vous inviter, au nom du Conseil fédéral, à attendre que cette évaluation soit disponible, qu'elle soit terminée, avant de prendre des décisions.
C'est avec cette argumentation que je vous invite, au nom du Conseil fédéral, à rejeter la motion.
Kälin Irène · P-F · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion
Präsidentin (Kälin Irène, Präsidentin): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Huber und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 107 Stimmen
Dagegen ... 57 Stimmen
(16 Enthaltungen)