Lexipedia
StartseiteNewsErkundenVerzeichnis
NutzungsbedingungenDatenschutzHilfe
Anmelden

BG über die Tabakbesteuerung. Änderung

5792 · Amtliches Bulletin

Vom 17. März 2003

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/5792/de/bg-uber-die-tabakbesteuerung-anderung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliches Bulletin
Quelle

Geschäft: BG über die Tabakbesteuerung. Änderung (02.020)

02.020

BG über die Tabakbesteuerung. Änderung

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Bundesgesetz über die Tabakbesteuerung

Loi fédérale sur l'imposition du tabac

Art. 11 Abs. 2 Bst. b

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 11 al. 2 let. b

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Wie Sie der Fahne entnehmen können, bestehen zwei Differenzen zum Nationalrat. Bei der ersten Differenz beantragt Ihnen Ihre Kommission Zustimmung zum Nationalrat. Bei der zweiten Differenz, die vielleicht etwas mehr zu reden geben wird, beantragt Ihnen die Mehrheit Festhalten.

Die ersten Differenz betrifft die Frage, welcher Rahmen dem Bundesrat eröffnet werden soll, um die Steuersätze auf Abgaben für Tabak zu erhöhen. Der Bundesrat hat vorgeschlagen, diesen Rahmen auf 50 Prozent festzusetzen. Der Nationalrat hat in seiner ersten Runde 80 Prozent beschlossen. Das heisst: Der Bundesrat müsste gegenüber unserem Beschluss später ans Parlament gelangen, weil er einen grösseren Rahmen für eine Erhöhung der Abgaben erhalten würde. Wir haben in unserer ersten Runde dem Bundesrat zugestimmt, weil wir der Auffassung waren, da es sich um eine Abgabe handle, sei es richtig, dass der Bundesrat von Zeit zu Zeit wieder an das Parlament gelangen müsse, um eine weitere Erhöhung zu rechtfertigen.

Der Nationalrat hat Festhalten beschlossen; er möchte dem Bundesrat einen Rahmen von höchstens 80 Prozent eröffnen. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun in der zweiten Runde, dem Nationalrat zuzustimmen, diese Differenz damit zu liquidieren und dem Bundesrat die Möglichkeit zu eröffnen, diesen Rahmen auszuschöpfen. Herr Bundesrat Villiger - er wird das allenfalls selber noch darlegen - hat uns versichert, dass es an seiner Praxis nicht sehr viel ändern werde und dass der Bundesrat nach wie vor an der bewährten Politik der Erhöhungen festhalten möchte, wie er sie bis heute gehandhabt hat.

Die Kommission beantragt Ihnen also, hier dem Nationalrat zu folgen.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté

Art. 28 Abs. 2 Bst. c

Antrag der Mehrheit

Festhalten

Antrag der Minderheit

(David, Béguelin, Leuenberger)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 28 al. 2 let. c

Proposition de la majorité

Maintenir

Proposition de la minorité

(David, Béguelin, Leuenberger)

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Hier geht es um den Fonds, der als Präventionsfonds neu errichtet werden soll. In Anlehnung an den bestehenden Tabakanbauförderungsfonds, den so genannten Sota-Fonds, soll eine Abgabe von 0,13 Rappen pro Zigarette für Präventionszwecke erhoben werden. Der Bundesrat hat keinen entsprechenden Antrag gestellt. Es war der Nationalrat, der in seiner ersten Beratung die gesetzliche Grundlage für diesen Fonds geschaffen hat. Der Fonds soll von einer Präventionsorganisation unter Aufsicht des Bundesamtes für Gesundheit und in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sport verwaltet werden. Wir haben in unserer ersten Beratung beschlossen, die gesetzliche Grundlage für diesen Fonds nicht zu errichten. Wir haben insbesondere an der Verfassungsmässigkeit eines solchen Präventionsfonds gezweifelt, nachdem die Bundesverfassung vorsieht, dass die ganze Abgabe, der Reinertrag der Tabaksteuer, für die AHV verwendet werden muss. Der Nationalrat hat sich mit diesem Beschluss nicht abgefunden. Er hat ein Gutachten über die Frage der Verfassungsmässigkeit eines Tabakpräventionsfonds beim Bundesamt für Justiz eingeholt. Es hat verschiedene Stimmen gegeben, die zum Ausdruck gebracht haben, dass die Ausgangslage nun klar sei: Ein solcher Präventionsfonds sei verfassungsrechtlich neben der Vorschrift zulässig, wonach der Reinertrag der Tabaksteuer in die AHV fliesse; damit könne der Ständerat dem Nationalrat folgen; die Verfassungsmässigkeit sei mit diesem Gutachten bestätigt.

Sie wissen es bereits, oder können angesichts des Antrages der Mehrheit - Festhalten gleich Streichen - zwei Schlussfolgerungen ziehen:

1. Die Kommissionsmehrheit hält stur an ihrer ursprünglichen Position fest.

2. Das vonseiten des Bundesamtes für Justiz erstellte Gutachten - das ist die etwas differenziertere Auffassung - ist nicht derart eindeutig und luzid, dass es die Mehrheit der Kommission überzeugt hat.

Ich als Jurist muss sagen, dass die zweite Interpretation die richtige ist. Ich möchte Ihnen kurz darlegen, weshalb. Dieses Gutachten geht von einer Lenkungsabgabe aus. Lenkungsabgaben sind grundsätzlich zulässig, auch wenn es keine ausdrückliche verfassungsmässige Grundlage gibt, sofern in der Verfassung ein Zweck vorgegeben ist, der mit einer Lenkungsabgabe erreicht werden kann.

Tabakprävention wäre durchaus eine Aufgabe des Staates, die mit einer Lenkungsabgabe verfolgt und erfüllt werden kann. Nun muss eine Lenkungsabgabe verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Ich zitiere aus dem Gutachten: "Die in Artikel 28 Absatz 2 Litera c vorgesehene Abgabe ist eine Lenkungsabgabe, wenn sie darauf abzielt, für Raucher einen Anreiz zu schaffen, ihr Laster (dauerhaft) aufzugeben, und Nichtraucher davon abhält, der gleichen Schwäche zu erliegen, und wenn sie tatsächlich zur Erreichung dieses Zieles beitragen kann." Das ist die klare, bildhafte Aussage des Bundesamtes für Justiz.

Weiter heisst es: "Wenn man ihren Anteil (2,6 Rappen pro Päckchen) als genügend hoch betrachtet, um vorstehenden Lenkungseffekt zu erzielen, so kann diese Abgabe als Lenkungsabgabe bezeichnet werden, deren Ziel durch Artikel 118 Absatz 2 BV gedeckt ist."

Man muss nicht Jurist sein, um zu wissen, dass der zweite Satz - "Wenn man ihren Anteil als genügend hoch betrachtet" - die entscheidende Aussage enthält. Ich glaube, ich kann es Ihrem Urteil überlassen, ob 2,6 Rappen pro Päckchen eine lenkende Wirkung haben oder nicht. Bei einem Preis pro Päckchen von etwa 5 Franken - ich weiss nicht genau, was ein Päckchen Zigaretten kostet, ich bin Nichtraucher - wäre das eine Abgabe von 5 Promille.

Die Schlussfolgerung im Gutachten ist folgende: Artikel 28 Absatz 2 Litera c kann als verfassungsmässig angesehen werden, soweit diese Bestimmung eine Lenkungsabgabe vorsieht, deren Ziel mit Artikel 118 Absatz 2 der Bundesverfassung vereinbar ist. Dies ist der Fall, wenn eine Abgabe eingeführt wird, die als genügend hoch beurteilt wird, um vorstehenden Lenkungseffekt zu erzielen, und wenn eine als genügend bescheiden beurteilte Abgabe eingeführt wird, die das Steuerziel von Artikel 131 Absatz 1 Litera a der Bundesverfassung - der Reinertrag geht also in die AHV - nicht unterläuft.

Die Mehrheit Ihrer Kommission war der Auffassung, dass Tabakprävention eine ganz wichtige Aufgabe ist. Für eine wichtige Aufgabe wie die Tabakprävention soll aber eine saubere und klare Finanzierungsgrundlage bestehen. Eine Lenkungsabgabe von 2,6 Rappen pro Päckchen Zigaretten oder von 0,5 Prozent des Preises für ein Päckchen kann diese Aufgabe nach Auffassung der Mehrheit Ihrer Kommission nicht erfüllen.

Dass mit dem Erlös, der daraus erzielt werden könnte, Präventionskampagnen finanziert werden könnten, steht hier nicht zur Diskussion; aber eine Lenkungsabgabe kann nicht eine derart geringe Abgabe sein. Wir müssen uns an die Vorgaben der Verfassung halten, zumal die Verfassung hier eben verlangt, dass der Reinertrag dieser Abgabe in die AHV gehört. Wenn wir eine saubere und klare Grundlage für eine Abgabe auf Zigaretten schaffen wollen, um damit Präventionsaufgaben zu erfüllen, dann müssten wir diese Aufgabe in Angriff nehmen und nicht auf diesem Weg eine derartige Pseudolenkungsabgabe einführen, die verfassungsmässig keine ist.

Ihre Kommissionsmehrheit zweifelt sehr daran, dass auch aufgrund dieses Gutachtens die verfassungsmässigen Voraussetzungen für diese Lenkungsabgabe erfüllt sind. Deshalb stellt sie Ihnen den Antrag auf Festhalten bzw. Streichen. Das heisst aber nicht, dass die Frage der Tabakprävention für die Mehrheit erledigt wäre.

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion

Ich möchte Ihnen namens der Minderheit beantragen, dem Nationalrat zu folgen. Der Nationalrat hat diesem Beschluss mit 102 zu 65 Stimmen zugestimmt, also doch mit einer recht deutlichen Mehrheit. Es ist klar, dass der Tabakkonsum - da sind sich Mehrheit und Minderheit einig - gesundheitsgefährdend ist, das steht ja auch so auf jeder Zigarettenpackung. Wir wissen auch, dass der Tabakkonsum insbesondere bei Jugendlichen in den letzten Jahren enorm zugenommen hat. Innerhalb von 5 Jahren ist der Zigarettenkonsum bei 15- bis 19-Jährigen um 70 Prozent gestiegen. Wir stellen also fest, dass die heutigen Präventionsmassnahmen absolut ungenügend sind.

Die heutigen Präventionsmassnahmen - damit komme ich zur zweiten Überlegung - werden über das Budget finanziert, und zwar im Umfang von jährlich 8 bis 9 Millionen Franken. Der Bundesrat hat mit dem letzten Budget eine Kürzung um 800 000 Franken beantragt. Es ist klar, dass all diese Präventionsmittel, die nicht verursachergerecht finanziert sind, wie das bei der jetzigen Tabakprävention der Fall ist, dem Budgetdruck weichen müssen. Wir werden also in den nächsten Jahren Folgendes erleben: Wenn wir keine verursachergerechte Finanzierung schaffen, werden wir die Tabakprävention aus Budgetgründen noch weiter zurücknehmen müssen. Wer also für Prävention ist und das ernst meint, muss auch die erforderlichen Mittel bereitstellen. Man kann nicht sagen, man sei zwar für Prävention, aber gegen die Mittelbereitstellung. Wenn wir über die Mittelbereitstellung reden, ist es doch immer noch intelligenter, die Mittel verursachergerecht bei der Zigarette als aus dem allgemeinen Einkommenssteuertopf oder Mehrwertsteuertopf zu beschaffen - das wäre doch unvernünftig!

Auf den Haupteinwand, der jetzt auch wieder vom Kommissionspräsidenten vorgetragen wurde, möchte ich eingehen: Es wird gesagt, die Verfassungsmässigkeit sei nicht gegeben. Schon letztes Mal war das das Hauptthema im Rat. Daraufhin hat dann der Nationalrat bzw. seine Kommission beim Bundesamt für Justiz ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt zum Schluss, dass die Verfassungsmässigkeit gegeben sei. Wie bei jedem juristischen Gutachten kann man natürlich auch hier den Standpunkt vertreten - wie es der Kommissionspräsident jetzt ausgeführt hat -, dass die Argumente der Gutachter eben nicht überzeugend seien und man daher am alten Standpunkt festhalte.

Diese Überlegung krankt aber einmal am folgenden Punkt: Wir haben im Bereich des Tabaks bereits einen Fonds, der so finanziert wird - verfassungswidrig, wie geltend gemacht wird -, den so genannten Sota-Fonds für die Tabakpflanzer. Ich finde es doch etwas widersprüchlich, wenn wir jetzt mit grossem Aufwand die Verfassungswidrigkeit des Präventionsfonds bejahen, aber jene des bestehenden Fonds für die Tabakpflanzer verneinen. Also müssten wir dann schon konsequent sein und diesem so genannten Sota-Fonds für die Tabakpflanzer endlich den Todesstoss geben. Das will aber niemand tun. Mit anderen Worten: Dieses Verfassungsargument leidet daran, dass wir uns selbst als Gesetzgeber nicht konsequent verhalten.

Zu den Überlegungen, die jetzt bezüglich Lenkungsabgabe ausgeführt worden sind: Ich gebe dem Herrn Kommissionspräsidenten vollumfänglich Recht, wenn er sagt, dass die Lenkungswirkung der 2,6 Rappen pro Päckchen nicht mehr von Bedeutung ist. Warum ist das aber so? Der Lenkungseffekt wird bereits stark von der Tabaksteuer selbst erzeugt. Pro Päckchen Tabak oder Zigaretten, das Sie kaufen, zahlen Sie 2 Franken 45 Rappen als Tabaksteuer. Das heisst, die Tabaksteuer nimmt eben die Lenkungswirkung in Anspruch. Damit wird primär gelenkt. Die Zusatzabgabe, die hier verlangt wird, muss zusammen mit der Tabaksteuer beurteilt werden: Insgesamt wird sie 2 Franken 48 Rappen oder 2 Franken 50 Rappen betragen und damit natürlich einen signifikanten Lenkungseffekt haben. Das heisst, wir können in Fällen, in denen bereits eine Steuer die Lenkungswirkung erzeugt, nicht hingehen und sagen, eine verursachergerechte Finanzierung der Prävention sei nicht mehr möglich, weil wir mit der Steuer den Lenkungseffekt bereits stark konsumiert haben. Es handelt sich hier bei der Tabaksteuer, also bei der Tabakbesteuerung insgesamt, um eine Lenkungsabgabe. Man will die Leute vom Tabak wegbringen. Das setzen wir hier um. Letztlich ist dann ein Teil dieser Erträge, die aus der Besteuerung der Zigarette kommen, wie wir sie auch immer benennen - in concreto 2,6 Rappen pro Paket -, für die Prävention bestimmt. Damit ist die Prävention finanziert. Sie wird mit 20 Millionen Franken finanziert und kann auch realistisch umgesetzt werden.

Ich ersuche Sie daher, hier dem deutlichen Votum des Nationalrates zu folgen und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.

Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion

Ich lege vorab meine Interessenbindung offen: Ich bin Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels.

Ich gestehe es: Ich habe Mühe mit dem Vorgehen der Befürworter des Fonds. Es ist offenkundig, dass an sich niemand gegen die Prävention ist, und selbstverständlich ist auch niemand gegen den Sport. Was hier nun geschieht: Das eine wird mittels des Tabakkonsums gegen das andere ausgespielt. Nur weil es populär ist und für einmal die Bundeskasse dadurch nicht direkt belastet wird, darf hier der Konsument - immerhin ein Drittel unserer Bürger sind Raucher - nicht einfach geschröpft werden, so frei nach dem Motto "Jetzt hauen wir noch einen drauf". Es ist eigenartig: Tabak ist so lange ein legales Genussmittel, als über die Finanzen und Steuern diskutiert wird; Tabak ist aber dann eine Droge, wenn es um die Gesundheitspolitik geht. Hier geht es aber nicht um die Frage Prävention Ja oder Nein, sondern es geht um die Frage, ob man einen Sonderfonds überhaupt schaffen darf. Der Vizepräsident hat bereits darauf hingewiesen: Dagegen gibt es vor allem verfassungsmässige Gründe.

Unser alt Kollege René Rhinow kommt in seinem Gutachten, das er zuhanden der Vereinigung der Schweizerischen Zigarettenindustrie verfasst hat, zum eindeutigen Schluss, dass eine Verfassungsänderung nötig ist, wenn der Tabaksteuer ein anderer Zweck, beispielsweise ein Lenkungszweck, zugeschrieben wird. Sie sehen einmal mehr: Es steht Gutachten gegen Gutachten. Für mich ist aber das Gutachten unseres alt Kollegen René Rhinow problemlos nachvollziehbar. Professor Rhinow führt in seinem Gutachten aus, für die Notwendigkeit einer verfassungsmässigen Verankerung des Lenkungszweckes spreche unter anderem folgende Überlegung: "Jeder Lenkungszweck, der dazu führt, dass weniger Raucherwaren konsumiert werden, gerät in Widerspruch mit dem auf Einnahmen ausgerichteten Fiskalzweck. Denn entweder wird der Tabakkonsum genutzt, um dem Staat möglichst hohe Einnahmen zu verschaffen. Dann muss die Steuer so ausgestaltet werden, dass möglichst viele Leute möglichst viel rauchen. Oder man gestaltet die Abgabe so aus, dass gegenwärtige und potenzielle Tabakkonsumenten effizient vom Rauchen abgehalten werden. Dann ist die Verminderung der Einnahmen hinzunehmen, ja geradezu vorgegeben. Beides lässt sich aber gleichzeitig nicht verwirklichen. Wird die Tabaksteuer mit einem Leistungszweck verbunden, entsteht deshalb unweigerlich ein Zielkonflikt."

Ich gestatte mir, noch einige Zahlen anzuführen, die die Entwicklung der Preisbildung und der Steuern auf Rauchwaren aufzeigen. In den letzten zehn Jahren ist die Steuer auf Zigaretten bereits um über hundert Prozent gestiegen, von Fr. 1.40 auf Fr. 2.80 pro Paket. Der Preis für ein Paket Zigaretten stieg im selben Zeitabschnitt von Fr. 3.10 auf Fr. 4.80 - das zuhanden unseres verehrten Vizepräsidenten; so viel kostet heute ein Paket Zigaretten.

Die Steuerbelastung auf Tabak macht einen immer grösseren Anteil des Detailverkaufspreises aus und ist von 50 Prozent im Jahr 1990 auf 59 Prozent im Jahr 2001 gestiegen. Je Päckchen hat sich in derselben Zeitspanne der Preis also verdoppelt. Gleichzeitig stiegen die Einnahmen aus der Tabaksteuer von 996 Millionen Franken im Jahr 1990 auf 1,791 Milliarden Franken im Jahr 2001. Mit diesem Betrag konnten im Jahr 2001 die AHV-Renten von etwa 60 000 Haushalten in der Schweiz finanziert werden. Er macht über 20 Prozent des Bundesbeitrages an die AHV/IV aus.

Es gilt auch hier: Wir dürfen doch das Augenmass nicht verlieren und müssen auch beim Festlegen der Tabaksteuer bzw. der Belastung auf einem notabene legalen Genussmittel nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit handeln.

Ich beantrage Ihnen deshalb, den Fonds abzulehnen.

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Nur zwei, drei Worte noch zur Argumentation von Herrn Kollege David.

Ich bin mit ihm einverstanden, wir haben es mit einem gesundheitsgefährdenden Konsum zu tun. Ebenso bin ich mit ihm einverstanden, wenn er sagt, dass der Tabakkonsum bei Jugendlichen sehr stark angestiegen und dass die heutige Prävention ungenügend ist. Das zeigt offenbar auch die Entwicklung. Aber, Herr David, wenn das stimmt, dann machen wir Nägel mit Köpfen und treffen nicht irgendeine Massnahme, damit wir sagen können: Ja, jetzt haben wir diese 2,6 Rappen pro Päckchen beschlossen, und damit haben wir die Sache erledigt.

Sie haben den Sota-Fonds und die Frage der verursachergerechten Finanzierung angesprochen. Beim Sota-Fonds geht es nicht um eine Lenkungsabgabe und beim Sota-Fonds haben wir keine Bestimmung, die den Reinertrag der Tabaksteuer in die AHV lenkt. Beim Sota-Fonds haben wir eine gesetzliche Grundlage im Landwirtschaftsrecht. Allenfalls müssen wir den Mut haben, diesen Sota-Fonds zu beseitigen. Darüber kann man diskutieren. Da habe ich nichts dagegen, weil seine Wirksamkeit angezweifelt ist. Die Frage ist nur, ob es sinnvoll wäre, das jetzt in der Umbruchphase der Landwirtschaft zu tun.

Zur verursachergerechten Finanzierung: Sie haben gesagt, die heutige Tabaksteuer habe einen Lenkungseffekt; damit würden Mittel abgeschöpft und der Tabakkonsum verteuert. Das ist richtig. Aber die Verfassung besagt eben, dass diese Mittel in die AHV gehören. Und wenn wir etwas anderes wollen - eine zweite Lenkungsabgabe, nicht rechtlich, aber vom Effekt her -, dann müssen wir den Mut haben, eine saubere, klare Verfassungsgrundlage zu schaffen und diese dem Volk und den Ständen vorzulegen. Dann haben wir, wenn sie angenommen wird, eine saubere Grundlage für die Prävention. Aber nur eine Lenkungsabgabe zu erheben, die keine sein kann - 2,6 Rappen auf einem Päckchen Zigaretten, das kann keine Lenkungswirkung haben, wenn die viel höhere Tabaksteuer diese Lenkungswirkung ja kaum hat -, da meine ich doch, das sei irgendwo etwas in die eigene Tasche gelogen.

Suchen wir eine saubere Lösung für zusätzliche Mittel für Prävention. Das, so meine ich, Herr David, sei die richtige Grundlage - nicht ein Gutachten, das besagt, eine Lenkungsabgabe von 2,6 Rappen sei eine Lenkungsabgabe.

Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern

Das ist eine Frage, die an sich aus der Sicht des Finanzministers nicht von Bedeutung ist, wenn ich den Bundeshaushalt als meine grösste Sorge betrachte. Denn es geht um eine sonderfinanzierte Prävention. Es geht nicht um die eigentliche Prävention, sondern es geht darum, wie man sie finanzieren will.

Darf ich vielleicht eine Aussage von Herrn Schiesser, dessen Ausführungen ich an sich zu hundert Prozent teile, noch kurz korrigieren: Er hat gesagt, dass man das dann vielleicht grundsätzlich anpacken müsse, wenn schon der Konsum zunehme. Es ist nicht so, dass der Konsum zunimmt. Er nimmt seit Jahren ab. Die Tabaksteuerpolitik ist also insofern erfolgreich, als der Konsum ständig zurückgeht, aber die Einnahmen ständig wachsen. Wir haben also das fiskalische Ziel erreicht und trotzdem den Konsum gelenkt.

Aber, das ist wahr, der Konsum nimmt in gewissen Gruppen zu. Dort stellt sich wahrscheinlich die Frage, warum das so ist. Ich kann das zu wenig beurteilen. Ich stelle nur bei meinen eigenen Kindern fest, dass die eine raucht und die andere nicht. Beide wissen genau um die Risiken, aber die eine tut es trotzdem. Es muss also noch irgendwelche Triebkräfte geben, die schwierig zu analysieren sind.

Es sind aber trotzdem drei Gründe zu nennen, warum Ihnen der Bundesrat empfiehlt, diesen Fonds abzulehnen:

1. Die Verfassungsmässigkeit. Ich habe hier, wie so oft, gesehen, dass man für jede Meinung ein Gutachten und gute Argumente findet. Ich bin allerdings der Meinung, dass man das Argument der Verfassungsmässigkeit vor allem dann ernst nehmen muss, wenn man irgendeiner Gruppe in diesem Land Geld "aus dem Sack zieht". Bei Steuern sind wir sonst sehr pingelig, wir legen Höchstsätze in der Verfassung fest, es gibt keine Steuer ohne klare Verfassungsgrundlage usw. Dann sollte man aber nicht plötzlich einen vielleicht etwas "legereren" Massstab anlegen, nur weil es sich um eine Minderheit handelt.

2. Finanzpolitisch sind Fonds ein Problem, Sie wissen das. Mit einem Fonds entziehen Sie gewisse Ausgaben der eigenen Budgethoheit; Sie entziehen sie der Mittelkonkurrenz. Es ist mir schon klar, dass es bei der Prävention vielleicht etwas schwieriger ist, genügend Geld zu bekommen, wenn sie in Mittelkonkurrenz steht. Aber es gibt natürlich x andere staatliche Bereiche, in denen mehr Geld ebenso dringlich wäre. Dann ist es eben ein Abwägen. In diesem Sinne ist eher zu empfehlen, mit der Fondswirtschaft zurückhaltend zu sein.

Hinzu kommt, dass gesicherte Gelder aus Fonds erfahrungsgemäss viel weniger haushälterisch eingesetzt werden, weil sie einfach fliessen. Wenn der Zweck einmal nicht mehr so von Bedeutung ist, wird das Geld trotzdem weiterfliessen, weil es ja da ist. Ich gehe davon aus, dass das hier kaum der Fall sein wird, weil ja an sich ein Bedürfnis besteht. Ich will nur darauf hinweisen.

3. Ein staatspolitisches Element: Ich habe etwas Mühe damit, dass man sagt, es sei hier relativ bequem, einer Minderheit im Lande eine Steuer aufzuhalsen bzw. sie für einen gewissen Zweck zur Kasse zu bitten. Dann wird noch gleich der Sport eingebaut, damit das Ganze noch ein bisschen populärer wird. Das scheint mir eine Art der Mittelbeschaffung zu sein, die - wenn sie in diesem Lande Mode würde - doch auch zu Problemen führen würde.

Ich muss Ihnen sagen: Für mich ist das im Moment nicht das grösste Problem in diesem Lande. Aber aus diesen grundsätzlichen Erwägungen meine ich, es wäre richtig, wenn Sie Ihrer Minderheit zustimmen würden.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit .... 22 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit .... 14 Stimmen

Anhang IV Ziff. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Annexe IV ch. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Schiesser Fritz · 1VP-M · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion

Diese Differenz ist erledigt.

Frick Bruno · 2VP-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Angenommen - Adopté