19.4107
Stärkung der Kinder- und Jugendmedizin. Die zweckmässige Umnutzung von Mitteln und Gegenständen muss in den Sozialversicherungstarifen abgebildet werden
Hefti Thomas · P-M · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Hegglin Peter, Dittli, Ettlin Erich)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Hegglin Peter, Dittli, Ettlin Erich)
Rejeter la motion
Präsident (Hefti Thomas, Präsident): Es liegt ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Diese Motion wurde in der Kommission zu ähnlich später Stunde behandelt. Das spiegelt sich auch im Abstimmungsresultat wider: Mit 4 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen beantragt Ihnen Ihre Kommission, die Motion anzunehmen; eine Minderheit beantragt Ihnen, sie abzulehnen.
Der Nationalrat hat die Motion am 16. September 2021 mit 109 zu 76 Stimmen bei 1 Enthaltung relativ deutlich angenommen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament einen Erlassentwurf zu unterbreiten, der die Grundlage dafür schafft, dass eine zweckmässige und sichere Umnutzung von Mitteln und Gegenständen für Kinder und Jugendliche tarifarisch abgegolten wird.
Worum geht es? Kinder und Jugendliche sind unterschiedlich gross und schwer. Deshalb braucht es für sie bei allen medizinischen oder paramedizinischen Materialien immer viele verschiedene Grössen, wobei am Schluss jeweils nur eine Grösse für ein Kind angewendet werden kann. Die Vorhalteleistungen für diese teilweise natürlich nur selten gebrauchten Materialien sind teuer und rechnen sich betriebswirtschaftlich nicht. Zudem lassen sie sich nur teilweise über gemeinwirtschaftliche Leistungen abdecken. Tarifarisch können nämlich nur Materialien verrechnet werden, die effektiv verwendet wurden. Ergo können die meisten Materialien nicht abgerechnet werden, weil sie Vorhaltematerialien sind.
Das führt dazu, dass die nötigen Materialien vielfach fehlen, weil sie nicht mehr am Markt erhältlich sind oder weil sie bei der Behandlung kaum gebraucht werden. Dazu ist in der Motion ein Beispiel erwähnt worden: Ein Kinderspital hat nur noch zwei Urinkatheter-Grössen an Lager, eine für Säuglinge und eine für Erwachsene. Bei einem fünfjährigen Knaben mit Harnverhalt muss anstelle eines Urinkatheters eine Magensonde verwendet werden - das ist kein Witz! -, weil der Säuglingskatheter herausrutscht und der Erwachsenenkatheter viel zu gross ist. Die Magensonde kann der Versicherung für diese sachfremde Anwendung aber nicht in Rechnung gestellt werden, weil die Magensonde eben nicht als Urinkatheter verwendet werden darf, sondern nur für eine Magenbehandlung. Hier setzt die Motion an und möchte eine entsprechende Korrektur.
Der Bundesrat führt aus, dass das Lagermanagement Sache der Leistungserbringer sei, nicht der Grundversicherung. Er fordert zur Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern auf - wir reden jetzt vom stationären und vom ambulanten Teil -, also zur Zusammenarbeit zwischen Kinderspitälern, aber auch zwischen Spitex-Organisationen. Die Finanzierung der Vorhalteleistungen durch die OKP sei, so der Bundesrat, aus den genannten Gründen nicht zulässig.
Der Bundesrat sieht aber Handlungsbedarf und stellt auch in Aussicht, dass er sich vorstellen kann, bei der nächsten Tarifrevision entsprechend Einfluss zu nehmen. Er führt auch aus, dass er dies bei der Revision des sogenannten Tarmed schon zweimal gemacht habe. Nun ist aber gleichzeitig auch bekannt, dass der Bundesrat die sogenannte Tardoc-Revision, die seit Längerem hängig ist, nicht genehmigt, sondern zurückgewiesen hat. Diese Revision lässt also auf sich warten. Der Bundesrat führt denn auch aus, dass es frühestens 2024 möglich wäre, hier allenfalls eine Anpassung zu machen.
Ihre Kommission stellt fest, dass generell seit längerer Zeit ein Handlungsbedarf bei der adäquaten Vergütung der Leistungen der Kindermedizin besteht. Das stellt auch der Bundesrat nicht in Abrede. Bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen, so die Kommission, müssen deren besondere Bedürfnisse auch adäquat berücksichtigt werden. Das gilt aus der Sicht der Kommission gerade auch für Mittel und Gegenstände, die etwa an die unterschiedlichen Grössen der Kinder und Jugendlichen angepasst werden müssten. Diese fehlen dann aus diesem Grund, sodass andere Mittel und Gegenstände umgenutzt werden müssen.
Mit der Motion möchte die Mehrheit dieses Problem angehen. Es gibt einen Minderheitsantrag. Ich bitte Sie aber im Namen der Mehrheit, ihrem Antrag zu folgen.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Es ist auch der Minderheit ein grosses Anliegen, für alle Patientengruppen eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Tarifen sicherzustellen. Allerdings erachten wir den Weg über die Motion als nicht zielführend.
Was will die Motion? Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden - ich zitiere aus dem Text der Motion -, "dem Parlament einen Erlassentwurf zu unterbreiten, der die Grundlage schafft, dass eine zweckmässige und sichere Umnutzung von Mitteln und Gegenständen für Kinder und Jugendliche tarifarisch abgegolten wird".
Dieser Auftrag besteht heute schon, d. h., die Tarifpartner sind heute schon verpflichtet, entsprechende Tarife zu erarbeiten, die das abgelten sollen. Damit wird der zweckmässige und wirtschaftliche Einsatz von medizinischem Verbrauchsmaterial bereits tarifarisch korrekt ausgewiesen. Gemäss genereller Interpretation des Tarifes für ambulante ärztliche Leistungen nach Tarmed GI-20 darf Verbrauchsmaterial zum Einkaufspreis weiterverrechnet werden oder ist bereits in den entsprechenden Tarifpositionen enthalten; dies im Fall, dass der Einkaufspreis pro Einzelstück unter drei Franken liegt. Im stationären Bereich ist das Verbrauchsmaterial in der Fallpauschale berücksichtigt und somit ebenfalls abgegolten. Die Tarife, die durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet werden, dürfen dabei höchstens die für eine effiziente Leistungserbringung erforderlichen und transparent ausgewiesenen Kosten decken.
Der Einkauf und das Lagermanagement von Verbrauchsmaterial ist dabei Sache der Leistungserbringer. Durch die Zusammenarbeit von mehreren Leistungserbringern können diese Prozesse gegebenenfalls optimiert und die Verfügbarkeit von selten gebrauchtem Material sichergestellt werden. Die Finanzierung von Vorhalteleistungen durch die OKP stünde im Widerspruch mit den gesetzlichen Anforderungen an die Tarife.
Gemäss Kommissionsminderheit ist also die adäquate Vergütung der Mittel und Gegenstände auch in der Kindermedizin durch die bestehenden gesetzlichen Grundlagen sichergestellt. Wir stellen fest, dass die Mittel und Gegenstände im stationären Bereich über die Betriebskosten abgedeckt sind. Im ambulanten Bereich können sie separat in Rechnung gestellt werden, sofern ihr Einkaufspreis drei Franken übersteigt. Ausserdem könnte das übliche Antragsverfahren genutzt werden, um neue Mittel und Gegenstände in diese Liste aufzunehmen, wenn die Vergütung bei nicht gedeckten Mehrkosten angepasst werden soll.
Bei der Beratung in der Kommission wurden wir auch darüber informiert, wie es aktuell aussieht. Unter anderem wurde die Situation im stationären Bereich des KVG erläutert. Im stationären Bereich wird die Tarifstruktur Swiss DRG, unter anderem mit Schwerpunkt auf der Kindermedizin, laufend weiterentwickelt. Im stationären Bereich konnte durch diese Bemühungen eine sachgerechte Tarifierung der Leistungen der Kindermedizin erreicht werden. Die Kindermedizin erreicht in der aktuellen Version von Swiss DRG, 11.0, einen sogenannten Finanzierungsgrad von mehr als 100 Prozent, und das in allen Fällen im Altersspektrum von 0 bis 17 Jahren.
Wie sieht die Situation im stationären Bereich bei der IV aus? Bei den stationären Tarifstrukturen Swiss DRG, Tarpsy und ST Reha setzt sich das BSV via die Zentralstelle für Medizinaltarife laufend dafür ein, dass die Kindermedizin gesamtschweizerisch sachgerecht abgebildet wird. Die Zentralstelle für Medizinaltarife prüft dabei in enger Zusammenarbeit mit dem BSV die gesamtschweizerischen Tarifberechnungsmodalitäten. Auch hier werden neue Modelle analysiert, die dann auch spitalseitig erarbeitet werden.
Wie sieht die Situation im ambulanten Bereich des KVG aus? Es ist so, dass die Kinderspitäler zum Teil Defizite ausweisen. Wenn die Kinderspitäler und -kliniken nicht kostendeckend arbeiten können, müssten sie ihre Kosten und Defizite transparent darlegen. Diesbezüglich fehlt aber noch einiges, denn diese Angaben werden nicht detailliert gemacht. Demzufolge ist es schwierig zu beurteilen, wie es wirklich ist.
Ich meine, der Bundesrat, das BAG und das BSV nehmen die Situation in diesem Bereich ernst. Die notwendigen gesetzlichen Grundlagen bestehen, die Tarifierung wird laufend überprüft. Wenn Bedarf oder Notwendigkeit besteht, können die einzelnen Akteure entsprechend vorstellig werden und beantragen, die entsprechenden Mittel ebenfalls aufzunehmen.
Deshalb beantragt Ihnen die Minderheit der Kommission, die Motion nicht anzunehmen, sondern die Akteure in diesem Spektrum, in diesem Aufgabenbereich anzuweisen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und entsprechend den gesetzlichen Grundlagen zu handeln.
Berset Alain · VPBR-M · Bundesrat · Freiburg
Je vous prie de rejeter cette motion et de suivre ainsi la minorité de votre commission, et ce fort des arguments suivants.
Le premier est un peu formel, mais je le mentionne quand même. Cette motion n'a ni été présentée ni combattue au Conseil national. La décision s'est faite selon une procédure écrite. On doit partir de l'idée que le débat de fond sur ce que signifie une motion n'a pas été réalisé. Il revient donc à votre conseil, en se basant sur les travaux de votre commission, de faire ce contrôle de qualité et de décider de ce qui peut être transmis ou non au Conseil fédéral comme mandat.
Dans le cas présent, nous estimons, forts des arguments matériels suivants, que ce mandat ne doit pas nous être transmis.
Quel est le but de la motion? La motion demande une base légale pour que le Conseil fédéral prenne influence sur le financement tarifaire "des moyens et appareils pour les enfants et les adolescents". Mais ce mandat existe déjà. Il y a déjà une base légale qui vise à ce que les partenaires tarifaires se mettent d'accord sur une rémunération correcte de ces moyens et appareils - évidemment en tenant compte de la situation spécifique des hôpitaux pédiatriques et des enfants. On ne voit donc pas ce qu'il faudrait modifier dans la loi pour mettre en oeuvre le mandat de la motion.
On comprend un peu mieux ce qui est visé à la lecture du développement dans lequel il est demandé que le Conseil fédéral crée une base légale pour pouvoir financer du matériel qui ne sera pas utilisé, ou financer du stockage. Il faut faire attention, car la LAMal, le partenariat tarifaire et le Tarmed ne sont pas faits pour financer le stockage de matériel. Il y a de bonnes raisons de dire "attention, nous avons avec les enfants et les adolescents une situation spécifique", il faut rémunérer l'utilisation de ce matériel de manière adéquate. Nous estimons que c'est le cas aujourd'hui. J'ajouterai à tout cela que, à ma connaissance, dans les contacts réguliers entre l'OFSP et les hôpitaux pédiatriques aucun problème de facturation du matériel n'a été mentionné. C'est ce que l'on m'a communiqué. On peut imaginer que si ce problème avait vraiment existé, il aurait alors au moins été mentionné dans le cadre de ces échanges; cela n'a pas été le cas - sans compter le fait que le financement du stock par l'assurance obligatoire des soins contreviendrait aux dispositions légales appliquées aux tarifs.
Le dernier élément, c'est que le Conseil fédéral a demandé aux partenaires tarifaires, suite à la non-approbation de la version 1.3 du Tardoc le 3 juin 2022, de soumettre une nouvelle version du Tardoc d'ici fin 2023 au plus tard. Nous partons évidemment du principe que la médecine pédiatrique, avec toutes ses facettes et problématiques spécifiques, sera rémunérée de manière adéquate dans le cadre des travaux relatifs au Tardoc.
Alors que ces négociations sont en cours et, comme vous le savez, elles ne sont pas très simples, il nous semble qu'une adaptation du Tarmed par le Conseil fédéral ne devrait pas être une option pour le moment. Par contre, naturellement, nous allons être particulièrement attentifs, dans le cadre des compétences du Conseil fédéral, à l'évolution des structures tarifaires de la médecine pédiatrique.
Avec cette argumentation, j'aimerais vous inviter à ne pas nous livrer ce mandat. Vous verriez au plus tard au moment où le sujet serait traité ici que cela ne règle pas le problème, si tant est qu'il existe. J'aimerais vous inviter à suivre la minorité de votre commission et à rejeter cette motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 21 Stimmen
Dagegen ... 22 Stimmen
(0 Enthaltungen)