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Steuerbefreiung für Beiträge zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung
Goll Christine · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
In der ersten Phase wurde der Parlamentarischen Initiative Stump im Nationalrat am 26. September 2002 einstimmig Folge gegeben. Der nun vorliegenden Änderung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer wurde von der WAK am 17. Februar 2003 zugestimmt, ebenfalls mit Einstimmigkeit der Kommissionsmitglieder.
Mit dem geltenden Recht unterstehen die Empfänger und Empfängerinnen von Forschungsgeldern zwar nicht der Mehrwertsteuer, der Mehrwertsteuer untersteht allerdings die Weitergabe dieser Forschungsgelder. Problematisch dabei ist, dass Forschungs- und Entwicklungsprojekte oft über ein Kompetenzzentrum abgewickelt werden. In einem solchen "leading house" besteht ein Netz von einzelnen Partnerinnen und Partnern und von Partnerinstitutionen, denen Aufgaben zugewiesen und Aufträge erteilt werden. Wenn die Weiterleitung von Forschungsförderungsmitteln zwischen den Forschenden steuerbar bleibt, hat dies negative Auswirkungen auf eben diese Forschungskooperationen.
Mit der angestrebten Steuerbefreiung für Beiträge zur Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung werden zwei Ziele verfolgt:
1. Forschungsgelder sollen durch das Weiterleiten innerhalb eines solchen Kompetenzzentrums nicht reduziert werden. Forschungsgemeinschaften sind im Interesse der Bündelung der Kräfte und damit gerade auch der Geldgeber. Von Bedeutung ist dies vor allem dann, wenn der Bund Geldgeber ist. Die Stärkung des Forschungsplatzes Schweiz und die Unterstützung von hochschulpolitischen Zielen können nur erreicht werden, wenn den Projekten in den Bereichen Forschung und Entwicklung auch mehr Geld verbleibt, als dies heute mit der geltenden Mehrwertsteuerbelastung möglich ist.
2. Entschädigungen, die für gegenseitig erbrachte Leistungen innerhalb des gleichen Forschungsvorhabens erbracht werden, sollen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sein.
Die Zusammenarbeit verschiedener Institutionen innerhalb eines Projektes soll nicht unnötig behindert werden. Einzelforscher und Einzelforscherinnen sowie Forschungsgemeinschaften werden damit steuerrechtlich gleichgestellt. Die WAK hat sich vergewissert, dass die vorgeschlagene Gesetzesänderung sowohl öffentliche als auch private Forschungsgelder umfasst. Damit wird die Neuregelung auch nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.
Der Bundesrat lehnt in seiner Stellungnahme vom 30. April 2003 die von der WAK verabschiedete Änderung des Mehrwertsteuergesetzes ab und argumentiert ausschliesslich mit der Lage der Bundesfinanzen. Der Bundesrat anerkennt zwar das Anliegen der vom Nationalrat einstimmig gutgeheissenen Parlamentarischen Initiative Stump, ist jedoch nicht bereit, auch nur äusserst geringe Steuerausfälle in Kauf zu nehmen.
Die WAK hat an ihrer Sitzung vom 6. Mai 2003 die Stellungnahme des Bundesrates zur Kenntnis genommen und hält weiterhin einstimmig an ihrem Antrag fest. Im Vordergrund steht für die WAK dabei die überwiegend grosse Bedeutung der Forschung für die Schweizer Wirtschaft.
Im Namen der einstimmigen WAK beantrage ich Ihnen deshalb, der vorliegenden Gesetzesänderung zuzustimmen.
Pelli Fulvio · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion
Le 26 septembre 2002, le Conseil national, sur proposition de notre commission, a donné suite, à l'unanimité, à l'initiative parlementaire Stump qui demandait l'exonération de la TVA pour l'ensemble des fonds destinés à la recherche faisant l'objet d'une distribution entre partenaires participant à un projet dans le domaine universitaire ou extra-universitaire, ainsi que pour les prestations que se fournissent les participants à la recherche.
Selon le droit en vigueur, une exonération de la TVA pour les contributions de soutien à la recherche scientifique n'est prévue en principe que pour le premier bénéficiaire direct. Si ces contributions sont reversées en totalité ou en partie à d'autres partenaires de la communauté de recherche, les fonds destinés à la recherche sont imposés chez les bénéficiaires, ce qui signifie une diminution regrettable du montant à disposition.
Même dans la recherche, les coutumes changent. Depuis quelque temps, les projets de recherche et de développement sont souvent réalisés par le biais d'un centre de compétence - "leading house" - qui assigne les tâches et confère les mandats à un réseau de partenaires et d'institutions partenaires. C'est le cas des pôles de recherche nationaux en particulier. Si des contributions sont versées par un centre de compétence aux partenaires de la communauté de recherche, elles sont soumises chez le bénéficiaire, conformément au droit en vigueur, à la TVA.
Le projet de la commission comporte, d'une part, l'exonération de la TVA pour la répartition des fonds destinés à la recherche aux participants à un projet de recherche - c'est l'article 18 chiffre 11bis LTVA - et, d'autre part, l'exonération de la TVA pour les prestations fournies entre les participants à la recherche dans la mesure où ils reçoivent des contributions pour soutenir la recherche scientifique et son développement - c'est l'article 33 alinéa 6 lettre c LTVA.
En commission, tout le monde s'est exprimé positivement sur ce projet, en réalité même le Conseil fédéral. La proposition est en effet justifiée car elle élimine la situation plutôt curieuse par laquelle on donne d'une main et on reprend de l'autre, et elle évite de pénaliser les collaborations dans le domaine de la recherche.
Mais dans son avis du 30 avril 2003, le Conseil fédéral a changé d'opinion pour une raison générale d'ordre financier. "Toute diminution des recettes n'est pas tolérable actuellement", dit le Conseil fédéral, "compte tenu de la situation financière de la Confédération."
La commission ne veut pas suivre le Conseil fédéral, surtout à la fin du travail qu'elle a accompli et surtout parce que le projet présenté est absolument justifié.
C'est pour cette raison qu'elle vous demande de soutenir son projet.
S'il y a des raisons d'ordre général pour renvoyer certaines mesures, ce sera le Conseil des Etats qui pourra examiner, s'il le veut, l'opportunité de déplacer la date d'entrée en vigueur.
Stump Doris · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Ich begrüsse die Arbeit, die die Kommission gemacht hat. Sie wird meinem Anliegen in vollem Umfang gerecht, indem beide Teile - die Weitergabe von Forschungsarbeiten wie auch die Verrechnung von Dienstleistungen innerhalb von Forschungsgruppen - nicht mehr mit Mehrwertsteuern belastet werden.
Ganz wichtig ist mir, dass der Nationalfonds in der letzten Legislatur angefangen hat, Nationale Forschungsschwerpunkte zu fördern, die in Kombination mit verschiedenen Gruppen funktionieren müssen. Dadurch, dass da jetzt eigentlich die Mehrwertsteuer abgeliefert werden müsste, würden die Forschungsgelder für diese Art von Arbeiten reduziert. Ich denke, damit würde diese Art von Forschung, die jetzt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Universitäten angelaufen ist, wieder eher belastet und wäre vielleicht gar nicht mehr so attraktiv. Insofern danke ich für die Arbeit in der Kommission.
Ich hoffe, dass Sie dieser Gesetzesänderung zustimmen werden.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Es liegen zwei ähnliche Vorstösse vor: eine Parlamentarische Initiative Stump und eine Parlamentarische Initiative Vaudroz Jean-Claude. Sie stellen für mich und den Bundesrat das gleiche Problem dar. Es handelt sich um Fragen, über die man diskutieren kann. Ich würde sagen, die Initiative Stump sei vertretbarer als die andere.
Es geht mir hier aber um ein Grundsatzproblem, nämlich um Folgendes: Wie wollen wir in der nächsten Zeit mit der Mehrwertsteuer umgehen? Wie wollen wir Revisionen machen? Wollen wir punktuell, dort, wo eine Lobby besteht, immer wieder eine Entlastung machen und andernorts, wo zufälligerweise keine Lobby ist, nicht? Wollen wir weiter eine Art Patchwork machen, wo Schritt für Schritt immer wieder irgendein Element ganz zufällig herausgegriffen wird? Es ist eine ganze Kaskade von parlamentarischen Vorstössen, vor allem von Parlamentarischen Initiativen hängig, die alle Einzelprobleme betreffen. Es geht immer um Ausnahmen, nie um Neuunterstellungen. Es sollen reduzierte Sätze kommen, dies und jenes, und das Ganze wird nicht mehr aus einer Gesamtsicht beurteilt.
Ich möchte aus dieser Gesamtsicht ein paar Bemerkungen dazu machen. Zuerst zur Steuersystematik: Gerade von der Steuersystematik her ist bei einer relativ komplexen Steuer wie der Mehrwertsteuer eine Gesamtsicht besonders nötig. Man muss aus einem Gesamtzusammenhang heraus klären, weil wir sonst immer mehr das Steuersystem durchlöchern. Immer wenn Sie wieder ein Einzelproblem anders lösen, als Sie es im Gesetz im Gesamtzusammenhang gelöst haben, kommt wieder eine Bruchstelle, wo der Nächste sagen kann: Ja, aber wenn man es hier macht .... - ich habe das gestern schon gesagt -, dann ist das bei mir auch nicht mehr gerecht. Es kommen plötzlich Systemwidrigkeiten hinein. Jede Ausnahme ruft nach einer neuen Ausnahme.
Es besteht auch ganz klar die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen, von Abgrenzungsproblemen und Ungleichbehandlungen. Wenn es um die öffentliche Hand geht, höre ich immer auch, man könne doch nicht hier geben und dann gleichzeitig besteuern. Aber gerade wenn ich den öffentlichen Verkehr nehme, geht es auch um Konkurrenz! Der Staat muss sich selber auch besteuern - wir besteuern auch den Treibstoff des Militärs -, um eben das System gleich zu bewahren und nicht quasi doppelte Subventionierungen durchzuziehen.
Es gibt auch das Problem der Rechtssicherheit. Ich bin überzeugt, dass bei Ihrer Kadenz der Einzelfalländerungen in vielen Bereichen niemand mehr weiss, was jetzt eigentlich wirklich gilt. Das hilft natürlich einigen spezialisierten Büros - selbstverständlich! -, aber der normale Bürger hat den Überblick längst verloren. Ich meine, es liegt ja auch im Interesse der Steuerpflichtigen, dass Veränderungen der Steuersysteme nicht in ständigen Kadenzen - wie ein Maschinengewehr, hier bei der Mehrwertsteuer - vorgenommen werden, sondern dass in genügend langen zeitlichen Abständen Gesetzesänderungen kommen. Wir sind der Meinung, dass bei der Mehrwertsteuer eine solche Gesamtschau vielleicht wieder nötig werden wird nach etwa zehn Jahren Mehrwertsteuer. Dem verschliessen wir uns nicht; wir werden das in der nächsten Zeit anpacken. Man könnte sich vorstellen, dass noch zusätzliche Vereinfachungen und Erleichterungen studiert werden. Ich denke z. B. an jährliche Abrechnungen - zugunsten der KMU - und an solche Dinge. Wir sind aber der Meinung, dass das ganze System letztlich vereinfacht werden soll. Man soll nicht immer neue Ausnahmen schaffen, auch wenn es im Einzelfall vertretbar schiene.
Herr Raggenbass hat kurz vor seinem Abschied noch ein Postulat hinterlassen, das wir relativ ernst nehmen; nämlich auf Ende 2004 sei ein Bericht über die ersten zehn Jahre Mehrwertsteuer zuhanden des Parlamentes zu machen. Wir sind bereit, das entgegenzunehmen, und könnten uns vorstellen, dass man einmal eine breitere Teilrevision macht und all die Erfahrungen einbaut, die man jetzt gemacht hat.
Vielleicht noch zum finanzpolitischen Aspekt: Alle diese Dinge kosten ja nicht so viel. Ich lese: hier 1 Million, dort 3 Millionen usw. Aber bei der Kadenz, mit der Sie diese Initiativen gutheissen, summieren sich eben diese Millionen. Ich habe hier kurz heraussuchen lassen, was Sie schon alles gemacht haben: Ausgleichskassen, Steuerausfall 1,5 Millionen, das haben Sie schon beschlossen; Bildungsleistungen, 2 bis 3 Millionen, dann diese Initiative hier, 1 Million; Parlamentarische Initiative Vaudroz Jean-Claude, 7,5 Millionen; Vorstoss Widrig, einige Millionen; Vorstoss Triponez zur Betriebsunfallverhütung, einige Millionen; Parlamentarische Initiative Baader Caspar zu den Forstrevieren, einige Millionen. Damit sind Sie mit diesen "Einzelsprüngen" sofort bei 30, 40, 50 Millionen, und ich meine, das sei kein Gesetzgebungsverfahren, wie es in einem seriös arbeitenden politischen System stattfinden müsste. Das ist der Hauptgrund.
Ob Sie nun der Parlamentarischen Initiative Stump Folge geben oder nicht, bringt das System nicht um; bei der Parlamentarischen Initiative Vaudroz Jean-Claude meine ich, der Effekt sei sehr viel grösser und es sei schwieriger zu begründen, weshalb man hier plötzlich eine viel grosszügigere Lösung finden müsse, auch wenn sie schon einmal existiert hat. Ich sage dann nichts mehr; aber Sie sollten diesen Vorstoss wirklich ablehnen. Denn Sie müssen alle 7 Millionen, die Sie irgendwo ausgeben oder nicht einziehen, in nächster Zeit im Rahmen des Sparprogramms wieder einsparen, und das ist dann noch schmerzhafter als das kleine Geschenk, das Sie hier irgendjemandem machen, der sich übrigens längst daran gewöhnt hat.
Das ist der Grund, weshalb ich Sie im Namen des Bundesrates bitten möchte, bei dieser Übung mit Parlamentarischen Initiativen für Teilerleichterungen bei der Mehrwertsteuer etwas zu bremsen und auch einmal den Mut zu haben, Nein zu sagen. Ich sichere Ihnen zu, dass wir in absehbarer Zeit eine breitere Reform an die Hand nehmen werden, wo Sie dann wirklich die Mängel des Systems anschauen können - jedes neue System hat gewisse Mängel -, dies aber auch im Rahmen der Gesamtgerechtigkeit eines Besteuerungssystems.
Christen Yves · P-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
La commission propose d'entrer en matière. Le Conseil fédéral propose de ne pas entrer en matière.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten .... 124 Stimmen
Dagegen .... 23 Stimmen
Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer
Loi fédérale régissant la taxe sur la valeur ajoutée
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission: BBl
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission: FF
Angenommen - Adopté
Abstimmung
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 103 Stimmen
Dagegen .... 37 Stimmen