22.041
Voranschlag 2023 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2024-2026
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police
420 Staatssekretariat für Migration
420 Secrétariat d'Etat aux migrations
Antrag der Kommission
A231.0155 Internationale Zusammenarbeit Migrationsbereich
Fr. 25 817 600
(Nachmeldungen des Bundesrates vom 30. September 2022 und 26. Oktober 2022)
Proposition de la commission
A231.0155 Collaboration internationale dans le domaine des migrations
Fr. 25 817 600
(Annonces tardives du Conseil fédéral des 30 septembre 2022 et 26 octobre 2022)
Angenommen - Adopté
2. Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2023
2. Arrêté fédéral Ia concernant le budget pour l'année 2023
Justiz- und Polizeidepartement
Département de justice et police
420 Staatssekretariat für Migration
420 Secrétariat d'Etat aux migrations
Antrag der SVP-Fraktion
A290.0144 Ukraine: Beiträge an Kantone (ausserordentlicher Kredit)
Fr. 0
A231.0442 Ukraine: Beiträge an Kantone (ordentlicher Kredit)
Fr. 1 700 000 000
Proposition du groupe UDC
A290.0144 Ukraine: contribution aux cantons (crédit extraordinaire)
Fr. 0
A231.0442 Ukraine: contribution aux cantons (crédit ordinaire)
Fr. 1 700 000 000
Schriftliche Begründung
Antrag auf ordentliche Verbuchung der Ausgaben für Kriegsvertriebene aus der Ukraine
Am 17. August 2022 kommunizierte die Eidgenössische Finanzverwaltung Folgendes: "Das Defizit ist zurückzuführen auf die ausserordentlichen Ausgaben von aktuell geschätzten 7,4 Milliarden. Davon werden 6,5 Milliarden zur Bewältigung der Corona-Pandemie benötigt und voraussichtlich rund 0,9 Milliarden für die Schutzsuchenden aus der Ukraine. ... Für den Nachtrag II werden gemäss ersten Schätzungen ausserordentliche Ausgaben von etwa 0,9 Milliarden für die Schutzsuchenden aus der Ukraine erwartet." Am 16. September 2022 kommunizierte die Eidgenössische Finanzverwaltung wie folgt: "Weitere grössere Nachträge betreffen den Krieg in der Ukraine und insbesondere die Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme von bis zu 110 000 Geflüchteten mit Status S (1,2 Mrd.) per Ende Jahr ... Von den Nachtragskrediten werden 4,9 Milliarden als ausserordentlicher Zahlungsbedarf beantragt. Diese Ausnahmebestimmung der Schuldenbremse kommt zur Anwendung, weil es sich bei der Entwicklung im Strommarkt, dem Ukraine-Krieg und der Corona-Pandemie um aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbare Entwicklungen handelt und die Mehrbelastungen nicht im ordentlichen Haushalt aufgefangen werden können." Nach Artikel 15 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG) kann "die Bundesversammlung bei der Verabschiedung des Voranschlags oder seiner Nachträge den Höchstbetrag nach Artikel 126 Absatz 2 der Bundesverfassung erhöhen im Falle von: a. aussergewöhnlichen und vom Bund nicht steuerbaren Entwicklungen". Die zwei Voraussetzungen nach Artikel 15 Absatz 1 Litera a FHG sind kumulativ erforderlich. Neun Monate nach Kriegsbeginn in der Ukraine handelt es sich bei den Kostenfolgen für die Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine nicht mehr um eine "aussergewöhnliche" Entwicklung. Im Gegenteil: Es ist vorhersehbar, dass diese Entwicklung auch in den Finanzplanjahren 2024, 2025 und 2026 andauern wird. Damit fällt eine der beiden kumulativ erforderlichen Bedingungen für die Einordnung einer Ausgabe als "ausserordentlich" weg. Entsprechend beantragt die SVP-Fraktion, die in diesem Zusammenhang im Voranschlag 2023 beantragten Beiträge an die Kantone über 1,7 Milliarden Franken als ordentliche Ausgabe zu verbuchen. Dieser Betrag ist bei den ungebundenen Ausgaben in allen Departementen und Bereichen mit Ausnahme der Landwirtschaft und der Armee zu kompensieren.
Proposition du groupe UDC
A290.0144 Ukraine: contributions aux cantons
Fr. 0
A231.0442 Ukraine: contributions aux cantons
Fr. 1 700 000 000
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für den Antrag der SVP-Fraktion im Anhang 2 von Bundesbeschluss Ib.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der SVP-Fraktion ... 54 Stimmen
Dagegen ... 139 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
704 Staatssekretariat für Wirtschaft
704 Secrétariat à l'Etat à l'économie
Antrag der Mehrheit
A231.0210 Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit Länder des Ostens
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Friedl Claudia, Andrey, Badertscher, Fischer Roland, Gysi Barbara, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Trede, Wettstein, Wyss)
A231.0210 Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit Länder des Ostens
Fr. 111 277 200
Proposition de la majorité
A231.0210 Coopération économique au développement, pays de l'Est
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Friedl Claudia, Andrey, Badertscher, Fischer Roland, Gysi Barbara, Matter Michel, Munz, Schneider Schüttel, Trede, Wettstein, Wyss)
A231.0210 Coopération économique au développement, pays de l'Est
Fr. 111 277 200
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 2 im Bundesbeschluss Ib.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen
(1 Enthaltung)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2024-2026
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2024-2026
Art. 2 Bst. q
Antrag der Mehrheit
q. Staatssekretariat für Wirtschaft
A231.0210 Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit Länder des Ostens
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Guggisberg, Egger Mike, Grin, Nicolet, Schwander, Strupler)
q. Staatssekretariat für Wirtschaft
A231.0210 Wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit Länder des Ostens
2024: Fr. 75 000 000
2025: Fr. 75 000 000
2026: Fr. 75 000 000
Art. 2 let. q
Proposition de la majorité
q. Secrétariat d'Etat à l'économie
A231.0210 Coopération économique au développement, pays de l'Est
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Guggisberg, Egger Mike, Grin, Nicolet, Schwander, Strupler)
q. Secrétariat d'Etat à l'économie
A231.0210 Coopération économique au développement, pays de l'Est
2024: Fr. 75 000 000
2025: Fr. 75 000 000
2026: Fr. 75 000 000
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 139 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 54 Stimmen
(1 Enthaltung)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
2. Bundesbeschluss Ia über den Voranschlag für das Jahr 2023
2. Arrêté fédéral Ia concernant le budget pour l'année 2023
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Département de l'environnement, des transports, de l'énergie et de la communication
810 Bundesamt für Umwelt
810 Office fédéral de l'environnement
Antrag Pasquier-Eichenberger
A231.0322 Multilaterale Umweltfonds
Fr. 270 597 116
Proposition Pasquier-Eichenberger
A231.0322 Fonds multilatéraux pour l'environnement
Fr. 270 597 116
Développement par écrit
Actuellement, la Suisse contribue au financement international du climat à hauteur d'environ 450 millions de francs. Ce montant est insuffisant. Comme l'indique le Conseil fédéral dans le Message relatif à un crédit d'engagement pour l'environnement mondial 2023-2026, la demande de soutien dépasse les moyens disponibles dans les fonds internationaux. C'est pourquoi je dépose au nom du groupe des Verts deux propositions individuelles pour doubler cette contribution afin d'atteindre un milliard, réparti entre quatre fonds: le Green Climate Fund, GCF du DFAE, et les Least Developed Countries Fund (LDCF), Special Climate Change Fund (SCCF) et Global Environment Facility (GEF) liés au DETEC. Notre pays est l'un des plus riches et des plus développés, ce qui engendre une consommation de ressources bien plus importante que celle que le permet notre territoire. Les biens et services que nous consommons sont en très grande partie importés, ainsi nous délocalisons une grande partie des coûts externes liés à leur production. C'est particulièrement vrai pour les gaz à effet de serre: 2/3 des CO2 sont produits hors de nos frontières. Ce qui est trop souvent oublié dans nos engagements climatiques. Lors de la Conférence des Nations Unies sur le climat qui s'est tenue à Cancún en 2010, les pays industrialisés ont convenu de soutenir collectivement des mesures de protection du climat mises en oeuvre dans des pays en développement en versant annuellement à partir de 2020 un montant global de 100 milliards de dollars provenant de sources de financement publiques, privées et autres. Cette intention a été confirmée en 2015, lors de la Conférence de Paris sur le climat, puis la semaine passée en Egypte. Les pays industrialisés sont donc appelés à définir eux-mêmes leur contribution équitable au financement international dans le domaine du climat. Pour qu'il soit juste et équitable, nous demandons aujourd'hui d'augmenter les montants proposés pour ces quatre fonds.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 2 im Bundesbeschluss Ib.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 123 Stimmen
Für den Antrag Pasquier-Eichenberger ... 70 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Block 2 - Bloc 2
Kultur, Bildung, Forschung, Familie und Sport
Culture, formation, recherche, famille et sport
Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Dans ce bloc 2, j'ai déposé deux propositions de minorité. La première concerne le secrétariat général du DFI, à la position "Contribution à Pro Helvetia". Un montant de 45 596 700 francs est demandé au budget 2023 pour financer 95 pour cent des frais de la fondation. Estimant qu'il est nécessaire de stabiliser les dépenses, je propose d'attribuer à Pro Helvetia le même montant que celui fixé au budget 2022, soit 44,155 millions de francs et donc de réduire cette position budgétaire de 1,441 million.
La deuxième concerne l'Office fédéral des assurances sociales, à la position "Accueil extrafamilial pour enfants". Au budget 2023, un montant de 64,3 millions de francs est demandé pour le programme d'impulsion pour l'accueil extrafamilial. Ce programme d'impulsion a permis la création de près de 70 000 places d'accueil depuis sa création. S'il faut relever que ce programme a facilité la création de ces places, c'est bien au moment où ces aides sont terminées que surgissent certains problèmes de trésorerie dans les structures d'accueil, imposant aux collectivités d'augmenter leurs contributions afin de faire face aux réalités financières. Je propose donc de plafonner ce montant à 50 millions de francs pour 2023, ce qui représente une diminution de 14,3 millions par rapport au projet du Conseil fédéral pour le budget 2023. Pour 2024 à 2026, il faut se conformer au plan financier initial du Conseil fédéral.
Je défends la minorité I (Grin) concernant le SEFRI, à la position "Institutions chargées d'encourager la recherche", qui propose une diminution de 19,753 millions de francs pour un budget de 1,2 milliard. Une limitation de l'augmentation de ce poste se justifie par la précarité de nos finances. Les différents coûts futurs dus à la crise énergétique et les difficultés à respecter le frein à l'endettement en sont les principaux arguments. En outre, dans ce budget, plusieurs autres postes concernant la recherche, sans parler des EPF, font également état d'une certaine augmentation. En laissant tout de même 1,2 milliard de francs à disposition, j'estime que ce poste est suffisamment doté pour 2023.
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Seit Juli 2021 ist der Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz von den wichtigsten Teilen des EU-Rahmenprogramms Horizon Europe ausgeschlossen. Die Forschenden erleiden dadurch einen enormen Wettbewerbsnachteil, der Forschungsplatz Schweiz erfährt dadurch auch einen erheblichen Reputationsschaden.
Die vom Bundesrat eingeführten Übergangsmassnahmen sind wichtig, reichen aber bei Weitem nicht aus. Immer mehr Forschende suchen bei Innosuisse und beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) nach Finanzierungsmöglichkeiten. Zunehmend müssen Anträge abgelehnt werden, weil die Budgets von Innosuisse und SNF nicht ausreichen.
Mit meinem Minderheitsantrag beantrage ich deshalb eine budgetneutrale Kreditverschiebung von 50 Millionen Franken von den EU-Forschungsprogrammen zum SNF. Mit einer Aufstockung um 50 Millionen Franken für diese Instrumente können mehr internationale Projekte und Talente gefördert werden. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsplatzes Schweiz.
Die zusätzlichen Mittel für die Fördermassnahmen des SNF werden vollumfänglich in der Budgetposition "EU-Forschungsprogramme" kompensiert. Diese Budgetposition ist für die Assoziierung der Schweiz an Horizon Europe vorgesehen. Eine Assoziierung für die zweite Jahreshälfte 2023 ist aber nicht realistisch. Viel realistischer ist, dass die Budgetposition vollumfänglich als Kreditrest an den Bund zurückgeht. Für die Wissenschaft sind die Gelder dann verloren, obwohl sie von den Forschenden dringend benötigt würden. Mit der budgetneutralen Kreditverschiebung können die Forschenden von den Geldern profitieren.
Meine zwei weiteren Minderheitsanträge betreffen die Position "Internationale Mobilität Bildung" bzw. Erasmus. Seit 2014 sind wir nicht mehr an das Erasmus-Programm assoziiert. Das Ersatzprogramm von Movetia ist viel günstiger und kostet nur etwa einen Drittel. Jetzt reicht das Geld bei diesem Ersatzprogramm aber nicht mehr aus. Bereits in diesem Jahr mussten Mobilitätsprojekte abgelehnt oder verschoben werden, weil das Budget nicht gereicht hat. Insbesondere im Bereich Berufsbildung gibt es eine erhöhte Nachfrage von Schulen und Berufsverbänden. Mich freut es sehr, dass Jugendliche im Bereich der Berufsbildung auch an internationalen Austauschprogrammen teilnehmen können. Es wäre schade, wenn wir diese Aktivitäten im Keim ersticken würden.
Die mit meinem Antrag der Minderheit I beantragten 20 Millionen Franken basieren auf einer konkreten Nachfrageentwicklung. Im nächsten Jahr möchten sich mehrere Universitäten mit einem Finanzbedarf von 8 Millionen Franken am Austauschprogramm beteiligen. Zudem steigt die individuelle Mobilität mit einem zusätzlichen Finanzbedarf von 7 Millionen Franken. Neu sind nicht nur europäische, sondern auch weltweite Aktivitäten vorgesehen. Zudem müssen die Finanzpauschalen für Lernende angehoben werden, ausserdem sind im Bereich Berufsbildung Exzellenzzentren vorgesehen.
Für unsere Jugend sind Austauschprogramme ein Teil ihrer Ausbildung. Ich bitte Sie, unterstützen Sie diesen Antrag der Minderheit I. Die Ausbildung unserer Jugend muss uns das wert sein.
Das Ziel der Schweiz muss aber weiterhin eine Vollassoziierung an Erasmus plus bleiben. Der Bundesrat scheint dieses Ziel aus den Augen verloren zu haben, die entsprechenden Finanzanträge fehlen im Voranschlag. Ich beantrage mit dem Antrag der Minderheit II, die Budgetposition um 50 Millionen Franken aufzustocken, damit eine Assoziierung ab Mitte Jahr möglich wäre.
Ich bitte Sie, unterstützen Sie meine Anträge - zugunsten der Forschenden und zugunsten der Ausbildung unserer Jugend.
Guggisberg Lars · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Auch bei diesen Anträgen im Zusammenhang mit "Internationale Mobilität Bildung" und "Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz" geht es darum, nicht immer mehr Steuergelder auszugeben. Es geht darum, in diesem Finanzplan der tiefroten Zahlen masszuhalten. Der Voranschlag 2023 ist von unseren Anträgen nicht betroffen. Wir möchten für entsprechende Anpassungen die nötige Zeit einräumen.
Es ist schlicht falsch, im Zusammenhang mit diesen Anträgen das Wort "Sparen" zu erwähnen. Es geht nicht um Sparen. Wir befinden uns auch hier wieder in einem Bereich, wo ständig mehr Geld gesprochen und ausgegeben wird. Es geht also lediglich um eine Stabilisierung auf hohem Niveau.
Beim Voranschlag 2022 waren im Finanzplan rund 48 Millionen Franken für die internationale Mobilität in der Bildung reserviert. Wir möchten eine Stabilisierung in der Höhe dieses Betrages. Bei den Stipendien an ausländische Studierende möchten wir die Priorität bei den Studierenden aus Entwicklungsländern setzen. Bei Studierenden aus Industrieländern sehen wir hingegen keine Notwendigkeit für Stipendien. Es dürfte auch kaum im Interesse der Ratslinken sein, dass wir zum Beispiel amerikanische Studierende finanzieren, die dann in ihr Land zurückkehren und uns keinen Mehrwert bringen.
Ergänzend ist zu erwähnen, dass Schweizerinnen und Schweizer, die im Ausland studieren, dort ungleich höhere Beträge bezahlen müssen. Ich verweise zum Beispiel auf die USA, wo Zehntausende Franken für ein Studium bezahlt werden müssen. Was US-Amerikanerinnen und -Amerikaner in der Schweiz bezahlen, ist ein Bruchteil davon. Vorliegend geht es um Stipendien, die man ihnen noch zusätzlich bezahlt.
Wir dürfen das grosse Bild nicht aus den Augen verlieren, auch wenn Anträge wie diese unpopulär sind. Der Bildungsbereich darf nicht vom Masshalten ausgenommen werden. Deshalb beantragen wir diesbezüglich eine Stabilisierung im Finanzplan.
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Um es vorwegzunehmen: Die SP-Fraktion lehnt alle Kürzungsanträge ab und unterstützt alle anderen Minderheitsanträge in diesem Block.
Die Minderheit Nicolet will den Betrag zur Filmförderung durch Pro Helvetia kürzen. Wir bitten Sie, diesen Antrag abzulehnen. Der Rahmenkredit wurde mit der Kulturbotschaft festgelegt. Filmförderung ist auch Standortförderung. Die Serie "Tschugger" hat wohl auch manchen Schweizerinnen und Schweizern das Wallis von einer neuen Seite gezeigt.
Der zweite Minderheitsantrag von Kollege Nicolet ist ebenso abzulehnen. Die Kürzung der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung läuft allen Bemühungen, aber auch dem Zeitgeist entgegen. Massnahmen gegen den Fachkräftemangel und die Förderung von Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind auch ein grosses Anliegen der Wirtschaft.
Hingegen ist der Kommissionsantrag im Bereich Ombudsstelle für Kinderrechte wichtig. Die Gelder sollen für eine Übergangslösung eingesetzt werden, solange die Ombudsstelle noch nicht eingerichtet ist. Damit können die betroffenen Kinder in dieser Zeit unterstützt werden.
Die SP-Fraktion unterstützt auch beide Anträge im Bereich BASPO. Die nationale Meldestelle für einen ethisch vertretbaren Leistungssport entspricht einem grossen Bedürfnis. Sie wird intensiv in Anspruch genommen und ist wichtig für den Breiten- und den Leistungssport.
Wir begrüssen auch die Durchführung der Leichtathletik-Staffel-Weltmeisterschaft 2024 in Lausanne und stimmen dem Bundesbeitrag zu.
Die wichtigsten Anträge in diesem Block betreffen die Bildung und Forschung. Seit Juli 2021 ist die Schweiz nicht mehr an Horizon assoziiert und deshalb von den wichtigsten EU-Forschungsprogrammen ausgeschlossen. Obwohl der Bund mit Ersatzmassnahmen reagiert hat, reichen immer mehr Forschende bei Innosuisse und beim Schweizerischen Nationalfonds Anträge für eine Forschungsfinanzierung ein. Zunehmend müssen Anträge abgelehnt werden, weil das Budget von Innosuisse bzw. vom Schweizerischen Nationalfonds nicht ausreicht.
Mit der Verschiebung aus der Position "EU-Forschungsprogramme" von 35 Millionen Franken zur Position "Innovationsförderung Innosuisse 2021-2024" und von 50 Millionen Franken zum Schweizerischen Nationalfonds bzw. zur Position "Institutionen der Forschungsförderung 2021-2024" können den Forschenden Gelder budgetneutral zugänglich gemacht werden. Die Kommission hat der Verschiebung zu "Innovationsförderung Innosuisse 2021-2024" zugestimmt, nicht aber jener zu "Institutionen der Forschungsförderung 2021-2024". Bei beiden Anträgen geht es um eine budgetneutrale Kreditverschiebung von der Position "EU-Forschungsprogramme" zu schweizerischen Forschungsprogrammen. Ich bitte Sie, beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen, damit der Forschungsplatz Schweiz nicht einen noch grösseren Schaden erleidet. Trotz dieser Kreditverschiebung muss eine Assoziierung an Horizon das Ziel bleiben. Die Ersatzmassnahmen sind "Pflästerlipolitik".
Das Gleiche gilt für die internationale Mobilität. Da die Schweiz seit 2014 nicht mehr an das Erasmus-Programm assoziiert ist, hat die nationale Agentur Movetia ein Ersatzprogramm auf die Beine gestellt, das stark nachgefragt wird. Auch Jugendliche aus der Berufsbildung können teilnehmen. Meine Minderheit I beantragt zusätzliche 20 Millionen Franken, um die Bedürfnisse nach internationaler Mobilität unserer Jugend decken zu können. Doch das Ziel muss auch hier eine Assoziierung an Erasmus plus sein. Mit dem Antrag meiner Minderheit II würde eine Assoziierung im zweiten Halbjahr 2023 ermöglicht.
Die SP-Fraktion wird alle Kürzungsanträge in diesem Block ablehnen. Wir bitten Sie, alle anderen Minderheitsanträge zu unterstützen.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Meine Vorrednerin hat bereits sehr viel sehr detailliert gesagt. Ich möchte aus diesem Block gerne drei Aspekte herauspicken, die für uns entscheidend sind: die externe Kinderbetreuung, die Forschung und den Sport.
Wir entscheiden in diesem Block über die Finanzierung der externen Kinderbetreuung. Wir wissen, und x Studien belegen es, dass beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes wieder oder erstmals in den Arbeitsmarkt einsteigen, wenn es gute Angebote für die externe Kinderbetreuung gibt. Das ist nicht nur für die Gleichstellung wichtig, sondern auch für die Volkswirtschaft. Ich bitte Sie deshalb wirklich inständig, hier den Kürzungsantrag der Minderheit Nicolet abzulehnen.
Zur Forschung und zu den Forschungsprogrammen: Die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sind momentan nicht gerade gut, das wissen wir alle. Wir hoffen, dass diese Eiszeit endlich beendet wird. Es gab ja in den letzten Wochen Hoffnungsschimmer, dass vielleicht wirklich kleine Fortschritte für eine Annäherung gemacht werden. Wer heute unter dieser Eiszeit leidet, sind die Forschenden. Sie merken es täglich.
Wir haben hier die beiden Anträge der Minderheit II (Munz) zu den Institutionen der Forschungsförderung und den EU-Forschungsprogrammen vorliegen. Die Antragstellerin hat sie vorhin erklärt. Beim Antrag der Minderheit I geht es einfach um budgetneutrale Kreditverschiebungen. Wir sehen, dass die Forschenden halt an anderen Stellen wie eben bei der Innosuisse oder beim SNF anfragen, um ihre Forschung finanzieren zu können, weil wir nicht mehr an Horizon Europe assoziiert sind; das ist eine logische Folgerung. Deshalb beantragen wir hier die Verschiebung von der einen zur anderen Stelle. Der Kreditverschiebung zu Innosuisse stimmte die Kommissionsmehrheit zu, jener zum SNF nicht.
Bei der Position "Internationale Mobilität, Mobilitäts- und Kooperationsaktivitäten 2021-2024" ist es sehr wichtig, zumindest den Antrag der Minderheit I (Munz) anzunehmen. Es gibt hier - sie hat es bereits ausgeführt - das Programm Movetia, das in die Bresche gesprungen ist, seit wir nicht mehr bei Erasmus plus dabei sind. Es geht um diese 20 Millionen Franken, die wirklich nachfragebasiert sind. Es gibt die Anfragen, es gibt die Nachfrage für diese 20 Millionen Franken. Wenn wir diesen Betrag heute nicht sprechen, kann weniger Bildungsmobilität gewährleistet werden. Dies betrifft nur den Antrag der Minderheit I (Munz).
Noch zum Sport, der in diesem Block abzuhandeln ist: Auch im Jahr 2023 sind Unterstützungen für internationale Sportgrossanlässe zu gewährleisten. Um Ihnen einen Überblick zu geben, mache ich einige Nennungen: In diesem Budget werden beispielsweise 2 Millionen Franken für die Rad-Strassen-WM und die Paracycling-WM im Jahr 2024 gesprochen, 400 000 Franken für die Sportkletter-WM 2023 in Bern und 300 000 Franken für die Orientierungslauf-WM 2023 in Flims; das sind die grösseren Blöcke. Die Kommission hat hier noch die Leichtathletik-Staffel-WM in Lausanne hinzugefügt.
Auch bei der Meldestelle für Ethikverstösse bei Swiss Sport Integrity hat die Kommission bedürfnisorientiert aufgestockt, damit wirklich alle Meldungen, die dort eingehen, in absehbarer Zeit behandelt werden können.
Ich bitte Sie, alle Kürzungsanträge abzulehnen. Die grüne Fraktion wird das so machen.
Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Nationalrat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Je vais vous présenter en quelques mots les positions du groupe du Centre concernant le bloc 2.
S'agissant du Secrétariat général du DFI, pour la "Contribution à Pro Helvetia", une minorité Nicolet propose de la ramener au montant octroyé en 2021, soit 44,15 millions de francs, soit une réduction de 1,4 million. Pour le poste "Charges de fonctionnement" de l'Office fédéral de la culture, une minorité Nicolet demande un plafonnement des charges à 80 millions de francs pour 254 équivalents plein-temps (EPT), soit une réduction de 1,8 million. L'auteur des minorités estime qu'il est nécessaire de stabiliser les dépenses et de diminuer "notre appétit face aux prochaines échéances financières".
Pour le groupe du Centre, il n'est nullement question de revoir les engagements arrêtés par le Parlement dans le message culture 2021-2024, ce d'autant plus que les augmentations de 3,2 pour cent pour Pro Helvetia et 2,2 pour cent pour l'Office fédéral de la culture sont en dessous du renchérissement actuel. C'est à l'unanimité que le groupe du Centre rejettera les deux minorités Nicolet.
Au SEFRI, à la rubrique "Institutions chargées d'encourager la recherche", le scénario classique réapparait: d'un côté la droite qui veut réduire le crédit, de l'autre la gauche qui veut l'augmenter.
La minorité Grin propose une réduction de 19,7 millions de francs afin de ramener le crédit à 1,2 milliard en estimant l'augmentation trop importante et qu'une limitation de l'augmentation est justifiée vu la précarité des finances de la Confédération et les différents coûts à venir pour maîtriser la crise énergétique et respecter le frein à l'endettement. On en a aussi parlé.
Une minorité Munz demande au contraire une augmentation de 50 millions de francs pour le Fonds national suisse, l'opération devant être neutre sur le plan comptable grâce à un transfert à partir du crédit pour le programme de recherche européen. Il s'agit, selon l'auteure de la proposition de la minorité, de combler le retard dans le domaine de la recherche à la suite de la non-association de notre pays au programme Horizon et de limiter les dégâts.
Selon les informations du Conseil fédéral, ce dernier met tout en oeuvre pour compenser la perte de ces importants instruments d'aide européens. L'association de la Suisse au paquet Horizon reste néanmoins l'objectif prioritaire du Conseil fédéral. En cas d'aboutissement, il faudrait trouver l'autre moitié manquante de la contribution en la compensant au sein du domaine FRI.
S'agissant de la proposition de la minorité Grin à la position 750.A231.0272 "Institutions chargées d'encourager la recherche", le Conseil fédéral précise qu'il a déjà procédé à une réduction de 6,2 millions de francs et qu'une réduction complémentaire de 19,8 millions de francs menacerait l'accomplissement du mandat légal d'encouragement de la recherche fondamentale.
Fort des arguments du Conseil fédéral, le groupe du Centre rejettera cette proposition de la minorité Grin. Par contre, il adoptera la proposition de la minorité Munz.
A la position 750.A231.0269 "Mobilité internationale, formation", une minorité I (Munz) demande une augmentation de 20 millions de francs du crédit afin de développer le programme Movetia, qui reprend les tâches d'Erasmus et qui est de plus en plus sollicité. La minorité II (Munz) demande une augmentation de 50 millions de francs pour envoyer un signal fort et montrer notre intention d'être associé à nouveau à Erasmus. Selon le Conseil fédéral, l'augmentation de 20 millions de francs correspond déjà à une augmentation de plus de 50 pour cent et semble démesurée face à la demande. Au sujet toujours de la proposition de la minorité II (Munz), la Commission européenne continue à refuser toute discussion sur notre association à Erasmus, si bien qu'une association en 2023 n'est plus réaliste.
En conclusion, c'est à une forte majorité que le groupe du Centre rejettera les minorités I (Munz) et II (Munz).
A la position "Mobilité internationale, formation", la minorité Guggisberg propose un plafonnement des dépenses à 47,8 millions de francs dans la planification financière 2024-2026.
A la position 750.A231.0270, "Bourses à des étudiants étrangers", une autre minorité Guggisberg propose un plafonnement à 5 millions de francs dans la planification financière 2024-2026 ou, par exemple, une réduction en 2024 de 9,9 à 5 millions de francs.
C'est à l'unanimité que le groupe du Centre rejettera ces deux minorités.
Les bourses d'études d'excellence de la Confédération sont un élément important de la politique internationale FRI et de la diplomatie scientifique de notre pays. Leur attribution se fonde exclusivement, selon le Conseil fédéral, sur le critère de l'excellence académique.
Les trois propositions de la commission n'appellent pas de remarques particulières de la part de notre groupe.
Matter Michel · Mit-M · Nationalrat · Genf · Grünliberale Fraktion
Pour le groupe vert'libéral, la recherche, la formation et l'innovation sont essentielles pour la prospérité de notre pays. Nous nous devons de soutenir nos chercheuses et nos chercheurs dans une période compliquée, de maintenir tous les moyens possibles pour que nos start-up puissent grandir et amener du progrès. C'est capital pour la Suisse.
Le groupe vert'libéral soutient la réaffectation à l'encouragement de l'innovation, via la contribution à Innosuisse de 35 millions de francs. Nous soutiendrons également les minorités Munz concernant la formation et la mobilité internationale, car cela s'inscrit dans la même perspective d'échanges fructueux avec nos voisins. L'isolement reste une plaie et nous devons tout faire pour permettre à nos cerveaux de poursuivre leurs recherches et développements dans une Suisse ouverte et innovante, véritable moteur au service de la population et du progrès. Dans ce sens, le groupe vert'libéral rejettera les minorités I (Grin) et Guggisberg et soutiendra les positions de la majorité.
Sur le plan culturel, nous rejetterons la proposition de la minorité Nicolet de réduire de 1,4 million de francs la contribution à Pro Helvetia. Favoriser la diversité et encourager la créativité en Suisse et à l'étranger font partie de notre patrimoine et de nos vies. La culture, toutes les cultures, tous les arts, doivent être pleinement soutenus. Ces secteurs ont particulièrement souffert pendant la crise sanitaire.
L'accueil extrafamilial pour les enfants est un élément essentiel de la prise en charge des plus jeunes; cela soulage les familles. Cet accueil doit être soutenu. Le groupe vert'libéral rejettera la diminution de 14,3 millions de francs proposée par la minorité Nicolet, car elle va clairement dans la mauvaise direction.
Enfin, dans le domaine du sport, nous soutenons les moyens supplémentaires destinés à l'amélioration de l'éthique dans le sport, d'un montant de 360 000 francs, et ceux pour les championnats du monde de relais à Lausanne en 2024 pour un montant de 650 000 francs. Ces apports supplémentaires, tant au service de signalement à Swiss Sport Integrity qu'à une manifestation internationale, vont dans le sens de promouvoir le développement et la pratique du sport dans notre pays et de garantir une éthique irréprochable.
Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte mit einer allgemeinen Aussage zu unseren Bundesfinanzen beginnen und sagen, warum es wichtig ist, unsere Kürzungsanträge zu unterstützen.
Letztes Jahr an gleicher Stelle habe ich vom friedvollen Leben der Leute von Seldwyla gesprochen, wie sie feierten, sich vergnügten und auf Kosten anderer lebten. Leider haben auch wir hier im Rat verlernt, sorgsam mit den Steuergeldern umzugehen. Wir verteilen grosszügig Gelder, wir schaffen neue Gesetze mit finanziellen Folgen, und der Staatsapparat wächst und wächst.
Die letzten Jahre mit guten Abschlüssen schienen alles möglich zu machen. Unsere Warnrufe wurden leider nicht gehört. Oft wurden wir sogar als Pessimisten oder Schwarzmaler bezeichnet. Dass sich jetzt sogar der Bundesrat gezwungen sieht, uns mit dem Zusatzbericht zum Voranschlag 2023 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2024-2026 zu mehr Zurückhaltung und finanzpolitischer Disziplin aufzufordern, zeigt, dass nicht mehr alles so rosig ist, wie es war, dass wir die Rechnung der Party, die wir in den letzten Jahren gefeiert haben, jetzt bezahlen müssen, oder besser gesagt: nicht wir, sondern die Steuerzahler und die nächsten Generationen. Als Vater von zwei kleinen Kindern wünsche ich mir, dass wir nicht auf Kosten der nächsten Generationen, unserer Kinder und Kindeskinder, leben.
Nun komme ich zu den Anträgen von Block 2. Ich bitte Sie, den Antrag der Minderheit Nicolet zum Generalsekretariat EDI zu unterstützen, die den Beitrag für Pro Helvetia kürzen oder, besser gesagt, gegenüber dem Budget 2022 nicht erhöhen möchte. Gerade die Filmförderung soll über gute Projekte, die sich am Markt finanzieren, erfolgen und nicht über immer mehr Steuergelder.
Ebenfalls bitte ich Sie, die Minderheit Nicolet beim Bundesamt für Sozialversicherungen zu unterstützen, die eine Reduktion der Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung um 14,3 Millionen Franken beantragt.
Beim zusätzlichen Kredit von 360 000 Franken für die im Januar 2022 in Betrieb genommene nationale Meldestelle für Ethikvergehen im Leistungssport haben wir uns enthalten. Wir sehen die Mehraufwendungen durch die hohe Anzahl an Meldungen, die rund dreimal höher ist als erwartet. Aber wir hätten es wie der Bundesrat als richtig angesehen, das Budgetjahr zuerst abzuschliessen, dann eine Analyse zu machen und den Betrag im Budget 2024 anzumelden.
Ich bitte Sie ebenfalls, den Antrag unserer Minderheit I (Grin) beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation zu unterstützen.
Auch bitte ich Sie, die beiden Minderheitsanträge Guggisberg, die nicht die momentanen Ausgaben, sondern den Finanzplan betreffen, zu unterstützen. Wir sind hier in einem Bereich, in dem andauernd mehr Geld gesprochen und ausgegeben wird. So sollte doch zumindest eine Stabilisierung auf Höhe der Beträge des Budgets 2022 möglich sein. Wie Kollege Guggisberg schon ausgeführt hat, kann es auch nicht sein, dass wir Stipendien an Studierende aus anderen Industrienationen zahlen. Es ist richtig, Studierende aus Entwicklungsländern zu unterstützen. Aber es kann nicht sein, dass wir Studierenden aus anderen Industrienationen, die bereits von unseren günstigen Studiengebühren profitieren, auch noch Gelder bezahlen.
Selbstverständlich lehnen wir alle drei Minderheitsanträge Munz in diesem Block ab. Es ist populär, im Bereich Bildung immer mehr Geld zu sprechen. Sparen ist in diesem Bereich verpönt. Aber es gilt, den angespannten Bundesfinanzen Rechnung zu tragen und masszuhalten. Dies gilt auch im Bildungsbereich.
Ich danke Ihnen, wenn Sie unsere Kürzungsanträge unterstützen und alle anderen Anträge ablehnen und so helfen, Wünschenswertes vom Nötigen zu trennen. Vielen Dank, auch im Namen der zukünftigen Generationen, die unsere Schulden abzahlen müssen!
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Als letzter Fraktionssprecher mache ich es relativ kurz. Die FDP-Fraktion hat in der Eintretensdebatte bereits deklariert, dass sie das Budget des Bundesrates als machbar beurteilt. Sehr viele Einzelteile ergeben sich eben auf der Grundlage von Botschaften und sollten dementsprechend, auch im Sinne der Verlässlichkeit, wie versprochen umgesetzt werden.
In diesem Sinne lehnt die FDP-Fraktion den Minderheitsantrag Nicolet zur Kürzung des Pro-Helvetia-Beitrags ab.
Bei der Kürzung der familienergänzenden Kinderbetreuung gibt es eine Differenz in der Betrachtung. Da wird eine Minderheit der FDP-Fraktion die Minderheit Nicolet unterstützen, dies aus dem Grund, dass es ja nicht eine Kürzung dieser Beiträge ist, sondern einzig und allein darum geht, dass der Finanzierungsbeschluss, der für die aktuelle Tranche gilt, im Jahr 2024 endet. Wenn man die Hochrechnung aus dem Jahr 2021 gemacht hat - wiederum 34 Millionen Franken -, sieht man, dass es im Jahr 2023 kaum diese 64 Millionen Franken benötigt. Die Kürzung auf 50 Millionen Franken gäbe ein bisschen Luft für andere Kredite, die noch anstehen. Aber wenn man das nicht kürzt, dann passiert auch nichts, denn es wird nur das ausgegeben, was schlussendlich über die bewilligten Kredite auch versprochen ist. Wir werden dann vielleicht im Jahr 2024, beim Rückblick auf die Rechnung 2023, einen Kreditrest haben, und mit diesem Kreditrest können wir dann unsere aufgelaufenen Schulden im Amortisationskonto tilgen. Sachlich macht die Kürzung also Sinn, und wenn Sie nicht kürzen, passiert auch nichts; es geht nicht um die Veränderung des Kredits.
Dann haben wir die BASPO-Beiträge vorliegen. Diese wurden zur Genüge erklärt. Hier gibt es keine Minderheit der Finanzkommission, die Anträge wurden einstimmig angenommen.
Ebenso sehen wir, dass eine Tranche vom EU-Forschungsprogramm zum Forschungsprogramm von Innosuisse transferiert wird. Diese Kreditverschiebung macht unserer Beurteilung nach Sinn; sie kann auch umgesetzt werden. Wenn andere Verschiebungen gemacht werden sollen, muss man sich immer im Klaren sein, dass auch entsprechende Forschungsleute zur Verfügung stehen müssen, dass die Programme gestartet werden müssen usw. Irgendwo ist das Ganze dann auch in der Umsetzung an den Grenzen des Machbaren.
Aus diesem Grund lehnt die FDP-Fraktion alle weiteren Minderheitsanträge, die entweder eine Erhöhung oder eine Verkleinerung gewisser Beiträge wollen, ab. Wir finden die Vorgaben des Bundesrates richtig.
Ich bitte Sie, sich der Mehrheit anzuschliessen.
Maurer Ueli · BR-M · Bundesrat · Zürich
Ich komme zu Block 2. Zuerst zum Minderheitsantrag Nicolet zum Beitrag Pro Helvetia: Die Minderheit möchte den Beitrag um 1,44 Millionen Franken kürzen. Wir bitten Sie, davon abzusehen. Die Diskussion über die Unterstützung der Kultur führen wir im Rahmen der Budgetdebatte eigentlich jedes Jahr. Was der Bundesrat vorsieht, ist ein Kompromiss bzw. die Suche nach einer Lösung, welche allen Anspruchsgruppen gerecht wird. Ich glaube, der Entwurf des Bundesrates ermöglicht es den betreffenden Organisationen, ihre Arbeit zu vollenden. Ich bitte Sie, hier auf die Kürzung zu verzichten. Es geht ja insbesondere auch darum, dass immer wieder neue Bereiche entsprechend unterstützt werden können. Videospiele, Games usw. sind ebenfalls ein Bestandteil unserer Kultur.
Ich komme zur familienergänzenden Kinderbetreuung. Hier beantragt die Minderheit eine Kürzung von 14,3 Millionen Franken. Auch hier muss ich Sie bitten, keine Kürzung vorzunehmen. Diese Beträge wurden nämlich bereits gesprochen und werden im nächsten Jahr ausbezahlt. Gleichzeitig ist es aber auch möglich, neue Gesuche einzureichen. Das war eigentlich nicht unsere Absicht. Es ist eine Folge der parlamentarischen Initiative 22.403, die die Anschubfinanzierung entsprechend verlängern möchte. Wenn Sie in diesem Bereich sparen möchten, müssten Sie den Verpflichtungskredit anschauen und allenfalls dort Anträge stellen. Für das Jahr 2023 geht es hingegen um Beträge, die bereits gesprochen wurden. Das ist eine Folge der geplanten Aufstockung im Rahmen der Verlängerung der Anschubfinanzierung; das wäre dann längst keine Anschubfinanzierung mehr. Für das Jahr 2023 macht es keinen Sinn, Kürzungen vorzunehmen, denn diese Beträge wurden bereits gesprochen.
Ich komme zur Position "Kinderschutz/Kinderrechte". Hier gibt es auf der Fahne keine Minderheiten. Ich werde im Ständerat auf diese Position zurückkommen. Wir haben letztes Mal ausführlich darüber diskutiert. Es gab damals keine Rechtsgrundlage, und es gibt immer noch keine. Wir arbeiten daran. Sie möchten jetzt die Mittel einfach an anderen Orten einsetzen. Man hätte sie sparen können. Es geht um 390 000 Franken. Da die Kommission einstimmig entschieden hat, werde ich die Position wohl im Ständerat noch einmal zur Debatte stellen und schauen, wie man dort darüber denkt. Ich verlange hier also keine Abstimmung.
Zu den beiden Anträgen im Bereich Sport: Ein erster Antrag, der in Ihrer Finanzkommission einstimmig angenommen wurde, betrifft die Position "Sportverbände und andere Organisationen". Es geht um die Verbesserung der Ethiksituation im Sport bzw. um die Unterstützung der Anti-Doping-Agentur. Wir waren eigentlich der Meinung, dass die Reserven noch genügen. Wenn Sie diesen Betrag aufstocken, dürften die Reserven etwas grösser und damit künftige Beiträge eher kleiner werden. Wir können mit dem einstimmig angenommenen Antrag Ihrer Finanzkommission leben. Ich verlange hier keine Abstimmung.
Bei der zweiten Position, der Position "Internationale Sportanlässe", geht es um 650 000 Franken für die Staffel-Weltmeisterschaft. Sie haben klar festgelegt, nach welchen Kriterien Beiträge für Grossanlässe gestattet sind. In diesem Fall erreichte uns das Gesuch zu spät, um die Einhaltung all dieser Auflagen zu prüfen. Wenn Sie dem Kredit zustimmen, behalten wir uns vor, zu prüfen, ob beim betreffenden Anlass sämtliche Auflagen, die Sie festgelegt haben, eingehalten werden. Wir haben grundsätzlich nichts gegen diesen Anlass. Aber ich glaube, dass sich die Organisatoren auch an die festgelegten Regeln zu halten haben.
Ich komme zum ganzen Bereich der Bildung: Hier gibt es ja verschiedene Anträge zu den verschiedenen Konten. Vorab möchte ich festhalten, dass wir die gleichen Anliegen haben wie Sie: Wir möchten dort die Bildung unterstützen, wo das Geld gebraucht wird und wo die Rahmenbedingungen auch entsprechend gestellt sind. Wir haben das bekannte Problem, dass wir mit der EU in einem Verhältnis sind, das einen Verhandlungsabschluss zu Horizon nicht ermöglicht. Diesbezüglich haben wir Übergangsbestimmungen beschlossen. Jetzt gibt es Kürzungs- und Aufstockungsanträge, die aber ins Leere führen, weil sie nicht dem Wissensstand des Bundesrates entsprechen. Ich bitte Sie, diese Minderheitsanträge generell abzulehnen.
Ich komme zuerst zum Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation, wo es gemäss Kommissionsmehrheit darum geht, bei den EU-Forschungsprogrammen um 35 Millionen Franken zu kürzen und diese Gelder dann anders zu verwenden; man möchte das umlagern. Für den Fall, dass im nächsten Jahr kein Assoziierungsabkommen zu Horizon mit der EU abgeschlossen werden kann, hat der Bundesrat bereits weitere Übergangsmassnahmen angekündigt. Die Auszahlungen für diese Übergangsmassnahmen 2023 erfolgen gemäss dem Projektfortschritt über mehrere Jahre hinweg. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren haben gezeigt, dass eine Aufstockung dieser Mittel etwas ins Leere führt, weil sie kaum gebraucht wird, weil das entsprechende Bedürfnis hier nicht besteht. Die Chance, dass wir dann Kreditreste haben, ist relativ gross.
Wir möchten Sie also bitten, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen. Die Mittel sind dort eingestellt, wo die Nachfrage besteht. Wir haben das gründlich abgeklärt, und diese Haltung entspricht auch der Meinung von Vertretern der Bildungslandschaft. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Dann kommen wir zu den Institutionen der Forschungsförderung. Hier haben wir einen Minderheitsantrag Grin, der den Betrag kürzen möchte. Wir haben zur gleichen Position zwei Minderheitsanträge, die die Aufstockung des eingestellten Betrags verlangen. Ich möchte Sie auch hier bitten, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben und weder aufzustocken noch zu kürzen.
Zuerst zur Begründung der Streichung des Kürzungsantrages: Die budgetierten Mittel, die wir Ihnen hier vorschlagen, sind in der BFI-Botschaft 2021-2024 eingeplant. Das haben Sie also schon einmal bewilligt, und jetzt rufen Sie die betreffenden Kredite in diesen Jahren ab. Um das umzusetzen, werden zusätzlich 9 Millionen Franken für Ergänzungsmassnahmen budgetiert. Diese Massnahmen dienen dazu, die Schweizer Position, unabhängig von der Assoziierung der Schweiz an das Horizon-Paket, zu stärken und die internationale Vernetzung zu diversifizieren. Eine Kürzung von knapp 20 Millionen Franken würde die ordentliche Projektförderung des Schweizerischen Nationalfonds bremsen und die Umsetzung der Ergänzungsmassnahmen wie auch die Teilnahme der Schweiz an Horizon gefährden. Hier haben wir all Ihre Anliegen, die Sie uns mit auf den Weg gegeben haben, berücksichtigt. Eine Kürzung des eingestellten Betrages würde das wieder zunichtemachen.
Zur Begründung, weshalb der Betrag auch nicht aufgestockt werden soll, wie dies zwei Minderheitsanträge verlangen: Ich habe schon gesagt, dass der Bundesrat wegen der Nichtassoziierung der Schweiz an Horizon Übergangsmassnahmen beschlossen hat für die Zeit, in der sie an Horizon nicht angeschlossen ist. Diese Massnahmen, im Umfang von 1,2 Milliarden Franken für die Jahre 2021 und 2022, haben Sie genehmigt. Mit dem Bundesbeschluss I beantragt der Bundesrat, im Hinblick auf 2023 die Möglichkeit zu schaffen, Mittel im Umfang von 86,3 Millionen Franken von der Position "EU-Forschungsprogramme" zum Voranschlagskredit "Übergangsmassnahmen Horizon-Paket 2021-2027" zu verschieben. Diese Mittel sollen hin- und hergeschoben werden können. Mit den Massnahmen des Bundesrates, mit der Möglichkeit, Mittel zu verschieben, ist das, was Sie gemäss Antrag verlangen, bereits erledigt. Wir haben also damit die Spielmöglichkeiten, um die Mittel dort einzusetzen, wo sie dann auch gebraucht werden. Somit ist eine Erhöhung der Mittel hier nicht notwendig, weil wir das mit Übergangsmassnahmen bereits so vorgesehen haben.
Das Gleiche gilt im Grundsatz für den Minderheitsantrag I (Munz). Der Bundesrat hat vorgesehen, je nach Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit und der Möglichkeit des Abschlusses eines Horizon-Abkommens Verschiebungen vorzunehmen. Wir sind damit der Meinung, dass die Mittel vorhanden sind und der Bundesrat genügend Flexibilität hat, diese je nach internationaler Situation einzusetzen.
Zusammengefasst verfolgen wir bei den Bildungsanträgen die gleichen Ziele; wir möchten ein Assoziierungsabkommen mit der EU, um an der Forschung wieder teilzunehmen. Mit den verschiedenen Budgetpositionen haben wir die Möglichkeit geschaffen, die Mittel dort einzusetzen, wo sie den grösstmöglichen Nutzen erbringen und dem internationalen Fortschritt entsprechen werden.
Giacometti Anna · Mit-F · Nationalrat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion
Im Block 2 hat es insgesamt zwölf Anträge. Ich werde Ihnen die Beschlüsse der Finanzkommission zu den ersten sechs Anträgen erläutern, Kollege Grin wird anschliessend die Erläuterung der anderen Anträge vornehmen. Die Themen in diesem Block sind Kultur, Bildung, Forschung, Familie und Sport.
Beim Minderheitsantrag Nicolet zum Generalsekretariat des EDI geht es um die Kürzung des Beitrags an Pro Helvetia. Die Minderheit Nicolet will eine Kürzung sowohl im Voranschlag 2023 als auch im Finanzplan 2024-2026. Die Finanzkommission hat den Antrag mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit unterstützt den Entwurf des Bundesrates, denn Pro Helvetia hat aufgrund der beschlossenen vierjährigen Kulturbotschaft bereits Projekte geplant und Verträge abgeschlossen.
Beim Bundesamt für Sozialversicherungen beantragt die Minderheit Nicolet eine Kürzung des Betrags für die familienergänzende Kinderbetreuung in der Höhe von 50 Millionen Franken um 14,3 Millionen Franken. Die Kommission hat diesen Antrag mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt und unterstützt damit die Anstossfinanzierung des Bundes zugunsten von Kantonen und Gemeinden. Das Parlament hat diesen Finanzhilfen zugestimmt.
Zu diesem Block 2 liegen vier Anträge der Kommission vor.
Die Finanzkommission beantragt mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen, bei der Position "Kinderschutz/Kinderrechte" im Bundesamt für Sozialversicherungen die im Voranschlag 2023 eingestellten Mittel gemäss der Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte zu verwenden. Es geht dabei um 390 000 Franken für das Jahr 2023. Es handelt sich um Beiträge an private Trägerschaften, und es liegen konkrete und qualitativ würdige Projekte vor, die man aus Sicht einer Mehrheit der Finanzkommission finanzieren kann.
Beim Bundesamt für Sport im VBS liegen zwei Anträge der Finanzkommission vor.
Erstens beantragt die Finanzkommission mit 16 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen zusätzliche Mittel in der Höhe von 360 000 Franken. Diese zusätzlichen Mittel sind zugunsten der Verbesserung der Ethiksituation im Sport bzw. für die Meldestelle von Swiss Sport Integrity einzusetzen. Die Anzahl der eingegangenen Meldungen bei der am 1. Januar 2022 in Betrieb genommenen nationalen Meldestelle ist leider rund dreimal höher, als dies von Swiss Sport Integrity und Swiss Olympic erwartet wurde. Die eingegangenen Meldungen betreffen sowohl den Leistungs- als auch den Breitensport, was die Wichtigkeit der Meldestelle bestätigt. Die Sportverbände werden ebenfalls zusätzliche 240 000 Franken für die Stiftung sprechen.
Zweitens beantragt die Finanzkommission mit 19 zu 6 Stimmen zusätzliche Mittel in der Höhe von 650 000 Franken zugunsten der Staffel-Weltmeisterschaft 2024 in Lausanne. Die Kandidatur wurde erst im September dieses Jahres eingereicht. Somit konnten im Voranschlag 2023 keine Mittel eingeplant werden. Das Bundesamt für Sport hat im August erstmals von der Kandidaturabsicht erfahren. Die Gesamtkosten für die Staffel-WM 2024 werden mit rund 3 Millionen Franken veranschlagt. Vom Bund wird eine Beteiligung von 650 000 Franken erwartet, was einen Drittel der Gesamtfinanzierung ausmacht.
Ich komme nun zum letzten Antrag der Finanzkommission im Block 2. Es geht dabei um eine Erhöhung des Finanzierungsbeitrags an Innosuisse beim Generalsekretariat des Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung, und zwar um eine haushaltneutrale Kompensation. 35 Millionen Franken, die bei den EU-Forschungsprogrammen nicht benötigt werden, sollen bei Innosuisse eingesetzt werden. Seit Juli 2021 ist der Forschungs- und Innovationsstandort Schweiz von Horizon Europe ausgeschlossen. Die WBK-N hat am 13. Oktober 2022 einen Mitbericht zuhanden der Finanzkommission verfasst. Auch sie zeigt sich besorgt, dass im Falle einer Nichtassoziierung an Horizon das Geld in die Bundeskasse zurückfliesst.
Die Finanzkommission beantragt Ihnen mit 18 zu 6 Stimmen, dem haushaltneutralen Beitrag von 35 Millionen Franken an Innosuisse zuzustimmen.
Grin Jean-Pierre · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Voici la position de votre Commission des finances pour les six dernières minorités de ce bloc 2.
Ma minorité I, défendue par M. Nicolet, propose de limiter l'augmentation du budget à la position "Institutions chargées d'encourager la recherche". Il s'agit de diminuer de 19,7 millions de francs le budget de ce poste pour le porter à 1,2 milliard. Cela représenterait une augmentation de 1,5 pour cent.
La Commission des finances vous propose de rejeter cette minorité par 18 voix contre 7.
La minorité II (Munz), aux pages A7, A8, A14 et B5 du dépliant, concerne la même position "Institutions chargées d'encourager la recherche". Mme Munz propose de l'augmenter de 50 millions de francs pour renforcer la compétitivité de notre recherche.
Cette proposition a été rejetée par la commission par 13 voix contre 12.
La minorité I (Munz), aux pages A7, A12 et B4 du dépliant, concerne la position "Mobilité internationale, formation". Il y a là deux minorités. La minorité I (Munz) propose une augmentation de 20 millions de francs. La minorité II (Munz) propose une augmentation de 50 millions, également pour les années suivantes, dans le but de renforcer le programme de remplacement à Erasmus. Comme l'a dit notre ministre des finances, dans le cadre de la mobilité internationale liée à la formation, des transferts sont possibles. La Commission des finances pense donc qu'il n'y a pas de lacunes de financement.
La proposition défendue par la minorité I (Munz) a été refusée par 14 voix contre 11. La proposition défendue par la minorité II (Munz) a été refusée par 14 voix contre 11.
Une autre minorité Guggisberg, à la position 750.A231.0269, "Mobilité internationale, formation", demande de bloquer le crédit pour les années 2024, 2025 et 2026 à 47,8 millions de francs au lieu de 54,6, 54,9 et 55,2 millions de francs selon le Conseil fédéral.
La dernière minorité Guggisberg porte sur la position 750.A231.0270, "Bourses à des étudiants étrangers en Suisse". La minorité demande de bloquer le crédit à 5 millions de francs pour les années 2024, 2025 et 2026, c'est-à-dire une diminution d'environ 5 millions de francs par rapport au projet du Conseil fédéral.
Cette proposition a été rejetée par 18 voix contre 7.
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Departement des Innern - Département de l'intérieur
301 Generalsekretariat EDI
301 Secrétariat général du DFI
Antrag der Mehrheit
A231.0172 Beitrag Pro Helvetia
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Nicolet, Grin, Guggisberg, Reimann Lukas, Schwander, Strupler, Tuena)
A231.0172 Beitrag Pro Helvetia
Fr. 44 155 500
Proposition de la majorité
A231.0172 Contribution à Pro Helvetia
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Nicolet, Grin, Guggisberg, Reimann Lukas, Schwander, Strupler, Tuena)
A231.0172 Contribution à Pro Helvetia
Fr. 44 155 500
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 2 Buchstabe e im Bundesbeschluss II.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 139 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 49 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
318 Bundesamt für Sozialversicherungen
318 Office fédéral des assurances sociales
Antrag der Mehrheit
A231.0244 Familienergänzende Kinderbetreuung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Nicolet, Grin, Guggisberg, Reimann Lukas, Schilliger, Schwander, Strupler, Tuena)
A231.0244 Familienergänzende Kinderbetreuung
Fr. 50 000 000
Proposition de la majorité
A231.0244 Accueil extrafamilial pour enfants
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
A231.0244 Accueil extrafamilial pour enfants
(Nicolet, Grin, Guggisberg, Reimann Lukas, Schilliger, Schwander, Strupler, Tuena)
Fr. 50 000 000
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 121 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 68 Stimmen
(1 Enthaltung)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
3. Bundesbeschluss Ib über die Planungsgrössen im Voranschlag für das Jahr 2023
3. Arrêté fédéral Ib concernant le cadre financier inscrit au budget 2023
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Detailberatung - Discussion par article
Anhang 2 - Annexe 2
Departement des Innern - Département de l'intérieur
318 Bundesamt für Sozialversicherungen
318 Office fédéral des assurances sociales
Antrag der Kommission
A231.0247 Kinderschutz/Kinderrechte
Die im Voranschlag 2023 eingestellten Mittel sind gemäss der Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte vom 11. Juni 2010 (SR 311.039.1) zu verwenden.
Proposition de la commission
A231.0247 Protection et droits de l'enfant
Les moyens inscrits au budget 2023 sont utilisés conformément à l'ordonnance du 11 juin 2010 sur des mesures de protection des enfants et des jeunes et sur le renforcement des droits de l'enfant (RS 311.039.1).
Angenommen - Adopté
1. Voranschlag der Verwaltungseinheiten
1. Budget des unités administratives
Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport
Département de la défense, de la protection de la population et des sports
504 Bundesamt für Sport
504 Office fédéral du sport
Antrag der Kommission
A231.0108 Sportverbände und andere Organisationen
Fr. 43 260 000
A231.0109 Internationale Sportanlässe
Fr. 4 050 000
Proposition de la commission
A231.0108 Fédérations sportives et autres organisations
Fr. 43 260 000
A231.0109 Manifestations sportives internationales
Fr. 4 050 000
Pos. 504.A231.0108
Angenommen - Adopté
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Beschluss gilt auch für Artikel 2 im Bundesbeschluss Ib.
Pos. 504.A231.0109
Angenommen - Adopté
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Beschluss gilt auch für die Verpflichtungskredite und Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c im Bundesbeschluss Ia sowie für Artikel 2 im Bundesbeschluss Ib.
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Département de l'économie, de la formation et de la recherche
701 Generalsekretariat WBF
701 Secrétariat général du DEFR
Antrag der Kommission
A231.0380 Finanzierungsbeitrag an Innosuisse
Fr. 328 337 000
Proposition de la commission
A231.0380 Contribution à Innosuisse
Fr. 328 337 000
750 Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
750 Secrétariat d'Etat à la formation, à la recherche et à l'innovation
Antrag der Mehrheit
A231.0272 Institutionen der Forschungsförderung
A231.0269 Internationale Mobilität Bildung
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
A231.0276 EU-Forschungsprogramme
Fr. 375 886 200
Antrag der Minderheit I
(Grin, Guggisberg, Nicolet, Reimann Lukas, Schwander, Strupler, Tuena)
A231.0272 Institutionen der Forschungsförderung
Fr. 1 200 000 000
Antrag der Minderheit II
(Munz, Andrey, Badertscher, Fischer Roland, Friedl Claudia, Giacometti, Gysi Barbara, Matter Michel, Schneider Schüttel, Trede, Wettstein, Wyss)
A231.0272 Institutionen der Forschungsförderung
Fr. 1 269 753 400
Antrag der Minderheit I
(Munz, Badertscher, Fischer Roland, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Matter Michel, Schneider Schüttel, Trede, Wettstein, Wyss)
A231.0269 Internationale Mobilität Bildung
Fr. 71 258 600
Antrag der Minderheit II
(Munz, Andrey, Badertscher, Fischer Roland, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Matter Michel, Schneider Schüttel, Trede, Wettstein, Wyss)
A231.0269 Internationale Mobilität Bildung
Fr. 101 258 600
Antrag der Minderheit II
(Munz, Andrey, Badertscher, Fischer Roland, Friedl Claudia, Giacometti, Gysi Barbara, Matter Michel, Schneider Schüttel, Trede, Wettstein, Wyss)
A231.0276 EU-Forschungsprogramme
Fr. 360 886 200
Proposition de la majorité
A231.0272 Institutions chargées d'encourager la recherche
A231.0269 Mobilité internationale, formation
Adhérer au projet du Conseil fédéral
A231.0276 Programmes de recherche de l'UE
Fr. 375 886 200
Proposition de la minorité I
(Grin, Guggisberg, Nicolet, Reimann Lukas, Schwander, Strupler, Tuena)
A231.0272 Institutions chargées d'encourager la recherche
Fr. 1 200 000 000
Proposition de la minorité II
(Munz, Andrey, Badertscher, Fischer Roland, Friedl Claudia, Giacometti, Gysi Barbara, Matter Michel, Schneider Schüttel, Trede, Wettstein, Wyss)
A231.0272 Institutions chargées d'encourager la recherche
Fr. 1 269 753 400
Proposition de la minorité I
(Munz, Badertscher, Fischer Roland, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Matter Michel, Schneider Schüttel, Trede, Wettstein, Wyss)
A231.0269 Mobilité internationale, formation
Fr. 71 258 600
Proposition de la minorité II
(Munz, Andrey, Badertscher, Fischer Roland, Friedl Claudia, Gysi Barbara, Matter Michel, Schneider Schüttel, Trede, Wettstein, Wyss)
A231.0269 Mobilité internationale, formation
Fr. 101 258 600
Proposition de la minorité II
(Munz, Andrey, Badertscher, Fischer Roland, Friedl Claudia, Giacometti, Gysi Barbara, Matter Michel, Schneider Schüttel, Trede, Wettstein, Wyss)
A231.0276 Programmes de recherche de l'UE
Fr. 360 886 200
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Es liegen in diesen Positionen drei Konzepte vor, welche sich nicht ausschliessen. Die Kommission beantragt, 35 Millionen Franken vom Kredit "EU-Forschungsprogramme" in den Kredit "Finanzierungsbeitrag an Innosuisse" zu verschieben. Die Minderheit II (Munz) beantragt, 50 Millionen vom Kredit "EU-Forschungsprogramme" in den Kredit "Institutionen der Forschungsförderung" zu verschieben. Die Minderheit I (Grin) beantragt, die vom Bundesrat im Kredit "Institutionen der Forschungsförderung" eingestellten Mittel um rund 19,8 Millionen Franken zu reduzieren.
Pos. 701.A231.0380, 750.A231.0272
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die folgende Abstimmung gilt auch für die Position 750.A231.0276 sowie für den Zahlungsrahmen und für Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a im Bundesbeschluss Ia.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission ... 139 Stimmen
Für den Antrag des Bundesrates ... 50 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die folgenden beiden Abstimmungen gelten auch für die Position 750.A231.0276 sowie für den Zahlungsrahmen und Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe a im Bundesbeschluss Ia.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit II ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit ... 68 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 140 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 51 Stimmen
(1 Enthaltung)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Pos. 750.A231.0269
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Anträge der Minderheiten I (Munz) und II (Munz) schliessen sich nicht aus, sondern beinhalten unterschiedliche Erhöhungen der Beträge für diese Position, welche kumuliert werden können. Beide Abstimmungen gelten auch für die Verpflichtungskredite und Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe e im Bundesbeschluss Ia. Die zweite Abstimmung gilt zusätzlich noch für Artikel 2 im Bundesbeschluss Ib.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I ... 85 Stimmen
(1 Enthaltung)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 108 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II ... 85 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
4. Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2024-2026
4. Arrêté fédéral II concernant le plan financier pour les années 2024-2026
Art. 2 Bst. s, t
Antrag der Mehrheit
s. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
A231.0269 Internationale Mobilität Bildung
t. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
A231.0270 Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Guggisberg, Egger Mike, Grin, Nicolet, Schwander, Strupler)
s. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
A231.0269 Internationale Mobilität Bildung
2024: Fr. 47 861 900
2025: Fr. 47 861 900
2026: Fr. 47 861 900
t. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation
A231.0270 Stipendien an ausländische Studierende in der Schweiz
2024: Fr. 5 000 000
2025: Fr. 5 000 000
2026: Fr. 5 000 000
Art. 2 let. s, t
Proposition de la majorité
s. Secrétariat d'Etat à la formation, à la recherche et à l'innovation
A231.0269 Mobilité internationale, formation
t. Secrétariat d'Etat à la formation, à la recherche et à l'innovation
A231.0270 Bourses à des étudiants étrangers en Suisse
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Guggisberg, Egger Mike, Grin, Nicolet, Schwander, Strupler)
s. Secrétariat d'Etat à la formation, à la recherche et à l'innovation
A231.0269 Mobilité internationale, formation
2024: Fr. 47 861 900
2025: Fr. 47 861 900
2026: Fr. 47 861 900
t. Secrétariat d'Etat à la formation, à la recherche et à l'innovation
A231.0270 Bourses à des étudiants étrangers en Suisse
2024: Fr. 5 000 000
2025: Fr. 5 000 000
2026: Fr. 5 000 000
Abstimmung
Bst. s - Let. s
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 141 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 52 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Bst. t - Let. t
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 142 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 51 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Block 3 - Bloc 3
Umwelt und Energie
Environnement et énergie
Schilliger Peter · Mit-M · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Meine Minderheit will, dass beim Bundesamt für Energie die budgetierte Erhöhung des Kredits für das Programm Energie Schweiz halbiert wird, also der im Voranschlag enthaltene Wert um rund 8 Millionen Franken gekürzt wird.
Woher kommt dieser Antrag? Gemäss der Staatsrechnung 2021 waren damals inklusive Grundzuschlag 42,7 Millionen Franken budgetiert. Benötigt hat man 37,5 Millionen Franken. Im Jahr 2021 wurde dieses Budget dann um rund 5 Millionen auf 48 Millionen Franken erhöht. Hier hat es ebenso noch Platz, denn in der Kommission wurde gesagt, es habe hier Luft im Umfang von rund 10 Millionen Franken, um diese Energiesensibilisierungskampagne, die Sie im Moment laufend im Fernsehen und in den Zeitungen sehen - mit irgendwelchen Kochtöpfen, die zugedeckt werden sollen, und dem Hinweis, dass man beim Duschen die Katze nicht mitnehmen sollte -, in weiten Teilen darüber zu finanzieren.
Nun, auf das Jahr 2023, ist wieder eine Erhöhung um insgesamt 16 Millionen Franken budgetiert. Es ist korrekt, dass zusätzliche Aufwendungen bestellt wurden und dass es für die ganze Umsetzung der Energieeffizienzmassnahmen einen Bedarf gibt. Aber wenn bei einer solchen Kampagne innerhalb von zwei Jahren um 22 Millionen aufgestockt wird und diese Kredite meist nicht ganz benötigt werden, dann muss man in einem Engpass, in einer Phase, in der das Geld rar ist, in der man zum Geld schauen muss, auch eine Kompensation bei anderen Tätigkeiten einfordern. Wir sind davon überzeugt, dass hier Luft vorhanden ist, um rund die Hälfte der beantragten Aufstockung durch Effizienzmassnahmen, durch eine Straffung in anderen Programmteilen zu kompensieren.
Aufgrund dieser Gesamtdarstellung bitte ich Sie, meine Minderheit zu unterstützen und den Kredit beim Bundesamt für Energie bei der Position "Programme Energie Schweiz" um insgesamt etwa 8 Millionen Franken zu kürzen.
Wettstein Felix · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion
Der Antrag meiner Minderheit betrifft das Förderprogramm im Bereich Umwelttechnologien. Dieses Programm dauert in der aktuellen Förderphase über einen Zeitraum von fünf Jahren an; 2023 ist das Abschlussjahr der bisher verpflichteten Förderung.
Gefördert werden innovative Entwicklungen, insbesondere im Bereich Kreislaufwirtschaft und Recycling. Die Entwicklungsvorhaben werden, wenn sie den Zuschlag erhalten, meistens über mehr als ein Jahr gefördert. Damit erreicht man, dass eine Neuerung erfolgreich im Markt eingeführt werden kann. Der volkswirtschaftliche Return on Investment ist beträchtlich, da die Umweltimmissionen deutlich reduziert werden. Dieses Förderprogramm ist konkrete Kreislaufwirtschaft vom Feinsten.
Diese Ausgangslage war in unserer Subkommission der Finanzkommission Anlass, vom BAFU einen ergänzenden Bericht einzufordern. Wir haben diesen umgehend erhalten, wofür ich mich auch an dieser Stelle bedanken möchte. Die Zusammenstellung hat gezeigt, dass das BAFU mehr förderwürdige Innovationsprojekte angemeldet bekommt, als es mit dem gesprochenen Geld unterstützen kann. Vor allem: Für 2023 ist bereits der gesamte eingestellte Betrag aufgebraucht, weil er eben auch zur mehrjährigen Unterstützung eingesetzt wird. Mit anderen Worten: Nur wenn wir den Betrag und mit ihm auch den Verpflichtungskredit erhöhen, haben im Jahr 2023 neue Projekte überhaupt eine Chance, gefördert zu werden.
Eine nächste Programmphase ist ab 2024 geplant; sie würde jedoch gemäss Finanzplan auf tieferem Niveau weitergeführt werden. Das steht im Widerspruch zum gut dokumentierten Nutzen dieses Programms, von dem die öffentliche Hand dank geringerer Kosten für Entsorgung und Ressourcenausbeutung profitiert. Darum ist es wichtig, dass wir die Erhöhung wenigstens um die eine Million Franken auch für die drei folgenden Planjahre 2024 bis 2026 vorsehen. Wie erwähnt, gibt es viele förderwürdige Innovationen, die bisher leer ausgegangen sind.
Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen.
Schwander Pirmin · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Bei meiner Minderheit geht es um die Stromsparkampagne, um diese 10 Millionen Franken. Es geht nicht so sehr um die Frage, ob diese Kampagne sinnvoll ist oder nicht, sondern es geht um die Frage, wer diese Kampagne bezahlt.
Der möglichen Strommangellage möchten wir mit der Wasserkraftreserve, mit dem Reservekraftwerk und mit den Notstromgruppen begegnen. Wir von der SVP hatten schon beim Reservekraftwerk Mühe mit der Frage: Wer bezahlt dieses Reservekraftwerk? Dort hat das Parlament entschieden, für die Miete 310 Millionen Franken auszugeben. Da hatten wir schon grosse Fragezeichen. Jetzt geht das im gleichen Stil weiter, jetzt geht es um die Notstromgruppen. Bei diesen 6000 Notstromaggregaten ist die Strombranche bereits im Besitz von mehreren hundert Notstromaggregaten. Und jetzt sollen wir noch dafür bezahlen, dass diese Aggregate dann zur Verfügung gestellt werden! Diese Notstromaggregate, die Notstromgruppen und diese Stromsparkampagne hängen mit der Frage zusammen: Wer bezahlt das?
In den vergangenen zehn Jahren haben wir vom Bundesrat, wenn wir bezüglich Energie etwas wollten, immer wieder gehört: Ja, die Strombranche ist zuständig! Über Jahre hinweg hörten wir immer wieder, die Strombranche sei zuständig. Wenn es jetzt darum geht, dass die Strombranche etwas macht, um der möglichen Strommangellage zu begegnen, ist die Strombranche plötzlich nicht mehr zuständig. Wir als Parlament sollen nun Steuergelder in diese Problematik einschiessen. Das ist Widerspruch vom Widerspruch! Wir sind klar der Meinung, dass die Stromsparkampagne wie auch die Notstromgruppen von der Strombranche bezahlt werden müssen. Da hängen auch die Kantone und Gemeinden mit drin als Eigentümer dieser Werke. Sie stehen jetzt in der Schuld und nicht der Bund mit weiteren Millionen Franken an Zahlungen.
Wir fordern die Strombranche auf, diese Verantwortung zu übernehmen und sie nicht auf den Bund abzuschieben. Über Jahre hinweg hat sie immer wieder gesagt, sie sei für die Energieversorgung zuständig und nicht das Parlament. Wir hatten nichts zu sagen, und plötzlich will sie Geld von uns. Das dürfen wir nicht einreissen lassen. Wir dürfen nicht zulassen, dass wir plötzlich etwas für die Strombranche bezahlen, was bezüglich Notstromgruppen selbstverständlich ist - es ist selbstverständlich! Die Strombranche ist Eigentümerin von Notstromaggregaten, und sie kann diese im Notfall auch betreiben. Sie ist dazu in der Lage. Es fanden schon mehrere Übungen statt, die zeigten, dass das möglich ist.
Noch etwas anderes: Uns wurde in der Kommission gesagt, die 10 Millionen und die 46,5 Millionen Franken für die Notstromgruppen würden die Stromkonsumentin und der Stromkonsument über einen Netzzuschlag bezahlen. Das kann es ja nicht sein. Etwas, was die Strombranche bezahlen müsste, muss plötzlich der Konsument bezahlen. Das ist nicht der Weg, den wir unterstützen. Wenn die Strombranche nämlich selbst die Verantwortung übernimmt, die Sparkampagne und die Notstromgruppen bezahlt, darf sie das nicht zum Netzzuschlag dazuschlagen. Das ist nicht möglich. Es ist nur möglich, wenn wir vom Parlament her die 46,5 Millionen und die 10 Millionen Franken als sogenannten Vorschuss bewilligen.
Letztlich sagte auch der Bundesrat, dass die Konsumentinnen und Konsumenten das am Schluss bezahlen. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass die Strombranche die Verantwortung übernimmt und diese Projekte bezahlt.
Ich bitte Sie deshalb um Unterstützung unserer Anträge.
Egger Kurt · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Grüne Fraktion
Ich spreche zu meinen Minderheitsanträgen zum Thema Notstromgruppen. Ich beantrage die Streichung dieser Beiträge. Eine Entschädigung für Notstromgruppen braucht es diesen Winter nicht. Es geht zum einen um eine Kürzung des Nachtragskredites um 16,5 Millionen Franken auf 975 Millionen Franken, und zum andern geht es um die Streichung des Verpflichtungskredites von 46,5 Millionen Franken. Diese 46,5 Millionen sind die Kosten für Inbetriebnahme, Installation und Entschädigung der Notstromgruppen für vier Winterperioden.
Die Nutzung von Notstromgruppen durch private und öffentliche Unternehmen ist ein neues Geschäft. Wir haben das am Montag zum ersten Mal in der Finanzkommission besprochen. Und da frage ich mich, warum wir das Thema erst jetzt auf dem Tisch haben. Es sieht ganz danach aus, als hätten private Unternehmen hier gute Gewinnmöglichkeiten gesehen und entsprechend Druck auf den Bundesrat ausgeübt. Das Ganze wirkt auf mich etwas konzeptlos. Hätten wir bereits früher vom Angebot dieser Notstromgruppen gewusst, hätte man allenfalls auf das 470 Millionen Franken teure Reservekraftwerk in Birr verzichten können. Nebst dem Kraftwerk in Birr, das jetzt im Bau ist, und der Wasserreserve, die wir beide beschlossen haben, sollen nun also bei Bedarf zusätzliche fossile Stromerzeugungsanlagen in Betrieb genommen werden können. Das Kraftwerk Birr und diese Notstromgruppen bringen je eine Leistung von rund 250 Megawatt. Zusammen stellen sie also zusätzlich die halbe Leistung eines grossen AKW zur Verfügung, und die Wasserreserve haben wir noch obendrauf.
Dabei wissen wir heute, dass wir diesen Winter höchstwahrscheinlich gut über die Runden kommen werden. Der Bundesrat hat das in seiner Mitteilung vom 2. November 2022 betont und sich dabei auch auf eine Studie bezogen, die 2500 Fälle simuliert hat und zum Schluss gekommen ist, dass das Risiko einer Mangellage sehr, sehr gering ist.
Statt in Notstromgruppen müssen wir endlich in Effizienzprogramme investieren. Wenn wir jetzt damit beginnen, erzielen wir bis zum nächsten Winter auch Resultate. Möglichkeiten gibt es sehr viele. Der Bund schätzt ja das Effizienzpotenzial, wie schon mehrfach gesagt worden ist, auf 25 bis 40 Prozent des gesamten Stromverbrauchs, die ohne Komforteinbusse eingespart werden können. Die Möglichkeiten gehen von der Installation von intelligenten Heizungssteuerungen, vom Ersatz von Umweltpumpen, von Beleuchtungsoptimierungen mit LED, von der Optimierung von Druckluft-, Lüftungs- und Kälteanlagen bis zur Reduktion des laufenden Betriebs ohne Nutzen. Wenn nur ein kleiner Teil dieses Potenzials ausgeschöpft werden kann, müssen wir keine Notstromgruppen in Betrieb nehmen. Aber offensichtlich gibt es für den Bereich der Effizienz nur eine schwache industrielle Lobby, die in diesen Geschäftsfeldern Gewinnchancen sieht.
So bitte ich Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen, damit wir effizientere und auch ökologischere Lösungen anbieten können.
Ich bitte Sie auch, dem Einzelantrag Glättli zuzustimmen. Dieser schlägt nämlich ein konkretes Programm vor, dank welchem wir direkt, sofort, schon diesen Winter Effizienzsteigerungen erzielen könnten und somit weniger auf Reserven zurückgreifen müssten.
Bourgeois Jacques · Mit-M · Nationalrat · Freiburg · FDP-Liberale Fraktion
Dans le cadre du bloc 3, "Environnement et énergie", nous avons à nous prononcer sur deux minorités et sur des annonces tardives. Le groupe libéral-radical vous recommande de rejeter les deux minorités et de soutenir à chaque fois la majorité.
En ce qui concerne tout d'abord la minorité Schilliger, au sujet du programme Suisse Energie, je vous invite à suivre la majorité, à savoir de ne pas réduire le montant alloué à ce programme. Pour rappel, notre conseil a, en décembre 2021, donné des mandats supplémentaires à Suisse Energie dans quatre nouveaux domaines, à savoir dans les domaines de la décarbonation de l'industrie et de l'artisanat, du remplacement des chauffages à mazout, de la mise en oeuvre de nouvelles technologies et de la lutte contre le manque de main-d'oeuvre spécialisée. Le programme d'accompagnement, par exemple de remplacement des chauffages à mazout, a pour objectif de conseiller près de 10 000 personnes. Je rappelle aussi que tous ces programmes sont en cours de réalisation; venir maintenant couper dans ce budget équivaudrait à réduire, voire stopper, ces programmes, à faire du "stop and go", ce qui n'est pas souhaitable. Pour toutes ces raisons je vous recommande de suivre la majorité.
Au sujet de la minorité Wettstein liée au domaine des technologies environnementales, je vous invite également, au nom du groupe libéral-radical, à la rejeter. Nous sommes en train de débattre, au sein de la CEATE-N, de la nouvelle législation au sujet de l'économie circulaire et des mesures à prendre dans ce domaine. C'est précisément dans ce domaine qu'il y a le plus de projets potentiels qui pourraient être soutenus. Il n'y a par conséquent pas lieu maintenant de mettre plus de moyens à disposition dans ce domaine, ce d'autant plus que nous avons déjà, pour la période allant de 2021 à 2023, augmenté de 4 à 5 millions de francs les montants alloués au soutien de tels projets. En outre, nous devons aussi prendre en considération le fait que la majorité de la Commission des finances suggère d'allouer 35 millions de francs de plus à Innosuisse - cela a d'ailleurs été voté tout à l'heure -, qui pourra ainsi soutenir de nouveaux projets innovants également dans le domaine environnemental.
Pour toutes ces raisons, je vous invite à rejeter la minorité Wettstein et à suivre la majorité.
Au sujet des annonces tardives, je précise que le montant le plus important, soit les 4 milliards de francs mentionnés, est lié à la loi fédérale sur les aides financières subsidiaires destinées au sauvetage des entreprises du secteur de l'électricité d'importance systémique que nous avons approuvée, dans ce conseil, lors de la dernière session d'été.
Dans cette loi, nous avons alloué à la branche de l'électricité un crédit d'engagement de 10 milliards de francs pour l'octroi de prêts sous certaines conditions. Depuis, l'entreprise électrique Axpo Holding AG a sollicité un prêt de 4 milliards de francs, d'où cette annonce tardive de la part du Conseil fédéral. Ce prêt de 4 milliards de francs a été ensuite approuvé par la Délégation des finances et les Commissions des finances du Conseil des Etats et de notre conseil. A ce jour, ce prêt n'a pas été demandé, et nous osons espérer que cela en restera à ce stade.
Il est, pour le groupe libéral-radical, important à l'avenir que les propriétaires des entreprises électriques suisses, qui, je le rappelle, sont à 90 pour cent en main des pouvoirs publics, à savoir des cantons et des communes, prennent leurs responsabilités et les dispositions qui s'imposent pour faire face aux éventuels imprévus et n'appellent pas à chaque fois à la rescousse la Confédération pour qu'elle joue aux pompiers, avec pour résultante l'engagement d'importants moyens financiers qui grèvent nos finances fédérales.
Toujours dans le domaine des annonces tardives, la Commission des finances a dû se prononcer encore hier sur trois annonces tardives relatives au supplément II au budget. Ces trois annonces tardives sont en lien avec les mesures à prendre en vue de sécuriser notre approvisionnement en électricité pour cet hiver.
Je vous invite, au nom des représentants du groupe libéral-radical au sein de la Commission des finances, à soutenir ces annonces tardives. Les moyens financiers requis pour les groupes électrogènes de secours ainsi que pour la centrale de réserve de Birr sont nécessaires afin d'éviter une pénurie. Il sied de rappeler qu'une pénurie nous coûterait beaucoup plus que les millions qui nous sont soumis au travers de ces annonces tardives.
Je vous invite par conséquent à suivre la majorité et à rejeter les propositions de la minorité Schwander.
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 13.00 Uhr
La séance est levée à 13 h 00