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Covid-19-Gesetz. Änderung (Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen)

59105 · Amtliches Bulletin

Vom 6. Dez. 2022

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/59105/de/covid-19-gesetz-anderung-verlangerung-und-anderung-ausgewahlter-bestimmungen

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geschäft: Covid-19-Gesetz. Änderung (Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen) (22.046)

22.046

Covid-19-Gesetz. Änderung (Verlängerung und Änderung ausgewählter Bestimmungen)

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie

Loi fédérale sur les bases légales des ordonnances du Conseil fédéral visant à surmonter l'épidémie de Covid-19

Art. 3 Abs. 5, 5bis

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Stöckli, Carobbio Guscetti, Gapany, Germann, Graf Maya)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 3 al. 5, 5bis

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Stöckli, Carobbio Guscetti, Gapany, Germann, Graf Maya)

Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. II

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 0

Streichen

Abs. 1 Bst. a

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Stöckli, Carobbio Guscetti, Gapany, Germann, Graf Maya)

Abs. 1 0, 1 Bst. a

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. II

Proposition de la majorité

Al. 1 0

Biffer

Al. 1 let. a

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Stöckli, Carobbio Guscetti, Gapany, Germann, Graf Maya)

Al. 1 0, 1 let. a

Adhérer à la décision du Conseil national

Ziff. IV Abs. 2-4

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Antrag der Minderheit

(Stöckli, Carobbio Guscetti, Gapany, Germann, Graf Maya)

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Ch. IV al. 2-4

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil national

Proposition de la minorité

(Stöckli, Carobbio Guscetti, Gapany, Germann, Graf Maya)

Adhérer à la décision du Conseil national

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Wir behandeln die Differenzen gemeinsam. Es handelt sich bei den Bestimmungen um ein Konzept.

Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion

Wir haben gegenüber dem Nationalrat noch eine Differenz beim Covid-Gesetz. Es ist allerdings eine gewichtige Differenz, es geht um das Testregime und die Übernahme der Testkosten. Sie erinnern sich: Der Bundesrat wollte das Testregime ursprünglich den Kantonen übertragen und bis Mitte 2024 weiterführen. Der Nationalrat will zwar auch eine Weiterführung bis 2024, aber er hat entschieden, das Testregime und die Finanzierung beim Bund zu belassen. Wir haben letzte Woche hier entschieden, das Testregime nur dann weiterzuführen, wenn es eine besondere Lage gibt. Gibt es keine besondere Lage, soll man per 1. Januar 2023 zum normalen Regime, zum Regime vor Covid, übergehen. Der entsprechende Antrag obsiegte gegenüber dem Antrag der Kommissionsmehrheit. Die Kommissionsmehrheit wollte das Regime damals bis zum 31. März 2023 weiterführen.

Der Nationalrat hat gestern genau diesen im Ständerat unterlegenen Antrag wieder aufgenommen und angenommen. Der Nationalrat hat entschieden, dass das heutige Testregime bis zum 31. März 2023 weitergeführt werden soll. Er will damit das System nicht mitten im Grippewinter unterbrechen, die Testkapazitäten erhalten und so auch die statistische Erfassung noch bis Ende März aufrechterhalten. Die Kosten für diese drei weiteren Monate belaufen sich grob geschätzt auf 100 Millionen Franken.

Wir haben heute Morgen in der Kommission intensiv diskutiert, insbesondere darüber, ob wir an unserem Beschluss mit der besonderen Lage festhalten wollen. Wir sind zu einer anderen Lösung gekommen. Die Lösung mit der besonderen Lage hat eben auch ihre Tücken; sie hat gewisse Nachteile und stellt ein Präjudiz gegenüber einer Anpassung des Epidemiengesetzes dar, einen Automatismus, den man nicht will. Sie beinhaltet für sämtliche Akteure einen Anreiz, die ganzen Kosten, falls eine besondere Lage eintritt, einfach dem Bund zu überwälzen.

Aus diesen Überlegungen hat die Kommissionsmehrheit einen ganz pragmatischen Entscheid gefällt: Anstatt am 31. März 2023 aufzuhören und zum alten Regime überzugehen, hat sie entschieden, schon per 31. Dezember dieses Jahres aufzuhören und ab 1. Januar 2023 das ordentliche Regime anzuwenden. Das ist ganz pragmatisch, hat keine Pferdefüsse, und es entstehen keine Zusatzkosten. Wer sich ab dem 1. Januar 2023 testen lassen will, kann dies selbstverständlich weiterhin tun. Wenn der Test unter das KVG fällt, das heisst, wenn Beschwerden bestehen usw., werden die Kosten von der Krankenversicherung übernommen. Wenn aber einer in die Ferien will oder den Test sonst machen will, dann bezahlt er ihn halt selber. Es wird im ordentlichen Regime laufen, wie vor Covid. Das ist der Antrag der Mehrheit.

Mit 7 zu 5 Stimmen hat die Kommission entschieden, per 31. Dezember mit dem heutigen Testregime aufzuhören und per 1. Januar 2023 zum ordentlichen, also zum ursprünglichen Regime überzugehen und damit keine weiteren Kosten entstehen zu lassen. Aus Sicht der Kommission erlaubt die Situation dies; das sage ich auch aufgrund der Informationen, die wir hatten. Wir haben auch festgestellt, dass selbst der Bundesrat mit dieser Lösung leben kann. Die Minderheit übernimmt den Entscheid des Nationalrates und beantragt, per 31. März 2023 aus dem Regime auszusteigen.

Ich bitte Sie, hier nun ganz pragmatisch dem Antrag der Mehrheit zu folgen.

Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Der Nationalrat ist dem Anliegen des Ständerates mit 104 zu 86 Stimmen eigentlich sehr weit entgegengekommen. Er hatte den Termin für den Ablauf der Geltungsdauer auf Mitte 2024 festgelegt und ist jetzt bereit, ihn auf März 2023 vorzuziehen.

Ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir den Ausstieg aus diesem Testregime geordnet machen. Sie müssen sich vorstellen: Wenn die Mehrheit der Kommission obsiegt, dann bleibt noch eine Differenz, die es zu bereinigen gilt. Das würde bedeuten, dass wir am Freitag, den 16. Dezember, beschliessen würden, dass das Testregime ab dem 1. Januar, also ein paar Tage später - Weihnachten und Neujahr liegen noch dazwischen -, nicht mehr gilt. Das ist Hauruckpolitik. Ich denke nicht, dass es gut ist, wenn wir nach der erfolgreichen Bekämpfung der Pandemie dieses Stück Geschichte derart abrupt beenden. Das gilt umso mehr, als die Notwendigkeit, diese Tests machen zu können, auch von der epidemiologischen Seite her nach wie vor gegeben ist, insbesondere für Risikopatientinnen und -patienten.

Herr Kollege Dittli, Sie sagen, dann würde einfach das normale Regime gelten. Ja, aber das bedeutet natürlich, dass die OKP nur dann bezahlt, wenn die Tests therapierelevant sind; vorher würde nichts bezahlt. Das heisst, wir gehen ein Risiko ein, das aus meiner Sicht nicht nötig ist. Das gilt umso mehr, als wir heute Morgen gehört haben, dass man nur etwa mit einem Achtel der Tests rechnet, die ursprünglich berechnet wurden.

Damit wir auch diese Differenz mit dem Nationalrat bereinigen können, empfehle ich Ihnen, hier dem Nationalrat zu folgen.

Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit der Kommission zu folgen und die Differenz in diesem Punkt beizubehalten. Diese Differenz ist über 120 Millionen Franken wert - 120 Millionen Franken, die Sie einsparen können, wenn Sie der Mehrheit Ihrer Kommission folgen. Gewisse Stimmen sagen, man würde nun abrupt etwas stoppen. Zugleich muss man sich aber auch fragen, was denn wirklich ändern würde, sprich, was sich für die Leute ändern würde.

Seit dem 1. April dieses Jahres sind wir wieder in der normalen Lage. Seit April haben wir pro Monat 130 Millionen Franken fürs Testen ausgegeben. Das macht 1,2 Milliarden Franken in diesem Jahr und in dieser Zeit der normalen Lage. Doch welche Folgen hat das für Personen gehabt, die sich testen liessen? Keine. Keine Person musste sich in Isolation begeben, keine Person hatte irgendeine Auflage zu gewärtigen. Das Testregime nun einfach bis Ende März 2023 weiterzuführen und nochmals 130 Millionen Franken pro Monat auszugeben, macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Wir stoppen lediglich das Testregime. Für die Einwohnerinnen und Einwohner ändert sich dadurch nicht viel. Klar, sie können nicht mehr einfach testen gehen - aber wofür soll man überhaupt testen gehen, wenn es keine Folgen hat?

Ebenfalls seit April dieses Jahres sind aus den Testergebnissen keine Massnahmen mehr abgeleitet worden. Ich finde, nicht mehr zu testen, ist kein Verlust an Lebensqualität. Bis Ende März 2023 wird es auch vom Bund her keine Massnahmen geben, auch wenn der Testverlauf ein bisschen negativer oder positiver sein sollte; es wird sich nichts ändern. Ich glaube schon, dass wir irgendeinmal wieder zu einem kostenbewussten Umgang zurückfinden sollten, je früher, desto besser.

Aus diesen Gründen halten wir am Beschluss unserer Beratung vom 29. November fest. Denn damals haben wir beschlossen, dass der Bund die Tests nur in einer besonderen Lage zahlen soll - nur dann! Dieser Beschluss würde schon am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Wir bekräftigen also einfach den Beschluss vom 29. November, welchen wir mit 30 zu 15 Stimmen gefasst haben.

Ich empfehle Ihnen, der Mehrheit zu folgen.

Berset Alain · VPBR-M · Bundesrat · Freiburg

Je crois que l'objectif est clair pour tout le monde: il s'agit de réussir à sortir d'une manière ordonnée de la prise en charge par la Confédération des coûts des tests. Cela a été rappelé, c'est vrai que, jusqu'il y a peu, il y avait des divergences extrêmement importantes entre les conseils, entre l'idée de tout stopper à la fin décembre de cette année et celle de n'arrêter qu'en juin 2024. Imaginez: 18 mois de différence!

Maintenant, cet écart a été réduit à 3 mois. La question est la suivante: est-ce que cela s'arrête le 31 décembre de cette année, donc dans 3 semaines, ou est-ce que cela s'arrête le 31 mars de l'année prochaine, donc dans 3 mois? C'est la seule divergence qui reste. Je dois vous dire que, pour le Conseil fédéral, c'est une bonne évolution, parce qu'on voit maintenant une sortie - j'allais dire une sortie à vue, mais on espère bien être encore là dans 18 mois - à vue proche, donc dans quelques semaines ou dans quelques mois.

L'objectif est de sortir de manière ordonnée. Le Conseil fédéral, en fait, avait souhaité en terminer avec le financement de la Confédération en décembre, mais en finir avec le financement des tests seulement à fin mars. Dans l'intervalle, on avait prévu que ce soient les cantons qui prennent en charge ces coûts. Maintenant, cette question de prise en charge par les cantons n'est plus sur la table. Ainsi, la question du financement est réglée: ce sera forcément la Confédération qui prendra en charge les coûts, dans les deux variantes qui restent ouvertes entre les conseils. Donc, la seule question qui reste ouverte est la suivante: les coûts seront-ils pris en charge par la Confédération jusqu'à fin décembre ou jusqu'à fin mars?

Le Conseil fédéral avait souhaité un régime de tests jusqu'à fin mars, car il nous semble relativement difficile de justifier de tout arrêter exactement au moment où cela pourrait devenir un peu plus compliqué durant cet hiver 2022/23, même si la saison a été relativement tranquille jusqu'ici.

Die einzige Frage, die sich stellt, ist die folgende: Will man den ordentlichen Ausstieg schnell, oder will man ihn sehr, sehr schnell? Das ist die einzige Differenz. Alles ist machbar. Wir sind auch sehr froh, dass die Idee, einfach eine Verknüpfung mit der besonderen Lage vorzunehmen, nicht mehr auf dem Tisch ist. Das hätte falsche Anreize, Präjudizien und einen Automatismus geschaffen. Es hätte auch Unsicherheit für die Zukunft gebracht, und wir brauchen Sicherheit: Ende Dezember oder Ende März.

Ich mache Ihnen beliebt, in dieser Situation die Minderheit zu unterstützen. Wir werden aber auch mit dem Antrag der Mehrheit leben können. Interessanterweise hat die heutige Minderheit einfach den ursprünglichen Antrag der Kommissionsmehrheit übernommen. Dies zeigt auch, dass wir uns hier in einem Bereich befinden, in dem von allen Seiten eine gewisse Flexibilität möglich ist. Im Rahmen dieser Flexibilität und ohne diese übermässig strapazieren zu müssen, scheint uns ein ordentlicher Ausstieg Ende März eine gute Lösung zu sein.

Der Nationalrat hat sich sehr stark bewegt. Die ursprüngliche Position des Nationalrates war Mai/Juni 2024. Er hat den Zeitpunkt jetzt fünfzehn Monate nach vorne verschoben. Es könnte mit der Minderheit eine Lösung sein zu sagen: Es gibt keine Differenz mehr, es wird so gemacht, es ist ein Kompromiss. Dann ist es einmal fertig, oder es geht weiter; das können Sie entscheiden.

Ich würde Ihnen beliebt machen, die Minderheit zu unterstützen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 27 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 14 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): An dieser Stelle schliesse ich die Sitzung, da die Vorzimmer nun den Medienschaffenden für die Vorbereitung der morgigen Bundesratswahlen zur Verfügung stehen müssen. Die Behandlung der fünf verbleibenden Initiativen auf der heutigen Tagesordnung wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.

Ich wünsche Ihnen einen guten Nachmittag in einem hoffentlich etwas wärmeren Raum!

Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr

La séance est levée à 12 h 45