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Neuausrichtung des Rechtsmittelwegs bei eidgenössischen Abstimmungsbeschwerden

59296 · Amtliches Bulletin

Vom 14. Dez. 2022

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/59296/de/neuausrichtung-des-rechtsmittelwegs-bei-eidgenossischen-abstimmungsbeschwerden

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Neuausrichtung des Rechtsmittelwegs bei eidgenössischen Abstimmungsbeschwerden (22.3933)

22.3933

Neuausrichtung des Rechtsmittelwegs bei eidgenössischen Abstimmungsbeschwerden

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stöckli Hans · Mit-M · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion

Nachdem der Bundesrat beantragt hat, die Motion für erheblich zu erklären, kann ich mich sehr kurz fassen.

Es geht darum, dass wir das Bundesgesetz über die politischen Rechte so revidieren, dass keine unnötigen Beschwerdeverfahren durchgeführt und insbesondere die Abstimmungsbeschwerden, soweit es die Bundesangelegenheiten betrifft, nicht mehr pflichtgemäss auch bei den Kantonsregierungen deponiert werden müssen. Heute ist es so, dass, unabhängig vom Gegenstand, der beanstandet wird, solche Beschwerden immer, zwingend bei den Kantonsregierungen eingereicht werden müssen. Das führt zu institutionalisierten Nichteintretensentscheiden, welche auch in der Rechtslehre entsprechend kritisiert und auch vom Bundesgericht als untaugliche Rechtsbehelfe bezeichnet worden sind.

Ich empfehle Ihnen, diese Motion für erheblich zu erklären.

Thurnherr Walter · BK-M · Aargau

Der Bundesrat beantragt Ihnen, der Motion zuzustimmen. Weshalb?

Das Bundesgericht hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass das Beschwerdeverfahren bei eidgenössischen Volksabstimmungen in bestimmten Konstellationen nicht zweckmässig ist. Das ist namentlich der Fall, wenn Beschwerdeführende Rechtsbegehren stellen oder Sachverhalte rügen, die ein Kanton gar nicht beurteilen kann, wenn also z. B. beantragt wird, das Ergebnis einer eidgenössischen Volksabstimmung sei für ungültig zu erklären, oder wenn gerügt wird, die Bundesbehörden würden die Stimmberechtigten nicht richtig informieren.

Die Kantonsregierungen sind seit Ende der Siebzigerjahre Vorinstanz bei eidgenössischen Wahl- und Abstimmungsbeschwerden. Die Gesetzgebung will damit die Aufsicht der Kantonsregierungen über die Vorbereitung und Durchführung der Urnengänge stärken. Bei Unregelmässigkeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Versand der Stimmunterlagen oder der Auszählung der Stimmen, sollen die Kantonsregierungen in der Lage sein, Mängel rasch zu beseitigen, z. B. indem sie aufgrund einer Beschwerde eine Nachzählung anordnen.

In den letzten Jahren betrafen Abstimmungsbeschwerden aber selten solche Sachverhalte. Am häufigsten wurde die Verletzung der freien Willensbildung der Stimmberechtigten im Vorfeld von Abstimmungen geltend gemacht und die Verschiebung oder die Ungültigerklärung der Volksabstimmung verlangt. In solchen Fällen trafen die Kantone meist Nichteintretensentscheide. Diese mussten dann beim Bundesgericht angefochten werden, damit in der Sache überhaupt entschieden werden konnte.

Die geänderten Gegebenheiten rechtfertigen es, den Rechtsmittelweg neu auszurichten. Es ist sinnvoll, wenn die Kantone von Beschwerden entlastet werden, die sie gar nicht beurteilen dürfen. Aus Sicht des Bundesrates würde es aber zu kurz greifen, die Kantone im Verfahren der Abstimmungsbeschwerde von vornherein auszunehmen. Bei der Neuausrichtung sollte der Rechtsmittelweg bei Volksabstimmungen und Wahlen etwas grundsätzlicher angeschaut und sollten verschiedene Lösungen geprüft werden. Gerade bei den politischen Rechten, bei denen das Recht zur Beschwerde allen Stimmberechtigten zusteht, muss der Rechtsschutz klar und verständlich sein. Ausserdem muss er eine Beurteilung der Beschwerden innert der gebotenen, kurzen Frist ermöglichen.

Im Sinne dieser Überlegungen möchte ich Sie bitten, der Motion zuzustimmen.

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Angenommen - Adopté