03.5153
Dubliner Abkommen
Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
Der Bundesrat teilt die Auffassung des Fragestellers nicht. Da die Schweiz vorläufig nicht am Abkommen von Dublin beteiligt ist, soll für Personen, die bereits in der EU einen ablehnenden Asylentscheid erhalten haben, im Rahmen des Entlastungsprogrammes 2003 im Asylgesetz ein neuer Nichteintretensgrund geschaffen werden. Damit soll verhindert werden, dass die Schweiz, solange sie nicht Mitglied des Dubliner Abkommens ist, zu einem Ausweichplatz für in der EU abgewiesene Asylsuchende wird. Diese Massnahme wirkt kostensenkend, und das Interesse der EU, die Schweiz in ein europäisches Asylsystem einzubinden, wird davon nicht berührt.
Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Frau Bundesrätin, teilen Sie die Auffassung, dass diese Bestimmung bei Leuten, die in keinem EU-Staat ein Gesuch gestellt haben, nicht mehr mit dem Dubliner Übereinkommen kompatibel wäre? Teilen Sie die Auffassung, dass wir die Leute nicht vom Asyl- in den Ausländerbereich "abschieben" können, wenn jemand noch in keinem EU-Staat ein Gesuch gestellt hat und wir dem Dubliner Übereinkommen beitreten wollen?
Metzler Ruth · BR-F · Bundesrat · Appenzell I.-Rh.
Das ist aber nicht die Frage, die sich hier stellt. Hier geht es darum, dass wir einen neuen Nichteintretenstatbestand schaffen wollen, der auch zu Nichteintretensentscheiden führen kann, und da ist der Ansatzpunkt eben der, dass schon ein Asylgesuch in einem EU-Land gestellt wurde. Der andere Punkt, nämlich dass wir diese Leute vom Fürsorgebereich ausschliessen, ist innerhalb der EU nichts Neues. Wenn Sie das holländische Modell anschauen, so sehen Sie, dass das auch in diese Richtung bzw. viel weiter geht, und Holland ist Mitglied der EU und der Abkommen von Dublin und Schengen.