22.4122
Geschäftsbedingungen für Grenzbetriebe verbessern
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Amaudruz, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas, Tuena)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Amaudruz, Aeschi Thomas, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas, Tuena)
Rejeter la motion
President (Candinas Martin, president): (discurra sursilvan) Vus avais retschavì in rapport en scrit da la cumissiun.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Zollverordnung, dahin gehend anzupassen, dass Fahrten von Grenzgängern und Grenzgängerinnen und Wochenaufenthaltern mit im Ausland registrierten und verzollten Privatfahrzeugen zur geschäftlichen Nutzung im Rahmen ihrer Anstellung in der Schweiz zulässig sind. Die Motion wurde am 29. September 2022 eingereicht. Der Ständerat hat sie am 14. Dezember 2022 oppositionslos angenommen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls, die Motion anzunehmen.
Gemäss Artikel 35 der Zollverordnung ist die Verwendung von ausländischen Privatfahrzeugen für den Eigengebrauch in der Schweiz gestattet. Die gewerbliche Nutzung ist hingegen untersagt. Das heisst also, dass ausländische Privatfahrzeuge unter gewissen Voraussetzungen für private Fahrten in der Schweiz verwendet werden dürfen, dies auch, wenn sie in der Schweiz weder verzollt noch registriert sind. Dabei gelten für Touristen andere Bestimmungen und Fristen als für ausländische Arbeitnehmende. In allen Fällen ist aber zu beachten, dass ausländische Arbeitnehmende mit dem Privatfahrzeug keine Fahrten im Auftrag eines Schweizer Arbeitgebers machen dürfen. Für solche Fahrten müssen die Fahrzeuge verzollt sein, und es müssen Mehrwertsteuer, Automobilsteuer und die kantonalen Motorfahrzeugsteuern entrichtet worden sein. Mit dieser Regelung, die nicht immer einfach zu verstehen ist, soll die Gleichbehandlung sichergestellt werden.
Ende 2020 arbeiteten rund 340 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz, davon fast alle in einem Grenzkanton. Es kann davon ausgegangen werden, dass mittlerweile eine beachtliche Anzahl von Schweizer Betrieben von den Regelungen zur Nutzung von Fahrzeugen durch Grenzgänger betroffen ist. Der Motion können Sie ein Beispiel entnehmen, welches die Auswirkungen der geltenden Bestimmungen aufzeigt: Eine im Ausland wohnhafte Reinigungskraft, die bei einem schweizerischen Arbeitgeber angestellt ist, darf ihr privates Auto für den Arbeitsweg und für andere private Fahrten nutzen, also zum Beispiel auch für den Einkauf in der Schweiz. Sie darf ihr Auto jedoch nicht für Fahrten zwischen zwei Kunden in der Schweiz einsetzen.
Für die betroffenen Schweizer Firmen bedeutet das, dass sie entweder für die ausländischen Arbeitnehmenden Autos beschaffen oder organisatorische Massnahmen ergreifen müssen. Das ist mit einem gewissen Aufwand verbunden und wirkt sich natürlich finanziell auf die Arbeitgeber aus. Die Motion zielt darauf ab, betroffene Schweizer Unternehmen administrativ und finanziell zu entlasten. Man kann davon ausgehen, dass die in der Motion beantragte Praxis heute bereits gelebt wird, sei es wissentlich oder unwissentlich. Wenn das geltende Recht nun angepasst wird, bedeutet das also auch, dass klare Bedingungen geschaffen werden. Selbstverständlich müssen dabei, wie wir das kennen, Details ausgearbeitet werden, also etwa zur Frage, welche Transporte gestattet sind und welche nicht. Mit der Motion will man ermöglichen, dass sich die Arbeitnehmenden insbesondere im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung mit dem eigenen Fahrzeug in der Schweiz von Kunde zu Kunde bewegen können.
Die Kommission hat die Motion an ihrer Sitzung vom 30. Januar 2023 behandelt. Die Mehrheit der Kommission meint, dass mit der Umsetzung der Motion eine bereits gelebte Praxis ins geltende Recht aufgenommen werde. Aufgrund der grossen finanziellen, zeitlichen und logistischen Herausforderungen würden Grenzgänger bereits heute ihr Privatfahrzeug benützen, um ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, anstatt über den Firmensitz mit Betriebsfahrzeugen zur Arbeit zu fahren. Die Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Arbeitnehmer könne verbessert und Arbeitsabläufe könnten effizienter organisiert werden.
Die Minderheit ist der Meinung, mit der Motion würden Grenzgängerinnen und Grenzgänger gegenüber Schweizerinnen und Schweizern finanziell bevorzugt, da Letztere bereits heute höhere Fahrzeugkosten bezahlten.
Die Kommission hat der Motion mit 17 zu 6 Stimmen bei 0 Enthaltungen zugestimmt und bittet Sie, ihr zu folgen.
Amaudruz Céline · Mit-F · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vous venez de l'entendre, la motion vise à ce que les courses effectuées par les frontaliers ou les personnes résidant à la semaine, avec des véhicules privés enregistrés à l'étranger, soient autorisées à des fins commerciales ou professionnelles en Suisse. Evidemment que le groupe UDC vous demande de rejeter cette motion.
Il y a des règles très claires: il y a les véhicules utilisés à titre privé et les véhicules utilisés à des fins commerciales. Selon le groupe UDC, la motion avantagerait financièrement les frontaliers et frontalières par rapport aux Suisses et aux Suissesses, qui payent déjà des frais plus élevés pour leur véhicule. On peut penser à l'impôt à l'importation, à la taxe automobile et aux assurances. Nous estimons en outre que la nouvelle réglementation exigée comporterait d'importants risques d'abus et qu'il serait difficile de cerner précisément les choses.
J'aimerais faire une réflexion plus générale au sujet des véhicules privés qui traverseraient la frontière. Habitant Genève, je constate que nous avons énormément de problèmes avec toutes les voitures qui viennent des régions frontalières. On parle à Genève de plus de 104 000 frontaliers, dont beaucoup utilisent leur véhicule privé. Dès lors, si on leur donnait cette autorisation, on n'inciterait en rien les frontaliers à diminuer l'emploi de leur véhicule privé, habitude que pourtant la gauche essaye de combattre.
Je vous prie de bien vouloir rejeter cette motion en suivant ma minorité.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Gemäss heutiger Regelung dürfen Privatfahrzeuge, die in der Schweiz nicht verzollt sind, im Inland nur unter gewissen Voraussetzungen verwendet werden. So bestehen beispielsweise für Touristen sowie für Grenzgängerinnen und Grenzgänger Ausnahmen. Für Fahrten jedoch, die im Interesse eines Arbeitgebers mit Sitz in der Schweiz erfolgen, dürfen unverzollte Fahrzeuge grundsätzlich nicht eingesetzt werden. Hierfür muss das Fahrzeug verzollt sein.
Ständerat Schmid liefert in seiner Begründung zur Motion ein Beispiel, das die Auswirkungen der heutigen Bestimmung aufzeigt: Eine im Ausland wohnhafte Reinigungskraft, die bei einem schweizerischen Reinigungsunternehmen angestellt ist, darf ihr privates Auto zwar für den Arbeitsweg und auch für andere private Fahrten benutzen. Demgegenüber darf sie ihr Auto aber nicht für Fahrten im Rahmen ihrer Arbeit einsetzen, zum Beispiel für Fahrten zwischen zwei Kunden oder zwischen dem Unternehmenssitz und einem Kunden. Das Beispiel lässt sich auch auf andere Branchen übertragen, wie die Pflege zuhause oder auch den Aussendienst. Das heisst, dass die betroffenen Schweizer Unternehmen heute für ihre ausländischen Arbeitnehmenden verzollte Autos beschaffen oder deren Fahrzeuge verzollen müssen. Dies ist sowohl administrativ als auch finanziell aufwendig.
Der Bundesrat geht davon aus, dass die von der Motion geforderte Anpassung bereits gängige Praxis ist. Denn heute kann man nicht richtig kontrollieren, ob ein Grenzgänger mit einem verzollten Auto herumfährt oder nicht. Die Annahme der Motion wird für Schweizer Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmende beschäftigen, eine administrative und finanzielle Entlastung bringen, da sie auf die Anschaffung und den Betrieb von in der Schweiz verzollten Fahrzeugen verzichten können. Es geht also nicht darum, wie von der Minderheit argumentiert wurde, hier eine Besserstellung der Grenzgängerinnen und Grenzgänger gegenüber Schweizerbürgerinnen und -bürgern zu erzielen. Vielmehr geht es eigentlich um finanzielle Vorteile für Arbeitgeber in der Schweiz, die Grenzgängerinnen und Grenzgänger beschäftigen.
Ich möchte nicht unerwähnt lassen, dass bei Bund und Kantonen mit Mindereinnahmen zu rechnen wäre, wenn man diese Motion umsetzen würde. Das ist schwierig zu quantifizieren, weil man heute davon ausgeht, dass die Fahrzeuge bereits in dieser Art und Weise eingesetzt werden.
Mit der Annahme der Motion kann der bereits heute gelebten Praxis eine Rechtsgrundlage verschafft werden. Deshalb ist der Bundesrat bereit, diese Motion mit der Totalrevision des Zollgesetzes umzusetzen.
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat beantragen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit Amaudruz beantragt, sie abzulehnen.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 137 Stimmen
Dagegen ... 44 Stimmen
(0 Enthaltungen)