23.016
AHVG. Änderung (Anpassung der Renten an die Teuerung)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Nichteintreten
Antrag der Minderheit
(Lohr, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Maillard, Meyer Mattea, Porchet, Prelicz-Huber, Rechsteiner Thomas, Studer, Wasserfallen Flavia, Wettstein)
Eintreten
Proposition de la majorité
Ne pas entrer en matière
Proposition de la minorité
(Lohr, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Maillard, Meyer Mattea, Porchet, Prelicz-Huber, Rechsteiner Thomas, Studer, Wasserfallen Flavia, Wettstein)
Entrer en matière
Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Conformément à la loi, le Conseil fédéral a déjà procédé au renchérissement des rentes AVS/AI, des prestations complémentaires et de la rente-pont pour les chômeurs âgés au 1er janvier 2023. Pour cela, il procède à une augmentation chaque deux ans, en tenant compte de l'augmentation de l'indice des prix à la consommation (IPC) pour moitié et de l'indice des salaires pour l'autre moitié. Si l'IPC augmente de plus de 4 pour cent une certaine année, le Conseil fédéral procède à une augmentation l'année suivante et non pas tous les deux ans.
Le 1er janvier 2023, le Conseil fédéral a procédé à une augmentation des rentes. Pour calculer le nouvel indice, il s'est fondé - comme le prévoit la loi - sur le nouvel indice IPC et sur l'indice des salaires nominaux de l'année 2021, ainsi que sur les prévisions pour l'année 2022 concernant ces deux indices. En 2021, l'indice des salaires nominaux avait baissé de 0,2 pour cent et le renchérissement annuel moyen s'était élevé à 0,6 pour cent. En 2022, l'augmentation de l'indice des salaires nominaux avait été estimée à 2 pour cent et l'évolution moyenne des prix à 3 pour cent. Les calculs effectués sur cette base ont conduit à relever le montant minimal de la rente de vieillesse complète, conformément à l'article 34 LAVS, de 2,5 pour cent - soit de 30 francs - à 1225 francs, tandis que la rente maximale a été fixée à 2450 francs par mois, soit une augmentation de 60 francs.
En réalité, il s'avère que le renchérissement fut de 0,3 pour cent supérieur à ce qui avait été retenu par le Conseil fédéral. Cette situation est exceptionnelle. En principe, au cours des précédentes années, l'augmentation des salaires avait été supérieure à l'IPC et l'augmentation des rentes avait été ainsi supérieure à l'IPC.
A la suite de la motion 22.3792 adoptée par le Parlement, le Conseil fédéral a proposé le message et le projet de loi qui nous sont soumis aujourd'hui. Le projet a pour but d'adapter de manière exceptionnelle les rentes de l'AVS, de l'AI, les prestations transitoires pour les chômeurs âgés et les prestations complémentaires au renchérissement selon l'indice des prix à la consommation. Le projet de loi consiste en une modification de la loi sur l'AVS dont la durée est limitée à la fin 2024 et prévoit une adaptation unique des rentes de vieillesse et de survivants. L'adaptation concerne également les rentes de l'AI. L'augmentation extraordinaire tiendra compte uniquement de la hausse des prix et non de la progression des salaires.
Selon les données de l'Office fédéral de la statistique, comme je l'ai déjà relevé, le renchérissement s'est élevé à 2,8 pour cent au lieu de 2,5 pour cent. Il est donc question de la différence de 0,3 point. Cette augmentation signifierait, si nous acceptions le projet, une augmentation de 1225 francs à 1232 francs de la rente minimale AVS, soit une augmentation mensuelle de 7 francs. La rente maximale quant à elle serait augmentée de 14 francs, passant de 2450 francs à 2464 francs. Cette augmentation de 7 à 14 francs coûterait 418 millions de francs de plus à l'AVS.
Le projet de loi présenté prévoit de ne pas ponctionner largement la Confédération, qui ne participerait qu'à hauteur de 2,5 millions de francs pour les prestations complémentaires sur les 418 millions de francs. Le quasi demi-milliard de francs dépensé de plus grèverait ainsi lourdement l'AVS, alors qu'elle est en cours d'assainissement. On se souvient des débats concernant AVS 21.
Pour la majorité de la commission, ce projet de loi doit dès lors être rejeté. Le mécanisme actuel d'adaptation des rentes fonctionne bien, preuve en est l'augmentation substantielle adoptée en début d'année. La très petite différence d'augmentation promise avec cette loi - 2,8 contre 2,5 pour cent - aura par contre des conséquences financières très importantes pour l'AVS, que les citoyens et les actifs, en particulier, devront payer. Je vous rappelle qu'il s'agit d'un demi-milliard de francs quasiment pour 7 francs d'augmentation pour les plus petites rentes. Vu les montants modiques, la modification proposée porte sur une politique essentiellement symbolique au regard des coûts qui, eux, ne le sont pas. Les actifs, eux, n'ont pas vu par contre leur salaire progresser dans une telle proportion en 2022, comme cela a été exposé.
Pour la minorité de la commission, la loi doit être soutenue au motif qu'elle met en oeuvre l'article 112 de la Constitution, qui prévoit une adaptation des rentes au moins à l'évolution des prix.
Au final, par 13 voix contre 11 et 0 abstention, la majorité a décidé de ne pas entrer en matière et vous invite à en faire autant.
S'agissant des deux autres motions, Bischof 22.3803 et Rechsteiner Paul 22.3799, elles ont le même contenu que la motion 22.3792 adoptée en décembre dernier, à l'origine du présent texte de loi.
Pour des raisons formelles, et dès lors que les motions sont déjà mises en oeuvre par le projet qui vous est soumis, la commission propose de les rejeter sans opposition.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Bundesrat passt die ordentlichen Renten der AHV bereits heute alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres an die Lohn- und Preisentwicklung an. Die gesetzliche Grundlage findet sich in Artikel 33ter des AHV-Gesetzes. Dabei kommt der sogenannte Mischindex zur Anwendung. Dieser ist das arithmetische Mittel des Lohnindexes und des Landesindexes der Konsumentenpreise, wobei die Entwicklung seit der letzten Rentenanpassung massgebend ist.
Früher passte der Bundesrat die Renten dann an, wenn der Landesindex für Konsumentenpreise innerhalb eines Jahres um mehr als 4 Prozent angestiegen war. Zuletzt wurden die ordentlichen Renten per 1. Januar 2023, also erst vor zwei Monaten, neu festgelegt. Trotzdem nahm nach dem Nationalrat am 12. Dezember 2022 auch der Ständerat die Motion 22.3792 an.
Die Motion war am 16. Juni 2022 im Nationalrat eingereicht worden. Sie fordert eine ausserordentliche Anpassung der ordentlichen AHV-Renten sowie der Ergänzungsleistungen zur AHV (EL) und der Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜL). Der Bundesrat hatte die Ablehnung der Motion beantragt, weil dadurch der Reformbedarf der AHV um weitere gut 400 Millionen Franken erhöht wird, und das wegen der Finanzierung einer Vorlage, die aus seiner Sicht nicht notwendig und aus finanzpolitischer Sicht abzulehnen ist.
Um die vom Parlament verlangte Anpassung der ordentlichen Renten, der EL und der ÜL nur an den Landesindex der Konsumentenpreise - ohne Berücksichtigung des Lohnindexes - vornehmen zu können und um das Ziel zu erreichen, die Renten für das Jahr 2023 anzupassen, bedarf es einer dringlichen und befristeten Änderung des AHV-Gesetzes bis Ende 2024. Diese muss eine einmalige Anpassung der AHV festlegen. Diese Anpassung gilt auch für die Renten der IV. Für die ausserordentliche Erhöhung wird nur der Preisanstieg, nicht aber das Lohnwachstum berücksichtigt. Die Teuerung des Jahres 2022 beträgt gemäss Messungen des Bundesamtes für Statistik 2,8 Prozent. Die Differenz zur bereits vorgenommenen Rentenerhöhung per 1. Januar 2023 beträgt 0,3 Prozentpunkte. Für den Fall, dass die Änderung am 1. Juli 2023 in Kraft tritt, soll die Minimalrente um monatlich 7 Franken - von 1225 Franken auf 1232 Franken - erhöht werden. Die Maximalrente wird um 14 Franken - von 2450 Franken auf 2464 Franken - erhöht. Diese vorübergehende Regelung soll bis zur nächsten ordentlichen Rentenanpassung gelten, welche voraussichtlich per 1. Januar 2025 vorgenommen wird.
Um den Anteil der gesetzlich stark gebundenen Ausgaben im Bundeshaushalt nicht weiter zulasten der schwach gebundenen Ausgaben zu erhöhen, beteiligt sich der Bund nicht an der Finanzierung dieser ausserordentlichen Rentenanpassung. Das bedeutet, dass die Vorlage in den Jahren 2023 und 2024 zu einer Mehrbelastung der AHV von insgesamt 418 Millionen Franken führt.
Der Bundesrat hat die Vorlage erst letzte Woche - am Mittwoch, 22. Februar 2023 - zuhanden der Bundesversammlung verabschiedet. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat die Vorlage vorgestern vor Sessionsbeginn vorberaten. Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihrem Rat mit 13 Stimmen, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten. Folgende Argumente wurden aufgeführt:
1. Die bestehenden Regeln zur Anpassung der Renten sind sinnvoll und gerecht, sodass wir nicht kurzfristig eingreifen müssen. Es gibt einen Automatismus und eine Formel, mit denen die Renten alle zwei Jahre angepasst werden. Der Durchschnitt zwischen Teuerung und Lohnentwicklung, der zur Anwendung kommt, gewährleistet somit, dass auch Rentnerinnen und Rentner an der Zunahme des allgemeinen Wohlstandsniveaus partizipieren können. Wir kommen gerade aus einer längeren Phase mit negativer Teuerung. Hätten wir die Renten in dieser Zeit nicht dem Mischindex, sondern nur der Teuerung angepasst, so wären die Rentnerinnen und Rentner wesentlich schlechter gefahren.
2. Die Teuerung von 2,8 statt 2,5 Prozent soll in die Neuberechnung der Renten einfliessen. Diese minimale Differenz rechtfertigt nie und nimmer den enormen Aufwand und die hohen Kosten, die mit dieser Vorlage einhergehen.
3. Es geht um die eben erst sanierte AHV. Diese soll nicht gleich wieder mit fast einer halben Milliarde zusätzlich belastet werden.
4. Schliesslich würde das Ziel der Motion, die Stärkung der Kaufkraft des Mittelstandes, durch eine Rentenerhöhung von lediglich monatlich 7 Franken nicht erreicht.
Die Kommissionsminderheit, bestehend aus elf Vertretern, beantragt, auf die Vorlage einzutreten. Aus Sicht der Minderheit gilt es jetzt, die Kaufkraft des Mittelstandes möglichst sofort zu stützen und zu stärken. Auch eine Rentenerhöhung um monatlich 7 Franken würde für die betroffenen Personen sehr wohl ins Gewicht fallen.
Noch zu den zwei Motionen 22.3803 und 22.3799: Beide Motionen wurden als Konsequenz des Nichteintretensantrages der Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit einstimmig zur Ablehnung empfohlen.
Lohr Christian · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Worüber sprechen wir jetzt? Es geht um einen fairen Umgang beim Kaufkraftverlust. Der Bundesrat hat uns eine Gesetzesvorlage unterbreitet, die sich der Anpassung der Renten widmet. Es geht darum, einen gerechten Ausgleich der Inflation für die Ärmsten in unserem Land, die der drohenden Preisspirale wehrlos ausgesetzt sind, vorzubereiten. Wir haben dieses Thema im Herbst ja schon einmal ausführlich behandelt, und wir wissen, dass wir - auch wenn nachher möglicherweise anderes behauptet wird - in den letzten Monaten eine doch historisch hohe Inflationsrate zu bekämpfen hatten. Wir müssen uns, und auch das ist gefragter Realismus in dieser Zeit, eingestehen, dass die ganze Inflationsgeschichte eben noch nicht vorbei ist. Wir leben in einem Umfeld, in dem es gerade auch gilt, die Menschen nicht zu vergessen, die sich nicht wehren können, die keine zusätzlichen Möglichkeiten haben zu reagieren. Das sind Personen, die betroffen sind von einem Paket, das zusammen mit den steigenden Krankenkassenprämien kommt - es ist ein Paket, das Ängste auslöst und das Existenzängste steigert.
Zu handeln haben wir hier drin beschlossen. Es ist ein Gebot der Stunde und wird es möglicherweise auch noch bleiben. Wir wollen - zumindest da sind wir uns alle schon mal einig - auch die Kaufkraft dieser Personengruppe erhalten.
Der Bundesrat hat, namentlich auch auf Druck unserer Fraktion, die Zeichen der Zeit verstanden und bei der Rentenanpassung doch eine signifikante Erhöhung umgesetzt. Die aktuelle Vorlage stellt nun ein weiteres Bemühen dar, unsere Motion 22.3792, die von der Ratsmehrheit angenommen wurde, sauber umzusetzen. Ob alles in dieser Vorlage wirklich so sinnvoll, zweckmässig und umsetzbar ist, darüber kann man nicht nur diskutieren, sondern wir als Parlament müssen darüber diskutieren. Genau das ist nämlich unsere Aufgabe. Deshalb vertrete ich hier die Minderheit Lohr, die auf dieses Geschäft eintreten und sich in diesem Punkt nicht einfach aus der Verantwortung schleichen will.
Ja, ich gebe beiden Kommissionssprechern durchaus recht: Die Frage der Finanzierung ist noch besser zu regeln. Dem stimme ich zu, und wir werden auch da Lösungen finden müssen.
Wenn ich jetzt, von mir aus gesehen, ein bisschen in die rechte Hälfte des Parlamentssaals schaue: Ja, meine Damen und Herren, ich glaube Ihnen durchaus, dass Sie nicht gleichgültig erscheinen wollen, dass Sie nicht respektlos gegenüber den Ärmsten und auch nicht kaltschnäuzig wirken wollen; das glaube ich Ihnen alles. Wir müssen aber jetzt schauen, dass wir eben den fairen Umgang - ich betone das nochmals - auch mit dieser Gruppe nicht verlieren, dass wir eintreten und eine saubere, eine faire Debatte in der Kommission und später dann auch wieder hier im Rat führen.
Ich möchte noch andeuten, dass ich hier gleichzeitig auch für die Fraktion gesprochen habe.
Meyer Mattea · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Steigende Mieten, explodierende Krankenkassenprämien, Nebenkosten, die zunehmen und ansteigen, die Teuerung: Das bedeutet für Rentnerinnen und Rentner einen Kaufkraftverlust, und zwar einen massiven Kaufkraftverlust. Bis Ende 2024 kann sich dieser Verlust auf bis zu 8 Prozent von ihrem Einkommen belaufen, umgerechnet auf 450 Franken im Monat. Das macht auf das Jahr gerechnet eine Monatsrente aus, die den Menschen im Portemonnaie fehlt, nur weil die Preise ansteigen. Das ist ein persönlicher Verlust, weil das für die Rentnerinnen und Rentner heisst, dass sie nach einem Leben voller Arbeit ihren Ruhestand nicht geniessen können. Das ist aber auch volkswirtschaftlicher Unsinn, weil ein Kaufkraftverlust bedeutet, dass die Menschen weniger ins Restaurant gehen, dass die Rentnerinnen und Rentner sich zweimal überlegen müssen, ob sie einen Ausflug machen können oder das Geschenk für das Enkelkind drinliegt.
Wenn wir die Kaufkraft schützen wollen, dann müssen wir die Teuerung vollständig - ich betone: vollständig - ausgleichen, wie das die vorliegende angenommene Motion möchte. Das ist anständig gegenüber den Betroffenen, das ist volkswirtschaftlich sinnvoll und entspricht dem, was in der Bundesverfassung in Artikel 112 steht, wonach die AHV-Renten mindestens der Preisentwicklung angepasst werden.
Die AHV-Renten werden alle zwei Jahre angepasst. Die aufgelaufene Teuerung seit der letzten Anpassung beläuft sich auf 3,4 Prozent und nicht auf 2,5 Prozent, wie das der Bundesrat ursprünglich wollte. Sie beläuft sich auch nicht auf 2,8 Prozent, wie das die Vorlage möchte, die jetzt auf dem Tisch liegt. Der Bundesrat schlägt darin lediglich 2,8 Prozent vor, was aber immerhin die vollständige Teuerung für das Jahr 2022 ausgleicht. Zusätzlich zu dem, was der Bundesrat bereits im Oktober beschlossen hat, möchte er noch 0,3 Prozent mehr ausgleichen. Das ist das Minimalprogramm, um die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner schützen zu können.
Aber selbst das ist der Mehrheit der Kommission offenbar zu viel. Damit nehmen Sie einen Kaufkraftverlust der Rentnerinnen und Rentner in Kauf, nicht nur bei der AHV, sondern einen massiven Kaufkraftverlust insgesamt. Wir dürfen in dieser Situation nicht vergessen, dass die Pensionskassenrente gar keinen Teuerungsausgleich kennt. Da wird der Kaufkraftverlust bei ansteigender Teuerung nicht ausgeglichen. Bei der AHV-Rente soll er immerhin zumindest zu einem Teil ausgeglichen werden.
Jetzt kommen Sie und sagen, das sei lächerlich, es sei den Aufwand nicht wert, es sei ein viel zu kleiner Betrag. Ja gut, wir können den Betrag gerne erhöhen. Jedes einzelne Mal, wenn wir hier drin gestanden sind, um die AHV-Renten endlich zu erhöhen, sind Sie gekommen und haben gesagt, es sei viel zu viel, das könnten wir uns nicht leisten. Wenn wir jetzt einen Minischritt machen wollen, um die Kaufkraft der Menschen zumindest zu schützen, sagen Sie, das sei lächerlich und die Umsetzung nicht wert.
Ich bitte Sie wirklich, im Interesse all jener Menschen, die ein Leben lang hart gearbeitet haben und es verdient haben, dass wir uns um ihre Kaufkraft kümmern, auf diese Vorlage einzutreten.
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Une minute suffira. Il suffit de vous relire l'article 112 alinéa 2 lettre d de la Constitution: "les rentes sont adaptées au moins à l'évolution des prix."
Ich wiederhole auf Deutsch: "Die Renten werden mindestens der Preisentwicklung angepasst."
Mesdames et Messieurs les membres du groupe UDC, Mesdames et Messieurs les membres du groupe libéral-radical, où est passé votre amour de la Constitution? Quand il s'agit de l'AVS, nous aimerions que vous soyez autant attachés au respect de la Constitution que dans tous les autres sujets. Appliquer simplement le texte fondamental, cela signifie entrer en matière sur ce projet et, au moins, adopter la version du Conseil fédéral. En réalité, si on voulait appliquer la Constitution, l'augmentation devrait se monter à 0,9 pour cent, si on se basait sur la dernière indexation. S'il vous plaît, aussi pour l'AVS, respectez la Constitution!
Sauter Regine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Herr Kollege Maillard, Sie berufen sich immer wieder auf die Verfassung, in der es heisst, dass die Renten mindestens der Teuerung angepasst werden.
Stimmen Sie mir aber zu, dass wir den Verfassungsauftrag zuerst immer in ein Gesetz umsetzen müssen? Das ist hier passiert. Dieses Gesetz legt genau fest, wie die Renten der Teuerung anzupassen sind, nämlich gemäss Mischindex. Stimmen Sie mir zu, dass Sie also das Gesetz ändern müssten, und zwar grundsätzlich, wenn Sie das infrage stellen?
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Gerade dafür stellen wir einen Antrag auf eine Gesetzesänderung.
Le texte de loi est intéressant: pour le législateur de l'époque, l'indice mixte était forcément plus favorable que l'évolution des prix, parce qu'en principe, dans l'histoire récente de notre économie, les salaires ont augmenté davantage que le coût de la vie. C'est le phénomène historique que vous avez de la peine à prendre en compte: depuis ces dernières années, les salaires réels ont de la peine à suivre l'évolution des prix. C'est la raison pour laquelle, maintenant, il faut au moins respecter la volonté du législateur de l'époque et la Constitution en modifiant la loi. C'est exactement ce que le Conseil fédéral propose.
Sauter Regine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ja, es ist Wahlkampf. Wahlkampf ist der einzige Grund, weshalb wir hier heute darüber diskutieren, einem Teil der Schweizer Bevölkerung zulasten der übrigen Bevölkerung ein Geschenk zu machen. Man kann nicht einmal von "billigem Wahlkampf" sprechen, denn die ganze Übung kostet die Gesellschaft sehr viel.
Es gibt - lassen Sie mich das deutlich sagen - keinen Grund und schon gar keinen guten Grund, weshalb die AHV-Renten dieses und nächstes Jahr in ausserordentlicher Weise zusätzlich aufgestockt werden sollten. Es gibt aber viele, genau genommen vier Gründe, die dagegen sprechen.
Erstens sind die bestehenden Regeln zur Anpassung der Renten sinnvoll und haben ihre Berechtigung. Man muss sie nicht kurzfristig über den Haufen werfen. Es gibt einen gesetzlich vorgesehenen Automatismus - alle zwei Jahre werden die Renten angepasst - und eine Formel, die Sinn macht und gerecht ist. Der Durchschnitt zwischen Teuerung und Lohnentwicklung, der zur Anwendung kommt, gewährleistet nämlich, dass Rentnerinnen und Rentner nicht nur einen Teuerungsausgleich erhalten, sondern auch an der Zunahme des allgemeinen Wohlstands partizipieren können. Das rufe ich in Erinnerung, wenn die Linke sagt, dass das nun nicht mehr gelten solle.
Wir haben eine längere Phase negativer Teuerung hinter uns. Hätte man die Renten in dieser Zeit nur an die Teuerung angepasst, dann wären die Rentner wesentlich schlechter gefahren, als dies dank des Mischindexes der Fall war. Die Renten stiegen nämlich in den Jahren 2000 bis 2021 um 19 Prozent an, während die Teuerung in dieser Zeit lediglich 8 Prozent betrug - man rechne.
Das interessiert heute aber niemanden mehr, denn nun haben wir ja eine extreme Teuerung; das könnte man zumindest meinen, wenn man die linke Seite hört. In Tat und Wahrheit liegt die Teuerung aber historisch gesehen nicht besonders hoch, und im internationalen Vergleich steht die Schweiz sogar sehr gut da. Dennoch lautet die Forderung: Statt einer Teuerung von 2,5 Prozent muss eine solche von 2,8 Prozent in die Neuberechnung der Renten einfliessen. Das ist eine Differenz von 0,3 Prozentpunkten. In Zahlen heisst das: Die Mindestrente würde ab Juli 2023 um 7 Franken pro Monat erhöht, die Maximalrente um 14 Franken pro Monat. Das ist sehr viel Lärm für sehr wenig Wirkung im Ziel, kann man da nur sagen.
Die Forderung bringt aber - ich komme zum zweiten Grund - sehr viele zusätzliche Sorgen für die AHV, denn damit wird unserem wichtigsten Sozialwerk eine absolut unnötige zusätzliche finanzielle Belastung auferlegt. Wir wissen es: Die Prognosen sind schlecht. Bereits ab 2029 wird die AHV wieder ins Ungleichgewicht fallen. Ungeachtet dessen will man nun die Ausgaben der AHV um rund 420 Millionen Franken pro Jahr erhöhen, und dies ohne Gegenfinanzierung. Darüber macht man sich ja dann Gedanken, wenn es so weit ist, habe ich von Herrn Lohr gehört. Das ist verantwortungslos.
Die ganze Übung ergibt drittens auch sozialpolitisch keinen Sinn. Die Begründung, dass gerade Personen mit sehr tiefen Einkommen, die am Rande des Existenzminimums leben, auf einen vollen Teuerungsausgleich angewiesen sind, ist nachvollziehbar. Nur helfen Sie gerade diesen Menschen mit dieser Übung überhaupt nicht. Alle Ergänzungsleistungen werden neu berechnet werden. Es ist ein Nullsummenspiel.
Hingegen erhalten Personen mit einer Maximalrente diesen Betrag auch, auch wenn sie ihn gar nicht brauchen. Es ist einmal mehr das Giesskannenprinzip pur, und ich frage Sie: Mit welcher Begründung erhalten Rentnerinnen und Rentner dieses Geschenk, Familien aber nicht - eine Bevölkerungsgruppe, die es allenfalls sogar nötiger hätte? Die Familien dürfen es dann einfach über die Lohnabzüge bezahlen. Fair ist anders, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der selbsternannten Familienpartei. Das ist wirklich eine seltsame Haltung.
Dies bringt mich zum vierten und letzten Punkt, dem administrativen Leerlauf, den diese Gesetzesänderung zur Folge haben wird. Sämtliche Systeme der Ausgleichskassen müssen per Juli zum zweiten Mal in diesem Jahr angepasst werden. Sämtliche laufenden Ergänzungsleistungen müssen auf dann neu berechnet werden - ein Aufwand sondergleichen.
Beginnen Sie in diesem Sinne endlich, Verantwortung für die AHV zu übernehmen. Kommen Sie zur Vernunft, zeigen Sie, dass man auch gescheiter werden kann, stoppen Sie diese Übung, bevor es zu spät ist, verabschieden Sie sich von dieser Symbolpolitik.
Wir beantragen Nichteintreten auf dieses Geschäft und bitten Sie, das Gleiche zu tun.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Chère collègue, vous avez parlé de campagne électorale. Pourtant, la mesure présentée aujourd'hui a été discutée l'automne passé dans le cadre du débat d'actualité sur le pouvoir d'achat. Que fait votre parti aujourd'hui pour améliorer le pouvoir d'achat des personnes âgées?
Sauter Regine · Mit-F · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Ich habe es ausgeführt: Die Renten werden per Anfang Jahr angepasst. Das ist bereits geschehen, wie es alle zwei Jahre üblich ist, und zwar gemäss Mischindex, der korrekt und richtig ist. Damit fahren die Rentnerinnen und Rentner gut.
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich beantrage Ihnen, wie wir das bereits im Herbst getan haben, nicht auf diese Vorlage einzutreten.
Als wir die Motion 22.3792 der Mitte-Fraktion, "Kaufkraft schützen! Sofortiger Teuerungsausgleich bei den AHV-Renten", im Herbst im Rahmen einer ausserordentlichen Debatte angenommen haben - übrigens mit einer sehr knappen Mehrheit von 99 zu 92 Stimmen -, war die Situation gegenüber heute noch eine andere. Damals kannten wir die genauen Zahlen der Teuerung noch nicht, die nun der Entscheidung zugrunde liegen, welche der Bundesrat entsprechend bereits getroffen hat.
Wir hatten damals - im Oktober war das - eine Teuerung von prognostiziert 3,4 Prozent oder noch mehr. Ich muss einfach sagen: Im Ausland lag die entsprechende Teuerung bei 8 oder mehr Prozent. Der Vergleich ist klar.
Auch klar ist, dass der Bundesrat diese Vorlage, die wir heute beraten, dem Parlament contre coeur vorlegt. Das kommt in der Vorlage deutlich zum Ausdruck, weil auch der Bundesrat der Meinung ist, dass er seine verfassungsmässigen Pflichten mit der Anpassung, die er per 1. Januar in Kraft gesetzt hat, umgesetzt hat. Der Mechanismus zur Anpassung der Renten, der Mechanismus zur Erhaltung der Kaufkraft insbesondere auch der Rentner, ist im Gesetz klar geregelt; es wurde bereits mehrfach erwähnt. Es ist auch gesagt worden, wie das geschehen ist: Es ist auf der Basis einer Inflation von 2,5 Prozent geschehen. Was jetzt in dieser Aktion noch zusätzlich obendrauf gewurstelt werden soll, ist die festgestellte restliche Teuerung von 0,3 Prozent. Insgesamt erreichen wir für die Rentnerinnen und Rentner, für die Sie etwas Gutes tun wollen, nichts wesentlich Besseres. Wir schaffen aber eine Ungleichbehandlung in Bezug auf die Kaufkraft der restlichen Bevölkerung und schwächen gleichzeitig die AHV mit einer zusätzlichen Belastung, die nicht finanziert ist.
Entsprechend bitte ich Sie, auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Mettler Melanie · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Rentenhaushalte sind nicht grundsätzlich arm. Die reichsten Haushalte in der Schweiz sind Rentenhaushalte - aber eben nicht alle. Die Ungleichheit ist sehr gross. Umso wichtiger ist es, in dieser aufgeladenen Debatte ein paar sachliche Fakten in den Vordergrund zu rücken.
Die reichsten 20 Prozent der Rentenhaushalte haben, wenn alle Fixkosten - Wohnen, Steuern, Gesundheitskosten - bereits bezahlt sind, pro Monat im Durchschnitt immer noch über 9000 Franken übrig. Für diese privilegierten Haushalte sollen nun 2,5 Prozent regulärer Teuerungsausgleich und Rentenerhöhung nicht genügen, nein, die letzten 0,3 Prozent bis zum vollen Teuerungsausgleich von 2,8 Prozent sollen auch noch nötig sein. Nebst der Erhöhung bei der Maximalrente um 60 Franken gemäss regulärer Rentenanpassung soll die Rente nochmals um 14 Franken steigen. Ist das gerecht? Ist es gerecht, wenn die, die heute schon eine hohe Rente haben, eine noch höhere Rente bekommen?
Diejenigen, die schon heute eine kleine Rente haben, bekommen halt auch nur ein kleines bisschen mehr: Nebst der Rentenerhöhung um 30 Franken bei der Minimalrente gemäss regulärer Rentenanpassung kommen zusätzlich 7 Franken dazu. Ist das gerecht? Es gibt nämlich auch die Rentenhaushalte, die kaum über die Runden kommen und wo jeder Franken umgedreht werden muss. Während 40 Prozent der Rentenhaushalte sehr privilegiert sind, haben z. B. die ärmsten 20 Prozent der Rentenhaushalte von Alleinstehenden nach Abzug der Fixkosten und Steuern nur noch 500 Franken im Monat als freies Einkommen zur Verfügung. Das soll reichen für Ernährung, Kleider, Soziales, Kommunikation und Mobilität, für das Finanzieren des Alltags und für Aussergewöhnliches, für den gelegentlichen Kaffee im Quartierrestaurant und für die Weihnachtsgeschenke für Freunde und Familie. Das ist zu wenig, das ist auch nicht gerecht.
Der Handlungsbedarf ist also bei den ärmsten Rentenhaushalten gegeben, nicht bei den reichsten. Es fragt sich, mit welchem Instrument man diese am wirkungsvollsten erreicht.
Es bringt uns halt nicht weiter, wenn die Linke eine Politik macht und so tut, als gäbe es die reichsten Rentenhaushalte nicht, und die Bürgerlichen eine Politik machen und so tun, als gäbe es die ärmsten Rentenhaushalte nicht. Ein interessanter Bericht der Verwaltung, auf Nachfrage der Grünliberalen erstellt, zeigt Möglichkeiten auf, wie wir diese schwächsten Rentenhaushalte mit einer simplen Anpassung der Rentenformel stützen könnten. Das erfolgt bei minimalen finanziellen Auswirkungen, die nämlich in etwa so hoch sind wie jetzt mit diesem zusätzlichen, symbolischen Teuerungsausgleich von 0,3 Prozent.
Die Grünliberalen haben sich in der ausserordentlichen Session zur Kaufkraft im vergangenen Herbst zu den Prinzipien der sozialen Sicherheit bekannt. Wir streben eine Gesellschaft an, in der Chancengleichheit herrscht, Selbstverantwortung gewürdigt wird und verlässlicher Schutz gegenüber den Schwächsten gewährleistet wird. Wir stehen dafür ein, dass die schwächsten Haushalte zur Wahrung der sozialen Sicherheit entlastet werden, sobald der Bedarf etabliert ist. Folglich sollen Instrumente bedarfsgerecht und zielgerichtet wirken. Es bringt auch nichts, neue Systeme einzurichten, sondern es sind eben die etablierten Kanäle zu nutzen. Dazu stehen wir immer noch.
Ich habe mir noch einmal die Voten aus der Debatte im Herbst 2022 angesehen. In der damaligen Debatte sind Horrorszenarien entworfen worden, die einfach nicht eingetroffen sind. Letzten Herbst wurden Vergleiche mit Krisenszenarien und Hilfspaketen wie während der Pandemie oder anlässlich der Rettung der UBS herangezogen und analog zu Rettungsschirmen für Unternehmen Härtefalllösungen für die Privathaushalte verlangt. Diese Befürchtungen haben sich glücklicherweise nicht bestätigt. Auch die Befürchtung der Bundesratsparteien, dass die Regierung nicht für die Bevölkerung aktiv würde, hat sich ja wenigstens in diesem Fall jetzt auch nicht bewahrheitet.
Die Grünliberalen lehnen diese Vorlage wie schon die zugrunde liegende Motion aufgrund der nicht eingetroffenen Befürchtungen grossmehrheitlich ab, setzen sich aber weiterhin aktiv für bedarfsgerechte und zielgerichtete Massnahmen zum Schutz der Schwächsten ein.
Maillard Pierre-Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Mme Mettler, vous avez argumenté en disant que la solution "prozentual", la solution en pour cent, ne permettrait pas d'atteindre la cible, c'est-à-dire d'améliorer les plus petites rentes. Mais en entrant en matière sur le projet de loi et en l'examinant en commission, vous pourriez proposer une autre solution, par exemple une solution qui prévoirait un forfait. Donc, pour pouvoir réaliser ce que vous suggérez, il faut entrer en matière. C'est la question que je vous pose: pourquoi ne voulez-vous pas profiter de l'examen de ce projet de loi pour concrétiser les idées que vous venez de développer?
Mettler Melanie · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Wie bei jeder Beratung des Gesetzes wird die grünliberale Fraktion ihre auf Bedarfs- und Generationengerechtigkeit ausgerichteten Lösungsvorschläge einbringen.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Wir von der grünen Fraktion sind klar für Eintreten und würden diese Vorlage mit Anpassungen auch unterstützen. Die AHV ist und bleibt wegen ihrem Umlageverfahren die beste, sicherste und eben auch gerade fairste Sozialversicherung, die wir haben. In diese zahlen auch, Kollegin Mettler, die Leute mit Millionensalären ein. Davon profitieren 92 Prozent der Bevölkerung, sprich, sie zahlen weniger ein als das, was sie am Schluss als Rente erhalten; 8 Prozent zahlen mehr ein als das, was sie am Schluss als Rente erhalten, weil die AHV gedeckelt ist.
Die Minimalrente ist mit rund 1200 Franken bei einem Beitrag von 4,35 Prozent nicht hoch. Das ist richtig. Aber sie ist trotzdem deutlich besser als alles, was wir in der zweiten Säule haben, gerade auch mit dem, was jetzt in der Vorlage 20.089 beschlossen wurde. Es gilt also, die AHV weiter zu stärken, weil sie vor allem denjenigen wirklich dient, die ein kleines Einkommen haben.
Wir hätten gerne mehr, selbstverständlich; wir hätten ja auch einen Verfassungsauftrag, der lautet, die AHV solle für alle existenzsichernd sein. Natürlich ist sie das mit der Minimalrente von rund 1200 Franken nicht. Ich bitte Sie also gerne darum, diese Anträge einzubringen. Wir haben das bereits getan. Die bürgerliche Seite hat die Anträge abgelehnt, mit denen wir in der AHV endlich die Existenzsicherung geschaffen hätten. Die zweite Säule funktioniert mit ihrem Kapitalverfahren nur für diejenigen mit hohen Löhnen gut. Aber Ihr immer wieder bemühtes "Sparsäuli" bleibt bei einem kleinen Lohn klein, und damit geht es am Schluss nicht auf.
In der AHV ist sogar die Maximalrente von 2450 Franken erst knapp existenzsichernd. Bei der AHV beträgt die Durchschnittsrente aber rund 1800 Franken. Wir haben also einen offensichtlichen Nachhol- bzw. Ausbaubedarf. Das Minimum gemäss der Verfassung ist nun wirklich, die AHV mindestens der Teuerung anzupassen, gerade auch angesichts der hohen Lebenshaltungskosten. Ich weiss nicht, was Sie rechnen. Wenn nur schon die Krankenkassenprämien im Schnitt um 6,6 Prozent wachsen und wir bei einer Vorlage einen Teuerungsausgleich von 2,8 Prozent vorsehen, dann haben wir einen ziemlichen Gap, bis nur schon die Krankenkasse ausgeglichen wäre.
Für Leute mit tiefen Renten ist die Erhöhung wichtig. Auch wenn es nur 7 Franken sind, ist sie für sie wichtig. Es geht darum, ob sie sich einen Kaffee kaufen oder eben nicht kaufen können. Wenn Sie das so beklagen: Mit dem Mischindex erhöhen wir die Rente alle zwei Jahre normalerweise um rund 10 Franken. Ich habe Sie noch nie sagen gehört: "Ach, das lohnt sich ja nicht. Geben wir doch mehr!" Ich würde mich freuen, eine solche Vorlage von Ihnen zu sehen.
Die jetzige Vorlage sieht vor, den Ausgleich von 2,5 Prozent, der bereits gesprochen wurde, noch um 0,3 Prozent zu erhöhen. Hätten wir uns aber auf die offizielle Teuerung von 2021 und 2022 gestützt, wären wir eigentlich sogar bei 3,4 Prozent Teuerung, die auszugleichen wären, damit die Kaufkraft wenigstens in etwa erhalten bliebe. Ich hoffe doch sehr, dass wir nicht gegen die Verfassung entscheiden, die sagt, dass die Teuerung auszugleichen sei. Der Mischindex gleicht heute in etwa die Hälfte aus. Es gibt bereits eine Entwertung der AHV-Renten, weil heute gemäss Gesetz kein voller Teuerungsausgleich ausbezahlt wird.
Wir bitten Sie also, einzutreten und dann im Entwurf gewisse Anpassungen vorzunehmen, nicht zuletzt beim Anteil des Bundes, den er selbstverständlich zu übernehmen hat. Ich bitte Sie einzutreten - für die Verfassung und vor allem für unsere Rentner und Rentnerinnen.
Berset Alain · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Le projet sur lequel vous vous penchez ce matin répond en fait à une motion du Parlement qui a été transmise au Conseil fédéral l'année dernière. Cette motion vise, explicitement, sans possibilité de l'interpréter autrement, une adaptation extraordinaire des rentes de l'AVS et de l'AI de manière à compenser intégralement le renchérissement.
Tout cela intervient dans un contexte dans lequel le Conseil fédéral n'est pas resté sans rien faire, puisque nous avons, conformément à la loi actuelle, adapté les rentes en tenant compte de l'indice mixte. Celui-ci représentait une moyenne entre l'évolution des prix - environ 3 pour cent - et l'évolution des salaires - environ 2 pour cent. L'indice mixte a donc donné ce résultat de 2,5 pour cent, qui a servi de base d'adaptation aux rentes actuelles; l'augmentation est donc de 30 francs pour la rente minimale et de 60 francs pour la rente maximale au 1er janvier de cette année.
Je crois me souvenir qu'au moment où le Parlement nous a transmis la motion, il était déjà clair que le Conseil fédéral faisait l'adaptation avec l'indice mixte; vous avez donc, en connaissance de cause, demandé d'aller plus loin. Pour répondre au mandat du Parlement, nous vous avons transmis une modification de loi urgente, qui vise à adapter pleinement les rentes au renchérissement intervenu en 2022. Nous nous sommes tenus à 2022 sans intégrer 2021, c'est également un choix politique du Conseil fédéral. Compte tenu de l'urgence de cette discussion et de ce dossier, il n'y a pas eu de consultation publique.
Il s'agit d'une adaptation qui concerne non seulement les rentes AVS et les rentes AI, mais aussi les prestations complémentaires et les prestations transitoires. En revanche, les barèmes liés aux cotisations dans les premier et deuxième piliers ne sont pas touchés. Ensuite, comme il s'agit d'une loi urgente, pour appliquer la décision du Parlement, elle a une validité limitée à deux ans, soit jusqu'à la prochaine adaptation des rentes, prévue pour le 1er janvier 2025.
Cela signifie concrètement, cela a été dit dans votre débat, qu'en adoptant ce projet vous auriez la possibilité d'adapter le montant de la rente minimale en le relevant de 7 francs par mois tandis que celui de la rente maximale serait relevé de 14 francs. Vous aurez remarqué que, dans son projet, le Conseil fédéral a décidé de faire une exception pour ce qui concerne la participation de la Confédération au financement de cette augmentation eu égard à la situation difficile qu'elle connaîtra en 2024 et notamment au risque de déficits importants à partir de 2024.
Les coûts ont été mentionnés, il s'agit effectivement de 418 millions de francs pour l'AVS, de 54 millions de francs pour l'AI et d'environ 3 millions de francs pour les prestations complémentaires.
La majorité de votre commission propose de ne pas entrer en matière. Le Conseil fédéral n'a pas fait de proposition de son propre chef, il a simplement répondu à une motion. A l'époque, nous avions proposé le rejet de la motion. Maintenant, comme elle a été adoptée contre notre avis, nous l'avons réalisée en vous soumettant un projet qui tient compte de ce que les auteurs de la motion souhaitaient. Il vous appartient de décider de la manière que vous jugez la plus pertinente d'apporter une réponse au problème soulevé.
Nussbaumer Eric · 1VP-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Die Berichterstatter verzichten auf ein Votum. Wir stimmen über den Eintretensantrag der Minderheit Lohr ab. Die Mehrheit der Kommission beantragt Nichteintreten.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Eintreten ... 92 Stimmen
Dagegen ... 97 Stimmen
(1 Enthaltung)
Nussbaumer Eric · 1VP-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Das Geschäft geht an den Ständerat.