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Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)

59951 · Amtliches Bulletin

Vom 9. März 2023

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/59951/de/agrarpolitik-ab-2022-ap22

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Geschäft: Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) (20.022)

20.022

Agrarpolitik ab 2022 (AP22+)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

1. Bundesgesetz über die Landwirtschaft

1. Loi fédérale sur l'agriculture

Block 2 (Fortsetzung) - Bloc 2 (suite)

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Es geht weiter mit der Agrarpolitik. Hier bitte ich Sie, meine zwei Minderheitsanträge zu unterstützen. Einerseits ist es der Minderheitsantrag zu Artikel 52. Ich will diesen Artikel aufheben. Denn mit diesem Artikel soll der Bund Beiträge für die Finanzierung von Verwertungsmassnahmen zugunsten der inländischen Eierproduktion ausrichten. Absatzförderungen und Marktentlastungen insbesondere für tierische Produkte verzerren hier den Markt gegenüber den pflanzlichen Produkten. Sie generieren mehr Produktion, welche mit der Forderung nach einer standortangepassten Bewirtschaftung nach Artikel 104a der Bundesverfassung nicht mehr vereinbar ist.

Wenn Sie es mit einer gesamtheitlichen Ernährungspolitik ernst meinen, welche nicht in die Konsumentscheide eingreift, dann sollten Sie nicht auf der Angebotsseite subventionieren und den Markt verzerren. Wir haben heute eine Marktstützung bei den Eiern von rund 1,7 Millionen Franken pro Jahr. Damit werden die saisonalen Schwankungen im Eierverbrauch geglättet. Das heisst, an Ostern zum Beispiel werden industriellen Verarbeitern im Rahmen von sogenannten Aufschlagaktionen pro verbrauchtem Ei 9 Rappen ausbezahlt. Zusätzlich werden mit einem Bundesbeitrag im Detailhandel die Eier verbilligt. Das hat z. B. Avenir Suisse schon 2018 in ihrem Bericht "Eine Agrarpolitik mit Zukunft" aufgezeigt. Es handelt sich hier um eine biodiversitätsschädigende Subvention, als welche sie auch der Bericht der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft identifiziert hat. Ich bitte Sie, meine Minderheit zu unterstützen und diese verzerrenden Beiträge zur Inlandeierproduktion in Artikel 52 zu streichen.

Ich komme zu meiner zweiten Minderheit. In Artikel 70b schlage ich einen neuen Absatz 4 vor. Mit dieser Ergänzung des Landwirtschaftsgesetzes wird sichergestellt, dass beim Bau von bewilligten Solaranlagen in Sömmerungsgebieten weiterhin Direktzahlungen ausgerichtet werden. Es zeigt sich aktuell, dass viele alpine Solaranlagen genau auf diese Sömmerungsflächen projektiert werden. Wir haben mit der Solaroffensive im Herbst 2022 eine zeitlich eng befristete Vorlage zur Erstellung von alpinen Fotovoltaikanlagen beschlossen. Bis 2025 müssen diese Anlagen am Netz sein und Strom produzieren.

Diese Offensive hat eine wichtige Bedeutung für die Stromversorgung der Schweiz, insbesondere im Winterhalbjahr. Auf dieser Grundlage werden aktuell Dutzende von konkreten Projekten geplant und projektiert. Trotz eines beispiellos beschleunigten und vereinfachten Verfahrens ist die Komplexität bis zum Erhalt einer Baubewilligung nach wie vor gross und der Weg dorthin sehr dornenreich. Eine möglichst hohe Planungssicherheit ist für die Projektierenden zentral. Unsichere Umstände für die Verhandlungen mit den betroffenen Landwirtinnen und Landwirten sind dabei kontraproduktiv. In der Praxis ist es sehr gut möglich, gleichzeitig in einer Art Symbiose Strom mit Fotovoltaikpanels zu produzieren und die dadurch nur sehr leicht reduzierten Flächen trotzdem zu bewirtschaften, beispielsweise zum Weiden von Kühen und Schafen, und so die Biodiversität zu fördern. Mit meinem Antrag auf einen neuen Absatz 4 in Artikel 70b möchte ich in dieser Sache Klarheit im Gesetz schaffen.

Die Diskussion in der Kommission zu meinem Gesetzesvorschlag hat ergeben, dass mein Anliegen möglicherweise mit entsprechenden Verordnungsanpassungen rasch umgesetzt werden könnte. Ich bitte den Bundesrat deshalb, hierzu Stellung zu nehmen und Klarheit zu schaffen. Denn die Zeit drängt, und die Projekte müssen in den kommenden Monaten eine Baubewilligung erhalten, um rechtzeitig realisiert werden zu können.

Ich danke Ihnen, wenn Sie meine Minderheitsanträge unterstützen.

Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Cher collègue Grossen, vous évoquez le fait que cette contribution permet à la grande distribution de faire des actions et de prélever 9 centimes par oeuf, ce que je peux comprendre. N'avez-vous pas le sentiment que, si on abandonne ce soutien, la grande distribution mettra la pression sur la production suisse et ira chercher ces 9 centimes chez les producteurs?

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ja gut, sehr geehrter Herr Kollege, natürlich ist es immer gut, dass die Produzenten möglichst Geld erhalten, wenn sie eine Leistung erbringen. Nur muss es auch marktgerecht sein. Wenn wir diese Unterstützungsmassnahmen einführen, weil sie offenbar so gefordert werden, liegt eben eine Marktverzerrung vor. Ich denke, es ist nicht sinnvoll, dass man so in den Markt eingreift. Er würde selber gut funktionieren; es ist nicht nötig, diese Unterstützungsmassnahmen zu ergreifen.

Walti Beat · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

In diesem Block 2 gibt es Minderheitsanträge zu verschiedenen Themen. Ich nehme dazu summarisch und selektiv Stellung.

Zur Minderheit Trede zu Artikel 17, Berücksichtigung der Nachhaltigkeit bei den Einfuhrzöllen: Dies ist eine Idee, die gut tönt, die aber in der Praxis wahrscheinlich schwierig umzusetzen ist und vielleicht auch nicht genau die Erfolge zeitigen würde, die Sie sich von ihr erhoffen. Das beginnt zum einen schon beim Begriff der Nachhaltigkeit: Sie meinen ökologische Kriterien, aber Nachhaltigkeit umfasst die Dreifaltigkeit von Ökologie, Sozialverträglichkeit und Ökonomie. Dieser Themenkanon ist in einem solchen Grenzausgleichssystem deutlich schwieriger abzubilden, als Sie sich das wünschen würden. Auf jeden Fall wäre dies kritisch in Bezug auf die Verträglichkeit mit Kriterien der WTO, denen unser Land mit den aktuellen Vorschriften ebenfalls untersteht und die wir als Liberale auch für sehr wichtig halten. Es ist nicht richtig, an der Grenze das Angebot zu steuern, wenn man als Zukunftsbild einen nachfrageorientierten Markt vor Augen hat.

Dann geht es noch um den ganzen Komplex in Artikel 70a, um die Voraussetzungen für die Direktzahlungen. Hier beantragt die Minderheit Bertschy, dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Das tönt nach mehr, als es in der Tat am Schluss bewirken würde, weil bereits heute ganz klare Anforderungen an die ökologischen Leistungen gelten.

In der Zwischenzeit, auch auf der Basis der bestehenden Gesetzgebung, haben wir noch die parlamentarische Initiative 19.475 beschlossen, wie Sie sich erinnern, die sich bereits in der Umsetzung befindet und die z. B. im Bereich der Biodiversitätsflächen erhebliche Steigerungen auf 3,5 Prozent vorsieht. Dieses Konzept ist also in der Umsetzung. Wir haben darüber in der letzten Session beraten und am Ziel nichts geändert. Dann möchte ich auch an die Abschaffung der sogenannten 10-Prozent-Toleranzgrenze bei den Nährstoffen erinnern; damit soll das Thema der Nährstoffverluste angegangen werden. Das befindet sich im Rahmen dieser parlamentarischen Initiative ebenfalls in der Umsetzung.

Ich habe bereits im Eintretensvotum festgehalten, dass es wichtig ist, diese Massnahmen umzusetzen. Dazu stehen wir vorbehaltlos, darf ich sagen. Aber wir wollen auch zuerst eine Wirkungsmessung haben, also herausfinden, was diese Massnahmen bewirken, was es allenfalls Weiteres braucht, was zweckmässig ist, um die Ziele zu erreichen, wenn sie nicht erreicht werden, oder herausfinden, wie die Ziele im Rahmen der weitergehenden Planung in der Umsetzung des Zukunftsbildes nachzuschärfen sind.

In diesem Sinne sind die Zielsetzungen, die in den Minderheitsanträgen transportiert werden, nicht falsch. Die beantragten Modifikationen würden aber nicht halten, was sie versprechen. Deshalb wird die FDP-Liberale Fraktion in diesem Block den Mehrheitsanträgen zustimmen.

Baumann Kilian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Unsere Fraktion unterstützt die Mehrheit der Minderheitsanträge in diesem Block. Bei zwei Anträgen zur Marktentlastung werden sich grosse Teile unserer Fraktion enthalten.

Geht es um ökologische Anpassungen in der landwirtschaftlichen Produktion, wird immer wieder und zu Recht auf die Problematik der Importe verwiesen. Diese sind häufig günstiger, da sie nicht unsere Produktionsstandards in den Bereichen Ökologie und Nachhaltigkeit erfüllen müssen. Billigimporte unterlaufen so die Anstrengungen von uns Bäuerinnen und Bauern und setzen uns unter wirtschaftlichen Druck. Das passende Instrument, um diesem Missstand zu begegnen, ist der Grenzschutz für Agrargüter. Gegenwärtig dient dieses Instrument vor allem zum Schutz der einheimischen Produktion, etwa durch die fortlaufende Anpassung der Zölle an die Anbausaison in der Schweiz. Die Zollansätze bieten aber auch einen geeigneten Hebel, um gezielt die nachhaltige Entwicklung des schweizerischen Landwirtschafts- und Ernährungssystems zu fördern. Und das passiert nämlich, indem die Zollsätze auch an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft werden. So wird endlich für gleich lange Spiesse gesorgt, und der Druck durch Billigimporte lässt nach.

Anders als immer wieder behauptet, ist eine WTO-konforme Umsetzung sehr wohl möglich. Bei den meisten Agrargütern wird gegenwärtig nicht einmal der Spielraum bei den gebundenen Zöllen genutzt. Diese sind allgemein hoch, und die meisten Zollsätze liegen deutlich darunter.

Dass die Handelsbeziehungen der Schweiz zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen, wurde 2017 mit Artikel 104a in der Bundesverfassung verankert. 78 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben dem zugestimmt. Es ist endlich an der Zeit, dass dieser klare Entscheid auch in die gesetzlichen Grundlagen aufgenommen wird.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Minderheitsantrag Trede zu Artikel 17 zu unterstützen. Wer sich fragt, wieso die bürgerlichen Bauernvertreter hier nicht mithelfen, der kann die Titelseite einer grossen Schweizer Zeitung von heute Morgen studieren.

Den Anträgen der Minderheiten Bertschy und Grossen Jürg zu den Artikeln 50 und 52 wird die Mehrheit der grünen Fraktion nicht zustimmen. Zwar werden die Massnahmen des Bundes zur Marktentlastung zu Recht kritisiert, da sie Fehlanreize setzen und verstärken, insbesondere beim Fleisch und der Eierproduktion. Trotzdem sind wir mehrheitlich der Ansicht, dass die gesetzlichen Grundlagen für Marktentlastungsmassnahmen bestehen bleiben sollen.

Die landwirtschaftliche Produktion wird in langen Zyklen geplant, und es ist nicht immer möglich, auf Marktverschiebungen zu reagieren. Die Corona-Krise und die weltweiten Auswirkungen des Krieges in der Ukraine haben uns vor Augen geführt, wie schnell sich die Lage an den Märkten ändern kann. Die Mehrheit unserer Fraktion ist deshalb der Ansicht, dass der Bund nötigenfalls den Markt entlasten können sollte, damit das wirtschaftliche Risiko nicht allein bei den landwirtschaftlichen Betrieben haften bleibt. Wir werden deshalb der Aufhebung der Artikel 50 und 52 mehrheitlich nicht zuzustimmen.

Der Minderheitsantrag Bertschy zu Artikel 70a möchte wieder zum Entwurf des Bundesrates zurück. Das unterstützen wir, denn es ist für uns unverständlich, wieso wichtige Punkte wie die Berücksichtigung der Tragfähigkeit der Ökosysteme keine Voraussetzungen für die Ausrichtung von Direktzahlungen sein sollen.

Auch der Antrag der Minderheit Bertschy zu Artikel 73 wird von der grünen Fraktion klar unterstützt. Angesichts der sich zuspitzenden Biodiversitätskrise müssen in diesem für die langfristige Versorgungssicherheit zentralen Bereich die nötigen Schritte gemacht werden. Auch die Beiträge für Beratungskosten sollen gesetzlich verankert werden, da sich diese Beratungen für die Betriebe im Bereich Biodiversität als sehr wirkungsvoll erwiesen haben.

Die grüne Fraktion empfiehlt Ihnen darum, den beiden Minderheitsanträgen zu Artikel 70a und zu Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben b und c zuzustimmen.

Bendahan Samuel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Nous discutons, dans le cadre de ce bloc, d'une série de minorités qui visent à renforcer l'orientation politique de la politique agricole. Evidemment, même si toutes ces minorités étaient acceptées, on serait assez loin d'une politique qui permettrait d'atteindre réellement les objectifs auxquels la Suisse s'est engagée, mais surtout les objectifs qui sont nécessaires à atteindre pour une durabilité de notre pays et de notre planète.

Les minorités sur lesquelles le groupe socialiste se prononce sont donc les suivantes.

A l'article 17, il est question des droits de douane qui pourraient ou non permettre de prendre en compte la durabilité. Il s'agit ici de soutenir la minorité Trede, qui prévoit la prise en compte de la durabilité via les droits de douane. Il faut comprendre que cet aspect est particulièrement important. En effet, si vous ne pouvez pas tenir compte de ce critère dans l'établissement des droits de douane, vous affaiblissez, ici en Suisse, la capacité des producteurs de fournir ces prestations fondamentales, parce que la concurrence avec les produits importés devient de plus en plus dure. Ce serait vraiment se tirer une balle dans le pied. Si nous souhaitons inciter les producteurs de notre pays à faire évoluer les pratiques, surtout dans le sens du bien commun, alors il est obligatoire et extrêmement important que nous fassions le maximum pour que nos importations tiennent aussi compte de ce critère. Créer une concurrence déloyale entre agriculteurs suisses et importateurs serait injuste pour l'agriculture de notre pays et certainement mauvais également pour la population, qui serait moins bien informée. Je vous invite donc à soutenir la minorité Trede.

Le groupe socialiste soutiendra aussi les propositions de minorité qui visent à supprimer les mesures d'allègement du marché pour la viande ou pour la promotion des oeufs.

Il faut être assez clair: le groupe socialiste n'a rien contre le droit des personnes de consommer de la viande si elles le souhaitent. Mais ne seriez-vous pas choqués si, quand vous payez vos primes d'assurance-maladie de base, il y avait tout d'un coup un, deux ou trois francs qu'on vous forçait à payer pour que l'assurance-maladie, elle, vous adresse de la publicité pour vous convaincre de changer d'assureur? Vous devriez donc payer pour votre propre publicité - ce serait scandaleux! C'est en fait comme cela que ça se passe. Je pense que cela outre les gens.

Et dans tous les marchés, c'est la même chose; si vous devez payer pour qu'on vous force à faire de nouveaux choix de consommation, ce n'est généralement pas populaire, et il faut une excellente raison pour ce faire. Or, pour la question du marché de la viande, il n'y en a pas. La réalité, aujourd'hui, c'est que ne pas consommer de viande n'est pas un objectif programmatique de notre parti, mais il est évident que si nous voulons être capables de remplir les objectifs que nous nous sommes fixés en matière d'émissions de CO2, nous devrons quand même réduire cette consommation. Nous devrons mieux et moins consommer de la viande. C'est la seule possibilité aujourd'hui. On pourrait aussi pleinement assumer la situation, c'est-à-dire le fait que les Suisses consomment énormément de viande et qu'il faut interdire, dans d'autres pays, la consommation de viande, afin d'éviter une hausse massive des températures, qui rendrait de toute façon l'agriculture impossible.

De ce point de vue-là, il n'est pas dans l'intérêt commun, tout comme dans le cas des assurances-maladie d'ailleurs, d'autoriser le fait de demander aux gens de payer, à travers leurs impôts, la promotion de la viande ou des produits animaux. Cela ne veut pas dire qu'on souhaite que les gens ne les consomment pas. Nous devons toutefois avoir une réflexion sur la nature et la quantité de cette consommation.

Sur la question des surfaces d'estivage et des panneaux solaires, c'est assez simple, mais le groupe socialiste sera très attentif à la réponse qui sera donnée par le Conseil fédéral, car celui-ci a montré des signes très positifs sur cette question. L'idéal serait quand même de permettre à un exploitant de continuer à bénéficier des prestations s'il décide d'introduire partiellement, sur une partie des surfaces, des panneaux solaires ou des surfaces de ce type. Il ne faudrait pas que ce soit trop pénalisant, car nous voulons inciter cela. Je m'étais d'ailleurs personnellement engagé sur l'agrivoltaïsme, c'est-à-dire la possibilité de cumuler, sur les mêmes surfaces, des panneaux solaires et, par exemple, des cultures maraîchères. Cela aurait de grands avantages en termes de productivité; il serait donc bête de ne pas inciter à faire cela, ou que cela soit un coût, pour un agriculteur, de faire ce qui, je le rappelle, reste un investissement.

Enfin, et c'est très important, je conclurai sur ce point: les prestations et les conditions d'octroi des subventions. Il est vraiment fondamental que les subventions données par l'Etat, les contributions publiques, soient faites dans l'intérêt public. Aujourd'hui, alors que le Conseil fédéral présente un projet ultraminimaliste, la commission, et en l'occurrence aussi le Conseil des Etats, a démoli à la hache ce qui n'était pas un immeuble mais une pauvre petite cabane en retirant des éléments fondamentaux sur la question de la nature et du paysage, sur la limitation des pertes d'éléments fertilisants, sur la protection des eaux ou encore sur le durcissement de certaines conditions.

En conclusion, je propose d'accepter ces minorités Bertschy pour garantir que cette politique agricole permette d'influencer au mieux la situation dans notre pays et que les agricultrices et agriculteurs de notre pays aient intérêt à faire financièrement ce qui est bon pour la collectivité.

Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Cher collègue, dans un conseil à peine éveillé, je ne peux pas laisser passer votre remarque au sujet de la viande sans vous poser la question suivante. Ne pensez-vous pas que vous êtes en train de faire du moralisme alimentaire allant à l'encontre de la responsabilité de chacun de décider ce qu'il veut mettre ou pas dans son assiette?

Bendahan Samuel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

Monsieur Roduit, je vous remercie infiniment pour cette question à laquelle je suis très heureux de pouvoir répondre. J'aimerais être clair: il n'y a pas de moralisme alimentaire, j'ai dit clairement que je n'ai rien contre le fait que les gens consomment de la viande. Je pense qu'il sera nécessaire de réduire la quantité, sans quoi nous aurons de la peine à atteindre nos objectifs.

Mais un point est important: le contraire de laisser les gens libres, c'est justement le fait de vouloir les influencer par la publicité. Nous ne disons pas aux gens ce qu'ils doivent faire, nous disons que ce n'est pas juste que les impôts de la population soient utilisés pour payer de la publicité qui a pour objectif de les influencer. C'est vous qui souhaitez justement moraliser les gens et les forcer à aller dans une certaine direction plutôt que de les laisser libres de choisir par eux-mêmes ce qu'ils veulent consommer.

Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Geschätzter Kollege Bendahan, ich komme nicht auf die "Fleisch-Moral", aber auf die Eigenheiten der schweizerischen Rindfleischproduktion zu sprechen. Die meisten Tiere werden gealpt und kalben im Herbst und Anfang Winter ab. So haben wir eine Überproduktion an Kalbfleisch, im Sommer haben wir zu wenig. Glauben Sie nicht, dass es da zugunsten der Berggebiete sinnvoll ist, dass wir dieses Fleisch einlagern und damit auch die Fleischproduktion entsprechend unterstützen?

Bendahan Samuel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

En fait, ce que vous dites n'est pas complètement faux à mon avis. Si l'objectif était en fait un pur ajustement de la demande pour qu'à certains moments les 100 pour cent de la production suisse soient effectivement utilisés, je n'y serais dans ce cas-là pas complètement opposé. Le problème, c'est qu'à cet article on a affaire à des mesures générales de promotion d'un produit, la viande, qui ne permettent pas un ajustement précis. Il faudrait de plus démontrer que, du point de vue écologique, une mesure de promotion serait en fait compatible avec une prestation écologique. Si, par exemple, cela ne concernait que la viande produite à 100 pour cent à partir de fourrage à 100 pour cent suisse et donc qu'il soit démontré que c'est plus écologique, j'y serais à titre personnel favorable.

Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Cher collègue Bendahan, pouvez-vous m'expliquer ce qu'il y a de choquant dans le principe de dire qu'on va faire de la publicité pour de la viande suisse, produite à des conditions suisses, permettant la création de valeur ajoutée en Suisse dans le secteur agroalimentaire de proximité?

Bendahan Samuel · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion

D'abord, cher Monsieur Nicolet, je vous rassure, je ne suis pas choqué. N'exagérez pas s'il vous plaît mes propos, je n'ai pas dit que j'étais choqué, je suis choqué par d'autres choses, mais vraiment pas par ça. Par contre, ce qui m'embête un peu avec ces dispositions, ce n'est pas qu'elles promeuvent la viande suisse, mais que, dans la réalité, une pub pour la viande suisse a tendance à promouvoir la consommation de viande en général. Je serais beaucoup plus favorable à des mesures qui visent à promouvoir de manière générale la production suisse. Si tout cet argent était investi dans la production locale, y compris de la viande mais sans la mentionner en particulier, c'est-à-dire dans tout ce qui local, je serais dans ce cas d'accord d'investir. D'ailleurs, le groupe socialiste a voté en faveur de mesures générales de promotion de l'agriculture locale.

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Das Wichtigste vorweg: Die Mitte-Fraktion wird in Block 2 überall der Mehrheit folgen. Diese Haltung ist wie folgt begründet:

Zu Artikel 17: Die Zölle sind WTO-notifiziert und damit nach oben begrenzt. Wir könnten jetzt für besonders nachhaltige Produkte die Zölle tiefer ansetzen, aber damit würden ausgerechnet die inländischen Produkte, die nach Biorichtlinien oder besonders nach Label-Vorschriften produziert werden, konkurrenziert, und ich glaube, das will sicher auch die Minderheit nicht. Zudem ist klar festzuhalten: Es gibt keine internationalen Standards, nach denen diese Produkte kontrolliert werden könnten. Das, was die Minderheit will, wäre also gar nicht durchführbar. Die Regelung von nachhaltig produzierten Importprodukten muss über bilaterale Abkommen und über Freihandelsabkommen erfolgen, aber nicht so, wie das die Minderheit will. Das erste Mal wurde das ja mit dem Freihandelsabkommen mit Indonesien praktiziert.

Zu den Artikeln 50 und 52: Wenn ich hier in diesem Saal zuhöre, habe ich das Gefühl, die Leute meinen, die landwirtschaftliche Produktion sei eine lineare Produktion, die genau geplant werden könne, wie in der Industrie. Aber es ist ja ganz anders, man lebt mit der Natur, in der Natur, es gibt mal zu viel Regen, mal zu wenig Regen, es gibt Hagelzüge, es gibt andere Unwägbarkeiten, Witterungseinflüsse usw. Es gibt die Alpungen von Tieren, es gibt saisonale Abkalbungen usw.

Und nehmen Sie zur Kenntnis, dass es bei den Artikeln 50 und 52 nicht um generelle Absatzmassnahmen geht. Es geht vielmehr um saisonale Ausgleichungen. Sie haben es vorhin gehört: Es gibt Saisons, in denen wir zu viel Fleisch haben, und dann ist es doch sinnvoll, dass dieses eingelagert und dass es, wenn wir zu wenig haben, wieder ausgelagert und verkauft wird. Es ist nicht sinnvoll, dass wir dann importieren und, wenn wir zu viel Fleisch haben, es irgendwie anders verwerten. Das ist zur Kenntnis zu nehmen. Das hier ist doch eine Massnahme, mit der mit wenig Geld eine grosse Wirkung erzielt werden kann.

Zu Artikel 70a: Beim Nachlesen der Berichterstattung zur gestrigen Debatte konnte ich feststellen, dass immer wieder gesagt wurde, die Mehrheit wolle keine weiteren Ökologisierungsmassnahmen. Jetzt weiss ich nicht, ob das bewusst oder unbewusst ausgeblendet wird: Die Vorlage hat eine Geschichte. Die Botschaft stammt vom Februar 2020. Seither hat sich sehr vieles verändert. Es gibt die parlamentarische Initiative 19.475. Diese ist jetzt in Umsetzung. Jetzt weiss ich nicht, ob einfach bewusst ausgeblendet wird oder ob das unbewusst gemacht wird. Man sagt, die Mehrheit wolle nichts. Wir haben das, was die Minderheit will, schon lange. Es ist in Umsetzung. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis. Deshalb braucht es diese Änderungen, die die Minderheiten in Artikel 70a beantragen, nicht mehr. Wenn wir jetzt nach so kurzer Zeit wieder neu legiferieren würden, würden wir ja bald nicht mehr wissen, was gelten würde, was in der Verordnung umgesetzt werden soll.

Übrigens halte ich noch fest: Von uns, vom Gesetzgeber, werden 7 Prozent ökologische Ausgleichsflächen gefordert, und wenn jetzt immer gepredigt wird, man mache zu wenig, dann müssen Sie mal schauen, was passiert ist. Die ökologischen Ausgleichsflächen machen 19 Prozent aus. Die Landwirtinnen und Landwirte sind also viel weiter, als wir hier legiferiert haben. Auch das ist zur Kenntnis zu nehmen.

Dann komme ich noch zu Artikel 70b und zur Minderheit Grossen Jürg: Hier geht es um eine Gesetzesanpassung. Der Bundesrat hat gesagt, er sei bereit, das Anliegen in die Verordnung aufzunehmen. Dann wird es auch eine Vernehmlassung geben. Bis jetzt hat es für diese Anpassung keine Vernehmlassung gegeben, und deshalb ist hier auch der Mehrheit zu folgen.

Dann komme ich noch zum letzten Artikel, zu Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben b und c: Hier geht es um eine Vorgabe bei den Direktzahlungen. Hier braucht es keine Beiträge an Ökobüros. Die Beiträge sollen direkt den Produzentinnen und Produzenten zugutekommen.

Ich bitte Sie, überall in diesem Block der Mehrheit zu folgen.

Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion

Herr Müller, ich habe einfach diese Frage zu den Artikeln 50 und 52: Sie haben die Entlastung jetzt so gelobt und betont, wie wichtig die Einlagerung sei. Die Kartoffeln müssen auch eingelagert werden, hier ist es dieselbe Situation, aber das bezahlt die Branche selber. Wieso soll das beim Fleisch und den Eiern der Staat bezahlen? Wie wäre es hier mit etwas mehr Selbstverantwortung?

Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Es gibt hier die besondere Regelung. Bei den Kartoffeln ist es noch einmal etwas anders, dort gibt es eine klare saisonale Produktion. Es gab eine Branchenlösung; mit der sind die Preise entsprechend angesetzt. Wenn Sie bereit sind, die Konsumentenpreise etwas anzuheben, damit von den Produzenten das Geld freigemacht werden kann, um diese Einlagerungsaktionen zu finanzieren: einverstanden. Aber irgendjemand muss das finanzieren; es kann nicht sein, dass wir bei den relativ tiefen Preisen noch verlangen, dass die Produzentinnen und Produzenten diese Einlagerungsaktionen selber finanzieren. Das geht einfach nicht auf.

Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich spreche hier für die SVP-Fraktion und deklariere noch meine Interessenbindung: Ich bin Präsident des Schweizer Kälbermäster-Verbands, wobei die Kälbermäster von dieser Vorlage zum Teil betroffen sind.

Vielleicht eine Vorbemerkung zur Frage von Frau Birrer-Heimo: Der Unterschied zwischen der Fleischproduktion und der Kartoffelproduktion ist, dass der Staat mit der Versteigerung von Importkontingenten im Jahr 2021 230 Millionen Franken eingenommen hat, 90 Prozent davon betrafen Versteigerungsrechnungen für Kontingentanteile bei Fleisch- und Wurstwaren. Hiervon wird ein kleiner Teil von 6 Millionen Franken bereitgestellt für Marktentlastungsmassnahmen - bereitgestellt mit einer Kann-Formulierung, für den Fall, dass es Verwerfungen am Markt gibt. Denn wir produzieren nicht am Fliessband, wir produzieren mit der Natur.

Kollege Aebi Andreas hat es vorhin gesagt: Es ist sinnvoll, die Kühe auf die Alp zu bringen; auf der Alp haben wir die ökologischste Form von Tierproduktion. Aber es bedingt, dass wir dafür die Abkalbungen im Herbst haben - dann fallen die Kälber im Herbst an, das heisst, sie sind im Frühling schwer. So kann es von Jahr zu Jahr vorkommen, dass wir im März zu viele Kälber auf dem Markt haben. Bei den Kälbern haben wir aber eine Marktsituation mit einer Eigenversorgung von 96 Prozent. Wir haben also keine Überproduktion, aber es kann vorkommen, dass wegen dieser Sömmerung im Herbst im Frühjahr zu viele Kälber auf den Markt kommen. Da macht es Sinn, dass die Marktentlastung greift und dass, anstatt dass das Fleisch weggeworfen wird, dieses Fleisch eingefroren und im Herbst wieder ausgelagert wird.

Das System funktioniert so: Wenn der Preis eine Schwelle unterschritten hat, dann wird eingegriffen. Es betrifft, das kann ich Ihnen auch sagen, vor allem unsere Bergbauern: Diese Produktionsform wird vor allem im Berggebiet betrieben. Die Kälbermast wird vor allem im Berggebiet betrieben. Warum? Hier sind die Erschliessungsstrassen zum Teil schlecht, und die grossen Lastwagen, die die Milch holen kommen, können die Höfe nicht anfahren. Zum Teil sind Seilbahnen die einzige Erschliessung.

Darum macht es Sinn, im Berggebiet eine Kälbermast aufrechtzuerhalten; sie hat für die Berggebiete eine grosse Bedeutung. Ganz schlecht wäre es, wenn wir sie, wie Frau Bertschy es möchte, abschaffen würden. Dies würde zu grossen Einkommensverlusten führen, vor allem bei den Bergbauern. Deshalb lehnen wir den Minderheitsantrag Bertschy ab.

Die Marktentlastung greift aber eben auch, wenn Sie Unvorhergesehenes haben, wie z. B. bei Covid-19, als plötzlich die Restaurants geschlossen wurden. Bei den Kälbern gehen 50 Prozent der Produktion in die Gastronomie, weshalb wir dort stark von Covid-19 betroffen waren - doch wir konnten rasch reagieren. Dank der Kann-Formulierung im Gesetz konnte das Bundesamt für Landwirtschaft sofort reagieren und sagen: Okay, wir helfen hier mit diesen finanziellen Mitteln. Damit konnte Schlimmeres abgewendet werden.

In diesem Jahr betrifft es den Schweinemarkt, auch das sind noch Auswüchse der Covid-19-Krise. Dank dieses super funktionierenden Systems konnte dem Schweinemarkt ebenfalls geholfen werden - ohne Mehrausgaben! Ich möchte es noch einmal sagen: Durch Versteigerungen von Zollkontingenten beim Fleisch konnten im letzten Jahr Einnahmen für den Staat in Höhe von 231 Millionen Franken erzielt werden. Hiervon wird ein kleiner Teil - 6 Millionen Franken - bereitgestellt, falls es dieses Geld überhaupt braucht; es wird nicht jedes Jahr benötigt. Das gleiche System greift auch bei den Eiern.

Aus diesen Gründen lehnen wir die beiden Minderheitsanträge hier ab, weil das Ganze, wie gesagt, keinen Sinn macht.

Zum Minderheitsantrag Bertschy bei Artikel 70a, zum Erhalt von Direktzahlungen: Wir müssen dafür das Gewässerschutzgesetz, das Umweltschutzgesetz und das Tierschutzgesetz bereits jetzt einhalten. Frau Bertschy möchte hier nun eine Verschärfung, dass wir für Direktzahlungen auch noch das Natur- und Heimatschutzgesetz einhalten müssen.

Es stimmt nicht ganz, was sie gestern gesagt hat, dass plötzlich der Gewässerschutz nicht mehr gilt, wenn wir ihrem Minderheitsantrag hier nicht zustimmen. Der Gewässerschutz gilt für die Bauern immer, der hat oberste Priorität. Wir können den nicht einfach nicht einhalten, nur weil er hier vielleicht nicht noch besonders erwähnt wird. Wir Bauern müssen dieses Gesetz immer, auf jeden Fall einhalten.

Zum Minderheitsantrag Grossen Jürg bei Artikel 70b betreffend die Solaranlagen im Sömmerungsgebiet: Hier hatten wir Diskussionen in der Kommission, und der Bundesrat und auch die Verwaltung haben uns in der Kommission versichert, dass kein Problem bestehe. Es können bereits heute Sömmerungsbeiträge ausbezahlt werden. Also machen wir hier nicht ein Problem, wo keines besteht!

Ich danke Ihnen für die Ablehnung der Minderheitsanträge.

Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt

Dans ce bloc 2, tout d'abord l'article 17. Dans son rapport sur l'orientation future de la politique agricole, le Conseil fédéral relève que les relations commerciales doivent contribuer au développement durable de l'agriculture et du secteur agroalimentaire. Le Conseil fédéral cherche en particulier à ancrer des dispositions de durabilité lors de la conclusion d'accords bilatéraux. Pour les produits particulièrement problématiques du point de vue de la durabilité, il examine la possibilité de concessions tarifaires à la lumière de normes de durabilité.

La proposition défendue par la minorité Trede porte sur la fixation des droits de douane à l'importation. Il faut bien voir que ces droits sont parfois adaptés chaque mois. C'est le cas par exemple pour les céréales fourragères. Cela pose plusieurs problèmes. Il n'existe actuellement pas de standards internationaux concernant la durabilité des produits agricoles qui soient reconnus par l'Organisation mondiale du commerce (OMC). Fixer le niveau des droits de douane sur la base d'une référence qui n'est pas partagée par nos partenaires commerciaux entraînerait des réactions négatives voire le dépôt de plaintes.

Dans la mesure où il n'existe pas de standards partagés, la durabilité individuelle de chaque produit agricole, dans les trois dimensions - environnementale, économique et sociale -, est complexe à établir. Elle ne constitue pas forcément la meilleure solution pour atteindre l'objectif. La Suisse ne peut pas contrôler la durabilité de la production dans les autres pays. Il est parfois préférable de privilégier une approche fondée sur la durabilité à l'échelon de l'entreprise agricole ou du secteur dans son ensemble, comme cela se fait dans le cadre de ce qu'on appelle le Réseau soja suisse.

Pour ces raisons, je vous invite à ne pas soutenir la proposition de la minorité Trede.

J'en viens maintenant à l'article 50 et ensuite à l'article 52 et aux minorités Bertschy et Grossen Jürg. Concernant l'article 50, dans le rapport explicatif relatif à la consultation sur la PA22+, le Conseil fédéral, si vous vous le rappelez, s'est exprimé de manière critique sur les mesures dites d'allègement du marché. Il a constaté qu'il s'agissait surtout de fluctuations prévisibles du marché, par exemple une offre élevée de veau de boucherie au printemps, et qu'il n'y avait donc pas, à son avis, de défaillance du marché qui justifierait une intervention de l'Etat.

Le Conseil fédéral a constaté que les mesures pourraient être entièrement financées par la branche. Il ne voit cependant pas d'influence, dans ce cas, sur la consommation.

Le Parlement ayant déjà rejeté à plusieurs reprises par le passé des projets visant à supprimer les demandes d'allègement du marché, il était essentiel pour le Conseil fédéral de déterminer, dans le cadre de la consultation sur la PA22+, si la volonté politique de supprimer les mesures de soutien du marché était présente. Il a donc lancé cette discussion au moyen d'un questionnaire. Dans leurs prises de position lors de la consultation, de nombreux cantons, interprofessions, organisations agricoles, ainsi que divers partis politiques, se sont exprimés en faveur du maintien des mesures d'allègement du marché. Sur la base des résultats de la consultation, le Conseil fédéral a donc renoncé à proposer la suppression des mesures d'allègement du marché dans son message sur la PA22+, ceci essentiellement par manque de soutien politique.

C'est la même chose pour la proposition de la minorité Grossen Jürg, qui concerne la production d'oeufs suisses. Le Conseil fédéral s'était aussi exprimé de façon critique sur cette mesure. Il a constaté qu'il s'agissait de fluctuations prévisibles du marché, telles qu'une offre excédentaire d'oeufs après Pâques. Le Conseil fédéral a aussi constaté que la branche pourrait entièrement financer ces mesures. La même constatation que celle qui, précédemment, concernait le marché de la viande peut être faite. Encore une fois, par manque de soutien politique, le Conseil fédéral a décidé de renoncer à ces mesures.

Là aussi, je vous demande de suivre la majorité de la commission.

J'aborde maintenant l'article 70a et la proposition de la minorité Bertschy.

Dans le rapport en réponse aux postulats 20.3931 et 21.3015, "Orientation future de la politique agricole", le Conseil fédéral constate qu'avec l'initiative parlementaire 19.475 des mesures importantes de la PA22+ ont déjà été décidées et mises en oeuvre pour atteindre les objectifs écologiques. Il conclut en outre que l'instrumentaire dans le domaine des paiements directs a déjà atteint un haut niveau de complexité. Dans ce contexte, il recommande au Parlement de compléter de manière ciblée, dans le cadre de la PA22+, les éléments de l'initiative parlementaire 19.475 axés en premier lieu sur les objectifs écologiques par des mesures importantes dans le domaine économique et social.

En ce qui concerne les conditions d'octroi des paiements directs, cela signifie qu'il recommande de renoncer à d'autres critères, à l'exception du renforcement de la protection des assurances sociales. Il convient également de mentionner que certaines adaptations de l'article 70a initialement proposées par le Conseil fédéral ont déjà été mises en oeuvre par l'initiative parlementaire 19.475. Je peux vous en citer quelques exemples.

A l'alinéa 2 lettre b, prévoyant "un bilan d'éléments fertilisant comprenant des pertes limitées", le Conseil fédéral a décidé, déjà avec le premier train d'ordonnances relatif à cette initiative parlementaire, de supprimer la marge de tolérance de 10 pour cent du Suisse-Bilanz, et, dans les faits, cette disposition est déjà appliquée.

Je cite encore un exemple: l'alinéa 2 lettre c, qui prévoit "une promotion satisfaisante de la biodiversité". Vous le savez, le Conseil fédéral a décidé, au niveau de l'ordonnance, d'une nouvelle exigence de 3,5 pour cent de surface de promotion de la biodiversité sur les terres assolées. Votre conseil a confirmé cette décision lors de la dernière session, et cette disposition va donc aussi être mise en oeuvre.

Ce premier train d'ordonnances pour une eau potable propre et une agriculture plus durable, adopté le 13 avril 2022, comprend de très nombreuses mesures. J'aimerais vous rendre attentifs à cela, et aussi le rappeler pour le Bulletin officiel, parce qu'il me semble qu'on oublie un peu ce qui a été fait.

En effet, de multiples mesures et contraintes sont imposées au secteur agricole. Dans le domaine des produits phytosanitaires: réduction des risques de 50 pour cent d'ici 2027; interdiction des produits phytosanitaires avec un potentiel de risques élevés dans les prestations écologiques requises; mesures contre les lessivages et la dérive; nouvelles contributions aux systèmes de production pour une utilisation réduite de produits phytosanitaires. Dans le domaine des éléments fertilisants: réduction des pertes d'azote et de phosphore de 20 pour cent d'ici 2030. Dans la consultation sur le train d'ordonnances agricoles 2023, il y a un objectif de réduction des pertes d'azote fixé à 15 pour cent, une meilleure utilisation des engrais de ferme, moins d'engrais minéraux importés, la suppression de la marge d'erreur de 10 pour cent de Suisse-Bilanz. Il y a encore toutes les mesures qui seront soumises une fois que la consultation sera terminée, je vous épargne leur énumération. Dire qu'il ne se fait plus rien ou que le projet que vous traitez a été expurgé de tous les éléments en matière de protection des eaux, de protection de l'environnement et de protection de la nature, c'est clairement faux.

J'en viens à l'article 70b alinéa 4. Il y a une minorité Grossen Jürg concernant les installations solaires dans la région d'estivage.

Le Conseil fédéral soutient en principe l'orientation de la proposition. Il estime toutefois que la réglementation dans la loi sur l'agriculture n'est pas appropriée. Les articles 70b, 71 et 73 LAgr constituent une base légale suffisante pour que le Conseil fédéral puisse mettre en oeuvre la demande au niveau de l'ordonnance. En principe, la pratique actuelle veut déjà que si des installations, telles que des téléskis ou des panneaux solaires, réduisent la surface d'estivage, la charge usuelle en bétail, et donc les contributions, soit recalculée. La modification de l'ordonnance permet toutefois d'accroître la sécurité juridique. Je suis donc d'accord de proposer une modification correspondante de l'ordonnance sur les paiements directs dans le cadre d'un prochain train d'ordonnances agricoles.

Je vous prie donc de renoncer à ces dispositions pour adapter la loi sur l'agriculture et de rejeter cette proposition.

A l'article 73 alinéa 1 lettres b et c, il y a une proposition de minorité Bertschy. Le Conseil fédéral vous propose de soutenir partiellement cette proposition. Selon la version initiale du Conseil fédéral, des contributions devraient désormais être versées pour des prestations particulières et pour la vulgarisation dans le domaine de la biodiversité. Dans un esprit de compromis, le Conseil fédéral propose d'approuver partiellement la proposition de la minorité en rejetant la lettre b, c'est-à-dire les contributions pour des prestations particulières dans le domaine de la biodiversité compte tenu de la charge administrative que ces contributions entraîneraient. En revanche, les contributions aux frais de conseil, c'est-à-dire la lettre c, permettent d'améliorer de manière décisive la qualité de la biodiversité et elles doivent être intégrées à l'article 73.

Les nouvelles contributions à la vulgarisation sont importantes pour améliorer l'efficacité des contributions à la biodiversité sur les surfaces dites de promotion de la biodiversité. Plusieurs études, cela a été rappelé hier déjà, montrent en effet que la qualité de la biodiversité peut être améliorée par des conseils. La vulgarisation permet d'atteindre une qualité en moyenne deux fois meilleure. Il faut être très clair, il ne s'agit pas de réserver plus de surfaces à la biodiversité, mais bien de créer des incitations ciblées pour améliorer la qualité des surfaces existantes. Les contributions seraient versées aux exploitants et leur montant, cela a aussi été dit, est limité à 750 francs par année. L'efficacité de la mesure est donc très bonne par rapport à la contribution versée.

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Besten Dank, Herr Bundesrat. Ich habe keine Frage. Ich möchte erklären, dass ich den Antrag meiner Minderheit zu Artikel 70b Absatz 4 aufgrund dessen, was Sie gesagt haben, Herr Bundesrat, zurückziehe. Sie haben versprochen, dass Sie die Thematik der Fotovoltaik im Sömmerungsgebiet auf der Verordnungsebene regeln und das rasch machen. Ich danke Ihnen dafür und ziehe meinen Minderheitsantrag deshalb zurück.

Friedli Esther · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

In diesem Block beraten wir sechs Minderheitsanträge. Wie bereits beim Eintreten ausgeführt, hat der Bundesrat mit seinem Zusatzbericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik eine stimmige Stossrichtung aufgezeigt. Jetzt kurzfristig einseitige Änderungen in einzelnen Artikeln vorzunehmen, lehnt die Mehrheit der Kommission klar ab. Gerne nehme ich noch zu den einzelnen Artikeln Stellung.

Zur Minderheit Trede zu Artikel 17: Diese Minderheit möchte bei den Einfuhrzöllen die Nachhaltigkeit ergänzen. Die Mehrheit Ihrer Kommission - das Stimmenverhältnis war 14 zu 7 Stimmen - lehnt diese Ergänzung ab. Der Bundesrat führte aus, dass es verschiedene Probleme gebe, die Zölle gemäss dem Thema Nachhaltigkeit zu bestimmen. Zum einen gibt es keine international gültigen Nachhaltigkeitsstandards in Bezug auf Agrarprodukte, zum andern wird es auch schwierig sein, wenn die Schweiz in anderen Ländern die Herstellungsbedingungen in Bezug auf die Nachhaltigkeit überprüfen müsste. Wir hatten all diese Diskussionen bereits bei anderen Geschäften. Die Zölle im Agrarbereich sind WTO-notifiziert und nach oben begrenzt. Falls man die Zölle für nachhaltige Produkte tiefer ansetzen möchte, würde das die Preise von Schweizer Bioprodukten nach unten drücken. Das ist wohl nicht im Sinne der Urheber.

Zur Minderheit Bertschy zu Artikel 50: Bei diesem Artikel geht es um die Beiträge zur zeitlich befristeten Entlastung des Fleischmarktes. Kollege Leo Müller hat vorhin bereits einige wichtige Ausführungen dazu gemacht. Die Mehrheit Ihrer Kommission - das Stimmenverhältnis war 14 zu 10 Stimmen - lehnt diesen Antrag ab. Auch zu diesem Thema gab es in der Vergangenheit schon Vorstösse in diesem Rat. Diese wurden alle abgelehnt.

Der Bundesrat hat in der ursprünglichen Vernehmlassungsvorlage zur AP22+ das Thema der Marktstützungsmassnahmen kritisch eingebracht. Im Rahmen der Vernehmlassung hat sich jedoch eine Mehrheit der Kantone, der Verbände, der bäuerlichen Organisationen und der Parteien für die Beibehaltung dieser Massnahmen ausgesprochen. Die Mehrheit der Kommission sieht hier deshalb im Moment keinen Handlungsbedarf.

Zur Minderheit Grossen Jürg bei Artikel 52 LwG: In diesem Artikel geht es um Beiträge des Bundes für Verwertungsmassnahmen zugunsten der inländischen Eierproduktion. Die Minderheit Grossen Jürg möchte Artikel 52 aufheben. Die Kommission lehnte die Aufhebung mit 14 zu 9 Stimmen ab. Analog zu Artikel 50 fand auch hier die Aufhebung in der ursprünglichen Vernehmlassung kaum politischen Support, und die Mehrheit der Kommission sieht hier keinen Handlungsbedarf.

Zur Minderheit Bertschy bei Artikel 70a: Bei diesem Artikel geht es um die Voraussetzungen für die Ausrichtung von Direktzahlungen. Der Bundesrat hat hier in seinem ursprünglichen Entwurf der AP22+ verschiedene neue Voraussetzungen vorgelegt. In der Zwischenzeit gab es jedoch die parlamentarische Initiative 19.475 der WAK-S, "Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren", die viele Massnahmen im Bereich der Umwelt und des Gewässerschutzes beinhaltet und die aktuell umgesetzt wird. Die Bäuerinnen und Bauern auf den Betrieben sind im Moment mit der Umsetzung dieser vielen Massnahmen gefordert, die wir auf den Weg gebracht haben. In vielen Teilen der Bauernschaft herrscht Unmut. Das haben uns verschiedene Ostschweizer Bauern mit ihrer Petition 22.2027, "Für eine nachhaltige Agrarpolitik in Zusammenarbeit von Politik und Branche", klar zum Ausdruck gebracht. Unsere Kommission hat diese Petition zur Kenntnis genommen.

Ich erlaube mir, im Namen der Mehrheit der Kommission nochmals festzuhalten: Die ursprüngliche AP22+ wurde vom Parlament sistiert. Die Mehrheit hat damals festgehalten, dass die Auswirkungen auf die Produktion, auf die Produktivität, auf die Wertschöpfung, auf den administrativen Aufwand und auf die Entwicklung der Landwirtschaftsbetriebe deutlich zu gross seien. Wir haben dem Bundesrat mit einem Postulat einen klaren Auftrag gegeben, und der Bundesrat hat uns diesen Postulatsbericht vorgelegt. Aufgrund des Postulatsberichtes bzw. der Erkenntnisse daraus ist er nochmals über die Bücher gegangen und hat uns eine revidierte Variante der AP22+ vorgelegt. Darin sind verschiedene Punkte enthalten, so auch zu diesem Artikel 70a, die nun kongruent sind mit dem, was der Bundesrat im Postulatsbericht geschrieben hat. Die Strategie beinhaltet die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475, die unbestrittenen Punkte der Agrarpolitik und dann, auf die Agrarpolitik 2030-2033 hin, eine Auslegeordnung im Sinne der Motion 22.4251, "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts".

Aus Sicht der Mehrheit der Kommission ist die Politik des Bundesrates jetzt konsistent. Sie zieht eine Linie durch und ist für die Betroffenen nachvollziehbar. Noch während der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 erneute Verschärfungen im Umweltbereich zu machen, erachtete die Kommission als nicht opportun und lehnte den Antrag der Minderheit Bertschy zu Artikel 70a mit 15 zu 10 Stimmen ab. In der Kommission wurde über Absatz 1 Buchstabe c sowie über Absatz 2 und Absatz 3 Buchstaben a bis f gesondert abgestimmt. Das Resultat war jedoch immer das gleiche.

Der Minderheitsantrag Grossen Jürg zu Artikel 70b Absatz 4 wurde zurückgezogen, deshalb sage ich nichts mehr dazu.

Zu Artikel 73 Absatz 1 Buchstaben b und c: Hier geht es um die Biodiversitätsbeiträge. Der Bundesrat schlägt vor, dass Biodiversitätsbeiträge auch für Beratungskosten für Ökobüros ausgerichtet werden. Mit den Direktzahlungen werden in der Landwirtschaft die Arbeiten für nicht marktfähige Aufwendungen abgegolten, und zwar direkt an die Bäuerinnen und Bauern. Mit dieser neuen Bestimmung sollen jedoch Beratungsleistungen gefördert werden, wobei die Abgeltung dann an Dritte abfliessen würde.

Die Kommission lehnte dies mit 12 zu 9 Stimmen ab. Die Mehrheit der Kommission ist klar der Ansicht, dass der Weg derselbe wie bei den Landschafts-, Qualitäts- und Vernetzungsprojekten sein muss, wo auch Beratungsbüros beigezogen werden. Dort bilden die Bauern Projektgruppen und bezahlen mit ihrem Geld aus Eigeninitiative einen Teil der Leistungen der Büros. Das Geld kommt also nicht unmittelbar aus den Direktzahlungen.

Ich habe es bereits in meinem Eintretensvotum ausgeführt und auch beim Minderheitsantrag zu Artikel 70a: Wichtige Teile der ursprünglichen AP22+ wurden bereits mit der parlamentarischen Initiative 19.475 aufgenommen. Die Umsetzung läuft seit diesem Jahr. Die Bauernfamilien sind da sehr gefordert. Der Bundesrat hat mit seinem Zusatzbericht zur zukünftigen Ausrichtung eine umfassende Strategie aufgezeigt. Es gilt nun, zuerst die bereits beschlossenen Massnahmen umzusetzen und Ruhe ins System zu bringen. Daher ist die Mehrheit der Kommission der Ansicht, dass mit der vorliegenden AP22+ nur die wichtigsten gesetzlichen Änderungen vorgenommen werden sollten.

Ich bitte Sie daher im Namen der Mehrheit der Kommission, alle Minderheitsanträge abzulehnen.

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 17

Antrag der Minderheit

(Trede, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Fischer Roland, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser)

Bei der Festsetzung der Einfuhrzölle sind die Nachhaltigkeit sowie die Versorgungslage ...

Art. 17

Proposition de la minorité

(Trede, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Fischer Roland, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser)

... compte tenu de la durabilité, de la situation ...

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen

Dagegen ... 111 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 28 Abs. 2; 38 Abs. 1, 1bis; 39 Abs. 1bis, 2; Gliederungstitel vor Art. 41

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 28 al. 2; 38 al. 1, 1bis; 39 al. 1bis, 2; titre précédant l'art. 41

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 41

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 196 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 43 Abs. 1; 46 Abs. 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 43 al. 1; 46 al. 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 50

Antrag der Minderheit

(Bertschy, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Aufheben

Art. 50

Proposition de la minorité

(Bertschy, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Abroger

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 44 Stimmen

Dagegen ... 107 Stimmen

(43 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 52

Antrag der Minderheit

(Grossen Jürg, Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Aufheben

Art. 52

Proposition de la minorité

(Grossen Jürg, Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Abroger

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 48 Stimmen

Dagegen ... 104 Stimmen

(44 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 58 Abs. 2; 62; 70 Abs. 1, 2

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 58 al. 2; 62; 70 al. 1, 2

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 70a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Bst. c, i; 2; 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Bertschy, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Abs. 1-3

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 70a

Proposition de la majorité

Al. 1 let. c, i; 2; 3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Bertschy, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Al. 1-3

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 70b Abs. 4

Antrag der Minderheit

(Grossen Jürg, Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Nach der Errichtung von bewilligten Solaranlagen im Sömmerungsgebiet werden neu festgelegt:

a. der Normalbesatz des Sömmerungsbetriebs aufgrund der Nutzung der Flächen;

b. die Anforderungen für die Berücksichtigung der Biodiversitätsförderflächen.

Art. 70b al. 4

Proposition de la minorité

(Grossen Jürg, Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Après la construction d'installations solaires autorisées dans la région d'estivage, sont redéfinies:

a. la charge usuelle de l'exploitation d'estivage sur la base de l'utilisation des surfaces;

b. les exigences relatives à la prise en compte des surfaces de promotion de la biodiversité.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Antrag der Minderheit Grossen Jürg wurde zurückgezogen.

Art. 71 Abs. 1 Bst. a; 72

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 71 al. 1 let. a; 72

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 73

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Bertschy, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Abs. 1 Bst. b, c

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 73

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Bertschy, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Al. 1 let. b, c

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 104 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 90 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 198 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 74

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt ein Problem mit der Uhr für die Messung der Redezeit. Ich schlage ein pragmatisches Vorgehen vor und bitte Sie, am Rednerpult Ihre Redezeit mit Ihrem Mobiltelefon zu messen. Ich messe sie natürlich auch. (Heiterkeit)

Block 3 - Bloc 3

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ja, ich habe das I-Phone dabei und starte jetzt auch die Uhr. Ich spreche zu meiner Minderheit zu Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe c. Es geht wieder einmal um das Thema Hornkühe. Unser Rat hat am 29. September 2022 die Motion Zanetti Roberto 21.3197 mit dem Anliegen, die Haltung von horntragenden Nutztieren finanziell zu entschädigen, knapp abgelehnt, insbesondere wegen der darin enthaltenen Erhöhung des gesamten Zahlungsrahmens der Direktzahlungen. Es ging hier um ungefähr 20 Millionen Franken.

Folgende Argumente des damaligen Kommissionssprechers und Präsidenten des Bauernverbands, Markus Ritter, möchte ich hier kurz erwähnen. Ich zitiere ihn aus dem Amtlichen Bulletin: "Ein Mehraufwand bei der Haltung horntragender Tiere ist zweifelsohne vorhanden. Dies begründet sich wie folgt: In Laufställen braucht es grosszügigere Platzverhältnisse, damit die Tiere einander besser ausweichen können. Zudem müssen die Fressgitter für horntragende Tiere in Laufställen entsprechend konstruiert sein, d. h. nach oben offen. Im Jugendalter der Tiere müssen die Hörner geführt werden, damit sie in die gewünschte Stellung gelangen." Und weiter: "In der Gesellschaft haben viele Menschen Freude daran, horntragende Tiere auf der Weide und den Alpen zu sehen." Und: "Die Mehrheit der Kommission ist sich bewusst, dass die Unfallgefahr mit horntragenden Tieren grösser ist. Richtigerweise setzt die Motion aber auf Tierwohlbeiträge statt auf Verbote oder Gebote. Damit werden jene honoriert, die bereit sind, diesen Mehraufwand an Kosten und Arbeit für die horntragenden Tiere auf sich zu nehmen, und mit den Risiken auch umgehen können. Niemand, der das nicht möchte, wird mit dieser Motion gezwungen, horntragende Tiere zu halten." (AB 2022 N 1816)

Ich bitte Sie nun um Verhältnismässigkeit, Herr Kollege Ritter. Der Direktzahlungsrahmen für die Landwirtschaft beträgt gegen 3 Milliarden Franken pro Jahr. Darin sollten doch 20 Millionen Franken zur Abgeltung des von Ihnen zu Recht und eindrücklich beschriebenen Aufwandes Platz haben. Das entspricht 0,7 Prozent der Direktzahlungen - so viel muss das doch wert sein! Wenn Sie den Antrag dieser Minderheit ablehnen würden, Herr Kollege Ritter, dann würden Sie Ihr wahres Gesicht zeigen, und Ihnen wären die behornten Kühe gar nicht so wichtig, sondern vielmehr die Gelder für die anderen besprochenen Unterstützungsmassnahmen.

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte stimmen Sie dem Antrag meiner Minderheit zu. Die Kühe und die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte werden es Ihnen danken.

Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Kollege Grossen, wenn es um Hörner geht, denke ich an schwer verletzte Bauern und an meinen Kollegen, der wegen eines Horns erblindet ist.

Sie haben gestern gesagt, echte Volksvertreter würden Ihre Minderheitsanträge unterstützen. Wären das tatsächlich echte Volksvertreter? Wir haben eine entsprechende Motion des Ständerates abgelehnt, und der Souverän, also die höchste Instanz dieses Landes, hat die Hornkuh-Initiative abgelehnt. Und jetzt kommen Sie das dritte Mal mit dieser Forderung!

Grossen Jürg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Besten Dank, Herr Kollege Aebi. Es ist klar, niemand wird mit diesem Anliegen gezwungen, Tiere mit Hörnern zu halten, das ist absolut freiwillig. Kollege Ritter, als Präsident des Schweizer Bauernverbandes, hat letztes Mal eindrücklich gesagt, was die zusätzlichen Aufwendungen für horntragende Tiere sind. Wir sind der Meinung, dass es richtig ist, dass die entsprechenden Bauern entschädigt werden, und das muss innerhalb des Direktzahlungsrahmens, wie er heute herrscht, gut möglich sein.

Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Ich beantrage Ihnen, die Produktionssystembeiträge zu erweitern, indem auch Beiträge für besonders klimafreundliche Betriebe in dieses System integriert werden. Wenn wir von Landwirtschaft und Klimakrise sprechen, dann sprechen wir allzu oft nur von den Problemen. Wir sprechen einerseits davon, dass vor allem heisse, trockene Sommer und andere Extremereignisse für die Landwirtschaft, für die Ernährungswirtschaft eine grosse Herausforderung darstellen. Wir sprechen andererseits aber zu Recht auch davon, dass die Landwirtschaft selbst mitverantwortlich ist und gemäss Treibhausgasinventar 14,6 Prozent zu den Treibhausgasemissionen der Schweiz beiträgt. Diese Emissionen müssen reduziert werden, auch wenn sie in der Landwirtschaft naturgemäss nie auf null gehen können.

Sie haben es jetzt abgelehnt, Absenkpfade zu definieren. Ich finde, wir sollten trotzdem darüber sprechen, dass die Landwirtschaft nicht nur Teil des Problems, sondern auch Teil der Lösung sein kann. Die Landwirtschaft kann nämlich auch zur Bewältigung der Klimakrise beitragen, und zwar nicht nur, indem sie zum Beispiel betrieblich optimiert oder auch im Bereich der Landmaschinen in Richtung Elektrifizierung geht. Sie kann auch ganz konkret mehr als Emissionsreduktion machen. Sie kann nämlich zu natürlichen, bleibenden CO2-Senken beitragen. Agro- und forstwirtschaftliche Massnahmen, vor allem aber auch die Art und Weise der Bodenbewirtschaftung können dazu beitragen, dass die Landwirtschaft bleibend CO2 bindet. Solche natürlichen Senken, Sie wissen es, brauchen wir, um zu kompensieren. Denn wir sind beim Ausstieg aus den fossilen Energien in anderen Bereichen nicht schnell genug und haben aus der Vergangenheit noch zu viele Emissionen in der Luft, die dort bleiben.

Sie sehen, die Landwirtschaft kann - und das ist, finde ich, eigentlich die gute Botschaft - auch Teil der Lösung sein. Genau dort, wo heute auch zusätzlich geforscht wird, wo an einer Lösung gearbeitet wird, dort wollen wir, dass jene Betriebe, die freiwillig vorangehen, die eine Vorreiterrolle einnehmen, die eben Teil der Lösung sein wollen, dass die dafür auch etwas erhalten.

Sie werden natürlich nun fragen: Wie soll man das dann ganz konkret umsetzen? Ich denke, es wäre auf der falschen Ebene angesetzt, wenn wir jetzt auf Gesetzesstufe einzelne Detailmassnahmen bestimmen würden. Das machen wir auch bei den anderen Produktionssystembeiträgen nicht, sondern wir schlagen hier einmal einen Grundsatz für eine Entschädigung für besonders klimafreundliche Betriebe vor. Wir denken, in der Umsetzung wäre es am klügsten, wenn in Zusammenarbeit mit der Branche eruiert würde, wie man einen einfachen Standard definieren könnte, um zu bestimmen, welche Betriebe besonders klimafreundlich sind und wie sie sich dafür dann möglichst einfach auch für solche Produktionssystembeiträge qualifizieren können.

Ich rufe Sie auf: Wir müssen aufhören, immer nur den schwarzen Peter hin- und herzuschieben zwischen den verschiedenen Bereichen, die zum Klimaproblem beitragen. Wir müssen vorwärtsgehen und diejenigen, die auch Träger der Lösung sind, dabei unterstützen. Helfen Sie uns, unterstützen Sie die Minderheit!

Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Cher collègue Glättli, votre proposition de minorité vise à offrir une prime complémentaire par unité de gros bétail. Prenons l'exemple d'une exploitation que je connais relativement bien vu que c'est celle que dirige mon fils actuellement. Elle compte environ 200 unités de gros bétail. Les 100 pour cent du purin, du fumier vont dans une installation de biogaz qui génère de l'énergie pour quelque 900 ménages. Parallèlement, nous envisageons d'installer du photovoltaïque. (Remarque intermédiaire du président: Frage!) J'y arrive. Aucun engrais du commerce n'est acheté. Estimez-vous qu'une exploitation de ce type pourrait entrer dans les critères que vous évoquez?

Glättli Balthasar · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion

Je pense qu'il faut définir ces critères - car les moyens ne sont pas illimités - , en fonction de la réalité sur le terrain, c'est-à-dire avec la branche, et pas seulement dans les bureaux. Pour moi, pour ce qui est du biogaz, la situation mérite d'être soutenue. Pour le solaire en revanche, nous avons des règles touchant toutes les différentes branches. Personnellement, si j'étais censé définir ce catalogue, je dirais que cela devrait rentrer dans l'enveloppe générale de la promotion du photovoltaïque et qu'il n'est pas nécessaire de créer des règles spécifiques pour cette branche.

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Mit dem Entwurf des Bundesrates und meinen Minderheitsanträgen bei Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 2 kann die Tiergesundheit gezielt gefördert werden. Der Bundesrat hat diese Bestimmungen zur Gesundheitsprävention und zur Verminderung des Antibiotikaeinsatzes beantragt. Es ist für mich unverständlich, warum der Ständerat diese Massnahmen gestrichen hat und die WAK-N ihm gefolgt ist. Tiergesundheitsbeiträge sind Beiträge für tierische Produktionsformen, die durchaus sinnvoll sind. Der Bund hat eine Antibiotikastrategie, mit dem Ziel, den Antibiotikaeinsatz in der Tierproduktion zu reduzieren und damit die Resistenzbildung zu vermindern. Mit diesem Tierwohlartikel könnte die Tiergesundheit nachhaltig gefördert und damit der Antibiotikaeinsatz reduziert werden. Die Gesundheitsförderung wäre wichtig. Es besteht Handlungsbedarf, denn der Antibiotikaeinsatz ist immer noch hoch und die Tendenz bei der Anzahl behandelter Tiere immer noch steigend.

Mit der Förderung der Tiergesundheit könnten private Massnahmenprogramme wie Bestandesbetreuung und Gesundheitsdienste unterstützt werden. Betriebe, die eine besonders gute Gesundheit ihrer Nutztiere erreichen, könnten Beiträge erhalten. Ein Beispiel ist das Freiluftkalb. Bis jetzt kann diese Haltungsform nicht unterstützt werden, obwohl der Antibiotikaeinsatz bei dieser Haltungsform nachweislich massiv reduziert werden kann und viele Landwirtschaftsbetriebe auf eine Unterstützung für den Mehraufwand hoffen. Für die Gesundheit der Kälber wäre es auch gut, wenn sie drei Monate auf dem Geburtsbetrieb bleiben würden. Das könnte entschädigt werden.

Ich bitte Sie, stimmen Sie diesem Antrag zu.

Ryser Franziska · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion

Hitze, Dürre, Überschwemmungen - jedes Jahr lesen wir von Extremwetterereignissen und erleben sie auch bei uns in der Schweiz. Das ist eine Herausforderung für die Bäuerinnen und Bauern. Es ist verständlich, dass Landwirtinnen und Landwirte mit besonders exponierten Kulturen deshalb eine Versicherung abschliessen, um sich gegen den Ausfall ihrer Ernte abzusichern. Solche Versicherungen, wie sie beispielsweise Hagel Schweiz anbietet, sind kein neues Instrument. Es gibt sie bereits seit 140 Jahren, auch ohne staatliche Unterstützung.

Trotzdem will der Bundesrat diese Versicherungen neu mit etwa 5 Millionen Franken pro Jahr subventionieren. Mit unserer Minderheit bitten wir Sie, auf diese Subventionen zu verzichten. Denn erstens wird diese Subvention nicht zum gewünschten Ziel, nämlich zu zusätzlichen Versicherungen, führen. Die Bauern kennen ihre Risiken. So sind heute bereits 60 Prozent der Ackerflächen versichert. In besonders betroffenen Regionen, wie beispielsweise im Kanton Waadt, hat ein Drittel der Betriebe eine Versicherung abgeschlossen. Das zeigt: Die Betriebe sind bereits heute in der Lage, ihre Risiken einzukalkulieren und entsprechende Massnahmen zu treffen. Mit den neuen Subventionen werden deshalb kaum zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden. Zu dieser Einschätzung gelangt auch der Direktor von Hagel Schweiz, dem grössten Agrarversicherer. Auch er macht bei dieser Subvention vor allem Mitnahmeeffekte aus und spricht sich deshalb gegen eine staatliche Mitfinanzierung aus.

Zweitens wird mit dieser staatlichen Mitfinanzierung zusätzlicher bürokratischer Aufwand auf die Bauern und auf die Versicherer zukommen. Gerade in der Landwirtschaft, wo wir eigentlich weniger statt mehr Formulare bräuchten, ist dies kein überzeugender Ansatz.

Drittens wird mit dieser neuen staatlichen Subvention Geld aus der Landwirtschaft abfliessen. Denn das Landwirtschaftsbudget wird ja nicht grösser; die 5 Millionen Franken fliessen statt via Direktzahlungen zu den Bäuerinnen und Bauern künftig einfach in die Kassen der Versicherungsgesellschaften.

Viertens reduzieren die staatlich mitfinanzierten Versicherungen die Anreize, die landwirtschaftliche Produktion an die neuen klimatischen Bedingungen anzupassen. Mit jedem Grad, um das die durchschnittliche Temperatur im Sommer ansteigt, verdoppelt sich die Anzahl Hitzetage. Die Voraussetzungen verändern sich, für die Natur, aber auch für die Produktion. Eine Versicherung kann zwar spezifische Risiken absichern, sie soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass mittelfristig Kulturen gefragt sind, die mit den veränderten klimatischen Bedingungen zurechtkommen. Mit der Subvention werden die Landwirtinnen und Landwirte mehr Risiken eingehen, was langfristig nicht im Sinne einer resilienten inländischen Produktion und nicht im Sinne der Versorgungssicherheit ist.

Fünftens wird mit einer staatlichen Mitfinanzierung ein Versicherungssystem gefördert, das in der Schweiz eigentlich eher systemfremd ist. Im Ausland haben Ernteversicherungen eine ganz andere Bedeutung. Aber wir haben die Direktzahlungen, die den Bäuerinnen und Bauern auch eine gewisse Absicherung garantieren. Es ist deshalb nicht zielführend, die Grundfinanzierung mit der staatlich subventionierten Risikoabsicherung zu mischen.

Die Klimaerwärmung führt zu neuen Herausforderungen für die Landwirtschaft, das möchten wir nicht kleinreden. Mit der staatlichen Mitfinanzierung von Ernteversicherungen führen wir aber ein System ein, das am Ziel vorbeischiesst, das bürokratischen Mehraufwand verursacht, Fehlanreize gegen Klimaanpassungen setzt, zu einer Umverteilung führt und das Geld aus der Landwirtschaft zu den Versicherern verschiebt.

Aus diesen Gründen überzeugt uns dieser Vorschlag nicht. Lassen wir das Geld lieber bei den Bäuerinnen und Bauern, die am besten wissen, wie sie das Geld für eine nachhaltige und resiliente Produktion einsetzen können.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Ich spreche zu Artikel 160b und bitte Sie, hier dem Bundesrat und dem Ständerat zu folgen. Die Umweltorganisationen und Trinkwasserversorger haben seit einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2018 ein Parteistellungs- und Beschwerderecht beim Zulassungsverfahren von Pestiziden. Diese Parteistellung unterstützt die Glaubwürdigkeit der Zulassung und schafft Vertrauen bei Landwirtinnen und Konsumentinnen. Das zeigt die von der KPMG durchgeführte unabhängige Prüfung des Zulassungsverfahrens.

Eine Mehrheit der WAK-N will dieses Recht im Gegensatz zum Entwurf des Bundesrates und zum Beschluss des Ständerates massiv einschränken. Das Parteistellungsrecht soll neu nur noch für Produkte mit einem neuen Wirkstoff gelten. Das betrifft gerade einmal 8 Prozent der neuen Produkte. Das Parteistellungsrecht soll nicht mehr für Produkte gelten, die bereits bewilligte Wirkstoffe auf neue Weise kombinieren. Hier geht es um Fragen der Mischtoxizität, um den sogenannten Cocktail-Effekt: In der Kombination der Wirkstoffe kann das Pestizid ganz andere Auswirkungen haben. Das Parteistellungsrecht soll auch nicht mehr für Anwendungserweiterungen auf zusätzliche Kulturen gelten. Dabei kommt es zu einer Ausdehnung der behandelten Fläche. Diese kann mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden sein.

Tefluthrin ist zum Beispiel ein persistentes, hochgiftiges synthetisches Insektizid, das bei Futter- und Zuckerrüben eingesetzt wird. Es ist jedoch äusserst schädlich für Nützlinge und Fische. Das BLW hat ein Gesuch der Herstellerfirma bewilligt, das die Erweiterung auf zusätzliche Flächen für Getreide erlaubt. Das hätte drastische Konsequenzen für Mensch und Umwelt. Aus diesem Grund hat eine berechtigte Organisation eine Beschwerde eingereicht. Diese ist momentan hängig. Nach dem Antrag der WAK-N wären die berechtigten Organisationen nicht mehr in der Lage, die Parteistellung, das Beschwerderecht, auszuüben. Es geht hier um unsere Lebensgrundlagen. Die Mehrheit der Kommission will, dass die Trinkwasserversorger und die Umweltorganisationen sich künftig in solchen Fällen nicht mehr äussern und keine Beschwerde mehr führen dürfen. Die Einschränkung betrifft insgesamt 90 Prozent der neuen Gesuche. Das ist ein massiver Eingriff.

Der Antrag der Mehrheit untergräbt die Glaubwürdigkeit des Zulassungsverfahrens und schafft Misstrauen bei Landwirten und Konsumenten. Er gefährdet die Sicherheit von Mensch und Umwelt. Wir haben einen Pestizid-Absenkpfad beschlossen, und der Bevölkerung wurde im Abstimmungskampf versprochen, dass wir das strengste Gesetz Europas erhalten. Jetzt wollen Sie aus dem Zulassungsverfahren eine Blackbox machen. Das ist eine einseitige Einschränkung, die gefährlich und nicht nachvollziehbar ist.

Hier wird behauptet, das Parteistellungsrecht der Umweltorganisationen blockiere den Zulassungsprozess, aber das ist nachweislich falsch. Das Verbandsbeschwerderecht wurde sehr sparsam eingesetzt: Bisher sind gerade einmal zwei Beschwerden erhoben worden. Viele Gesuche sind schon seit fünf oder mehr Jahren hängig, sie wurden also vor der Gewährung der Parteistellung eingereicht. Die Umweltschutzorganisationen reichten seit 2019 gerade einmal in 25 Fällen eine Stellungnahme ein. Nur in zwei dieser Fälle, das sind 0,01 Prozent aller bearbeiteten Dossiers, wurde anschliessend eine Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht erhoben. Aktuell sind neun Rekurse von Pflanzenschutzmittel-Herstellern und nur einer von Umweltschutzorganisationen hängig. Das zeigt, wer hier den Prozess verzögert und wer nicht.

Das System funktioniert aus anderen Gründen nicht, und wir sollten nun die Handlungsempfehlungen der KPMG umsetzen. Das Verfahren verzögert sich deshalb, weil die Agrochemie viele neue Gesuche für Pestizide einreicht - 2022 waren es 140 Gesuche - und die Behörden zu wenig gut dotiert sind, um diese zeitnah zu prüfen. Diese Prüfung müssen sie, unabhängig vom Beschwerderecht der Umweltorganisationen, so oder so machen. Hinzu kommt, dass das Verursacherprinzip nicht umgesetzt ist, indem die Gebühren für die Prüfung der eingereichten Gesuche nicht kostendeckend sind. Der Kostendeckungsgrad beträgt gerade einmal 2 Prozent. Das können Sie im Bericht der KPMG nachlesen, welche die externe Evaluation durchführte.

Wer hier die Parteistellung massiv einschränken will, dem geht es nicht um raschere Verfahren. Es geht darum, Produkte in Mengen oder in Kombinationen zuzulassen, die aus Umwelt- und Gesundheitsgründen nicht zugelassen werden dürfen. Die Trinkwasserversorger schlagen Alarm, und die Branche selber will das Parteistellungsrecht der Umweltverbände beibehalten. Auch Bio Suisse, die Agrarallianz und die Kleinbauern äussern sich so. Sie alle sind auf das Vertrauen in den Zulassungsprozess angewiesen, denn sie stehen ja dann schlussendlich auf dem Boden und müssen sich vor den Konsumentinnen und Konsumenten und vor der Bevölkerung rechtfertigen.

Bitte unterstützen Sie hier meine Minderheit, und folgen Sie dem Ständerat und dem Bundesrat.

Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Mit meinem Minderheitsantrag bekämpfe ich die zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik, die Unterlagen dazu haben Sie ebenfalls erhalten. Worum geht es? In der Schweiz haben wir eine Million Hektaren landwirtschaftliche Nutzfläche. 70 Prozent davon sind Grünland. Hier können Sie nichts anderes halten als Rindvieh, als Kälber, als Kühe und Schafe. Das ist eigentlich die ökologischste Form von Tierhaltung: Sie nehmen Gras, wandeln es um zu Milch und Fleisch, was zur Ernährung der Menschen dient.

Auf dem Grünland können wir keinen Ackerbau betreiben. Vielfach sind diese Gebiete in Berggebieten vorzufinden. Da funktioniert Ackerbau überhaupt nicht. 50 Prozent des Produktionswerts der Landwirtschaft stammen von der tierischen Produktion. Allein der Wert der Fleischproduktion macht über einen Viertel des gesamten Produktionswerts aus. Die Tierhaltung, die Fleischproduktion sind absolut zentral für die Schweizer Bäuerinnen und Bauern.

Zur künftigen Agrarpolitik des Bundesrates: Der Bundesrat möchte zukünftig bestimmen, was bei Ihnen als Konsument auf dem Teller liegt. Man kann nachlesen, dass man eine Reduktion des Fleischkonsums um 69 Prozent möchte. Man möchte also den wichtigsten Sektor der Schweizer Landwirtschaft kaputt machen. So geht das nicht.

Gleichzeitig wird kritisiert, dass man zu viel Dünger importiere. Hier gilt es festzuhalten: Ohne Tierproduktion haben wir in der Schweiz keinen Dünger. Das bedeutet also, dass wir noch mehr Dünger importieren müssten. Denn Dünger brauchen die Pflanzen wiederum für das Wachstum. Ohne Pflanzenwachstum haben wir auch bei den Pflanzen keine Erträge. Das würde zu noch mehr Importen führen. Wir brauchen die Tiere also auch, um eine Reduktion bei den Düngerimporten herbeizuführen.

Was bei der künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik fehlt, ist die Sicherstellung der landwirtschaftlichen Produktionsflächen. Die Bevölkerung der Schweiz nähert sich nun der 9-Millionen-Grenze. Diese Menschen wollen alle etwas zu essen haben. In den letzten zwanzig Jahren hat die Siedlungsfläche in der Schweiz um 27 000 Hektaren zugenommen. Das alles fehlt der landwirtschaftlichen Produktion. Der Wolf bedroht die Bergwelt, die Berglandwirtschaft. Der Bundesrat setzt mit seinem Bericht einseitig nur auf die Bevormundung des Konsumenten. Den Fleischkonsum um zwei Drittel reduzieren - das macht die Einkommen der Bauernfamilien in der Schweiz kaputt. Es gilt das alte Sprichwort: Ohne Tiere hungern der Mensch und der Boden.

Der Bundesrat geht mit dem Bericht in die falsche Richtung. Er möchte eine künstliche Verteuerung der Fleischprodukte. Das schwächt die Kaufkraft, die von den Linken immer hochgehalten wird, und führt zu mehr Einkaufstourismus. Teurere landwirtschaftliche Produkte, teurere Lebensmittel in der Schweiz, das wissen wir, führen zu mehr Einkaufstourismus. Der Bericht ist ein Angriff auf die Tierhaltung und auf unseren Teller. Hier sage ich: Hände weg!

Positiv ist, dass der Bundesrat den Selbstversorgungsgrad in Zukunft halten möchte - aber doch nicht einseitig auf Kosten des wichtigsten Betriebszweigs der Bauernfamilien in der Schweiz, der Tierhaltung! Dieser Bericht ist für mich wie die Einladung zu meiner eigenen Beerdigung! Dem kann ich nicht zustimmen.

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Die SP-Fraktion unterstützt auch in diesem Block alle Minderheitsanträge.

Wir sind der Meinung, dass die Landwirtschaft bei der Anpassung an den Klimawandel unterstützt werden soll. Doch die Verbilligung der Ernteversicherung ist der falsche Weg. Eine Ernteversicherung ist Symptombekämpfung und verhindert Eigenverantwortung. Wirksamer wäre es, die Transformation zu unterstützen, für eine klimaresistente Produktion, zum Beispiel über die Züchtung und den Anbau von trockenresistenten Sorten, sowie für Produktionsformen, die resilienter sind. Gemäss Botschaft soll die Versicherung 5 Millionen Franken kosten. Mich würde interessieren, vom Bundesrat zu erfahren, ob das Geld bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen kompensiert wird. Die SP-Fraktion wird die Verbilligung der Ernteversicherung sicher ablehnen.

Beim wichtigsten Minderheitsantrag geht es um die Schwächung des Parteistellungsrechts bei der Pestizidzulassung. Für die Gesundheit der Bevölkerung ist dieser Angriff auf das Verbandsbeschwerderecht gefährlich. Offenbar wertet die Kommissionsmehrheit das Lobbying der Agrochemie höher als das Wohl der Bevölkerung - das ist bedenklich. Das Beschwerderecht soll nur noch für neue Wirkstoffe gelten. Damit könnten rund 90 Prozent der Zulassungen von den Umweltverbänden nicht mehr eingesehen werden. Mit dem Cocktail-Effekt kann die Kombination von mehreren Wirkstoffen aber die Toxizität potenzieren. Der Verband der Schweizer Trinkwasserversorger hat deshalb einen Brief geschrieben und bittet uns darin, beim geltenden Recht zu bleiben. Es geht hier also nicht um Landwirtschaft, sondern um die Volksgesundheit.

Auch die Beschwerde gegen das Saatbeizmittel Tefluthrin wäre nicht mehr möglich. Das Insektizid soll neu auch bei Getreide angewendet werden können. Damit könnten 200 000 Hektaren neu damit behandelt werden - mit enormen Auswirkungen auf Insekten und Gewässerorganismen.

Die Beschwerde im Zusammenhang mit Tefluthrin ist übrigens die einzige derzeit hängige Beschwerde von Umweltorganisationen. Es kann also keine Rede davon sein, dass Verbände den Zulassungsprozess verlangsamen oder sogar blockieren würden. Es ist ein vorgeschobener Grund der Agrochemie, um die unliebsame präventive Aufsicht der Umweltorganisationen loszuwerden. Die Schwächung des Parteistellungsrechts ist für die Gesundheit der Bevölkerung und für die Trinkwasserqualität brandgefährlich. Ich bitte Sie, den Mehrheitsantrag abzulehnen und den Minderheitsantrag Bertschy zu unterstützen.

In Artikel 75 geht es um die Ausrichtung von Produktionssystembeiträgen. Mit dem Minderheitsantrag Grossen Jürg sollen Beiträge für behornte Tiere bezahlt werden können - ein pragmatischer Weg, um die höheren Stallhaltungskosten für behornte Tiere zu entschädigen. Mit dem Minderheitsantrag Glättli sollen besonders klimafreundliche Betriebe gefördert werden können - eine sinnvolle Unterstützung für Betriebe, die den Weg der Landwirtschaft in die Zukunft ebnen. Der Entwurf des Bundesrates sieht zur Prävention und zur Verminderung des Antibiotikaeinsatzes Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 2 zur Tiergesundheit vor. Ich bitte Sie, diese Bestimmungen nicht zu streichen und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen.

Wird der Schicksalsartikel der Mehrheit zur Pestizidzulassung nicht abgelehnt, werden wir, die SP-Fraktion, die AP22+ ablehnen.

Den zwei Motionen 22.4251 und 22.4253 zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik und zur Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts stimmen wir zu, es sind beides sinnvolle Motionen. Ich bitte Sie, auch diese Motionen anzunehmen.

Aebi Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Kollegin Munz, Sie haben bezüglich Ihrer Minderheit gesagt, der Antibiotikaeinsatz sei tendenziell gestiegen - "tendenziell", das ist schon ein Unwort. Fakt ist, dass der Antibiotikaeinsatz in der Humanmedizin gleich geblieben ist, und Fakt ist, dass seit 2008 der Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft um 50 Prozent zurückgegangen ist und die Landwirtschaft hier eine Strategie hat.

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Vielen Dank, Herr Aebi, für diese Frage. Ich habe die letzte Medienmitteilung des Bundes hierzu angeschaut. Dort wird der Antibiotikaeinsatz bei Tieren zwischen dem Jahr 2020 und dem Jahr 2021 verglichen. Er hat bei den Behandlungen von Milchkühen zugenommen und sich bei den Behandlungen von Legehennen sogar verdoppelt. Es gibt also eine markante Zunahme der Antibiotikabehandlungen. Gewichtsmässig hat es abgenommen, weil die Antibiotika konzentrierter sind. Das macht sie aber nicht weniger gefährlich.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzte Kollegin Munz, können Sie bestätigen, dass trotz der Parteistellung der Umweltverbände - die ja namentlich auf einen Bundesgerichtsentscheid zurückzuführen ist, gemäss dem sie notwendig ist, weil die ganzen Lebensräume und das Trinkwasser von Pestizid-Einbringungen betroffen sind - die Umweltverbände nur bei 0,01 Prozent aller Eingaben überhaupt eine Beschwerde führen und somit nicht das Problem in dieser ganzen Geschichte sind?

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Vielen Dank, Kollegin Badran, für diese Frage. Ja, ich kann das bestätigen. Seit 2018 sind genau zwei Beschwerden eingegangen. Das ist also wirklich nicht der Grund für die Verzögerungen. Die KPMG hat analysiert, warum zurzeit 700 Gesuche hängig sind. Das Verfahren ist nicht gut geregelt, es fehlen personelle Ressourcen, und, ganz wichtig, der Selbstfinanzierungsgrad liegt bei 1 Prozent. Er ist also viel, viel zu tief. Die Kosten für die Gesuche sind viel zu tief. Damit können auch nicht die entsprechenden Leute angestellt werden, um die Gesuche zu behandeln. Dass das Verbandsbeschwerderecht beschnitten werden müsse, ist ein vorgeschobener Grund. Man will die präventive Wirkung des Verbandsbeschwerderechts abschaffen.

Nicolet Jacques · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Chère collègue Munz, il a été dit que l'utilisation d'antibiotiques avait diminué de 50 pour cent dans les 10 à 15 dernières années. Probablement qu'en 2021 il y a eu une utilisation plus importante, selon vos dires. Sachant que l'utilisation d'antibiotiques est soumise à une décision et à une ordonnance vétérinaires, estimez-vous que les vétérinaires de notre pays ne font pas leur travail? Ou, en l'occurrence, s'ils le font d'une façon trop pointue, dans quel sens pourrions-nous imaginer que l'utilisation insuffisante d'antibiotiques conduise même à de la maltraitance animale?

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Vielen Dank, Herr Kollege, für diese Frage. Selbstverständlich machen Veterinärinnen und Veterinäre ihren Job richtig. Aber wenn das Haltungssystem dazu führt, dass Tiere krank werden, müssen sie auch behandelt werden. Ich nehme das Beispiel der Kälber: Wenn Sie Kälber zusammenführen, wenn sie im Immunloch sind, also gar keine Immunität haben, dann bleibt Ihnen fast nichts anderes übrig, als die Tiere mit Antibiotika zu schützen. Deshalb ist es wichtig, dass wir andere Produktionsformen haben. Ich habe zum Beispiel gesagt, dass man den Antibiotikaeinsatz massiv reduzieren kann, wenn man die Kälber drei Monate auf dem Geburtsbetrieb belässt. Das ist genau das Ziel der Gesundheitsförderung, das der Bundesrat mit diesem Artikel erreichen wollte.

Huber Alois · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Sehr geehrte Frau Munz, Sie haben jetzt viele Behauptungen aufgestellt, und eine stört mich massiv. Sie haben gesagt, dass die Anzahl der Behandlungen der Kühe massiv zugenommen hat. Wie wollen Sie das feststellen? Vor zehn Jahren wurde noch gar nicht aufgezeichnet, wie viele Kühe behandelt wurden. Erst seit der Schaffung der Antibiotikadatenbank wird das aufgezeichnet. Sie können also gar keine verlässlichen Zahlen haben.

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Vielen Dank, Kollege Huber, für diese Frage. Ich habe Ihnen gesagt, dass ich die Zahl aus einer Veröffentlichung des BLW genommen habe, aus einem Vergleich der Jahre 2021 und 2022. Bei den Milchkühen sind es, wenn ich es richtig im Kopf habe, 50 000 zusätzliche Behandlungen; bei den Legehennen ist es eine Verdoppelung.

Dettling Marcel · Mit-M · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Frau Munz, Sie haben in Ihrem vorletzten Votum das Freiluftkalb gerühmt. Damit könne man, sagten Sie, den Einsatz von Antibiotika reduzieren. Beim Freiluftkalb hatten wir aber eine relativ hohe Mortalität, das heisst viele tote Kälber. Ist es nun Ihr Ziel, den Antibiotikaeinsatz zu reduzieren auf Kosten des Lebens von Kälbern?

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Vielen Dank, Herr Dettling, für diese Frage. Ich berufe mich auf eine Studie der Veterinärmedizin, die das klar ausweist, und zwar ohne tote Kälber.

Sie führen hier einen Stellvertreterkrieg. Es geht darum, dass der Bundesrat die Gesundheit der Tiere fördern und den Bauern dafür auch Geld geben will. Ich kann nicht verstehen, warum Sie dieses Geld nicht nehmen und beim Förderprogramm mitmachen wollen, damit weniger Tiere Antibiotika brauchen.

Gafner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Diese 50 000 Mehrbehandlungen möchten wir noch belegt haben. Woher haben Sie diese Zahlen?

Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion

Die Unterlage liegt an meinem Platz. Beim letzten Votum hatte ich sie hier ans Pult genommen. Ich gebe sie Ihnen sehr gerne, Sie können sie sicher auch beim BLW beziehen.

Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion

Die grünliberale Fraktion unterstützt in diesem Block bei allen Anträgen in den Entwürfen 1, 2 und 3 die Minderheiten. Die Motion 22.4251, "Bericht zur zukünftigen Ausrichtung der Agrarpolitik. Konkretisierung des Konzepts", nehmen wir an. Ich werde mich in meinen Ausführungen aber auf die Anträge zu den Beiträgen zur Verbilligung der Prämien von Ernteausfallversicherungen gemäss Minderheit Ryser und auf die Parteistellung im Verfahren betreffend Pflanzenschutzmittel gemäss Minderheit Bertschy beschränken.

Zuerst zur Ernteausfallversicherung: Es ist für uns schon erstaunlich und schwer nachvollziehbar, dass es offenbar im Agrarsektor keinen Bereich gibt, der nicht auf irgendeine Art und Weise staatlich unterstützt werden soll. Offenbar ist ein neues Risiko aufgetreten. Sofort soll wieder ein neuer Subventionstatbestand geschaffen werden. Wie ich bereits beim Eintreten dargelegt habe, unterstützen die Grünliberalen Beiträge, welche die ökologischen Leistungen der Landwirtschaft abgelten. Allgemeine Subventionen, welche die Märkte verzerren und Fehlanreize beinhalten, lehnen wir hingegen ab. Da erwarten wir Lösungen über den Markt und nicht marktverzerrende Massnahmen.

Die vom Bundesrat im Entwurf vorgesehene Prämienverbilligung in der Ernteausfallversicherung ist eine solche aus unserer Sicht unnötige und marktverzerrende Subvention. Der Bundesrat begründet den neuen Artikel mit den gestiegenen Risiken aufgrund des Klimawandels. Mit der Zunahme der Häufigkeit und der Intensität von wetterbedingten Extremereignissen steigen in der Landwirtschaft die Risiken von Ernteausfällen. Ja, das ist so. Das heisst aber noch lange nicht, dass der Bund aus diesem Grund den Abschluss von Ernteausfallversicherungen subventionieren soll.

Im Gegenteil: Es wird der Fehlanreiz geschaffen, auf präventive Massnahmen zur Risikominimierung beim Ernteausfall, zum Beispiel durch die Kultur- und Sortenwahl oder einen optimierten Bodenschutz, zu verzichten. Auch die Forschung - zum Beispiel Robert Finger von der ETH - sagt, dass eine solche Subvention kontraproduktiv sei.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit Ryser zu folgen und Artikel 86b zu streichen.

Wir kommen nun zum Parteistellungsrecht. Der Bundesrat beantragt Ihnen, einen neuen Artikel 160b einzufügen, der das Verbandsbeschwerderecht bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln regelt. Dieser Minderheitsantrag ist auf einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2018 zurückzuführen. Die Umweltverbände sollen im Rahmen des Beschwerderechts Parteistellung in allen Verfahren erhalten, deren Inhalte eine umweltrelevante Veränderung zur Folge haben können. Die Mehrheit der Kommission will nun einen massgeblichen Teil dieser Verfahren von der Verbandsbeschwerdemöglicheit ausschliessen. Bei 90 Prozent der Zulassungsverfahren wäre eine Beschwerde der Umweltverbände nicht mehr möglich.

Es gibt keine wirklich nachvollziehbaren Gründe, weshalb einer solch massiven Einschränkung zugestimmt werden soll. Der raschere Vollzug kann es nicht sein. Denn der langsame Vollzug ist nicht auf viele Verbandsbeschwerden zurückzuführen - bisher gab es, es wurde vorhin schon ausgeführt, nämlich sehr wenige -, sondern auf den Umstand, dass die Behörde personell völlig unterdotiert ist. Sie erinnern sich vielleicht: Ein Minderheitsantrag zum Voranschlag 2023 wollte dem Rückstau mit der Schaffung von zusätzlichen Stellen begegnen. Die gleichen Leute, welche nun die Verbandsbeschwerde massiv einschränken wollen und damit unsere Böden, die Gewässer, die Qualität des Trinkwassers und vor allem auch die Gesundheit der Bevölkerung gefährden, lehnten diesen Antrag damals ab. Man kann über die Motive nur spekulieren. Rational nachvollziehbar ist dieser Antrag der Mehrheit der Kommission nicht.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der grünliberalen Fraktion, bei Artikel 160b der Minderheit Bertschy und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Geschätzter Kollege Fischer, wir haben ja bei der ganzen Trinkwasser- und Pestizid-Initiativen-Debatte auch Versprechungen gehört, man werde sich verbessern. Die Trinkwasserverbände sagten damals schon, dass eine Million Menschen in diesem Land Wasser konsumieren, das über den Grenzwert belastet ist. Wie sehen Sie das im Zusammenhang mit der erneuten Aufforderung der Wasserversorger, man solle auf keinen Fall die Verbandsbeschwerde einschränken?

Fischer Roland · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grünliberale Fraktion

Dieser Einwand, dass diese Einschränkung im Hinblick auf die Qualität des Trinkwassers schlecht wäre, ist berechtigt. Denn es kann doch nicht im Interesse der Allgemeinheit und der Bevölkerung sein, dass in einem Prozess, der die Qualität der Zulassung verbessern will, Einschränkungen gemacht werden. Es ist durchaus berechtigt, dass wir hier diese Verbandsbeschwerde aufrechterhalten, weil dann eben besser sichergestellt werden kann, dass die Bevölkerung auch sicheres, sauberes Trinkwasser hat.

Walti Beat · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

In diesem Block 3 geht es zuerst um Minderheitsanträge im Bereich der sogenannten Produktionssystembeiträge. Ich will mich bezüglich der Hornkühe kurzhalten. Ich empfinde diesen Minderheitsantrag persönlich als Zwängerei; er ist mühsam. Es ist möglich, diese Tierhaltungsform in den bestehenden Strukturen schon angemessen zu fördern und auch die Konsumentinnen und Konsumenten mit entsprechenden Produkten abzuholen. Wir sollten das Thema jetzt einmal ruhen lassen.

Die Minderheit Glättli verlangt eine besondere Berücksichtigung von besonders klimafreundlichen Betrieben. Hier ist der Vorbehalt vor allem derjenige, dass es nicht unbedingt und ausschliesslich Sinn macht, die Klimafreundlichkeit auf Einzelbetriebsebene zu betrachten. Deshalb ist es auch gut, dass der entsprechende Artikel bei den Produktionssystembeiträgen angesiedelt ist. Es ist wichtig, die landwirtschaftlichen Strukturen insgesamt so zu entwickeln, dass die ambitiösen ökologischen Ziele in der nächsten Etappe mit der Motion erreicht werden - dazu komme ich noch - und die einzelbetrieblichen Förderungen da und dort stattfinden können. Das ist aber auch heute schon mit dem bestehenden Förderinstrumentarium möglich.

Im Bereich der Tiergesundheit gilt Ähnliches. Es gibt bereits einen reichhaltigen Fächer von Förderinstrumenten. Der geltende Artikel 75 Absatz 1 Litera c erwähnt bereits die Grossviehförderung bzw. die tierfreundliche Haltungsform in diesem Bereich. Auch hier braucht es jetzt nicht noch eine Erweiterung des Fächers. Das Ganze macht das System komplexer und mit der Komplexität auch deutlich schlechter steuerbar.

Dann komme ich zum sehr emotional diskutierten Artikel 160b Absätze 1 und 2, Stichwort Verbandsbeschwerde. Nun, es ist eine Tatsache, dass wir Pflanzenschutzmittel brauchen. Gerade wenn wir auch bei zunehmender Bevölkerung die ambitiösen Selbstversorgungsziele halten wollen, werden wir um eine intensive Landwirtschaft nicht herumkommen, und diese funktioniert einfach nicht ohne Pflanzenschutzmittel.

Die Extrempositionen sind nicht unsere. Wir wollen das Verbandsbeschwerdeverfahren nicht abschaffen, aber wir finden, es gibt Raum für einen vernünftigen Mittelweg, und dieser wird hier mit der Mehrheitslösung beschritten. Neue Wirkstoffe wären im Zulassungsverfahren nach wie vor uneingeschränkt beschwerdefähig. Auch bei allgemeinen Überprüfungen, die gemäss dem Gesetz stattfinden können, ist die Beschwerdemöglichkeit nicht eingeschränkt; das halten wir für vertretbar. Die angedachte Einschränkung dispensiert niemanden von der Einhaltung der bestehenden Grenzwerte, wie sie im Gesetz sehr restriktiv festgelegt und kürzlich auch noch verschärft wurden; all das ändert sich nicht. Man kann jetzt nicht einfach beliebig diese einmal mit den bestehenden Wirkstoffen zugelassenen Pflanzenschutzmittel fröhlich versprühen, sondern es gelten immer noch die restriktiven Einsatzbedingungen, die Sie alle kennen. Mit dem Vorschlag der Mehrheit gelingt es aber, die Verfahren tendenziell zu beschleunigen.

All das spricht überhaupt nicht dagegen, auch die anderen Massnahmen, die erwähnt wurden, umzusetzen, wie beispielsweise kostendeckende Tarife und die Aufstockung von Ressourcen in diesen Verfahren. Das macht absolut Sinn. Was ich von mir weise, ist die Unterstellung, wir würden hier Partikularinteressen vertreten. Ich für meinen Teil kann Ihnen, ohne rot zu werden, erklären, dass ich in diesem Bereich keine persönlichen Interessen habe. Ich glaube, für die Mehrheit der Mehrheit gilt das auch, ganz im Gegensatz zu den zahlreichen Zuschriften, die wir erhalten haben. Dass die Verbände hier natürlich heftig um ihre Existenz und ihren Selbstzweck kämpfen, ist legitim. Wenn es um die Verteilung der moralischen Noten geht, dann darf das aber auch einmal gesagt werden.

Dazu muss man auch erwähnen, dass es wichtig ist, diese Zulassungsverfahren liquide zu halten, weil mit neuen Wirkstoffen auch immer wieder ökologische Verbesserungen erzielt werden können und diese Umsetzungen deshalb nicht unnötig verzögert werden sollen.

Zum Schluss noch eine Bemerkung zur Motion, die Herr Dettling bekämpfen will, ich habe es im Eintretensvotum schon gesagt: Uns ist es sehr wichtig, dass diese Perspektive mit der Motion auch nochmals klar auf die nächste Entwicklungsetappe transportiert wird. Die Eckwerte, die Kerninhalte dieses Zukunftsbildes habe ich gestern zitiert, sie sind im Bericht des Bundesrates zu den ständerätlichen und nationalrätlichen Postulaten sehr gut ausgeführt, und auf dieser Schiene müssen wir weiterfahren. Ich möchte an dieser Stelle auch an Herrn Dettling und die interessierten Kreise der Landwirtschaft appellieren, bei dieser nächsten Etappe eine konstruktive Rolle zu spielen und diesen vorgezeichneten Weg auch mitzugehen.

In diesem Sinne bedanke ich mich für die Unterstützung der Mehrheiten; die FDP-Liberale Fraktion wird sie unterstützen.

Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion

Kollege Walti, Sie haben gesagt, die Diskussion bei Artikel 160b werde emotional geführt. Dann können Sie als Jurist sicher sehr rational erklären, warum man zwischen Neuzulassungen, Überprüfungen, Erweiterungen von Bewilligungen und der Anwendung, neuen Cocktails und neuen Mischungen unterscheiden soll. Was ist der rationale Grund dafür, hier zu unterscheiden, wenn es nicht darum geht, 90 Prozent der Beschwerden abzuwenden? Der Sinn und Zweck dieser Bestimmung ist ja, die Umwelt zu schützen, egal welcher Fall dahintersteht. Erklären Sie das bitte, denn in der Kommission wurde das nicht besonders gut erklärt oder gar nicht.

Walti Beat · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Frau Badran, ich habe gesagt, dass die Extrempositionen nicht das sind, was ich vertreten will. Insgesamt geht es aber bei neuen Schutzmöglichkeiten darum, diese auch zügig, rasch einführen zu können. Das vorgeschlagene Verfahren orientiert sich übrigens an demjenigen, das auch in der EU gilt. Deshalb gilt es immer abzuwägen, welche Sicherheitsmechanismen in welchen Verfahren einzubauen sind. Bei bestehenden Wirkstoffen halten wir den präsentierten Mehrheitsvorschlag für ausgewogen: Es gibt genügend Sicherheitsmechanismen und Verfahrensbeteiligte, auf amtlicher und privater Seite, die sicherstellen können, dass für die Allgemeinheit kein vermeidbarer Schaden entsteht.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Cher collègue Walti, j'ai une question au sujet du même article. Sachant que, dans les procédures d'homologation, neuf recours viennent de l'industrie et un seul des ONG, ne trouvez-vous pas que, pour visiblement aller plus vite, il faudrait enlever la qualité pour être partie à l'industrie plutôt qu'aux ONG?

Walti Beat · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion

Frau Michaud Gigon, Sie müssen halt schauen, wie bei diesen Verfahren die Parteirollen verteilt sind. Der Umstand, dass es seitens der Industrie deutlich mehr Beschwerden gibt, zeigt einzig und allein, dass die Verfahren sehr streng geführt werden und die Zulassungsbedingungen sehr restriktiv sind. Offenkundig münden die Verfahren in Negativentscheide, die dann angefochten werden müssen.

Sie haben eigentlich Ihr Ziel schon erreicht, deshalb gibt es beim Zulassungsbereich nichts über die Sicherheit zu klagen.

Baumann Kilian · Mit-M · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion

Unsere Fraktion unterstützt sämtliche Minderheitsanträge in diesem Block, mit Ausnahme des Minderheitsantrages Dettling, den wir ablehnen werden.

Gleich drei Minderheitsanträge betreffen Artikel 75 Absatz 1 zu den Produktionssystembeiträgen. Die bessere Berücksichtigung von horntragenden Tieren haben wir Grünen schon immer unterstützt. Wir werden das auch diesmal tun und dem Minderheitsantrag Grossen Jürg zustimmen.

Der Minderheitsantrag Glättli fordert einen Beitrag für besonders klimafreundliche Betriebe. Die Landwirtschaft hat grosses Potenzial, um ihren Treibhausgasausstoss zu senken und Kohlenstoff in den Böden zu binden. Es gibt eine Vielzahl von kleineren und grösseren einzelbetrieblichen Massnahmen, die kumuliert einen grossen Effekt haben. Gegenwärtig werden aber viele dieser Massnahmen nicht abgegolten, sondern von engagierten Betrieben freiwillig umgesetzt. Um solche Massnahmen zu fördern, soll an Betriebe, die so ihre Klimabilanz verbessern, ein Bonus ausgerichtet werden. Für die Bestimmung der zu berücksichtigenden Massnahmen ist eine Branchenlösung anzustreben. So kann mit geringem administrativem Aufwand in der Summe ein grosser Effekt beim Klimaschutz erreicht werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Antrag der Minderheit Glättli zu unterstützen.

Die Einführung von Bundesbeiträgen für die Verbilligung von Ernteversicherungen lehnen wir aber ab. Denn damit wird nur ein neuer Fehlanreiz geschaffen, der die Betriebe daran hindert, ihre Resilienz gegenüber Ernterisiken und der Klimakrise zu erhöhen. Ernteversicherungen schwächen die Eigenverantwortung und fördern die Risikobereitschaft der Produzenten. Langfristig wird so die Versorgungssicherheit eher geschwächt. Für die Verbilligung von Versicherungen würden bestehende Direktzahlungen umverteilt. Es entstünde ein administrativer Mehraufwand, und Gelder, die eigentlich in die Landwirtschaft fliessen würden, kämen den Versicherungskonzernen zu. Für Betriebe, die auf Versicherungsschutz angewiesen sind, bestehen zudem schon Angebote, die ohne staatliche Unterstützung auskommen. Wir empfehlen Ihnen deshalb, der Minderheit Ryser zu folgen und Artikel 86b zu streichen.

Die Einschränkung des Parteistellungsrechts lehnt die grüne Fraktion klar ab. Wir werden deshalb den Minderheitsantrag Bertschy unterstützen, bei Artikel 160b auf den Beschluss des Ständerates zurückzukommen. Das Verbandsbeschwerderecht stellt nicht die standardisierten Bewertungsverfahren infrage. Es dient einzig der Überprüfung der Frage, ob die Interessenabwägung zwischen Schutz und Nutzung in Übereinstimmung mit dem Umweltschutzgesetz vorgenommen wurde. Mit den geplanten Einschränkungen würde das Beschwerderecht bei Gesuchen für neue Produkte entfallen, wenn sie schon zugelassene Wirkstoffe enthalten. Dabei kann aber die kombinierte Wirkung dieser Stoffe - der sogenannte Cocktail-Effekt - ganz anders ausfallen als bei einem schon bekannten Einzelstoff. Die Einschränkung des Parteistellungsrechts hätte unter Umständen zur Folge, dass Produkte zugelassen würden, die bei Einhaltung der Umwelt- und Gesundheitsgesetze nicht zugelassen werden dürften.

Es trifft auch nicht zu, dass das Parteistellungsrecht der Umweltorganisationen den Zulassungsprozess blockiert oder verlangsamt. Denn der Berg von etwa 700 hängigen Gesuchen besteht nicht erst, seit das Bundesgericht 2018 den Umweltorganisationen das Beschwerderecht zugestanden hat. Die Umweltorganisationen reichten seither nur in 25 Fällen eine Stellungnahme ein und erhoben nur in 2 Fällen Beschwerde. Das entspricht gerade einmal 0,01 Prozent der bearbeiteten Dossiers.

Wir sind nicht gegen eine Beschleunigung dieser Verfahren, solange die Beurteilung seriös und wissenschaftsbasiert erfolgt. Die Überprüfung von Entscheiden auf ihre Rechtmässigkeit einzuschränken, sehen wir aber als den falschen Weg, um dieses Ziel zu erreichen.

Zum Schluss: Die Motion 22.4251 zur Konkretisierung des Konzepts unterstützen wir und lehnen dementsprechend den Minderheitsantrag Dettling ab.

Haab Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Die SVP-Fraktion lehnt alle Minderheitsanträge von Links-Grün ab. Sie stimmt aber dem Minderheitsantrag Dettling zur Motion 22.4251 über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik zu.

Eine Minderheit Grossen Jürg will - ganz im Sinne eines "Alle Jahre wieder kommt der Weihnachtsmann" - die Hornkuh-Initiative wiederaufleben lassen. Wir sprechen in diesem Rat nun zum dritten Mal über Hornkühe. Der Souverän hat im November 2018 gesprochen und hat dieses Ansinnen mit 55 Prozent abgelehnt. Und Sie wissen: Der Souverän ist die höchste Instanz in diesem Land. Im letzten Jahr, im September, wurde hier eine Motion des Ständerates abgelehnt. Ich möchte an das Erinnerungsvermögen von Herrn Grossen appellieren - er ist jetzt leider nicht im Saal, aber er kann es ja nachlesen -: Die GLP war hier massgeblich daran beteiligt, dass diese Motion keine Mehrheit fand. Heute sprechen wir nun über eine Umlagerung von Geldern aus dem Agrarbudget in die Produktionssystembeiträge. Wir nehmen also irgendwo Geld weg, das jetzt für Leistungen der Bauern ausbezahlt wird, und alimentieren damit zusätzlich die Produktionssystembeiträge, um die Hornkuhförderung zu bewerkstelligen.

In Bezug auf die Hornkühe sprechen wir hier über ein Phänomen bzw. einen Umstand, der vermutlich in wenigen Jahren Geschichte sein wird. Jetzt spreche ich als Viehzüchter: In der Viehzucht in der Schweiz oder auch weltweit sind nachhaltige Kriterien der neue Trend. Wir sprechen von Zuchtwerten Nutzungsdauer, wir sprechen von Zuchtwerten Weide, und wir sprechen von Hornlosigkeit. Hornlosigkeit hat nichts mit Gentechnik zu tun. Vielmehr sind das normale Vererbungsgänge, also Vererbungslehre erste Stufe, denn das Hornlosigkeits-Gen ist das dominante Gen in der Vererbung bei der Kuh. Die Zucht entwickelt sich weltweit darauf hin, dass wir schon in wenigen Jahren viele Tiere haben werden, die genetisch hornlos sind und als Kälber nicht mehr enthornt werden müssen.

Kurz einige Worte zur Minderheit Glättli, die klimafreundliche Betriebe besser abgelten will. Wir haben heute schon viele Tools: Wir haben bodenschonende Ackerbauverfahren, Direktsaatverfahren, Minimalbodenbearbeitung - alles Beiträge, die klimafreundlich sind. Wenn Sie allenfalls mehr Klimafreundlichkeit im Ackerbau wünschen, dann müssen Sie auf die Beiträge verzichten, mit denen wir Herbizidlosigkeit finanzieren; denn wenn ich herbizidlos anbaue, dann muss ich eine stärkere mechanische Unkrautbekämpfung machen. Ich werde dann drei-, viermal mit meinem Traktor über die Felder fahren. Das ist nicht klimafreundlich. Hier beisst sich die ganze Sache: Klimafreundlichkeit und Pflanzenschutzmittelreduktion widersprechen sich.

Noch kurz einige Worte zur Minderheit Munz zur Tiergesundheit: Frau Munz, Sie wissen ganz genau, dass die Tiergesundheit im Grundinteresse eines jeden Bauern liegt, der Tiere hält. Wenn Sie jetzt mit der Antibiotikareduktion kommen: Es wurde bereits gesagt, dass die Landwirtschaft hier ihre Aufgaben gemacht hat. Wir brauchen nur noch rund 50 Prozent der Antibiotika, die wir noch vor fünfzehn Jahren gebraucht haben - dies ganz im Gegensatz zur Humanmedizin und, das möchte ich auch erwähnen, zur Heimtierhaltung. Wenn Sie mit der Idee kommen, dass Kälber erst nach drei Monaten auf den Aufzuchtbetrieb kommen: Ich weiss nicht, ob Kollege Dettling als Präsident der Kälbermäster Freude hat, wenn ich ihm meine Kälber erst im Alter von drei Monaten zur Ausmast gebe. Dann hat er keine Arbeit mehr. Aber auch da muss ich jetzt an das Erinnerungsvermögen der links-grünen Fraktionen appellieren: Sie waren vor zwanzig Jahren massgeblich daran beteiligt, dass die Schweizer Landwirtschaft aus der Milchkontingentierung ausgestiegen ist. Das war eigentlich der Tod der bäuerlichen Kälbermast auf Betrieben, die Milch produzieren, wodurch Kälber anfallen. Heute haben wir nun das System, dass diese Kälber von diesen Betrieben weg zu professionellen Mastbetrieben gebracht werden und dort zu Ende gefüttert werden.

Ich danke Ihnen für die Ablehnung all dieser Minderheitsanträge, mit Ausnahme des Minderheitsantrages Dettling.

Ritter Markus · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Mitte-Fraktion wird in Block 3 überall der Mehrheit folgen, dies aus folgenden Gründen:

Zu Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe c: Diese Minderheit möchte wiederum einen Hornkuhbeitrag einführen. Ich möchte hier schon etwas zuhanden von Kollege Grossen und der grünliberalen Fraktion sagen: Sie waren es nämlich, die letztes Jahr hier im Nationalrat die Motion Zanetti Roberto 21.3197 für einen Hornkuhbeitrag massgeblich versenkt haben. Sie wollten nicht das Bundesbudget erhöhen, damit dieser Beitrag hätte ausbezahlt werden können. Was aber nicht geht, ist, dass man laufend neue Programme, neue Fördertatbestände einführt, dies zulasten anderer wichtiger Förderungen, und dann eben das Budget nicht erhöht. Diese Rechnung, liebe GLP, geht einfach nicht mehr auf und ist scheinheilig.

Zu Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe cbis, Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe d und Absatz 2: Die Mitte-Fraktion lehnt die beiden dortigen Minderheitsanträge ab, da nicht noch weitere Fördertöpfe geschaffen werden sollen. Die heutigen Instrumente sind enorm vielfältig. Weitere Instrumente sind weder nötig noch sinnvoll.

Zu Artikel 86b: Extreme Wetterereignisse haben in den vergangenen Jahren zugenommen. Hier geht es um die Schaffung einer Versicherungslösung und eine entsprechende Unterstützung nach einer längeren Trockenheitsphase, nach Hagel, Frost oder auch Starkregen. Für empfindliche und teure Kulturen hat die Bedeutung von Versicherungslösungen deutlich zugenommen. Mit in der Höhe limitierten Beiträgen soll der Abschluss von solchen Versicherungen erleichtert werden. International haben sich solche Lösungen in vielen Ländern bewährt.

Zu Artikel 160b Absätze 1 und 2: Bei dieser Bestimmung geht es der Mehrheit darum, die Beschwerdemöglichkeiten von berechtigten Organisationen zu präzisieren und eine höhere Rechtssicherheit für antragstellende Unternehmen zu schaffen. Ich möchte hier aber klar festhalten, dass mit dem Antrag der Mehrheit bei den wichtigsten Zulassungsverfahren, bei der Neuzulassung von Wirkstoffen und bei der Überprüfung von Wirkstoffen, die entsprechenden Beschwerdemöglichkeiten vollumfänglich gewährt werden. Ich möchte auch festhalten, dass nach dem Entscheid des Bundesrates nach dem KPMG-Bericht der Lead für die Zulassung neu beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen liegt und nicht mehr beim Bundesamt für Landwirtschaft. Ich möchte auch festhalten, dass das Bundesamt für Umwelt in sämtlichen Verfahren eng eingebunden ist und die Interessen der Umwelt an vorderster Front einbringt.

Der Antrag der Mehrheit der WAK-N geht weiter als das bereits mehrfach erwähnte Bundesgerichtsurteil aus dem Jahre 2018. Er stellt ein Optimum zwischen gewährter Mitsprache der Umweltorganisationen und einem administrativ erträglichen Aufwand für unsere Behörden dar. Dies ist auch nötig. Wir haben 700 Gesuche, die bearbeitet werden sollen. Alleine schon wenn durch solche Organisationen Parteistellung beantragt wird, verzögert sich das Verfahren aufgrund der entsprechenden Fristen, die gewährt werden, um sechs Monate. Hier ist es nötig, die entsprechenden Zeichen zu setzen, der Mehrheit der WAK-N zu folgen und zukunftsweisende Verfahren zu ermöglichen.

Zur Motion 22.4251: Die Mitte-Fraktion wird diese Motion unterstützen. Wir erachten es als wichtig und auch als ein Kernstück dieser Diskussion, dass wir hier im Parlament klar sagen, wohin wir mit einer künftigen Agrarpolitik gehen wollen. Wir müssen in der Agrarpolitik von einem eigentlichen Mikromanagement für die Landwirtschaft wegkommen, wie wir es in den vergangenen zwanzig Jahren betrieben haben. Dies kann weder von den Betrieben umgesetzt noch von den Kantonen vollzogen werden. Wir brauchen eine ganzheitliche Ernährungspolitik, bei der der Konsum, bei der die Konsumentinnen und Konsumenten eine zentrale Rolle spielen und die gesamte Wertschöpfungskette mit in der Verantwortung steht. Dazu gehören eben auch die Konsumentinnen und Konsumenten.

Die Mitte-Fraktion wird daher in Block 3 überall der Mehrheit folgen.

Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt

Tout d'abord, je m'exprime sur la proposition de minorité Grossen Jürg à l'article 75 alinéa 1 lettre c. L'initiative pour les vaches à cornes a été rejetée le 25 novembre 2018 par 54,7 pour cent des voix et 20 cantons. La demande de soutien au renoncement à l'écornage avec des contributions au bien-être des animaux avait en outre déjà été traitée par le Parlement dans le cadre de la motion Zanetti Roberto 21.3197. Le législateur a également rejeté cette demande. Le peuple et le Parlement se sont déjà positionnés contre un soutien particulier à l'élevage d'animaux à cornes.

Du point de vue du bien-être des animaux, le Conseil fédéral considère cette demande comme étant contre-productive: subventionner les animaux à cornes réduirait l'incitation créée par la politique agricole pour passer de l'attache, des stabulations entravées, à la stabulation libre qui, elle, est plus respectueuse des animaux. Il est évident qu'une nouvelle aide fédérale aux animaux à cornes occasionnerait pour l'agriculture un surcroît de travail administratif. Il faudrait indiquer en plus si les animaux ont ou non des cornes et, si oui, s'il est prévu de les écorner ou non. L'examen du droit à l'aide fédérale demanderait donc aussi une plus grande activité de contrôle. La motion va clairement à l'encontre des efforts entrepris par le Parlement pour faciliter la vie des agriculteurs sur le plan administratif. Rien que pour cela, il ne faut pas suivre cette minorité.

S'agissant de la minorité Glättli au même article 75 alinéa 1 lettre cbis, la formulation "respectueux de l'environnement" à l'alinéa 1 de l'article 75 couvre déjà la préservation du climat. Avec les dispositions légales actuelles, notamment les lettres a et b, il est déjà possible de verser des contributions au système de production orienté sur la préservation du climat. Le train d'ordonnances relatives à l'initiative parlementaire 19.475, adopté par le Conseil fédéral en avril de l'année passée, en est la preuve. La nouvelle mesure visant une utilisation efficiente de l'azote dans les grandes cultures soutient la réduction des émissions de gaz à effet de serre et d'ammoniac ainsi que des excédents d'azote. Les incitations financières en vue de prolonger la durée de vie productive des vaches ont pour but de réduire les émissions de méthane. L'ajout proposé, à savoir la mention explicite d'une contribution pour les entreprises respectueuses du climat, n'est donc pas nécessaire.

Toujours à l'article 75 alinéa 1 lettre d et alinéa 2, il y a la proposition de la minorité Munz. L'élevage des animaux de rente est un élément important de l'agriculture suisse. Pour les paysans suisses, et cela a été répété plusieurs fois, la santé des animaux constitue un thème important, voire essentiel. En effet, seuls des animaux en bonne santé sont à même de produire des aliments de qualité, comme du lait, de la viande ou des oeufs. Les familles paysannes sont dépendantes de la vente de ces produits, car elle leur assure un revenu.

La loi sur les épizooties est au premier rang des mesures visant à renforcer la santé des animaux. La création de la base légale pour le financement des réseaux de compétence et d'innovation, à l'article 120, constitue une base importante pour le renforcement de la santé animale dans la loi sur l'agriculture.

La Confédération pourra ainsi, à l'avenir, accorder des aides financières pour la mise en place et l'exploitation d'un réseau de compétences et d'innovation pour la santé des animaux. Cela permet de promouvoir la santé animale de manière ciblée et de réduire encore l'utilisation d'antibiotiques dans l'élevage des animaux de rente.

A ce sujet et afin que cela soit clairement inscrit au Bulletin officiel, par rapport à la discussion de tout à l'heure: en 2021, les vétérinaires ont prescrit en moyenne 6 pour cent d'antibiotiques en moins par rapport à 2019. Depuis 2012, on assiste à une diminution de plus de la moitié des prescriptions d'antibiotiques. Je vous prie de vous référer au communiqué de presse du 10 novembre 2022. Si on regarde encore les antibiotiques dits critiques, la diminution est même de deux tiers. Il faut regarder la tendance sur les moyen et long termes.

Dans le rapport sur l'orientation future de la politique agricole, le Conseil fédéral a proposé de simplifier les instruments de la politique agricole, de renforcer encore la responsabilité des filières et de miser davantage sur le ciblage des objectifs. Compte tenu de cela, il n'est pas opportun d'introduire de nouveaux types de paiements directs qui vont faire augmenter la complexité du système. Je suis convaincu qu'il faut mettre l'accent sur ce point et promouvoir en premier lieu ces réseaux de compétences. Ceux-ci sont en contact direct avec les exploitants. Ils sont extrêmement proches d'eux. Le contact, les échanges, les conseils peuvent avoir un impact positif.

J'en viens maintenant à l'article 86b et à la proposition de la minorité Ryser. L'année dernière, en particulier, avec la sécheresse prononcée qui l'a montré de manière impressionnante, on a vu qu'à cause du changement climatique et de l'augmentation de la fréquence et de l'intensité des évènements météorologiques extrêmes, les risques de perte de récolte augmentaient dans l'agriculture. L'introduction de mesures de couverture des risques a été largement réclamée lors de la consultation sur la PA22+, notamment du côté des organisations agricoles.

Actuellement, le taux de pénétration des solutions assurantielles couvrant les risques systémiques à grande échelle comme la sécheresse, le gel ou l'excès de pluie est très bas, puisqu'il représente moins de 15 pour cent des surfaces. Avec un soutien à la prime limité à huit ans, le taux de pénétration augmentera, ce qui permettra aux assureurs de se constituer un portefeuille de risques plus équilibré et aura donc un effet positif sur la diminution des coûts du risque et de la prime. Le soutien à la prime d'assurance-récolte renforce la sécurité alimentaire et la résilience au changement climatique. En effet, il donnera le temps aux agriculteurs et aux agricultrices d'adapter leurs techniques culturales telles qu'une agriculture de conservation, par exemple, qui améliore la préservation et la rétention d'eau des sols.

Le soutien à la prime de 30 pour cent au maximum revient directement à l'agricultrice ou à l'agriculteur. Pour des raisons de simplification, cela sera directement déduit sur la facture de la police d'assurance. Il n'y a aucune augmentation de la charge administrative pour l'agriculture. L'agricultrice ou l'agriculteur travaille avec l'assureur. La réduction temporaire des primes d'assurance-récolte est un instrument efficace pour garantir la résilience de l'approvisionnement en denrées alimentaires dans un contexte où le changement climatique se fait de plus en plus sentir, je le répète, comme nous l'avons vu l'année passée.

J'en viens à l'article 160b, alinéas 1 et 2, et à la proposition de la minorité Bertschy. Le Conseil fédéral vous propose de soutenir la proposition de minorité.

La modification de l'article 160b proposée par le Conseil fédéral fait suite à un arrêt du Tribunal fédéral du 12 février 2018. Le Tribunal fédéral avait alors décidé que les organisations environnementales avaient la qualité de parties dans la procédure de réexamen ciblé des produits phytosanitaires et que le droit de recours des organisations environnementales était applicable, conformément à l'article 12 de la loi sur la protection de la nature. La pratique en matière d'autorisation de produits phytosanitaires a depuis lors été adaptée à l'arrêt du Tribunal fédéral et les organisations environnementales sont intégrées dans le processus et dans la procédure.

Cette nouvelle pratique s'applique à toutes les décisions dont le résultat peut avoir un impact sur l'environnement. Sont ainsi concernés le réexamen des produits autorisés, l'autorisation de produits contenant une nouvelle substance active ou une nouvelle formulation, ainsi que l'extension de l'utilisation d'un produit déjà autorisé à de nouvelles indications.

L'article 160b proposé par le Conseil fédéral permet de préciser la qualité de partie des organisations environnementales habilitées à recourir dans les procédures d'autorisation de produits phytosanitaires et de la régler clairement au niveau de la loi, créant ainsi une sécurité juridique.

En revanche, la proposition de la majorité de votre commission limite le droit de recours à une partie seulement des décisions concernant l'homologation des nouveaux produits phytosanitaires. De mon point de vue et de celui du Conseil fédéral, une telle proposition, le cas échéant, devrait être discutée, mais en marge de la PA22+.

En conséquence, je vous propose de soutenir la proposition du Conseil fédéral et, donc, la proposition de la minorité Bertschy.

Concernant enfin la motion 22.4251 et la minorité de M. le conseiller national Dettling, nous vous proposons de rejeter cette dernière. La procédure proposée pour le développement de la politique agricole à partir de 2030 correspond largement à la proposition du Conseil fédéral qui figure dans le rapport sur l'orientation future de la politique agricole pour ce qui est de l'orientation thématique et du calendrier. Le Conseil fédéral est disposé à prendre en compte les aspects mentionnés dans le message relatif à la politique agricole à partir de 2030. En plus de ces aspects, le Conseil fédéral rendra compte, dans le cadre du projet mis en consultation, de l'évolution de la réalisation des objectifs en ce qui concerne les trajectoires de réduction de produits phytosanitaires et de pertes d'éléments fertilisants. Cela permet ainsi de garantir que la prochaine étape de la réforme se fera en connaissance des effets des mesures contenues dans l'initiative parlementaire 19.475 décidée par le Parlement et le Conseil fédéral.

Dans ce sens, le Conseil fédéral vous propose d'accepter cette motion.

Michaud Gigon Sophie · Mit-F · Nationalrat · Waadt · Grüne Fraktion

Monsieur le conseiller fédéral, vous avez bien expliqué en quoi consiste cette motion, à savoir à garantir la sécurité alimentaire et l'autosuffisance, à prendre en compte les importations, à améliorer les perspectives économiques et sociales pour l'agriculture et à simplifier les instruments bureaucratiques et administratifs. Ne trouvez-vous pas bizarre que des agriculteurs, ici, dans ce Parlement, ne soient pas prêts à soutenir de telles perspectives?

Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt

Chacun se fait son avis, Madame la conseillère nationale. Le Conseil fédéral a une position claire, que je représente. C'est dans ce cadre qu'il faut comprendre la position du Conseil fédéral.

Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

A l'article 75 alinéa 1 lettre c, la minorité Grossen Jürg souhaite créer une contribution aux frais de détention des animaux à cornes. La commission vous recommande de rejeter cette proposition par 14 voix contre 9 et 2 abstentions. En effet, le peuple et les cantons ont rejeté une initiative populaire en la matière le 25 novembre 2018 et le Conseil national a rejeté une motion à ce sujet le 29 septembre 2022.

A l'article 75 alinéa 1 lettre cbis, la minorité Glättli souhaite créer une contribution pour les exploitations particulièrement respectueuses du climat. C'est par 15 voix contre 10 que la commission vous propose de rejeter cette proposition. En effet, la loi sur l'agriculture prévoit déjà des contributions visant à promouvoir des modes de production proches de la nature.

A l'article 75 alinéa 1 lettre d et alinéa 2, la minorité Munz souhaite maintenir la contribution pour la promotion d'animaux en bonne santé prévue par le Conseil fédéral. La commission vous recommande de rejeter cette proposition par 15 voix contre 10. En effet, l'obligation de veiller au bien-être animal est déjà, et à juste titre, imposée aux détenteurs d'animaux.

A l'article 86b, la minorité Ryser souhaite biffer la possibilité pour la Confédération de verser des contributions à la réduction des primes des assurances récoltes privées. La commission vous recommande de rejeter cette proposition par 15 voix contre 10. En effet, comme l'a montré de façon manifeste et impressionnante la sécheresse en été 2022, les risques de perte de récoltes augmentent fortement sous l'effet du changement climatique. La contribution à la réduction des primes donnera le temps aux agriculteurs d'adapter leurs techniques culturales afin d'améliorer la capacité de rétention d'eau des sols.

A l'article 160b, la minorité Bertschy souhaite maintenir la disposition telle que prévue par le Conseil fédéral concernant la participation des organisations de protection de l'environnement aux procédures d'homologation des produits phytosanitaires. Par 14 voix contre 10, la commission vous recommande de rejeter cette proposition et de vous rallier à la version élaborée par sa majorité.

A ce sujet, je relève que certains milieux réclament que les organisations de protection de l'environnement puissent participer à toutes les procédures d'homologation, considérant que c'est le seul moyen de garantir que les produits phytosanitaires disponibles sur le marché ne présentent pas de nocivité pour l'homme et la nature. C'est cette position qui est défendue par la minorité portée par notre collègue Kathrin Bertschy.

Il y a également des milieux qui considèrent que la participation des organisations de protection de l'environnement en qualité de partie à des procédures d'homologation doit être purement et simplement supprimée afin d'accélérer les procédures d'homologation.

Entre ces deux solutions extrêmes, la majorité de la commission, par 14 voix contre 10, vous propose une solution intermédiaire qui consiste à accorder la qualité de partie aux organisations de protection de l'environnement dans deux circonstances: d'une part, lorsqu'un produit phytosanitaire contenant une nouvelle substance active est mis sur le marché et, d'autre part, lorsque l'autorité décide de procéder à un réexamen d'un produit phytosanitaire déjà disponible sur le marché à l'aune de nouvelles données scientifiques.

La réglementation que vous propose la majorité de la commission reprend le cadre juridique qui s'applique au sein de l'Union européenne, qui connaît une procédure de consultation des organisations environnementales lorsqu'une nouvelle substance active est utilisée ou lorsqu'un réexamen d'un produit existant est décidé. La majorité de la commission considère qu'il n'y a pas de raison d'appliquer une autre règle en Suisse par rapport à celle qui est appliquée à Stuttgart, à Lyon ou à Milan.

Le processus d'homologation en Suisse est beaucoup plus lent que celui de l'Union européenne. Aujourd'hui, environ 700 dossiers sont en attente d'homologation, ce qui pénalise non seulement l'industrie, mais surtout le monde agricole. Il s'agit aussi d'une situation absurde sous l'angle environnemental, dès lors que certains produits respectueux de la nature, qui sont en attente d'homologation, pourraient opportunément remplacer des produits moins respectueux de l'environnement disponibles sur le marché.

Je relève aussi que l'enjeu environnemental a été pris en compte par le Conseil fédéral lors de récentes décisions organisationnelles. En effet, depuis le 1er janvier 2022, le Service d'homologation des produits phytosanitaires a été transféré de l'Office fédéral de l'agriculture à l'Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires. En outre, dans le cadre du processus d'homologation, les compétences de l'Office fédéral de l'environnement ont été renforcées.

Permettez-moi encore de vous dire un mot concernant la motion 22.4251, qui demande une concrétisation de la stratégie développée par le Conseil fédéral dans son rapport du 22 juin 2022 concernant l'avenir de la politique agricole. La commission soutient cette motion par 18 voix contre 6 sans abstention. En effet, la majorité de la commission estime qu'il s'agira, à moyen terme, de procéder à une réforme approfondie de la politique agricole, afin de garantir la sécurité alimentaire, de réduire l'empreinte écologique dans le domaine agricole, d'améliorer les perspectives économiques et sociales pour le secteur agricole et de limiter la charge administrative qui pèse aujourd'hui sur les exploitations agricoles.

Au nom de Madame Esther Friedli et à titre personnel, j'aimerais remercier l'ensemble de la commission et l'administration pour les éclairages utiles donnés tout au long des travaux de la commission.

Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion

Gehen Sie mit mir einig, geschätzter Herr Kollege Feller, dass die Umweltorganisationen und Trinkwasserversorger bei einer Einschränkung des Parteistellungsrechts gemäss Artikel 160b künftig bei Zulassungen in 90 Prozent der Fälle kein Einspracherecht mehr haben, also nicht mehr Beschwerde einlegen können, und dass das keine kleine Einschränkung, sondern ein massiver Eingriff in den Schutz unserer Lebensgrundlagen ist?

Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion

Je ne partage pas la donnée chiffrée que vous indiquez. Dans les deux situations qui ont du sens, les organisations environnementales pourront continuer à participer aux procédures d'homologation. Lorsqu'une nouvelle substance active est mise sur le marché et lorsqu'il y a réexamen d'un produit phytosanitaire qui est déjà disponible sur le marché, réexamen qui est décidé par l'autorité en raison de nouvelles données scientifiques. Dans ces deux cas, les organisations peuvent participer à la procédure d'homologation.

Dans ces deux cas, aux yeux de la majorité de la commission, il est important que les organisations environnementales puissent faire valoir leurs intérêts.

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 75

Antrag der Mehrheit

Abs. 1 Bst. b, d; 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Grossen Jürg, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Munz, Ryser, Trede)

Abs. 1 Bst. c

c. ... Produktionsformen. Die höheren Kosten für die Haltung behornter Tiere sind zu berücksichtigen.

Antrag der Minderheit

(Glättli, Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Abs. 1 Bst. cbis

cbis. einen Beitrag für besonders klimafreundliche Betriebe.

Antrag der Minderheit

(Munz, Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser, Trede)

Abs. 1 Bst. d; 2

Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Art. 75

Proposition de la majorité

Al. 1 let. b, d; 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Grossen Jürg, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Munz, Ryser, Trede)

Al. 1 let. c

c. ... des animaux. Il faut tenir compte des coûts supplémentaires de la détention des animaux à cornes.

Proposition de la minorité

(Glättli, Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Al. 1 let. cbis

cbis. une contribution pour les exploitations particulièrement respectueuses du climat.

Proposition de la minorité

(Munz, Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Ryser, Trede)

Al. 1 let. d; 2

Adhérer au projet du Conseil fédéral

Abstimmung

Abs. 1 Bst. b - Al. 1 let. b

Angenommen - Adopté

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 193 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Abstimmung

Abs. 1 Bst. c - Al. 1 let. c

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 88 Stimmen

Dagegen ... 105 Stimmen

(1 Enthaltung)

Abstimmung

Abs. 1 Bst. cbis - Al. 1 let. cbis

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 87 Stimmen

Dagegen ... 106 Stimmen

(2 Enthaltungen)

Abstimmung

Abs. 1 Bst. d, 2 - Al. 1 let. d, 2

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 106 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 89 Stimmen

(0 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 76

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 196 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 77, Gliederungstitel vor Art. 78

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 77, titre précédant l'art. 78

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Gliederungstitel vor Art. 86b, Art. 86b

Antrag der Mehrheit

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Ryser, Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Streichen

Titre précédant l'art. 86b, art. 86b

Proposition de la majorité

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Ryser, Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Biffer

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Mehrheit ... 111 Stimmen

Für den Antrag der Minderheit ... 75 Stimmen

(8 Enthaltungen)

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Art. 86b

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 175 Stimmen

Dagegen ... 16 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 87

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 87a

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 196 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 88; 89 Titel, Abs. 1 Bst. b, g, h, 3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 88; 89 titre, al. 1 let. b, g, h, 3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 93

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 196 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 94

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 95

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 194 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 96

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 195 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 97 Abs. 1, 2, 6; 97a; 98

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 97 al. 1, 2, 6; 97a; 98

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 105

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 195 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 106

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 195 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 107

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 195 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 107a, Gliederungstitel nach Art. 112

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 107a, titre suivant l'art. 112

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 113 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 113 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 195 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 114

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 196 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 115

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 116

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 196 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 117, Gliederungstitel vor Art. 118

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 117, titre précédant l'art. 118

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 118

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 196 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 119

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 120

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 197 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 121

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 197 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 141

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 197 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 142-144; 146a; 146b; 147; 149 Abs. 2; 151; Gliederungstitel vor Art. 152; Art. 152 Abs. 1, 2bis; 153 Titel

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 142-144; 146a; 146b; 147; 149 al. 2; 151; titre précédant l'art. 152; art. 152 al. 1, 2bis; 153 titre

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 153a

Antrag der Kommission

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2

...

c. das Verwenden von Organismen zur Bekämpfung von Schadorganismen nach Absatz 1.

Abs. 3

Der Bundesrat bestimmt die Anforderungen an das Verwenden von Organismen zur Bekämpfung von Schadorganismen nach Absatz 1 und regelt das Verfahren.

Art. 153a

Proposition de la commission

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

...

c. l'emploi d'organismes pour lutter contre les organismes nuisibles visés à l'alinéa 1.

Al. 3

Le Conseil fédéral fixe les exigences relatives à l'emploi d'organismes pour lutter contre les organismes nuisibles visés à l'alinéa 1 et règle la procédure.

Angenommen - Adopté

Art. 156 Abs. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 156 al. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Art. 160b

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

... beantragen, soweit das Verfahren:

a. eine erstmalige Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels mit einem neuen Wirkstoff betrifft;

b. oder eine gezielte Überprüfung der Bewilligung eines Pflanzenschutzmittels.

Abs. 2

Auf andere Verfahren betreffend die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des NHG nicht anwendbar.

Abs. 3

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Antrag der Minderheit

(Bertschy, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Abs. 1, 2

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 160b

Proposition de la majorité

Al. 1

... phytosanitaire, pour autant que la procédure:

a. concerne une première autorisation d'un produit phytosanitaire contenant une nouvelle substance active, ou

b. l'examen ciblé de l'homologation d'un produit phytosanitaire.

Al. 2

L'article 12 alinéa 1 lettre b LPN ne s'applique pas aux autres procédures relatives à l'homologation de produits phytosanitaires.

Al. 3

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Proposition de la minorité

(Bertschy, Badran Jacqueline, Bendahan, Birrer-Heimo, Glättli, Grossen Jürg, Michaud Gigon, Munz, Ryser, Trede)

Al. 1, 2

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 105 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 88 Stimmen

(3 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Herr Cottier wünscht das Wort.

Cottier Damien · Mit-M · Nationalrat · Neuenburg · FDP-Liberale Fraktion

En raison des nombreux votes, nous étions tous dans une certaine monotonie et notre groupe s'est trompé dans le vote relatif au frein aux dépenses. Vu la procédure accélérée, nous n'avons pas eu le temps de réagir. Nous vous demandons donc la possibilité de revoter.

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Herr Cottier beantragt, die Abstimmung über Artikel 160b zu wiederholen.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Ordnungsantrag Cottier ... 171 Stimmen

Dagegen ... 8 Stimmen

(13 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Wir stimmen also noch einmal über Artikel 160b ab.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Minderheit ... 100 Stimmen

Für den Antrag der Mehrheit ... 92 Stimmen

(4 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): So war also doch nicht die Monotonie schuld am Abstimmungsergebnis. (Heiterkeit)

Art. 164a; 166 Abs. 1-3; 168 Abs. 2; 170 Abs. 2bis; 172 Abs. 1; 173 Abs. 1 Bst. f, gquater, h; 179 Abs. 2; 180 Abs. 2; 181 Abs. 7; 185 Abs. 3bis; 187e; Ziff. II; III

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 164a; 166 al. 1-3; 168 al. 2; 170 al. 2bis; 172 al. 1; 173 al. 1 let. f, gquater, h; 179 al. 2; 180 al. 2; 181 al. 7; 185 al. 3bis; 187e; ch. II; III

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Änderung anderer Erlasse

Modification d'autres actes

Ziff. 1-3

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. 1-3

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 129 Stimmen

Dagegen ... 1 Stimme

(65 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

2. Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht

2. Loi fédérale sur le droit foncier rural

Antrag der Kommission

Nichteintreten

Proposition de la commission

Ne pas entrer en matière

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Kommission beantragt, nicht auf Vorlage 2 einzutreten. Es wurde kein anderer Antrag gestellt.

Angenommen - Adopté

3. Tierseuchengesetz

3. Loi sur les épizooties

Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen

L'entrée en matière est décidée sans opposition

Detailberatung - Discussion par article

Titel und Ingress, Ziff. I, II

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Titre et préambule, ch. I, II

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

Abstimmung

Art. 11b

Ausgabenbremse - Frein aux dépenses

Abstimmung - Vote

Für Annahme der Ausgabe ... 194 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(0 Enthaltungen)

Das qualifizierte Mehr ist erreicht

La majorité qualifiée est acquise

Abstimmung

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes ... 152 Stimmen

(Einstimmigkeit)

(43 Enthaltungen)

Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsident (Candinas Martin, Präsident): Das Geschäft geht an den Ständerat zurück.