20.089
BVG-Reform
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Reform der beruflichen Vorsorge)
Loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité (Réforme de la prévoyance professionnelle)
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Wir behandeln die verbleibenden Differenzen in einer gemeinsamen Debatte.
Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Nous arrivons gentiment au bout du traitement de cette réforme LPP 21. Il reste ici deux minorités que j'ai défendues en commission.
La première concerne le vieux dossier du montant du seuil d'entrée: c'est le montant à partir duquel - pour mémoire - vous êtes soumis à la loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité et à l'obligation de cotiser. Du point de vue de la minorité, ici, il est important de tenir les promesses qui ont été faites durant la campagne relative à AVS 21 et durant les multiples campagnes électorales précédant les dernières élections fédérales. Vous le savez, ce montant du seuil d'entrée limite pour une grande partie de la population la possibilité d'accéder à la prévoyance professionnelle. Pour la minorité de la commission, élargir le nombre de personnes qui peuvent accéder à la prévoyance professionnelle, c'est renforcer la crédibilité du système des trois piliers, c'est renforcer la popularité du deuxième pilier.
Selon l'administration, baisser le seuil d'entrée à 17 208 francs, comme le prévoit le Conseil des Etats, c'est permettre à 140 000 personnes supplémentaires d'être assurées à la LPP et à 60 000 personnes supplémentaires de bénéficier d'une couverture plus large qu'actuellement; c'est donner la possibilité à des personnes qui multiplient les temps partiels aujourd'hui en dessous du seuil d'entrée de pouvoir accéder enfin à la LPP; c'est donner la possibilité aux gens qui ont de petits revenus d'accéder aussi à la LPP et à tous ces gens d'avoir un petit bas de laine pour leur retraite.
Pour la minorité, il est essentiel d'élargir la base de la prévoyance professionnelle, et c'est pour cela que nous vous proposons ce compromis. Pour rappel, au Conseil national, nous avions déjà proposé de réduire le seuil à 12 548 francs, proposition qui n'avait malheureusement pas trouvé de majorité au Conseil des Etats, qui a adopté ce compromis de 17 208 francs.
La majorité de notre commission propose quant à elle de relever le seuil à 19 845 francs. C'est un petit peu un compromis de bricolage qui vous est proposé ici, un compromis un peu radin, qui consiste à exclure encore pour des années une part importante de la population de la LPP.
Pour ces raisons, je vous invite à tenir les promesses que nous avons faites de continuer à nous battre pour abaisser le seuil d'entrée, pour donner plus largement accès à la prévoyance professionnelle.
Aux articles 33a et, plus particulièrement, 47abis, il y a une divergence qui se maintient avec le Conseil des Etats depuis le début. Selon le droit en vigueur, une caisse peut prévoir que ses assurés ont la possibilité de maintenir leur assurance LPP s'ils réduisent leur taux d'activité de plus de 50 pour cent à compter de leur cinquante-huitième anniversaire.
La nouvelle formulation qui avait été proposée par le Conseil national au début du traitement de ce projet apportait deux modifications centrales: d'abord, la suppression de cet âge limite de 58 ans et, ensuite, le fait de porter la diminution du taux d'activité à deux tiers. Cette solution vise une fois de plus à renforcer la flexibilité du régime de la LPP. Elle permettra par exemple aux citoyens de mieux organiser des pauses dans leur carrière professionnelle, par exemple pour s'occuper de leur famille, et de continuer à cotiser au deuxième pilier pendant cette pause et éviter ainsi d'avoir des trous dans leur prévoyance.
Flexibiliser la LPP est l'un des objectifs de notre commission et aussi de la minorité, raison pour laquelle nous vous proposons ici de maintenir les divergences avec le Conseil des Etats pour tous les articles concernés.
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
President (Candinas Martin, president): (discurra sursilvan) Il pled per sia minoritad ha signur Rechsteiner che discurra gist per la Fracziun dal Center.
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich werde Ihnen zuerst den Antrag meiner Minderheit darlegen und dann gleich auch für die Mitte-Fraktion sprechen.
Gestern vor drei Jahren hat Swissstaffing im Rahmen der Vernehmlassung zur BVG-Reform einen Brief geschrieben. Swissstaffing ist nicht irgendein Verband, sondern es ist der Verband der Temporärmitarbeitenden. Es sind 400 Mitgliedsfirmen dabei, sie beschäftigen insgesamt etwa 400 000 unterstellte Personen, die temporär arbeiten. Swissstaffing hat seit dem 1. Januar 2012 auch einen Gesamtarbeitsvertrag, der für verbindlich erklärt worden ist. Es ist schweizweit der grösste Gesamtarbeitsvertrag und er gilt, gemessen an der Gesamtbeschäftigung, für 2,4 Prozent aller Angestellten. Mit anderen Worten: Wir hatten jetzt drei Jahre Zeit, um auf das Anliegen von Swissstaffing einzugehen, wonach die Temporärbranche eine spezielle Regelung beim Koordinationsabzug erhalten soll, haben die Zeit bis heute aber nicht genutzt.
Swissstaffing hat in diesem Brief auch geschrieben, dass sie eine Modernisierung unterstützen. Temporärmitarbeitende sind grundsätzlich jüngere Mitarbeitende, die verschiedene Arbeitgeber haben. Sie haben häufige Beschäftigungswechsel, und sie sind auch meistens in Branchen mit einem eher tiefen Lohnniveau versichert. Wenn jetzt dieser Verband zu uns kommt und sagt, dass er eine Speziallösung braucht, damit nicht ab dem ersten Franken des koordinierten Stundenlohns bereits eine BVG-Pflicht besteht, dann sollten wir das ernst nehmen, weil andernfalls exorbitante Mehrkosten auf die Temporärbranche, und zwar auf Arbeitnehmende wie Arbeitgebende, zukommen. Der Verband ist enorm betroffen, und mit meiner Minderheit möchte ich eine Lösung anbieten, um diesen Mitarbeitenden in der Temporärbranche auch entsprechend gerecht zu werden.
Es soll nämlich der bisherige BVG-Koordinationsabzug, auf die Stunde umgerechnet, beibehalten werden. Damit käme es tatsächlich zu einer Schlechterstellung gegenüber den anderen Mitarbeitenden, die im BVG versichert sind. Ich erinnere Sie daran, dass dieses Modell auch Swissstaffing bis heute hat; man kompensiert das durch bessere Leistungen bei höheren Löhnen. Ich möchte deshalb erreichen, dass Sie in Artikel 8 Absatz 2bis dem Antrag der Minderheit zustimmen.
Als wir das letzte Mal in diesem Saal darüber diskutierten, zog ich den Antrag zurück, mit welchem dem Bundesrat die Kompetenz delegiert worden wäre, für Temporärmitarbeitende Bestimmungen zu erlassen. Ich hegte da die Hoffnung, dass in der Schwesterkommission etwas ausgearbeitet würde, das Hand und Fuss hat. Jetzt liegt etwas vor, und zwar eine klare Eingrenzung, indem der zeitliche Rahmen klar definiert wird. Wer demnach länger als ein Jahr temporär beschäftigt ist, könnte von dieser Spezialregelung nicht mehr profitieren; diese Person wäre dann nicht mehr schlechter versichert, als es das Gesetz vorsieht. Ich bin der Meinung, dass es wirklich notwendig ist, diese gesetzliche Grundlage zu schaffen. Mit einem ausformulierten Gesetzestext anstatt einer Delegationsnorm wird auch dem Ansinnen Rechnung getragen, eine gesetzliche Basis zu schaffen. Es wird anerkannt, dass diese Unterstützung notwendig ist. Denken Sie auch daran, dass diese Mitarbeitenden nicht nur in der Altersvorsorge, sondern auch im Risikobereich versichert sind. Mit dieser Lösung würden wir endlich etwas Gutes auch für die Temporärbranche haben.
Ich komme zur Haltung der Mitte-Fraktion zu den übrigen Punkten der Differenzbereinigung. Das Ziel der Vorlage - eine Modernisierung der zweiten Säule, die Integration von Teilzeitbeschäftigten und von Mitarbeitenden mit tieferen Löhnen - will die Mitte-Fraktion nach wie vor unterstützen. Wir werden deshalb bei Artikel 2 den Antrag der Minderheit Nantermod unterstützen, wonach die Eintrittsschwelle bei 17 208 Franken festgesetzt werden soll. Wir müssen uns bewusst sein, dass mit diesem Schritt 140 000 Arbeitnehmende neu in die zweite Säule kommen und dort versichert sein werden; bei 60 000 Personen wird ein zusätzliches Einkommen versichert, weil der Koordinationsabzug tiefer angesetzt wird. Damit werden insgesamt 200 000 Personen in der zweiten Säule bessergestellt.
Selbstverständlich hat das Auswirkungen auf Arbeitnehmende und Arbeitgeber, aber es war ein Ziel, diese Personen zu integrieren. Deshalb unterstützen wir eine Eintrittsschwelle, die tiefer angesetzt ist, als es die Mehrheit fordert. Denken Sie auch daran: Bei diesen 60 000 Personen, bei denen ein zusätzliches Einkommen versichert ist, und bei diesen 140 000 Personen, die neu versichert werden, geht es nicht nur darum, dass die Altersvorsorge gestärkt wird, sondern auch darum, dass Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen und allenfalls Waisenrenten generiert werden.
Ja, das kostet etwas. In der zweiten Säule wird aufgrund des Kapitaldeckungsverfahrens ein Beitrag des Arbeitnehmenden und des Arbeitgebenden benötigt, damit es eine Leistung gibt. Bei uns in Appenzell sagt man: "Vo nütz chont nütz." Man muss halt sparen, damit am Schluss etwas vorhanden ist. Deshalb bitten wir Sie, in Artikel 2 Absatz 1 der Minderheit Nantermod zu folgen.
In Artikel 8 Absatz 2bis werden wir meine Minderheit, die ich vorhin vorgestellt habe, unterstützen. Die Ausführungen dazu habe ich bereits gemacht.
Bei Artikel 33a geht es um die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes ab dem 58. Altersjahr. Wir möchten hier eine Brücke zum Ständerat bauen und geltendes Recht weiterhin anwenden. Das schafft auch einen Anreiz für ältere Personen ab 58 Jahren, die ihr Arbeitspensum ein bisschen reduzieren und, wenn wir diesen Artikel beibehalten, ihre Versichertenleistungen in der zweiten Säule beibehalten können.
Bei Artikel 79b folgt die Mitte-Fraktion der Mehrheit. Es geht um die Möglichkeit des Einkaufs. Wir möchten Druck aus dem System nehmen; die Einrichtungen sollen nicht zwingend den Einkauf bis zum gesetzlichen Minimum ermöglichen müssen. Denn würde man das beschliessen, entstünde noch mehr Druck auf den Umwandlungssatz, weil die gesetzlichen Leistungen dann ja mit dem ökonomisch zu hohen Umwandlungssatz von 6 Prozent umgerechnet werden müssen.
Ich komme zum Schluss. Die Mitte-Fraktion unterstützt die Weiterentwicklung der zweiten Säule, sie möchte die Reformblockade lösen. Ein weiteres Zuwarten ist sowohl für die Politik als auch für das Dreisäulensystem in der Schweiz schädlich. Der Handlungsbedarf ist gross. Wir wollen diese zweite Säule solidarisch und verantwortungsvoll reformieren.
Ganz zum Schluss, denken Sie daran: Es gab in diesem Land noch nie eine Generation, die Aussicht auf ein derart langes Leben hat wie diejenige, die jetzt in Pension geht. Es gab in unserem Land noch nie eine Generation, die weniger Kinder aufgezogen hat. Es gab noch nie eine Generation, welche zu Friedenszeiten so viele öffentliche Schulden aufgebaut hat. Wir dürfen und sollen deshalb der nächsten Generation nicht noch mehr Verantwortung übertragen.
Deshalb bitte ich Sie, die Reform so zu verabschieden, den Rentensatz zu senken, zu modernisieren und dem Geschäft zum Durchbruch zu verhelfen.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich spreche zu Artikel 79b und entsprechend zu meiner bzw. zur SGK-Minderheit. Es geht darum, wer sich in der Pensionskasse noch mit wie viel Geld einkaufen kann. Heute gilt eine Kann-Formulierung, das heisst, die Pensionskassen können bzw. dürfen entscheiden, in welcher Form ein Einkauf ermöglicht wird. Ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin hat also keine Garantie, dass er oder sie sich noch einkaufen kann. Es gibt kein effektives Recht auf einen Einkauf. Die Personen sind davon abhängig, was die einzelnen Pensionskassen entscheiden. Wie Sie wissen, gibt es etwa 1500 verschiedene Pensionskassen und damit etwa 1500 verschiedene Reglemente.
Meine Minderheit möchte gemäss dem Beschluss des Ständerates hier eine Muss-Formulierung einführen. Die Pensionskasse soll also zwingend ermöglichen, dass sich ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin bis zur Höhe der reglementarischen Leistungen einkaufen kann. Damit hätten die Arbeitnehmenden einen höheren Schutz ihrer versicherten Leistungen, und wir hätten eine Differenz weniger zum Ständerat. Es wäre erst noch eine Verbesserung für die Arbeitnehmenden, was wir ja sogenannt unisono, gemeinsam, wollen.
Ich bitte Sie also, bei Artikel 79b dem Antrag der Minderheit der Kommission zuzustimmen, damit der Einkauf zu einem Recht wird.
Mettler Melanie · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Nun spreche ich zum letzten Mal in dieser Legislatur zu dieser Vorlage, nach drei Jahren wirklich intensiver Arbeit. Ich habe viel gelernt, es ist fast ein bisschen emotional. Ich sage Ihnen: Wir haben eine Reform geschafft, für die man hinstehen kann, ohne rot zu werden. Tatsache ist, dass wir mit dieser Reform wichtige Schritte unternehmen, damit die Renten nicht weiter sinken. Das tun sie bereits ohne Reform, und zwar nicht zu knapp, und sie tun es in einer völlig unkontrollierten Weise.
Der Reformstau schwächt die zweite Säule. Der Reformstau kostet in Zukunft nicht nur den Jüngeren Rentenanteile, sondern auch Frauen und Erwerbstätigen mit tiefen Löhnen, und zwar Jahr für Jahr, in Form von tieferen Rentenversprechen und einer fehlenden Versicherung von Erwerbseinkommen. Nicht durch die Reform sinken die Renten, sondern durch den Reformstau.
Fundamentalopposition durch Reformgegnerinnen und -gegner gibt es in allen Lagern, von rechts bis links. Die Gegnerinnen und Gegner finden bei diesem historischen Reformschritt, der die zweite Säule im 21. Jahrhundert ankommen lässt, das Haar in der Suppe.
Ist die Opposition gegen die Vorlage aufgrund ihres Inhalts gerechtfertigt? Oder ist sie ein politisches Schattentheater? Wir sind sehr weit gekommen. Noch beim letzten Versuch, den Reformstau in der zweiten Säule aufzulösen, war es undenkbar, derart gute Verbesserungen für die Renten von erwerbstätigen Frauen, von Teilzeiterwerbstätigen und von Erwerbstätigen mit tiefen Löhnen zu erreichen. Heute tun wir das. Wir verringern den Gender Pension Gap massiv. (Zwischenruf des Präsidenten: Darf ich Sie um mehr Ruhe bitten!) Wenn wir den Gender Pension Gap schon so monumental verkleinern können, dann müssen wir das auch tun. Die Renten für Frauen und Erwerbstätige mit tiefen Löhnen steigen mit dieser Reform an. Die Generationengerechtigkeit steigt mit der Reform, indem die finanzielle Schieflage bezüglich der Rentenversprechen korrigiert wird. Die grünliberale Fraktion setzt sich für alle Lösungen ein, die uns helfen, die schlechten Voraussetzungen für Frauen und jüngere Generationen in der zweiten Säule zu reformieren.
Im Interesse der Reformfähigkeit der Vorlage und um dem Argument der Reformgegner und -gegnerinnen von rechts und links bezüglich der Schwelleneffekte entgegenzukommen, unterstützen wir bei Artikel 2 Absatz 1 betreffend die Eintrittsschwelle den Kompromiss der Kommissionsmehrheit. Eines muss aber ganz klar sein: Wir tätigen hier nur den ersten Reformschritt in der zweiten Säule. Dieser Reformschritt soll beweisen, dass die zweite Säule überhaupt reformfähig ist.
Die Ziele der Grünliberalen bezüglich der beruflichen Vorsorge sind aber klar: Erwerbstätigkeit soll vorsorgeversichert sein, egal wo und wie sie anfällt. Damit das zugunsten der Versicherten möglich ist, braucht es so rasch als möglich weitere Modernisierungsschritte bei diesem Sozialwerk, das in den 1980er-Jahren stehengeblieben ist. Auch bezüglich der Flexibilisierung der Weiterversicherung zugunsten älterer Arbeitnehmender und beim Einkauf für Mütter mit Beitragslücken folgen die Grünliberalen dem Prinzip, die Vorsorgeversicherung in der zweiten Säule für Versicherte attraktiv zu gestalten.
Noch eine abschliessende Bemerkung: Um die Reformfähigkeit der zweiten Säule zu beweisen, braucht es unsere politische Reformwilligkeit zugunsten der Versicherten, der Rentner und Rentnerinnen, der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. Im Verlauf der Verhandlungen fanden die Grünliberalen - die einzigen klar Reformwilligen - erst im linken Lager und im weiteren Verlauf im bürgerlichen Lager Verbündete, um zugunsten der Versicherten zu reformieren.
Diese Reformvorlage ist keine linke und auch keine rechte Vorlage. Sie ist ein nötiger Modernisierungsschritt für eine bessere Rente für Frauen, Teilzeiterwerbstätige und jüngere Generationen, die seit Jahrzehnten mit sinkenden Renten für den Reformstau bezahlen.
Amaudruz Céline · Mit-F · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nous sommes donc au dernier round des divergences. Il en reste quatre et je vais vous faire part de la position du groupe UDC.
Il y a premièrement la minorité Nantermod, relative au seuil d'accès, à l'article 2 alinéa 1, à l'article 7 alinéa 1, et à l'article 46 alinéa 1. Le 28 février dernier, le Conseil national s'est prononcé en faveur d'un seuil d'accès selon le droit en vigueur, soit 22 050 francs. Le Conseil des Etats a par contre maintenu sa position qui prévoit une réduction de ce seuil d'un cinquième, à 17 208 francs ou, en l'occurrence, 17 460 francs selon la valeur limite de 2023. Le groupe UDC soutiendra la majorité de la commission qui propose un seuil d'entrée intermédiaire à hauteur de 19 845 francs, afin d'éviter encore et toujours des frais administratifs et d'éviter que de trop nombreux travailleurs soient soumis à la LPP pour une rente future très faible. Afin de mieux protéger les travailleurs à temps partiel, il convient pour l'UDC de soutenir une adaptation raisonnable de ce paramètre.
A titre personnel, comme la dernière fois, je soutiendrai la minorité Nantermod qui prévoit le seuil d'entrée à 17 208 francs, ce qui correspond à la décision du Conseil des Etats.
J'en viens à la deuxième minorité, qui concerne la règle dérogatoire à la déduction de coordination, à l'article 8 alinéa 2bis. Le groupe UDC n'est pas totalement uni sur ce point. Une partie soutiendra la majorité de la commission, qui veut biffer l'alinéa 2bis, et une autre soutiendra la minorité Rechsteiner. Notre groupe est en effet partagé sur le fait de prévoir une solution spéciale pour la branche du travail temporaire. La question qui se pose est ainsi de savoir si nous voulons une solution spéciale pour cette branche, alors que d'autres branches à bas salaires, par exemple l'agriculture ou les entreprises artisanales, n'ont pas droit à une dérogation. Vous l'aurez donc compris, une partie du groupe UDC soutiendra la minorité Rechsteiner Thomas, l'autre partie soutiendra la majorité de la commission.
J'en viens à l'autre minorité Nantermod, relative au maintien de la prévoyance au niveau du dernier gain assuré, aux articles 33a et 47abis.
Le 28 février dernier, le Conseil national a maintenu, par 98 voix contre 97, il est important de le préciser, sa solution consistant à ne pas limiter aux personnes âgées de 58 ans et plus la possibilité de maintenir la prévoyance au niveau du dernier gain assuré. Le Conseil des Etats a maintenu sa contre-proposition, le droit en vigueur, et donc la limite d'âge de 58 ans.
Le groupe UDC considère que la réglementation actuelle est appropriée. Il n'est ainsi pas nécessaire d'intervenir. Nous proposons donc de maintenir le droit actuel et d'abroger ces articles. Nous soutiendrons la minorité Nantermod.
J'en viens à la dernière minorité, la minorité Prelicz-Huber relative au rachat, à l'article 79b alinéas 1, 1bis, 1ter et 2.
Le 28 février dernier, le Conseil national s'est prononcé contre la version du Conseil des Etats, selon laquelle l'institution de prévoyance doit permettre le rachat jusqu'à hauteur des prestations réglementaires. Le Conseil des Etats a quant à lui maintenu sa version sans faire de contre-proposition.
Le groupe UDC soutiendra la majorité de la commission, qui propose de biffer les dispositions visées. Le droit en vigueur est, selon le groupe UDC, approprié et ne nécessite pas de modification. De plus, le rachat jusqu'à concurrence des prestations légales maximales décidé par le Conseil des Etats n'est pas conforme à l'idée de la LPP en tant que standard minimal et ne contribue pas non plus à la réalisation des objectifs de la réforme.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Ich spreche zuerst zu den noch verbleibenden Minderheitsanträgen.
Bei Artikel 7 bzw. Artikel 46 werden wir von der grünen Fraktion dem Ständerat folgen, obwohl wir in dem Dilemma stehen, dass damit zwar mehr Lohn versichert ist, höhere Beiträge für tiefere Einkommen aber in noch immer sehr tiefen Renten resultieren.
Artikel 8 Absatz 2bis wollen wir streichen. Wir wollen hier keine Ausnahme, das Obligatorium soll für alle gelten, auch für den Personalverleih. Es ist immer noch möglich, dass im überobligatorischen Teil auch der Personalverleih eine Variante finden kann, die es ihm ermöglicht, Leistungen zu erbringen, aber das Obligatorium muss eingehalten sein.
In Artikel 33a bzw. 47abis wollen wir am geltenden Recht festhalten. Es ist gut so, dass sich 58-Jährige, die ihr Arbeitspensum reduzieren, wie bisher in der Pensionskasse weiter versichern können. Wenn Sie heute die Statistiken anschauen, sehen Sie, dass das real nur die Gutverdienenden machen; vielleicht können es aber dann auch einzelne tiefer eingestufte Arbeitnehmende tun. Wenn aber alles aufgehoben wird, ist es klar, dass sich das nur Gutverdienende leisten können - ein weiteres "gäbiges" Steuerschlupfloch und leider dann auch eine Schwächung der AHV. Wir stimmen hier der Mehrheit zu.
Bei Artikel 47c sind wir froh über die Ergänzung, dass wenigstens nur das Kriterium gilt, wonach man unmittelbar vor der Pensionierung während mindestens zehn aufeinanderfolgenden Jahren AHV-Beiträge einbezahlt haben muss.
Bei Artikel 79b, das habe ich bereits ausgeführt, sind wir für die Minderheit.
Froh sind wir ebenfalls um die Ergänzung in Artikel 47b des Freizügigkeitsgesetzes und über das Rückkommen, das genehmigt wurde, damit wenigstens mehr Betroffene den Zuschlag kriegen.
Zum Fazit: Es ist interessant, wie unterschiedlich die Gewichtung ausfallen kann. Wir sind enttäuscht. Wir sind enttäuscht über das, was mit dieser Mehrheitsvorlage auf dem Tisch liegt. Wir hätten einen Sozialpartnerkompromiss vorliegen gehabt, der trotz Senkung des Umwandlungssatzes den Rentenerhalt für alle gewährleistet hätte; für Personen mit tiefen Renten, für Teilzeitmitarbeitende, für viele Frauen hätte das eine sofortige Erhöhung der Rente bedeutet. Was wir jetzt aber haben, ist eine teure Abbauvorlage. Salopp gesagt: Man bezahlt mehr ein, um am Schluss weniger Rente zu erhalten, und zwar gilt das für fast alle, die es betrifft. Die Frauen werden auf Jahre vertröstet für - vielleicht - ein bisschen mehr Rente. Tiefe Einkommen haben zwar ein bisschen mehr Rente, aber wiederum zum Preis von sehr hohen Beiträgen. Am Schluss bleibt eine tiefe und nicht eine würdige Rente. Für uns ist das nicht eine Vorlage, die unterstützungswürdig ist.
Silberschmidt Andri · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Der FDP-Liberalen Fraktion ist es ein grosses Anliegen, dass wir die Reform der beruflichen Vorsorge in dieser Session zu Ende bringen und dass wir die berufliche Vorsorge und die entsprechenden Parameter endlich modernisieren. Wir haben es schon oft in diesem Saal gehört: Gewisse Parameter sind nicht mehr mit dem heutigen Gesetz vereinbar; gerade Teilzeitarbeitende oder Angestellte in Tieflohnsektoren haben damit zu kämpfen. Deshalb braucht es wirklich - und das ist wichtig - eine Reform.
Bei der Eintrittsschwelle sprechen wir davon, ab welcher Höhe des Einkommens man überhaupt im BVG versichert ist. Der FDP ist es ein Anliegen, dass man möglichst früh eine zweite Säule hat und Kapital in der zweiten Säule ansparen kann. Deshalb unterstützen wir die Minderheit Nantermod. In der Gesamtabstimmung würden wir im Sinn des Kompromisses aber natürlich auch die Mehrheit unterstützen.
Eine weitere Differenz haben wir bei der Weiterversicherung vorliegen. Hier geht es darum, dass beispielsweise eine Person, die als junger Vater oder junge Mutter mit 30 Jahren das Pensum freiwillig reduziert, weiterhin den bisherigen Verdienst versichern kann. Wenn ich beispielsweise mein Arbeitspensum auf 80 Prozent reduziere, soll ich als Arbeitnehmer weiterhin Beiträge im Umfang von 100 Prozent bezahlen können, während mein Arbeitgeber nur 80 Prozent bezahlt. So hätte ich keine Lücke in der beruflichen Vorsorge und würde in diesem Sinne nicht dafür bezahlen müssen, dass ich mal ein paar Jahre lang weniger gearbeitet habe. Das wäre sehr wichtig für die Stärkung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Bitte unterstützen Sie auch da die Minderheit Nantermod, die einmal die Mehrheit war - leider sind die Mehrheitsverhältnisse in der Kommission gekippt. Ich bitte auch alle, die für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einstehen, das zu unterstützen, da es eben die Weiterversicherung des bisherigen Verdienstes stärkt.
Wenn es um den Einkauf in die Pensionskasse (PK) geht, sind wir der Meinung, dass dieser nicht im obligatorischen Bereich erfolgen soll. Wieso? Wenn ich das Recht habe, mich obligatorisch in die PK einzukaufen, kann ich mir zulasten der bisherigen Versicherten sehr teure gesetzliche Solidaritäten erkaufen. Wir sind der Meinung, dass die Einkäufe in die PK wichtig und richtig sind, aber wie bis anhin und gemäss geltendem Recht im überobligatorischen Bereich möglich sein sollen, nicht aber zwingend im obligatorischen Bereich.
Beim Personalverleih bitten wir Sie, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen. Wir können nämlich nicht für einzelne Branchen Ausnahmen im Gesetz vorsehen. Das Gesetz sieht Parameter vor, und zwar unabhängig von der Branchenzugehörigkeit. Würden wir jetzt beginnen, für bestimmte Branchen noch Ausnahmebestimmungen vorzusehen, würde die Sache löchrig wie ein Emmentaler Käse. Deshalb bitte ich Sie, einfach der Kommissionsmehrheit zu folgen, sodass für alle Branchen dieselben Spielregeln gelten.
Ich komme zu meinen Schlussbemerkungen. Mit dieser Reform schaffen wir bessere Voraussetzungen, damit sich ältere Arbeitnehmende besser für den Arbeitsmarkt befähigen können, da die Beitragssätze gesenkt werden. Sie müssen nicht mehr ab 55 Jahren 18 Prozent zahlen, sondern können ab 45 Jahren den gleichen Beitrag bezahlen. Das ist eine Besserstellung älterer Arbeitnehmender.
Die Reform führt zu einer Besserstellung der Teilzeitversicherten. Nach der Reform wird nämlich ein höherer Anteil ihres Lohns in der zweiten Säule versichert, sodass sie am Ende ihrer Karriere auch mehr Kapital und somit auch eine höhere Rente haben. Es geht teilweise gar um eine Verdoppelung - um eine Verdoppelung! - der Rente von Teilzeiterwerbenden. Alle, die immer gesagt haben, dass die Teilzeiterwerbenden in der beruflichen Vorsorge schlecht versichert seien, müssen also dieser Reform zustimmen. Denn wir schaffen es, dass die Teilzeiterwerbenden eben eine bessere Versicherung erhalten, eine höhere Rente erzielen und so auch unabhängiger werden, beispielsweise von den Ergänzungsleistungen.
Die Reform hilft der Jugend, da die Umverteilung gemildert wird. Mit der Senkung des Umwandlungssatzes erhalten die Pensionskassen mehr Möglichkeiten, um mehr Zinsen auszubezahlen. Das heisst, dass alle aktiv versicherten Personen nach der Reform höhere Zinsen und somit auch ein höheres Kapital und eine höhere Rente erhalten. Denken Sie an den dritten Beitragszahler: 30 Prozent des Kapitals, das in der beruflichen Vorsorge ist, werden nicht vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber einbezahlt, sondern stammen aus den Zinsen, die erwirtschaftet werden. Dies wird mit der Reform nun gestärkt.
Last, but not least: Wir zahlen 11 Milliarden Schweizerfranken an Rentenzuschlägen an die betroffenen Jahrgänge. Die Reform ist also sehr sozial und im Interesse unserer Gesellschaft.
Danke also, wenn Sie die Reform unterstützen.
Prelicz-Huber Katharina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Herr Kollege Silberschmidt, wie hoch in Zahlen sind die monatlichen realen Renten von Personen, die 25 000 Franken bzw. 30 000 Franken Einkommen haben? Wie hoch sind ihre monatlichen Renten?
Silberschmidt Andri · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Geschätzte Frau Prelicz-Huber, mit der heutigen Gesetzgebung ist man mit einem Jahreseinkommen von 25 000 Franken in der zweiten Säule praktisch nicht versichert, weil der Koordinationsabzug fast dieser Summe entspricht. Zukünftig sind 80 Prozent dieses Lohns versichert, das heisst, man zahlt auf 20 000 dieser 25 000 Franken monatlich Beiträge, der Arbeitgeber zahlt monatlich Beiträge, und Ende Jahr erhält man einen Zins gutgeschrieben. Das gibt einen guten Rentenzustupf. Zur Zahl: Sie können immer ans Rednerpult treten und eine Zahl aus einer Tabelle von hundert Zahlen abfragen. Ich kann Ihnen die Zahl gerne nachliefern. Ich habe das vor einer Woche auch getwittert. Es ist wirklich ein wichtiger Rentenzuschuss, den man erhält, auch wenn man teilzeiterwerbend ist und nicht viel verdient.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ich gebe gerne die Antwort auf die Frage, ich habe diese Tabelle nämlich vor mir liegen. Eine Person, die jetzt z. B. 45 Jahre alt ist und ein Jahreseinkommen von 25 000 Franken hat, wird zukünftig 187 Franken pro Monat in die berufliche Vorsorge einzahlen und eine Rente von 212 Franken bekommen und vermutlich keine Ergänzungsleistungen mehr erhalten. Für diese Person ist diese ganze Reform ein Nullsummenspiel.
Um Ihre Frage zu beantworten: Bei den Jüngeren sind es vielleicht ein paar Franken mehr, aber sie bekommen dann irgendwann keine Ergänzungsleistungen mehr. Ich glaube nicht, dass diese Vorlage für die jungen Menschen oder für die Menschen mit tiefen Einkommen wirklich ein Gewinn ist.
Ich komme jetzt zu den Minderheiten und spreche für die SP-Fraktion.
Die Eintrittsschwelle ist vor allem in den Artikeln 2, 7 und 46 geregelt. Unsere Kommissionsmehrheit, Sie haben das bereits gehört, bringt eine Kompromissvariante ins Spiel mit einer Eintrittsschwelle von 19 845 Franken. Wir unterstützen diese leicht gesenkte Eintrittsschwelle. So werden zusätzlich rund 100 000 Personen bei der beruflichen Vorsorge versichert. Das kostet sie und ihre Arbeitgeber auch etwas, aber wir finden, dass das im Sinne der Kompromissfindung vertretbar ist. Uns dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen, käme zu teuer.
Ich habe es vorhin schon erwähnt: Wenn bei Löhnen unter 18 000 Franken pro Jahr, also bei einem Monatslohn von knapp 1500 Franken, monatlich über 100 Franken für das BVG abgezogen werden, so gibt es für diese Personen im Alter zwar eine kleine Rente, aber es gibt weniger Ergänzungsleistungen. Daher ist es für diese Personen nicht attraktiv, im BVG versichert zu sein. Sie fahren mit dem System der Ergänzungsleistungen schlicht besser. Das muss man einfach sehen.
Darum wollen wir keine zu starke Senkung der Eintrittsschwelle. Wir hätten gewollt - das ist aber in der Kommission abgelehnt worden, obwohl dieser Rat einmal Ja dazu gesagt hatte -, dass Mehrfachbeschäftigungen zusammengezählt werden können. Es wäre ein wirklicher Gewinn, wenn die Einkommen von Personen, die mehrere Arbeitsverhältnisse haben, aber nirgends mehr als die Eintrittsschwelle verdienen, zusammengezählt werden. Das wäre ein Gewinn. Das ist leider in der Kommission verwehrt worden. Wir haben es in drei Jahren nicht geschafft, hier eine Lösung zu präsentieren. Es ist einmal mehr ein Lippenbekenntnis von der rechten Seite geblieben, etwas für die Personen mit Mehrfachbeschäftigungen tun zu wollen. Ich finde es nicht korrekt, dass wir nicht noch einmal auf diese Bestimmung zurückgekommen sind; das ist wirklich schade.
Bei Artikel 8 Absatz 2bis beantragt die Minderheit Rechsteiner Thomas eine neue Bestimmung. Sie bezieht sich auf die Temporärbranche. Es ist gerade Herr Thomas Rechsteiner, der hier im Saal mit dem Koordinationsabzug von 20 Prozent erwirkt hat, dass eine viel teurere Lösung vorliegt. Jetzt kommt er und möchte eine Ausnahmebestimmung für die Temporärbranche, weil es für sie sonst zu teuer käme. Das ist in der Argumentation nicht sehr konsistent. Wir lehnen den Minderheitsantrag Rechsteiner Thomas ab. Die Regelung, die heute schon für die Temporärbranche gilt, soll auch weiterhin gelten. Man kann nicht den Koordinationsabzug irgendwo senken und dann Ausnahmen verlangen, weil es zu teuer sei. Das zeigt einfach, dass die Vorlage verunglückt ist.
Bei Artikel 33a und Artikel 47abis bitte ich Sie, beim geltenden Recht zu bleiben, also dem Ständerat zu folgen. Wir wollen keine Ausnahmen für Personen, die ihr Pensum senken. Wir haben ja die Weiterversicherung ab dem Alter von 58 Jahren für Leute eingeführt, die im höheren Alter erwerbslos werden. Das ist gut. Auch junge Menschen können sich im Übrigen jederzeit wieder in die Pensionskasse einkaufen, wenn sie ihr Pensum reduziert hatten. Wir wollen hier kein Steuerschlupfloch für sehr gut Verdienende schaffen.
Bei Artikel 79b bitte ich Sie, der Minderheit Prelicz-Huber zu folgen. Es ist richtig, dass Einkäufe ins Obligatorium möglich sein müssen. Dazu ein Wort an meinen Vorredner, Herrn Silberschmidt, der das nicht in Ordnung findet: Hier die Möglichkeit von Einkäufen ins Obligatorium vorzuschreiben, wäre eben gerade eine Massnahme der Solidarität mit Teilzeitarbeitenden, das würde sie besser absichern.
Schliesslich sind wir sehr froh, dass bei Artikel 47c Rückkommen beschlossen worden ist und dass die Zuschläge für alle gelten sollen, die während 15 Jahren BVG-versichert waren. Das ist eine Verbesserung der Vorlage, die unseres Erachtens missglückt ist. Ich bitte Sie hier aber, trotzdem so abzustimmen.
Berset Alain · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Tout d'abord, concernant la première question qu'il reste à trancher aujourd'hui, à savoir le seuil d'accès, j'aimerais vous inviter à suivre la minorité Nantermod. Vous avez à plusieurs reprises abordé cette question. Vous avez fixé différents montants, au plus bas à 12 863 francs. Maintenant, votre commission propose 19 845 francs, après que votre conseil a décidé, en deuxième lecture, de le maintenir à 22 050 francs.
J'aimerais vous inviter à suivre la minorité Nantermod, qui devrait permettre à 140 000 personnes supplémentaires d'être nouvellement assurées dans la prévoyance vieillesse. Avec le montant proposé par la majorité de votre commission, ce ne serait que la moitié, à savoir 70 000 nouvelles personnes qui seraient couvertes. Je vous invite donc, au nom du Conseil fédéral, à suivre la minorité.
Concernant les exceptions à la déduction de coordination et le maintien de la prévoyance au niveau du dernier gain assuré, aux articles 8 alinéa 2bis, 33a et 47abis, je vous invite à suivre la majorité de votre commission avec les arguments qui ont déjà été présentés tout au long du débat.
La dernière intervention de ma part concerne le rachat, à l'article 79b. J'aimerais vous inviter à suivre la minorité Prelicz-Huber, qui propose de suivre le Conseil des Etats, et qui permettrait d'ancrer dans la loi un droit pour l'assuré d'effectuer un rachat en cours d'assurance et de prévoir que ce rachat soit d'abord crédité à la partie obligatoire de l'avoir vieillesse pour combler une éventuelle lacune dans la prévoyance minimale obligatoire. Il est important de le préciser, parce que tout contournement de ce principe pourrait avoir comme conséquence de ne plus permettre aux personnes concernées de profiter du taux minimal sur les avoirs de vieillesse. Il nous semble donc judicieux d'aller dans cette direction. Cela n'exclut pas, pour des cas particuliers, que le Conseil fédéral puisse prévoir des exceptions. Il nous semble donc que la proposition de la minorité Prelicz-Huber est la bonne solution. Elle fixe un cadre général, elle donne la priorité à la prévoyance obligatoire, qui est ce qui nous occupe en premier lieu avec la baisse du taux de conversion, et ensuite, elle permet au Conseil fédéral de prévoir des exceptions.
Je vous invite, en résumé, à suivre la majorité de la commission pour toutes les divergences, sauf en ce qui concerne la minorité Nantermod et la minorité Prelicz-Huber concernant le rachat.
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wir befinden uns in diesem Dossier, der BVG-Reform - einem der wichtigsten Geschäfte unserer Legislatur -, nun tatsächlich auf der Schlussgeraden. Wir haben noch vier Differenzen mit dem Ständerat, die wir in der dritten Runde bereinigen wollen.
Die gewichtigste ist wohl die Frage der Eintrittsschwelle, also die Frage, ab welchem Grundeinkommen jemand obligatorisch im BVG versichert ist. Über das Jahr haben wir hier bereits verschiedene Lösungen diskutiert. Der Bundesrat hat gemäss geltendem Recht 22 050 Franken beantragt. Der Nationalrat ist in der ersten Runde dem Ansinnen gefolgt, dass wir mehr Personen, vor allem Geringverdienende, zusätzlich versichern möchten, und hat die Schwelle quasi auf 12 548 Franken halbiert. Der Ständerat hat die Meinung vertreten, dass das zu weit gehe, und hat bei 17 208 Franken eine Art Kompromiss definiert. Der Nationalrat ist diesem Argument des Kompromisses in der zweiten Runde noch nicht gefolgt, ist auf den Entwurf des Bundesrates zurückgekommen und hat wieder die 22 050 Franken als Schwelle definiert.
Nun suchen wir immer noch einen Kompromiss mit dem Ständerat, der die Schwelle bei 17 208 Franken angesetzt hat. Wir haben in der Kommission eine Mehrheit für eine neue Schwelle bei 19 845 Franken gefunden, also für eine Kompromisslösung innerhalb des Kompromisses. Das ist das, was Ihnen Ihre Kommission mit 14 zu 11 Stimmen vorschlägt.
Die Minderheit Nantermod möchte bei den 17 208 Franken des Ständerates bleiben, dies mit dem Argument, dass damit der Zielsetzung der Reform, mehr Versicherte im BVG drin zu haben, Rechnung getragen wird. Diese Argumentation ist insofern stichhaltig, als die Anzahl der neu zu Versichernden mit dem Beschluss des Ständerates und dem Antrag der Minderheit Nantermod bei fast 200 000 liegen würde, mit dem Antrag der Mehrheit der Kommission aber nur bei 100 000. Das drückt sich entsprechend auch bei den Kosten dieser Reform aus. Die Gesamtkosten über die gesamte Reformdauer bis 2045, die von der Eintrittsschwelle definiert werden, liegen mit dem Antrag der Mehrheit bei 2,7 Milliarden Franken; mit dem Beschluss des Ständerates bzw. dem Antrag der Minderheit Nantermod sind sie fast doppelt so hoch, nämlich 5 Milliarden Franken. Insofern möchten wir Ihnen beantragen, hier die Schwelle als Kompromissvorschlag bei 19 845 Franken festzulegen.
Bei Artikel 8 Absatz 2bis geht es um die Frage, ob wir die bisherige Lösung in der Temporärbranche auch künftig ermöglichen wollen. Heute besteht dort ein eigener Gesamtarbeitsvertrag, also eine sozialpartnerschaftliche Lösung, die es ermöglicht, dass diese Branche auch entsprechend versichert ist. Sozialpolitisch wäre diese Lösung weiterhin wünschenswert, insbesondere für Wirtschaftszweige mit Tieflohn- und Teilzeitbeschäftigungen. Damit legen wir auch mit den Fokus darauf, die Sozialpartnerschaft zu stärken; dies geht aber nur aufgrund der entsprechenden Bedingungen, die im Antrag der Minderheit Rechsteiner Thomas definiert sind. Die Kommission wünscht mit 13 zu 8 Stimmen bei 4 Enthaltungen, das geltende Recht beizubehalten und keine solche Ausnahme zuzulassen. Sie argumentiert, dass andere Branchen folgen würden, die ebenfalls eine Sonderlösung für sich in Anspruch nehmen würden, wenn eine Ausnahme gewährt würde.
Bei Artikel 33a beziehungsweise 47abis geht es um die Weiterversicherung des bisherigen Verdienstes, wenn man eine Erwerbstätigkeit reduziert oder eine Pause macht, zum Beispiel eine Elternpause, eine Bildungspause oder eine familienbedingte Reduktion des Pensums. In diesen Fällen soll die Versicherung auf die eigenen Kosten des Arbeitnehmers weitergeführt werden können. Damit soll vermieden werden, dass man im Alter Lücken hat, die dann wieder zu schliessen wären. Ihre Kommission will mit 14 zu 10 Stimmen hier nicht mehr am bisherigen Beschluss des Nationalrates festhalten, sondern neu dem Ständerat folgen und diese Möglichkeiten beim geltenden Recht belassen, das heisst, dass man diese Möglichkeit erst ab dem 58. Altersjahr hat.
Keine eigentliche Differenz, aber ein Rückkommen auf einen bereits gefassten Beschluss des Rates gibt es bei Artikel 47c noch zu kommentieren; wir haben dort keinen Minderheitsantrag. In unserer bisherigen Fassung haben wir bei der Anspruchsberechtigung für die Zusatzrente eine zusätzliche Hürde von mindestens zehn Jahren Erwerbsdauer bzw. Versicherungsdauer im BVG vor der Pensionierung vorgesehen. Wir haben dann gemerkt - auch in der Kommission und zusammen mit dem Ständerat -, dass das keine gute Idee ist, weil wir dadurch Leute benachteiligen würden, die kurz vor der Pensionierung noch einen Erwerbsausfall haben, beispielsweise durch Arbeitslosigkeit. Das wäre nicht gerecht. Wir haben deshalb hier ein Rückkommen gemacht und diese Bestimmung entsprechend korrigiert.
In der letzten Differenz bei Artikel 79b geht es um die Möglichkeit des Einkaufs in das BVG. Ziel der Reform ist es, die Umverteilung im System zu reduzieren. Wenn wir hier dem Ständerat folgen würden, würden wir diese Umverteilung nicht reduzieren, sondern eben ins Gegenteil verkehren und verstärken. Das wollen wir vermeiden. Der Ständerat wollte hier die Einkaufsmöglichkeiten erweitern, was Ihre Kommission mit 15 zu 10 Stimmen ablehnte. Wir bitten Sie, hier der Mehrheit zu folgen.
Ich muss noch einen kleinen Hinweis zuhanden der Redaktionskommission anbringen, den wir vom entsprechenden Sekretariat erhalten haben - jetzt habe ich das gerade verloren, Herr Roduit wird das gleich nachholen.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Dans cette réforme si importante et attendue par nos concitoyens, il reste quatre divergences, dont une majeure, celle du seuil d'entrée.
Le 28 février dernier, notre conseil s'est prononcé, par 108 voix contre 87, en faveur d'un seuil d'accès selon le droit en vigueur, soit de 22 050 francs. Le Conseil des Etats, par contre, a maintenu sa solution, par 30 voix contre 12; celle-ci prévoit une réduction d'un cinquième de ce seuil pour qu'il s'élève à 17 208 francs.
Les enjeux sont clairs. Soit on suit la commission, qui considère, par 14 voix contre 11, dans un nouveau compromis, qu'un seuil d'accès à 19 845 francs permettrait d'éviter une dépense supplémentaire de 100 millions par année, dont 15 à 25 millions de frais administratifs, en réduisant de moitié le nombre de personnes supplémentaires qui seraient soumises à l'épargne. A son sens, cela éviterait une pression plus grande sur les artisans et les paysans.
Soit on suit la forte minorité Nantermod, qui estime au contraire que les 70 000 personnes concernées, à 90 pour cent des femmes occupées à temps partiel ou ayant un bas revenu, risquent à terme de ne pas pouvoir bénéficier d'une rente, faute d'avoir pu épargner.
Pour mémoire, le premier seuil d'accès fixé par notre conseil à 12 548 francs concernait 320 000 personnes supplémentaires; la version du Conseil des Etats, 140 000 personnes. En définitive, la minorité regrette qu'en fin de traitement des divergences l'on vienne proposer, un peu comme des marchands de tapis - j'ai entendu employer le terme "radins" par le porte-parole d'un groupe -, de réduire encore la dépense.
La seconde divergence concerne l'article 8 alinéa 2 et des dispositions dérogatoires pour les secteurs du travail temporaire. Notre conseil avait décidé, sans contre-proposition, d'introduire dans la loi, à cet article, une réglementation spéciale pour la location de services, laissant le soin au Conseil des Etats de trouver une formulation adéquate étant donné qu'une simple délégation de celle-ci au Conseil fédéral n'est pas constitutionnelle. Le Conseil des Etats a préféré, par 29 voix contre 13, maintenir la divergence pour permettre à notre commission d'en faire le réexamen.
Une proposition défendue par la minorité Rechsteiner Thomas a été écartée, par 13 voix contre 8 et 4 abstentions. Selon cette minorité, il s'agit d'éviter que les employés temporaires, soit environ 400 000 personnes, soient les perdants de la réforme en raison de leurs modèles de caisse de pension qui ne peuvent pas financer une déduction de coordination élevée. Selon la minorité, la déduction de coordination doit être différente et calculée sur une base horaire.
La majorité estime au contraire qu'il ne faut pas créer des inégalités de traitement avec des branches qui connaissent aussi des bas revenus et dont les caisses de pension ont des difficultés. De plus, il faut éviter dans les branches à bas salaires de créer une incitation à embaucher un maximum de personnes via la location de services, parce que c'est moins cher qu'avec la solution du Parlement. Enfin, il existe pour le travail temporaire des conventions collectives de travail qui peuvent résoudre le problème de la prévoyance professionnelle.
Troisième divergence. Notre conseil a maintenu, par 98 voix contre 97, sa solution de ne pas limiter aux personnes âgées de 58 ans et plus la possibilité de maintenir la prévoyance au niveau du dernier gain assuré. Le Conseil des Etats a maintenu, sans contre-proposition, le droit en vigueur et donc la limite d'âge de 58 ans. C'est cette proposition que la commission, par 13 voix contre 11 et 1 abstention, souhaite soutenir en rappelant comme principaux arguments que l'exception faite pour les travailleurs de plus de 58 ans vise à les maintenir sur le marché du travail et que des rachats sont possibles pour les personnes plus jeunes qui doivent réduire leur temps de travail. Une proposition défendue par la minorité Nantermod s'y oppose notamment au nom d'une meilleure conciliation entre la vie professionnelle et la vie familiale.
Une quatrième divergence, qui n'est cependant pas combattue, obligera demain le Conseil des Etats à se pencher sur l'article 47c. Il s'agit du droit au supplément de rente pour les personnes qui ont été assurées pendant au moins quinze ans au total et obligatoirement pendant les dix années précédant le départ à la retraite. Selon l'administration, la formulation actuelle exclut du droit les personnes qui, pour diverses raisons, n'exercent pas d'activité lucrative et ne sont donc pas assurées au sens de la LPP pendant un certain temps durant les dix années précédant leur départ à la retraite. Sur demande de réexamen par la commission soeur du Conseil des Etats, notre commission a accepté, par 17 voix contre 8, la proposition, soutenue par le Conseil fédéral, qui ne prévoit pas le cumul obligatoire des deux exigences.
La dernière divergence concerne une nouvelle fois le rachat. Notre conseil s'était prononcé, par 110 voix contre 85, contre la version du Conseil des Etats. Le Conseil des Etats a quant à lui maintenu sa version sans contre-proposition. La commission, par 15 voix contre 10, propose cependant, parce qu'elle craint toujours les risques d'abus et que cette disposition fragilise la stabilité financière des caisses, de maintenir la décision de notre conseil. La minorité estime au contraire que les personnes nouvellement concernées par la réforme doivent pouvoir logiquement verser davantage dans le minimum LPP, étant donné la baisse du seuil d'accès et la hausse de la déduction de coordination. Elle rappelle aussi que cette disposition n'était pas contestée dans le projet Prévoyance vieillesse 2020.
Une dernière remarque enfin, que mon collègue Thomas de Courten m'a courtoisement prié de faire, qui concerne la Commission de rédaction. Les montants limites dans la LPP ont été adaptés à l'évolution des prix et des salaires au cours de nos délibérations. Sur le dépliant, les montants limites ont été systématiquement actualisés dans la colonne "droit en vigueur", mais pas dans les colonnes présentant les décisions des conseils. Pour les montants limites non actualisés, vous trouvez une note de bas de page dans le dépliant. La commission de rédaction mettra à jour les montants à l'issue des délibérations matérielles.
Au cas où le Conseil fédéral adapterait à nouveau les montants limites d'ici l'entrée en vigueur du projet, une disposition autorisant la Chancellerie fédérale à procéder aux mises à jour correspondantes sera inscrite dans l'acte législatif à titre préventif.
Je suis arrivé au bout de mon rapport et je réserve les remarques d'ordre général pour le compte rendu qui sera fait après la conférence de conciliation de ce mercredi.
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Art. 2 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
... von mehr als 19 845 Franken ...
Antrag der Minderheit
(Nantermod, Dobler, Hess Lorenz, Lohr, Rechsteiner Thomas, Roduit, Sauter, Silberschmidt)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 2 al. 1
Proposition de la majorité
... supérieur à 19 845 francs (art. 7).
Proposition de la minorité
(Nantermod, Dobler, Hess Lorenz, Lohr, Rechsteiner Thomas, Roduit, Sauter, Silberschmidt)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 46 Absatz 1.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 98 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen
(4 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Art. 7 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
... von mehr als 19 845 Franken ...
Antrag der Minderheit
(Nantermod, Dobler, Hess Lorenz, Lohr, Rechsteiner Thomas, Roduit, Sauter, Silberschmidt)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 7 al. 1
Proposition de la majorité
... un salaire annuel supérieur à 19 845 francs, ...
Proposition de la minorité
(Nantermod, Dobler, Hess Lorenz, Lohr, Rechsteiner Thomas, Roduit, Sauter, Silberschmidt)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Über den Antrag der Minderheit Nantermod wurde bereits bei Artikel 2 Absatz 1 abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 8 Abs. 2bis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Rechsteiner Thomas, de Courten, Herzog Verena, Hess Lorenz, Lohr, Mäder, Mettler, Roduit)
Für Arbeitnehmende, die im Rahmen eines Personalverleihs gemäss dem Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih in einem Einsatzbetrieb beschäftigt sind, berechnet sich der koordinierte Jahreslohn in den ersten zwölf Beschäftigungsmonaten, indem vom Teil des Jahreslohnes bis 85 320 Franken ein Betrag von 24 885 Franken abgezogen wird, wenn gemäss Reglement ihrer Vorsorgeeinrichtung:
a. die Eintrittsschwelle auf die Stunde berechnet wird;
b. Arbeitnehmende mit Unterstützungspflichten gegenüber Kindern obligatorisch ab dem ersten Tag versichert sind;
c. Arbeitnehmende mit unbestimmter Vertragsdauer oder Verträgen, die auf eine längere Zeit als 3 Monate eingegangen wurden, obligatorisch ab dem ersten Tag versichert sind; und
d. übrige Arbeitnehmende freiwillig ab dem ersten Tag versichert werden können.
Art. 8 al. 2bis
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Rechsteiner Thomas, de Courten, Herzog Verena, Hess Lorenz, Lohr, Mäder, Mettler, Roduit)
Pour les travailleurs occupés auprès d'une entreprise tierce dans le cadre d'une location de service au sens de la loi fédérale du 6 octobre 1989 sur le service de l'emploi et la location de services, le salaire annuel coordonné se calcule, pour les douze premiers mois d'activité, en déduisant un montant de 24 8851 francs de la partie du salaire annuel atteignant 85 3201 francs si, d'après le règlement de leur institution de prévoyance,
a. le seuil d'accès est calculé sur une base horaire;
b. les salariés ayant des obligations d'assistance envers des enfants sont obligatoirement assurés dès le premier jour;
c. les salariés dont le contrat est de durée indéterminée ou a été conclu pour une durée supérieure à trois mois sont obligatoirement assurés dès le premier jour; et
d. les autres salariés peuvent être assurés à titre facultatif dès le premier jour.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 142 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 47 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Art. 33a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Nantermod, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
Festhalten
Art. 33a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Nantermod, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
Maintenir
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Artikel 47abis, 49 Absatz 2 Ziffer 1, Ziffer II Ziffer 0 Artikel 89a Absatz 6 Ziffer 1 und Ziffer 1 Artikel 17 Absatz 6.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 95 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 94 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Art. 46 Abs. 1
Antrag der Mehrheit
... und dessen gesamter Jahreslohn 19 845 Franken übersteigt ...
Antrag der Minderheit
(Nantermod, Dobler, Hess Lorenz, Lohr, Rechsteiner Thomas, Roduit, Sauter, Silberschmidt)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 46 al. 1
Proposition de la majorité
... le salaire annuel total dépasse 19 845 francs, ...
Proposition de la minorité
(Nantermod, Dobler, Hess Lorenz, Lohr, Rechsteiner Thomas, Roduit, Sauter, Silberschmidt)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Über den Antrag der Minderheit Nantermod wurde bereits bei Artikel 2 Absatz 1 abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 47abis
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Nantermod, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
Festhalten
Art. 47abis
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Nantermod, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
Maintenir
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Über den Antrag der Minderheit Nantermod wurde bereits bei Artikel 33a abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Art. 47c Abs. 1
Antrag der Kommission
Bst. c
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Bst. cbis
cbis. unmittelbar vor dem Beginn des Rentenbezugs während mindestens zehn aufeinanderfolgenden Jahren in der AHV versichert waren; und
Art. 47c al. 1
Proposition de la commission
Let. c
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Let. cbis
cbis. ont été assurées à l'AVS pendant au moins dix années consécutives immédiatement avant de percevoir la rente pour la première fois;
Angenommen - Adopté
Art. 49 Abs. 2 Ziff. 1
Antrag der Minderheit
(Nantermod, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
1. die Definition und Grundsätze der beruflichen Vorsorge sowie des versicherbaren Lohnes oder des versicherbaren Einkommens (Art. 1, 33b und 47abis)
Art. 49 al. 2 ch. 1
Proposition de la minorité
(Nantermod, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
1. la définition et les principes de la prévoyance professionnelle et le salaire ou le revenu assuré (art. 1, 33b et 47abis)
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Antrag der Minderheit Nantermod wurde bei Artikel 33a abgelehnt.
Art. 79b
Antrag der Mehrheit
Festhalten
Antrag der Minderheit
(Prelicz-Huber, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Mäder, Maillard, Mettler, Meyer Mattea, Porchet, Wasserfallen Flavia, Weichelt)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 79b
Proposition de la majorité
Maintenir
Proposition de la minorité
(Prelicz-Huber, Feri Yvonne, Gysi Barbara, Mäder, Maillard, Mettler, Meyer Mattea, Porchet, Wasserfallen Flavia, Weichelt)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 82 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ziff. II Ziff. 0 Art. 89a Abs. 6 Ziff. 1
Antrag der Minderheit
(Nantermod, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
1. die Definition und Grundsätze der beruflichen Vorsorge sowie des versicherbaren Lohnes oder des versicherbaren Einkommens (Art. 1, 33b und 47abis).
Ch. II ch. 0 art. 89a al. 6 ch. 1
Proposition de la minorité
(Nantermod, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
1. la définition et les principes de la prévoyance professionnelle et le salaire ou le revenu assuré (art. 1, 33b et 47abis)
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Antrag der Minderheit Nantermod wurde bei Artikel 33a abgelehnt.
Ziff. II Ziff. 1 Art. 17 Abs. 6
Antrag der Minderheit
(Nantermod, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
Für Beiträge nach Artikel 47abis BVG wird kein Zuschlag von 4 Prozent pro Altersjahr ab dem 20. Altersjahr nach Absatz 1 berechnet.
Ch. II ch. 1 art. 17 al. 6
Proposition de la minorité
(Nantermod, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Dobler, Glarner, Herzog Verena, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
La majoration de 4 pour cent par année d'âge suivant la 20e année, prévue par l'alinéa 1 ne s'applique pas aux cotisations visées à l'article 47abis LPP.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Antrag der Minderheit Nantermod wurde bei Artikel 33a abgelehnt.
Ziff. IIbis Art. 47b; 47e Abs. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. IIbis art. 47b; 47e al. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Vorlage geht zurück an den Ständerat.