02.073
Schwefelfreie Treibstoffe. Einführung
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit der vorliegenden Gesetzesvorlage, die im Nationalrat unbestritten war - und das will etwas heissen! -, wird beabsichtigt, die Einführung von Treibstoffen mit einem Schwefelgehalt von 10 ppm oder weniger zu fördern. Auf Treibstoffen mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 ppm - das sind Millionstel - soll ab 1. Januar 2004 eine Lenkungsabgabe erhoben werden. Diese wird pro Liter Benzin 2 bis 4 Rappen und pro Liter Dieselöl 4 bis 5 Rappen betragen. Die Einnahmen sollen über die Krankenkassen an die Bevölkerung zurückbezahlt werden. Die Abgabe ist limitiert auf einen Höchstsatz von 5 Rappen.
Vielversprechende Technologien, insbesondere zur Entschwefelung von Benzin, lassen erwarten, dass die Mehrkosten in Zukunft eher tiefer als heute geschätzt ausfallen werden. Dies würde bedeuten, dass der im Gesetz vorgesehene Höchstsatz von 5 Rappen nicht voll ausgenützt werden müsste.
Die Inkraftsetzung der Abgabe ist auf den 1. Januar 2004 vorgesehen. Mit der Lenkungsabgabe soll ein flächendeckendes Angebot von schwefelfreien Treibstoffen geschaffen werden. Dadurch werden der Treibstoffverbrauch und die CO2-Emissionen sowie die Umweltbelastung durch andere Schadstoffe reduziert. Eine vollständige Umstellung des Marktes auf schwefelfreie Treibstoffe soll so rasch als möglich erfolgen, weil schwefelfreie Treibstoffe zu einer Reduktion des Treibstoffverbrauchs und der Abgasemissionen beitragen.
Die Vorlage ist in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen, und, wie ich auch erwähnt habe, im Nationalrat unbestritten gewesen: Der Nationalrat hat der Vorlage mit 114 zu 5 Stimmen zugestimmt.
Ihre einstimmige Kommission beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, und empfiehlt Ihnen, die Vorlage ohne Änderungen zu verabschieden.
Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe als Kommissionsmitglied beim Geld - es wird eine Abgabe erhoben, die in die Millionen geht, in der Botschaft ist von 84 bis 223 Millionen Franken die Rede - einen Widerspruch festgestellt, und zwar schreibt der Bundesrat in der Botschaft Folgendes: "Der geschätzte Aufpreis, der durch die Mehrkosten der Entschwefelung entsteht, bewegt sich in der Bandbreite von 1 bis 3 Rappen pro Liter für Benzin und 2 bis 4 Rappen pro Liter für Diesel." Auf der anderen Seite hat Herr Roch vor der Kommission ausgeführt, dass der Bundesrat mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes auf den 1. Januar 2004 beabsichtigt, eine Lenkungsabgabe auf schwefelhaltige Treibstoffe zu erheben. Er sagte vor der Kommission: "Es ist ein Abgabesatz von maximal 5 Rappen" - das steht auch so im Gesetz. "Der Satz wird voraussichtlich bei 2 bis 4 Rappen pro Liter Benzin und 4 bis 5 Rappen pro Liter Diesel liegen." Nun stellt sich natürlich die Frage, ob jetzt Herr Roch mit seiner Aussage vor der Kommission - 2 bis 4 Rappen pro Liter Benzin und 4 bis 5 Rappen pro Liter Diesel - Recht hat oder ob die richtigen Zahlen in der Botschaft zu finden sind, also 1 bis 3 Rappen pro Liter Benzin und 2 bis 4 Rappen pro Liter Diesel. Es wäre natürlich in diesem Zusammenhang auch interessant zu wissen, mit welchen Sätzen der Bundesrat dann am 1. Januar 2004 einsteigen wird. Da der Bundesrat nicht da ist, könnte vielleicht der Kommissionspräsident erklären, wie die Situation in Bezug auf die Differenz zwischen den in der Botschaft gemachten Ausführungen und den Angaben, die Herr Roch gemacht hat, zu verstehen ist.
Herr Bundesrat, da Sie nun eingetroffen sind, kann ich die Frage wiederholen: Es geht wieder einmal ums Geld, und beim Geld sollte man genau sein. Ich habe Folgendes festgestellt: In der Botschaft sagt der Bundesrat, dass sich bei der Entschwefelung die Bandbreite zwischen 1 bis 3 Rappen pro Liter Benzin und 2 bis 4 Rappen pro Liter Diesel bewegen wird. Herr Roch hat in der Kommission zwei andere Abgabesätze angegeben, nämlich 2 bis 4 Rappen pro Liter Benzin und 4 bis 5 Rappen pro Liter Diesel. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie uns sagen könnten, was jetzt gilt und was richtig ist. Immerhin geht es um grosse Beträge; basierend auf den Zahlen gemäss Botschaft geht es um 84 bis 223 Millionen Franken. Es wäre natürlich interessant zu wissen, mit welcher Zahl der Bundesrat bei Benzin und Diesel einzusteigen gedenkt.
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Roch ist von Seite 6467 der Botschaft ausgegangen, wo über die Höhe des Abgabesatzes gesprochen wird. Die Formulierung in der Botschaft lautet: "Die Abgabenhöhe wird voraussichtlich für Benzin 2 bis 4 Rappen pro Liter und für Dieselöl 4 bis 5 Rappen pro Liter betragen." Das ist die Aussage, die von Herrn Roch gemacht wurde. Vonseiten des Bundesrates wurde die Seite 6474 der Botschaft zitiert, und dort wird gesagt: "Der geschätzte Aufpreis, der durch die Mehrkosten zur Entschwefelung entsteht, bewegt sich in der Bandbreite von 1 bis 3 Rappen pro Liter für Benzin und 2 bis 4 Rappen pro Liter für Diesel." Es gibt hier also diese Differenz. Die Abgabe wird im Laufe der Zeit natürlich auch von der Wirkung dieser Lenkungsabgabe abhängig sein. Es ist nämlich beabsichtigt, dass die Ziele sehr rasch erreicht werden und damit natürlich auch die Beiträge wegfallen werden. Herr Bundesrat - nehme ich an - wird sich dazu auch noch äussern.
Leuenberger Moritz · BR-M · Bundesrat · Zürich
Zu dieser Differenz möchte ich festhalten, dass in der Botschaft am Anfang unter "Höhe des Abgabesatzes" wörtlich das steht, was Herr Roch in der Kommission gesagt hat, nämlich: "Der Bundesrat kann die Abgabesätze für Benzin und Dieselöl unterschiedlich festlegen." Und: "Die Abgabenhöhe wird voraussichtlich für Benzin 2 bis 4 Rappen pro Liter und für Dieselöl 4 bis 5 Rappen pro Liter betragen." Das steht schon so in der Botschaft.
Und weiter hinten, unter "Volkswirtschaftliche Auswirkungen", steht: "Der geschätzte Aufpreis, der durch die Mehrkosten" - das ist der Unterschied - "zur Entschwefelung entsteht, bewegt sich in der Bandbreite von 1 bis 3 Rappen pro Liter für Benzin und 2 bis 4 Rappen pro Liter für Diesel." Das ist keine Differenz.
Auch gemäss der Sprechnotiz, die ich jetzt erhalten habe, die ja auch aus der Feder des Buwal stammt, hätte ich - falls ich Ihnen diese vorgelesen hätte, was ich jetzt nicht mache, sondern ich danke dem Kommissionspräsidenten, der sowieso bereits dasselbe gesagt hat -, gesagt: "Die Höhe der Abgabe wird voraussichtlich 2 bis 4 Rappen pro Liter Benzin und 4 bis 5 Rappen pro Liter Dieselöl betragen."
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Wir haben gelernt, dass man unterscheiden soll zwischen dem Zuschlag, den der Bundesrat erhebt, und jenem, den die Industrie dann erhebt, wenn sie entschwefelt. Das ist nicht dasselbe.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
Bundesgesetz über den Umweltschutz
Loi fédérale sur la protection de l'environnement
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I, II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I, II
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 25 Stimmen
(Einstimmigkeit)
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates
Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse
gemäss Brief an die eidgenössischen Räte
Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon lettre aux Chambres fédérales
Angenommen - Adopté