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BVG-Reform

60098 · Amtliches Bulletin

Vom 14. März 2023

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/60098/de/bvg-reform

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geschäft: BVG-Reform (20.089)

20.089

BVG-Reform

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Reform der beruflichen Vorsorge)

Loi fédérale sur la prévoyance professionnelle vieillesse, survivants et invalidité (Réforme de la prévoyance professionnelle)

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Das Wort für eine einleitende Bemerkung hat der Berichterstatter, Herr Ettlin.

Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Es ist eine Herausforderung, ich habe dies während des Geschäfts zur Kostendämpfung noch rasch vorbereitet. Ich hoffe, ich bin dann einigermassen konzis. Sonst werden mich die Kommissionsmitglieder ergänzen; dann bin ich dankbar.

Wir haben heute Morgen die zweite Differenzberatung zur BVG-Vorlage durchgeführt. Zur Ausgangslage im Nationalrat: Wie zuvor der Ständerat hat sich der Nationalrat gestern mit 95 zu 94 Stimmen gegen eine Sonderregelung für die Temporärbranche und gegen eine Ausweitung der Möglichkeiten zur Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes - das waren die Artikel 33a und 47abis - ausgesprochen. Diese Differenzen sind somit bereinigt. Es verbleiben noch Differenzen zur Eintrittsschwelle, zur Frage der Anspruchsvoraussetzungen für den Rentenzuschlag und zur Regelung des Einkaufs.

Vorgängig muss ich auch zuhanden der Redaktionskommission etwas zur Klärung bezüglich Rechtssicherheit und Umsetzung in der Beschlussfassung der Vorlage anfügen. Es geht um die Berechnung des erweiterten koordinierten Lohns. Hier wird zur Begründung für die Zuschläge der Übergangsgeneration, der 15 Jahrgänge, der erweiterte koordinierte Lohn herangezogen; auf dem wird ein Beitrag berechnet, der dann zur Finanzierung dieser Übergangsjahrgänge dient. Der erweiterte koordinierte Lohn ergibt sich durch die Verdoppelung des maximalen versicherten Jahreslohns von 88 200 Franken - das ist der heutige Betrag - auf 176 400 Franken; das ist die Ausgangslage. Dadurch steigt der der Beitragsberechnung für die Übergangsgeneration zugrunde liegende Maximalbetrag von 70 560 Franken auf 141 120 Franken. So weit, so gut.

Beim Koordinationsabzug haben wir eine Änderung vorgenommen. Ausgangslage in der ursprünglichen Version war ja ein fixer Koordinationsabzug. Wir haben das jetzt auf 20 Prozent des AHV-Lohns geändert. Wenn man diese Bestimmung zur Berechnung der Beiträge an die Übergangsgeneration nimmt, stellt sich die Frage, ob die 20 Prozent bis zur Höhe des doppelten Grenzbetrags von 176 400 Franken oder nur bis zum Grenzbetrag von 88 200 Franken zu berechnen sind. Das Resultat wäre nicht wesentlich anders. Der Betrag ist also nicht gross, aber es geht um die Klärung für den Gesetzgeber. Deshalb schlägt uns die Verwaltung bei Artikel 47f Absatz 4 eine redaktionell angepasste Bestimmung vor, welche lautet: "Zur Finanzierung der Zuschüsse erhebt der Sicherheitsfonds Beiträge bei den dem FZG unterstellten Vorsorgeeinrichtungen. Diese Beiträge werden in Prozenten auf 80 Prozent der massgebenden Löhne nach AHVG bis zur doppelten Höhe des Grenzbetrags nach Artikel 8 Absatz 1 berechnet." Mit dieser Bestimmung wäre das geklärt. Damit habe ich auch der Redaktionskommission einen Steilpass gegeben, damit sie das anpassen kann - das zum einen.

Zum andern komme ich noch zur Ausgangslage, bevor ich in die Besprechung der Fahne einsteige. Wir haben immer unterschiedliche Grenzwerte. Die Grenzwerte im BVG wurden im Verlaufe unserer Beratung der Vorlage der Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Auf der Fahne wurden in der Spalte zum geltenden Recht jeweils konsequent die Grenzbeträge aktualisiert, nicht jedoch in den Spalten zu den Beschlüssen der Räte. Bei den nicht aktuellen Grenzbeträgen finden Sie auf der Fahne jeweils eine Fussnote. Die Redaktionskommission wird, wo nötig, die Beträge nach Abschluss der materiellen Beratung nachführen. Die Eintrittsschwelle gemäss dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission würde 17 640 Franken betragen, nicht 17 208 Franken, wie das in der Fahne angegeben ist. Der koordinierte Lohn beträgt gemäss übereinstimmendem Beschluss der beiden Räte 80 Prozent des Jahreslohns bis 88 200 Franken. Für den Fall, dass der Bundesrat die Grenzbeträge bis zum Inkrafttreten der Vorlage nochmals anpasst, wird vorsorglich eine Bestimmung aufgenommen, welche die Bundeskanzlei berechtigt, die entsprechenden Nachführungen vorzunehmen. Das ist inhaltlich noch zu sagen bzw. für die Redaktionskommission wichtig, glaube ich.

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 2 Abs. 1; 7 Abs. 1; 46 Abs. 1

Antrag der Kommission

Festhalten

Antrag Stark

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 2 al. 1; 7 al. 1; 46 al. 1

Proposition de la commission

Maintenir

Proposition Stark

Adhérer à la décision du Conseil national

Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Die Eintrittsschwelle wurde gestern im Nationalrat mit 98 zu 83 Stimmen bei 4 Enthaltungen auf 19 845 Franken festgelegt; das entspricht schon dem neuen Betrag. Mit 11 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt Ihnen Ihre Kommission, am Beschluss des Ständerates festzuhalten und gemäss geltender Fahne bei 17 208 Franken zu bleiben bzw. bei 17 640 Franken, was der neuen Grösse entspräche.

Worin liegen die Unterschiede? Ein Unterschied ist klar: Löhne zwischen 17 640 Franken und 19 845 Franken wären gemäss dem Beschluss des Nationalrates nicht versichert; das würde 100 000 Personen betreffen. In der Version des Ständerates sind durch die Senkung der Eintrittsschwelle 200 000 Menschen betroffen, d. h. 140 000 Personen, die neu in die Versicherung kämen, und 60 000 Personen, die aufgrund der Senkung der Eintrittsschwelle eine erhöhte Versicherung hätten. Im Beschluss des Nationalrates - das war auch der Lösungsansatz des Nationalrates - ist es genau die Hälfte; man wollte zwischen der bestehenden Eintrittsschwelle von rund 22 000 Franken und der Eintrittsschwelle des Ständerates von ungefähr 17 000 Franken einen Mittelweg suchen. Das heisst, in der Nationalratsversion wären zusätzliche 100 000 Personen betroffen: 70 000 neu und 30 000 besser versicherte Personen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission führte an, dass es sozialpolitisch doch wesentlich wäre, ob durch die Senkung der Eintrittsschwelle 200 000 oder 100 000 Personen betroffen wären. Deshalb hat die Mehrheit Ihrer Kommission am ursprünglichen Beschluss des Ständerates festgehalten; sie möchte 200 000 Menschen neu bzw. besser versichern und die Grenze bei 17 640 Franken festlegen. Im Ständerat hatten Sie sich bei der letzten Abstimmung über 17 000 Franken versus 22 000 Franken mit 30 zu 12 Stimmen für Ersteres ausgesprochen.

Die Gegenargumente für 19 000 Franken waren auch in Ihrer Kommission zu hören. Man wollte schlichtweg dem Nationalrat entgegenkommen und sagte: Der Nationalrat ist uns in einigen Punkten auch entgegengekommen, deshalb ist die Mitteposition vielleicht gar nicht so schlecht, auch für die bevorstehende Schluss- sowie für eine Volksabstimmung.

Bezüglich der zusätzlichen Kosten durch die Senkung der Eintrittsschwelle hat man auch auf die Bedenken aus Kreisen der Gewerkschaften, des Gewerbes und der Landwirtschaft hingewiesen. Es ist klar: Die Senkung der Eintrittsschwelle auf 17 000 oder auf 19 000 Franken ist im Endeffekt dann auch eine Frage der Kosten des Gesamtpakets.

Im Sinn der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie, beim Beschluss des Ständerates zu bleiben. Wenn Sie festhalten, heisst das auch, dass wir in die Einigungskonferenz gehen.

Stark Jakob · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Unser Rat hat am 2. März letztmals eine Differenzbereinigung zu dieser Vorlage durchgeführt; der Berichterstatter hat es erwähnt. Damals gab es in Bezug auf die Eintrittsschwelle eine Minderheit, die dem Nationalrat folgen wollte, die die Eintrittsschwelle also bei 22 050 Franken belassen wollte. Jetzt ist der Nationalrat dem Ständerat entgegengekommen: Er ist von 22 050 Franken auf 19 845 Franken runtergegangen. Und jetzt stellt der Leser der Fahne erstaunt fest, dass hierzu in der vorberatenden Kommission keine Minderheit mehr existiert. Man könnte eigentlich meinen, weil der Nationalrat entgegenkommt und bei uns letztmals doch eine ansehnliche Minderheit fand, es sei besser, man würde diese Eintrittsschwelle etwas erhöhen und hier jetzt nicht an den 17 208 Franken festhalten. Ich habe deshalb nach einigen Überlegungen - ich mache das eigentlich nicht gerne - einen Einzelantrag gestellt, weil ich finde, man sollte dies hier im Plenum nochmals diskutieren.

Entschuldigung, ich rede noch weiter, und zwar aus folgenden Gründen: Wir haben bei diesem Gesetz mit der Regelung des koordinierten Lohns auf 80 Prozent des Jahreslohns entscheidende Fortschritte für Leute mit tiefen Löhnen und für Teilzeitbeschäftigte gemacht. Das gibt - und das möchte ich deutlich festhalten - erhebliche Mehrbelastungen für Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe, die so in Kauf genommen werden müssen. Mit der Festlegung der Eintrittsschwelle auf die Beschlusshöhe des Nationalrates - also bei 19 845 Franken - gibt es nochmals eine deutliche Senkung gegenüber dem geltenden Recht bei 22 000 Franken. Auch hier haben wir nochmals Vorteile für Teilzeitbeschäftigte und Leute mit tiefen Löhnen. Wenn nun der Ständerat festhält, noch tiefer zu gehen - auf 17 208 Franken -, so ergibt sich auf der Arbeitgeberseite nochmals eine sehr erhebliche Mehrbelastung.

Ich möchte Sie deshalb nochmals dazu aufrufen, gut abzuwägen, ob damit die Waage des Kompromisses nicht in Schieflage gerät. Beim koordinierten Lohn macht die Vorlage einen Riesenschritt. Aber sie führt auch zu einer sehr grossen Belastung auf der Arbeitgeberseite. Deshalb empfehle ich Ihnen mit Überzeugung: Nehmen Sie das Angebot des Nationalrates an und stimmen Sie dem Kompromiss des Nationalrates zu. Wir können die Absturzgefahr einer Vorlage bremsen oder beschleunigen.

Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen und hier zu bremsen.

Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich bitte Sie, den Antrag Stark abzulehnen und der Mehrheit zu folgen. Bei der Beratung der AHV-Reform, die letztes Jahr vom Volk knapp, aber immerhin angenommen worden ist, haben wir in diesem Saal versprochen, dass wir bei der BVG-Reform etwas Substanzielles für die Teilzeitbeschäftigten und für die Mehrfachbeschäftigten machen werden. Das ist eine Gruppe von Menschen - man muss sich das einmal vorstellen -, die einfach aus unserem beruflichen Vorsorgesystem ausgeschlossen sind, dies einfach, weil sie im Sinne des Gesetzes zu wenig verdienen. Es gibt aber auch solche, die mehrfach beschäftigt sind und in der Summe weit mehr verdienen, als mit dieser Grenze festgelegt wird. Wir haben versprochen, hier etwas zu machen.

Die Mehrheit der Kommission, die sich für 17 208 Franken ausspricht, unternimmt hier etwas. 200 000 Menschen, es sind vor allem Frauen, werden neu in die berufliche Vorsorge aufgenommen oder gegenüber heute höher versichert. Wenn wir jetzt im Sinne von Kollege Stark den scheinbar kleinen Schritt von 17 208 auf 19 845 machen, schliessen wir die Hälfte dieser Personen aus. Statt 200 000 sind es dann nur noch 100 000 Personen. Das ist aus meiner Sicht keine ernsthafte Reformbewegung mehr für diese Gruppe von Menschen.

Ich verstehe, dass Gewerbetreibende oder auch Bauernbetriebe Fragen oder Probleme betreffend den Koordinationsabzug haben. Das ist eine substanzielle Änderung, die wir hier vornehmen, die aber von beiden Räten schon beschlossen worden ist. Daran ändert die Frage der Eintrittsschwelle, über die wir heute abstimmen, überhaupt nichts. Auf die Frage, ob bestimmte Gruppen dann zustimmen oder nicht, hat diese Abstimmung hier also keinen Einfluss, auf die Frage, die wir uns dann auf der Strasse stellen lassen müssen, ob wir jetzt unser Versprechen eingelöst haben oder nicht, hingegen schon. Wenn Sie der Mehrheit folgen, dann haben wir dieses Versprechen glaubwürdig eingelöst, mit dem Einzelantrag Stark nicht.

Ich bitte Sie, den Antrag Stark abzulehnen.

Juillard Charles · Mit-M · Ständerat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Je crois que cette discussion est extrêmement intéressante. Je fais partie de ceux qui se sont engagés pour la révision AVS 21 et qui ont pris un certain nombre d'engagements envers la population et en particulier les personnes à bas revenu. Nous avons dit que c'est au travers de la réforme du deuxième pilier qu'il faudrait régler la problématique, parce que c'est dans le deuxième pilier qu'il y a un problème. Je crois que cela reste tout à fait d'actualité. Trop nous écarter de la proposition de la commission - 17 208 francs de salaire au-dessus duquel on commence à cotiser - me paraîtrait aller à l'encontre des engagements que nous avons pris.

Lorsque nous avons commencé de traiter cet objet, j'étais plutôt favorable au montant de 12 500 francs, puis je me suis rallié à la position de notre conseil - 17 208 francs - parce qu'on a pu me démontrer que, pour l'assuré, ce qu'il cotiserait pour le montant situé entre 12 500 francs et 17 208 francs serait insuffisant pour améliorer considérablement sa rente, que cela coûterait beaucoup trop cher par rapport au bénéfice qu'il pourrait en tirer. On s'est mis d'accord sur ces 17 208 francs.

J'ai pour habitude et pour principe d'essayer de respecter au mieux les engagements que je prends. Je me suis engagé dans le cadre de la réforme de l'AVS à examiner et à trouver les meilleures solutions possibles pour les bas revenus, et on sait que les personnes qui ont un bas revenu sont souvent des femmes. Par conséquent, nous devons faire cet effort qui n'est pas aussi important qu'il y paraît. Certes, je comprends la position des organisations du monde du travail, notamment des employeurs. Je comprends aussi le monde de l'agriculture, qui est peut-être plus particulièrement concerné. J'en viens, je connais assez bien ce monde. Mais je crois que nous devons faire ce pas pour améliorer la situation des personnes à bas revenu, parce que c'est important pour elles, parce que c'est aussi une question de dignité.

Aussi, je vous propose de rejeter la proposition Stark et de soutenir la proposition de la commission.

Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Ich empfehle Ihnen mit der gleichen Überzeugung, wie Herr Stark für 19 845 Franken eintritt, bei den 17 208 Franken zu bleiben. Warum? Hier geht es für mich nicht um einen Kompromiss. Ich erinnere gerne an die AHV-Abstimmung, die wir nur ganz, ganz knapp gewonnen haben. Ich habe damals mehrfach gesagt, dass es mir wichtig ist, dass wir bei der BVG-Revision dann wirklich einen Schritt für die Frauen, für die tiefen Einkommen, für die Mehrfachbeschäftigten machen. Hier haben wir jetzt die Möglichkeit dazu.

Ich muss sagen, ich bin ein bisschen enttäuscht, dass dieser Antrag jetzt wieder gekommen ist. Ebenso enttäuscht bin ich von der Landwirtschaft, von den Bauern, die hier auch keinen Schritt machen wollen. Die Bäuerinnen, die Frauen der Landwirte, sehen das ganz anders. Sie möchten eben auch, dass sie irgendwann einmal eine bessere Versicherung haben. Wir haben dringenden Handlungsbedarf.

Ich bitte Sie wirklich, der Kommission zuzustimmen und den Einzelantrag Stark abzulehnen.

Salzmann Werner · Mit-M · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei

Ich bitte Sie wirklich, dem Antrag Stark zuzustimmen. Etwas tun heisst auch, dass wir die Abstimmung gewinnen. Das müssen Sie vor Augen haben. Sonst haben Sie gar nichts getan. Wenn Sie das jetzt durchzwängen und eine Vorlage auf den Tisch kommt, die am Schluss niemand unterstützt - ja, mit wem wollen Sie dann die Abstimmung gewinnen? Das Referendum ist angekündigt worden, und Sie haben auch die Stellungnahme des Bauernverbandes gehört. Ich sage Ihnen, wir können das hier schon erzwingen. Aber ich bitte Sie wirklich, diesen Kompromiss einzugehen, damit wir eine Vorlage haben, die ein Schritt in die richtige Richtung ist. Sie wissen genau, dass bei solchen Vorlagen, auch bei der AHV, grosse Schritte eben nicht möglich sind.

Deshalb bitte ich Sie, dem Antrag Stark zuzustimmen.

Berset Alain · BPR-M · Bundesrat · Freiburg

Tout d'abord, j'aimerais rappeler dans ce débat la position du Conseil fédéral, qui avait proposé de ne pas toucher au seuil d'entrée, suivant en cela le compromis qui avait été porté en son temps par les partenaires sociaux. Depuis, nous avons bien pris note du débat qui a eu lieu dans l'intervalle, de la votation à l'automne dernier et des discussions entre les deux conseils, d'où semble ressortir un accord pour envisager une diminution de ce seuil d'entrée.

A partir du moment où une diminution est envisagée, à vous d'en décider. Ce n'est pas vraiment facile pour moi, comme représentant du Conseil fédéral, de donner un avis à ce sujet. Mais si vous voulez le diminuer, on pourrait envisager de faire un pas qui vraiment améliore la situation pour un nombre un peu plus important de personnes. Ce n'est pas une immense différence: ce seraient 70 000 nouvelles personnes qui seraient assurées avec la proposition du Conseil national et ce seraient 140 000 avec la proposition de la commission du Conseil des Etats. La différence est donc de 70 000 personnes, sur un marché du travail qui comprend plus de 4 millions d'emplois. Donc, globalement, on est en train de parler de choses qui ne sont pas aussi immenses que cela. Mais enfin, c'est un geste pour une meilleure assurance d'un nombre un peu plus grand de personnes.

Cela dit, j'ai bien constaté qu'il existe une autre divergence, pour laquelle il n'y a pas de proposition, et sur laquelle votre commission semble également d'accord. Tout cela signifie que la discussion va se poursuivre en Conférence de conciliation. Je peux imaginer aussi que, dans ce cadre-là, il soit important d'avoir un peu de biscuit - comme on dit en français - pour mener la discussion. C'est peut-être aussi les réflexions de votre commission: je ne peux pas savoir si c'étaient aussi des réflexions de type stratégique. Moi, je vous inviterais plutôt à suivre la proposition pour les deux éléments de votre commission, mais il vous revient de prendre cette décision.

Abstimmung

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Kommission ... 32 Stimmen

Für den Antrag Stark ... 8 Stimmen

(1 Enthaltung)

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Art. 47c Abs. 1 Bst. c, cbis

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 47c al. 1 let. c, cbis

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil national

Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Auf unsere Anregung hin hat sich die Schwesterkommission nochmals mit der Frage der Anspruchsvoraussetzung für einen Zuschlag auseinandergesetzt. Sie und in der Folge gestern der Nationalrat haben beide das Konzept des Bundesrates übernommen, welches - ergänzend zur Bestimmung einer Versicherung nach BVG von mindestens 15 Jahren - die Anforderung statuiert, unmittelbar vor Beginn des Rentenbezugs während mindestens zehn aufeinanderfolgender Jahre in der AHV versichert gewesen zu sein.

Unsere Kommission hat bei ihrer letzten Beratung bekanntlich bereits präventiv die Zustimmung für ein Rückkommen erteilt. Es gibt die Bedingung, dass man unmittelbar vor dem Bezug zehn Jahre versichert gewesen sein muss. Der Nationalrat hat eingefügt, dass man in diesen zehn Jahren als Selbstständigerwerbender oder als Arbeitnehmer versichert gewesen sein muss, ansonsten erhält man den Zuschlag nicht. Da geht es um die Übergangsgeneration. In der Nationalratsdebatte hat man dann aber festgestellt: Wenn jemand in dieser Zeit von zehn Jahren vor dem Referenzalter beispielsweise ein Jahr arbeitslos war, dann würde er den Anspruch auf diesen Zuschlag verlieren. Das wollte man nicht, und das hat man nun korrigiert, indem man auf den Entwurf des Bundesrates umschwenkte.

Gesetzestechnisch musste man, da Buchstabe d von Artikel 47c Absatz 1 gestrichen war, Buchstabe cbis einfügen, das sehen Sie auf Seite 9 der deutschsprachigen Fahne. Integral sind wir hier aber dem Nationalrat gefolgt, damit jemand, der in dieser Zeit beispielsweise arbeitslos ist, aber AHV-Beiträge bezahlt - und die zahlt er ja, wenn er arbeitslos ist -, trotzdem Anspruch auf den Zuschlag hat.

Damit wäre diese Schwäche, die man übersehen hat, korrigiert, und Ihre Kommission ist hier einstimmig dem Nationalrat gefolgt, womit wir keine Differenz mehr haben.

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Der Bundespräsident verzichtet auf ein Votum.

Angenommen - Adopté

Art. 79b

Antrag der Kommission

Festhalten

Proposition de la commission

Maintenir

Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Hier haben wir eine längere Diskussion geführt. Der Bundesrat hat diesen Artikel 79b nicht vorgesehen. Der Ständerat hat ihn eingefügt, und der Nationalrat hat immer wieder für Streichen votiert.

Es geht darum, dass wir eine Formulierung aus der Vorlage Altersvorsorge 2020 übernommen haben. Die Funktion dieses Artikels 79b ist, dass neu ein Einkaufsrecht ins Obligatorium bestehen würde. Vorsorgeeinrichtungen, die das Obligatorium anbieten, müssten also ermöglichen, dass sich jemand, der schon in der Einrichtung ist, in die obligatorische Versicherung einkauft. Hier geht es nicht um die regelmässig zu bezahlenden Prämien, sondern um einen einzelnen Einkauf. Heute ist das nur einmal möglich, nämlich bei Eintritt in die Vorsorgeeinrichtung. Dann kann man sich ins Obligatorium einkaufen. Neu, mit Artikel 79b, wäre das Quasi-Auffüllen dieses Obligatoriums jederzeit möglich.

Wir haben uns sagen lassen, dass Kassen, wenn jemand sich einkauft, den Einkauf vor allem ins Überobligatorium schieben. Der Grund liegt natürlich darin, dass man im Überobligatorium tiefere Umwandlungssätze hat und es deshalb für die Kassen interessanter ist, wenn man sich ins Überobligatorium einkaufen muss und dann tiefere Umwandlungssätze hat.

Ein Grund für das Beibehalten von Artikel 79b, also hier eine Differenz beizubehalten, war, dass es um tiefe Einkommen geht. Die maximale Summe eines Kapitals im Obligatorium wird etwa 350 000 Franken betragen, mit entsprechend tiefen Renten. Dass man hier noch eine Einkaufsmöglichkeit gibt, erscheint auch hier sozialpolitisch richtig zu sein, ohne dass es jetzt grosse Beträge geben müsste.

Dagegen sprechen sich vor allem auch Kassen aus. Wir haben Zuschriften erhalten. Das Argument ist natürlich, dass der Umwandlungssatz höher ist, dass es eine Verschiebung von den überobligatorisch Versicherten zu den obligatorisch Versicherten gibt, also quasi ein Solidaritätsbeitrag geleistet wird, wenn man das so macht. Ein weiteres Argument ist, dass es kompliziert ist. Man muss eine Schattenrechnung führen. Dagegen kann man wieder sagen, dass ja der Umwandlungssatz sinkt, wenn wir diese Vorlage durchbringen, und die Differenz dann nicht mehr so gross ist, wenn sich Leute in die obligatorische Vorsorgeeinrichtung einkaufen. Wir haben auch festgestellt, dass ja mehr Leute ins Obligatorium kommen, wenn wir die Eintrittsschwelle senken, und diesen sollte man dann auch die Möglichkeit geben, sich einzukaufen. Betroffen sind nicht die neu Eintretenden, diese können sich einkaufen. Aber diejenigen, die schon drin sind und durch die Senkung der Eintrittsschwelle eine höhere Versicherungsbemessungsbasis haben, könnten sich dann in diese Erhöhung einkaufen.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen deshalb mit 7 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen Festhalten und damit Beibehalten dieser Differenz.

Berset Alain · BPR-M · Bundesrat · Freiburg

Juste une phrase pour vous dire que nous adhérons pleinement à la proposition de votre commission et vous invitons à maintenir cette divergence.

Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.

Angenommen - Adopté

Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Das Geschäft geht an die Einigungskonferenz.