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Rechtswidriges Agieren des Nachrichtendienstes. Es braucht eine effizientere und unabhängigere Aufsicht
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Christian Dussey, der Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes, hat Anfang März ein Interview über die Arbeit des Nachrichtendienstes gegeben. Er hat gesagt, so stand es auch im Titel: "Es stimmt, dass ein Teil dessen, was wir tun, in einer Grauzone liegt." Er hat recht. Als Gesetzgeber und oberste Aufsicht muss das Parlament tatsächlich feststellen, dass der Nachrichtendienst des Bundes Jahr für Jahr die gesetzlichen Regeln ritzt, die das Parlament ihm gegeben hat.
Beispielhaft lässt sich das an der Überwachung von politischen Tätigkeiten illustrieren: Artikel 5 Absatz 5 des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst verbietet es glasklar, Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit zu beschaffen und zu bearbeiten. Diese Bestimmung sorgt für unsere Freiheit, zum Beispiel an Demonstrationen teilzunehmen oder auch ein politisches Amt zu bekleiden, ohne dass man Angst haben muss, fichiert zu werden. Sie schützt die demokratischen Grundrechte von uns allen.
Der Artikel wurde nach dem grossen Fichenskandal 1989 eingeführt, und er ist unbestritten. Dennoch berichtet die parlamentarische Aufsicht über den Nachrichtendienst, die GPDel, seit 2019 Jahr für Jahr darüber, dass sich der Nachrichtendienst des Bundes hier nicht an das Gesetz hält und Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit im Widerspruch zu den rechtlichen Vorgaben beschafft und bearbeitet hat.
Der Nachrichtendienst des Bundes schreckt auch nicht vor der Überwachung seiner eigenen Aufsicht, des Bundesparlamentes, zurück; Konsequenzen bleiben aus. Die heutige Struktur der Aufsicht mit der parlamentarischen Aufsicht GPDel und der VBS-internen Aufsicht AB-ND besteht seit dem Fichenskandal beziehungsweise seit Inkraftsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes. Diese Aufsichtsstruktur sollte sicherstellen, dass sich der Nachrichtendienst des Bundes an das Gesetz hält. Jetzt, fünf Jahre später und vor der nächsten Revision mit der nächsten Kompetenzausweitung, zeigt sich, dass wir hier nachbessern müssen.
Deshalb schlage ich mit meinem Postulat vor, dass der Bundesrat prüfen soll, wie er die Aufsicht über die Arbeit des Nachrichtendienstes des Bundes unabhängiger und effizienter gestalten kann. Als Aufsicht stehen wir in der Verantwortung, sicherzustellen, dass sich der Nachrichtendienst nicht über die gesetzlichen Schranken hinwegsetzt, die wir ihm setzen.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Amherd Viola · VPBR-F · Bundesrat · Wallis
Es geht bei diesem Postulat um die Aufgaben, das Funktionieren und die Wirksamkeit der Aufsichtsbehörde über die Aktivitäten des Nachrichtendienstes. Es ist nicht primär am Bundesrat und am VBS, sich über die Wirksamkeit einer unabhängigen Behörde zu äussern. Ich kann Ihnen aber erläutern, wie das VBS die heutige Situation beurteilt. Dabei will ich einige Aussagen des Postulates relativieren und richtigstellen.
Im Postulat wird von einer "internen Aufsichtsbehörde (AB-ND)" gesprochen. Das entspricht nicht dem Gesetz und auch nicht der Realität. Mit Inkrafttreten des Nachrichtendienstgesetzes am 1. September 2017 nahm die vom VBS unabhängige AB-ND, also die Aufsichtsbehörde über den Nachrichtendienst, ihre Arbeit auf. Die AB-ND ist eben eine unabhängige Behörde, sie ist weisungsungebunden und dem VBS nur administrativ zugeordnet. Sie hat vollen Zugang zu allen für die Aufsicht benötigten Akten und Daten. Ihre Unabhängigkeit wird respektiert und wurde noch nie in Zweifel gezogen. Die AB-ND definiert ihren jährlichen Prüfplan ohne Beeinflussung durch das VBS, und wir setzen ihre Empfehlungen um. Die Unabhängigkeit gilt auch für die Ressourcen der AB-ND. Das Budget der Behörde wird vom VBS unverändert an die Bundesversammlung weitergeleitet.
Dass die GPDel keine Einflussmöglichkeit gegenüber der AB-ND hat, ist nicht zutreffend. Die AB-ND untersteht der Oberaufsicht der GPDel. Als parlamentarische Oberaufsicht ist die GPDel berechtigt, die Arbeit der AB-ND zu prüfen und bei Bedarf Empfehlungen auszusprechen. Eine Umwandlung der AB-ND nach dem Modell der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft betrachte ich skeptisch. Damit würde die Aufsichtsarchitektur noch schwerfälliger.
Im Gegensatz zur Aufsicht über die Bundesanwaltschaft, die dem Parlament angegliedert ist, ist die Aufsicht über den NDB Teil der dezentralen Bundesverwaltung. Bei der Bundesanwaltschaft ist es nachvollziehbar, dass die Aufsichtsbehörde beim Parlament angesiedelt ist. Bei einer Verwaltungseinheit der Bundesverwaltung wie dem NDB wäre dies viel weniger der Fall. Eine Ansiedlung beim Parlament könnte sogar die Zusammenarbeit zwischen der parlamentarischen Oberaufsicht, der GPDel, und der AB-ND erschweren.
Zusammenfassend ist der Bundesrat von Sinn und Zweck des Postulates nicht überzeugt. Die erwähnten Alternativlösungen hätten gegenüber dem heutigen Aufsichtsregime keine Vorteile.
Aus diesen Gründen beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 79 Stimmen
Dagegen ... 109 Stimmen
(0 Enthaltungen)