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Verhinderung von Geldwäscherei. Verbot von Barkäufen bei Immobilien
Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Stellen Sie sich vor, Sie sind ein Drogenhändler, ein russischer Oligarch oder ein Terrorist und Sie haben Geld, das Sie illegal erworben haben und irgendwie säubern möchten. Das ist heute in der Schweiz relativ einfach: Sie kaufen einfach für bis zu 100 000 Franken eine Liegenschaft bar mit einem Koffer voller Geld. Ich habe heute auf Immoscout nachgeschaut, was es da so gibt. Sie können sich zum Beispiel eine 4,5-Zimmer-Wohnung am Zollikerberg mit Bargeld kaufen. Dann ist das Geld gewaschen, und Sie haben kein Problem mehr.
Es ist selten, dass ich für die Argumentation auf einen Bericht der Bundeskriminalpolizei zurückgreifen kann. Diese hat das nämlich 2013 in einem Bericht, der leider unverändert Gültigkeit hat, so festgestellt. Ich zitiere von Seite 2 dieses Berichtes: "Es besteht die Vermutung, dass die Organisierte Kriminalität und korrupte Autokraten den Schweizer Immobilienmarkt zur Geldwäscherei missbrauchen. Verschiedene Experten bezeichneten den Immobilienmarkt unlängst als besonders anfällig für Geldwäscherei und der Ruf nach einer Gesetzesänderung wurde laut." Der Bundesrat hatte das auch versucht, dieses Parlament hat es allerdings abgelehnt.
Jetzt ist es auch so, dass der Bundesrat selbst, in seinem Bericht von 2015 zu den Gafi-Empfehlungen, das Risiko von kriminellen Machenschaften über den Immobilienmarkt nach wie vor als hoch einschätzt. Diese Geldwäscherei funktioniert heute nicht nur über den Kauf von Immobilien, es geht auch über die Barzahlung von Mieten. Es geht ferner mittels eines Umbaus oder einer Renovationsarbeit, die Sie bar bezahlen, oder mittels Investitionen, die Sie in Mietshäuser, Restaurants oder Hotels tätigen - ein sogenanntes "cash-intensive business" -, um so den Ursprung des Geldes zu verschleiern. Es gibt keinerlei Sorgfaltspflichten, und Artikel 129 Absatz 2 SchKG sieht explizit vor, dass bei öffentlichen Steigerungen Zahlungen bis zu einem Betrag von 100 000 Franken in bar geleistet werden können.
Langer Rede kurzer Sinn: Bereits vor dem furchtbaren Angriffskrieg in der Ukraine und der damit einhergehenden Diskussion über die Intransparenz unseres Marktes bei der Umsetzung von Sanktionen wussten wir und wusste der Bundesrat, dass ein Problem im Immobilienmarkt besteht, wenn es um Geldwäscherei geht. Seit etwas mehr als einem Jahr ist das auch Gegenstand einer öffentlichen Diskussion. Die Schweiz wird international kritisiert. Wenn Sie der Motion nicht zustimmen, kann ich Ihnen versprechen, dass es nicht lange gehen wird, bis die Schweiz ein Problem mit der OECD oder auch mit der G-7 hat, die ja in letzter Zeit Briefe schreibt.
Im Sinne einer Schweiz, die kein dreckiges Geld annimmt, sondern verantwortungsvoll zu einer regelbasierten Weltordnung beiträgt, die auch die Opfer von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung schützt, bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen - auch im Interesse der Sicherheit unseres Landes. Frau della Valle, die Direktorin des Fedpol, warnt immer intensiver davor, dass die Schweiz über diese Praktiken die Mafia ansiedelt.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Aus meiner früheren Tätigkeit im EJPD kenne ich diese Risiken natürlich. Es ist in der Tat so, dass die Geldwäscherei und der Geldeinsatz aus mafiösen Strukturen usw. in Immobilien ein Risiko darstellt. Deshalb hat man die Sensibilisierung der Handelsregisterführer vorangetrieben, damit sie dort auch wirklich genau hinschauen.
Ich möchte nicht alles wiederholen, was Sie gesagt haben. Sie haben darauf hingewiesen, dass man heute Immobilien bis zu 100 000 Franken bar bezahlen kann. Es gibt auch eine Obergrenze für Barmitteltransaktionen, die der Branchenverband seinen Mitgliedern empfiehlt. Es sind 15 000 Franken, mit denen das Geldwäschereirisiko auch noch einmal abgesenkt werden soll.
Ich möchte aber eigentlich das Gleiche sagen wie vorhin, als Herr Hurni seine Motion begründet hat: Im Rahmen der Gesetzesvorlage zur erhöhten Transparenz und erleichterten Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen soll nicht nur ein Register zur Identifikation der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen eingeführt werden. Insbesondere werden auch weitere Anpassungen im Bereich des Geldwäscherei-Abwehrdispositivs vorgeschlagen, so zum Beispiel im Bereich der Rechtsberufe. Das wird umstritten sein; die Räte haben es schon einmal abgelehnt, Sie können sich erinnern. Dort geht es eventuell um die Einführung von Sorgfaltspflichten für Notare bei der Vorbereitung oder Durchführung von Transaktionen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien oder in Verbindung mit der Senkung der Schwelle für Barzahlungen, die beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie Sorgfaltspflichten auslösen. Diese Vorlage wird im Moment im Eidgenössischen Finanzdepartement vorbereitet und sollte, so hoffe ich, nach den Sommerferien in die Vernehmlassung gehen.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzte Frau Bundesrätin, Sie haben in Ihrer Antwort auch auf die besondere Verantwortung der Handelsregisterämter bei der Überprüfung der Herkunft von Vermögenswerten hingewiesen. Ist Ihnen als ehemalige Justizministerin bewusst, dass in den letzten Jahren massiv viele Immobiliengesellschaften ihren Sitz nach Zug verlegt haben, weil dort - das wissen wir ja alle - die Handelsregisterämter die Herkunft nicht prüfen? Das sind allesamt Immobiliengesellschaften mit einem verdächtig grotesken Eigenkapital von 100 000 Franken - das schreit nach Geldwäscherei.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Frau Nationalrätin Badran, ich habe darauf hingewiesen: Als ich noch im EJPD war, haben wir als Teil der Massnahmen gegen die Mafia, als Teil der Mafiabekämpfung, versucht, die Handelsregisterämter dafür zu sensibilisieren, die Herkunft der Gelder und auch die Immobilienkäufe genau anzuschauen. Das war Teil der Arbeit des Fedpol. Mehr kann man nicht machen, aber es ist ein Risiko. Selbstverständlich ist nicht jeder Immobilienverkauf kriminell, aber es gibt gewisse Risiken.
Molina Fabian · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Vielen Dank, Frau Bundesrätin, für Ihre Ausführungen. Sie haben jetzt in Ihrer Antwort auf diese bereits seit Langem angekündigte Vorlage zur Umsetzung der OECD-Empfehlung bezüglich der wirtschaftlich Berechtigten verwiesen und gesagt, dass es da auch zu Massnahmen im Bereich des Barkaufs von Immobilien kommen solle. Heisst das, Sie möchten die Platzierung von Geld im Immobilienmarkt über Barkäufe in dieser Vorlage verhindern? Habe ich Sie da richtig verstanden?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich habe gesagt, dass bei dieser Vorlage die Sorgfaltspflichten im Rahmen von Transaktionen mit Immobilien angeschaut werden, dass diese dort inbegriffen sein werden. Ob das dann so bleibt, werden wir nach der Vernehmlassung sehen. Denn hier geht es natürlich auch um die Notare und Rechtsberufe. Sie wissen, diese Frage war schon beim letzten Mal umstritten. Wir sehen aber vor, diese Sorgfaltspflichten in die Vernehmlassungsvorlage aufzunehmen.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, erster Vizepräsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 68 Stimmen
Dagegen ... 124 Stimmen
(0 Enthaltungen)