03.3043
Öffentliche Gelder an Pferdehalter
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Zur Traktandenliste: Wir sind genau im Zeitfahrplan.
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich danke dem Bundesrat für die speditive Beantwortung der Motion. Ich bin mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat einverstanden. Zu meinen Interessenbindungen: Ich bin weder Turnierreiter noch Pferdezüchter oder gar ehemaliger Kavallerieoffizier. Da sich Tiere aber sehr schlecht wehren können, braucht es Gruppen, die ihre Interessen wahrnehmen. Am einfachsten geht das, wie überall, wenn immer möglich über den Geldbeutel. Das ist leider auch hier die effizienteste Methode.
Was will ich mit meiner Motion? Ich will niemandem etwas wegnehmen, noch will ich bestimmte Gruppen schikanieren oder gar bevormunden. Ich will lediglich erreichen, dass bei nichttierschutzkonformer Haltung keine öffentlichen Beiträge ausbezahlt werden. In der Schweiz wird leider immer noch vielen Pferden weder ausreichende Bewegung noch ausreichender Kontakt zu Artgenossen ermöglicht. Die Tiere werden oft einzeln gehalten, können ihren Stammplatz während Tagen nicht verlassen und werden teilweise sogar noch angebunden gehalten. Das ist die traurige Wahrheit und eindeutig tierschutzwidrig. Dass an solche Pferdehalter sogar noch öffentliche Beiträge ausbezahlt werden, ist stossend und unbefriedigend. Bei allen anderen Nutztieren ist dies nämlich nicht der Fall. Wieso sind denn ausgerechnet für die Pferde in der Tierschutzgesetzgebung keine entsprechenden Angaben vorhanden? Auch bei kantonalen Veterinärämtern fehlen taugliche Vollzugsinstrumente, da für jeden Fall zuerst ein rechtsgültiger Entscheid vorliegen muss, und in der Praxis ist das nicht durchführbar. Wenn Tierhalter mit tierschutzwidriger Haltung von öffentlichen Geldern profitieren, widerspricht dies sowohl den Interessen der Steuerzahler und der Konsumenten als auch dem Willen des Gesetzgebers.
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zu Recht, die meisten Pferde seien keine landwirtschaftlichen Nutztiere im eigentlichen Sinne und all diese wären von meiner Motion nicht betroffen. Eine tiergerechte Haltung sei am effizientesten durch klare, umsetzbare und verbindliche Vorschriften in der Tierschutzverordnung und einen korrekten Vollzug zu erreichen. Herr Bundesrat, dem gilt es gar nichts, rein gar nichts beizufügen, nur muss dies bei der Revision des Tierschutzgesetzes auch durchgesetzt werden, das ist wichtig. In Ihrer Stellungnahme zuhanden des Parlamentes schreiben Sie weiter: "Im Rahmen der entsprechenden Revision der Tierschutzverordnung ist geplant, Vorschriften für die Haltung von Pferden, Ponys, Eseln, Maultieren und Mauleseln zu erlassen. Die bestehenden Rechtslücken werden damit geschlossen, und die Haltung von Pferden kann bezüglich der Direktzahlungen gleich behandelt werden wie diejenige der übrigen landwirtschaftlichen Nutztiere." Einverstanden! Damit sind meine Anliegen grundsätzlich berücksichtigt, nur sollte das Wort "geplant" durch eine verbindlichere und griffige Formulierung ersetzt werden, aber wenn das durchgesetzt wird, bin ich zufrieden.
Gestatten Sie mir trotzdem noch einige Fragen:
1. Heute ist es doch so, dass sämtliche Tierhalter bei Missachtung der Tierschutzverordnung Abzüge bei den Direktzahlungen in Kauf nehmen müssen, ausser bei Pferden, Mauleseln, Ponys usw. Gibt es einen nachvollziehbaren Grund für diese Ungleichbehandlung?
2. Ist es denkbar, dass bei der Vernehmlassung zur Revision des Tierschutzgesetzes die Pferdeschutzvorschriften bei entsprechenden Widerständen der Pferdelobbys - diese sind zu erwarten - wieder abgeschwächt werden?
3. Auf wann beabsichtigt der Bundesrat, das neue Tierschutzgesetz in Kraft zu setzen?
Ich danke Herrn Bundesrat Deiss und seiner Verwaltung, dass sie sich dieser Anliegen annehmen werden.
Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Ich möchte Herrn Jenny erstens einmal dafür danken, dass er mit der Vorgehensweise des Bundesrates einverstanden ist. Zweitens möchte ich ihm sagen, dass er das Wort "geplant", das er etwas deutlicher möchte, durch einen anderen Text ersetzen kann. Es steht fest, dass im Zusammenhang mit der Totalrevision des Tierschutzgesetzes die Tierschutzverordnung totalrevidiert wird und auch die Pferde betroffen sein werden.
Das Gesetz liegt jetzt schon vor dem Parlament. Das ist Ihre dritte Frage: Auf wann wird es in Kraft gesetzt? Sobald das Parlament seine Arbeit erledigt hat, die nötige Frist vergangen ist und die Umsetzung klar ist, werden wir das tun.
Was die Abzüge anbetrifft - das ist die erste Frage -: Dort, wo Direktzahlungen ausgerichtet werden - das ist nicht bei allen Pferden der Fall, aber dort, wo Raufutter konsumiert wird -, wird genau dasselbe wie bei anderen Tieren gemacht: Wenn der ökologische Leistungsnachweis nicht erbracht ist - darunter fällt auch die Frage der Tierhaltung -, wird das gleiche Vorgehen angewendet wie bei den anderen Tieren. Aber Sie haben es selber gesagt: Viele Pferde fallen natürlich nicht unter diese Regelung, und somit wäre - was die Leute vielleicht immer rascher zum Handeln bringt - eine finanzielle Schraube nicht überall anwendbar.
Die zweite Frage habe ich leider verpasst, weil mein Mitarbeiter besorgt war, dass ich besonders gut auf die erste Frage antworte; ich habe leider bei der zweiten Frage nicht zugehört. Haben Sie Ihre zweite Frage noch? Ich werde sie gerne beantworten.
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wahrscheinlich war sie nicht so wichtig, ich weiss sie auch nicht mehr. (Heiterkeit)
Deiss Joseph · BR-M · Bundesrat · Freiburg
Dann gehen wir im Galopp über dieses Geschäft hinweg, damit Sie den Zeitplan einhalten können.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Überwiesen als Postulat - Transmis comme postulat