02.078
Neue Finanzordnung
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Wie Sie wissen, hat die Schweiz eine lange Tradition befristeter Finanzordnungen. Das heisst: In bestimmten Abständen, bis jetzt alle zwölf Jahre, müssen sich das Parlament und auch das Volk mit den Grundlagen unserer Finanzen auseinander setzen. Der nächste Termin, an dem die jetzige Finanzordnung ausläuft, ist das Jahr 2006. Es ist also angezeigt, jetzt die neue, über das Jahr 2006 hinausführende Finanzordnung in Angriff zu nehmen.
Dementsprechend hat auch der Bundesrat den eidgenössischen Räten am 9. Dezember 2002 die Vorlage betreffend eine neue Finanzordnung unterbreitet. Dabei möchte ich vorweg sagen: Das Wort "neu" im Titel stimmt eigentlich so nicht ganz, denn im Prinzip handelt es sich wirklich um eine Weiterführung der bisherigen Finanzordnung. Die jetzige Revision kann nicht mit der letzten Revision der Finanzordnung verglichen werden, die tief greifende Änderung brachte, insbesondere im Bereich der Verbrauchssteuer, mit der Einführung der Mehrwertsteuer und deren verfassungsmässiger Verankerung. Ausserdem ist bei der letzten Revision erstmals auch die direkte Bundessteuer, die in der Verfassung verankert war, in Gesetzesform gegossen worden. Diesmal stehen solche Schritte nicht bevor, sondern es geht im Wesentlichen um die Weiterführung - insbesondere auch die Sicherung - der Haupteinnahmenquellen des Bundes, nämlich der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer.
Ich möchte jetzt auf die vier wesentlichen Punkte hinweisen, die diese Vorlage beinhaltet:
1. Die Vorlage besagt, dass die direkte Bundessteuer so, wie wir sie kennen, in der Verfassung weiterhin verankert bleiben soll. Es wird aber eine Modifikation in dem Sinne vorgenommen, dass der Steuersatz bei den juristischen Personen in der Verfassung von bisher 9,8 auf 8,5 Prozent zurückgenommen wird, wie wir das im Rahmen des Gesetzes beschlossen haben.
Ausserdem wird jetzt in der Verfassung bei der direkten Bundessteuer die Kompetenz zur Erhebung einer Kapitalsteuer gestrichen. Wir haben auch das bereits auf Gesetzesstufe durchgeführt. Hier handelt es sich um einen Nachvollzug in der Verfassung. Mit anderen Worten: Wenn man wieder eine solche Steuer einführen wollte, müsste man die Verfassung wieder entsprechend anpassen.
2. Die Verfassung sah bis jetzt in einer Übergangsbestimmung vor, dass es möglich ist, für eine befristete Zeit bei der Mehrwertsteuer für Tourismusleistungen einen tieferen Satz zu erheben. Der Bundesrat schlägt vor, diesen Beschluss bis zum Jahre 2006, also auch wieder befristet, weiterzuführen. Ihre Kommission hat sich entschieden, in der Verfassung grundsätzlich die Möglichkeit - nicht die Pflicht, das möchte ich betonen - zu verankern, für den Bereich des Tourismus einen Sondersatz vorzusehen.
3. Ausserdem geht es bei der Mehrwertsteuer wiederum um die Frage, ob der bisherige Anteil von 5 Prozent Zweckbindung für die Krankenversicherung aufrechterhalten werden soll oder nicht. Die Kommission ist der Meinung, dass dieser bei der erstmaligen Einführung der Mehrwertsteuer geschaffene zweckgebundene Anteil - für die Krankenversicherung - beibehalten werden und so auch in der Verfassung definitiv verankert werden soll.
4. Zur Frage der Befristung der Vorlage ist der Bundesrat der Meinung, sie solle für beide Hauptsteuern des Bundes aufgehoben werden. Das heisst, die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sollen nicht mehr befristet werden.
Die Kommission ist hier abweichender Meinung. Sie vertritt die Auffassung, die Befristung der Bundessteuern habe insbesondere demokratiepolitische Bedeutung. Sie soll den Bürgerinnen und Bürgern in gewissen Zeitabschnitten - sicher nicht zu kurz bemessen - die Möglichkeit geben, sich darüber klar zu werden, wie der Bund finanziert wird. Es besteht auch die Notwendigkeit auf der Seite der Behörden und des Parlamentes, dass die Zustimmung der Bürger immer wieder eingeholt werden muss. Aus diesen demokratiepolitischen Gründen schlägt Ihnen die Kommission vor, an der Lösung festzuhalten, wie wir sie bis jetzt hatten, den Zeitraum aber etwas auszudehnen, nämlich bis zum Jahr 2020.
Namens der Kommission beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.
Ich möchte es nicht unterlassen, Ihnen noch die Stellungnahme der Kantone zur Vorlage mitteilen. Die Kommission hat die Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren angehört. Diese begrüsst diese schlanke Finanzordnung; sie begrüsst insbesondere, dass nicht neue Steuern in die Vorlage aufgenommen wurden. Insbesondere die Frage der Erbschafts- und Schenkungssteuern, die ja zeitweise ein Thema war, ist in dieser Vorlage nicht in Erscheinung getreten. Die Kantone sind in ihrer weit überwiegenden Zahl gegen die Befristung. 19 Kantone sind der Meinung, die Befristung für die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sollte aufgehoben werden. Hier besteht also ein Dissens zwischen dem, was Ihnen die Kommission vorschlägt, und dem, was die Kantone möchten. Ausserdem sind die Kantone auch überwiegend für die Aufhebung des Tourismussatzes: 16 Kantone befürworten nämlich die Aufhebung dieses Sondersatzes, 10 Kantone sind dagegen. Auch hier haben wir also eine abweichende Meinung zwischen dem, was Ihnen die Kommission vorschlägt, und dem, was die Kantone möchten. Die Kantone möchten eigentlich auch die Zweckbindung der Mehrwertsteuer zugunsten der Krankenversicherung lieber aufheben. Sie geben dafür vor allem Gründe des Finanzrechtes an, das eigentlich dafür spricht, dass man möglichst wenig Zweckbindungen hat. Sie sehen aber auch ein, dass diese Zweckbindung, die seinerzeit ganz wesentlich mit dazu geführt hat, dass es möglich war, die Mehrwertsteuer überhaupt einzuführen, politisch begründet ist und nachher in der Volksabstimmung auch nicht ohne Probleme aufgehoben werden könnte. Das sind die Stellungnahmen der Kantone zu dieser Vorlage.
Wie gesagt, beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Zu den Details werde ich mich nachher äussern.
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Vorlage für eine neue Finanzordnung besticht durch ihre Einfachheit, wie der Kommissionssprecher ja bereits ausgeführt hat. Auch ist sie nicht spektakulär, und doch geht es um viel Geld: Nicht weniger als zwei Drittel der Bundeseinnahmen sollen und müssen auf eine sichere Verfassungsgrundlage gestellt werden. Ob die Sicherung der Hauptfinanzquellen, direkte Bundessteuer und Mehrwertsteuer, definitiv oder befristet erfolgt, ist für mich persönlich an sich sekundär. Wichtig ist einzig, dass die Sicherung der Hauptfinanzquellen des Bundes langfristig erfolgt.
Ich habe es erwähnt: Die Vorlage ist sehr einfach und nutzt den Spielraum, den die Finanzordnung als Ganzes bietet, bei weitem nicht aus. Persönlich habe ich bei der Anfang April in der Kommission zur Diskussion stehenden Gesetzesrevision versucht, zwei langjährige Begehren aus dem Bereich des öffentlichen Verkehrs einzubringen. Sie hätten zu wesentlichen Vereinfachungen bei der Mehrwertsteuer führen und gleichzeitig neue Impulse zugunsten des öffentlichen Verkehrs geben können. Erlauben Sie mir dazu einige ergänzende Gedanken. Im Sinne einer Vereinfachung und Verbesserung des Mehrwertsteuersystems sollten folgende Anliegen umgesetzt werden:
1. Die Anwendung des reduzierten Steuersatzes für die Personenbeförderung im öffentlichen Verkehr: In allen europäischen Staaten wird die Personenbeförderung im öffentlichen Verkehr umsatzsteuerlich privilegiert. Der öffentliche Verkehr deckt die Grundbedürfnisse der Bevölkerung in Bezug auf die Mobilität ab. Darum sollte sie auch dem reduzierten Satz der Mehrwertsteuer unterstehen.
2. Der Verzicht auf Vorsteuerkürzung aufgrund von Beiträgen für Investitionen des öffentlichen Verkehrs als Vereinfachung und Verbesserung des Systems: Unternehmen des öffentlichen Verkehrs können nur einen Teil der auf Vorleistungen erhobenen Mehrwertsteuer zurückfordern. Auf diese Weise besteuert sich die öffentliche Hand im Prinzip selber. Sie deckt dann wiederum mit Steuermitteln die entsprechend höheren Defizite der staatlichen Leistungserbringer.
Für die Steuerzahler von Bund, Gemeinde und Kanton - das sind ja wiederum wir alle in einem - ist das letztlich ein bürokratisches Nullsummenspiel zwischen den drei Föderativebenen. Unter der dritten Zielsetzung der Vorlage zur neuen Finanzordnung, nämlich am Steuersystem gezielte Verbesserungen und Vereinfachungen vorzunehmen, hätte diesem Ansinnen durchaus Rechnung getragen werden können.
Nun, ich habe mich in der Kommission überzeugen lassen, dass mit der Aufnahme dieses Begehrens der Rahmen der jetzt doch sehr schlanken und reinen Finanzierungsvorlage gesprengt worden wäre. Darum und auch mit Blick auf das aktuelle finanz- und steuerpolitische Umfeld verzichte ich hier auf ein neuerliches Einbringen meines Ansinnens, obwohl ich nach wie vor von dessen Zweckmässigkeit und Nutzen für alle am öffentlichen Verkehr beteiligten Parteien überzeugt bin.
Lassen Sie mich abschliessend noch ein Wort zum Sondersatz von 3,6 Prozent für Beherbungsleistungen sagen. Ich habe Verständnis für den Bundesrat, der diesen Sondersatz nicht weiterführen will. Es gibt tatsächlich einige Argumente, die dagegen sprechen. So kann er als strukturpolitisch motivierte Finanzhilfe empfunden werden. Auf der anderen Seite ist es aber eine Tatsache, dass die Tourismusbranche eben Exportcharakter hat. Das war einer der Hauptgründe für die Einführung des Sondersatzes, und daran hat sich auch bis heute nichts geändert. Darum bin ich gegen eine Aufhebung per Ende 2006.
In diesem Sinne plädiere ich für Eintreten und Zustimmung zur Vorlage im Sinne der Kommission.
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion
Die Vorlage ist ja absolut unbestritten, aber immerhin handelt es sich um Verfassungsrecht, und da lohnt es sich schon, einige Gedanken anzustellen.
Eine zentrale Frage, in der die Kommission und der Bundesrat unterschiedliche Wege beschreiten, ist ja die Frage der Befristung. Wir sind uns alle darüber einig, dass wir wohl das einzige zivilisierte Land sind, das dem Zentralstaat, dem Bundesstaat, die Steuererhebung nur befristet zugesteht. Wir alle wissen auch, dass das eher eine virtuelle Angelegenheit ist, denn selbst die grössten Steuersparer haben noch nie für die Steuer Null plädiert, auch in unserem Rat nicht. Wir wissen, dass es mit der Steuer Null nicht geht, müssen also diesem Bundesstaat eine Kompetenz einräumen, Steuern zu erheben. Es stellt sich dann die Frage nach deren Höhe, und dieser Streit muss immer wieder ausgetragen werden.
An sich hätte ich riesengrosse Lust gehabt, hier einen Antrag zu stellen, dem Bundesrat zu folgen und diese Befristung aufzuheben. Ich muss Ihnen allerdings gestehen, dass ich meinen tollkühnen Mut etwas habe zügeln müssen, als ich in der Kommission plötzlich mit folgender Situation konfrontiert war: Es wurde die Meinung vertreten, man könnte ja sagen, die Mehrwertsteuer sei unbefristet in die Verfassung hineinzuschreiben, aber die direkte Bundessteuer gehöre alle paar Jahre wieder auf den Prüfstand. Da habe ich als geübter Sozialdemokrat begriffen, dass ich jetzt sehr aufpassen muss, wenn ich nicht das Kind mit dem Bad ausschütten will, und habe darum vorsichtigerweise darauf verzichtet, einen Antrag auf Unterstützung dieses Bundesratsvorschlages zu stellen, zumal sich die Kommission darauf geeinigt hat, für diese beiden Bundessteuern doch eine recht lange Geltungs- und damit Befristungsdauer vorzusehen.
Das ändert nichts an meiner Meinung - das gewähren Sie mir wohl -, dass es eigentlich eine eigenartige Gewohnheit ist, diese Steuern zeitlich zu begrenzen. Sie argumentieren folgendermassen: Wenn man diese Steuer immer wieder auf den Prüfstand stelle, führe das auch dazu, dass die Steuern nicht zu stark anwachsen dürften. Da darf ich immerhin darauf hinweisen, dass wir ja die Höchstsätze für die Steuern in der Verfassung verankert haben und dass also immer Volk und Stände das letzte Wort dazu haben werden. Über die Möglichkeit, die Höchstsätze nicht mehr in der Verfassung zu verankern, haben wir in der Kommission ja nicht einmal laut nachzudenken gewagt, weil das so tief im Bewusstsein aller politisch und öffentlich Tätigen in diesem Land verankert ist.
Eine zweite Sache, die mir etwas Kummer bereitet und an der ich lange herumstudiert habe, ob da nicht ein Antrag angezeigt wäre, ist die ganze Geschichte mit dem tieferen Satz für die Beherbergungsleistungen, wie es jetzt in der Verfassung heisst. Aber ich habe auch hier darauf verzichtet, einen Antrag zu stellen; morgen ist ja dann der "WK" zu Ende, da soll man am zweitletzten Tag nicht noch grosse Streitereien austragen. Diese Frage war schon vor wenigen Jahren sehr strittig, als man in den Übergangsbestimmungen zur Verfassung diesen so genannten Sondersatz verankert hat. Das war echt umstritten, und jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter und holen diesen - ich sage ihm jetzt noch so - Sondersatz für Beherbergungsleistungen aus den Übergangsbestimmungen ins ordentliche Verfassungsrecht. Das ist schon ein gewaltiger Schritt, der mir nicht gefällt, und ich sage es Ihnen in aller Redlichkeit und Offenheit: Ich hoffe, dass man nationalrätlicherseits sich noch einmal über diese Geschichte beugt, weil das natürlich einen Präjudizcharakter hat, der nicht zu unterschätzen ist.
Damit komme ich zum dritten Punkt. Herr Kollege Germann hat Ihnen am Beispiel des öffentlichen Verkehrs, den ich auch ein wenig kenne, dargelegt, dass man sich die Grundsatzfrage stellen kann, wie sinnvoll es denn ist, subventionierte Bereiche zu besteuern, dass also praktisch die Republik aus dem einen Hosensack Geld gibt und es dann mit der anderen Hand in den anderen Hosensack wieder zurücknimmt. Das mag administrativ interessant und lustig sein und ist vermutlich steuerrechtlich unumgänglich, aber prima vista ist es nicht sehr vernünftig, solche "Rösslispielumdrehungen" eigentlich im Leerlauf zu machen.
Ich bin davon überzeugt, dass wir über diese Frage, ob es Sinn macht, dass die öffentlichen Hände sich am Schluss selber besteuern, noch einmal werden nachdenken müssen. Gerade in den letzten Tagen ist in anderem Zusammenhang die Frage aufgetaucht, wieweit denn beispielsweise die Kantone die Bundesbetriebe besteuern sollen. Das hat mit dieser Problematik nur sehr allgemein zu tun, aber die Problematik ist eine echte.
In diesem Sinne bin ich selbstverständlich für Eintreten, und ich hoffe, dass man auch in diesem Bundesstaat irgendwann in diesem 21. Jahrhundert dazu übergeht, das Gleiche zu machen wie alle 26 Kantone. Es gibt nämlich keinen unserer 26 Kantone, der in seiner Verfassung das Recht zur Erhebung von Steuern befristet hätte, sondern die kantonalen Verfassung- und Gesetzgeber gestehen ihrem kantonalen Staatswesen zu, Steuern unbefristet zu erheben. Man hat mich freundschaftlich belehrt, das sei beim Bund eben nicht dasselbe, die Kantone müssten ein bisschen danach trachten, dass dieser Bund nicht allzu gefrässig werde. Ich könnte jetzt polemisch werden und sagen: Das ist ja eigenartig, wie wir gelegentlich auf die kantonalen Empfindlichkeiten Rücksicht nehmen, und handkehrum interessieren sie uns dann wenig bis gar nicht. Das will ich noch gesagt und damit vorgeschlagen haben, dass wir eintreten und diese Vorlage im Sinne der Kommission verabschieden.
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich begrüsse es, dass wir eine schlanke Finanzordnung vorlegen, und empfehle Ihnen zu dieser Vorlage Eintreten und Genehmigung.
Es sind ja im Prinzip nur zwei Punkte, die zur Diskussion Anlass gegeben haben: einerseits die Frage, ob diese Finanzordnung weiterhin befristet sein soll oder nicht, und andererseits die Möglichkeit, im ordentlichen Verfassungsrecht für Beherbergungsleistungen einen Sondersatz vorzusehen. Ich möchte mich zu diesem zweiten Punkt äussern und auch gleich festhalten, dass ich diese Vorlage unterstütze, obwohl ich natürlich im Grundsatz die Bestrebungen des Bundesrates teile - zwecks Vereinfachung der Mehrwertsteueradministration, aber auch wegen des wichtigen Grundsatzes der Allgemeinheit der Steuer -, bei der Mehrwertsteuer möglichst wenig verschiedene Sätze vorzusehen und im Prinzip mit dem Normalsatz und dem reduzierten Satz zu fahren.
Warum ich trotzdem die Möglichkeit eines Sondersatzes für Beherbergungsleistungen unterstütze, möchte ich kurz ausführen. Als wir die Mehrwertsteuer einführten, sahen wir davon ab, bei Beherbergungsleistungen einen Sondersatz zu gewähren. Der Grund dafür lag darin, dass wir damals einen Mehrwertsteuersatz von 6,5 Prozent hatten. Das war ungefähr die Höhe des Sondersatzes für Beherbergungsleistungen, wie ihn unsere touristischen Konkurrenzländer kennen. Sie wissen, dass die EU-Länder einen wesentlich höheren Normalsatz haben - 15 Prozent im Minimum, in der Regel mehr - und dass, mit Ausnahme von drei EU-Ländern, alle EU-Länder ihrer Hotellerie einen Sondersatz gewähren, der sich in der Höhe zwischen einem Drittel und der Hälfte des Normalsatzes bewegt.
Deswegen war es dannzumal vertretbar, keinen Sondersatz vorzusehen. In den Übergangsbestimmungen haben wir später wegen der Frankenaufwertung eine Ausnahme gemacht. Jetzt geht es um die Frage, wie die Hotellerie in Zukunft aufgrund des ordentlichen Verfassungsrechtes behandelt werden soll.
In der Zwischenzeit - seit wir die Mehrwertsteuer eingeführt haben - sind wir bereits bei einem Satz von 7,6 Prozent angelangt, und wir haben in dieser Session die Kompetenz dafür geschaffen, weitere 1,8 Prozent zu erheben. Mit anderen Worten: Wir werden voraussichtlich in absehbarer Zeit einen Mehrwertsteuersatz von 9,4 Prozent haben, und das Ende der Fahnenstange ist nicht abzusehen.
Wenn wir nun in Zukunft keine Möglichkeit hätten, der Hotellerie einen tieferen Satz zu gewähren, würden wir für einen der wichtigsten Wirtschaftssektoren der Schweiz im Verhältnis zu unseren touristischen Konkurrenzländern einen Wettbewerbsnachteil kreieren. Frankreich beispielsweise kennt einen Sondersatz von 5 Prozent für die Hotellerie, und es kann ja nicht unsere Absicht sein, in diesem Bereich ungleich lange Spiesse zu schaffen.
Wir haben in der Kommission intensiv darum gerungen, eine Formulierung zu finden, welche diesen Überlegungen Rechnung trägt und diese Überlegungen zum Ausdruck bringt. Es war nicht ganz einfach, besonders deshalb, weil man nicht wollte, dass die EU in der Verfassung Erwähnung findet. Aber das Ziel dieser Bestimmung ist ganz klar, nämlich die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hotellerie im Vergleich zu unseren touristischen Konkurrenzländern - insbesondere innerhalb der EU - im Bereich der Mehrwertsteuer zu gewährleisten. Aus diesem Grunde kann ich in der Möglichkeit, im ordentlichen Verfassungsrecht einen Sondersatz für Beherbergungsleistungen vorzusehen, weder eine unerwünschte Strukturerhaltungspolitik noch eine unzulässige Subventionierung erkennen.
Ich möchte aber betonen, dass dies kein Präjudiz für weitere Sondersätze sein darf; da möchte ich die Befürchtung von Kollege Leuenberger aufnehmen und betonen: Das ist nicht das Ziel und nicht die Absicht. Wir behandeln hier die ganz spezielle Situation der Tourismusbranche, der Hotellerie, die im direkten Konkurrenzkampf mit derjenigen vergleichbarer Länder steht, die auch gute Feriendestinationen sind.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, auf diese Vorlage einzutreten und sie in der Form, wie sie die Kommission vorlegt, zu genehmigen.
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Die Finanzkommission hat dieses Thema an ihrer Sitzung von 3. Februar 2003 auch behandelt und hat einen Mitbericht verfasst. Nachdem der Kommissionssprecher auf diesen Mitbericht nicht eingehen konnte, möchte ich das ganz kurz nachholen.
Die Vorlage fand in der Finanzkommission Zustimmung, und zwar in zweifacher Weise: einerseits bezüglich dessen, was man zu regeln gedenkt, andererseits im Hinblick auf das, was ausgeklammert bleibt, also z. B. Energielenkungsabgaben.
Zu reden gaben in der Finanzkommission vor allem zwei Themen, nämlich erstens die verfassungsmässige Verankerung in Form der Befristung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer, zweitens die Frage, ob nicht schon auf der Stufe der Verfassung eine intensivere Verknüpfung zwischen Einnahmen und Ausgaben festzulegen sei. Diese Verknüpfung von Einnahmen und Ausgaben ist ja ein Uranliegen der Finanzkommission. Zu Letztgenanntem stehen - das haben wir in der Diskussion erarbeitet - Instrumente wie das Finanzhaushaltgesetz, das Subventionsgesetz, die Finanzplanung, die Legislaturplanung, die Schuldenbremse usw. zur Verfügung, sodass wir auf die Verfolgung dieser Problematik im Rahmen der neuen Finanzordnung verzichtet haben.
In der anderen Frage, jener der Befristung, sprach sich eine Minderheit der Kommission für die Argumentation des Bundesrates in der Botschaft aus; Herr Kollege Leuenberger hat diesen Standpunkt soeben vertreten. Die Mehrheit hat sich dagegen für die Beibehaltung ausgesprochen, und zwar im Wesentlichen aus zwei Gründen, aus psychologischen, würde ich sagen, und aus demokratiepolitischen Gründen.
Ein wichtiges Ziel der Finanzpolitik im internationalen Vergleich - da gestatte ich mir, mich an Frau Kollegin Spoerry zu wenden; auch hier ist dieser Vergleich gefallen - ist die Bändigung der Steuerquote. Die Verankerung der Höchstsätze der Mehrwertsteuer und der direkten Bundessteuer mindert das Risiko von einnahmenseitigen Entscheidungen durch den Bundesrat und das Parlament ohne die psychologisch wichtige Hürde einer Volksabstimmung. Es hat sich gerade in letzter Zeit wieder gezeigt, dass dieses Damoklesschwert der Volksabstimmung, des Referendums, in Finanzfragen äusserst wirkungsvoll ist.
Herr Bundesrat Villiger hat in der Finanzkommission geäussert, er habe bis zum Ende der Debatte eigentlich keine überzeugenden Argumente für die Aufrechterhaltung der Befristung gehört. Das mag von der Ratio her schon sein; aber er hat ja wie kaum jemand einen Begriff von Finanzpsychologie - oder nennen wir es Einnahmenhygiene. Es gibt in unserer Bundesverfassung weit weniger einschneidende Regelungen als den Griff in die Tasche des Steuerzahlers; dort hat man auch die verfassungsmässigen Vorschriften.
Das Zweite, die demokratiepolitische Seite: Zudem bildete die Ermächtigung der Steuererhebung immer eine hohe demokratische Legitimation. Sie zwingt nämlich dank ihrer Befristung den Bundesrat, das Parlament, das Volk, die Stände, uns alle, sich von Zeit zu Zeit - in gemessenen Abständen - über die Struktur der bundesstaatlichen Steuerdemokratie auszusprechen. Das geschieht ja jetzt im Zusammenhang mit dieser Revision.
Ein Letztes: Wenn wir diese Befristung fallen lassen - oder fallen lassen würden -, dann würde dies eine Delegation an den Gesetzgeber bedeuten. Dadurch - das möchte ich hier jetzt doch auch noch zu bedenken geben - fiele das Erfordernis des Ständemehrs weg. Gerade das müsste eigentlich auch in unserem Rat eine Überlegung wert sein. Nachdem ich bis jetzt keine Anträge gehört habe, die "auf die andere Seite" lauten, bin ich zuversichtlich, dass wir diese Befristung auch heute beibehalten werden.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Wir haben uns in der Tat die Frage gestellt, ob die neue Finanzordnung irgendetwas Revolutionäres werden müsste, irgendwie eine fortschrittliche Neugestaltung des gesamten Steuersystems, oder ob wir nicht doch eine schlanke Ordnung machen und einfach weiterfahren sollten, dafür zu sorgen, dass wir noch eine Grundlage für unsere Steuern haben. Wir haben uns aus verschiedenen Gründen für die schlanke Lösung entschieden: erstens vor allem deshalb, weil die grossen und wichtigen Reformen zeitlich nicht unbedingt mit dem Ablauf der Finanzordnung anfallen, und zweitens, weil sie auf Gesetzesebene machbar sind. Gerade das Steuerpaket, über das wir hier gesprochen haben, wo sich sehr viel ändert, ist ja aufgrund der heutigen Verfassung möglich.
Also ist der Hauptzweck dieser Finanzordnung eigentlich ein ganz einfacher: Wir müssen die Haupteinnahmenquellen des Bundes wieder auf eine dauerhafte verfassungsmässige Grundlage stellen. Um das wirklich nachhaltig zu tun, haben wir Ihnen deshalb auch die Aufhebung der Befristung vorgeschlagen. Wir wollten dann weiter ein bisschen "ausforsten", wenn ich das so sagen darf, also die Finanzordnung wieder an die tatsächlichen Gegebenheiten anpassen, indem wir zum Beispiel nachvollziehen, dass wir die Kapitalsteuer für juristische Personen aufgehoben haben; da denkt niemand daran, sie wieder einzuführen. Ich denke auch an die Anpassung des Höchstsatzes der Gewinnsteuer. Da ist ein höherer Satz drin, weil wir früher einen Dreistufentarif hatten, heute aber das gleiche Ergebnis mit einem proportionalen Satz erreichen. Das können wir nachvollziehen, um die Sicherheit zu geben, dass wir die Wirtschaft nicht stärker belasten wollen.
Es ging dann auch um die Nachführung bzw. Aufhebung der Übergangsbestimmungen zur Mehrwertsteuer. Da wollten wir immerhin versuchen, durch die Aufhebung eines dritten Sondersatzes eine gewisse Vereinfachung hinzukriegen, weil jeder Sondersatz natürlich eine besondere Problematik hat.
Zum Ersten handelt es sich bei der Mehrwertsteuer um eine allgemeine, umfassende Umsatzsteuer. Eine solche Steuer sollte eigentlich keine Ausnahmen haben. Wenn man aus sozialen Gründen etwas anderes will, müsste man transparent subventionieren, dann wüsste man genau, was man täte. Eigentlich müsste man nicht einmal den unteren Sondersatz haben; aber das wäre nicht realistisch, ich weiss es. Die Mehrwertsteuer ist also eine allgemeine Steuer.
Das Zweite ist: Bei jedem Sondersatz gibt es neue Bruchstellen, das hat die Diskussion immer gezeigt. Wenn die Beherbergungsleistungen darunter fallen, warum dann nicht die Skilifte - dort sind auch die meisten Benützer Ausländer? Wenn die Skilifte darunter fallen, warum dann nicht noch dieses und jenes, warum dann nicht der ganze Restaurationsbetrieb, wenn man schon das Morgenessen dazunimmt usw.? Sie kommen mit jeder Bruchstelle zu einer neuen Ungerechtigkeit, wo man Ihnen beweisen kann: Wenn die einen das haben, ist es nicht gerecht, wenn Sie es den anderen nicht geben.
Deshalb haben wir Ihnen vorgeschlagen, diesen Sondersatz zu eliminieren. Nun, am wichtigsten ist uns natürlich die Sicherung der Einnahmen, aber auch die Frage des Sondersatzes.
Ich komme zur Frage der Befristung: Herr Merz hat jetzt wieder begründet, warum die Finanzkommission das anders sieht als wir; auch andere haben es gesagt. Ich muss Ihnen sagen, dass mich das eben trotzdem nach wie vor nicht überzeugt. Es ist nicht so, dass das der Casus Belli ist. Sie haben einen Termin beschlossen, der zeitlich relativ weit entfernt liegt, aber wir haben hier eine erste Asymmetrie. Sie befristen wohl die Einnahmen, aber nicht die Ausgaben. Sie könnten mir sagen, Herr Merz: Wir befristen auch die Leistungen der AHV. Solange das Mehrwertsteuerprozent gesichert ist, zahlen wir das, und wenn das erschöpft ist, kriegt es auch die AHV nicht mehr; oder wir befristen, ich weiss nicht, andere Gesetze. Dann hätte das - muss ich sagen - eine gewisse Logik. Aber keine der Versprechungen, die dieser Staat bei den Leistungen macht, wird mit einer Befristung versehen, nur die entsprechenden Einnahmen, die die Leistungen finanzieren sollen, werden befristet. Das ist ein für mich schwer nachvollziehbarer Unterschied. Es wäre dann verständlich, wenn man sagte: Man braucht die Befristung, um eben einen Impuls für Neuerungen zu bekommen. Aber alle wichtigen Reformen, die wir gemacht haben, waren völlig unabhängig von diesen Befristungen, und jetzt, wo es um eine Erneuerung der Finanzordnung geht, ist gerade nichts pendent. Dieser Zusammenhang besteht also nicht.
Dazu kommt etwas Weiteres: Der Bund kann auf beide Einnahmen schlicht nicht verzichten; er braucht sie, was wiederum mit der Ausgabenbindung zu tun hat. Es ist undenkbar, dass er auch nur zwei oder drei Monate ohne diese Steuern "wurstelt"; das ist gar nicht denkbar. Also ist das nichts anderes als ein altes Ritual, das man eigentlich abschaffen sollte. Ich stelle hier - und übrigens auch bei der Beherbergungsabgabe - keinen Antrag, weil ich weiss: Wenn keine Minderheitsanträge vorliegen, hat der Bundesrat keine Chance. Das ist nach vielen Jahren so eine leicht resignative Feststellung. Aber ich werde mich im Nationalrat dann natürlich noch einmal für diese Anliegen einsetzen.
Bei der Festsetzung der Höchstsätze bin ich aber wieder voll mit Ihnen einig; deshalb haben wir das nicht vorgeschlagen. Ich glaube, das hat ganz klar einen Sinn in Bezug auf die Steuerquote. Wir wollen es relativ schwer machen, da beliebig Steuern zu erheben. Dazu stehe ich auch von meinen politischen Überzeugungen her. Darüber muss man hin und wieder reden.
Nun komme ich noch zur direkten Bundessteuer, denn hier hat Herr Leuenberger darauf hingewiesen, dass ja etwas unterschiedliche seelische Tönungen in der Politlandschaft da sind. Man sagt: Ja, die Mehrwertsteuer ist Steuersubstrat des Bundes - o. k., das ist in allen Ländern so -, aber eigentlich ist die direkte Bundessteuer eine Konkurrenz zum kantonalen Steuersubstrat. Wir haben ja in der Verfassung irgendwo eine Klausel, und in der Finanzausgleichsvorlage wird das fortgeschrieben, dass wir das Steuersubstrat der Kantone schonen wollen. Das heisst, wir haben auch bei der direkten Bundessteuer durchaus eine Grenze, die wir nicht überschreiten sollten und auch nicht überschreiten wollen. Aber interessant ist, dass die Kantone selber eigentlich sehr einhellig diese direkte Bundessteuer noch wollen. Sie hat natürlich zwei wichtige Funktionen: Sie hat einmal die Funktion, dass sie irgendwo einen schweizweiten harmonisierenden Effekt hat. Zweitens geht ein Teil davon als Finanzausgleich zurück und trägt zu einem gewissen Wohlstandsausgleich bei. Ganz realistisch gesehen muss man also sagen: Der Bund wird auf die direkte Bundessteuer nie verzichten können, und er soll es auch nicht.
So gesehen wäre hier also die Begründung auch nicht mehr stichhaltig, aber wie gesagt, da hat Herr Leuenberger Recht: Wenn man befristet, soll man beide Steuern gleich behandeln. Ich wollte damit also nur sagen: Einsehen tue ich es nicht, aber es bringt mich nicht um, wenn Sie es trotzdem beschliessen.
Nun zu den Beherbergungsleistungen: Hier habe ich natürlich für die Hotellerie durchaus Verständnis, genauso wie ich für andere Verständnis habe, die auch keine Mehrwertsteuer haben wollten. Die Coiffeure sagen, sie müssten die Steuer bezahlen, aber der Badezimmercoiffeur nicht. Wer zahlt schon gerne Steuern? Aber ich muss nochmals sagen: Es ist eine allgemeine, umfassende Umsatzbesteuerung, bei der es eigentlich keine Ausnahmen geben sollte. Wenn wir Ausnahmen machen, sind das nichts anderes als flächendeckende, giesskannenmässige Subventionierungen, die nicht transparent sind. Das sollte man eigentlich vermeiden. Das hören die Betroffenen nicht gerne; es ist angenehmer, über eine Steuervergünstigung subventioniert zu werden als Geld zu bekommen, denn ich habe ein besseres Gewissen dabei. Aber vom Fiskus und vom Volk her, das es bezahlen muss, ist es natürlich ganz genau dasselbe; das muss man sehen. Es gibt dann eben auch eine Verzerrung des Wettbewerbs, je nachdem, wo Sie die Grenze ziehen.
Ich muss Ihnen nun sagen: Sie wählen von allen Lösungen die schlimmstmögliche - auch das hat Herr Leuenberger gesagt. Sie stimmen nämlich nicht nur einer allgemeinen Klausel zu, die jeden Satz zulässt, trotz den Überlegungen von Frau Spoerry, auf die ich noch zu sprechen komme - ich bin froh, dass sie sie gemacht hat.
Aber Sie überführen sie zugleich aus dem Provisorium der Übergangsbestimmungen ins ordentliche Verfassungsrecht. Ich werde im Nationalrat - ich weiss, dass dort die gleichen Interessen auch sehr gewichtet werden - nochmals einen Versuch starten, hier aber aus den schon erwähnten Gründen wiederum keinen Antrag stellen.
Ich finde eben auch die Begründungen nicht so überzeugend. Ich bin mir bewusst, dass die Hotellerie in einer schwierigen Phase steckt. Aber Sie werden Strukturprobleme nicht mit einer Steuer lösen können. Wenn man schon die Strukturen verbessern will, müsste man dies eher gezielt über Programme machen, was ja auch geschieht. Wir hätten uns vorstellen können, dass man das etwas verdichtet, wenn man diese Steuervergünstigung abschafft.
Ich weiss natürlich, dass jetzt viele Hoteliers zuhören, bei denen ich sogar ein guter Kunde bin, und ich "ersorge" schon meine nächsten Besuche; aber ich muss hier jetzt trotzdem auf diese grundsätzlichen Dinge hinweisen.
Das Zweite: Herr Germann hat vom Export gesprochen. Diese Überlegung ist eben auch völlig falsch, denn es ist nicht mit dem Export- und dem Bestimmungslandprinzip zu erklären. Wenn Sie ein Exportgut haben, wird es in der Schweiz entlastet und im Bestimmungsland neu besteuert. Das ist hier nicht der Fall: Der Sondersatz bewirkt eine endgültige Steuerbefreiung, und sogar die Inländer, bei denen die Leistung überhaupt keinen Exportcharakter hat, profitieren davon. Dieses Argument ist also ein reines Scheinargument.
Für das Argument der Sondersätze im Ausland habe ich noch am ehesten Verständnis. Es sticht aber deshalb nicht, weil ungefähr in der Hälfte der Länder der Sondersatz höher ist als bei uns der Normalsatz, zum Teil liegt er leicht darunter. Hier muss ich allerdings sagen, dass ich ein gewisses Verständnis für die Überlegung habe, die Frau Spoerry gemacht hat. Wir wissen leider, dass zu erwarten ist, dass unsere Mehrwertsteuer steigen wird, und wenn natürlich unser Normalsatz einmal höher ist als z. B. das Gros der Sondersätze im Ausland, dann kann daraus eine gewisse Verzerrung entstehen, zum Beispiel wenn man sich überlegt, wo man in die Ferien geht. Deshalb hätte ich noch Verständnis gehabt für eine Formulierung, die dem Rechnung getragen hätte.
Dass man in unserer Verfassung die EU nicht erwähnt, dafür habe ich ein gewisses Verständnis. Aber man hätte natürlich dieses Element hineinnehmen können. Wenn der Nationalrat sich schon darauf versteifen möchte, das hier auch zu tun, dann würde ich ihm dann immerhin raten, eine Formel zu suchen, die für die Höhe dieses Sondersatzes eine gewisse Leitplanke setzt, anhand der man dann darüber diskutieren kann, was die Österreicher, die Italiener oder andere machen. Das sollte man irgendwo angleichen. Das wollte ich hier einfach sagen. Dass es aus der Sicht der Hotellerie legitim ist, darauf zu beharren, verstehe ich schon, aber Sie wissen, dass da schon andere Begehren aus der Tourismusbranche kommen, und ich bin sehr froh und der Kommission dankbar, dass sie das nicht geöffnet hat.
Zum Problem der Prämienverbilligung bei den Krankenkassen möchte ich noch sagen, dass ich mit der Lösung, die Sie hier getroffen haben, leben kann. Man kann hier unterschiedliche Gedanken haben. Man hat das damals zusammen mit der Mehrwertsteuer eingeführt, weil man gesagt hat, die Mehrwertsteuer sei eine regressive Steuer, die, zumindest im Verhältnis zum Einkommen, die tieferen Einkommen stärker belastet als die höheren. Da muss man ein gewisses Korrektiv machen, und die Lösung, die Ihre Kommission vorschlägt, hat immerhin folgenden Vorteil: Wenn man einmal einen anderen Zweck sucht, dann kann das nicht das Parlament allein machen, der Beschluss ist immerhin noch referendumsfähig. Das ist eine gewisse politische Grenze, die ich für richtig halte. Dem kann der Bundesrat zustimmen.
Nun haben Sie noch zwei, drei Probleme aufgeworfen, zu denen ich ein Wort sagen muss. Ich will aber nicht länger werden. Vor allem Herr Germann und auch Herr Leuenberger haben vom öffentlichen Verkehr gesprochen. Das ist ein Problem. Herr Leuenberger weiss das noch, Herr Germann hat das damals vielleicht nur als interessierter politischer Beobachter mitbekommen: Wir haben natürlich stundenlang in den Kommissionen und auch hier im Plenum darüber gesprochen, ob sich der Staat selber besteuern soll. Ich muss sagen, es gibt drei Gründe, warum diese Frage eigentlich so beantwortet werden muss, dass der Staat sich selber genau gleich behandeln muss wie jeden anderen auch. Das Wichtigste ist wieder die Wettbewerbsverzerrung.
Gerade im Verkehrsbereich - z. B. bei der Idee von Herrn Germann - stellt sich, wenn Sie den öffentlichen Verkehr mit einem tieferen Satz belasten, sofort die Frage: Was ist mit den Taxis? Was ist mit den Cars, die Sie chartern? Dann werden die mit Recht sagen: Ja, so geht das natürlich nicht, die anderen sind schon subventioniert, und dann haben sie erst noch den besseren Satz. Das geht doch nicht an.
Wenn Sie dann die Taxis dazunehmen, dann kommt plötzlich die Frage nach dem normalen Automobilisten, nicht wahr! Ich will nicht so weit gehen, die Eigenchauffeurleistung des Automobilisten auch noch mit der Mehrwertsteuer zu belasten. Das wäre analog zum Eigenmietwert, einem fiskalischen Hirn könnte sogar das in den Sinn kommen. Aber Sie sehen, Sie haben dann sofort wieder Unterschiede.
Oder was ist mit dem, der mit seinem kleinen Unternehmen privat einen Transport macht? Deshalb meine ich: Wenn wir den öffentlichen Verkehr fördern, dann machen wir das mit Subventionen. Das soll offen gelegt werden, es soll nicht versteckt über Sondersätze geschehen.
Ich komme jetzt zur zweiten Idee, zu einer Überlegung betreffend die Transparenz generell. Sie haben vom Sondersatz gesprochen, Sie haben auch vom Vorsteuerabzug gesprochen. In der EU wird dieses Problem anders gelöst: im Allgemeinen nicht, indem man die Vorsteuerabzüge kürzt, sondern indem man jenen Teil der Subvention besteuert, der preisersetzenden, entgeltersetzenden Charakter hat. Man sagt also: Man gibt eine Subvention, damit der Preis tiefer wird, der Staat übernimmt indirekt einen Teil des Preises, also muss man die Subvention besteuern. Deshalb wird im Ausland bei einer preisersetzenden Subvention nicht die Vorsteuer gekürzt, sondern die Subvention mit der Mehrwertsteuer besteuert.
Das andere System ist einfacher - sonst müssen Sie jede Subvention zuerst analysieren. Mit der Vorsteuerkürzung haben Sie auf einfachere Art und Weise eigentlich den gleichen Effekt. Also stellt sich hier eigentlich wieder ein ähnliches Problem.
Das Dritte sind die Ausfälle. Nach Ihren Ideen würden die einen Ausfälle ungefähr 200 Millionen Franken und die anderen auch ungefähr 200 Millionen Franken betragen. Das sind 400 Millionen Franken. Nachdem wir nun bei den Einnahmen überall Einbrüche haben, müsste ich das schon bekämpfen.
Nun aber zum Hauptgrund, warum ich sehr froh bin, dass Herr Germann nicht darauf beharrt hat. Es ist legitim, immer wieder über dieses Problem zu sprechen, das habe ich nicht zu kritisieren, aber es ist nicht ein verfassungsrechtliches Problem. Das ist auch der Grund, warum Herr Germann nicht darauf beharrt hat. Ich danke ihm dafür.
Ich habe es schon einmal gesagt: Ich glaube, wir müssen die Mehrwertsteuer nach etwa zehn Jahren Erfahrung bei Gelegenheit einmal anschauen. Es sind einige Probleme pendent, z. B. das Problem, ob man für die KMU noch gewisse Erleichterungen machen kann. Es ist z. B. die Idee gekommen, dass sie nur noch einmal jährlich zahlen. Diese Idee haben wir sehr vertieft. Das ist viel komplexer, als wir geglaubt haben. Aber ich stelle mir vor, dass immerhin mein Nachfolger oder meine Nachfolgerin wahrscheinlich in absehbarer Zeit einmal eine Vorlage wird ausarbeiten müssen, in dem Sinne, dass alles einmal angeschaut wird, was hier pendent ist. Sonst kommt eine Kaskade Parlamentarischer Initiativen - mal die Bleistifte im Bildungswesen, mal die Parkplätze und ich weiss nicht was alles. Das kommt dann so tröpfchenweise, und dann wird auch die Rechtssicherheit immer kleiner. Das wäre dann sicher der Moment, in dem man diese Frage neu diskutieren und im Wissen um die Gesamtzusammenhänge beschliessen könnte.
Das waren etwa die aufgeworfenen Probleme. Ich bin im Prinzip sehr froh, dass Ihre Kommission einverstanden ist, auf eine schlanke Vorlage einzutreten. Ein Problem, das wir uns näher überlegt haben, ist die Beifügung einer Energiebesteuerung. Nach den Volksentscheiden haben wir das fallen lassen, im Wissen darum, dass die Frage nach wie vor prüfenswert ist: Es ginge darum, z. B. die Arbeit zu entlasten und ein Gut mehr zu belasten, von dem man möglichst wenig brauchen sollte, nämlich die Energie, also eine Art Lenkungsabgabe einzuführen. Wir haben den Volksentscheid ernst genommen, werden Ihnen aber gelegentlich, in absehbarer Zeit, einen Bericht darüber unterbreiten, wie es mit dem Ganzen in Europa steht, wie das mit der CO2-Abgabe kommen wird usw. Sie werden das dann anhand dieses Berichtes - ob er schon Anträge enthalten wird oder nicht, kann ich Ihnen nicht sagen - zumindest einmal politisch auf den neuesten Stand bringen können, sodass man das hier mit Fug auch weglassen kann.
Ich bin also dankbar für das Eintreten und signalisiere Ihnen, dass die Fehlentscheide Ihrer Kommission beim Nationalrat von mir dann wieder neu thematisiert werden.
Merz Hans-Rudolf · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion
Herr Bundesrat, das wegen des Fehlentscheides hat mich jetzt ein bisschen in die Nase gestochen. Ich möchte nicht widersprechen. Sie haben gesagt, die Ausgaben seien unbefristet, und anhand des Beispiels AHV haben Sie das dargelegt und gesagt, logischerweise dürfte man dann auch die Einnahmen nicht befristen. Dass wir das nicht tun, bezeichnen Sie als Fehlentscheid.
Ich möchte darauf hinweisen, dass für die Befristung die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer angesprochen sind. Das sind nicht die einzigen Möglichkeiten, um Ausgaben zu finanzieren. Wir haben daneben auch im Bereich der AHV Lohnnebenkosten. Wir haben in anderen Bereichen Gebühren, Spezialfinanzierungen, Zweckfinanzierungen. Ich weise auch darauf hin, dass man manchmal Aufgaben durch Aufgabenverzicht oder durch Minderung von Ausgaben finanzieren kann, dass man Aufgaben auch auf andere Gemeinwesen übertragen kann, dass man Aufgaben privatisieren kann. Es gibt eine ganze Palette von Möglichkeiten der Befristung.
So gesehen ist die absolute Aussage, das eine sei unbefristet und das andere nicht, in dieser Logik nicht ganz korrekt. Es hat mich jetzt in die Nase gestochen. Wenn Sie schon sagen, Sie würden das in den Zweitrat mitnehmen, dann bitte ich den Zweitrat, diese Überlegungen auch noch mitzunehmen.
Villiger Kaspar · BR-M · Bundesrat · Luzern
Sie haben ja gesehen, dass ich dieses Wort mit einem gewissen Schmunzeln gebraucht habe. Ich möchte nur sagen: Wir wissen, dass wir Bundesräte in Bezug auf politische Beurteilungen ausserordentlich zurückhaltend sein müssen. Aber ein bisschen eigene Meinung dürfen wir uns hin und wieder doch wohl auch gestatten. Ich bitte dafür um Verständnis. (Heiterkeit)
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen
L'entrée en matière est décidée sans opposition
1. Bundesbeschluss über eine neue Finanzordnung
1. Arrêté fédéral sur un nouveau régime financier
Detailberatung - Examen de détail
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, ch. I introduction
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Art. 128 Abs. 1 Bst. b, c
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Art. 128 al. 1 let. b, c
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Das Wesentliche in diesem Artikel besteht darin, dass die Steuersätze wie bisher in der Verfassung festgelegt werden. Es gibt bei Absatz 1 Buchstabe b eine Änderung, und zwar wird der Steuersatz für juristische Personen von 9,8 auf 8,5 Prozent korrigiert; bei Buchstabe c wird die Kapitalsteuer aufgehoben. Das Zentrale ist aber, dass die Steuersätze für die direkte Bundessteuer auch in Zukunft in der Verfassung verankert bleiben; in dem Sinne ist es eine Weiterführung der bisherigen Praxis.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 130
Antrag der Kommission
Abs. 1
.... erheben. Vorbehalten bleibt Absatz 2.
Abs. 1bis
Das Bundesgesetz kann für die Besteuerung der Beherbergungsleistungen einen tieferen Satz festlegen, welcher über dem reduzierten Satz und unter dem Normalsatz liegt.
Abs. 2
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Abs. 3
5 Prozent des nicht zweckgebundenen Ertrages werden für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung zugunsten unterer Einkommensschichten verwendet, sofern nicht durch Bundesgesetz eine andere Verwendung festgelegt wird.
Art. 130
Proposition de la commission
Al. 1
.... importations. Demeure réservé l'alinéa 2.
Al. 1bis
Pour l'imposition des prestations du secteur de l'hébergement, la loi peut fixer un taux plus bas inférieur au taux normal et supérieur au taux réduit.
Al. 2
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Al. 3
5 pour cent du produit non affecté de la taxe sont employés à la réduction des primes de l'assurance-maladie en faveur des classes inférieures de revenus, à moins qu'une loi fédérale ne fixe une autre utilisation.
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Zur Mehrwertsteuer möchte ich Folgendes bezüglich der Steuersätze ausführen: Sie haben in Artikel 130 Absatz 1 den Satz von 6,5 Prozent. Dann müssen Sie aber den Absatz 2 dazuzählen, wo 1 Prozent für die AHV und 0,1 Prozent für die Neat enthalten sind: Insgesamt ergibt es dann 7,6 Prozent. Dazu sind - wie Frau Spoerry das zu Recht ausgeführt hat - in Zukunft diese 1,8 Prozent, d. h. 1 Prozent für die AHV und 0,8 Prozent für die IV, dazuzurechnen, sodass der Satz auf 9,4 Prozent steigen kann - nicht mit dieser Vorlage, das ist klar -: Diese Vorlage schreibt den Satz auf 7,6 Prozent fest; aber die bisherigen Beschlüsse der eidgenössischen Räte zur AHV- und IV-Revision sehen vor, dass der Satz auf 9,4 Prozent ansteigen wird.
Ich möchte gleich auch zum Tourismussatz noch etwas beifügen: Die Kommission hat diesem Satz, dieser Formulierung in Absatz 1bis, mit 9 zu 2 Stimmen zugestimmt.
Zu den Ausführungen des Bundesrates möchte ich doch auch eine Bemerkung machen. Der Bundesrat hat auch einen Vorschlag gemacht: Sie finden ihn im Bundesbeschluss 2, Artikel 197 Ziffer 2 Absatz 2. Wenn Sie die beiden Vorschläge vergleichen, differiert der Vorschlag des Bundesrates von demjenigen der Kommission wirklich nur in der Befristung und in der Übernahme vom Übergangsrecht ins Verfassungsrecht. Hingegen hat auch der Bundesrat die Satzfestlegung nicht in die Verfassung aufgenommen. Wichtig ist, dass in der Verfassung der Gegenstand der Dienstleistung klar definiert ist, nämlich die Beherbergungsleistungen. Damit ist auch ein Strich gezogen - ich möchte hier Bundesrat Villiger vollständig unterstützen - gegenüber weiteren Begehren nach Sondersätzen. Diese Verankerung des Wortes "Beherbergungsleistungen" in der Verfassung scheint mir sehr wichtig.
Es ist sicher auch die Meinung der Kommission, was Frau Spoerry ausgesprochen hat, dass nämlich der Satz in Zukunft auf Gesetzesstufe so festzulegen ist, dass die Konkurrenzverhältnisse zum Ausland beachtet werden. Es kann nicht darum gehen, mit diesem Satz einfach auf die unterste Schwelle herunterzugehen, sondern er muss irgendwo zwischen dem tiefsten Satz von 2 Prozent und dem Satz von 7,6 Prozent festgelegt werden, unter Beachtung der Konkurrenzverhältnisse zum Ausland, insbesondere zum benachbarten Ausland.
Schliesslich möchte ich nochmals betonen, dass es nur eine Kompetenzbestimmung ist. Der definitive Entscheid, ob man so einen Satz haben will oder nicht, wird und muss bei der Gesetzgebung des Mehrwertsteuergesetzes fallen. Der Gesetzgeber kann nach dieser Bestimmung also durchaus auch darauf verzichten, diesen Satz ins Mehrwertsteuergesetz aufzunehmen, und er kann im Mehrwertsteuergesetz diesen Satz auch noch befristen. Auch das möchte ich ausdrücklich unterstreichen: Diese Möglichkeiten sind von der Verfassung her keineswegs verbaut.
Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nachdem in der Eintretensdebatte doch einiges zu diesem Artikel gesagt worden ist, möchte ich hier auch zwei, drei Überlegungen einbringen.
Ich teile durchaus die Meinung, dass es ideal wäre, wenn man bei der Mehrwertsteuergesetzgebung für alles einen Normalsatz hätte und dann über allfällige Rückvergütungen für bestimmte Branchen diskutieren würde. Wir haben ja bei der Mehrwertsteuergesetzgebung diese Diskussion geführt. Aber es ist nun halt so, dass wir in der Mehrwertsteuergesetzgebung den Normalsatz haben, und wir haben viele reduzierte Tatbestände und Sätze. Wir haben Tatbestände, wo man 0 Prozent Mehrwertsteuer zahlen muss. Wir haben eine ganze Palette von Leistungen, die auf 2,3 Prozent, auf dem reduzierten Betrag, festgelegt sind, z. B. den Sport, die Kultur und viele andere Leistungen. Man hat dann noch einen Zwischensatz, diesen Sondersatz für den Tourismus, eingeführt, und dann gibt es den Normalsatz von 7 Prozent. Es ist also nicht so, dass nur die Beherbergungsleistungen im Tourismus vom Normalsatz abweichen.
Nun möchte ich einfach an Sie, auch an die Kohärenz in der Politik appellieren. Wir haben gestern hier eine eingehende Debatte über Wirtschaftswachstum geführt. Wir haben gestern davon gesprochen, man müsse bessere Rahmenbedingungen schaffen, damit Wachstum entstehe. Wir haben gestern gehört, dass der schweizerische Tourismus mit 30, 40 Prozent höheren Lohnkosten und Warenkosten belastet ist. Einen Tag später diskutieren wir nun darüber und sagen, eine Steuererhöhung von 3,6 auf 9 Prozent auf dem Umsatz sei die richtige Lösung. Ich glaube, so können wir nicht politisieren! Es geht hier effektiv nicht um die Frage, ob man jemandem Steuern schenkt, wie das hie und da gesagt wird, sondern es geht um die Frage, ob wir die Steuern gegenüber heute erhöhen oder nicht. Ich glaube, das ist nicht kohärent mit all dem, was wir gestern besprochen haben. Wir geben ja hier nur dem Gesetzgeber die Kompetenz, beschränkt auf Beherbungsleistungen, so, wie es in praktisch allen europäischen Ländern üblich ist, einen tieferen Satz festzulegen, damit man eben in diesem Wettbewerb bestehen kann. Ich meine, diese Formulierung, wonach man diese Kompetenz schafft, sei absolut notwendig, denn sonst werden natürlich unsere Ausführungen bezüglich gleich langer Spiesse und gleicher Rahmenbedingungen unglaubwürdig.
Ich bitte Sie, hier der Kommission zu folgen, und hoffe natürlich, dass sich dann auch der Bundesrat im Sinne einer Wachstumspolitik, die er gestern vertreten hat, im Laufe der Zeit dieser Auffassung anschliesst.
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Ich möchte noch etwas zu Absatz 3 sagen: Hier besteht eine Differenz zwischen der bundesrätlichen Fassung und der Fassung der Kommission. Wir wollen definitiv in der Verfassung festschreiben, dass diese 5 Prozent des nicht zweckgebundenen Ertrages für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung zugunsten unterer Einkommensschichten verwendet werden. Allerdings möchten wir auch den Bedenken des Bundesrates einerseits und der Kantone andererseits gegenüber der Zweckbindung Rechnung tragen; das kommt im Zusatz "sofern nicht durch Bundesgesetz eine andere Verwendung festgelegt wird" zum Ausdruck. Mit anderen Worten: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeit, diese 5 Prozent durch ein referendumspflichtiges Gesetz einer anderen Verwendung zuzuführen. Der Grundsatz aber bleibt: Dieser Betrag soll, wie das bereits seit Einführung der Mehrwertsteuer der Fall ist, für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung eingesetzt werden.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 196 Ziff. 3 Abs. 2 Bst. e
Antrag der Kommission
e. die in Artikel 130 Absätze 1 bis 3 ....
Art. 196 ch. 3 al. 2 let. e
Proposition de la commission
e. .... article 130 alinéas 1er à 3 ....
Angenommen - Adopté
Art. 196 Ziff. 13
Antrag der Kommission
Titel
Unverändert
Text
Die Befugnis zur Erhebung der direkten Bundessteuer ist bis Ende 2020 befristet.
Art. 196 ch. 13
Proposition de la commission
Titre
Inchangé
Texte
L'impôt fédéral direct peut être prélevé jusqu'à la fin de 2020.
Art. 196 Ziff. 14
Antrag der Kommission
Titel
Unverändert
Text
Die Befugnis zur Erhebung der Mehrwertsteuer ist bis Ende 2020 befristet.
Art. 196 ch. 14
Proposition de la commission
Titre
Inchangé
Texte
La taxe sur la valeur ajoutée peut être perçue jusqu'à la fin de 2020.
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion
Sie finden hier die Bestimmung, dass beide Bundessteuern bis zum Jahre 2020 befristet sind. Die Kommission hat diesem Antrag mit 10 zu 0 Stimmen zugestimmt. Ich möchte noch die jetzigen Verhältnisse darstellen: Jetzt beträgt die Befristung 12 Jahre. Mit dieser neuen Bestimmung beträgt die Befristung 14 Jahre; mit anderen Worten: Die Kommission hat die Frist um zwei Jahre verlängert und damit auch etwas den Überlegungen des Bundesrates Rechnung getragen. Trotzdem hat die Diskussion vorhin auch gezeigt: Es stehen sich verschiedene Prinzipien gegenüber, die man unterschiedlich gewichten kann. Der Bundesrat gewichtet die finanzpolitischen Punkte höher und will daher auf die Befristung verzichten. Die Kommission ist jedoch einhellig der Meinung, man müsse die demokratiepolitischen Argumente stärker gewichten: In diesem Land Schweiz soll nun einfach alle 12 bis 14 Jahre die Möglichkeit bestehen, sich mit den Grundlagen der Steuern für die Aufgaben dieses Staates auseinander zu setzen.
Ich möchte auch zum Einwand von Herrn Bundesrat Villiger etwas sagen, die Ausgaben seien nicht befristet: Immerhin führt diese Lösung dazu, dass sich das Parlament und die Bürger regelmässig damit auseinander setzen, dass dieser Staat finanziert werden muss. Sie führt dazu, dass Sie zu dieser Finanzierung Ja sagen müssen, wenn Sie die Leistungen haben wollen. Ich denke, es sei an uns - an den Behörden, am Bundesrat, am Parlament -, die Bürger davon zu überzeugen, dass für die Gemeinschaft und für jeden einzelnen Bürger die Leistungen dieses Staates sehr wertvoll sind und dass sie auch die Einnahmen rechtfertigen, die wir dafür verlangen müssen. Ich finde, man könne im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern über unseren Staat und seine Finanzen auch eine Chance sehen. Daher, denke ich, kann man beide Argumente gewichten, aber es sprechen wirklich gute Argumente dafür, dass wir an der Tradition festhalten und die Befristung in der Verfassung belassen.
Plattner Gian-Reto · P-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Art. 197 Ziff. 2
Antrag der Kommission
Streichen
Art. 197 ch. 2
Proposition de la commission
Biffer
Angenommen - Adopté
Ziff. II
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Ch. II
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 36 Stimmen
(Einstimmigkeit)
2. Bundesbeschluss über einen Sondersatz der Mehrwertsteuer für Beherbergungsleistungen
2. Arrêté fédéral sur un taux spécial de la taxe sur la valeur ajoutée pour les prestations du secteur de l'hébergement
Antrag der Kommission
Nichteintreten
Proposition de la commission
Ne pas entrer en matière
Präsident (Plattner Gian-Reto, Präsident): Die Kommission beantragt als Konsequenz des soeben gefassten Beschlusses Nichteintreten.
Angenommen - Adopté