22.465
Rahmenbedingungen für die Entwicklung beim Bundespersonal
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Der Initiative keine Folge geben
Antrag der Minderheit
(Strupler, Buffat, Fischer Benjamin, Guggisberg, Nicolet, Page, Schwander)
Der Initiative Folge geben
Proposition de la majorité
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Strupler, Buffat, Fischer Benjamin, Guggisberg, Nicolet, Page, Schwander)
Donner suite à l'initiative
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Burgherr Thomas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich das Bundespersonalgesetz mit neuen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Bundespersonals ergänzen. Es ist ein umfassendes Paket, welches ich Ihnen beantrage.
Ich will mit dieser parlamentarischen Initiative den Spielraum des Bundesrates und auch des Parlamentes im Bundespersonalbereich einschränken. Es geht insbesondere darum, eine Art Personalbremse zu installieren und auch entsprechende Vorgaben zu machen, wie das geschehen soll. Es wurde mit Vorstössen an den Bundesrat schon viel versucht, was nicht funktioniert hat. Es wurde beispielsweise schon einmal mit einer Motion ein fixer Personalplafond beschlossen, später aber wieder verwässert.
Mein Paketansatz, der auch viel Flexibilität zulässt, ist ein neuer Versuch, das nun über das Gesetz direkt zu regeln. Dringend ist die Lage alleweil. Im Privaten muss gespart werden. Die Leute haben immer weniger im Portemonnaie. Fast alles wird teurer und komplizierter. Die Unternehmen müssen infolge Pandemiemassnahmen, infolge weltweiter Krisen, infolge Teuerung im Bereich Energie und Werkstoffe zurückbuchstabieren. Es wird ständig nach mehr Effizienz und Innovation gesucht. Überall wird der Rappen mindestens zweimal umgedreht, nur beim Staat offenbar nicht.
Die Staatsausgaben wachsen und wachsen. Das Verwaltungspersonal wird immer zahlreicher. Die Löhne in der Verwaltung sind gegenüber jenen in der Privatwirtschaft ungebrochen hoch. Staatsangestellte verdienen im Durchschnitt 12 Prozent mehr als gleich qualifizierte Fachkräfte in der Privatwirtschaft - 12 Prozent! Der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung liegt bei 117 176 Franken gegenüber 88 890 Franken in der Privatwirtschaft. Spezielle Privilegien sind da noch nicht mit eingerechnet.
Wer da behauptet, dass das keine Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt habe, der muss ökonomisch blind sein. Wenn einer der grössten Arbeitgeber der Schweiz - und das ist die Bundesverwaltung - systematisch mit höheren Löhnen werben kann, verzerrt das ganz klar den Arbeitsmarkt. Das ist kein fairer Wettbewerb; es schränkt letztendlich die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft ein. Werden Mitarbeiter in der Verwaltung überbezahlt, ist das nicht nur kostspielig für den Steuerzahler, sondern setzt auch falsche Anreize, weil es dann attraktiver wird, beim Staat zu arbeiten, als im Privatsektor. Es geht hier also um eine sehr fundamentale Frage.
Deshalb braucht es aus meiner Sicht eine Vorgabe im Gesetz, dass sich das durchschnittliche Bruttoerwerbseinkommen für eine Vollzeitstelle beim Bund an dem der gesamten Schweizer Privatwirtschaft orientieren soll. Dabei dürfen nicht nur Vergleiche mit internationalen Grosskonzernen ausschlaggebend sein, sondern es braucht vor allem Vergleiche mit Unternehmen, in welche die entsprechenden Leute arbeiten gehen würden, wenn sie nicht in der Bundesverwaltung tätig wären.
Es geht hier nicht um wenige Arbeitskräfte; der gesamte öffentliche Sektor, das heisst Bund, Kantone und Gemeinden sowie öffentliche und staatsnahe Betriebe, macht inzwischen schon einen Viertel des Arbeitsmarktes aus. Beim Bund reden wir schon von 40 000 Mitarbeitern. Viele davon sind Akademiker, bei denen ich mir manchmal auch mehr Praxisbezug wünsche.
Deshalb gibt es auch meine zusätzliche Forderung nach mehr Austausch. Es kann nicht sein, dass so viele Hochschulabgänger, ohne einen Fuss in die Privatwirtschaft gesetzt zu haben und ohne die Erfahrung, ein eigenes Unternehmen gegründet zu haben, gleich in den Staatsdienst eintreten und da kaum mehr wegkommen.
Es braucht mehr Leute aus der Praxis beim Bund, aber eben auch den Anreiz, einmal wieder aus der Verwaltung auszutreten und wieder im Markt tätig zu sein. Das würde beidseitig nicht schaden - es würde eventuell sogar befruchten.
Das Wachstum der Zahl der Staatsangestellten und der Lohnunterschied zur Privatwirtschaft sowie weitere Fehlanreize müssen rechtlich begrenzt werden. Prozessoptimierungen und Digitalisierung sollen konsequent dafür eingesetzt werden, dass diese Begrenzung zu keinem Leistungsabfall führt. In den Stäben, bei der Kommunikation, in der Administration, bei der Koordination, in den Bereichen Recht, Controlling, Planung, Organisation, Projekte und Strategie gibt es noch sehr viel Luft. Hier ist ohne Qualitätseinbussen oder Einschränkung des Alltags Sparpotenzial vorhanden. Es könnte sogar sein, dass bei einer Begrenzung solcher Stellen der Alltag wieder leichter und unkomplizierter wird, weil administrativer und regulatorischer Aufwand nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Private und selbst innerhalb der Verwaltung wegfällt.
Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
"Das Wachstum der Bundesverwaltung hat ein ungesundes Ausmass erreicht", so der Titel eines Artikels der "NZZ". Der Bund beschäftigt immer mehr Arbeitskräfte für Tätigkeiten ohne erkennbaren Mehrwert, in einer Zeit, in der die ganze Schweiz verzweifelt nach Personal sucht. Das sorgt zu Recht für Verärgerung. Das sind nicht meine Worte, sondern das ist die Aussage von Yvonne Gilli, die einst für die Grünen im Nationalrat sass und sich nun in der Rolle als Präsidentin des Dachverbands der Schweizer Ärzteschaft - FMH - über das ausufernde Wachstum der Bundesverwaltung empörte.
So ist auch das Argument der Finanzministerin, dass sich die Kosten für das Bundespersonal linear mit dem Staatshaushalt bewegen, für unsere Minderheit scheinheilig. Denn der grosse Teil der überbordenden Mehrausgaben beim Bund ist nicht personalwirksam.
Dass die Leistung des Bundespersonals, wie mein Kollege Burgherr schon gesagt hat, nahezu zu hundert Prozent von dessen Vorgesetzten als sehr gut bewertet wird, was automatisch zu einem Lohnanstieg führt, ist auch nicht verwunderlich. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass die Löhne und die Privilegien im Vergleich zur Privatwirtschaft sehr hoch sind und die Schere zur Privatwirtschaft immer weiter aufgeht.
Auch der Trend, dass immer mehr Personal ohne Erfahrung in der Privatwirtschaft beim Bund anheuert, ist ein schlechtes Zeichen und nicht gut für unser Bundespersonal. Es ist deshalb für mich und unsere Minderheit sehr verwunderlich, wenn sich sogar eine ehemals - vielleicht auch immer noch, aber sicher ehemals - grüne Politikerin über das ausufernde Wachstum der Bundesverwaltung empört, dass wir bei dieser parlamentarischen Initiative Burgherr dann trotzdem als SVP-Fraktion alleine in der Minderheit sind.
Und ja, ich bin mir bewusst - es wird immer wieder von allen Bundesräten betont -, dass wir Parlamentarierinnen und Parlamentarier auch selber schuld an diesem Wachstum sind. Mit unserer Vorstossflut beschäftigen wir nicht nur die Verwaltung, sondern wir fordern auch immer neue Gesetze und Vorgaben, die Personal benötigen. Deshalb ist es vielleicht so, wie es mein Mitarbeiter an diesem Dienstagmorgen an der Poliersitzung zu Recht gesagt hat: "Wenn wir zu viel Arbeit haben, müssen wir am Samstag nacharbeiten und das aufholen. Ihr macht einfach Sondersessionen und arbeitet an zusätzlichen Tagen unter der Woche." Vielleicht wäre es ein guter Ansatz, wenn die nicht wenigen Berufspolitiker unter uns ihr Wochenende opfern müssten, um diese Vorstösse abzuarbeiten. So würden wir vielleicht etwas mehr zur Vernunft kommen und eben auch mit Vorstössen nicht immer noch mehr dafür sorgen, dass das Bundespersonal mehr Arbeit bekommt und somit wachsen muss.
Jetzt ist wieder Wahlkampf, und alle schreiben gerne auf ihr Inserat oder ihr Werbeplakat "liberal", und mindestens die Hälfte im Saal hat "liberal" ja fast schon im Namen. Ich bitte deshalb - es wurde von Kollege Burgherr schon ausgeführt - mindestens die liberalen Kräfte, die "liberal" nicht nur auf das Wahlplakat schreiben und den Wählern eine entsprechende Politik versprechen, sondern die es auch wirklich sind, zur Vernunft zu kommen und uns bei diesem Minderheitsantrag zu unterstützen, der verordnet, dass beim Personalwachstum, bei den Privilegien und bei den ausufernden Anstellungsbedingungen beim Bundespersonal endlich wieder masszuhalten ist.
Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Es wurde von Herrn Burgherr und dem Minderheitssprecher bereits gesagt: Mit seiner parlamentarischen Initiative möchte Herr Burgherr das Bundespersonalgesetz mit neuen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Bundespersonals ergänzen. Darin sind weitreichende Massnahmen enthalten. Er möchte das Stellenwachstum beim Bund an den privaten Sektor und ans BIP koppeln. Dieses Ziel möchte er mit Prozessoptimierung, digitaler Transformation und Priorisierungen erreichen. Die Leistungen dürfen dabei nicht externalisiert werden. Des Weiteren sollen sich die Löhne an der Privatwirtschaft orientieren, und schliesslich sollen auch Praktiker angestellt werden. Das ist dem Text zu entnehmen.
Ihre Kommission hat die parlamentarische Initiative beraten und empfiehlt Ihnen mit 16 zu 7 Stimmen, dieser keine Folge zu geben, und zwar aus folgenden Gründen:
Ich nenne zuerst das staatspolitische Argument. Die parlamentarische Initiative nimmt dem Parlament jeden Handlungsspielraum. Wir steuern über Soll-Grössen, über Zielwerte, über Leistungen und über das Budget, jedoch nicht über FTE. Das wäre ein Paradigmenwechsel. Ein Wachstum des Bundespersonals, ob intern oder extern, an die Beschäftigung in der Privatwirtschaft und ans BIP zu koppeln, ist aus diesem Grunde nicht zielführend und eine totale Übersteuerung. Ich komme gerne auf weitere Punkte zurück, die die Kommission diskutiert hat.
Der Initiant sagt, dass der Bund mehr Praktiker anstatt Akademiker anstellen solle. Die Mehrheit der Kommission ist klar der Meinung, dass der Bund vor allem jene Leute anstellen soll, die die Kompetenzen und das Know-how mitbringen, die erforderlich sind, um die gestellten Aufgaben zu erfüllen. Aufgrund des Aufgabenportfolios des Bundes ist es für die Mehrheit der Kommission auch nachvollziehbar, dass meist andere Berufsprofile als beispielsweise in einer Fabrik gefordert sind. Hinzu kommt, dass völlig unklar formuliert ist, was überhaupt "Praktiker" genau bedeutet.
An das Aufgabenprofil angeknüpft ist auch die Lohndiskussion. Der vom Initianten genannte Vergleich der Zahlen zu den Löhnen hinkt teilweise, denn die Vergleichbarkeit der Aufgaben ist bei diesen Studien nicht gegeben. Für einen Teil der Mehrheit ist diese parlamentarische Initiative deshalb schlicht ein Angriff auf das Bundespersonal und auf dessen Arbeit.
Eine der Begründungen des Initianten war auch, dass der Staat mit der privaten Wirtschaft konkurrenziere und diese parlamentarische Initiative auch zum Schutze der Privatwirtschaft notwendig sei. Die Mehrheit der Kommission war sehr klar: Bei einem Arbeitsmarkt mit rund 4,5 Millionen Menschen ist dieses Argument nicht sehr nachvollziehbar. Es ist auch richtig, dass der Bund geeignetes Personal hat, das die Aufgaben auch erfüllen kann.
Der engere finanzielle Handlungsspielraum wurde auch in der Kommission mit Sorge betrachtet. Es wurde auch klar bemerkt, dass in erster Linie eben nicht die Personalkosten die grossen Kostentreiber beim Bund sind und daher auch dieses Argument für die Mehrheit der Kommission nicht zählt. Die Mehrheit der Kommission unterstützt natürlich die Ansicht, dass Leistungen effizient und in hoher Qualität erbracht werden müssen. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Wie gesagt, bedeutet aber diese parlamentarische Initiative vor allem eine Übersteuerung des Parlamentes und schlussendlich eine Beschneidung unserer eigenen Instrumente.
Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.
Gschwind Jean-Paul · Mit-M · Nationalrat · Jura · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Lors de sa séance du 23 février 2023, la Commission des finances a procédé à l'examen préalable de l'initiative parlementaire 22.465 intitulée "Encadrer l'évolution du personnel de la Confédération", en présence de M. le conseiller national Thomas Burgherr qui l'a déposée.
L'initiative a pour objectif que la loi sur le personnel de la Confédération, plus particulièrement son article 4, soit complétée de manière à encadrer l'évolution du personnel de la Confédération avec les cinq amendements suivants: premièrement, sur un an, le nombre des emplois n'augmentera pas plus dans l'administration fédérale que dans le secteur privé; deuxièmement, sur un an également, les dépenses de personnel de la Confédération n'augmenteront pas plus que le PIB; troisièmement, les objectifs de réduction seront atteints par une amélioration de l'efficience, par la transformation numérique et l'établissement de priorités, sans augmenter les dépenses liées aux mandats externes; quatrièmement, le salaire brut moyen versé par emploi à plein temps au sein de la Confédération sera aligné sur le salaire moyen du secteur privé en Suisse à partir de la classe 20; cinquièmement, la Confédération emploiera moins d'universitaires et plus de praticiens.
Dans le développement de son argumentaire, l'auteur de l'initiative signale que la croissance du nombre de places de travail à la Confédération est supérieure à celle du secteur privé. Par exemple, à l'Office fédéral de la santé publique, le nombre de places de travail a augmenté de plus de 50 pour cent en vingt ans, ce qui conduit à une pénurie de main-d'oeuvre qualifiée pour les hôpitaux et les institutions de la santé. La croissance des dépenses du personnel ne doit pas être supérieure au PIB et l'efficience du personnel doit être améliorée, le potentiel existe. D'autre part, les salaires de la fonction publique sont supérieurs de 12 pour cent à ceux du secteur privé; il faut réorienter les salaires vers le bas et de ce fait favoriser l'échange de personnel entre l'administration et l'économie privée.
S'agissant des considérations de la commission, la majorité a toujours été soucieuse des dépenses de personnel, dans un contexte financier difficile. Les coûts du personnel font l'objet de débats récurrents lors de l'examen du budget, comme on a encore pu le voir tout à l'heure lors du traitement du supplément Ib au budget 2023. Toutefois, la majorité de la commission ne considère pas que les dépenses de personnel constituent un facteur de coût surdimensionné.
Pour la majorité de la commission, le fait de limiter l'augmentation des dépenses de personnel, voire de l'Etat, à la croissance du PIB restreindrait trop la capacité d'action du Parlement et en particulier de la Commission des finances, le personnel ayant vocation à mettre en oeuvre les mandats confiés par le Parlement.
La majorité de la commission constate aussi que le monde du travail compte 4,5 millions d'EPT et que la concurrence salariale existe non seulement entre le secteur privé et l'administration fédérale, mais aussi au sein du secteur privé, entre les PME et les grandes entreprises.
La majorité estime enfin que la pénurie de main-d'oeuvre touche tous les domaines, qu'ils soient privés ou publics, et propose d'accélérer la transformation numérique afin d'obtenir des gains d'efficacité au lieu de subordonner systématiquement les dépenses de personnel au PIB.
En revanche, une minorité de la commission pense que l'initiative parlementaire propose une approche différente de la gestion du personnel fondée sur la comparaison d'un ensemble de nouveaux critères avec l'économie privée. Dans l'économie privée, il s'agit de nouveaux critères de comparaison avec la concurrence. La minorité estime que la mise en oeuvre de l'initiative parlementaire 22.465 laisse suffisamment de flexibilité et elle vous propose d'y donner suite.
Pour conclure, je vous invite à suivre l'avis de la majorité de la commission qui, par 16 voix contre 7, a décidé de ne pas donner suite à l'initiative parlementaire 22.465 déposée par notre collègue Thomas Burgherr.
Abstimmung
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit Strupler beantragt, der Initiative Folge zu geben.
Abstimmung - Vote
Für Folgegeben ... 49 Stimmen
Dagegen ... 118 Stimmen
(6 Enthaltungen)
Schluss der Sitzung um 18.25 Uhr
La séance est levée à 18 h 25