15.485
Kostentransparenz der Spitäler
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Antrag der Mehrheit
Die Initiative abschreiben
Antrag der Minderheit
(Glarner, Amaudruz, Bircher, de Courten, Farinelli, Rüegger, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
Die Initiative nicht abschreiben
Proposition de la majorité
Classer l'initiative
Proposition de la minorité
(Glarner, Amaudruz, Bircher, de Courten, Farinelli, Rüegger, Sauter, Schläpfer, Silberschmidt)
Ne pas classer l'initiative
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Glarner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vorab eine Bemerkung: Dieser Vorstoss wurde vor mittlerweile acht Jahren eingereicht. Und es gibt eine Chronologie: So wurde ihm am 3. November 2016 in der Kommission zugestimmt, am 26. Oktober 2017 wurde ihm im Ständerat zugestimmt, es gab Fristverlängerungen, und nun will man plötzlich eine Abschreibung. Man sagt, mit der Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung betreffend die Weiterentwicklung der Planungskriterien sowie die Ergänzung der Grundsätze zur Tarifermittlung sei alles schon gelöst. Gestatten Sie mir den Hinweis: Mit dieser Vorlage wird sehr wenig gelöst, und sie wird, einmal mehr, den gewünschten Zweck und Nutzen nicht erreichen. Warum nicht? Weil man natürlich den günstigsten Anbieter etwas hochschraubt und die, die schlechter gewirtschaftet haben, etwas runterschraubt, und man mittet sich dann irgendwo ein. So werden wir im Gesundheitswesen aber nie Geld sparen.
Kommen wir zur parlamentarischen Initiative Frehner. Es ist ja fast unglaublich, dass sich gewisse Spitäler und Institutionen weigern, die für die Tarifberechnung zwingend notwendigen Daten abzuliefern. Die Verordnung sieht keine Sanktionen für solche Institutionen vor. Wahrscheinlich konnte man sich damals gar nicht vorstellen, dass es Spitäler gibt, die solche Daten aus welchen Gründen auch immer nicht abliefern. Deshalb will die parlamentarische Initiative Frehner, dass solche Institutionen künftig mit einer Reduktion des Referenztarifs um maximal 10 Prozent sanktioniert werden können.
Die Regierung stellte fest, dass die Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung tatsächlich keine Mittel zur Durchsetzung der damit einhergehenden Verpflichtung zur transparenten und fristgerechten Datenlieferung an die Tarifpartner vorsieht. Auch die Strafbestimmungen des KVG erlauben es nicht, die Spitäler unter Androhung einer Sanktion zum transparenten Ausweis der Kosten zu bewegen oder diese beim Ausbleiben des Ausweises zu sanktionieren.
Es ist somit eine Anpassung des KVG notwendig, damit die Spitäler, welche ihre Daten nicht abliefern, eben sanktioniert werden können. Genau das will die parlamentarische Initiative Frehner. Die Spitaldaten sind nämlich erforderlich, um im System der neuen Spitalfinanzierung den Referenztarif bestimmen zu können. Alle Spitäler müssen daher daran teilnehmen und ihre Daten transparent und fristgerecht abliefern. Wenn das Gesetz eine Verpflichtung vorsieht, dann sollte es auch bestimmen, was geschieht, wenn diese Obliegenheit nicht erfüllt wird. Deshalb will die Initiative Frehner eben eine Reduktion des Referenztarifs um höchstens 10 Prozent als Sanktion vorsehen.
Natürlich ist im neuen Entwurf der Verordnungsänderung vorgesehen, vom Benchmark-Wert Abzüge vorzunehmen. Aber das ist sehr schwammig formuliert. Es spricht ja nun wirklich nichts dagegen, diese parlamentarische Initiative aufrechtzuerhalten, also noch nicht abzuschreiben, bis wir ganz klar wissen, was im Entwurf drinsteht.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
L'initiative parlementaire de notre ancien collègue Frehner est formulée ainsi: "La loi fédérale sur l'assurance-maladie est modifiée de manière à ce que les hôpitaux qui ne communiquent pas leurs données aux partenaires tarifaires de manière transparente et dans les délais soient sanctionnés par une réduction de 10 pour cent au maximum du tarif de référence."
Herr Frehner hatte das verlangt, weil in der Verordnung keine Mittel zur Durchsetzung der damit einhergehenden Verpflichtung zur fristgerechten und transparenten Datenlieferung seien. Es gibt auch keine Strafbestimmungen im KVG, die es erlauben, Spitäler unter Androhung einer Sanktion in die Pflicht zu nehmen. Sie haben das vorhin auch schon gehört.
Die Kommission hatte aufgrund dringlicher anderer Geschäfte die Arbeiten zurückgestellt. Zudem wartete sie die Änderungen der Verordnung über die Krankenversicherung und der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung ab. Dazu gab es auch eine Vernehmlassung. Die Kommission wurde vor und nach der Vernehmlassung zu diesem Geschäft konsultiert und auch informiert. Die Kommission selber führte 2019 auch ein Hearing mit den Tarifpartnern durch.
Die Inhalte dieser Verordnungsänderungen, die jetzt im Tun sind, betreffen in erster Linie die Berechnung der Fallnormkosten, die vereinheitlicht wird, und die Sicherstellung des Zugangs zu den Daten für alle Akteure und die Sicherstellung der operativen Unabhängigkeit. Ein weiterer Inhalt ist die Korrektur der Fallnormkosten für das Benchmarking. Die Korrektur erfolgt mittels verschiedener Faktoren, welche in der Tarifstruktur nicht oder nicht genügend abgebildet sind. Dadurch wird die Vergleichbarkeit klar erhöht.
Ein Effizienzmassstab wird einheitlich festgelegt. Effizienzgewinne werden zukünftig in der Tarifierung berücksichtigt. Es gibt auch spitalindividuelle Tarifierungen. Zu- und Abschläge zu den Tarifen können von den Leistungserbringern geltend gemacht werden.
Somit sind in dieser Verordnungsänderung fast alle Empfehlungen unserer Kommission, die wir am 19. Januar 2021 gemacht hatten, eigentlich auch umgesetzt. Wir empfahlen, die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung vor allem kohärent mit den geltenden Gesetzen zu machen. Wir wollten Gleiches mit Gleichem verglichen haben. Wir wollten auch die Versorgungssicherheit nicht gefährden. Wir vertraten den Grundsatz, dass die Ermittlung des Benchmarks Sache der Tarifpartner sei. Weiter empfahlen wir, die Rollenteilung zwischen Bund und Kantonen zu respektieren und den Benchmark anhand von ökonometrischen Modellen zu ermitteln. Nur eine Empfehlung - eine eigene Benchmark-Gruppe für Universitätsspitäler - ist nicht umgesetzt worden, weil das als nicht sinnvoll angeschaut wurde.
Von daher ist eigentlich vieles umgesetzt worden, was auch in der Kommission diskutiert wurde und als Eckwert für eine mögliche Umsetzung dieser parlamentarischen Initiative ins Auge gefasst wurde. Die Sanktionierung wurde zwar nicht umgesetzt, aber die Kommission hat das in ihrer grossen Mehrheit als nicht sachgerecht angeschaut und darum eben entschieden, die parlamentarische Initiative als erfüllt zu betrachten und sie in dem Sinne eben auch abzuschreiben. Ich möchte Sie bitten, die Abschreibung gutzuheissen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 13 zu 9 Stimmen, die parlamentarische Initiative abzuschreiben, weil sie erfüllt worden ist.
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Eine Minderheit Glarner beantragt, die parlamentarische Initiative nicht abzuschreiben.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 100 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 67 Stimmen
(0 Enthaltungen)