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Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Eintretensdebatte haben wir bereits in der Herbstsession 2022 geführt. Sie haben damals beschlossen, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen. Wir führen nun die Detailberatung durch. Sie ist in zwei Blöcke aufgeteilt. Eine entsprechende Übersicht wurde Ihnen ausgeteilt.
Block 1 - Bloc 1
Gössi Petra · Mit-F · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Ich spreche heute für die Minderheiten Schneeberger, deren Anträge die Besteuerung von selbstgenutzten Zweitwohnungen und einen Kompromissvorschlag zu den abzugsfähigen Unterhaltskosten betreffen.
Zuerst aber zur Besteuerung von selbstgenutzten Zweitliegenschaften: Die Minderheit Schneeberger will, dass die Lösung des Ständerates übernommen wird und selbstgenutzte Zweitliegenschaften auch weiterhin zum Eigenmietwert besteuert werden. Nachdem die Systemänderung bei der Wohneigentumsbesteuerung nun seit Jahren diskutiert wird und sich der vollständige Systemwechsel in der bisherigen Parlamentsdebatte nicht durchsetzen konnte, hat die FDP-Liberale Fraktion beschlossen, vom reinen Systemwechsel abzuweichen. Wir nehmen damit das Anliegen der Bergkantone auf und wollen selbstgenutzte Zweitliegenschaften auch weiterhin der Eigenmietwertbesteuerung unterstellen. Unser Ziel ist es, eine mehrheitsfähige Vorlage zu verabschieden und auch die Kantone hinter die Vorlage zu bringen. Das war einer der Hauptgründe für die Rückweisung im letzten Herbst, als wir uns noch klar gegen die Rückweisung und für einen vollständigen Systemwechsel ausgesprochen haben. Deshalb wollen wir nun dem Ständerat entgegenkommen und haben dieses Anliegen der Kantone aufgenommen.
Der Minderheitsantrag Schneeberger zu Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 205h DBG schlägt ebenfalls eine Brücke, um eine mehrheitsfähige Vorlage zu zimmern. Gemäss dem Antrag der Mehrheit sind nur noch die denkmalpflegerischen Aufwendungen abzugsfähig. Dafür gibt es eine Verfassungsgrundlage, denn solche Mehrkosten werden grösstenteils nicht über Beiträge abgegolten. Nun verlangt die Minderheit Schneeberger zusätzliche Abzugsmöglichkeiten im Energie- und Umweltschutzbereich. Damit würde bei den abzugsfähigen Aufwendungen im Vergleich zur ständerätlichen Lösung eine neue abzugsfähige Kategorie eingeführt.
Ziel der Minderheit ist es, einen zentralen Punkt der Energiestrategie aufzunehmen und eine Verpflichtung daraus umzusetzen. Es soll ein Anreiz geschaffen werden, damit in Massnahmen investiert wird, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen. Bei solchen Aufwendungen handelt es sich in der Regel um hohe Investitionskosten, weshalb die Minderheit Schneeberger diese wichtige Komponente der Energiestrategie aufnehmen und fördern will. Gegenstand des Minderheitsantrages ist aber auch, dass die Abzüge entfallen, sobald die Ziele bei der Treibhausgasbilanz erreicht werden; das wird eben in Artikel 205h DBG geregelt. Diese Lösung lehnt sich an die Lösung der Kantone an. Bitte vergessen Sie zudem nicht, dass in der aktuellen Vorlage der bisher mögliche pauschale Liegenschaftsabzug vom Eigenmietwert gestrichen wird. Das war ein Abzug, von dem alle Wohneigentümer profitieren konnten, unabhängig davon, wie hoch die Unterhaltskosten tatsächlich waren. Das bedeutet neu, dass sämtliche Aufwände, die geltend gemacht werden, zukünftig mit Rechnungen belegt werden müssen. Diese Minderheit will schliesslich auch den KMU entgegenkommen, die diese Arbeiten werden ausführen können.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Minderheiten Schneeberger.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
In der Vorlage sind mehrere Ausnahmen vom Systemwechsel vorgesehen, eine davon haben wir gerade vorhin gehört. Hier geht es um den sogenannten Ersterwerberabzug: Ab dem ersten Jahr sollen bis zu 10 000 Franken Schuldzinsen abgezogen werden können, in den nachfolgenden Steuerjahren reduziert sich der maximal abziehbare Betrag um jeweils 10 Prozent. Die Idee dahinter ist die Förderung des selbstbewohnten Eigentums nach Artikel 108 unserer Bundesverfassung.
Ich persönlich bin dezidiert der Meinung, dass die Immobilien denjenigen gehören sollten, die sie nutzen und davon abhängig sind. Deshalb bin ich eine grosse Befürworterin des selbstbewohnten Eigentums, sei es in Form von Einzeleigentum oder in Form von genossenschaftlichem Wohneigentum. Es ist kein Zufall, dass die beiden Wohneigentumsformen im gleichen Satz der Bundesverfassung stehen und deren Förderung mit einem "sowie" verknüpft ist.
Was gut gemeint ist, ist aber nicht immer gut. Erstens ist der Ersterwerberabzug eine Steuersubvention nach dem Giesskannenprinzip: Auch jene Personen erhalten sie, die dies mitnichten nötig haben. Zweitens hilft sie denen nicht, die sie allenfalls nötig hätten. Denn, und da sind sich alle Ökonomen einig, jegliche Steuersubvention im Immobilienbereich wird in den Verkaufspreis sogenannt eingepreist. Der Grund ist ganz einfach: Es zählt die Tragbarkeit gemessen am Jahresnettoeinkommen im Verhältnis zu den realen Kosten, also den Hypothekarkosten, den Unterhaltskosten und den Steuerkosten. Wenn nun also die Steuerkosten durch den Ersterwerberabzug sinken, erhöht sich im gleichen Mass die Tragbarkeit und damit der Preis, den man für eine Immobilie gemäss dem individuellen Kriterium der Tragbarkeit bezahlen kann.
Es ist der gleiche Mechanismus wie bei den Zinsen: Tiefe Zinsen werden in die Immobilienpreise eingepreist und treiben die Immobilienpreise in die Höhe - Steuervergünstigungen wirken genau gleich. Das nennt man ein Nullsummenspiel für die Ersterwerber und ein Verlustspiel für den Fiskus, dies ohne irgendeinen Nutzen, der dem gegenüberstehen würde.
In dem Sinne bitte ich Sie, diesen Unfug hier zu streichen. Vielmehr sollten wir uns zur wahren Förderung des selbstbewohnten Eigentums gemeinsam überlegen, wie wir die Immobilienpreise dämpfen könnten, statt treibende Massnahmen zu ergreifen. Über Jahrzehnte war es hier in diesem Land so, dass sich 40 Prozent der Mietenden hätten Wohneigentum leisten können, wenn sie es gewollt hätten. Heutzutage, seit 17 Jahren, können sich konstant 10 Prozent der Mietenden überhaupt noch Wohneigentum leisten. Das ist verfassungswidrig, das ist inakzeptabel. Da müssen wir gemeinsam irgendetwas tun, anstatt unnötige Giesskannensubventionen zu machen, die eins zu eins eingepreist werden und mit denen nicht das Ziel erreicht wird, für das sie eigentlich gedacht sind.
Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Abschaffung des Eigenmietwertes ist längst überfällig. Wir müssen aber den Mieterinnen und Mietern auch etwas geben, und deshalb stelle ich diesen Minderheitsantrag. Es ist ein sehr ausgewogener Minderheitsantrag, denn der Abzug beläuft sich auf 30 Prozent des effektiven Mietzinses, maximal aber auf 10 000 Franken. Dies heisst, wir entlasten hier den unteren Mittelstand, der am meisten mit den steigenden Mietzinsen zu kämpfen hat.
Sie wissen, dass der Referenzzinssatz in der nächsten Zukunft noch weiter steigen wird. Gerade die unteren und mittleren Einkommen werden am meisten damit zu kämpfen haben. Deshalb müssen wir, wenn wir den Hauseigentümern eine Abzugsmöglichkeit geben, wonach diese den Eigenmietwert nicht mehr versteuern müssen, auch den Mietern eine Abzugsmöglichkeit geben. Es gibt bereits Kantone, in denen dieses System so funktioniert, und sie haben sehr gute Erfahrungen gemacht, zum Beispiel der Kanton Zug. Auf nationaler Ebene wäre das zwingend auch nötig. Wir können nicht nur die Eigentümer entlasten, sondern müssen das auch bei den Mietern tun.
Ich bitte Sie deshalb, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Birrer-Heimo Prisca · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Kollege Hess, es geht hier um den Abzug im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer. 50 Prozent der Familien bezahlen keine direkte Bundessteuer, weil sie unter diesem Level sind. Der untere Mittelstand wird also gar nicht profitieren. Wieso behaupten Sie hier etwas Gegenteiliges?
Hess Erich · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Wenn der Bund diesen Abzug ermöglicht, gehe ich davon aus, dass viele Kantone nachziehen würden. Damit würden der untere Mittelstand und der Mittelstand entlastet.
Müller Leo · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Erlauben Sie mir die Vorbemerkung: Die nochmalige Rückweisung dieser Vorlage an die Kommission, nachdem die Kommission sie ein erstes Mal beraten hatte, hat sich gelohnt. Wir haben jetzt eine Vorlage, die mehrheitsfähig sein dürfte.
Ich nehme nun im Namen der Mitte-Fraktion zu den vier Minderheitsanträgen im Block 1 wie folgt Stellung: Die Mitte-Fraktion befürwortet den vollständigen Systemwechsel, d. h., dass die selbstbewohnten Erstwohnungen und die selbstgenutzten Zweitwohnungen dem Systemwechsel unterstellt werden. Es gibt mehrere Gründe, weshalb mit dieser Konsequenz ans Werk gegangen werden soll. Würde der Eigenmietwert nämlich nur bei den Erstwohnungen abgeschafft, bei den selbstgenutzten Zweitwohnungen aber nicht, würde sich die Frage der Verfassungsmässigkeit stellen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme festgestellt, dass eine Aufspaltung dieses Systemwechsels verfassungswidrig wäre. Deshalb ist konsequent vorzugehen. Zudem ist festzuhalten, dass die Steuerausfälle bei den Zweitwohnungen nur etwa 6 Prozent der gesamten Steuerausfälle erzeugen werden, d. h. also, 94 Prozent der Steuerausfälle fallen bei den Erstwohnungen an. Ein weiterer Grund: Beim konsequenten Systemwechsel ist die Missbrauchsgefahr gebannt. Andernfalls würde die Möglichkeit bestehen, dass Hypothekarkredite von den Erstwohnungen auf die Zweitwohnungen verlegt würden und dort die Schuldzinsen abgezogen werden könnten. Wenn der Systemwechsel konsequent gemacht wird, ist dieses Missbrauchspotenzial gebannt. In diesem Sinne bitte ich Sie, bei Artikel 21 DBG der Mehrheit zu folgen.
Ich bitte Sie, bei Artikel 21 DBG ebenfalls der Mehrheit zu folgen; hier geht es um den konsequenten Systemwechsel. Es gibt heute einen Eigenmietwert, der besteuert wird, und es gibt Abzüge, die vorgenommen werden können. Wenn wir den Eigenmietwert abschaffen, sind auch die Abzüge abzuschaffen, und das mit derselben Konsequenz. Es können jetzt nur noch die denkmalpflegerischen Arbeiten abgezogen werden. Würde man der Minderheit Schneeberger folgen, würde die Mehrheitsfähigkeit dieser Vorlage in Richtung Abgrund befördert. Wer die Minderheit Schneeberger unterstützt, gefährdet diese Vorlage hochgradig. Deshalb ist auch hier der Mehrheit zu folgen.
Bei den Artikeln 33 ff. DBG, die auf der Fahne aufgeführt sind, empfiehlt die Mitte-Fraktion unbedingt, der Mehrheit zu folgen. Der Ersterwerberabzug ist zuzulassen. Es ist ein verfassungsmässiger Auftrag, auch Wohneigentumsförderung zu betreiben, und dazu ist der Ersterwerberabzug ein ideales Instrument. Es hilft, dass junge Familien und Personen ins Wohneigentum einsteigen können, und deshalb ist dieser Abzug so wichtig.
Dann komme ich noch zum vierten Minderheitsantrag, dem Antrag der Minderheit Hess Erich: Dieser Mietzinsabzug ist nicht zuzulassen. Wir wollen den Systemwechsel jetzt konsequent vollziehen, daher braucht es diesen Mietzinsabzug nicht. Dieser wäre im Rahmen des ganzen Gefüges nicht systemtreu. Deshalb ist auch hier der Mehrheit zu folgen.
Wenn Sie hier überall der Mehrheit folgen, dann verabschieden Sie eine gute Vorlage, die auch in einer Volksabstimmung mehrheitsfähig sein könnte. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Es ist und bleibt ein anspruchsvolles Geschäft; es stehen die unterschiedlichsten Absichten dahinter, und die Quadratur des Kreises bleibt bestehen. Wir möchten aber die Arbeit der Subkommission verdanken. Es ist ihr doch immerhin eine konsistente Vorlage gelungen. Es wäre heute im Rat möglich, einen vollständigen Systemwechsel zu beschliessen, welcher auch Zweitwohnungen umfasst, auf Steuerabzüge verzichtet und ab einem durchschnittlichen Zinsniveau der laufenden Hypotheken von 3,2 Prozent haushaltneutral wäre. Wir Grünliberalen würden einen solchen Systemwechsel begrüssen, nicht um prioritär die Eigenmietwertbesteuerung, den Eigenmietwert abzuschaffen, sondern um Verschuldungsanreize zu reduzieren, die volkswirtschaftliche Stabilität zu erhöhen und die ökologischen Fehlanreize im Unterhaltskonsum zu reduzieren; das ist unser Antrieb für diese Vorlage.
Die Verschuldungsanreize entstehen durch die Abzugsfähigkeit der Hypothekarschuldzinsen. Es ist nicht im Interesse der volkswirtschaftlichen Stabilität, dass sich Privathaushalte übermässig verschulden. Wir sollten hier nicht auch noch Anreize dazu schaffen. Aus Nachhaltigkeitsüberlegungen macht ein Unterhaltskostenabzug, der Anreize setzt, über Gebühr zu sanieren und graue Energie zu verbrauchen, auch nicht Sinn. Er schafft zudem Wettbewerbsverzerrungen. Für diese Ziele wäre ein Systemwechsel sinnvoll. Er hat einen Preis: Es ist eine Generationenfrage, eine Verteilungsfrage. Unsere Fraktion hat sich in der Herbstsession dahin gehend geäussert, dass sie bereit wäre, das in die Waagschale zu werfen. Wir haben uns zu einem umfassenden, also auch Zweitliegenschaften betreffenden, und vollständigen Verzicht - das heisst, alle Steuerabzüge fallen weg, auch die Steuerabzüge für Energiespar- und Umweltmassnahmen - bereit erklärt, weil sonst keine haushaltneutrale, mehrheitsfähige Vorlage entstehen kann.
Zu den Minderheiten in Block 1: Wir bitten Sie, den vollständigen Systemwechsel zu wagen und wennschon, dennschon auch die Zweitliegenschaften einzubeziehen. Es ist zu bürokratisch für die Steuerbehörde, zwei Systeme parallel laufen zu lassen. Bitte unterstützen Sie bei Artikel 21 die Mehrheit und lehnen Sie den Minderheitsantrag Schneeberger ab.
Bei Artikel 32 Absatz 2 sind wir bereit für einen Systemwechsel und somit bereit, auf die Abzüge für Energiesparmassnahmen zu verzichten. Wir tun das nicht mit Begeisterung, sondern aufgrund der Verantwortung, eine Vorlage zu präsentieren, welche keine hohen Mindereinnahmen aufweist. Diese heutigen Abzüge haben ein Preisschild, es sind rund 900 Millionen Franken pro Jahr, das ist viel Geld. Sie haben zudem hohe Mitnahmeeffekte; es sind zu einem grossen Teil Steueroptimierungen. Dennoch lösen sie zu einem Drittel, rund 30 Prozent, Sanierungen und Sparmassnahmen zugunsten des Klimas aus, was wir eigentlich begrüssen. Es ist aber effizienter, Fördermassnahmen zu sprechen, als dies über Steuerabzüge zu machen, denn diese kommen immer überproportional hohen Einkommen zugute. Also wir tun das hier ungern, aber im Sinne der Mehrheitsfähigkeit der Vorlage werden wir den Antrag der Mehrheit unterstützen.
In Artikel 33a geht es um den Ersterwerberabzug. Wir bitten Sie, auf diesen Abzug zu verzichten. Er hat ein Preisschild. Mit diesem Abzug kostet die Vorlage - StHG und DBG zusammen - rund 500 Millionen Franken mehr. Wir überladen so einfach die Vorlage.
Bei Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe d DBG beantragen wir Ihnen, beim Mietzinsabzug die Mehrheit zu unterstützen. Das klingt sympathisch. Aber wer profitiert hier? Es ist ja das Wesen von Steuerabzügen, dass hohe Einkommen überproportional profitieren, mittlere und tiefe Einkommen hingegen wenig bis gar nicht. Das gilt insbesondere bei der Bundessteuer. Es ist letztlich eine intransparente, progressive Subvention, eine Steuerreduktion für gut situierte Personen, und darauf sollten wir verzichten. Wenn der Antragstellende Erich Hess tatsächlich ernst meinen würde, was er vorhin am Mikrofon gesagt hat - dass er davon ausgeht, dass dann die Kantone nachziehen -, dann hätte er das auch ins StHG und nicht nur ins DBG schreiben können.
Ich bitte Sie, im Block 1 der Mehrheit zu folgen und bei Artikel 33a im Sinne einer finanzpolitisch verantwortbaren Vorlage die Minderheit Badran Jacqueline zu unterstützen.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Geschätzte Kollegin Bertschy, wir sind ja in diesen Fragen ähnlicher Meinung. Ich habe eine kleine Divergenz. Für Sie ist die Verschuldung das grosse Problem, und das Ziel ist, die Verschuldung zu verkleinern. Ich gebe Ihnen recht: 150 Prozent des BIP ist wirklich etwas "scary". Nun ist es aber so, dass alle Ökonomen sagen, diese Steuervergünstigungen werden eingepreist, das heisst, die Immobilien werden teurer. Dann würde ja die Nettoverschuldung mitnichten (Zwischenruf der Vizepräsidentin: Frau Badran, die Frage!) sinken. Sind Sie einverstanden?
Bertschy Kathrin · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion
Es ist tatsächlich so: Wenn unsere Fraktion die Güterabwägung macht und das heutige System sowie einen Systemwechsel in die Waagschale wirft, dann sehen wir bei Letzterem Vor- und Nachteile. Wir sehen als Nachteil eher die Verteilungsgerechtigkeit, die Generationenfrage: Es sind die Älteren, die abbezahlt haben, die profitieren würden, und es sind die Jüngeren, die diesen Vorteil nicht mehr hätten. Wir finden aber: Es ist aus Gründen der volkswirtschaftlichen Stabilität zu wagen, dass wir eben nicht Anreize schaffen, um sich über diesen Steuerabzug zu verschulden. Es ist letztendlich eine Subventionierung der Banken, die wir hier abschaffen könnten.
Feller Olivier · Mit-M · Nationalrat · Waadt · FDP-Liberale Fraktion
Le but du groupe libéral-radical est de contribuer à un projet de révision de l'imposition de la valeur locative susceptible de rallier une majorité parlementaire et une majorité populaire. Nous souhaitons éviter, dans toute la mesure du possible, de multiplier les oppositions sectorielles potentielles.
Quatre questions se posent en l'état. La première concerne le champ d'application du changement de système. Est-ce que le changement de système doit concerner exclusivement les résidences principales ou est-ce qu'il doit également concerner les résidences secondaires? Sous l'angle de la pureté fiscale, il serait vraisemblablement opportun d'appliquer le changement à l'ensemble des logements: aux logements principaux comme aux logements secondaires. Mais sur le plan pratique - et le groupe libéral-radical est mu par le pragmatisme -, nous estimons qu'il faut, afin d'éviter l'opposition notamment des régions touristiques, se concentrer sur un changement de système applicable au logement principal. Le logement principal est un bien particulier pour l'individu, pour les ménages, et le prélèvement d'un impôt sur la valeur locative est particulièrement problématique, préoccupant et injuste pour les propriétaires d'un logement principal. C'est donc dans ce cadre-là qu'il convient d'agir et c'est pourquoi le groupe libéral-radical soutiendra la minorité Schneeberger, qui souhaite limiter la réforme au logement principal.
La deuxième question qui se pose concerne la déduction des frais de rénovation énergétique: est-ce que, au niveau fédéral, il faut maintenir la déduction des frais de rénovation énergétique ou est-ce qu'il faut renoncer à la déduction des frais de rénovation énergétique? Le groupe libéral-radical soutiendra la minorité Schneeberger en la matière. Je rappelle qu'en 2017 le peuple a accepté la stratégie énergétique 2050 et, dans ce cadre-là, le Parlement avait musclé la possibilité pour les propriétaires de déduire les frais de rénovation énergétique. Nous devons trouver des remèdes au dérèglement climatique. Nous savons que le peuple suisse n'est guère friand de taxes, de contraintes et d'interdictions; il ne reste donc que deux méthodes: il y a les subventions - nous allons voter sur la question des subventions dimanche prochain dans le cadre de la loi climat -, et il y a les facilités fiscales. Il est donc indispensable de maintenir la déduction des frais de rénovation énergétique.
La troisième question qui se pose, c'est celle de savoir s'il faut inciter à l'acquisition du premier logement. Je rappelle que dans la Constitution fédérale il y a une norme qui prévoit l'encouragement de l'accession à la propriété du logement. Au fond, cette disposition constitutionnelle n'est guère mise en oeuvre par la législation actuelle; le seul moyen qui existe, en tout cas dans le projet tel que nous le concevons, c'est le coup de pouce donné aux ménages qui pour la première fois acquièrent un logement. Donc, vu la teneur de la Constitution fédérale, nous estimons que ce coup de pouce est nécessaire et nous soutiendrons la majorité de la commission.
Ensuite, dernier point, faut-il introduire une déduction générale des loyers avec un plafond à 10 000 francs? Nous rappelons, au niveau du groupe libéral-radical, qu'il s'agit ici d'un dossier qui concerne l'imposition du logement en propriété. Là, on introduit, au fond, une question tout à fait différente, c'est la déduction des loyers qui n'a rien à voir avec l'imposition du logement en propriété. Donc, en quelque sorte, la proposition qui vise à déduire les loyers est hors sujet. C'est pourquoi nous soutiendrons la majorité. Nous estimons qu'il n'a y pas lieu d'introduire une déduction des loyers.
Voilà l'appréciation du groupe libéral-radical.
Comme vous le savez, sur le plan professionnel, je suis directeur de la Chambre vaudoise immobilière et secrétaire général de la Fédération romande immobilière - ce sont mes liens d'intérêts -, mais il va de soi qu'en l'occurrence j'ai défendu les positions du groupe libéral-radical telles qu'elles ont été établies hier lors de la séance du groupe.
Ryser Franziska · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion
Das heutige System der Wohneigentumsbesteuerung wird immer wieder infrage gestellt. In der Tat: Die Anreize zur Verschuldung, die teils intransparente und unterschiedliche Festsetzung des Eigenmietwerts und die Ungleichheit gegenüber Mietenden, indem der Eigenmietwert auf 60 Prozent der Marktmiete reduziert wird, führen dazu, dass für das heutige System wenig Support besteht. Auch die grüne Fraktion steht einem Systemwechsel offen gegenüber, solange es ein vollständiger Systemwechsel ist, der haushaltneutral umgesetzt wird - so, wie es im Rückweisungsantrag aus diesen Reihen auch gefordert wurde. Das ist aus einem guten Grund geschehen: Nur ein vollständiger Systemwechsel für Erst- und Zweitwohnungen führt zu den gewünschten administrativen Entlastungen bei den Kantonen und zu einem fairen und bezahlbaren Systemwechsel. Wir werden deshalb alle Minderheitsanträge in diesem Block ablehnen, die einen reinen Systemwechsel abschwächen und verteuern wollen.
Der Ständerat hat, um den Support der Bergkantone zu gewinnen, eine Ausnahme für Zweitwohnungen eingeführt. Die Minderheit Schneeberger will diese Ausnahme aufnehmen. Doch damit schwindet der zugegebenermassen sowieso verhaltene Support aller anderen Kantone. Denn jeder Kanton hat Zweitwohnungen, einige mehr, andere weniger. Doch mit der Annahme des Minderheitsantrags Schneeberger müssten alle Kantone zwei Systeme aufrechterhalten: die aufwendige Erhebung des Eigenmietwerts und die Besteuerung ohne Eigenmietwert. Das ist ein administrativer Overkill. Wenn sie Bürokratie abbauen will, dann sollte sich gerade die FDP-Liberale Fraktion hier der klaren Linie der Kommissionsmehrheit anschliessen.
Wenn wir einen Systemwechsel angehen, dann einen reinen Systemwechsel: kein Eigenmietwert, keine Abzüge. Alles andere ist eine Fünfer-und-Weggli-Politik. Nur mit einem reinen Systemwechsel haben wir die Kosten so weit im Griff, dass eine haushaltneutrale Umsetzung realistisch wird. Das gilt insbesondere auch für den Einzelantrag Aeschi Thomas, den wir dann im nächsten Block behandeln werden.
Aber auch der Antrag der Minderheit Schneeberger bei Artikel 32 gefährdet die Vorlage. Denn die Energiespar- und Umweltschutzabzüge alleine würden Mindereinnahmen von 800 Millionen Franken jährlich verursachen. Das sind 800 Millionen für Abzüge, die gemäss einem Bericht von 2009 als wenig effizientes und wenig effektives Instrument zur Förderung der Sanierungsrate gelten. Steuerabzüge für Energiesparmassnahmen sind zu 70 bis 80 Prozent Mitnahmeeffekte, ganz zu schweigen von der unerwünschten Verteilungswirkung aufgrund des progressiven Steuersystems. Dieses Geld ist mit direkten Subventionen sehr viel besser investiert, beispielsweise mit dem Heizungsersatzprogramm, das diesen Sonntag mit dem Klimaschutzgesetz hoffentlich angenommen wird.
Wenn diese Vorlage eine Chance haben soll, dann muss es eine austarierte Vorlage sein. Dafür müssen wir alle, zugunsten eines tragbaren Kompromisses, einen Schritt machen und auf Abzüge verzichten, auch wenn sie uns vielleicht sympathisch erscheinen mögen. Sonst laufen die Kosten aus dem Ruder. Dies gilt insbesondere für den Mietzinsabzug, den die Minderheit Hess Erich beantragt, und für den Ersterwerberabzug. Dieser ist zwar ein erfreuliches symbolisches Zeichen gegenüber der jüngeren Generation, die bei einem solchen Systemwechsel tendenziell teurer fährt, doch die Kosten des zusätzlichen Abzugs sind mit einer halben Milliarde Franken hoch und die Wirkung fragwürdig. Deshalb unterstützt die Mehrheit der grünen Fraktion den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline.
Dandrès Christian · Mit-M · Nationalrat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
J'annonce tout d'abord mes liens d'intérêts: je suis membre du comité de l'Asloca Suisse et salarié de l'Asloca Genève.
Les locataires, dans notre pays, sont discriminés, et la majorité, avec ce projet, veut encore aggraver la situation. Depuis dix ans, nous avons assisté à une baisse continue du taux d'intérêt hypothécaire qui a profité aux propriétaires, alors que durant la même période les loyers ont augmenté massivement. A cause des loyers abusifs, il est devenu aujourd'hui moins coûteux d'être propriétaire que d'être locataire. C'est un comble, alors que l'accession à la propriété est réservée à une minorité. Il faut en effet beaucoup d'argent pour constituer les fonds propres et donc plus vous êtes riche, moins vous payerez pour vous loger.
L'imposition de la valeur locative corrige un peu cette inégalité. Ce principe est correct, car ne pas avoir de loyer à payer est assimilé à un rendement du patrimoine immobilier. Toutefois, le système actuel est insuffisant parce que la valeur locative est inférieure au niveau actuel des loyers: le plancher est à 60 pour cent du loyer pour un logement similaire.
La majorité de ce Parlement refuse de faire quoi que ce soit pour les 2,4 millions de locataires que compte la Suisse, mais elle veut donner une part "Extrawurst" aux propriétaires avec ce projet. Pour justifier ce cadeau fiscal, M. Feller l'a dit, on invoque l'accession à la propriété. Cela correspond à 1 milliard de francs par année. Evidemment, cet argument ne tient pas. La suppression de la valeur locative ne sert absolument à rien pour celui ou celle qui veut acheter un logement. L'avantage ne bénéficie en effet qu'à celles et ceux qui sont déjà propriétaires.
Nous avons des solutions pour soutenir l'accession à la propriété. Principalement, il faut limiter la spéculation. Quelques solutions ont été éprouvées dans les cantons. C'est le cas du canton de Genève - vous me permettrez de le citer -, dont la solution avait été soutenue par feu le Parti radical-démocratique qui avait mis en place, avec le soutien du Parti socialiste, un contrôle du prix de vente pour les logements neufs. Ce système existe toujours, et il existe un différentiel de 3000 à 4000 francs par mètre carré en moins lorsque le contrôle existe.
Il faut aussi avoir une chance de trouver une occasion d'acheter, parce que l'attribution des logements en propriété par étages (PPE) n'est guère moins arbitraire que ce que l'on connaît pour l'accès à la location. Là encore, des solutions existent. Permettez-moi encore de citer mon canton, où les PPE aux prix contrôlés sont réservées aux primo-accédants. C'est encore une proposition du Parti radical-démocratique qui a été combattue par le Parti libéral, mais soutenue par le Parti socialiste à la suite d'une initiative populaire qui a dû être lancée et qui a amené le Grand Conseil à soutenir cette proposition. Il s'agissait d'une loi portée par M. Longchamp.
J'aimerais relever que, pour le primo-accédant, le système actuel est meilleur que ce qui est proposé ici, parce que les primo-accédants sont généralement les personnes les plus endettées et que les déductions sont plus largement admises aujourd'hui.
Le groupe socialiste donne la priorité à la construction de logements locatifs, qui répondent aux besoins de la majorité de la population, mais il ne souhaite pas pour autant laisser le champ libre à la spéculation dans les secteurs où l'on construit de la PPE.
Evidemment, la meilleure solution, et la plus simple pour faciliter l'accession à la propriété, c'est de ne pas obliger la majorité de la population à payer des loyers abusifs. Les 10 milliards de francs que les locataires paient aujourd'hui en trop chaque année permettraient à beaucoup de constituer des fonds propres pour acheter un logement.
Mesdames et Messieurs, ce projet est évidemment inacceptable. La droite a fait du syndicalisme en supprimant la valeur locative tout en maintenant la déductibilité des intérêts passifs. Si la valeur de l'utilisation du bien immobilier n'est pas prise en compte fiscalement, il n'y a absolument aucune raison de le faire pour les intérêts passifs. On ne peut pas avoir le lard et le cochon.
Quelques mots maintenant sur les minorités. Le groupe socialiste vous invite à refuser toutes les propositions de minorité à l'exception de celle de la minorité Badran Jacqueline.
La première minorité Schneeberger se borne à vouloir maintenir la valeur locative pour les seules résidences secondaires, tandis que la deuxième élargit encore l'ampleur des déductions possibles en incluant les travaux de restauration historique imposés par la loi ainsi que les travaux d'assainissement énergétique et de protection de l'environnement.
Le groupe socialiste préfère les solutions qui sont celles portées notamment par la loi sur le climat et l'innovation, et on espère qu'elle sera acceptée dimanche prochain.
La minorité Badran Jacqueline vise à rétablir un semblant de cohérence au système en supprimant la part supplémentaire de déductions. Il faut rappeler que le système actuel est meilleur pour les primo-accédants que ce qui est proposé.
Quant à la minorité Hess Erich, elle propose de déduire du revenu imposable à l'impôt fédéral direct (IFD) un pourcentage plafonné du loyer. C'est un avantage qui créerait une discrimination entre locataires, soit entre les locataires qui ont des moyens et qui paient des loyers élevés et qui paient aussi l'IFD et les autres locataires, parce que cette proposition, cela a été relevé par Mme Badran, est réservée aux personnes assujetties à l'IFD; cette proposition n'a pas été introduite dans la loi d'harmonisation des impôts pour les cantons. On ne veut pas créer une nouvelle discrimination, qui serait introduite par ce système.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich möchte vor allem über die Minderheiten Schneeberger und Hess Erich sprechen.
Wenn Sie den Antrag der Minderheit Schneeberger auf Seite 8 der Fahne anschauen, dann sehen Sie in der linken Spalte das geltende Recht, und Sie sehen: Nach heutigem Recht können bei Liegenschaften im Privatvermögen die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung und auch Kosten oder Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, abgezogen werden. Frau Schneeberger beantragt Ihnen nun, darauf zu verzichten, dass die Unterhaltskosten und die Kosten der Instandstellung abgezogen werden können. Aber der Antrag lautet, dass bestimmte Investitionen, die durch das EFD definiert werden, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, weiterhin abgezogen werden können.
Jetzt kommt Frau Ryser von den Grünen und sagt hier am Rednerpult: Wir haben ja dann das Klimagesetz, und mit dem Klimagesetz haben wir Subventionen, statt eben auf Steuerabzüge zu setzen. Das ist natürlich ein ökonomischer Blödsinn, weil eine Subvention viel, viel teurer ist. Sie können damit energiepolitisch viel weniger bewirken als mit einem Steuerabzug. - Ja, Frau Badran, bitte schreien Sie nicht dazwischen und beruhigen Sie sich. Es ist nicht anständig, wenn Sie hier vom Platz aus Zwischenrufe abgeben. Sie können den Saal ja verlassen, wenn Sie sich ärgern. Aber solche Zwischenrufe sind nicht anständig, Frau Badran. Danke, dass Sie nicht mehr stören.
Das ist ökonomisch einfach nicht sinnvoll. Deshalb möchte ich Ihnen beantragen, dass wir an diesem Steuerabzug festhalten und Sie weiterhin eben Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen, zum Abzug zulassen. Das ist der erste Minderheitsantrag.
Beim zweiten Minderheitsantrag - hier ist die SVP-Fraktion alleine, Kollege Erich Hess hat ihn eingereicht - beantragen wir Ihnen, einen Mietzinsabzug "für die am Wohnsitz selbstbewohnte Wohnung der steuerpflichtigen Person im Umfang von 30 Prozent der Wohnungsmiete, jedoch höchstens bis zum Gesamtbetrag von 10 000 Franken", zuzulassen. Herr Hess hat es erwähnt, im Kanton Zug haben wir sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Ich bin überzeugt, Frau Weichelt und Herr Pfister können das entsprechend bestätigen. Es geht hier eben um einen Abzug, den alle Mieterinnen und Mieter, die Steuern bezahlen, machen können. Mit dieser Vorlage würden Sie also nicht nur den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern etwas geben, Sie würden auch die Mieterinnen und Mieter entlasten. Deshalb möchten wir Ihnen beantragen, den Mietzinsabzug, den Antrag der Minderheit Hess Erich auf Seite 19 der Fahne, hier auch entsprechend zu unterstützen.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Sie kennen die Haltung des Bundesrates, der Bundesrat hat ja in einem Bericht ausführlich Stellung genommen. Gestützt auf diese Stellungnahme beantrage ich Ihnen, überall der Mehrheit zu folgen.
Zunächst zur Frage des Systemwechsels: Der Bundesrat geht mit der WAK-N einig, dass ein vollständiger Systemwechsel die richtige Stossrichtung ist. Er hat bereits in seiner Stellungnahme vom 25. August 2021 darauf hingewiesen, dass nur mit dieser Reichweite ein Wegfall des Eigenmietwertes konzeptionell zu überzeugen vermag. Ansonsten werden zwei parallel zu führende Systeme aufrechterhalten, die sich verwaltungsökonomisch als schwerfällig erweisen. Nur mit der vollständigen Abschaffung des Eigenmietwertes würde das Vereinfachungspotenzial ausgeschöpft. Hinzu kommt, dass nur ein vollständiger Systemwechsel eine Gleichbehandlung mit der Eigennutzung anderer ertragsloser Vermögenswerte sicherstellt. Sie wissen, dass auch Professor René Matteotti von der Universität Zürich in einem Kurzgutachten zuhanden der FDK zum Ergebnis gekommen ist, dass die Beibehaltung der Eigenmietwertbesteuerung bei Zweitliegenschaften allenfalls als verfassungswidrig zu qualifizieren sei.
Zu den liegenschaftsbezogenen Aufwendungen: Der Bundesrat beantragt Ihnen ebenfalls, die liegenschaftsbezogenen Aufwendungen mit Ausnahme der denkmalpflegerischen Arbeiten aufzuheben und damit Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen.
Zum Ersterwerberabzug: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. August 2021 keinen Antrag auf Änderung oder Streichung des Abzuges gestellt. Der Bundesrat selbst hatte dieses Förderinstrument anlässlich der Verabschiedung seines indirekten Gegenvorschlages zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" ebenfalls vorgeschlagen. Es diene der Wohneigentumsförderung allgemein und der Selbstvorsorge, und als Förderungsmassnahme müsse und könne der Abzug nicht zwangsläufig dem Gleichbehandlungsgebot umfassend genügen. Die zeitliche und betragsmässige Beschränkung der Massnahme stelle eine akzeptable und vertretbare Lösung dar. Demgegenüber bewirkt die Einführung eines Ersterwerberabzuges hohe Mitnahmeeffekte, denn es werden damit teilweise Personen begünstigt, die auch ohne diese Steuervergünstigung ein Eigenheim erwerben würden. Unter dem Strich erscheint die Einführung dieses Abzugs als vertretbar. Somit beantragt Ihnen der Bundesrat, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Hess Erich abzulehnen.
Schneeberger Daniela · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion
Zu meinen Interessenbindungen: Ich bin Präsidentin des Schweizerischen Treuhänderverbandes, Treuhand Suisse, und Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbandes.
Bei Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b sowie Absatz 2 und bei Artikel 32a geht es nun um den vollständigen Systemwechsel, also inklusive Zweitwohnungen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass man das, wenn der Eigenmietwert ernsthaft abgeschafft werden soll, mit aller Konsequenz tun müsse. Es gilt der Grundsatz, wonach selbstbewohnte Liegenschaften nicht unterschiedlich behandelt werden dürfen. Ein weiteres Argument ist das Risiko der Steueroptimierung. So könnte eine Ausnahme bei Zweitwohnungen dazu führen, dass diese als Erstwohnsitz genutzt werden würden und daraus folgend alle Abzüge geltend gemacht werden könnten. Ausserdem ist die parlamentarische Initiative 22.454, "Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften", die Brücken zu den Tourismus- und Bergkantonen schlagen soll, noch pendent. Die Minderheit Schneeberger möchte hier dem Ständerat Entgegenkommen signalisieren, um zu einer möglichst mehrheitsfähigen Vorlage zu gelangen. Sie beantragt, dem Ständerat zu folgen, sie beantragt also einen Systemwechsel ohne Zweitliegenschaften. Die Kommission bittet Sie mit 21 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.
Bei Artikel 32 Absatz 2 und Artikel 205h DBG möchte die Mehrheit nur noch die denkmalpflegerischen Aufwendungen zum Abzug zulassen, wofür es auch eine Verfassungsgrundlage gibt. Sie folgt damit dem Ständerat. Die Minderheit Schneeberger will zusätzlich zu den denkmalpflegerischen Aufwendungen auch Abzüge für Energie- und Umweltschutzmassnahmen zulassen, und zwar als effektive Kosten. Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.
Beim Ersterwerberabzug, um den es unter anderem bei Artikel 33a geht, möchte die Mehrheit den sogenannten Ersterwerberabzug beibehalten, auch in Erfüllung des geltenden Verfassungsauftrags in Bezug auf die Wohneigentumsförderung. Die Regelung gemäss Ständerat ist restriktiv. Wichtig ist auch, dass der allgemeine Schuldzinsenabzug und der zusätzliche Abzug für Ersterwerberinnen und Ersterwerber im Zusammenhang gesehen werden müssen: Je restriktiver der Erstere, desto mehr lässt sich der Ersterwerberabzug rechtfertigen. Die Minderheit Badran Jacqueline möchte den Ersterwerberabzug streichen. Da jede steuerliche Bevorzugung einfach eingepreist werde, nütze der Abzug dem Ersterwerber gar nichts; das sei also Unfug. Die Kommission bittet Sie mit 18 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen, der Mehrheit zu folgen.
Zu Artikel 35: Hier geht es um den Mietzinsabzug. Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Vorlage ausgewogen ist und somit die Mieter nicht benachteiligt werden. Deshalb brauche es keinen zusätzlichen Mietzinsabzug. Die Minderheit Hess Erich möchte einen Mietzinsabzug einführen. Diverse Kantone kennen einen solchen Abzug bereits. Man solle den Mietern etwas geben, damit die Vorlage mehrheitsfähig sei. Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Mehrheit zu folgen.
Regazzi Fabio · Mit-M · Nationalrat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Dichiaro innanzitutto i miei legami d'interesse e lo faccio anche per anticipare una possibile domanda della collega Marra: sono presidente dell'Unione svizzera delle arti e dei mestieri.
Nous avons à traiter dans ce bloc le changement de système et les déductions.
Les décisions techniques concernant les articles 14 alinéa 3 lettre b, 25 et 32 alinéa 1 LIFD ne sont pas contestées.
Les articles 21 alinéa 1 lettre b et alinéa 2, 32a titre et alinéa 1 phrase d'introduction LIFD, ainsi que les articles 7 alinéa 1 première phrase et 9a LHID portent sur le changement complet de système. Par complet, la majorité entend que la valeur locative est complètement supprimée, y compris pour les résidences secondaires. Le principe est celui de la non-discrimination des logements occupés par leur propriétaire. Nous nous sommes ici inspirés de la doctrine. Il s'agit également de tenir compte du fait que, si des exceptions sont faites pour les résidences secondaires, celles-ci incitent aussi à optimiser les impôts. La résidence primaire et la résidence secondaire seraient ainsi équilibrées afin d'obtenir le maximum de déductions.
La majorité de la commission ne souhaitait pas permettre cela, d'autant plus que le conseil nous a donné le mandat d'élaborer un projet cohérent. La minorité Schneeberger souhaite faire une exception pour les résidences secondaires afin de mettre en oeuvre les souhaits des cantons touristiques et de montagne, et de constituer également une majorité politique autour de ce projet. Par 21 voix contre 4, la commission vous recommande de suivre la majorité et de procéder à un changement de système clair et cohérent.
Les articles 32 alinéa 2 et 205h LIFD traitent des déductions. Ici aussi, la majorité de la commission a effectué une réflexion de principe. Selon elle, les seules déductions possibles devraient être celles qui concernent les dépenses liées à la conservation des monuments historiques. La raison en est qu'il existe une base constitutionnelle explicite pour ce cas.
Ces frais supplémentaires seraient générés parce que les communes en disposent. Ils ne seraient pas compensés par d'autres contributions. Ces déductions seraient donc plus que justifiées.
Une minorité Schneeberger souhaite également autoriser des déductions dans le domaine de l'énergie et de l'environnement. Il s'agit d'investissements coûteux. La minorité pense que les objectifs de la politique suisse en matière de climat, d'environnement et d'énergie sont également très importants. Après tout, le peuple a accepté la stratégie énergétique, et de telles déductions sont inscrites dans cette stratégie. Une déductibilité de ces investissements coûteux constituerait une incitation positive pour atteindre ces objectifs. Mais la majorité de la commission souligne également que d'importantes recettes fiscales ne seraient ainsi pas perçues.
Par 14 voix contre 11, la commission vous recommande de n'accorder les déductions que pour les dépenses liées à la conservation du patrimoine.
En ce qui concerne les articles 33a, 33b, 205g LIFD et les articles 9b, 78h alinéa 1 LHID, il s'agit de la déduction pour l'acquisition du premier logement. La commission s'est demandé, d'une part, si cette déduction n'entraînait pas une inégalité de traitement et, d'autre part, si elle n'était pas déjà intégrée dans le prix du marché, et donc inefficace. La majorité de la commission estime devoir assumer le mandat concernant l'encouragement de la propriété du logement.
En conséquence, la commission a décidé, par 18 voix contre 7, de maintenir cette déduction et de rejeter la proposition défendue par la minorité Badran Jacqueline.
L'article 35 alinéa 1 lettre d LIFD concerne la déduction pour les locataires. Elle provient encore de l'ancien projet rejeté par le conseil. La majorité de la commission est d'avis que ce nouveau projet est équilibré. Les locataires ne sont pas désavantagés. Il ne doit donc pas y avoir de déduction pour corriger cela, comme le demande une minorité Hess Erich.
La commission vous propose, par 17 voix contre 7 et 1 abstention, de ne pas introduire de déduction pour les locataires.
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Bundesgesetz über den Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Loi fédérale relative au changement de système d'imposition de la propriété du logement
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Ziff. I Einleitung, Ziff. 1 Art. 14 Abs. 3 Bst. b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, ch. I introduction, ch. 1 art. 14 al. 3 let. b
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 21 Abs. 1 Bst. b, 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Schneeberger, Feller, Gössi, Walti Beat)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 1 art. 21 al. 1 let. b, 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Schneeberger, Feller, Gössi, Walti Beat)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Ziffer 1 Artikel 32a Titel und Absatz 1 Einleitung, Ziffer 2 Artikel 7 Absatz 1 sowie Ziffer 2 Artikel 9a Absatz 1.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 158 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 31 Stimmen
(3 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ziff. 1 Art. 25
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 1 art. 25
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Ziff. 1 Art. 32
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Schneeberger, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Feller, Friedli Esther, Gössi, Tuena, Walti Beat)
Abs. 2
Bei Liegenschaften im Privatvermögen können die Kosten denkmalpflegerischer Arbeiten, die der Steuerpflichtige aufgrund gesetzlicher Vorschriften, im Einvernehmen mit den Behörden oder auf deren Anordnung hin vorgenommen hat, abgezogen werden, soweit diese Arbeiten nicht subventioniert sind. Abziehbar sind ferner die durch das EFD bestimmten Investitionen, die dem Energiesparen und dem Umweltschutz dienen.
Ch. 1 art. 32
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Schneeberger, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Feller, Friedli Esther, Gössi, Tuena, Walti Beat)
Al. 2
Le contribuable qui possède des immeubles privés peut déduire les frais occasionnés par des travaux de restauration de monuments historiques qu'il entreprend en vertu de dispositions légales, en accord avec les autorités ou sur leur ordre, pour autant qu'ils ne soient pas subventionnés. Sont en outre déductibles les investissements destinés à économiser l'énergie et à ménager l'environnement déterminés par le Département fédéral des finances.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Ziffer 1 Artikel 205h.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 103 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 83 Stimmen
(7 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ziff. 1 Art. 32aTitel, Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Schneeberger, Feller, Gössi, Walti Beat)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 1 art. 32a titre, al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Schneeberger, Feller, Gössi, Walti Beat)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Über den Antrag der Minderheit Schneeberger wurde bei Ziffer 1 Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. 1 Art. 33a
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Mettler, Wermuth)
Unverändert
Ch. 1 art. 33a
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Mettler, Wermuth)
Inchangé
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Die Abstimmung gilt auch für Ziffer 1 Artikel 33b, Ziffer 1 Artikel 205g, Ziffer 2 Artikel 9b und Ziffer 2 Artikel 78h Absatz 1.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 107 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 86 Stimmen
(1 Enthaltung)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ziff. 1 Art. 33b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Mettler, Wermuth)
Streichen
Ch. 1 art. 33b
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Mettler, Wermuth)
Biffer
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Über den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline wurde bei Ziffer 1 Artikel 33a abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. 1 Art. 35 Abs. 1Bst. d
Antrag der Minderheit
(Hess Erich, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas, Tuena)
d. der Mietzinsabzug für die am Wohnsitz selbstbewohnte Wohnung der steuerpflichtigen Person im Umfang von 30 Prozent der Wohnungsmiete, jedoch höchstens bis zum Gesamtbetrag von 10 000 Franken.
Ch. 1 art. 35 al. 1 let. d
Proposition de la minorité
(Hess Erich, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Friedli Esther, Matter Thomas, Tuena)
d. 30 pour cent du montant du loyer payé par le contribuable pour le logement qu'il occupe à son domicile, jusqu'à concurrence de 10 000 francs.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
Dagegen ... 133 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Candinas Martin · P-M · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ziff. 1 Art. 205g
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Mettler, Wermuth)
Streichen
Ch. 1 art. 205g
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Mettler, Wermuth)
Biffer
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Über den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline wurde bei Ziffer 1 Artikel 33a abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. 1 Art. 205h
Antrag der Minderheit
(Schneeberger, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Feller, Friedli Esther, Gössi, Tuena, Walti Beat)
Titel
Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...
Text
Bis das Ziel einer ausgeglichenen Treibhausgasbilanz erreicht ist, längstens aber bis 2050, soll der Bund Abzüge für Energiesparen und Umweltschutz vorsehen.
Ch. 1 art. 205h
Proposition de la minorité
(Schneeberger, Amaudruz, Burgherr, Dettling, Feller, Friedli Esther, Gössi, Tuena, Walti Beat)
Titre
Disposition transitoire relative à la modification du ...
Text
Tant que l'objectif d'équilibrer le bilan des gaz à effet de serre n'est pas atteint, mais jusqu'en 2050 au plus tard, la Confédération peut prévoir des déductions pour les mesures d'économie d'énergie et la protection de l'environnement.
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Der Antrag der Minderheit Schneeberger wurde bei Ziffer 1 Artikel 32 abgelehnt.
Ziff. 2 Art. 7Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Schneeberger, Feller, Gössi, Walti Beat)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 2 art. 7 al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Schneeberger, Feller, Gössi, Walti Beat)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Über den Antrag der Minderheit Schneeberger wurde bei Ziffer 1 Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. 2 Art. 9a Titel, Abs. 1
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Antrag des Bundesrates
Antrag der Minderheit
(Schneeberger, Feller, Gössi, Walti Beat)
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Ch. 2 art. 9a titre, al. 1
Proposition de la majorité
Adhérer à la proposition du Conseil fédéral
Proposition de la minorité
(Schneeberger, Feller, Gössi, Walti Beat)
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Über den Antrag der Minderheit Schneeberger wurde bei Ziffer 1 Artikel 21 Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. 2 Art. 9b
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Mettler, Wermuth)
Streichen
Ch. 2 art. 9b
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Mettler, Wermuth)
Biffer
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Über den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline wurde bei Ziffer 1 Artikel 33a abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Ziff. 2 Art. 78h
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Mettler, Wermuth)
Abs. 1
Streichen
Ch. 2 art. 78h
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Badran Jacqueline, Bendahan, Bertschy, Birrer-Heimo, Glättli, Mettler, Wermuth)
Al. 1
Biffer
Präsident (Candinas Martin, Präsident): Über den Antrag der Minderheit Badran Jacqueline wurde bei Ziffer 1 Artikel 33a abgestimmt.
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit
Adopté selon la proposition de la majorité
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 12.45 Uhr
La séance est levée à 12 h 45