23.3604
Bessere Absicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ordnungsantrag Gmür-Schönenberger
Zuweisung der Motion 23.3604 an die zuständige Kommission zur Vorprüfung.
Motion d'ordre Gmür-Schönenberger
Transmettre la motion 23.3604 à la commission compétente pour examen préalable.
Gmür-Schönenberger Andrea · Mit-F · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Eine bessere Absicherung der Freizügigkeitsguthaben und eben auch der Guthaben der Säule 3a ist bestimmt ein absolut legitimes Anliegen. Es geht dabei auch um Vorsorgestiftungen, die diese Vorsorgeguthaben dann bei den Banken anlegen. Was mit Banken so alles passieren kann, das durften wir vor nicht allzu langer Zeit ziemlich schmerzlich erfahren. Da stellt sich dann eben die Frage, was mit diesen Vorsorgeguthaben passiert, wenn eine Bank in Konkurs geht: Sind sie genügend geschützt? Ist auch der Vorsorgenehmer genügend geschützt? Oder muss er unter Umständen viel zu lange auf seine Gelder warten?
Im Rahmen des ganzen CS-Debakels ist das EFD daran, sehr viele Fragen zu klären und Massnahmen zu prüfen, auch im Bereich der Einlagensicherung. Ebenso ist die WAK daran, alle Vorstösse in dem Zusammenhang zu sammeln.
Ich möchte Ihnen beantragen, auch diesen Vorstoss der WAK zuzuweisen, damit eine Gesamtauslegeordnung gemacht und all diese Fragen gemeinsam geklärt werden können.
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Das Wort hat der Motionär.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Mit meiner Motion möchte ich eine bessere Absicherung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben erreichen. Die Vorfälle vom 19. März 2023, dem Tag, an welchem die Credit Suisse fast in Konkurs gegangen wäre, zeigen, dass hier eine Notwendigkeit gegeben ist. 100 000 Franken hätten Besitzer von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben noch auf sicher gehabt. Der Rest wäre dann je nach Ausgang des Kollokationsverfahrens unsicher gewesen. Das heisst, dass ihnen wahrscheinlich Vorsorgeguthaben von 400 000 bis 500 000 Franken oder noch mehr verlustig gegangen wären.
Das Anliegen, das ich aufgenommen habe, ist nicht neu. Es gibt auch das Postulat 17.3634 der SGK-N aus dem Jahr 2017, in welchem der Bundesrat aufgefordert wurde, einen Bericht zu erstellen. In diesem Bericht hat der Bundesrat eigentlich den von mir vorgeschlagenen Weg schon vorskizziert. Ich war deshalb sehr erstaunt, dass der Bundesrat die Ablehnung der Motion beantragt, in seiner Begründung aber nicht inhaltlich auf das Anliegen eingeht. Das Anliegen, das ich aufgenommen habe, ist nicht identisch mit den Too-big-to-fail-Auflagen. Es ist ein anderes Thema.
Es wäre wünschenswert, dass die Motion mit einem klaren Auftrag des Parlamentes an den Bundesrat geht. Jetzt wurde der Antrag gestellt, sie der Kommission zuzuweisen. Ich hoffe, dass die Motion nicht in der Schublade verschwindet bzw. sistiert wird, sondern dass man dem Bundesrat das Anliegen mit einem klaren Auftrag überweist.
Kuprecht Alex · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zuerst möchte ich mich als Präsident der WAK des Ständerates äussern. Es mangelt uns überhaupt nicht an Arbeit. Wir haben noch über vierzig Vorstösse, die in den nächsten Sitzungen behandelt werden müssen. Ich gehe davon aus, dass es weitere Vorstösse geben wird. An Arbeit mangelt es uns also nicht.
Weiter ist der Auftrag, den der Motionär hier mit seiner Motion eingebracht hat, eigentlich völlig klar. Es geht um die Besserstellung der entsprechenden Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben. Dabei handelt es sich nicht einfach um Gelder wie auf einem Privatkonto, sondern sehr oft um Gelder aus einer Pensionskasse, die stillgelegt werden, weil man entweder nicht mehr arbeitet oder dieses Geld nicht in eine Kasse bei einem neuen Arbeitgeber einbringen will. Es handelt sich also um Gelder, die künftig zur Finanzierung des Einkommens beim Eintritt ins Rentenalter notwendig sind. Das bedingt natürlich, dass bei diesen Geldern eine bessere Absicherung als bei einem normalen Privatkonto gewährleistet sein sollte. Machen wir das nicht, laufen wir Gefahr, dass das Geld unter Umständen zu einem grossen Teil verloren ist und nachher entsprechende Ergänzungsleistungen oder allenfalls Fürsorgeleistungen beantragt werden müssen.
Ich glaube, bei diesem Punkt lohnt es sich, dass man die Absicherung für Freizügigkeitskonti verbessert. Dazu brauchen wir in unserem Rat keine Zuweisung an die Kommission. Wir sind jetzt bei dieser Motion Erstrat. Sie wird dann noch im Zweitrat behandelt. Wenn sie allenfalls auch dort angenommen wird, gibt es eine Vorlage, die der Bundesrat ausarbeiten muss. Es besteht dann immer noch genügend Zeit, die entsprechende Vorlage sehr differenziert anzuschauen.
Ich möchte Sie bitten, den Antrag auf Zuweisung an die Kommission abzulehnen und heute dieser Motion zuzustimmen.
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Wir stimmen über den Ordnungsantrag Gmür-Schönenberger ab. Frau Gmür-Schönenberger beantragt die Zuweisung der Motion an die zuständige Kommission zur Vorprüfung.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Gmür-Schönenberger ... 17 Stimmen
Dagegen ... 22 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Damit können wir direkt über die Motion befinden. Das Wort hat der Motionär.
Hegglin Peter · Mit-M · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Inhaltlich haben wir jetzt schon viel diskutiert. Ich beantrage Ihnen, der Motion zuzustimmen.
Es besteht wirklich Handlungsbedarf. Wie schon ausgeführt: Wäre die CS in Konkurs gegangen, wären am 19. März unzählige Sparerinnen und Sparer um ihr Vorsorgekapital gebracht worden. Wie es Kollege Kuprecht gesagt hat: Auch Freizügigkeitskonten sind Pensionskassengelder. Wenn ich z. B. die Arbeitsstelle wechsle oder wenn ich arbeitslos werde und nicht in eine neue Pensionskasse eintreten kann, geht mein Geld auf ein Freizügigkeitskonto. Wenn der Fall eintreten würde, dass genau das entsprechende Bankinstitut in Konkurs geht, könnte das heissen, dass sich mein Vorsorgekapital - vielleicht 500 000 oder 600 000 Franken - auf 100 000 Franken reduziert. Kollege Kuprecht hat es gesagt: Wenn das so eintreffen würde, dann wäre der Staat wieder gefordert, weil die entsprechenden Personen um ihr Vorsorgegeld gebracht worden sind und dann halt mittels Ergänzungsleistungen quasi ihr Lebensunterhalt gesichert werden muss.
Ich meine auch, dass die Argumentation des Bundesrates hier nicht zielführend ist. Er sagt, es sei ein laufender Prozess, wir würden dann im Frühjahr 2024 einen Bericht zur Too-big-to-fail-Regulierung bekommen, man könne das dort allenfalls mitberücksichtigen. Es steht aber nirgends, dass es mitberücksichtigt wird, dass es nochmals geprüft wird - ich verlange ja vor allem auch eine Prüfung und entsprechende Gesetzesänderungsvorschläge. Ich möchte, dass der Bundesrat diesbezüglich einen klaren Auftrag erhält, das entsprechend zu prüfen und uns Gesetzesvorschläge zu unterbreiten.
Ich beantrage Ihnen die Annahme der Motion.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion, weil - zum einen - die Elemente, die hier gefordert werden, erst gerade bei der Bankengesetzrevision abgelehnt wurden. Diese ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Sie behandelten diese Revision auch gestützt auf die Empfehlungen, die im Bericht des Bundesrates zum Postulat 17.3634 gemacht worden waren; darin ging es um Lösungsansätze in dieser Frage.
Wenn wir sagen, man solle die Motion jetzt ablehnen, dann hat das - zum andern - auch damit zu tun, dass wir im Too-big-to-fail-Bericht verschiedene Fragen prüfen.
In unserer Stellungnahme zu dieser Motion steht ebenfalls, dass wir auch die Fragen der Einlagensicherung und des Konkursprivilegs anschauen. Was hier gefordert wird, betrifft allerdings nicht nur die systemrelevanten Banken; es betrifft sämtliche Banken - damit wir uns hier einig sind. Der Bundesrat zieht es einfach vor, dass in Kenntnis dieser Auslegeordnung legiferiert wird. Die Motion ist schon ein konkreter Auftrag. Wenn Sie und auch der Zweitrat die Motion annehmen, dann würden wir uns sicherlich vorbehalten, nochmals mit einem Gesamtpaket zu kommen.
Sie würden hier einfach etwas von der Linie abweichen, denn Sie haben bisher alle anderen Vorstösse sistiert. Sie würden hier einfach einen konkreten Auftrag zu einer Frage erteilen. Bis anhin bestand ein gewisser Konsens darüber: Man hat gesagt, dass man die verschiedenen Berichte abwartet, bevor man gesetzgeberisch tätig wird.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 37 Stimmen
Dagegen ... 0 Stimmen
(6 Enthaltungen)