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Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich - ist der Bundesrat auf Kurs?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Artikel 37a Absatz 2 des Gentechnikgesetzes (GTG) sieht vor, dass der Bundesrat dem Parlament bis Mitte 2024 einen Erlassentwurf für eine risikobasierte Zugangsregelung vorlegt. Im Februar 2023 legte der Bundesrat mit dem Postulatsbericht "Regulierung der Gentechnik im Ausserhumanbereich" eine breite Auslegeordnung vor.
Der Bundesrat hat nun die zuständigen Kommissionen von Stände- und Nationalrat, die beiden WBK, im Juni 2023 schriftlich darüber informiert, dass er aufgrund der hohen Komplexität der Thematik den vom Parlament gesetzten Termin von Mitte 2024 nicht einhalten und die Botschaft voraussichtlich erst Mitte 2025 vorlegen kann. Der jüngste Regulierungsvorschlag der EU-Kommission wird bei der Umsetzung des Auftrags aus Artikel 37a GTG natürlich berücksichtigt.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Vielen Dank, Herr Bundesrat, für Ihre Antwort. Es gibt eine Frage, die ich da anhängen möchte. Wir haben ein Moratorium bis Ende 2025, das wissen auch Sie. Wie gehen Sie vor, wenn wir es nicht schaffen, die Botschaft und alles andere bis Ende 2025 abgeschlossen zu haben? Sind wir dann in einem rechtsfreien Raum? Oder wie geht der Bundesrat dann vor?
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Nein, wir wollen natürlich keinen rechtsfreien Raum. Die Verlängerung ergibt sich, da wir gerade die EU-Regelung, die Sie in der schriftlichen Frage angesprochen haben, möglichst einbeziehen wollen. Wir werden bis Mitte 2025 nicht genau wissen, wie sie aussieht. Wir müssen also vorarbeiten und wollen eng mit den Fachbehörden zusammenarbeiten, um uns hier keine Wettbewerbsnachteile einzuhandeln. Wenn wir bis Mitte 2025 eine Botschaft vorlegen und sich zeigen sollte, dass diese Botschaft eine Verlängerung des Moratoriums oder ein Teilmoratorium erfordert, werden wir die EU-Entscheide dort einbeziehen.
Die ganzen neuen Technologien - das muss ich Ihnen wahrscheinlich nicht sagen - sind hochkomplex. Wenn es einmal freigegeben wird, dann ist es freigegeben. Wir können diesen Entscheid nur einmal fällen. Deshalb bitte ich um Verständnis für das vorsichtige Vorgehen.