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Bahn 2050. Anschluss der ländlichen Regionen sicherstellen
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Prognosen für den öffentlichen Verkehr sind grossartig. So wird sich der Anteil des öffentlichen Verkehrs gemäss Perspektive Bahn 2050 des BAV bis zum Jahr 2050 verdoppeln. Die Erholung des Pendlerverkehrs und des Freizeitverkehrs nach Corona weist in diese Richtung: Schon nach kurzer Zeit sind die Zahlen so hoch wie vorher. Diese Verdoppelung hat mich auf den ersten Blick erstaunt. Ich musste jedoch anerkennen, dass diese Prognose aufgrund des guten Angebots des ÖV wie auch aufgrund des Bevölkerungswachstums in der Schweiz tatsächlich realistisch erscheint.
Bei der Förderung des ÖV besteht nun die grosse Gefahr, dass vor allem die grossen Transitachsen zwischen den Zentren gefördert werden - auch wenn das natürlich auch zur Aufgabe gehört -, wo grosse Pendlerströme vorhanden sind und ein dichter Takt notwendig ist. So weit, so gut; allerdings hat diese Verdichtung zwischen den urbanen Zentren keinen Fürsprecher in den Randregionen und dünn besiedelten sowie schlecht erschlossenen ländlichen Regionen, wie sie in den Kantonen Graubünden, Bern, Jura, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Freiburg oft vorkommen. Vor allem im typischen Streusiedlungsgebiet hat nicht jedes Haus einen Bahnanschluss bzw. ist die nächste Haltestelle schon so weit weg, dass Pendler und Touristen den motorisierten Individualverkehr dem ÖV vorziehen, weil schlicht keine Verbindungen mehr vorhanden sind oder die Wartezeit länger ist als die Reisezeit. Das führt bekanntermassen dazu, dass die ÖV-Angebote nicht genutzt werden.
Auf meine Frage 21.7780, "Bahn 2050: Benachteiligung ländlicher Regionen!", hin bekräftigte der Bundesrat, dass die qualitativ gute Versorgung der Randregionen ein Ziel der Schweizer Verkehrspolitik bleibe und eine Einschränkung des motorisierten Individualverkehrs nicht Gegenstand der Perspektive Bahn 2050 sei. Die fast schon zehn Jahre alte BAFU-Strategie ländlicher Raum aus dem Jahr 2014 beinhaltet in einem Leitbild für den gesamten ländlichen Raum verschiedene Qualitätsaspekte. Ich zitiere aus dem betreffenden Text: "Ziel des BAFU ist es, die folgenden Politikbereiche im genannten Sinne weiterzuentwickeln: Land- und Waldwirtschaft, Verkehrsinfrastrukturen, Energieerzeugung und -übertragung, Tourismus und Freizeit." Das genügt allerdings nicht. Es sind bereits zehn Jahre vergangen. Es braucht mehr Verbindlichkeit und auch Taten, um sicherzustellen, dass die notwendigen Investitionen in den Randregionen vorgenommen werden.
Wenn z. B. die Hauptachse Zürich-St. Margrethen verstärkt wird, sind auch Massnahmen im regionalen Verkehr - etwa beim Netz der Appenzeller Bahnen - notwendig. Zudem darf der ÖV nicht gegen den privaten Verkehr ausgespielt werden. Vielmehr sollten sie besser koordiniert werden, damit sie sich optimal ergänzen. Gerade in Gebieten mit Streusiedlungen wie im Appenzellerland ist man auf das Auto angewiesen. Um den ÖV zu stärken, ist z. B. der Ausbau von Parkplätzen an den Bahnhöfen oder auch ein Netz von Ruftaxis oder Rufbussen denkbar, um die Anbindung an den ÖV zu verbessern.
Wenn es eine Verdoppelung der Anzahl Reisender gibt, werden diese mit Bestimmtheit nicht nur aus den Zentren kommen. Deshalb müssen auch die ländlichen Regionen angeschlossen werden. Der Bund hat auch hier die Verantwortung, den Ausbau nicht nur auf den Hauptstrecken zu pflegen. Die Wohnungsnot in den Städten wird auch zur Konsequenz haben, dass in ländlichen Regionen mehr Einwohner leben. Auch sie sollen vom ÖV profitieren können. Das ist bei der Planung und Mitfinanzierung zu berücksichtigen.
Das fordere ich. Ich bitte Sie deshalb, das mit der Unterstützung der Motion auch zu tun.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Gerne nehme ich Stellung zu diesem interessanten Vorstoss. Die Perspektive Bahn 2050 legt fest, wie der Bahnausbau langfristig ausgerichtet werden soll. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs ist natürlich nicht Selbstzweck, sondern soll vielmehr die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz insgesamt nachhaltig unterstützen. Der Ausbau der Bahn soll zudem dort erfolgen, wo die Bahn ihre Stärken am besten entfalten kann. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass wir die Grundzüge der Bahn 2050 dann im Rahmen der Beratung zum Stand des Ausbauprogramms - wir haben die Botschaft dazu herausgegeben - en détail besprechen können.
Es geht bei der Perspektive Bahn 2050 keineswegs darum, die Anliegen der Agglomerationen und der ländlichen Regionen gegeneinander auszuspielen. In der Stossrichtung des Bundesrates stehen neben dem Ausbau in den Agglomerationen die Verbindungen von sogenannten intermediären Siedlungsräumen zu den Agglomerationen im Fokus. Bei intermediären Siedlungsräumen handelt es sich eben gerade um ländliche Gebiete. Das Nachfragepotenzial des öffentlichen Verkehrs in diesen Regionen wird unter anderem durch den Ausbau von Verkehrsdrehscheiben, wie wir sie auch schon aus den Agglomerationsprogrammen kennen, die korridorweise Abstimmung der Haltepolitik der Bahn auf die Raumplanung sowie durch die Vernetzung innerhalb des ÖV-Gesamtsystems ausgeschöpft.
Der Schwerpunkt der Weiterentwicklung der Bahn liegt auf der Anbindung von regionalen und ländlichen Zentren. Es ist auch mir persönlich sehr wichtig, dass wir diese Verbindungen haben werden. Im ländlichen Raum garantiert der ÖV die Grunderschliessung sowie den Zugang zu einer Verkehrsdrehscheibe mit Bahnanschluss. Hier sprechen wir im Siedlungsgebiet im ländlichen Raum eher vom Busverkehr. Selbstverständlich soll eben gerade dieser Bahnanschluss auch den Anschluss zwischen motorisiertem Individualverkehr und Zug ermöglichen und entsprechend gestaltet sein. Mit diesen Zielsetzungen möchten wir das Potenzial des öffentlichen Verkehrs stärken.
Die Perspektive Bahn 2050 bewegt sich aber im Rahmen des Eisenbahngesetzes. In Artikel 48a ist das Ziel des Ausbaus der Bahninfrastruktur verankert. Dort sind der Ausbau des Regional- und Agglomerationsverkehrs sowie die Verbesserung der Erschliessung der Berggebiete und Tourismusregionen bereits explizit als Ziele vorgegeben. Die bessere Anschliessung der ländlichen Regionen an die Agglomerationen ist für einen zukünftigen Ausbau also bereits heute gesetzlich festgehalten. Deshalb scheint dem Bundesrat aktuell eine Gesetzesanpassung nicht möglich, und deshalb lehnt er auch Ihre Motion ab.
Ich möchte Ihnen aber versichern, dass uns - dem Bundesrat und mir als Verkehrsminister im Speziellen - dieser Zusammenhalt, diese gute Verbindung zwischen ländlichen Regionen und Agglomerationen, die wir wahrscheinlich in Zukunft noch verstärkt brauchen, ganz wichtig ist.
Abstimmung
Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 90 Stimmen
Dagegen ... 81 Stimmen
(10 Enthaltungen)