22.3962, 22.3963
Aufhebung des Kündigungsschutzes im Bundespersonalrecht / Aufhebung des Bundespersonalgesetzes
Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Mit unserer Fraktionsmotion möchten wir erreichen, dass das Bundespersonalrecht dahin gehend angepasst wird, dass der Kündigungsschutz des Bundespersonals die Mindestanforderungen gemäss den Artikeln 334 bis 337 OR nicht mehr übersteigt.
Der weitaus grösste Posten beim Eigenaufwand des Bundes, das hören wir dann beim Budget wieder, ist der Personalaufwand mit inzwischen über - über! - 6 Milliarden Franken jährlich. Einsparungen bei den Personalkosten und Arbeitsstellen wären angezeigt. Das heutige Bundespersonalrecht verunmöglicht oder erschwert aber jegliche Umstrukturierungen, wie sie gerade auch aufgrund der Digitalisierung nötig und sicher möglich wären. Bundesangestellte unterliegen dem Bundespersonalrecht und nicht wie andere Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft den Anstellungsbedingungen nach dem Obligationenrecht. Dies erschwert Entlassungen überaus. Faktisch werden diese zum Teil fast verunmöglicht.
Die SVP-Fraktion verlangt vor diesem Hintergrund zwingend eine Angleichung des Kündigungsschutzes des Bundespersonals an das Obligationenrecht. Eine Sonderstellung von Bundesangestellten gegenüber allen anderen Arbeitnehmern in der Schweiz ist weder gerechtfertigt noch zeitgemäss. Dieser Extrazug ist für uns total unverständlich. Beim Lohn und bei Privilegien wie den unverhältnismässigen Pensionskassenlösungen wird ja auch gerne der Vergleich mit der Privatwirtschaft gemacht. Gerade die Ratslinke hat sich ja vor Kurzem über die hohe Abgangsentschädigung des Direktors des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit, Herrn Bock, empört. Die Bundesverwaltung begründete diese aber mit dem Bundespersonalrecht. Das ist ein Grund mehr, diesen alten Zopf abzuschneiden und den Kündigungsschutz den Mindestanforderungen gemäss OR oder der Privatwirtschaft anzupassen. Dies sollten wir tun, zumal ja der Bundesrat in seiner Antwort schreibt, dass dies in vielen Bereichen momentan schon so sei. Gerade deshalb verstehe ich seine abweisende Haltung bezüglich dieser Motion nicht, würde sich doch jetzt die Chance bieten, das in allen Bereichen so anzupassen.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung unserer Motion und somit von mehr Fairness gegenüber der übrigen arbeitenden Bevölkerung, die gerade jetzt, wo wieder vermehrt dunkle Wolken am Arbeitsmarkt aufziehen und Kündigungen drohen, nicht von solchen Privilegien profitieren kann. Für sie ist es unverständlich, dass Personen, die mit ihrem Steuergeld bezahlt werden, nicht gleich behandelt werden.
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Eine Frage, Herr Strupler: Können Sie uns sagen, wie viel Prozent des Gesamtbudgets die Personalkosten ausmachen und ob sich dieser Anteil im Laufe der Jahre verändert hat?
Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vielen Dank für diese Frage. Ich habe es ausgeführt: Die Bundesverwaltung wächst extrem, beim Personalbestand, aber auch bei den Kosten. Der Durchschnittslohn der Bundesangestellten beträgt fast 130 000 Franken - vergleichen Sie das mit der Privatwirtschaft! Die Kosten sind momentan bei über 6 Milliarden Franken. Natürlich, im Vergleich zu den gebundenen Ausgaben, die wir überall tätigen - die steigenden Sozialkosten, der Anteil, den wir an die AHV zahlen müssen -, sind die Kosten mitgewachsen. Aber das Bundespersonal ist in den letzten Jahren im Vergleich zur Privatwirtschaft überproportional gewachsen.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Strupler, die Antwort ist, dass der prozentuale Anteil stabil bei etwa 7,5 Prozent liegt.
Zu meiner Frage: Bei Umstrukturierungen kommt es sehr wohl zu Entlassungen, das wird Ihnen nachher sicher auch Frau Bundesrätin Keller-Sutter bestätigen. Ihre Forderung betrifft die Frage, ob im Bereich der Kündigungen das OR oder das Bundespersonalgesetz gelten soll.
Heute hat eine Bundesangestellte das Recht auf eine begründete Kündigung. Wenn man den Kündigungsschutz gemäss Bundespersonalgesetz aufhebt, dann hebt man einfach das Recht auf eine begründete Entlassung auf. Sind Sie wirklich der Meinung, der Bund solle Menschen entlassen und ihnen nicht einmal sagen, warum?
Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Vielen Dank für diese interessante Frage. Zuerst vielleicht zu Ihrer Interessenbindung, die Sie nicht erwähnt haben: Sie sind Gewerkschafterin des Bundespersonals, Sie machen also Ihre Aufgabe gut, Sie setzen sich für Ihr Bundespersonal ein.
Meine Gegenfrage ist: Weshalb soll das Bundespersonal anders behandelt werden als die Steuerzahler, die arbeitende Bevölkerung in der Privatwirtschaft? Es ist richtig, dass beide die gleichen Bedingungen haben, und deshalb braucht es hier zwingend eine Anpassung. Es ist dem OR zu folgen, wie es auch in der Privatwirtschaft gemacht wird.
Eine kleine Ausführung nochmals: Ja, es stimmt, dass diese 7,5 Prozent an Kosten des Bundespersonals regelmässig mitgewachsen sind. Man kann es so anschauen. Aber wenn zum Beispiel die Ausgaben für die AHV viel höher ausfallen, immer stärker wachsen, dann muss der Aufwand nicht auch proportional beim Personal wachsen. Wenn eine Firma mehr Umsatz macht, dann braucht es dazu nicht unbedingt mehr Personal. Die gebundenen Ausgaben in der Schweiz sind überproportional stark gewachsen, (Zwischenruf der zweiten Vizepräsidentin: Kurze Antwort, bitte!) das bedeutet aber nicht, dass die Personalkosten im gleichen Verhältnis mitwachsen müssen.
Trede Aline · Mit-F · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion
Zuerst: Barbara Gysi hat bei der vorherigen Frage ihre Interessenbindung hier am Mikrofon öffentlich gemacht.
Nun zu meiner Frage: Wissen Sie, dass über ein Drittel des Personals im VBS angesiedelt ist? Denken Sie, Ihr Vorstoss passt Ihrer Klientel?
Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, das ist richtig. Sie haben das richtig erkannt: Viele sind im VBS oder im Grenzschutz beschäftigt. Aber ich bin überzeugt, dass auch dort verstanden wird, dass es richtig ist, wenn es keine Ungleichbehandlung von Staatsangestellten gegenüber den in der Privatwirtschaft angestellten Personen gibt. Wir fordern nicht mehr und nicht weniger als eine Anpassung an die Privatwirtschaft. Übrigens hat auch der Bundesrat in der Stellungnahme schon erwähnt, dass eine solche Anpassung in den meisten Fällen schon vollzogen wurde. Jetzt können wir das noch überall vollziehen, damit für alle Arbeitenden in der Schweiz faire Bedingungen herrschen, egal ob sie beim Bund, bei den Kantonen, bei den Gemeinden oder in der Privatwirtschaft angestellt sind.
Helfen Sie mit, diese Ungleichbehandlungen zu beseitigen.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Der Bundesrat wird mit unserer Motion beauftragt, das Bundespersonalgesetz vom 24. März 2000 aufzuheben und sich in Zukunft für die Arbeitsverträge des Bundespersonals auf das Obligationenrecht zu stützen.
Der weitaus grösste Posten beim Eigenaufwand des Bundes ist der Personalaufwand mit inzwischen über 6 Milliarden Schweizerfranken. Nicht nur der Personalaufwand, sondern auch die Anzahl Bundesangestellter ist in den letzten fünfzehn Jahren stetig angestiegen. Wiesen im Jahr 2007 die Bundesstellen noch etwa 32 000 Vollzeitäquivalente auf, sind es mittlerweile rund 38 000. Die Kosten stiegen im selben Zeitraum von knapp 5 auf 6 Milliarden Schweizerfranken an. Darüber hinaus wuchs der Durchschnittslohn in der Bundesverwaltung um fast 17 000 Franken auf 126 000 Franken an. Bei privaten Firmen beträgt der Durchschnittslohn lediglich 89 000 Franken.
Angesichts dieser Zahlen braucht es offensichtlich mehr Spardruck. In Zeiten von Digitalisierung und Automatisierung sollten gewisse Sonderentschädigungen wie der Ortszuschlag oder die Arbeitswegentschädigung obsolet werden. Aber nicht nur beim direkten Lohn und der beruflichen Vorsorge profitieren Bundesangestellte gegenüber Angestellten der Privatwirtschaft von bevorzugten Bedingungen. Auch andere Leistungen gehen weit über das gesetzliche Minimum hinaus, sei dies die Wochenarbeitszeit von 41,5 Stunden, der Ferienanspruch von fünf bis sieben Wochen oder eine Reduktion der Stellenprozente um 20 Prozent nach Geburt oder Adoption, seien dies Finanzhilfen für die Kinderbetreuung, Arbeitswegentschädigungen oder Ortszuschläge von bis zu 5300 Franken.
Fakt ist: Bundesangestellte profitieren von grosszügigen Nebenleistungen. Angesichts der Kostenexplosion beim Bundespersonalwesen sind diese nicht mehr zu rechtfertigen. Das heutige Bundespersonalrecht ist abzuschaffen und stattdessen das Obligationenrecht anzuwenden. Auch der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme ganz klar, dass man nicht mehr weit vom Obligationenrecht entfernt ist. Machen wir also diesen Schritt!
Zudem kann es nicht sein, dass die Lohnschere zwischen Bundesangestellten und Privatangestellten immer weiter auseinandergeht. Alle reden vom Fachkräftemangel, doch der Bund heizt diesen an. Im öffentlichen Sektor inklusive der Kantone arbeiten gemäss Vollzeitäquivalenten rund 950 000 Beschäftigte, was 23 Prozent des gesamten Arbeitskräftepotenzials der Schweiz entspricht. Dieser Stellenbestand ist in den letzten Jahren mit 13 Prozent deutlich stärker gestiegen als die Beschäftigung in der Privatwirtschaft, welche um 8 Prozent zugenommen hat. Der Frankenschock und die Corona- wie auch die Ukraine-Krise zwangen die Unternehmen, ihre Kosten im Griff zu behalten. Das bekam das Personal bei den Löhnen schmerzhaft zu spüren. Beim Bund dagegen sind die Löhne permanent gestiegen.
Der Bund wird für immer mehr Studienabgänger attraktiver - kein Wunder bei den zahlreichen Sonderprivilegien gegenüber der Privatwirtschaft. So erhält das Bundespersonal für das Jahr 2023 einen Teuerungsausgleich von 2,5 Prozent. Ein Grossteil der Firmen in der Privatwirtschaft konnte sich diese grosszügige Entgleisung nicht leisten. Bei vielen Firmen fiel der Teuerungsausgleich tiefer aus, oder es blieb bei einer Einmalzahlung, die die Inflation nicht langfristig ausgleicht. Weiter kommen die grosszügige und überwiegend vom Arbeitgeber finanzierte Pensionskassenregelung, der bessere Kündigungsschutz, die flexiblen Arbeitsbedingungen usw. hinzu.
Ob Detailhändler, Handwerksbetriebe, Pharmaunternehmen oder IT-Dienstleister - die ganze Schweiz sucht verzweifelt nach Fachkräften. Es mangelt an Spezialisten aller Art. Dabei gilt die Faustregel: je höher die Qualifikation, desto grösser die Nachfrage.
Dass der Bund trotz Fachkräftemangel kaum Probleme bei der Rekrutierung bekundet, zeigt, dass der Arbeitsmarkt verzerrt ist. Die höheren Löhne beim Staat sowie die Sonderprivilegien zwingen die Unternehmen, an der Lohnschraube und an den Benefits zu drehen. Dadurch wird aber die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz reduziert.
Schaffen wir gleich lange Spiesse für alle und unterstellen wir das Bundespersonal, wie das Personal in der Privatwirtschaft auch, dem Obligationenrecht!
Badran Jacqueline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Egger, wie Ihre Vorredner haben Sie gesagt, die Personalkosten seien der grösste Posten. Nein, die Personalausgaben sind der kleinste Posten im Haushaltsbudget. Ist Ihnen bewusst, dass der Anteil der Personalkosten am Gesamtbudget gesunken ist?
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ja, das ist mir bewusst. Aber die knapp 7,5 Prozent der Bundesausgaben, die das Personal ausmacht, und die Entwicklung, wie dessen Bestand auf über 37 000 Stellen angestiegen ist, zeigen eines auf: Der Bund wächst proportional viel stärker als die Schweizer Wirtschaft. Dagegen haben wir klar etwas. Der Bund, der Staat soll gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft schaffen. Wir wollen eine Schweiz mit einer wachsenden Wirtschaft und nicht mit einer steigenden Quote der Bundesangestellten.
Gysi Barbara · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Ja, Herr Kollege, um diese Rahmenbedingungen gut zu gestalten, braucht es dann auch noch Mitarbeitende.
Sie wollen gleich lange Spiesse. Grossbetriebe haben in der Regel einen Gesamtarbeitsvertrag. Meine Frage: Sind Sie bereit, anstelle des Bundespersonalgesetzes einem Gesamtarbeitsvertrag zuzustimmen, bei dem dann das Parlament nichts mehr mitzureden hat?
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Nein, ich sehe das sehr kritisch. Die Schweiz hat teilweise Gesamtarbeitsverträge, aber diese braucht es nicht in allen Bereichen und Branchen. Ich denke, in der Schweiz sind wir erfolgreich, gerade weil wir ein liberales Arbeitsgesetz haben, das individuelle Lösungen schafft. Man braucht also nicht überall einen Gesamtarbeitsvertrag.
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich kann gut beide Motionen gemeinsam beantworten. Der Bundesrat lehnt beide ab.
Die Motion 22.3963, die gerade begründet wurde, fordert die Aufhebung des Bundespersonalgesetzes. Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Anlässlich der Revision des Bundespersonalgesetzes 2012 haben sich Bundesrat und Parlament gegen eine vollständige Aufhebung und gegen eine vollständige Übernahme des OR ausgesprochen. Auch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat letztes Jahr eine solche Änderung abgelehnt. Sie sah keinen Mehrwert in einem solchen Wechsel.
Noch zur Motion 22.3962, die durch Herrn Strupler begründet wurde: Hier geht es um die Angleichung des Kündigungsschutzes des Bundespersonals ans Obligationenrecht. Es ist tatsächlich so, dass schon heute in vielen Bereichen des Personalrechts der Bundesverwaltung das Obligationenrecht zur Anwendung kommt. Es gibt nur einige wenige Regelungen, die anders sind. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass sich staatliche Organe an die Bundesverfassung halten müssen. Dies gilt auch, wenn die Bundesverwaltung als Arbeitgeberin Arbeitsverhältnisse kündigen will. Dabei gilt es insbesondere, die Verfassungsgrundsätze der Gleichbehandlung, der Verhältnismässigkeit und des Willkürverbots einzuhalten. Daraus folgt, dass die Kündigung von Bundesangestellten nur aus sachlichen Gründen erfolgen darf, und sie muss auch schriftlich in einer Verfügung begründet werden. Es sind diese Grundsätze, also die sachlichen Gründe und auch die schriftliche Begründung in einer Verfügung, die den Unterschied zum OR bilden. Es kann also festgehalten werden, dass die sonstigen Regelungen des OR weitgehend übernommen wurden.
Ich bitte Sie deshalb im Namen des Bundesrates, beide Motionen abzulehnen.
Aeschi Thomas · Mit-M · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Frau Bundesrätin, ich danke Ihnen für diese Ausführungen. Weshalb braucht es, gemäss Ihren Ausführungen, die zwingend vorgeschriebene schriftliche Verfügung und die sachliche Begründung? In der Privatwirtschaft geht es ja auch ohne diese beiden Mittel. Weshalb braucht das der Bund für seine Angestellten?
Keller-Sutter Karin · BR-F · Bundesrat · St. Gallen
Ich habe es gesagt, es geht hier auch um die verfassungsgemässen Grundsätze: Gleichbehandlung, Verhältnismässigkeit und Willkürverbot.
In der Privatwirtschaft kann man sich vielleicht etwas einfacher trennen - das ist in der Tat so -, aber auch dort kann man nicht einfach willkürlich kündigen. Der Bund hat, vielleicht aufgrund des staatlichen Umfelds, eine besondere Rolle. Wie ich es gesagt habe: Die staatlichen Organe müssen sich natürlich besonders an die Bundesverfassung halten. Es sind aber nur wenige Bereiche, die vom Obligationenrecht abweichen.
Abstimmung
22.3962
Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 55 Stimmen
Dagegen ... 123 Stimmen
(14 Enthaltungen)
Abstimmung
22.3963
Präsidentin (Riniker Maja, zweite Vizepräsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 51 Stimmen
Dagegen ... 130 Stimmen
(10 Enthaltungen)