03.047
Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt
Verfahrensbeitrag
Antrag der Mehrheit
Eintreten
Antrag der Minderheit
(Genner, Maury Pasquier)
Nichteintreten auf das gesamte Programm
Antrag der Minderheit
(Fässler, Genner, Haering, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Maury Pasquier, Rechsteiner Paul, Strahm)
Rückweisung der Entwürfe 1 bis 4 an den Bundesrat
mit dem Auftrag, folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
a. Redimensionierung des Sanierungsvolumens auf 2 Milliarden Franken pro Jahr;
b. Ausgewogenheit von Ausgabenkürzungen und Mehreinnahmen (Letztere vor allem durch das Stopfen von Steuerschlupflöchern);
c. im Jahre 2004 keine Einsparungen bei Investitionen;
d. keine Kostenüberwälzungen auf Kantone und Gemeinden.
Proposition de la majorité
Entrer en matière
Proposition de la minorité
(Genner, Maury Pasquier)
Ne pas entrer en matière sur l'ensemble du projet
Proposition de la minorité
(Fässler, Genner, Haering, Hämmerle, Leutenegger Oberholzer, Maury Pasquier, Rechsteiner Paul, Strahm)
Renvoi des projets 1 à 4 au Conseil fédéral
avec mandat de tenir compte des conditions-cadres suivantes:
a. redimensionnement du volume d'assainissement à 2 milliards de francs par année;
b. équilibre entre les réductions de dépenses et les recettes supplémentaires (ces dernières, avant tout, en comblant les lacunes du système fiscal);
c. en 2004, pas d'économies au détriment des investissements;
d. pas de transferts de coûts sur les cantons et les communes.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
Nous allons procéder au débat d'entrée en matière. Je vous informe que nous traitons les propositions de minorité de non-entrée en matière et de renvoi au Conseil fédéral, ainsi que la proposition de minorité Leutenegger Oberholzer au projet 7.
Steiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ihre Spezialkommission Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt hat an insgesamt acht Sitzungstagen zuhanden des Plenums beraten. Es war für die Kommissionsmitglieder und die Betroffenen eine harte und politisch schwierige Arbeit.
Erlauben Sie mir, Ihnen kurz die sieben Vorlagen vorzustellen:
Das Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003, der Erlass 1, ist ein Mantelerlass mit etwa siebzig Massnahmen. Er enthält einerseits die verschiedenen für diese Massnahmen erforderlichen Gesetzesänderungen; andererseits sind in Ziffer 7, dem Haushaltverbesserungsgesetz, die Massnahmen festgehalten, die keiner Gesetzesänderung bedürfen.
Im Erlasse 2, den dringlichen Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2003, sollen jene Gesetzesänderungen, die bereits 2004 greifen sollen, im Dringlichkeitsverfahren durchgesetzt werden. Alle diese Gesetze befinden sich auch in der Vorlage 1; es handelt sich um die Bereiche Anag, Asylgesetz, Umweltschutzgesetz und AHV.
Der Erlass 3 ist das Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt. Hier geht es um eine Änderung beim Ausgleichskonto der Schuldenbremse. Die Höchstbeträge der Gesamtausgaben im Rechnungsjahr 2003 erhöhen sich um das tatsächliche strukturelle Defizit gemäss Staatsrechnung: im Rechnungsjahr 2004 um 3 Milliarden Franken, im Rechnungsjahr 2005 um 2 Milliarden und im Rechnungsjahr 2006 um 1 Milliarde. Das strukturelle Defizit ist bis Ende 2007 zu beseitigen. Auch dieser Erlass 3 soll im Dringlichkeitsverfahren in Kraft gesetzt werden.
In den Erlassen 4 und 5 geht es um die Leistungsvereinbarung mit den SBB für die Jahre 2003 bis 2006 und die Änderung des Zahlungsrahmens für die Infrastruktur der SBB für dieselbe Zeit.
Der Erlass 6 betrifft die Senkung der Entschädigungen für Parlamentarier und Magistratspersonen. Die Verwaltungsdelegation hat hier vorgeschlagen, den Mitgliedern von National- und Ständerat in den Jahren 2004 bis 2007 für die Vorberatung der Ratsarbeit ein um 3000 Franken reduziertes Einkommen zuzugestehen. Wie Sie Ihre Vorbereitungsarbeit dann reduzieren müssen, ist nicht festgelegt. Zusätzlich schlägt Ihre Kommission vor, dass auch die Besoldungen von Magistratspersonen - das sind der Bundesrat, die Bundeskanzlerin und die Bundesrichter - um 5 Prozent gekürzt werden sollen.
Im Erlass 7 wird die Einführung einer eidgenössischen Schenkungs- und Erbschaftssteuer verlangt, was von der Kommissionsmehrheit klar abgelehnt worden ist.
Für die Kommission sind die Bundesfinanzen in einem schlechten Zustand. Wir sitzen auf einem Schuldenberg von rund 120 Milliarden Franken. Das zeigt sich bereits heute im Zinsendienst, und aufgepasst: Die Zinsen werden nicht ewig auf dem heutigen historischen Tiefstand bleiben! Steigen sie, so explodiert der Zinsendienst, und wir werden in unserer finanziellen Bewegungsfreiheit noch mehr eingeengt werden.
Noch bedenklicher ist aber der Ausgabentrend: In den letzten Jahren hat die Schweiz im OECD-Vergleich nach Japan den höchsten Anstieg der Staatsquote zu verzeichnen, und wie Japan gehören wir beim Wachstum zu den Schlusslichtern. Auch wenn hier die Ökonomen darüber streiten, ist die Schweiz ein Beispiel dafür, wie steigende Fiskalquote und steigende Staatsverschuldung dem Wachstum abträglich waren. Die Ausgabenentwicklung zeigt: Wir haben auch in den guten Jahren über unsere Verhältnisse gelebt, und so soll es auch gemäss Finanzplan weitergehen, wenn wir nicht jetzt die Weichen stellen und die Bremse ziehen.
Gemäss Finanzplan soll das Ausgabenwachstum zwischen 2004 und 2007 um 3,8 Prozent zunehmen. Mit dem Entlastungsprogramm wird das Ausgabenwachstum auf 2,1 Prozent gedrückt und bleibt damit noch klar über der Teuerung. Das zeigt, dass wir kein Sparprogramm beraten, sondern ein Programm, das nur das Ausgabenwachstum bremst. Das bedenkliche Ausgabenwachstum ist nicht zuletzt die Folge unserer Beschlüsse in den vergangenen Jahren. Mit dem Entlastungsprogramm haben wir in dieser Legislatur nochmals die Möglichkeit, die von uns miteingebrockte Suppe auszulöffeln.
Nun geht es darum, Prioritäten zu setzen, damit das Parlament der nächsten Legislatur etwas unbelasteter beginnen kann. Das Entlastungsprogramm 2003 ist daher nach Auffassung der Kommissionsmehrheit zwingend erforderlich. Für die Mehrheit ist das Programm in quantitativer und qualitativer Hinsicht einzuhalten. Dabei wollen Bundesrat, Ständerat und vorberatende Kommission folgende Grundsätze einhalten:
1. Schwergewichtig ist bei den Ausgaben anzusetzen, gemäss Bundesrat zu etwa 85 Prozent. Die neuen Einnahmen, rund 15 Prozent, sind grösstenteils gesonderte Vorlagen wie jene zur Tabaksteuer, zur Steuer auf Alcopops und anderes.
Minderheiten unserer Kommission fordern allerdings neue Steuern, namentlich eine Energieabgabe und eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das entspricht klar nicht dem System des Programms. Die Mehrheit Ihrer Kommission blieb denn auch gegenüber diesen Sirenengesängen immun und hat die Anträge abgelehnt.
2. Die verschiedenen Massnahmen gehören zu einem Gesamtpaket. Die Kommission ist diesem Ziel trotz ihren Korrekturen bei den Einsparungen grundsätzlich gefolgt. Die Mehrheit ruft den Rat eindringlich auf, sich bei Einzelanträgen und Minderheitsanträgen bewusst zu sein, dass diese kompensiert werden müssen, wenn das Paket erhalten werden soll.
3. Die Lasten sollen nicht auf die Kantone abgewälzt werden. Hier hat die Kommission, etwa bei den allgemeinen Strassenbeiträgen oder den Ausgaben für die Forstwirtschaft, die Kürzungsanträge des Bundesrates reduziert.
4. Es soll, ausser im Asylbereich, auf grundlegende Systemänderungen in einzelnen Politikbereichen verzichtet werden.
5. Es darf kein Bereich geschont werden, insbesondere auch nicht jene Bereiche, die am meisten zur Ausgabenexplosion beigetragen haben. In den meisten Bereichen, zum Beispiel im Verkehrsbereich, wurde dieser Grundsatz eingehalten. Unklar ist dagegen das Resultat bei den Sozialausgaben, namentlich beim Mischindex der AHV. Der Mischindex wurde von der Kommissionsmehrheit als politisch zu heikel angesehen, um angetastet zu werden. Der Sparbeitrag der älteren Mitbürger hätte bei 10 bis 20 Franken pro Monat gelegen. Mit den Entscheiden der Kommissionsmehrheit sind nun die Älteren die einzige Gruppe, welche vom Entlastungspaket verschont bleibt.
Basierend auf diesen Grundsätzen hat die Kommission gewisse Akzente anders gesetzt als der Bundesrat. Dabei hat sie im Sinne einer effizienten Arbeitsweise die Anträge der ständerätlichen Kommission als Anträge aufgenommen.
Materiell hat die Kommission in folgenden Bereichen Korrekturen vorgenommen: Im Bereich Bildung, Forschung und Technologie beantragt sie ein Ausgabenwachstum von 5 Prozent - statt wie der Ständerat 4,75 Prozent und der Bundesrat 4,5 Prozent Wachstum. Die Mehrausgaben betragen jährlich 100 Millionen Franken. Im Weitern werden Mindereinsparungen von insgesamt 60 Millionen Franken bei den allgemeinen Strassenbeiträgen beschlossen. Weniger Sparpotenzial sehen wir auch bei der Forstwirtschaft, minus 20 Millionen - hier soll der Schutzwald möglichst viel Geld behalten können -, sowie beim Programm "Energie Schweiz", minus 21 Millionen Franken.
Die Kommission versuchte, Kürzungen der Sparvorgabe zu kompensieren. Dies geschah einerseits in Bereichen, die nicht zu den Kernaufgaben des Bundes gehören, andererseits wurde versucht, auch beim Verwaltungsapparat die materiellen Kürzungsanträge umzusetzen und Einsparungsmöglichkeiten zu finden. Zu erwähnen sind Kürzungen beim Projekt "Schulen ans Netz", beim Sport, im Gesundheitsbereich, in der Kultur, bei den Abfall- und Abwasseranlagen, beim Hotelkredit, bei verschiedenen Massnahmen im Umweltbereich, beim Personal, in den Bereichen Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit, allgemeine Verwaltung, Funktionsausgaben Buwal, fliegerische Ausbildung. Sie sehen, die wenigen Ausfälle, die aber ins Gewicht fallen, wurden durch eine Vielzahl kleiner Kürzungen kompensiert.
Einige Bemerkungen zu einzelnen weiteren Bereichen:
Zum öffentlichen Verkehr: Die Ausgaben werden trotz Entlastungsprogramm weiter ansteigen. Zwischen 2003 und 2007 beträgt das Wachstum über 400 Millionen Franken, was einer durchschnittlichen Wachstumsrate von rund 2,5 Prozent entspricht. Von einem Abbauprogramm kann also nicht die Rede sein; die heutigen Leistungen bleiben unangetastet, die Substanzerhaltung ist gewahrt.
Bei den kollektiven IV-Leistungen hatten wir in den letzten Jahren enorme Kostensteigerungen von jährlich bis zu 9 Prozent. Verantwortlich sind nicht nur der Ausbau der Plätze oder die Betreuungsintensität, sondern eine oft suboptimale Bewirtschaftung des Gesamtplatzangebotes. Hier soll das Wachstum auf immer noch 4,3 Prozent pro Jahr halbiert werden. Somit kann nicht von einer Vorwegnahme des NFA gesprochen werden.
Zum Verhältnis des Entlastungsprogramms zum NFA: Für die Realisierung des Finanzausgleichs ist das Entlastungsprogramm 2003 von entscheidender Bedeutung; der NFA kann nur auf der Basis eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes verwirklicht werden.
Zur Verknüpfung des Entlastungsprogramms mit dem Voranschlag 2004: Zunächst ist der Beschluss der beiden Räte über die Vorlage 3 entscheidend, also über den Abbaupfad des strukturellen Defizits. Dadurch werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein schuldenbremsenkonformer Voranschlag für das Jahr 2004 überhaupt beschlossen werden kann. Die Verabschiedung und die dringliche Inkraftsetzung sollen in der Wintersession 2003 erfolgen.
Der Bundesrat hat einen Voranschlag erstellt, der die Beträge entsprechend dieser Vorlage enthält. Wenn nun aufgrund der Beratungen zum Entlastungsprogramm 2003 in der jetzigen Session vom Ständerat und vom Nationalrat übereinstimmende Änderungen beschlossen werden, so sind die Positionen entsprechend anzupassen. Wenn weiterhin Differenzen bestehen, ist offen, welche Position gilt. Festzustellen ist, dass der dannzumalige Budgetbeschluss in der Wintersession 2003 dem Entlastungsprogramm vorgeht, dass aber das Entlastungsprogramm klar eine Wegweiserfunktion hat.
Noch zu den schlechten Nachrichten: Das Entlastungsprogramm 2003 genügt nicht. Es wird weiterhin ein Sanierungsbedarf bleiben, laut Botschaft von 1,5 Milliarden Franken, nach neuesten Hochrechnungen von gegen 2,5 Milliarden Franken.
Zum Nichteintretensantrag und zum Rückweisungsantrag: Beide können mit dem gleichen pragmatischen und für Demokraten zwingenden Argument zurückgewiesen werden, nämlich mit der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse. Die Schuldenbremse würde 2004 noch ein Defizit von 300 Millionen Franken erlauben. Das würde also bedeuten, dass ohne Entlastungsprogramm, ohne Änderung der Gesetzgebung, im Budget 2004 Kürzungen von zusätzlich 3 Milliarden Franken vorgenommen werden müssten.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage, d. h. auf die Erlasse 1 bis 6, einzutreten. Zum Eintreten auf den Erlass 7 betreffend Erbschafts- und Schenkungssteuer werden die Herren Favre und Zuppiger Stellung nehmen, denn wir haben die Diskussion zum Entlastungsprogramm in zwei Gruppen aufgeteilt. Herr Cina und ich übernehmen den einen Teil, die Kollegen Favre und Zuppiger den anderen Teil. Alles wäre zu viel.
Erlauben Sie mir abschliessend noch eine Bemerkung, nämlich Dank und Anerkennung: Wie Sie auch immer zum Entlastungsprogramm 2003 stehen - was der Bundesrat und die Verwaltung hier in kurzer Zeit erarbeitet haben, zeugt von Verantwortungsbewusstsein, Kompetenz und Effizienz. Machen wir es dem Bundesrat und der Verwaltung nach. Ebenso geht mein Dank an das Sekretariat der Spezialkommission, das rund um die Uhr aufgearbeitet hat, was in der Kommission teils hektisch und manchmal auch widersprüchlich diskutiert und beschlossen worden ist. Den Mitgliedern der Kommission danke ich für die nicht selbstverständliche Bereitschaft zu einem ausserordentlichen Effort mit Kommissionssitzungen auch an Samstagen. Tragen Sie Sorge zum Entlastungsprogramm 2003, es ist ein Teil unserer Zukunft!
Fässler Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Herr Steiner, können Sie mir den Bundesverfassungsartikel zitieren, in dem die Beträge stehen, von denen Sie gesprochen haben, die - wie Sie gesagt haben - wir allenfalls als Schulden machen dürfen? Ich kenne diesen Artikel nicht.
Steiner Rudolf · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion
Ich habe nie etwas von Schuldenmachen gesagt, Frau Fässler. Ich habe nur gesagt, dass wir nächstes Jahr noch ein Defizit von 300 Millionen Franken machen dürfen, wenn wir die Schuldenbremse im jetzigen Gesetzestext anwenden wollen.
Cina Jean-Michel · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Christlichdemokratische Fraktion
Le message que vous êtes appelés à traiter aujourd'hui et durant toute cette troisième semaine de session est celui de tous les superlatifs. En voici quelques démonstrations.
1. Jamais jusqu'ici, à notre connaissance, le Conseil fédéral n'a agi aussi rapidement: depuis le moment où il a connu la vraie détérioration des finances fédérales jusqu'à celui où il a adopté le message, moins de cinq mois se sont écoulés.
2. Jamais notre Parlement et ses commissions n'ont abordé un projet qui leur était soumis avec une telle célérité. En effet, le 10 juillet 2003, les deux commissions spéciales ont siégé en commun pour aborder le message qui leur avait été livré deux jours auparavant et auditionné des représentants des cantons. Mais surtout, entre le 11 août et le 1er septembre 2003, ces commissions ont tenu pas moins de 12 jours de séances, cinq pour la commission spéciale du Conseil des Etats et sept pour celle du Conseil national, dont un samedi. C'est au cours de ces séances marathons que nos collègues de la commission du Conseil des Etats, puis notre commission, ont réussi la gageure d'adopter les propositions cohérentes qu'ils vous soumettent aujourd'hui.
3. Jamais, à notre connaissance, le Conseil fédéral n'a adopté un projet financier de cette ampleur: des allègements pour 3,3 milliards de francs, dont 500 millions de francs de recettes, et quelque 60 mesures d'économies et d'améliorations.
4. Jamais, à notre connaissance, le Parlement n'a été appelé à se prononcer durant la même session sur un projet d'une telle portée politique.
5. Surtout, jamais le Parlement n'a été appelé à se prononcer à un mois des élections fédérales sur un projet d'une telle portée.
Ces cinq superlatifs sont révélateurs, d'une part, de la gravité de la situation financière et, d'autre part, de l'importance des enjeux pour les tâches de l'Etat et ceux qui en bénéficient.
S'agissant de gravité de la situation: personne n'a vu venir la crise. Certes, il y avait des signes annonciateurs: Swissair, la "banque volante", avait fait banqueroute; Enron, AOL Time Warner aux Etats-Unis ou encore Vivendi Universal en France étaient emportés dans des faillites et des remises à l'ordre qui se chiffraient en dizaines de milliards de dollars et d'euros; en Suisse, les secteurs bancaire et des assurances affichaient des situations proches de l'effondrement; puis, à fin septembre 2002, alors qu'il venait d'adresser le message concernant le budget 2003 au Parlement, le Conseil fédéral annonçait que les rentrées fiscales s'effondraient - la vraie mesure de cet effondrement n'a été connue qu'à la fin février 2003. Les recettes ont diminué de 4 milliards de francs. Elles pourraient encore se détériorer, pour atteindre un recul de 6 milliards de francs en 2006.
Il faut se rendre à l'évidence: la bulle spéculative a explosé, les Bourses du monde se sont effondrées et avec elles, les salaires mirobolants qui nourrissaient notre fiscalité.
De fait, la Confédération se retrouve dans la situation d'un couple avec deux enfants bénéficiant de deux revenus, vivant confortablement dans une maison lourdement hypothéquée et dont l'un des conjoints perd son emploi. Le couple en question doit revoir ses dépenses, la Confédération également. Mais où faut-il économiser? Qui va-t-on toucher par nos économies? Où est le superflu? Faut-il rogner sur les études des enfants? Faut-il supprimer la deuxième voiture? Faut-il réduire la rente allouée à la grand-mère? Eh bien, ce sont les questions que le Conseil fédéral, en bon père de famille, a dû se poser avant de vous proposer le projet d'économies gigantesque qu'il vous présente aujourd'hui.
L'opération est très risquée en période électorale, car la tentation est grande pour les élus du peuple d'en tirer profit pour leur propre réélection. Mais la gravité de la situation justifie de passer outre les considérations électoralistes et de décider ce qui est aujourd'hui indispensable pour la santé économique et financière de la Suisse. La situation est grave au point qu'il faut véritablement réduire le train de vie de l'Etat. Seulement voilà, les enjeux sont énormes.
La modification de la pyramide des âges et le vieillissement de la population exigent beaucoup plus d'argent que par le passé. La santé, à défaut d'être un droit, est le premier des voeux de tous les Suisses; or la santé coûte cher, surtout si l'on veut, comme en Suisse, avoir à juste titre un système de santé qui soit le même pour tous. Quant à la formation et à la recherche: peut-on couper dans ce secteur sans dommages graves pour notre système éducatif et pour notre renouvellement technologique des vingt prochaines années? Faut-il pénaliser davantage encore notre paysannerie, laquelle a déjà été fortement secouée par les effets de la globalisation? Ce ne sont là que l'une ou l'autre des questions fondamentales que le Conseil fédéral, le Conseil des Etats et votre commission se sont posées au sujet du programme d'allègement.
Lors de la première semaine de session, le Conseil des Etats a suivi sur presque tous les points les propositions de sa commission spéciale. Ce faisant, il a adopté le projet présenté par le Conseil fédéral dans sa presque totalité, en apportant divers amendements compensés essentiellement à l'arrêté 1 chiffre 7 du programme d'allègement, dans la loi instituant des mesures destinées à améliorer les finances fédérales. En effet, le Conseil des Etats est parti du principe selon lequel il devait maintenir la somme des économies requises par le Conseil fédéral, mais il a pesé différemment les intérêts politiques. C'est ainsi qu'il a procédé à des dégrèvements marqués en faveur de la formation et de la recherche, des contributions générales pour les routes, de l'agriculture et du programme Suisse Energie, tout en trouvant, à l'aide du Conseil fédéral, des compensations dans d'autres domaines.
Les autres modifications que le Conseil des Etats a décidées sont toutes peu ou prou les conséquences des amendements faits à l'arrêté 1 chiffre 7. S'agissant des conséquences financières du projet, on peut constater que le Conseil des Etats a pratiquement réalisé des améliorations de même ampleur que celles prévues dans le projet du Conseil fédéral, avec 5 millions de francs de moins pour les années 2005 et 2006.
Nous devons cependant d'ores et déjà tempérer ce succès. En effet, le programme d'allègement prévoit, du côté des recettes, que l'augmentation du bénéfice distribué par la Banque nationale sera alloué à la Confédération à concurrence de 100 millions de francs en 2004, 135 millions de francs en 2005 et 165 millions de francs en 2006. Or, suite à la décision prise la semaine dernière par le Parlement dans le cadre de l'élimination des ultimes divergences concernant la 11e révision de l'AVS, ce bénéfice sera affecté à l'AVS dès 2005. Dès lors, le programme d'allègement est amputé de 135 millions de francs en 2005, et de 165 millions de francs en 2006.
Après sept jours de délibérations, je le répète, votre commission a achevé l'examen du programme d'allègement budgétaire. Elle s'est largement ralliée dans sa majorité au projet du Conseil fédéral et elle se rallie aux décisions du Conseil des Etats. L'objectif en matière d'économies pour les années 2004 à 2006 est manqué pour 20 millions de francs seulement.
Dans le cadre de ses délibérations, votre commission a examiné toutes les décisions du Conseil des Etats qui s'écartaient du projet du Conseil fédéral, qu'il s'agisse d'augmentation ou de diminution de l'effort financier à consentir et elle s'y est ralliée dans les domaines suivants: "PPP - l'école sur le Net", sport, santé, contribution générale pour les routes, installations pour les eaux usées et les déchets, diverses mesures en matière d'environnement, dépenses de fonctionnement de l'OFEFP - le Conseil des Etats estime qu'une diminution s'impose au niveau de la rétribution du personnel et des dépenses pour prestations de tiers; économie forestière, formation de pilotes, agriculture, Suisse Energie; personnel, publications et relations publiques. La commission ne s'est pas ralliée aux décisions du Conseil des Etats dans les domaines suivants: rentes AVS et AI; baisse éventuelle des subventions fédérales à l'AVS et à l'AI; pour cent de TVA destiné à l'AVS/AI; formation, recherche et technologie; crédit hôtelier; réduction des indemnités parlementaires et du traitement des magistrats.
Quant aux conséquences financières, les propositions de votre commission ne diffèrent que de quelque 20 millions de francs par rapport au Conseil des Etats et de 30 millions de francs par rapport au projet du Conseil fédéral.
Ces résultats ne tiennent pas compte de trois éléments importants. Tout d'abord - nous en avons déjà parlé -, il convient d'intégrer la décision prise la semaine dernière par le Parlement concernant l'affectation à l'AVS dès 2005 du bénéfice supplémentaire de la Banque nationale suisse. Il en résulte une perte de recettes pour la Confédération de 135 millions de francs en 2005 et de 165 millions de francs en 2006. Ensuite, l'élimination des ultimes divergences de la 11e révision de l'AVS consacre l'abandon de la retraite flexible, ce qui entraîne des allègements de 26 millions de francs en 2005 et de 48 millions de francs en 2006. Enfin, le maintien de l'indice mixte entraîne un alourdissement des charges de 75 millions de francs pour 2006.
Si nous tenons compte de ces trois facteurs dans le programme d'allègement, les résultats des économies sont les suivants: pour 2004, 1006 millions de francs; pour 2005, 2097 millions de francs; pour 2006, 3066 millions de francs.
Malgré ces diminutions dans l'effort d'allègement, la commission peut se féliciter de vous présenter un programme d'allègement qui reste cohérent et surtout constant puisqu'il entraîne des améliorations financières pour 3 milliards de francs.
Durant cette semaine, il vous restera cependant à débattre de 72 propositions de minorité, ce qui atteste bien de l'esprit combatif dans lequel le programme a été discuté. Mais face à la situation critique des finances fédérales, face à un endettement de plus de 100 milliards de francs, face à un découvert du bilan de plus de 80 milliards de francs, nous devons assumer nos responsabilités communes par-delà les clivages politiques, pour le bien de la Confédération.
C'est dans cet esprit que je vous propose d'adopter la proposition de la majorité et d'entrer en matière.
Genner Ruth · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die Grünen lehnen das Entlastungsprogramm entschieden ab! Die grüne Fraktion will deshalb nicht auf dieses Programm eintreten, weil es sich um ein unnötiges Programm handelt, mit verheerenden Auswirkungen auf die Umwelt, die soziale Sicherheit und den Arbeitsmarkt. Es ist euphemistisch, von einem Entlastungsprogramm zu sprechen. Es handelt sich vielmehr um ein massives Spar- und Abbauprogramm, das den verfassungsmässigen Auftrag einer nachhaltigen Entwicklung gefährdet. Die Grünen lehnen das Sparprogramm ab, weil Sparmassnahmen, ökonomisch gesehen, auch unter dem Regime der Schuldenbremse, nicht notwendig sind. Gemäss eigenen Berechnungen ist das strukturelle Defizit des Bundes um einiges geringer als vom EFD berechnet. Die Auswirkungen des Sparprogramms auf die Schweizer Wirtschaft jedoch werden vom EFD kräftig unterschätzt. Unsere makroökonomischen Simulationen zeigen, dass das Entlastungsprogramm einen Arbeitsplatzabbau in der Grössenordnung von 20 000 bis 30 000 Beschäftigten zur Folge haben dürfte. Damit verbunden wären Mindereinnahmen beim Bund von 300 bis 600 Millionen Franken und bei den Kantonen und Gemeinden etwas mehr.
Für die Grünen ist es stossend, dass dieses Sparprogramm gleichzeitig mit dem Steuerpaket vorgelegt wird, das vor allem Gutsituierte entlasten soll. Die Reichen entlasten, die Kleinen und die Umwelt belasten: Diese unsinnige Logik tragen wir Grünen nicht mit! Ich möchte hier auch noch darauf verweisen, dass in vielen Kantonen zurzeit Sparpakete geschnürt werden, deren kumulativen Effekt wir in der Kommission und beim Bund schon gar nicht studiert haben.
Mit einer klaren Strategie und unehrlichen Rhetorik werden der Staat abgebaut, die soziale Sicherheit geschwächt, die Umwelt vielerorts risikoreich preisgegeben und wichtige Investitionen der Zukunft wie jene in den öffentlichen Verkehr, in die Bildung und in die alternative Energie gekürzt oder allenfalls zeitlich erstreckt.
Die Strategie hat eindeutige Wegmarken: erstens Schuldenbremse; zweitens Steuern senken, das heisst, dem Staat Mittel entziehen; drittens sparen und damit abbauen. Es ist ein eigentlicher Scherbenhaufen, Herr Finanzminister.
In der Kommission sind am 10. Juli 2003 die Kantone angehört worden. Es gab dabei harte Kritik an der bundesrätlichen Finanzpolitik bzw. an der Finanzpolitik der Mehrheit des Nationalrates und des Ständerates, die wirklich ein Hüst und Hott und insbesondere eine mangelnde Koordination der Ausgaben- und Einnahmenpolitik grundsätzlich darstellt.
Wir Grünen haben während Monaten gegen das Steuerpaket gekämpft. Wir sind nun in der Schlussphase beim Sammeln für das Referendum, weil mit dem Steuerpaket aus unserer Sicht unsinnig und viel Geld, insbesondere an kinderlose Ehepaare und Hauseigentümer, verschenkt wird.
Die Kantone haben sich in diesem Sinne bereits geäussert. Über das Steuerharmonisierungsgesetz wurde ihnen nämlich aufoktroyiert, Steuerentlastungen für Wohneigentümer zu machen. Und es sind vorab nicht rot-grüne Kantonsregierungen, die sich nun gegen dieses Paket wehren.
Wir Grünen wollen aber mit den anderen Linken zusammen auch gegen die ungerechte Familienbesteuerung antreten, und wir dürfen heute sagen: Wir haben mindestens schon einen Teilsieg errungen, weil dieses Paket ja frühestens im Jahr 2005 in Kraft treten könnte. Wir hoffen aber, dass wir es mit Hilfe des Volkes vom Tisch bringen.
Ein erster Pflock, der auf dem Weg zu diesem Sparpaket eingeschlagen wurde, ist die Einführung der Schuldenbremse. Damit werden aus unserer Sicht wichtige Investitionen für die Zukunft, die ein Rendement bringen und wichtige Entwicklungen ermöglichen könnten, verhindert. Ich denke beispielsweise an den Bereich Agglomerationsverkehr, der für die Klimapolitik, aber auch für die Raumplanung wichtig ist. Der öffentliche Verkehr verfolgt nie einen Selbstzweck. Es geht politisch immer darum, ihn im Hinblick auf Klimafragen und Raumplanung zu etablieren. In diesen Kosten stecken viele Vermeidungskosten.
Wir dürfen im Bildungsbereich, der das Kapital der Zukunft darstellt, keine sinnlosen Sparübungen machen. In der Vergangenheit - ich möchte Sie daran erinnern - wurde sehr viel Geld für unsinnige Projekte lockergemacht, Stichworte sind Swiss, Expo oder Exportförderung. Nun stehen wir vor einem Sparpaket, das einen Abbau der staatlichen Aufgaben in ganz wesentlichen Bereichen bringt. Die Argumente dafür - Sie haben es von den Kommissionssprechern gehört - sind rein finanzpolitisch und ohne inhaltlichen Bezug.
Ich möchte Sie bitten, auf dieses Sparpaket nicht einzutreten.
Fässler Hildegard · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion
Als das Schweizervolk vor knapp zwei Jahren der Einführung einer Schuldenbremse zustimmte, sagte es zu folgendem Passus in der Bundesverfassung Ja - ich zitiere Artikel 126 Absatz 1 der Bundesverfassung -: "Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht." Zu mehr hat das Volk nicht Ja gesagt, denn die gesetzliche Ausgestaltung wurde vom Parlament beschlossen. Meine Kritik ist und bleibt dieselbe: Zu einem ausgeglichenen Haushalt gehören die Ausgaben- und die Einnahmenseite.
Unter dieser Voraussetzung kämpft die SP-Fraktion nicht gegen das Eintreten auf die Vorlage, unterstützt aber meinen Rückweisungsantrag. Die SP-Fraktion ist bereit, an der Sanierung des Finanzhaushaltes mitzuwirken. Sie hat aber ein anderes Konzept. Dieses Konzept besteht aus drei Säulen:
1. Gezielte Ausgabenkürzungen: Wir sind nicht dafür, dass überall etwas gespart oder gekürzt wird, sondern das muss gezielt gemacht und politisch entschieden werden.
2. Wir sind für gezielte Mehreinnahmen; für Mehreinnahmen, die zu mehr Steuergerechtigkeit führen; für Mehreinnahmen, die nicht die kleinen und mittleren Haushalte belasten.
3. Es braucht Massnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums.
Meine drei Kritikpunkte an dieser Vorlage:
1. Die parlamentarische Arbeit selber: Die Arbeit in der Spezialkommission war absolut unbefriedigend. Die parlamentarischen Spielregeln wurden ausgehebelt. Wir haben z. B. ohne die Kenntnis der Resultate aus der Kommission des Ständerates Beratungen vorgenommen - dies bei einem Geschäft von so grosser Tragweite. Auch der zeitliche Druck auf die Spezialkommission war sehr gross: acht Sitzungstage innert zwei Wochen. Die Kommission griff ständig in laufende Gesetzesrevisionen ein, dies ohne entsprechendes Know-how. Ich erinnere an das Ausländergesetz, das Anag, an den neuen Finanzausgleich usw. Rückkommensanträge wurden nicht inhaltlich, sondern rein rechnerisch begründet - so unter dem Motto: Wir müssen noch ein paar Millionen Franken suchen - und führten zu willkürlichen Entscheiden. Ein stossendes Beispiel dafür ist das, was mit der Kulturförderung passiert ist.
2. Die Philosophie der Vorlage: Die Vorlage mit dem Namen Entlastungsprogramm ist ein Etikettenschwindel. Es ist ein Leistungsabbaupaket, das höchstens die Bundeskasse entlastet, aber jeden und jede im Land trifft und insbesondere Kosten auf Gemeinden, Kantone und Menschen überwälzt, die heute von Bundesleistungen profitieren.
Die Einnahmenseite wird fast gänzlich ausgeklammert. Die zusätzliche Gewinnausschüttung der Nationalbank zum Beispiel ist zwar richtig, wäre aber auch ohne das Entlastungsprogramm 2003 gekommen. Der Bundesrat zeigte auch überhaupt kein Standvermögen bei der Idee einer Erbschaftssteuer.
Die Doktrin, die Massnahmen müssten allen etwas wehtun, ist falsch, weil unpolitisch. Es ist nicht eine mittlere Unzufriedenheit gefragt, sondern eine Prioritätensetzung. Kosten- bzw. Lastenabwälzung auf die Kantone ist keine Sparmassnahme. Diese ist aber im Programm vorgesehen, und das wird auch zugegeben. Als Beispiel diene die Sparübung im Bereich der IV, bei den Beiträgen an Werkstätten, Wohnheime und Sonderschulen. Die Botschaft redet dazu auf Seite 5686 Klartext; das ist dort nachzulesen. Das Programm gefährdet den NFA, denn es werden bereits jetzt Lasten auf die Kantone überwälzt, ohne die Mittel und die Entscheidungskompetenzen mitzugeben, auch das zum Beispiel im Bereich der IV.
3. Es gibt keine sichtbare Zusammenarbeit mit dem EVD. Dem Programm fehlt die Einbettung in eine Strategie der Förderung des Wirtschaftswachstums. Wir haben keine Investitionsoffensive, im Gegenteil: Wir haben die Inkaufnahme von Arbeitsplatzverlusten, die Inkaufnahme einer Reduktion des BIP. Die Leistungskürzungen werden zu vermehrtem privatem Sparen und zu gebremster Konsumfreudigkeit führen. Wir sind ein negatives Vorbild für die Kantone mit deren Sparpaketen, noch und noch.
Daher beantrage ich Ihnen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Auftrag, sich an folgenden Bedingungen zu orientieren: kein Totsparen, sondern ein vernünftig grosses Paket schnüren, 2 Milliarden Franken für 2005 und 2006. 2004 soll weniger gekürzt werden, da die Ausfälle des Steuerpaketes 2001 dann ja noch nicht greifen. Dann soll das auf beiden Seiten des Haushaltes zu realisieren sein, nämlich bei Ausgaben und Einnahmen etwa im selben Mass. Übrigens ist da noch ein Fehler auf der Fahne, Herr Präsident: Es sollte nicht heissen "Ausgewogenheit von Ausgaben, Kürzungen und Mehreinnahmen", sondern "Ausgewogenheit von Ausgabenkürzungen und Mehreinnahmen". Und um die Konjunktur 2004 nicht abzuwürgen, sollte nächstes Jahr bei den Investitionen nicht gekürzt werden. Die Entlastung darf nicht zur Belastung der Partner führen; das Kantonsreferendum zum Steuerpaket lässt ja hier ganz deutlich grüssen.
Sollte unser Rat die Rückweisung ablehnen, so werden wir über unsere Minderheitsanträge versuchen, unserem Konzept zum Durchbruch zu verhelfen.
Herr Präsident, gestatten Sie mir noch einen Satz. Ich weiss, die Zeit ist um, aber ich muss zum Berichterstatter, zu Herrn Steiner, noch etwas sagen. Neben seiner falschen Information darüber, was in der Bundesverfassung zur Schuldenbremse steht, muss ich noch Folgendes korrigieren: Er hat gesagt, es werde nirgends gespart, nur das Wachstum werde gebremst. Nehmen Sie das Beispiel "Energie Schweiz". Für dieses Jahr sind 55 Millionen Franken und für die nächsten drei Jahre sind jedes Mal wieder 55 Millionen Franken vorgesehen. Im Sparpaket sind 50 Millionen 2004, 30 Millionen 2005 und 20 Millionen Franken 2006 vorgesehen. Wenn das kein Abbau ist, kann einer von uns nicht rechnen!
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
M. Leuenberger-Genève demande par motion d'ordre de procéder au contrôle du quorum. L'auteur n'a pas besoin de s'exprimer parce que, selon le règlement, je suis obligé de m'exécuter.
Vous m'accorderez quelques minutes avant que je procède à ce vote parce que certains députés sont en train de manger et d'autres à la buvette. Par ailleurs, je prie les scrutateurs de bien vouloir s'organiser pour faire le comptage du quorum manuellement, et non pas électroniquement.
Leutenegger Oberholzer Susanne · Mit-F · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Die Kommissionsminderheit schlägt Ihnen vor, das Entlastungsprogramm für den Bundeshaushalt mit der Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer zu ergänzen. Sie haben den Entwurf der Kommissionsminderheit unter der Vorlage 7 des Programms vorliegen. Der Entwurf begründet sich insbesondere wie folgt:
1. Wie Frau Fässler bereits gesagt hat, gehören zu einem ausgeglichenen Haushalt sowohl die Ausgabenseite wie auch die Einnahmenseite. Zur Sanierung der Bundesfinanzen gehören deshalb auch Mehreinnahmen. Die Kommissionsminderheit nimmt mit ihrem Entwurf einen Vorschlag von Bundesrat Kaspar Villiger auf, nämlich den Vorschlag zur Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer.
2. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ökonomisch gesehen eine der besten Steuern überhaupt. Sie ist eine gerechte Steuer, denn sie belastet nur jene, die sich in der komfortablen Situation befinden, ohne eigenes Zutun einen Vermögenszuwachs zu erzielen. Sie entspricht damit in geradezu idealer Weise dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Erbschaftssteuer ist auch eine der fairsten und vernünftigsten Steuern überhaupt. Sie belastet nicht die Tüchtigen, sondern jene, deren einziges Verdienst darin besteht, durch Geburt Erbe geworden zu sein oder einen Vermögenszuwachs durch Schenkung zu erzielen. Die Erbschaftssteuer ist volkswirtschaftlich völlig unbedenklich. Sie belastet z. B. - im Gegensatz zu anderen Steuern - die Arbeitseinkommen nicht. Sie belastet auch den Konsum nicht, dies im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, denn der Vermögensanfall ermöglicht so oder so einen Mehrkonsum.
3. Wenn man den historischen Hintergrund und die normativen Debatten zur Frage der Erbschafts- und Schenkungssteuer betrachtet, so gibt es nur eines festzustellen: Diese Steuer ist nicht primär ein linkes, sondern ein liberales Postulat. Das Institut der Erbschaft an sich war vor allem den Liberalen des vorletzten und Anfang des letzten Jahrhunderts ein Dorn im Auge, und zwar darum, weil das Erben in krassem Gegensatz zur Leistungsgesellschaft steht; meine Herren, Sie schauen mich so erstaunt an. Soziale Ungleichheiten sollten nach dieser Doktrin - meine Herren auf den liberalen Bänken, ich spreche zu Ihnen - allein durch unterschiedliche Leistungsbereitschaft und unterschiedliche Leistungsbeiträge der Individuen gerechtfertigt werden, nicht aber durch die Zufälligkeiten der Geburt. Deshalb schlug der Liberale John Stuart Mill vor, dass die Vermögenssumme, die eine Person überhaupt vererben kann, betragsmässig begrenzt werden muss. Ich bitte Sie, diesen normativen Hintergrund einmal in Ihre Überlegungen einzubeziehen.
4. Mein Vorschlag ist sehr moderat, und er betrachtet auch die vielfältigen Einwände, die gegen eine Bundeserbschaftssteuer bereits vorgebracht worden sind. Sie ist keine Konkurrenz zu den kantonalen Steuern, denn nachdem immer mehr Kantone, zumindest gegenüber den direkten Nachkommen, auf die Erbschaftssteuer verzichten, trifft dieses Argument nicht mehr zu. Von der Abschaffung der Erbschaftssteuer haben vor allem die Reichen profitiert, aber nicht die Masse der Steuerpflichtigen. Die Stimmenden in den jeweiligen Kantonen haben der Abschaffung jeweils aus Angst vor der Steuerkonkurrenz zugestimmt, aus Angst, dass die reichen Rentner und Rentnerinnen ihren Kanton verlassen würden. Auch deshalb drängt sich eine nationale Lösung geradezu auf. Mein Vorschlag lässt offen, wie die bestehenden kantonalen Steuern anzurechnen sind, und er lässt auch offen, wie der Steuerertrag zwischen Bund und Kantonen verteilt wird. Mein Vorschlag ist auch KMU-freundlich, indem ausdrücklich festgehalten wird, dass Unternehmensübergänge nicht behindert werden sollen.
Zum Schluss: Treten Sie auf den Beschlussentwurf einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer ein! Wenn der Bund schon neue Einnahmen braucht, und er braucht sie für den Haushaltausgleich, wählen Sie die ökonomisch sinnvollste und sozial gerechteste Steuer überhaupt!
Bedenken Sie eines: Das Potenzial dieser Steuer ist steigend, denn immer mehr und immer grössere Vermögen werden in der Schweiz mittels Erbschaften übertragen. Mit der Zustimmung zu diesem Projekt unterstützen Sie nicht nur das Postulat nach mehr Steuergerechtigkeit in diesem Land, sondern Sie schaffen damit zugleich fiskalisch gute Voraussetzungen für einen Wirtschaftsstandort, der das Wachstum nicht behindert.
Christen Yves · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion
J'ai donné quelques minutes afin de réunir le quorum de cette assemblée. Je dois maintenant faire procéder au contrôle. Je demande aux scrutateurs de compter à la main. - Malgré vos efforts, le quorum n'est pas atteint: il y a 77 membres présents. Selon le règlement, je suis obligé d'interrompre le débat sur cet objet et de lever la séance.
Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen
Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 20.30 Uhr
La séance est levée à 20 h 30