22.308, 23.3962
Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt / Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
22.308
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Es liegt Ihnen ein schriftlicher Bericht der Kommission vor. Die Kommission beantragt mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Standesinitiative keine Folge zu geben
23.3962
Präsidentin (Häberli-Koller Brigitte, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Dittli Josef · Mit-M · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion
Zuerst zur Standesinitiative: Der Kanton Tessin fordert mit der Standesinitiative die Bundesversammlung auf, in der Schweiz einen bezahlten Sonderurlaub im Fall einer Fehl- oder Totgeburt einzuführen. Der Kanton Tessin begründet das wie folgt: Die Schriftstellerin Angela Notari habe jüngst auf den einstimmigen Beschluss des neuseeländischen Parlamentes hingewiesen, wonach Paare, die eine Fehl- oder Totgeburt erleiden, künftig bis zu drei Tage bezahlten Trauerurlaub nehmen können. Dieser Beschluss sei ein erster Schritt zur angemessenen Anerkennung eines Verlusts, mit dem viele Familien konfrontiert seien und der heute häufig ohne Unterstützung zu bewältigen sei. In einer Gesellschaft wie der unseren, die eine sehr geringe Geburtenrate aufweise, solle jede Initiative gefördert werden, die Frauen und Paare auf ihrem Weg zur Elternschaft unterstütze. Der Kanton Tessin fordert die Bundesversammlung deshalb auf, auch in der Schweiz einen bezahlten Sonderurlaub im Falle einer Fehl- oder Totgeburt einzuführen.
Zu den Erwägungen der Kommission: Wir haben an unserer Sitzung vom 22. Mai eine Delegation des Initiativkantons Tessin angehört. Ihre Kommission stellt fest, dass gemäss geltendem Recht ein Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung besteht, wenn das Kind lebensfähig geboren wird oder wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Fehl- oder Totgeburten vor der 23. Schwangerschaftswoche werden als Arbeitsverhinderung ohne Verschulden der Arbeitnehmerin, aber aus Gründen, die in ihrer Person liegen, betrachtet. Es gibt in diesem Sinne keinen gesonderten Urlaub.
Ihre Kommission unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Standesinitiative. Fehl- oder Totgeburten sind erschütternde Ereignisse und müssen vor der 23. Schwangerschaftswoche besser berücksichtigt werden. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Interpellation 19.4302, "Welche rechtlichen Ansprüche haben Frauen, die eine Fehlgeburt oder Totgeburt erlitten haben?", einen gewissen Handlungsbedarf erkannt. Ihre Kommission ist jedoch der Meinung, dass mehrere Aspekte, insbesondere die rechtlichen Ansprüche gemäss geltendem Recht sowie die möglichen finanziellen Auswirkungen eines solchen Urlaubs, noch vertieft geprüft werden müssen, bevor eine Gesetzesanpassung in die Wege geleitet werden kann. Einstimmig hat die Kommission entschieden, mit einem Kommissionspostulat dem Bundesrat einen entsprechenden Prüfauftrag zu geben.
Mit 7 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen beantragt Ihre Kommission deshalb, der Standesinitiative 22.308 keine Folge zu geben, kommt nun aber mit dem Postulat, welches ich gleich als Nächstes vorstelle. Es geht um das Postulat 23.3962, "Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt", mit dem folgenden Text: "Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines bezahlten Urlaubs im Fall einer Fehl- oder Totgeburt vor der 23. Schwangerschaftswoche zu prüfen und darüber Bericht zu erstatten. Der Bericht soll namentlich folgende Punkte beinhalten:
1. eine Auslegeordnung der rechtlichen Ansprüche gemäss geltendem Recht;
2. eine Analyse der betroffenen Fälle und der möglichen finanziellen Auswirkungen;
3. ein Vergleich der Lösungsansätze in anderen Ländern."
Zur Begründung: "Mit dem vorliegenden Postulat fordert die Kommission den Bundesrat auf, die Möglichkeit der Einführung eines bezahlten Urlaubs im Fall einer Fehl- oder Totgeburt vor der 23. Schwangerschaftswoche zu prüfen. Es soll auch eruiert werden, ob eine bessere Berücksichtigung der psychologischen und medizinischen Auswirkungen eines solchen Verlustes möglich ist."
Ihre Kommission empfiehlt vor diesem Hintergrund, die Standesinitiative Tessin abzulehnen. Dafür soll das Postulat "Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt" angenommen werden.
Berset Alain · BPR-M · Bundesrat · Freiburg
Je crois que le rapporteur de la commission a rappelé toute la situation politique, avec, d'un côté, l'initiative du canton du Tessin et, de l'autre, le postulat proposé par votre commission, que le Conseil fédéral propose d'adopter.
Ce postulat vise à examiner l'introduction d'un congé payé spécifique en cas de fausse couche ou de mort périnatale avant la 23e semaine de grossesse.
Aujourd'hui, le congé maternité débute le jour de l'accouchement d'un enfant viable, ou alors, si l'enfant est mort-né, lorsque la grossesse a duré au moins 23 semaines. Avant la 23e semaine, une fausse couche ou une mortinaissance sont considérées comme des empêchements de travailler qui donnent droit au versement du salaire en vertu du code des obligations. On est donc dans un autre cadre légal.
Nous reconnaissons évidemment que de tels évènements sont extrêmement marquants et que, dans le cas présent, seul un examen approfondi pourrait permettre de déterminer si les conséquences devraient être mieux prises en considération et pourraient nécessiter l'ajustement du cadre juridique.
Pour que cette question soit étudiée, le Conseil fédéral vous invite, tout comme votre commission, à adopter ce postulat.
Häberli-Koller Brigitte · P-F · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
22.308
Der Initiative wird keine Folge gegeben
Il n'est pas donné suite à l'initiative
23.3962
Angenommen - Adopté