21.065
Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative). Volksinitiative
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Im Rahmen der allgemeinen Aussprache behandeln wir auch den Antrag der Minderheit Clivaz Christophe zur Abstimmungsempfehlung.
Egger Mike · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche im Namen der UREK des Nationalrates zur Volksinitiative "gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschafts-Initiative)". Nach Prüfung der am 8. September 2020 eingereichten Initiative wurde diese als gültig erklärt. Sie wird, falls sie nicht zurückgezogen wird, dem Volk und den Ständen zur Abstimmung vorgelegt. Bevor es aber zur Abstimmung kommt, hat die UREK-N die Initiative beraten. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Ablehnung der Volksinitiative zu empfehlen.
Erst in der Herbstsession hat das Parlament die Vorlage zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) verabschiedet. Diese Vorlage ist der indirekte Gegenentwurf zur Landschafts-Initiative. Die Mehrheit unserer Kommission ist überzeugt, dass mit der RPG 2 die Anliegen der Volksinitiative auf Gesetzesebene umgesetzt werden. Eine Minderheit beantragt, die Landschafts-Initiative trotzdem zur Annahme zu empfehlen. Lassen Sie mich dazu einige Ausführungen machen.
Das Parlament verabschiedete am 29. September 2023 das revidierte Raumplanungsgesetz, welches das Bauen ausserhalb der Bauzone behandelte. Die Beratungszeit für die RPG 2 belief sich auf sagenhafte 13 Jahre, was verdeutlicht, welche Herausforderungen bezüglich Raumplanung bestehen. Mit der RPG 2 konnte nun endlich eine mehrheitsfähige und praktikable Lösung geschaffen werden. Die einstimmige Zustimmung in beiden Kammern zeigt, dass es ein tragfähiger Kompromiss ist, der einerseits neue Pflöcke einschlägt und somit eben die Anliegen der Initianten aufnimmt, aber andererseits auch - und das ist wichtig - gewisse Freiheiten zulässt. Es gibt verschiedene Elemente aus der Landschafts-Initiative, die in der RPG 2 aufgenommen worden sind.
Gerne erläutere ich Ihnen nochmals die wichtigsten Kernpunkte der RPG 2. Darunter sind die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet sowie die Stabilisierung der Gebäudezahl im Nichtbaugebiet, beispielsweise mit einer Abbruchprämie, welche hier gefördert wird. Mit dem Gebietsansatz wurden die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten am richtigen Ort belassen. Dem Vorrang der Landwirtschaft gegenüber anderen Nutzungen ausserhalb des Baugebietes wurde ebenfalls Rechnung getragen. Die RPG 2 beschränkt mit dem Stabilisierungsziel die Anzahl Bauten in Nichtbaugebieten und zusätzlich die Bodenversiegelung in der Landwirtschaftszone.
Die Umsetzung dieser Ziele ist analog zur RPG 1, also zur Bauzone, geregelt. Das Stabilisierungsziel soll auch dank der bereits erwähnten Abbruchprämie für ungenutzte Gebäude für eine stabile Anzahl Bauten ausserhalb der Bauzone sorgen. Die Idee dabei ist, wertvolles und immer knapper werdendes Landwirtschaftsland nachhaltig zu schützen und zu sichern. Die neu verankerten kantonalen Sonderzonen erlauben zudem grosse Flexibilität für Bewilligungen. Jedoch müssen trotzdem hohe Hürden für die Einführung solcher Zonen gemeistert werden. Zudem gelten erstmals Qualitätskriterien, die zu einer Verbesserung der Gesamtsituation beitragen sollen. Neben der Aufwertung der Siedlungskultur, des Kulturlandes und der Landschaft sollen auch die Biodiversität und die Baukultur als Kriterien für die Richt- und Nutzungsplanung gelten. Ich verweise ausserdem sehr gerne auf den Zeitfaktor: Das Gesetz kann deutlich schneller umgesetzt werden als eine Verfassungsinitiative mit anschliessendem Gesetzgebungsprozess.
Die verabschiedete RPG 2 kann als echter Meilenstein, der nach einer langwierigen Beratung erreicht worden ist, bezeichnet werden, da die Revision insgesamt zu einer deutlichen Verbesserung der Situation durch klar definierte Aufwertungs- und Kompensationsmassnahmen führt. Zusätzliche Sicherheit bieten die kantonalen Richtpläne, die auf Bundesebene genehmigt werden müssen. Selbstverständlich geht die landwirtschaftliche Tätigkeit der Produktion von Nahrungsmitteln immer vor.
Die Initianten haben mit ihrem bedingten Rückzug der Landschafts-Initiative klar signalisiert, dass mit der RPG 2 die wesentlichen Forderungen der Initiative aufgenommen worden sind. So haben 14 von 17 Mitgliedern des Initiativkomitees einem bedingten Rückzug der Initiative zugestimmt. Dies bedeutet, dass die Initiative zurückgezogen wird, wenn die RPG 2 ohne Nutzung der Referendumsfrist, die am 15. Februar 2024 ausläuft, in Kraft tritt.
Die RPG 2 ist das Resultat von intensiven Beratungen in beiden Räten und ein mehrheitsfähiger indirekter Gegenentwurf zur Landschafts-Initiative. Die Revision berücksichtigt einerseits die Bedürfnisse der produzierenden Landwirtschaft und trägt andererseits der Bedeutung der Raumplanung in einem dicht besiedelten Land wie der Schweiz Rechnung.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Kommission, die Initiative aus den genannten Gründen abzulehnen.
Bulliard-Marbach Christine · Mit-F · Nationalrat · Freiburg · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Au nom de votre Commission de l'environnement, de l'aménagement du territoire et de l'énergie, je vous présente aujourd'hui le rapport sur l'initiative populaire "contre le bétonnage de notre paysage", plus connue sous le nom d'initiative paysage.
L'initiative paysage a été lancée par un comité indépendant en 2019 et déposée en 2020. Les initiants ont souvent un lien avec les organisations de protection de la nature et de l'environnement, la science, l'aménagement du territoire ou l'agriculture. L'objectif principal de l'initiative est d'ancrer dans la Constitution la séparation entre les zones constructibles et les zones non constructibles. En outre, le nombre de bâtiments situés hors de la zone à bâtir devrait être stabilisé. La Confédération et les cantons doivent veiller à ce que, hors des zones à bâtir, leur nombre et la surface qu'ils occupent n'augmentent pas.
Pour comprendre le contexte, il est important de préciser que l'initiative paysage a été lancée à une époque où la deuxième étape de la révision de la loi sur l'aménagement du territoire semblait dans une impasse.
En effet, en 2019, notre conseil n'était pas entré en matière sur le projet en raison de la complexité de la révision de la LAT. La CEATE du Conseil des Etats a finalement décidé, un an plus tard, d'entrer en matière sur le projet, mais en le simplifiant considérablement et en intégrant également, dans la LAT 2, l'objectif central de l'initiative paysage, c'est-à-dire la stabilisation du nombre de constructions hors de la zone à bâtir.
Rétrospectivement, on peut dire que l'initiative a relancé le processus de la révision de la loi. Ainsi, lors de la dernière session d'automne, les Chambres fédérales ont finalement pu adopter une révision solide de la LAT 2 comme contre-projet indirect à l'initiative paysage. Le 19 octobre 2023, le comité d'initiative a décidé de retirer, sous condition, son initiative "contre le bétonnage de notre paysage". La condition de ce retrait est la mise en oeuvre de la LAT 2. Nous votons tout de même aujourd'hui sur une recommandation au cas où la deuxième étape de la révision de la loi sur l'aménagement du territoire n'entrerait pas en vigueur.
Votre CEATE vous propose de recommander le rejet de l'initiative paysage, par 14 voix contre 1 et 1 abstention. Elle justifie cette décision par le succès du contre-projet indirect adopté à l'unanimité par les deux chambres lors du vote final. Avec le contre-projet, nous partons du principe que nous avons trouvé un compromis acceptable. Il va de soi que nous avons pu intégrer dans la LAT 2 les principales préoccupations des initiants, à savoir les objectifs de stabilisation du nombre de bâtiments en zones non constructibles et d'imperméabilisation des sols en zones agricoles. Dans le même temps, nous avons pu conserver dans le contre-projet indirect la flexibilité nécessaire afin que les cantons puissent, sous certaines conditions, réagir aux circonstances locales. De plus, la révision de la loi permet de réaliser les objectifs beaucoup plus rapidement qu'en cas d'adaptation de la Constitution suivie d'une révision de la loi telle que l'avaient envisagée les initiants.
Une minorité de la CEATE vous propose de recommander d'accepter l'initiative paysage. Il y a un an, le Conseil des Etats avait déjà voté sur l'initiative paysage. Il avait décidé de recommander le rejet, par 28 voix contre 6 et 5 abstentions.
Le Conseil fédéral propose également de recommander le rejet de l'initiative.
Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion
Pour commencer, permettez-moi de rappeler quelles sont les raisons qui ont amené au lancement de l'initiative paysage.
Ces dernières décennies, dans les domaines du paysage et du patrimoine bâti, les règles de protection ont été de plus en plus allégées au profit d'intérêts privés à court terme. Les conséquences, qui sont de plus en plus visibles, sont des paysages bétonnés et la disparition du patrimoine bâti typique de la Suisse.
Cette explosion de la construction en milieu rural pose des problèmes majeurs pour la nature et pour l'humain en raison de la perte d'espaces de détente, l'appauvrissement de la biodiversité et la disparition de bonnes terres cultivables. Aujourd'hui, près de 40 pour cent des surfaces construites se trouvent en dehors des zones à bâtir et 618 000 bâtiments se trouvent hors de la zone à bâtir.
La loi sur l'aménagement du territoire (LAT) énonce le principe clair de la séparation entre territoire constructible et territoire non constructible. Cependant, depuis son entrée en vigueur en 1980, cette loi a été fortement affaiblie et beaucoup d'exceptions ont été acceptées par le Parlement à ce principe de séparation.
L'initiative "contre le bétonnage de notre paysage" entend, dans ce contexte, mettre un terme au bétonnage croissant de nos terres cultivées et poser des limites claires au boom de la construction hors zone à bâtir. Elle veut garantir la séparation nette entre les zones à bâtir et les zones non constructibles.
En réponse à cette initiative, le Parlement a adopté, lors de la session d'automne, une révision partielle de la loi sur l'aménagement du territoire, communément appelée la LAT 2, comme contre-projet indirect à l'initiative paysage. Les initiants ont annoncé le retrait de l'initiative en l'absence de référendum contre cette révision. Le délai référendaire court jusqu'au début de l'année prochaine, mais, à ce jour, aucun acteur n'a annoncé le lancement d'un référendum. Le Parlement doit se prononcer lors de cette session sur l'initiative, même si cette dernière sera très probablement retirée.
Dans ce contexte, pourquoi recommander d'accepter l'initiative aujourd'hui? L'objectif de stabilisation est considéré comme l'élément essentiel de la LAT 2: le Parlement reconnaît ainsi l'objectif de stabiliser le nombre de bâtiments et l'imperméabilisation des surfaces en dehors des zones à bâtir. Cela signifie que tous les bâtiments non protégés dans les zones non constructibles sont soumis à l'objectif de stabilisation. En ce qui concerne les surfaces et leur imperméabilisation, le catalogue des exceptions est toutefois extrêmement étendu. Sont en effet exclues du principe de stabilisation les surfaces qui: premièrement, se trouvent dans la zone agricole qui n'est pas exploitée toute l'année; deuxièmement, sont liées à l'agriculture; troisièmement, sont nécessaires à la pratique d'activités touristiques; quatrièmement, sont liées à des installations énergétiques; cinquièmement, sont nécessaires pour des installations de transport cantonales ou nationales.
Avec toutes ces exceptions, le Parlement relativise considérablement l'intention de stabiliser non seulement les bâtiments, mais aussi les surfaces imperméabilisées.
Les parlementaires n'ont cessé de souligner qu'un objectif important de la révision partielle LAT 2 était de renforcer le principe constitutionnel de séparation. Or, les plus grands doutes subsistent quant à la possibilité d'atteindre cet objectif. Les deux exemples suivants en sont la preuve. Premièrement, à l'avenir, les établissements d'hôtellerie et de restauration situés hors de la zone à bâtir et régis par l'ancien droit pourront être démolis, reconstruits et agrandis. Deuxièmement, dans le cadre de l'approche spatiale, il s'agit de faciliter la réaffectation des étables et des granges qui ne sont plus utilisées à des fins d'habitation. Ce ne sont pas les besoins en logement pour l'agriculture qui sont visés ici, mais bien la création de logements non agricoles, en particulier pour des maisons de vacances. Or, des possibilités de changement d'affectation existent déjà pour les bâtiments dignes de protection ou ceux qui sont protégés en tant qu'éléments caractéristiques du paysage, lorsque leur conservation ne peut être obtenue d'une autre manière. Avec cette nouvelle possibilité, les bâtiments d'exploitation inutilisés pourraient devenir des objets de spéculation plutôt que des objets de démolition potentiels.
Pour la minorité de la commission qui soutient l'initiative, la LAT 2 est certes un contre-projet que nous avons soutenu en septembre dernier, mais qui a aussi de nombreuses limites et incertitudes quant à sa portée concrète, comme je viens de le mentionner. De ce fait, il est moins ambitieux que ce que souhaite l'initiative et n'atteint que de manière partielle l'objectif principal de cette dernière, à savoir que le nombre de bâtiments et la surface sollicitée par ceux-ci n'augmentent pas dans les parties non constructibles du territoire.
C'est pour cette raison que la minorité de la commission vous propose de recommander d'accepter l'initiative malgré l'adoption de la LAT 2. Il est temps que les politiques accordent plus d'importance à la protection de la nature et du paysage et au maintien des terres cultivables.
Kamerzin Sidney · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Cher collègue Christophe Clivaz, vous venez d'un canton, le Valais, où il y a des quantités de granges, de mayens, de bâtiments hors zone à bâtir, qui pourraient être valorisés, qui tombent aujourd'hui en ruine. Soutenir l'initiative ne va-t-il pas totalement à l'encontre de la rénovation et de la valorisation de notre patrimoine bâti?
Clivaz Christophe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Grüne Fraktion
Pour ma part, je ne pense pas nécessairement que la solution trouvée, c'est-à-dire permettre de façon relativement large la réaffectation de bâtiments, soit la bonne. Je crois qu'il faut partir du principe que, si l'on veut atteindre l'objectif de stabilisation, en particulier, il est important d'avoir des objets que l'on peut démolir, pour pouvoir, là où c'est nécessaire, reconstruire des bâtiments hors de la zone à bâtir.
Munz Martina · Mit-F · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion
Die Landschafts-Initiative will den Grundsatz der Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet stärken sowie die Anzahl der Gebäude bzw. die von ihnen beanspruchte Fläche im Nichtbaugebiet plafonieren. Die Initiantinnen und Initianten der Landschafts-Initiative waren sich nicht einig, ob der bedingte Rückzug gerechtfertigt sei. Denn die RPG 2 enthält gefährliche Lockerungen der Bauvorschriften im Nichtbaugebiet. Insbesondere die darin verankerten neuen kantonalen Sonderzonen sind eine Blackbox. Damit werden künftig Um- und Mehrnutzungen gemäss einem Gebietsansatz in der Landwirtschaftszone möglich. Diese Sonderzonen sind zwar an Auflagen zur Verbesserung der Gesamtsituation gebunden, nur ist dieser Rechtsbegriff nicht definiert. Die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates werden darüber entscheiden, ob die Sonderzonen ein weiteres Schlupfloch für massive Bautätigkeiten ausserhalb der Bauzone werden.
Es gibt eine weitere Kröte in der RPG 2, die geschluckt werden muss: Altrechtliche Gastro- und Beherbergungsbetriebe ausserhalb der Bauzone dürfen abgerissen und anschliessend erweitert wieder aufgebaut werden. Ohne klare Hürden dieser stossenden Lockerungen für Gastro- und Beherbergungsbetriebe gibt es zusätzlich eine Marktverzerrung gegenüber den Betrieben, die sich in der Bauzone befinden.
Das wichtigste Anliegen der Landschafts-Initiative, die Stabilisierung der Gebäudeanzahl, wurde in die RPG 2 aufgenommen. Der Monitoringbericht des ARE vom Juni 2023 zeigt ein erschreckendes Bild: Die Landwirtschaftsfläche geht weiter zurück; Bauernland wird zu Bauland; Jahr für Jahr werden ausserhalb der Bauzone rund 2000 neue zusätzliche Gebäude errichtet; ein Fünftel aller Gebäude und mehr als ein Drittel der Siedlungsfläche befinden sich ausserhalb der Bauzone. Das muss auch den Landwirtschaftsvertretern in diesem Saal zu denken geben. Neue Bauwerke fressen sich ins Land - das muss gestoppt werden.
Die Landschaft steht aufgrund der neuen Energiegesetzgebung bereits stark unter Druck. Wir dürfen in der Raumplanung die Zügel nicht einfach lockern für private Bauinteressen. Der Umbau von Ställen zu Ferienhäusern und von Ökonomiegebäuden zu Mehrfamilienhäusern ist in der Landwirtschaftszone zonenwidrig und gefährdet die Landwirtschaft. Denn als Immobilienbesitzer lässt sich einfacher Geld verdienen als mit der Landwirtschaft. Zudem ist die Umnutzung von Ökonomiegebäuden keine Verdichtung, sondern eine weitere Zersiedelung der Landschaft.
Der Planungsfachverband, Economiesuisse, aber auch viele Kantonsplanerinnen und -planer haben Sorgen, dass der Trennungsgrundsatz, den sie fordern, nicht umgesetzt werden kann. Sie fordern strengere Verordnungsbestimmungen und Umsetzungshilfen des Bundes. Ich bitte den Bundesrat, das zu beherzigen, um eine weitere Zersiedelung der Schweiz zu stoppen. Der Bundesrat ist weiter gefordert, die schwammigen Rechtsbegriffe wie "räumliches Gesamtkonzept", "Verbesserung der Gesamtsituation" oder "erforderliche Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen" sauber zu definieren. Das komplizierte Regime des Bauens ausserhalb der Bauzone wird sonst noch streitanfälliger.
Die Umsetzung der RPG 2 muss kritisch begleitet werden. Der Bundesrat ist in der Pflicht, klare Grenzen zu formulieren, damit die neue Bestimmung nicht zu einem Widerspruch zum Trennungsgebot und so zu einer Nichtumsetzung der Landschafts-Initiative führt.
Die SP-Fraktion sagt Ja zur Initiative und unterstützt auch deren bedingten Rückzug. Das Gesetz kann deutlich schneller angewendet werden. Die Umsetzung muss aber gleichzeitig kritisch begleitet werden, damit die Zersiedelung der Landschaft im Sinne der Initiative tatsächlich gestoppt wird.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung der Initiative.
Nordmann Roger · Mit-M · Nationalrat · Waadt · Sozialdemokratische Fraktion
Sur le fond, le Parlement a déjà tranché. Nous avons, lors de la révision de la LAT 2, renforcé les mesures pour mieux protéger le paysage hors de la zone à bâtir. Le projet a été adopté au vote final à l'unanimité, sans opposition ni abstention dans les deux chambres. Nous devons maintenant encore nous prononcer sur l'initiative populaire. Le groupe socialiste vous demande de recommander d'accepter cette initiative populaire, car elle va dans le sens d'une gestion parcimonieuse du territoire hors de la zone à bâtir. Mais cette discussion est assez théorique, car le peuple ne votera probablement jamais sur cette initiative, étant donné que le comité d'initiative a annoncé le retrait conditionnel de l'initiative. Il estime que la législation adoptée dans le cadre du projet sur la LAT 2 va dans le bon sens et ne justifie pas le maintien de l'initiative.
Vous vous demandez sans doute à ce stade pourquoi nous discutons aujourd'hui d'une initiative populaire qui sera retirée. Le mécanisme institutionnel est très intéressant et j'invite les nouveaux membres de notre conseil à écouter attentivement. Le Conseil fédéral avait déjà annoncé un projet de révision de la loi au moment où l'initiative populaire a été déposée. Le Conseil des Etats a décidé d'établir un lien avec l'initiative en transformant cette révision de la loi en contre-projet indirect de rang législatif à l'initiative, l'initiative étant bien sûr de rang constitutionnel. Pour ce faire, le Conseil des Etats a complété la clause référendaire habituelle qui figure à la fin de la loi. Normalement, celle-ci prévoit que la présente loi est soumise au référendum, mais le Conseil des Etats a ajouté la clause suivante: la loi est publiée dans la Feuille fédérale dès que l'initiative populaire "contre le bétonnage de notre paysage", déposée le 8 septembre 2020, est retirée ou rejetée.
Le Conseil des Etats a établi ce lien parce que le projet va fortement en direction des initiants. C'est une manière tout à fait légale de faire pression sur les initiants pour éviter une votation populaire. Toutefois, les initiants pourraient tout perdre s'ils retiraient leur initiative et qu'ensuite la loi échouait au référendum. Pour cette raison, les initiants ont souvent hésité à retirer leur initiative dans ces circonstances, après l'adoption d'un contre-projet indirect. En 2009, sur proposition du conseiller aux Etats Filippo Lombardi, la loi sur l'exercice des droits politiques a été modifiée pour permettre le retrait conditionnel. Les initiants peuvent désormais procéder à un retrait conditionnel: ils retirent leur initiative à la condition que la loi entre en vigueur, c'est-à-dire qu'il n'y ait pas de référendum ou que celui-là n'aboutisse pas ou soit rejeté.
Et comme nous ne savons pas encore s'il y aura de référendum sur ce contre-projet, nous sommes obligés de débattre aujourd'hui pour le cas où il y aurait un référendum, justement. Et en cas de succès, cela déclencherait la résurrection de l'initiative si la loi a été rejetée. Vous m'excuserez cet emprunt au vocabulaire théologique, mais cette notion de résurrection de l'initiative populaire me paraît la plus claire. En règle générale, l'initiative fait l'objet d'un débat en parallèle au débat sur le contre-projet. Mais ici, le déphasage temporel s'explique par le fait que le projet de modification de la loi qu'avait proposé le Conseil fédéral figurait sous un autre numéro de dossier, parce qu'il ne s'agit pas d'un contre-projet lancé initialement par le Conseil fédéral.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Die Landschafts-Initiative wurde eigentlich als Druckmittel eingereicht, denn die RPG 1, die 2014 vom Volk sehr deutlich angenommen worden ist, war nur der erste Teil der Revision des Raumplanungsgesetzes. Dieser Teil der Revision befasste sich zunächst mit den Entwicklungszielen innerhalb des Baugebietes. Die RPG 2 befasst sich nun mit den Baugebieten respektive den Nichtbaugebieten oder den Bauten ausserhalb der Bauzone und ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative.
Die Landschafts-Initiative fordert in ihrem Text, dass die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzone nicht mehr weiter zunehmen darf. Das ist etwas, das wir in der zweiten Etappe des Raumplanungsgesetzes tatsächlich aufgenommen haben. Wir wissen, dass mittlerweile ein Fünftel der Gebäude, die bewohnt sind, ausserhalb der Bauzone steht und dass der Druck auf weitere Flächen ausserhalb der Bauzone enorm gross ist. Die RPG 1 hatte zum Ziel, dass die Kantone die Richtpläne anpassen, die Siedlungsentwicklung nach innen und qualitative Entwicklungen innerhalb des Siedlungsgebietes steuern sollen. Dafür hatten die Kantone ab 2014 fünf Jahre Zeit. Die Gemeinden mussten dann ebenfalls umsetzen und sind zum Teil heute noch daran, diese Umsetzung vorzunehmen. Insofern ist es höchst dringend, dass wir jetzt endlich auch ausserhalb der Bauzone darauf achten, dass die Zahl der Bauten nicht weiter zunimmt.
Die Initianten haben nach einer intensiven Diskussion beschlossen, die Initiative bedingt zurückzuziehen, wenn dieser Gegenvorschlag zum Tragen kommt. Der Gegenvorschlag beinhaltet ganz klar eine Stabilisierung der Zunahme der Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzone, und auch die Gesetzesvorlage verlangt eine Stabilisierung des Umfangs der versiegelten Flächen ausserhalb der Bauzone. Das kommt der Initiative sehr weit entgegen, wobei natürlich auch im indirekten Gegenvorschlag noch einige Wermutstropfen enthalten sind. Insbesondere geht es um das Bauen ausserhalb der Bauzone und die Möglichkeit der Kantone, über ihre Richtplanungen entsprechende Gebiete auszuweisen, in denen das Bauen und Wohnen ausserhalb der Bauzone in ehemaligen Bauernbetrieben weiterhin möglich oder zulässig sein soll. Mit der Umsetzung der RPG 2 kommen auf den Bund und die Kantone einige schwierige Abwägungsfragen zu, die in den Verordnungen noch genau geklärt werden müssen.
Wir appellieren hier an den Bundesrat, sich tatsächlich an diese Versprechungen zu halten und das Ziel der Stabilisierung der Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzone umzusetzen und diese Bestimmungen mit den Kantonen und ihren Richtplänen dann entsprechend durchzusetzen. Denn Bauernland sollte weiterhin in Bauernhand sein.
Die Grünliberalen werden den Antrag, die Initiative abzulehnen, abgesehen von einigen Enthaltungen unterstützen, und zwar aus dem genannten Grund. Ein Grund war aber auch, dass die Umsetzung der Initiative noch einmal ein grosser Aufwand wäre, der wahrscheinlich nicht zu einem viel besseren Resultat führen würde als das, was wir jetzt mit der RPG 2 erreicht haben.
Paganini Nicolò · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Vieles ist so wie immer, wenn wir in diesem Saal eine Volksinitiative beraten: Erstens beschlägt die Volksinitiative ein an sich sehr berechtigtes Anliegen, im vorliegenden Fall ist das die strikte Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet sowie die Verhinderung einer ausufernden Zahl von Gebäuden im Nichtbaugebiet. Zweitens ist die Initiative so weitgehend, um nicht zu sagen "extrem", und teilweise so unklar formuliert, dass eine Umsetzung in der Praxis zu allergrössten Schwierigkeiten führen würde.
So weit, so wie immer. Der Umstand, dass die Volksinitiative vom Initiativkomitee aufgrund der vom Parlament verabschiedeten zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) bereits bedingt zurückgezogen worden ist, macht die aktuelle Beratung zu einem sehr ungewöhnlichen Fall. Da ein Referendum zur RPG 2 nicht in Aussicht steht, diskutieren wir heute quasi über eine Art Zombie-Initiative. Die Landschafts-Initiative ist noch nicht ganz tot, aber eben auch nicht mehr wirklich lebendig; deren Wiederbelebung scheint unwahrscheinlich. Oder anders formuliert: Die Initiative ist inhaltlich aktuell geblieben, formell aber ein Ladenhüter geworden. Trotz dieses etwas sonderbaren Status sind wir gehalten, zu entscheiden, ob wir für den Eventualfall den Stimmberechtigten die Annahme oder die Ablehnung der Initiative beantragen.
Die Mitte-Fraktion beantragt Ihnen, die Landschafts-Initiative abzulehnen. Die Begründung ist eine zweifache. Sie fusst auf der Volksinitiative selbst, aber auch auf der bereits verabschiedeten RPG 2.
Zur Volksinitiative selbst: Der Bundesrat erläutert in der Botschaft sehr klar, wo die Schwächen der Initiative liegen. Unsere Fraktion teilt diese Einschätzung. Aus unserer Sicht ist vor allem der Ansatz einer Plafonierung der Anzahl Gebäude im Nichtbaugebiet sehr problematisch. Die als indirekter Gegenentwurf verabschiedete RPG 2 ist da mit ihrem Ansatz der Stabilisierung der Gebäudezahl pragmatischer und realitätsnäher. Es ist nun einmal so, dass neben der bodenabhängigen Landwirtschaft auch weitere Bedarfsträger auf Standorte ausserhalb der Bauzone angewiesen sind. Verkehrsinfrastrukturen, Energieproduktions- und Telekommunikationsanlagen sowie der Tourismus sind die wohl wichtigsten Beispiele dafür.
Unsere Justizministerin hat kürzlich in einem Interview erklärt, dass sie keine Probleme darin sehe, wenn 12 Millionen Menschen in unserem Land leben. Das kann man so oder anders sehen. Aber wir gehen auf jeden Fall strammen Schrittes auf die 10-Millionen-Schweiz zu, und da kann man nicht einfach eine absolute Plafonierung der Gebäudezahl im Nichtbaugebiet in der Verfassung festschreiben.
Der zweite grosse Mangel der Initiative sind die vielen offenen Fragen, deren Klärung sie dem Gesetzgeber überlässt. Auch das ist in der Botschaft sehr klar ausgeführt. Die Unklarheiten betreffen insbesondere die bodenunabhängige landwirtschaftliche Produktion, der eine lange Phase grosser Unsicherheit bevorstehen würde.
Aus diesen Gründen ist die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
Wie eingangs bereits erwähnt, befasst sich die Initiative mit einem berechtigten Grundanliegen. Sie greift wichtige Fragen der schweizerischen Raumplanung auf. Gerade deshalb ist das Parlament nicht untätig geblieben und hat Denkansätze aus der Initiative in einem eher aussergewöhnlichen Gesetzgebungsprozess in die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes aufgenommen. Dass das Initiativkomitee die Volksinitiative zwischenzeitlich bedingt zurückgezogen hat, zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Trotzdem gehen die Meinungen zur RPG 2 auseinander.
Die RPG 2 wurde vom Nationalrat einstimmig mit 196 zu 0 Stimmen ohne Enthaltung und vom Ständerat mit 44 zu 0 Stimmen, ebenfalls ohne Enthaltung, verabschiedet.
In einem Gastkommentar in der "NZZ" vom 7. November 2023 unter dem Titel "Raumplanung und Parallelwelt Bundeshaus" kritisiert ein Zürcher Staats- und Verwaltungsrechtsprofessor den indirekten Gegenvorschlag scharf. Seine Ausführungen gipfeln in der Passage: "Dieses Extrembeispiel zeigt, wie weit sich die Blase der Politik inzwischen von Expertenwissen abgekoppelt hat und nur noch nach eigenen Gesetzmässigkeiten funktioniert." Mit Verlaub, bei Einstimmigkeit in beiden Räten, ohne eine einzige Enthaltung, mit Unterstützung von Links-Grün über die politische Mitte bis zur SVP, also bei der breitestmöglichen Akzeptanz, muss sich der Professor wohl eine Gegenanalyse gefallen lassen.
Ich würde diese Gegenanalyse so - das ist jetzt mein Zitat - formulieren: "Dieses Beispiel zeigt, wie weit sich der wissenschaftliche Elfenbeinturm in gewissen Disziplinen von den Bedürfnissen der Menschen in diesem Land abgekoppelt hat und nach eigenen Gesetzmässigkeiten funktioniert." Ja, wir leben in einer Demokratie und nicht in einer "Expertokratie".
Für die Mitte-Fraktion ist der indirekte Gegenvorschlag, also die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes, die richtige Antwort auf die von der Initiative aufgeworfenen Fragen. Sie strebt an, die Interessenabwägung zwischen Bekämpfung der Zersiedelung und Schutz der Landschaft auf der einen Seite und Ermöglichung eines Strukturwandels in der Landwirtschaft und der Entwicklung von Infrastrukturen auf der anderen Seite neu vorzunehmen. Dies gelingt hauptsächlich mit drei Instrumenten:
1. Es gelingt mit dem Stabilisierungsziel sowohl für die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet wie für die Bodenversiegelung in der ganzjährig bewirtschafteten Landwirtschaftszone.
2. Der im neuen Artikel 8c des Raumplanungsgesetzes festgeschriebene Gebietsansatz gibt den Kantonen eine grössere Flexibilität. Er ermöglicht es ihnen, aufgrund einer räumlichen Gesamtkonzeption spezielle Zonen ausserhalb der Bauzonen vorzusehen, wenn dadurch die Gesamtsituation im betreffenden Gebiet verbessert wird und Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen vorgesehen sind. Das ist übrigens ein Grundgedanke, der im Initiativtext in Artikel 75c Absatz 4 ebenfalls enthalten ist.
3. Die Abbruchprämie sorgt dafür, dass nicht mehr genutzte Gebäude aus der Landschaft verschwinden.
Aus Sicht der Mitte-Fraktion haben die Initianten mit dem bedingten Rückzug der Initiative vernünftig und pragmatisch agiert. Die Interessenkonflikte im Nichtbaugebiet werden nicht verschwinden. Aber es lohnt sich, Erfahrungen mit der neuen Gesetzgebung zu machen.
Für die Initiative selbst kann es aus Sicht der Mitte-Fraktion für den Eventualfall einer Volksabstimmung nur eine Empfehlung an die Stimmberechtigten geben: Bitte lehnen Sie diese zu restriktive und unklare Volksinitiative ab.
Klopfenstein Broggini Delphine · Mit-F · Nationalrat · Genf · Grüne Fraktion
Notre paysage a forgé, forge et forgera encore notre identité: à nous désormais de le préserver. Ce qui construit l'identité nationale, le sentiment d'appartenance, repose en grande partie sur notre rapport à la nature et à l'environnement. La répartition entre les zones à bâtir et les zones non constructibles est fondamentale pour assurer la protection de nos paysages. Cette répartition est pourtant mise à mal: en Suisse, 70 mètres carrés de terres cultivables disparaissent chaque minute au profit d'habitations ou de constructions hors des zones à bâtir. Les bâtiments construits dans les parties non constructibles du territoire représentent 40 pour cent de la surface bâtie totale. Toutes ces constructions nécessitent naturellement de nouvelles infrastructures, notamment des routes d'accès et des places de parc, qui viennent compléter le paysage. De ce fait, la nature recule, notre agriculture est mise de côté et la liberté de mouvement des animaux est entravée.
L'initiative "contre le bétonnage de notre paysage" vise à mettre un terme à la construction sans limites dans ces parties non constructibles du territoire. A cette initiative - cela a déjà été dit à plusieurs reprises -, un contre-projet a été réalisé et accepté dans les deux chambres à la quasi-unanimité en septembre 2023. Cette initiative a posé le débat et a également permis de placer le curseur: le contre-projet reprend les exigences principales de l'initiative, à savoir l'objectif de stabilisation du nombre de constructions à l'extérieur de la zone à bâtir et de l'imperméabilisation du sol dans la zone agricole. Des critères de qualité ont également été ajoutés et intégrés dans l'optique d'améliorer la situation globale. Ils comprennent pour la première fois la biodiversité et la culture du bâti en plus de la mise en valeur de la structure du milieu bâti, des terres cultivables et du paysage en tant que critère pour la planification directrice et l'affectation.
Toutefois, le contre-projet a un écueil principal. Nous avons eu l'occasion de le soulever lors des débats au mois de septembre. La possibilité de transformer d'anciens bâtiments agricoles en habitations et d'agrandir d'anciens hôtels et restaurants en dehors de la zone à bâtir était l'un des écueils principaux. Cela n'a pour autant pas permis de s'opposer à ce contre-projet, qui est un excellent compromis.
Pour des raisons formelles, nous devons traiter l'initiative aujourd'hui, même si elle devrait être retirée, d'après les initiantes et initiants, au profit de ce contre-projet qui a été, je le répète, quasi plébiscité par les deux chambres. On doit dire aujourd'hui ce qu'on leur doit. On doit aux initiants et initiantes, aujourd'hui, d'avoir alerté, d'avoir posé le débat et d'avoir permis d'avancer sur cette thématique essentielle en posant des jalons solides à travers le contre-projet.
C'est pourquoi le groupe des Verts vous demande de recommander l'acceptation de cette initiative et de suivre la minorité Clivaz Christophe.
Girod Bastien · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Die Landschafts-Initiative, die Initiative "gegen die Verbauung unserer Landschaft", ist bereits ein Erfolg. Dank dieser Initiative konnte in der festgefahrenen Beratung um das Raumplanungsgesetz in Bezug auf die Gebiete ausserhalb der Bauzone der notwendige Ruck gegeben werden, damit ein guter Kompromiss zustande kam. Dieser Kompromiss beinhaltet das wichtige Ziel der Initiative, die Zahl der Gebäude ausserhalb der Bauzonen zu stabilisieren. Er hat auch den Vorteil, dass es schneller geht, weil wir bereits ein Gesetz haben und nicht noch eine Umsetzungsgesetzgebung für die Initiative brauchen. Er beinhaltet aber auch - das wurde gesagt - eine Flexibilität, die teilweise kritisiert wurde. Deshalb ist es ja auch ein Kompromiss.
Dass die Initianten dennoch ihre Initiative zurückziehen, hat auch mit Vertrauen in den Bundesrat zu tun. Man hat Vertrauen in den Bundesrat, dass er bei der Umsetzung Wort hält und dafür sorgt, dass das Gesetz im Sinne der Initiative so umgesetzt wird, dass die Flexibilität nicht zu mehr Bauen ausserhalb der Bauzone führt. Es ist auch so, dass das Gesetz bei den Sonderzonen eine hohe Hürde vorsieht, indem gesagt wird, dass es eine Verbesserung der Gesamtsituation braucht, und indem Kriterien wie Kulturland und Landschaft, aber neu auch Biodiversität und Baukultur erwähnt werden, wie dies von den Initianten gefordert worden ist. Es ist ein Kompromiss gelungen, der sich aber in der Umsetzung noch beweisen muss. Es ist daher angezeigt, dass der Bundesrat bezüglich des Kompromisses bei der Umsetzung Wort hält. Da kein Referendum in Sicht ist, wie dies erwähnt worden ist, geht es hier mehr um eine formelle, um eine theoretische Geschichte.
Die Initiative ist aber trotzdem gut, und deshalb wird die grüne Fraktion die Initiative unterstützen. Es ist auch nicht so, dass man, wie mein Vorredner gesagt hat, die Initiative wegen dem Bevölkerungswachstum nicht zur Annahme empfehlen könnte. Das Bevölkerungswachstum müsste, wenn schon, innerhalb der Bauzone stattfinden, aber sicher nicht ausserhalb der Bauzone. Dass eine Verfassungsbestimmung zum Teil noch offene Formulierungen enthält, gehört zu einer Initiative auf Verfassungsebene dazu.
Von daher unterstützt die grüne Fraktion die Initiative und empfiehlt Ihnen, dies auch zu tun.
Jauslin Matthias Samuel · Mit-M · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion
Ich gebe Ihnen die Meinung der FDP-Liberalen Fraktion bekannt.
Die Forderung der Landschafts-Initiative entstand wegen einer ausufernden Bautätigkeit ausserhalb von Bauzonen. Sie nimmt längst bekannte Probleme auf und verlangt Stabilisierungsziele, klare Fristen in der Umsetzung und engere Regeln für den Gebietsansatz des Bauens im Nichtbaugebiet mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen. Doch die Hauptfrage bleibt: Wie bringen wir das Bevölkerungswachstum mit den zur Verfügung stehenden Flächen unter einen Hut? Die klare Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet ist ein bekannter Ansatz. Neu will man die Zahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchten Flächen im Nichtbaugebiet verbindlich festlegen. Dieses Anliegen wurde auch in die RPG 2 aufgenommen und umgesetzt.
Wir müssen darauf achten, dass wir die wertvollen Freiflächen in unserem Land nicht verlieren. Die Schweizer Raumplanung spielt dabei eine wichtige Rolle und ist eine eigentliche Erfolgsgeschichte in unserem Land - zugegebenermassen eine hart umkämpfte. Aber ihr verdankt die Landwirtschaft ihre Produktionsgrundlage und der Tourismus seine wichtigste Einkommensquelle.
Der Erfolg beruht auf der Idee des Trennungsprinzips. Dieser Grundsatz gilt eigentlich schon seit 1980: Gebaut wird in der Bauzone, getrennt davon ist das Nichtbaugebiet. Dort sollen nur Bauten für die Landwirtschaft oder standortgebundene wie Bergbahnen, Staumauern, Infrastrukturbauten und Ähnliches stehen. Während das Stimmvolk 2013 der Verdichtung in den Bauzonen zustimmte, herrscht in einigen Kantonen ausserhalb der Bauzonen aber eine gewisse Unordnung. Wir als Parlament sind daran nicht ganz unschuldig. Im Laufe der Jahre haben wir reihenweise Ausnahmen zugestimmt: Umbau von Ställen zu Chalets, Freizeitparks, Bauten für Hobbyzüchter, Intensivmasthallen usw. Dieser Wildwuchs führte zur 2020 eingereichten Landschafts-Initiative, mit dem Ziel, diese Zersiedelung zu stoppen und die Gebäude ausserhalb der Bauzone auf maximal dem aktuellen Stand zu plafonieren.
Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Landschafts-Initiative ab. Wir tun dies nicht, weil wir uns der Problematik verschliessen wollen, sondern weil das Parlament mit dem Geschäft 18.077, "Raumplanungsgesetz. Teilrevision. 2. Etappe", das Thema intensiv verhandelt und das Gesetz entsprechend ergänzt hat. Dieses entstand nach langem, hartem Ringen zwischen gegensätzlichen Interessen, es ist eine politische Lösung. Das Parlament hat damit einen indirekten Gegenvorschlag ins Ziel gebracht. Die Vorlage war mehrheitsfähig und schaffte die Schlussabstimmung ohne Gegenstimme. Dass dagegen doch noch ein Referendum ergriffen wird, ist eher unwahrscheinlich. Das einstimmige Ja zur RPG 2 bereinigt auch eine lange Reihe von Vorstössen zur Erfüllung von Sonderwünschen. Es ist nun zu hoffen, dass die Unsitte beendet wird, Partikularinteressen immer gleich ins Parlament zu tragen.
Die FDP-Liberale Fraktion ist sich bewusst, dass in der RPG 2 auch zusätzliche Lockerungen eingebaut wurden: Künftig sollen altrechtliche Gast- und Beherbergungsbetriebe ausserhalb der Bauzone abgerissen und wieder aufgebaut sowie erweitert werden können. Zudem sollen gemäss einem Gebietsansatz in der Landwirtschaftszone auch Mehrnutzungen möglich sein, aber nur dann, wenn sie zur Verbesserung der Gesamtsituation, die Siedlungsstruktur, Landschaft, Baukultur, Kulturland und Biodiversität umfasst, führen.
Der Bundesrat betonte bei der Beratung zur RPG 2, dass die eingeführten Mechanismen die Zielerreichung hinsichtlich der Stabilisierung garantieren sollen. Der Bundesrat ist nun gefordert, dafür zu schauen, dass der Trennungsgrundsatz mit diesen Lockerungsmassnahmen nicht geritzt wird und dass entsprechend präzise Verordnungsbestimmungen und klare Umsetzungshilfen geschaffen werden.
Eigendynamik innerhalb der Verwaltung und der Kantone ist zu vermeiden. Dies geht an die Adresse der Kantone, die innert fünf Jahren ihren Richtplan revidieren müssen. Sie können auch Sonderzonen einführen, die faktisch Raum im Nichtbaugebiet schaffen, damit dort gebaut werden könnte. Man darf gespannt sein, welche Kantone vorwärtsmachen und das dafür nötige Gesamtkonzept vorlegen, damit solche Bauten die Siedlungsstruktur und die Landschaft aufwerten, und welche Kantone mit solchen Vorgaben auch weiterhin hadern werden.
Einige komplexe Umsetzungsinstrumente müssen die Kantone effektiv erst erproben. Wie dies geschieht, wird entscheidend dafür sein, ob das Gesetz die Erfolgsgeschichte unserer Raumplanung auch wirklich fortsetzen kann. Die FDP-Liberale Fraktion erwartet vom Bundesrat, dass die Verhältnismässigkeit unter Berücksichtigung des Landschaftsschutzes und des klaren Trennungsprinzips eingehalten wird.
Die FDP-Liberale Fraktion lehnt die Initiative unter diesen Voraussetzungen klar ab.
Hübscher Martin · Mit-M · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Initiative "gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschafts-Initiative)" will das Bauen ausserhalb der Bauzonen stoppen. Der bessere Schutz des Kulturlands vor Überbauung und anderen Flächenansprüchen ist ein hehres Ziel, vor allem auch im Hinblick auf die in vielen Kantonen fehlenden Fruchtfolgeflächen gemäss gleichnamigem Sachplan. Die Initiative schiesst aber weit über das Ziel hinaus und hat einseitig nur die Landwirtschaft im Fokus.
Die Landwirtschaft bewegt sich gezwungenermassen ausserhalb der Bauzone und kann sich auch nur dort weiterentwickeln. Dazu gehören zeitgemässe Gebäude mit genügend Platz für Tiere und effizientes Arbeiten. Die Zahl und Fläche der Gebäude einzufrieren, wie es die Initiative fordert, geht viel zu weit. Sie will offensichtlich eine Ballenberg-Landwirtschaft und würde damit der Weiterentwicklung einer ganzen Branche im Weg stehen. Das haben mittlerweile auch die Initianten erkannt, und sie haben einen bedingten Rückzug der Initiative beschlossen, sofern kein Referendum zur RPG 2 zustande kommt; das haben wir schon gehört.
Die Initiative würde jegliche Perspektiven gerade auch für kleinere Betriebe verunmöglichen, sind doch gerade kleinere Betriebe auf eine höhere Wertschöpfung angewiesen. Wurde dies früher durch eine Kombination mit Heimarbeit ermöglicht, geschieht dies heute zum Beispiel durch die Verarbeitung von Produkten und die Energieproduktion, sei es Wärme oder Strom, mit Biogas oder Holz. Agrotourismus und die Pensionspferdehaltung wären ebenfalls betroffen. Gerade in urbanen Kantonen ist das für viele Betriebe in der Landwirtschaftszone ein wichtiger Betriebszweig und zugleich eine Möglichkeit, das anfallende und qualitativ eher schlechte Futter der Biodiversitätsförderflächen zu verwerten. Interessanterweise stehen dieselben Kreise, welche sich gegen grössere Betriebe wehren, hinter dieser Initiative, obwohl genau ihre Zielbetriebe am meisten betroffen wären.
Auch alle Gemüsebaubetriebe wären betroffen, könnten sie doch keine Erweiterungen für Kulturen in geschütztem Anbau mehr realisieren. Doch genau das verlangen immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten. Dies wird einerseits verlangt, weil diese das ganze Jahr frischen Salat möchten, und andererseits, weil die Forderung nach einem geringeren Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwangsläufig zu mehr Gewächshäusern führt, um die Kulturen zu schützen.
Wenn in Weilerzonen, die ja nicht zum Siedlungsgebiet bzw. zu den Bauzonen gehören, kein Ausbau möglich ist, hat am Ende niemand etwas davon, weil die Gebäude nicht mehr erhalten werden. Gerade in Weilerzonen führt eine Verdichtung aber nicht zu einer Zersiedelung, sondern oftmals zu einer willkommenen Aufwertung ganzer Weiler. Auch hier würde die Initiative die Entwicklung verhindern.
Zusammengefasst: Die Initiative will einseitig die Anzahl Gebäude einfrieren und damit jegliche Entwicklung einer gesamten Branche verhindern. Es wäre fast so, wie wenn Sie beim ÖV verlangen würden, dass zuerst ein Bushäuschen abgebrochen werden muss, bevor ein anderes erstellt wird, auch wenn der Bedarf nach zusätzlichen Haltestellen längst ausgewiesen ist. Die Initiative verhindert eine nachhaltige Entwicklung der Wertschöpfung in ländlichen Gebieten und gefährdet damit wichtige Arbeitsplätze ausserhalb der urbanen Zentren. Die RPG 2 nimmt die Anliegen in sinnvoller Weise auf.
Lehnen Sie die Initiative ab. Sie ist unnötig, verhindert eine Entwicklung in ländlichen Gebieten und schiesst weit über das Ziel hinaus.
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich danke Ihnen für das Verständnis. Murphy's Law hat zugeschlagen, und der Druck auf den falschen Knopf hat das Licht gelöscht - jetzt bin ich aber wieder bereit.
Als das Raumplanungsgesetz im Jahr 1980 in Kraft trat, hatte die Schweiz 6,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Heute, es wurde auch schon angesprochen, sind es weit über 9 Millionen, also rund 40 Prozent mehr. 1980 waren in der Schweiz 2,2 Millionen Personenwagen eingelöst, 2023 waren es 4,8 Millionen, das heisst mehr als doppelt so viele. Allein diese zwei statistischen Daten zeigen: Die Schweiz hat sich seit dem Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes vor gut vierzig Jahren stark verändert. Die Bevölkerung wächst und wächst und wächst unaufhaltsam und ungesteuert, die Mobilität wächst und wächst, und der Raumbedarf wächst und wächst, um allen Ansprüchen der Bevölkerung gerecht zu werden. Dass diese Entwicklung mit Auswirkungen auf den Raum und die Umwelt verbunden ist, ist ebenso unvermeidlich wie unübersehbar.
Es lohnt sich allerdings, die Sache etwas genauer anzuschauen. Ich ärgere mich jedenfalls, wenn die Zersiedelung gewisser Regionen der Schweiz als Folge einer ungenügenden Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet dargestellt wird oder wenn die Landwirtschaft an den Pranger gestellt wird, jene Branche also, die, wie es der Name schon sagt, eben in die Landwirtschaftszone gehört. Ich ärgere mich auch, wenn behauptet wird, dass der Kulturlandverlust auf das nichtlandwirtschaftliche Wohnen ausserhalb des Baugebiets zurückzuführen sei. Es gibt dazu ein paar Fakten:
Seit der ersten Arealstatistik für die Jahre 1979 bis 1985 gingen rund 140 000 Hektaren Landwirtschaftsfläche verloren; 54 Prozent davon, also gut die Hälfte, wurde zu Siedlungsflächen; 46 Prozent, also knapp die Hälfte, wurde zu bestockten oder unproduktiven Flächen, das heisst zu Wald oder zu Flächen mit einer Strauchvegetation. Von den rund 75 000 Hektaren Landwirtschaftsfläche, die in den letzten vierzig Jahren zu Siedlungsfläche wurden, liegen heute rund zwei Drittel innerhalb der Bauzone, das heisst, sie wurden eingezont. Im Umkehrschluss heisst das aber auch: Nur knapp 18 Prozent des Kulturlandverlusts sind auf neue Siedlungsflächen ausserhalb der heutigen Bauzone zurückzuführen.
Als Siedlungsflächen gelten aber nicht nur Gebäudeflächen, sondern auch der Umschwung dieser Gebäude, vor allem aber auch Verkehrsflächen sowie besondere Siedlungsflächen, zum Beispiel Deponien für den Materialabbau oder Flächen mit Sport-, Erholungs- und Grünanlagen. Beispielsweise gehören auch Golfplätze zu den Siedlungsflächen. Ein grosser Teil dieser zusätzlichen Siedlungsflächen ausserhalb der Bauzonen entfällt auf die Verkehrsflächen. Denken Sie zum Beispiel an den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur, denken Sie an die nötigen Ausbauten des Strassennetzes, denken Sie aber auch an Velo- und Gehwege, die installiert worden sind. Das sind riesige Flächen an Landwirtschaftsland, das in Anspruch genommen wird.
Es überrascht deshalb nicht, dass heute 64 000 Hektaren ausserhalb der Bauzone auf Verkehrsflächen entfallen. Das ist mehr als die Hälfte der Siedlungsflächen ausserhalb des Baugebietes. Betrachtet man die Gebäudeflächen, stellt man fest, dass das Wachstum zum grössten Teil auf zusätzliche und grössere landwirtschaftliche Gebäude zurückzuführen ist, also auf zonenkonforme Bauten. Rund 2400 Hektaren wurden in den letzten vierzig Jahren für neue landwirtschaftliche Bauten beansprucht. Dies entspricht einem jährlichen Wachstum von 1,3 Prozent. Das hat mit dem Strukturwandel in der Landwirtschaft zu tun. Eine tierfreundliche Tierhaltung braucht eben auch mehr Platz. Denken Sie zum Beispiel an den Wechsel von einem traditionellen Anbindestall zu einem Laufstall. Da die Betriebe immer grösser werden, mehr Flächen pro Betrieb konzentriert sind und diese Betriebe zudem stärker mechanisiert sind, sind auch grössere Maschinen und Geräte im Einsatz, die wiederum grössere Ökonomiegebäude zur Folge haben.
Der Kern all dieser Feststellungen: Die immer wieder zu hörende Behauptung, das Problem seien die ausserhalb der Bauzone erstellten und umgenutzten Wohnbauten, ist nicht korrekt. Wir müssen bei der Diskussion über das Gebiet ausserhalb der Bauzone den Tatsachen in die Augen schauen. Was uns an der Zersiedelung in der Schweiz stört, ist das, was wir 2012 mit der RPG 1 bereits angegangen sind: das ungebremste Wachstum des Baugebietes und der Verlust an Landwirtschaftsflächen, der auf Verwaldung und Verbuschung zurückzuführen ist. Was wir als unabänderlich betrachten und hinnehmen, ist die enorme Bodenbeanspruchung für Verkehrsflächen. Weiter gilt es, in Gottes Namen, zu akzeptieren, dass die Landwirtschaft mehr und grössere Bauten benötigt, auch wenn gerade die neuen landwirtschaftlichen Grossbauten für das Auge grundsätzlich störend sind. Es ist eine Tatsache: Die Landwirtschaft gehört in die Landwirtschaftszone. Ein geringfügiges, kleineres Problem ist dagegen, wenn überhaupt, das nichtlandwirtschaftliche Wohnen ausserhalb des Baugebietes.
Die Erklärung bezüglich der immer wiederholten statistischen Argumente für weitere Einschränkungen liegt nicht in einer laschen Anwendung des Raumplanungsrechts, sondern in der traditionellen Siedlungsstruktur der Schweiz. Schon ursprünglich wohnte man nicht in Dörfern, sondern auf seinem eigenen Kulturland. Arbeiten und Wohnen gehörten damals noch zusammen. Wir sollten uns das auch für heute wieder überlegen. In weiten Teilen der nördlichen Voralpen, zwischen Bodensee und Genfersee, herrscht eine traditionelle Siedlungsstruktur. Besonders ausgeprägt ist sie in der Innerschweiz, doch auch grössere Kantone wie Bern, Luzern, Freiburg, St. Gallen oder das Appenzell sind typische Beispiele.
Vor diesem Hintergrund nehme ich zur heute debattierten Volksinitiative Stellung:
1. Das Parlament hat bereits beschlossen, den Kantonen beim Bau ausserhalb der Bauzonen einen grösseren Gestaltungsspielraum einzuräumen. Das muss umgesetzt werden, denn die Ausgangslagen und Bedürfnisse sind aufgrund der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und Bautraditionen gesamtschweizerisch nun einmal nicht gleich.
2. Die Landschafts-Initiative ist im Gegensatz dazu ein Frontalangriff auf die ländlich geprägten Regionen der Schweiz. Sie ist daher dezidiert abzulehnen. Vergessen wir nicht, dass die Bundesverfassung in Artikel 75 dem Bund nur die Kompetenz gibt, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Ansonsten ist die Raumplanung Sache der Kantone. Es ist Aufgabe und Kompetenz der Kantone, für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und für eine geordnete Besiedlung des Landes zu sorgen. Gerade als Bundesparlamentarier sind wir gehalten, diese verfassungsmässige Kompetenzordnung einzuhalten.
Fehr Düsel Nina · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich fasse mich kurz und beantrage Ihnen, die Landschafts-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Landschafts-Initiative verlangt, dass die im Bundesinventar der Landschaften von nationaler Bedeutung verzeichneten Flächen als Landschaftsschutzgebiete bezeichnet werden. Auf den ersten Blick habe ich gewisse Sympathien dafür, denn die Überbauung und die Verbetonisierung des Landes, zunehmend auch ausserhalb der Bauzonen, darf so nicht weitergehen. Auf den zweiten Blick sieht die Sache aber anders aus.
Die Folgen der Initiative sind in der Bilanz mehrheitlich negativ. Erstens werden die Verfahren mit dem vorliegenden Gesetz verkompliziert und verlängert. Es gibt eine zusätzliche Verdichtung und höhere Mieten. Das Ganze geht viel zu weit. Zweitens führt die vorgeschlagene Stabilisierung des Bodenverbrauchs zu noch mehr Staatseingriffen und Regulierungen sowie zu Eingriffen in Privateigentum. Der Gegenvorschlag ist näher an der Realität sowie an den Kantonen und Gemeinden. Eine Verbesserung können wir vor allem erreichen, wenn wir die Zuwanderung begrenzen.
Kamerzin Sidney · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Il faut recommander de rejeter cette initiative, étant donné qu'il s'agit d'une nouvelle attaque en règle contre l'agriculture, le tourisme, l'économie et la production d'énergies renouvelables.
L'agriculture, tout d'abord: ce texte remet en cause les activités qui ne seraient pas directement liées à l'exploitation du sol, comme la garde d'animaux de rente, par exemple, ou les cultures végétales, ce qui limiterait les activités agricoles accessoires. Enfin, l'affectation en logements des bâtiments agricoles qui ne sont plus utilisés, pour des activités agro ou eonotouristiques, serait rendue encore plus difficile, voire impossible. Notre patrimoine bâti, issu de l'agriculture de montagne, serait ainsi voué à la ruine et à la disparition plutôt qu'à la valorisation. Les temps sont difficiles pour les agriculteurs. L'agriculture a fait l'objet d'attaques lors de la dernière législature: initiative "pour une Suisse libre de pesticides de synthèse", initiative sur l'élevage intensif et initiative biodiversité. C'est encore une fois une attaque en règle contre les activités agricoles, qui serait de nature à péjorer encore les conditions d'existence de nos exploitants, alors que les exigences administratives, elles, bien évidemment, sont en augmentation.
Le tourisme: cette initiative nous laisse croire que le paysage est entièrement bétonné, quasiment cimenté. C'est en fait 92,5 pour cent de notre territoire qui n'est pas concerné par les constructions. Ce sont essentiellement les centres urbains qui sont bâtis. Pourtant, ce sont les régions périphériques et touristiques, et en particulier dans les Alpes, qui seront touchées par cette initiative. Les activités touristiques, telles que la production et la construction d'infrastructures de remontées mécaniques ou de pistes cyclables pour le tourisme quatre saisons, notamment, mais aussi la construction d'aménagements pour l'agro et l'eonotourisme, seront rendues beaucoup plus difficiles, voire impossibles, avec cette initiative.
Energies renouvelables: on sait aujourd'hui que, dans la pesée des intérêts, le paysage compte très fortement par rapport aux infrastructures de production d'énergies renouvelables. Avec ce texte, dans la pesée des intérêts, on sait qu'il faut 30 ans pour construire un parc éolien, pour construire une infrastructure hydraulique. Avec ce texte, dans la pesée des intérêts, le paysage aurait une place beaucoup plus importante, prépondérante, qui retarderait encore la production d'énergies renouvelables. Or, les mêmes organisations qui réclament la baisse des émissions de CO2, qui réclament la transition climatique, ces mêmes organisations seraient prêtes à donner plus de poids au paysage pour péjorer encore la production d'énergies renouvelables.
Enfin, pour notre économie: la conversion de bâtiments agricoles en menuiseries ou en dépôts serait purement ou tout simplement exclue, ce qui péjorerait également les conditions d'exercice d'activités de toutes nos PME.
Pour toutes ces raisons, je vous invite à recommander le rejet de cette initiative.
Hug Roman · Mit-M · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich spreche zur eidgenössischen Volksinitiative "gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschafts-Initiative)". Das Kernanliegen würde in Artikel 75c der Bundesverfassung festgehalten. Es geht insbesondere um die Trennung zwischen dem Baugebiet und dem Nichtbaugebiet.
Was auf den ersten Blick noch verführerisch gut aussieht, wird sich für die betroffenen Gemeinden und Kantone als Bumerang erweisen. Wie komme ich zu dieser Aussage? Als langjähriges Vorstandsmitglied der Bündner Vereinigung für Raumentwicklung bin ich es gewohnt, unter erschwerten Bedingungen ganzheitliche Lösungen auszuarbeiten. Aber als Gemeindepräsident einer Gemeinde im Berggebiet war es für mich in der Vergangenheit ein grosses Ärgernis, die zentralistischen Vorlagen - insbesondere aus diesem Rat - dann mehrere Jahre später umsetzen zu müssen. Es gab teilweise statt der beabsichtigten gar gegenteilige Konsequenzen, die man sich hier in Bern vermutlich nicht vorstellen konnte.
Ich selber lebe in einem Teil eines Bergdorfes, der etwas mehr als 100 Einwohnerinnen und Einwohner zählt. Ich blicke gerade in die Reihen der Initianten, die doch etwas leer erscheinen. Erklären Sie mir als Gemeindepräsidenten, wie ich in einer Berg- und Randregion eine Entwicklung zulassen soll, wenn das Bauen innerhalb der Bauzone so erschwert wird, Einzonungen verunmöglicht werden und gleichzeitig solche extremen Initiativen auf dem Tisch liegen.
Diese Vorlage ist keine Schutz-, sondern eine weitere Zentralisierungs-Initiative. Die Ausgestaltung der RPG 1 und der Zweitwohnungs-Initiative lassen an dieser Stelle grüssen. Mit dem bedingten Rückzug der Initiative durch die Initianten besteht nun die Möglichkeit, dass die ganze Thematik mit der RPG 2 abgehandelt wird. Ich bitte die Initianten, in Zukunft zuerst mit den Entscheidungsträgern der betroffenen Kantone zu sprechen.
Ein intaktes Landschaftsbild ist ein entscheidendes Kapital, insbesondere für Ferien- und Tourismuskantone. Darin sind wir uns wohl alle einig. Wie dieses intakte Landschaftsbild aber auszusehen hat, muss immer von der ortsansässigen Bevölkerung mitbestimmt werden können. Dieser föderalistische Ansatz hat sich in der Vergangenheit bewährt, und er wird auch in Zukunft der Garant für eine gute Entwicklung sein.
Bitte lehnen Sie diese zentralistische Initiative ab. Damit helfen Sie mit, auch in Zukunft Berg- und Randregionen eine gewisse Entwicklungsmöglichkeit zu gewähren.
Schlatter Marionna · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion
Meine persönliche politische Karriere begann vor über zehn Jahren mit dem Abstimmungserfolg der Kulturland-Initiative im Kanton Zürich im Jahr 2012. Diese kantonale Volksinitiative wollte den Bestand und die Qualität der wertvollen Böden im Kanton Zürich schützen, wo der Siedlungsdruck besonders hoch ist und mit Baulandspekulation Millionen umgesetzt werden. Die Kulturland-Initiative traf einen Nerv. Entgegen allen Prognosen gewannen die Grünen die Initiative im Alleingang an der Urne. Die Umsetzung musste aber am Bundesgericht erkämpft werden, da sich Regierungs- und Kantonsrat weigerten, die Initiative umzusetzen. Die ausgearbeitete Umsetzungsvorlage schliesslich, die die Bauern notabene unterstützten, wurde an der Urne abgelehnt.
Was bleibt? Es bleibt kein Gesetzesartikel, aber etwas, das der Politik selten gelingt: Es kam zu einem Umdenken im Kanton. Begehren für Einzonungen ausserhalb der Siedlungsgebiete wurden nach dem Ja an der Urne in den Gemeinden reihenweise abgelehnt. Die restriktive Bewilligungspraxis des Kantons, vorher stark unter Beschuss, wurde gelobt.
Die Kulturland-Initiative hatte eine schweizweite Debatte ausgelöst. In vielen Kantonen wurde das Begehren aufgegriffen, und die Jungen Grünen lancierten die Zersiedelungs-Initiative. Wenn mir aus der Geschichte mit der Kulturland-Initiative etwas geblieben ist, dann die Tatsache, dass jedes Gesetz nur so gut ist wie seine Umsetzung. Der Kanton Zürich verfolgte eine vorbildliche Richtplanung. Die Verwaltung versuchte wirklich, den Verlust der wertvollen Böden zu begrenzen, was zu epischen Richtplandebatten führte. Es führte auch dazu, dass Ausnahmen und Spielräume ausgereizt wurden und dass der Anordnungsspielraum zum Instrument der Baulobby wurde.
Heute sprechen wir über die Landschafts-Initiative und damit über dasselbe Thema. Wir reden über den Verlust von Kulturland und von Fläche ausserhalb des Siedlungsgebietes und über das Bauen ausserhalb des Siedlungsgebietes in Nichtbauzonen. 20 Prozent aller Bauten der Schweiz, 36 Prozent der Siedlungsflächen - vor allem Verkehrsflächen - befinden sich im Nichtbaugebiet.
Mit der Verabschiedung des indirekten Gegenvorschlags und dem Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes wird die Initiative wohl zurückgezogen. Aber mit der Revision des Raumplanungsgesetzes werden derart viele Ausnahmen eingeführt, dass der eigentlich guten Absicht die Zähne gezogen werden. Mein Vertrauen in die Umsetzung ist nach der Erfahrung aus dem Kanton Zürich nicht sehr gross. Ich hoffe, dass mich Bundesrat und Kantone eines Besseren belehren werden.
Für den gegenteiligen Fall, für den Fall der Fälle, unterstütze ich aber die Landschafts-Initiative.
Rüegsegger Hans Jörg · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Im September 2020 konnte ich beim Treffen mit den Initianten in einem Raum sein, und ich hatte einen sehr interessanten Austausch über die Initiative. Dazu und um dies zu untermauern, möchte ich auf zwei Ziffern bzw. Buchstaben aus dem Initiativtext zu sprechen kommen.
Zu Artikel 75c Absatz 2 Buchstabe b, der lautet: "Landwirtschaftliche Ökonomiebauten dürfen nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden." Mit dieser Bestimmung werden alle Diskussionen zur Umnutzung von alten, nicht mehr genutzten Gebäuden beendet. Das ist zu radikal und nicht zielführend, das haben wir auch im Austausch bemerkt. Wir sind froh, dass Sie diesbezüglich im Parlament in der letzten Legislatur mit dem Gegenvorschlag eine Lösung gefunden haben.
Zu Artikel 75c Absatz 2 Buchstabe c, der lautet: "Zweckänderungen von Bauten zur landwirtschaftsfremden gewerblichen Nutzung sind nicht zulässig." Diese Bestimmung wäre strenger als die Handhabung im jetzigen Gesetz, und damit würde den bisher möglichen gewerblichen Nutzungen und den notwendigen Erweiterungen ein Riegel geschoben.
Damit komme ich zu einer Aussage der Sprecherin der SP-Fraktion. Sie hat uns heute Morgen in ihrem Votum mitgeteilt, dass die RPG 2 gefährliche Lockerungen beinhalte.
Ich möchte auch die Sicht des Kantons darlegen, aus dem ich komme. Im Kanton Bern befinden sich 120 000 Gebäude ausserhalb der Bauzone. Bei 10 000 Landwirtschaftsbetrieben sehen wir sofort, dass davon nicht nur die Landwirtschaft, sondern auch die übrige Bevölkerung, das Gewerbe und auch Private betroffen sind - viele Private. Deshalb braucht es gute Lösungen, es braucht Anpassungen, sonst kommt hier im Kanton Bern ganz klar nur das eine unter starken Druck, nämlich das Kulturland.
Wir sprechen heute auch bereits wieder von der 10-Millionen- oder 12-Millionen-Schweiz. Wohin diese Menschen dann wollen bzw. wo sie wohnen möchten, sei einmal dahingestellt.
Deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir diese Initiative zur Ablehnung empfehlen.
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Je tiens à vous faire part de mon étonnement, voire de mon irritation. Vous le savez tous, notre Parlement a accepté le 29 septembre dernier à l'unanimité la LAT 2, qui reprend les principales exigences de l'initiative. Il s'agit d'un bon compromis, initié sous la forme d'un contre-projet indirect par la CEATE-N, qui ne sera pas combattu en référendum, le délai étant fixé au 15 février prochain déjà. De plus, le comité d'initiative, voyant qu'un consensus a été trouvé, a décidé le 19 octobre dernier de procéder au retrait conditionnel de l'initiative populaire. Alors pourquoi diable une minorité de la CEATE-N s'obstine-t-elle, comme elle l'a fait le 6 novembre passé - j'y étais -, à recommander l'acceptation de l'initiative? Comment justifier le fait que le nouveau Parlement doive à nouveau débattre ce matin de cet objet, si ce n'est par calcul politique? Une chose est certaine: la population est agacée par l'extrémisme de certains milieux environnementaux, elle l'a démontré dans les urnes.
Mais, puisqu'on nous pousse à le faire, disons encore une fois tout le mal que l'on pense de cette initiative: les initiants ne savent pas eux-mêmes où ils veulent aller. En effet, ils veulent imposer le principe de séparation entre zones constructibles et non constructibles, qui n'est pas contesté; il est déjà présent dans la législation actuelle - LAT 1 - et le restera dans la nouvelle loi. De plus, ils veulent imposer, comme une idéologie, un plafonnement du nombre de bâtiments et de leur surface en dehors de la zone constructible, mais ne savent même pas nous dire où se situe ce plafond, et à partir de quand celui-ci doit être appliqué. L'objectif de stabilisation ne serait-il pas tout simplement une volonté de blocage systématique de toute construction hors zone à bâtir en Suisse? De plus, sous prétexte de vouloir plus de durabilité dans la gestion du bâti, l'initiative s'attaque à de faux problèmes. En effet, à l'heure où le recyclage est devenu la règle dans tous les domaines, est-il durable de promouvoir la destruction des anciens bâtiments agricoles plutôt que leur réaffectation? Sans discernement, l'article 75c alinéa 2c mettrait fin à l'exception de pouvoir réaffecter une ancienne écurie en dépôt de menuiserie par exemple. Quel gâchis!
Concernant l'alinéa 2b, en quoi empêcher la reconversion en habitation d'une grange adossée à une maison déjà existante participerait-il à la protection du paysage? Quant à l'alinéa 3, de manière encore plus aberrante, il empêcherait la reconstruction d'un vieux mayen, ce qui lui donnerait une seconde vie et contribuerait justement à la protection et à l'entretien du paysage. Heureusement, nous avons apporté le correctif nécessaire dans la LAT 2. Les parlementaires sortants se rappelleront certainement de notre volonté farouche de ne plus laisser les mayens tomber en ruine. Ce ne sont pas des spéculations. Au contraire, cela a le mérite d'apporter des précisions bien plus claires que cette initiative, qui se contente, par exemple à l'alinéa 4, de prévoir des exceptions dans le cas où la construction améliore la culture du bâti. En réalité, le flou est maintenu pour mieux interdire.
Enfin, l'initiative n'amène aucune plus-value dans le processus législatif. Elle participe à une procédure de restriction toujours plus grande pour les propriétaires. C'est peut-être l'intention réelle des initiants, qui ne concerne aucunement les problématiques de préservation du paysage et de gestion durable du bâti. En conclusion, nous avons pris le parti, avec la LAT 2, contrairement à cette initiative, de soutenir une gestion du paysage basée davantage sur le pragmatisme que sur la volonté notamment de restreindre les petits propriétaires de montagne dans leurs droits. Notre ligne est claire: nous voulons une politique où le patrimoine bâti existant est une force, par son aspect riche en histoire, qui est souvent, comme les mayens valaisans et les "rustici" tessinois, une partie intégrante et identitaire du paysage que nous voulons préserver.
Dans ce sens, je vous invite à recommander le rejet de cette initiative.
Knutti Thomas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin natürlich so weit froh, dass diese Initiative formell zurückgezogen ist. Die Landschafts-Initiative ist aus meiner Sicht ein Frontalangriff auf die ländlichen Regionen in unserer doch so vielfältigen Schweiz. Sie verlangt ein faktisches Bauverbot, und es soll praktisch keine Entwicklung mehr geben. Argumentiert wird damit, dass Grossbauten unsere Landschaft belasten würden und dass in letzter Zeit ein regelrechter Bauboom entstanden sei. Noch mehr: Es werde eine industrielle Landwirtschaft betrieben, Gebäude würden zweckentfremdet, und dies sei zu ändern oder, besser gesagt, zu verhindern. Man behauptet sogar, aus Scheunen würden moderne Ferienwohnungen gemacht.
Auch wenn dem so wäre, bin ich der Meinung, dass es auch im Nichtbaugebiet eine Entwicklung geben darf. Es ist aus meiner Sicht kein Verbrechen, wenn ungenutzte Scheunen und Ställe zum Teil umgenutzt werden - notabene natürlich nur dann, wenn sie genügend erschlossen sind. Solche Einschränkungen, wie sie die Initiative verlangt, sind aus meiner Sicht unschweizerisch, und daher ist die Initiative ganz klar abzulehnen.
Durch die Landschafts-Initiative sollen neue Bauten und Anlagen nur noch erlaubt werden, wenn diese für die Landwirtschaft nötig oder aus anderen gewichtigen Gründen standortgebunden sind. Gewerbliche Nutzungen sollen sogar ganz verboten werden. Das geht aus meiner Sicht nicht. Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet, die raumplanerisch seit 1972 sehr viele Probleme und Bürokratie verursacht hat, ist restriktiv genug und darf auf keinen Fall, wie von der Initiative verlangt, noch mehr verschärft werden.
Seit 1972 wurde das Raumplanungsgesetz mehrfach geändert, notabene wiederholt verschärft, bis die RPG 2 vor Kurzem zum Glück etwas gelockert wurde. Sie können heute kaum noch ein Fenster einbauen, ohne dass eine ganze Maschinerie in Gang gesetzt wird, Behörden kommen und Mitberichte geschrieben werden, um dies zu verhindern. Ich kann Ihnen auch versichern, dass wir, die wir im ländlichen Raum leben, unsere Region ganz sicher nicht verschandeln wollen. Wir wollen aber auch Entwicklung ermöglichen und nicht geknebelt werden mit neuen Vorgaben, wie sie die Landschafts-Initiative verlangt. Man spricht sogar vom Einfrieren von Bauzonen ausserhalb der Bauzone. Durch die Landschafts-Initiative sollen neue Bauten und Anlagen nur noch erlaubt werden, wenn diese für die Landwirtschaft oder aus anderen Gründen wichtig sind.
Aus meiner Sicht geht die Initiative viel zu weit, weshalb ich Sie bitte, sie abzulehnen.
Vincenz-Stauffacher Susanne · Mit-F · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion
Mit der Landschafts-Initiative soll der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung verankert werden. Bund und Kantone sollen diese Trennung sicherstellen. Dazu gehört auch, dass die Zahl der Gebäude im Nichtbaugebiet nicht zunehmen darf. Argumentiert wird mit einem eigentlichen Bauboom im ländlichen Raum. Seit 1985 nehme die Zahl der Gebäude ausserhalb der Siedlungen ständig zu, so zum Beispiel von Industrie- und Gewerbebauten oder auch landwirtschaftlichen Ökonomiebauten. Das bringe einen Verlust von Erholungsraum mit sich, sei mit einem Biodiversitätsverlust verbunden, und es verschwinde wertvolles Kulturland. All das stelle Natur und Mensch vor ernsthafte Probleme.
Das alles ist nicht ganz falsch. Unsere Schweiz hat sich seit dem Inkrafttreten des Raumplanungsgesetzes 1980 stark verändert. Sie ist bevölkerungsmässig gewachsen und die Mobilität hat zugenommen. Dass diese Entwicklungen Auswirkungen auf Raum und Umwelt haben, ist klar. Die Stossrichtung der Landschafts-Initiative - die Sicherstellung einer haushälterischen Bodennutzung, die Erhaltung von Natur und Landschaft und der Schutz von Kulturland - ist denn auch durchaus zu begrüssen.
Aber einerseits ist die Initiative zu starr. Sie berücksichtigt nicht, dass sich die Verhältnisse je nach Region zum Teil stark unterscheiden. Die Ausgangslage und die Bedürfnisse sind aufgrund der unterschiedlichen Siedlungsstrukturen und Bautraditionen nicht überall in der Schweiz gleich. Dem wird die Landschafts-Initiative nicht gerecht. Sie verhindert damit zudem eine durchaus auch gewünschte Entwicklungsmöglichkeit.
Andererseits ist die Landschafts-Initiative zu unbestimmt. Es ist zum Beispiel nicht klar, wie das anvisierte Plafonierungsziel konkret erreicht werden soll. Der Initiativtext sagt nichts über Umsetzungsmittel und -instrumente. Vieles müsste im Gesetzgebungsverfahren konkretisiert werden. Somit erscheint es sinnvoller, wenn die Anliegen direkt im Gesetzgebungsverfahren angegangen werden.
Genau dies wurde mittlerweile gemacht. Bereits kurz nach der Volksabstimmung über die erste Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 1) im Jahr 2013 wurden die Revisionsarbeiten bezüglich des Bauens ausserhalb der Bauzone aufgenommen. Die im September 2020 eingereichte Volksinitiative wurde in diese Arbeiten mit einbezogen. Der Ständerat hat die RPG-2-Vorlage vor diesem Hintergrund sowohl vereinfacht als auch gekürzt und als indirekten Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative ausgestaltet. Das ist der richtige Weg.
Ziel der RPG 2 ist es, den erwähnten Entwicklungen angemessen entgegenzutreten. Dazu gehört das Hauptziel, die Zersiedelung und damit den Kulturlandverlust zu stoppen. Damit wurde das Grundanliegen der Initiative mit der RPG 2 umgesetzt. Es wurde unter anderem ein Stabilisierungsziel aufgenommen und entsprechend zum Beispiel auch eine Abbruchprämie für Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone implementiert. Mit der Aufnahme der Abbruchprämie wird im Übrigen ein eigentlicher Paradigmenwechsel vollzogen. Erwünschtes Handeln im Sinne der Ziele der Raumplanung soll demgemäss nicht gesetzlich vorgeschrieben und erzwungen werden, sondern mit richtig gesetzten Anreizen freiwillig erfolgen. Auch der Vorrang der Landwirtschaft in den Landwirtschaftszonen wurde aufgenommen. Dieser trägt zu einer akzentuierten Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet bei. Auch dies ist vor dem Hintergrund der erwähnten Faktoren - Bevölkerungsentwicklung, Mobilität, wirtschaftliche Entwicklung und der damit einhergehende Siedlungsdruck - eine wichtige Massnahme gegen die Zersiedelung des Nichtbaugebiets.
Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, die Initiative abzulehnen. Sie ist angesichts des dargestellten indirekten Gegenvorschlags schlicht nicht mehr nötig. Dies sehen im Übrigen auch die Mitglieder des Initiativkomitees so. Sie haben die Initiative zugunsten des indirekten Gegenvorschlags bedingt zurückgezogen.
Bregy Philipp Matthias · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich habe mir überlegt, ob ich zu dieser Initiative überhaupt noch etwas sagen soll; schliesslich haben die Initianten den bedingten Rückzug bereits bekannt gegeben. Wie Sie sehen, habe ich mich dafür entschieden, nochmals etwas zu sagen, denn ich finde es wichtig. Warum?
Als Ganzes ist die Initiative ein deutlicher Angriff auf die ländlichen Gebiete. Sie schützt vor allem die wirtschaftliche Weiterentwicklung, sie schadet aber in den Bereichen Energie, Tourismus usw. Das Berggebiet und die ländlichen Regionen sind kein Disneyland - das sollten wir uns hinter die Ohren schreiben. Zudem ist die Initiative geprägt von einem falschen Verständnis: Leben findet nicht nur in den Zentren statt, sondern auch ausserhalb und teilweise eben auch in der Natur.
Dass die Idee, das Leben würde vor allem in den Zentren stattfinden, mehrfach falsch ist, zeige ich Ihnen gerne auf. Zum einen waren unsere Vorfahren oftmals Nomaden. Sie haben auf mehreren Ebenen gelebt: im Winter unten im Talgrund, dann im Mittelberg und im Sommer in den Hochalpen. Zum andern haben unsere Vorfahren innovative Projekte lanciert. Mit einem derart strikten Vorschlag wie dem vorliegenden gäbe es heute weder eine Jungfraubahn noch eine Grande Dixence. Wir würden weniger Strom produzieren, und wir hätten auch weniger Gäste. Beides wäre in der heutigen Zeit nachteilig. Zu guter Letzt brauchen wir eine gezielte, nachhaltige Nutzung unserer Natur statt immer neue, strikte Regeln.
Noch etwas: Schauen Sie sich den Initiativtext an, durch den die Bundesverfassung um Artikel 75c ergänzt werden soll - eine detaillierte Regelung, mit der gesetzeskonforme Texte sozusagen bereits in der Verfassung umgesetzt werden. Das kann nicht das Ziel sein. Ich bin daher erleichtert darüber, dass es dieser Rat geschafft hat, mit der RPG 2 einen Gegenvorschlag zu zimmern, der die Initianten davon überzeugen konnte, den vorliegenden Initiativtext zurückzuziehen.
Zum Schluss sollten wir uns überlegen, wie viel Leben wir reglementieren, wie viel persönliche Freiheit wir entreissen, wie viel Selbstverantwortung wir beschneiden wollen. Ich bin davon überzeugt, dass ein gutes Leben im Einklang mit der Natur auch gewisse Freiheiten ermöglichen muss. Das zeigt die Vergangenheit, das zeigen die innovativen Projekte, die man in der Schweiz umgesetzt und insbesondere für das Leben in den Berggebieten realisiert hat.
In diesem Sinne bin ich Ihnen dankbar, wenn Sie die Initiative ablehnen.
Gafner Andreas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Als Landwirt und Bergbauer nehme ich hier Stellung zur Landschafts-Initiative.
Diese Initiative ist aus meiner Sicht inhaltlich kontraproduktiv und zudem völlig überflüssig, weil die aktuell geltenden Bestimmungen unserer Bundesverfassung - Artikel 75 - und insbesondere das erst kürzlich revidierte Raumplanungsgesetz die unbestrittenen und auch von mir unterstützten Zielsetzungen des haushälterischen Umgangs mit dem nicht vermehrbaren Gut Boden genügend berücksichtigen. Zudem wurde die neueste Revision des Raumplanungsgesetzes eben gerade in der Herbstsession verabschiedet; die Referendumsfrist läuft im Moment noch. Wer dem geltenden Artikel 75 unserer Bundesverfassung zustimmt, der muss für eine geordnete Besiedlung des Landes auch unseren Mitbürgern eine Entwicklungsmöglichkeit zugestehen, die ausserhalb der Bauzonen leben und wirtschaften. Deshalb müssen für die Gebäude ausserhalb der Bauzonen flexible Umnutzungs- und Ergänzungsmöglichkeiten zugestanden werden.
Der Raumplanungsartikel 75 Absatz 1 der Bundesverfassung lautet: "Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes." Absatz 2 besagt: "Der Bund fördert und koordiniert die Bestrebungen der Kantone und arbeitet mit den Kantonen zusammen." In Absatz 3 heisst es: "Bund und Kantone berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung."
Die im neuen Artikel 75c Absatz 1 der Bundesverfassung gemäss Initiativtext geforderte Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist in Artikel 75 der Bundesverfassung und im Raumplanungsgesetz schon lange verankert. Die Forderungen der Initiative gemäss Artikel 75c Absätze 2 bis 4 sind für mich inakzeptabel, unverhältnismässig und willkürlich. Die Landschafts-Initiative tangiert auch die in Artikel 26 der Bundesverfassung erwähnte Eigentumsgarantie. Die geforderten Eingriffe in die Eigentumsrechte der Grundbesitzer sind in keiner Weise verhältnismässig, sondern eher willkürlich.
Der Grundsatz der Subsidiarität, z. B. beim Entscheid, ob Umnutzungen, Ergänzungen zu bestehenden, aber nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gebäuden oder Gebäudeteilen sachdienlich und zulässig sind, wird missachtet. Diese Entscheide können nur nach Berücksichtigung der lokalen Begebenheiten, Bedürfnisse und Situation subsidiär durch die Gemeinden und Kantone gefällt werden. Dazu müssen die Gemeinden und Kantone genügend flexibel sein.
Zudem bewirkt die starre Vorgabe der Landschafts-Initiative, dass die Gebäudezahl im Nichtbaugebiet nicht verändert werden darf, einen Mehrbedarf in der Bauzone, weil sinnvolle Umnutzungen und Ergänzungen von bestehenden landwirtschaftlichen Gebäuden nicht möglich oder massiv administrativ erschwert werden. Das revidierte Raumplanungsgesetz bietet hier eine sinnvolle Flexibilität, womit sachdienliche Umnutzungen und Ergänzungen möglich sind.
Die Landschafts-Initiative ist nicht durchdacht und missachtet mit ihrer sturen Erschwerung von Umnutzungen und Ergänzungen von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Gebäuden auch den haushälterischen Umgang mit den Flächen in den Bau- und Gewerbezonen, weil dann verunmöglichte Umnutzungen zwangsläufig in die Bauzonen gedrängt werden.
Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch, dass dies nicht die erste Volksinitiative mit Landschaftsschutzzielen ist. Am 10. Februar 2019 wurde die Volksinitiative 17.063, "Zersiedelung stoppen - für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung (Zersiedelungs-Initiative)", mit rund 64 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt.
Wer mit unserem Boden haushälterisch umgehen will, lehnt die Initiative ab oder zieht sie zurück. Sie wirkt kontraproduktiv. Zudem ist äusserst fraglich, ob sie verfassungsmässig ist, weil sie Grundrechte und Grundsätze der Bundesverfassung missachtet. Das revidierte Raumplanungsgesetz ist die konstruktivere Lösung.
Lehnen Sie somit diese unnötige Initiative ab.
Flach Beat · Mit-M · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion
Zunächst zu meinen Interessenbindungen: Ich bin Mitglied des Initiativkomitees der Landschafts-Initiative.
Es wurde jetzt vorhin viel dazu ausgeführt, wie schräg diese Initiative in der Landschaft stehe. Mein Vorredner hat sogar gesagt, sie würde die Verfassung verletzen oder missachten. In unserer Verfassung steht in Artikel 75, dass wir eine Trennung zwischen dem Baugebiet und dem Nichtbaugebiet haben. Das haben wir letztlich im Raumplanungsgesetz verankert. In der Verfassung steht das mit den Worten, dass wir den Boden haushälterisch nutzen wollen. Die Initiative ist eigentlich nichts anderes als eine Antwort auf die Verschleppung der Umsetzung der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes. Wir haben sie erst gerade vor wenigen Wochen umgesetzt. Sie hätte eigentlich als Antwort respektive logische Folgerung auf die RPG 1, über die das Volk 2014 abgestimmt hat, erfolgen sollen. Damals hat das Volk mit sehr deutlichem Resultat gesagt, dass es eine Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet haben will. Es ging damals darum, die Zersiedelung ausserhalb des Baugebietes zu bremsen und eine Innenentwicklung anzustreben. Die Kantone haben das mit ihren Richtplänen an die Hand genommen. Sie sind teilweise noch daran, das in den Kommunen und Gemeinden umzusetzen. Teilweise laufen diese Revisionen erst jetzt.
Nun kommen wir zur Initiative, die eigentlich genau das weiterhin fordert, was damals in der RPG 1 versprochen worden ist, nämlich die Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet. Es ist wesentlich, dass wir die Landschaft der Schweiz und unsere Siedlungstrenngürtel zwischen den Ortschaften als grossen Wert betrachten, dass wir den landwirtschaftlichen Boden auch tatsächlich der Landwirtschaft zur Verfügung stellen und dass wir die mannigfaltigen Interessen innerhalb der Landschaft zwischen den Baugebieten mit Sorgfalt planen und umsetzen und dort keinen Wildwuchs und keine wilden Bauereien zulassen.
In den vergangenen Jahren gab es Dutzende und Aberdutzende von Anträgen für die Lockerung des Bauens ausserhalb des Baugebietes, die teilweise durchgekommen sind. Wir haben die Hobbypferdezüchtung und Hobbytierhaltung usw. ausserhalb der Bauzone zugelassen. Wir haben zusätzlich eine massive Zersiedelung und eine Aufstockung der Gebäude ausserhalb der Bauzone sowie auch eine Umwandlung von Ökonomiegebäuden, von bäuerlichen Gebäuden in reine Wohnbauten, die nichts mehr mit der Landwirtschaft zu tun haben, feststellen müssen. Das ist nicht haushälterisch, sondern das ist Raubbau an den Flächen, die wir ausserhalb des Baugebietes zur Verfügung haben. Eine Zentralisierung, die sich dezentral auswirkt, macht keinen Sinn.
Die Initianten haben aufgrund der Ergebnisse der RPG 2 beschlossen, die Initiative bedingt zurückzuziehen. Es gab auch Kritik daran. Diese ist insofern berechtigt, als die RPG 2 einige Lücken offen lässt, die den Kantonen Handlungsspielraum geben. Dies muss wahrscheinlich genau beobachtet werden, damit nicht genau das Gegenteil von dem passiert, was man mit der RPG 2 und der RPG 1 erreichen wollte: eine Konzentration des Bauens auf qualitativ guten Flächen innerhalb des Baugebietes, die Offenhaltung der Siedlungstrenngürtel und die Sicherung der Landschaft für die Landschaft selber, die ein prägendes Element unseres Landes ist, aber auch für die Nutzung durch Landwirtschaft.
Wäre die Initiative angenommen worden, hätte man die Initiative auch im Gesetzestext umsetzen müssen. Ich glaube, heute oder auch morgen wäre wahrscheinlich kein besseres Resultat als die RPG 2 zu erreichen gewesen. Das Initiativkomitee wird aber die Umsetzung genau beobachten und schauen, ob die Versprechungen, die gemacht worden sind, tatsächlich auch eingehalten werden. Es wird schauen, ob wir das dann auch leben und nicht gleich wieder weitere Ausnahmebestimmungen einfliessen lassen, die das Bauen ausserhalb der Bauzone wieder antreiben würden.
Tragen wir Sorge zu unserem Land, und sorgen wir dafür, dass Bauernland in Bauernhand bleibt.
Thalmann-Bieri Vroni · Mit-F · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Zuerst wollte ich mich auf der Liste wieder streichen lassen, da sich ja schon viele dazu geäussert haben, doch irgendwie kann ich es nicht lassen. Für mich steht seit Anfang meines politischen Weges ein Geben und Nehmen im Mittelpunkt. Das wende ich auch bei dieser Landschafts-Initiative an und stelle fest, dass genau das hier nicht stattfindet. Mit dieser zu engen Auslegung und unsinnigen Überregulierungen wie der Beschränkung der Anzahl von Gebäuden geht sie viel zu weit. So nimmt man die Freiheiten ganz weg und gibt Frust und Ärger zurück.
Die Landwirtschaft, die Wirtschaft und der Tourismus gehören vielerorts zusammen, vor allem gerade in Berggebieten. Im Berggebiet braucht es ein Geben und Nehmen, und mit anderen Partnern sind zusätzlich Synergien zu nutzen, so z. B. zur Aufwertung in Form eines touristischen Zusatzprodukts oder eines gesellschaftlichen Treffpunkts - sicher nicht abreissen, und das war's dann. Deshalb ist es wichtig, dass bei der Umsetzung durch die Kantone die Sonderzonen gezielt und weise erstellt werden bzw. bereits erstellt worden sind und so sinnvoll genutzt werden können; eine entsprechende Entwicklung muss auch auf der Landschaft möglich sein. Es ist schlecht, wenn die notwendigen Synergien zwischen Landwirtschaft, Wirtschaft und Tourismus verunmöglicht werden.
Das ist ein Grund, weshalb ich die Landschafts-Initiative ablehne.
Rechsteiner Thomas · Mit-M · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Einmal mehr beschäftigen wir uns heute mit einer Volksinitiative, die auf den ersten Blick sympathisch daherkommt und ein echtes Problem aufgreift. Wer in diesem Saal ist schon für die Verbauung und Verschandelung unserer Landschaft? Wohl niemand, nicht einmal die Vertreter der Bauwirtschaft. Trotzdem bitte ich Sie, im Einklang mit dem Bundesrat und der Mehrheit des Ständerates, die Landschafts-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Weshalb? Meine drei Hauptargumente in Kürze:
1. Die Initiative ist unnötig. Wie bereits erwähnt, haben die Initianten ein berechtigtes Anliegen aufgegriffen. Bei der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet hat es noch Optimierungspotenzial, es gibt Unschärfen und Rechtsunsicherheit, der Vollzug ist schwierig. Nur hat das Parlament den Handlungsbedarf erkannt und ist den Initianten mit dem Beschluss der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes in der vergangenen Herbstsession weit entgegengekommen. Es war eine langwierige und schwierige Übung, beide Räte haben lange um eine gute Lösung gerungen und schliesslich einen Kompromiss gefunden, der im Gegensatz zum Volksbegehren auch rasch umsetzbar ist. Deshalb braucht es die Initiative nicht mehr, sie rennt offene Türen ein.
2. Die Initiative ist unklar. Die Initiative ist zwar sehr restriktiv abgefasst. Sie will die Anzahl der Gebäude und die von ihnen beanspruchte Fläche im Nichtbaugebiet plafonieren. Die Grundsätze, mit denen die Neuerstellung von Bauten und Anlagen sowie die Änderung bestehender Bauten und Anlagen im Nichtbaugebiet beschränkt werden sollen, sind aber sehr allgemein gehalten. Eine Annahme der Initiative würde daher beim Bauen ausserhalb der Bauzonen eine erhebliche Rechtsunsicherheit zur Folge haben - vielleicht noch zur Freude der Juristen. Der vom Parlament beschlossene indirekte Gegenvorschlag ist diesbezüglich viel präziser und bringt rascher brauchbare Lösungen. Oder wollen wir im Falle einer Annahme der Initiative wirklich zurück auf Feld eins und nochmals von vorne beginnen? Ich will das sicher nicht.
3. Die vorliegende Landschafts-Initiative ist antiföderalistisch, denn sie schlägt alles über einen Leisten. Vergessen wir nicht, dass die Raumplanung gemäss unserer Bundesverfassung Sache der Kantone ist. Der Bund hat gemäss Artikel 75 nur die Kompetenz, die Grundsätze der Raumplanung festzulegen. Es ist Aufgabe und Kompetenz der Kantone, für eine zweckmässige und haushälterische Nutzung des Bodens und für eine geordnete Besiedlung des Landes zu sorgen.
Es sollte eigentlich auch den Initianten klar sein, dass die Voraussetzungen in städtischen Gebieten und zum Beispiel im Kanton Appenzell Innerrhoden mit seiner traditionellen Siedlungsstruktur nicht die gleichen sind. So hat die Stiftung für Landschaftsschutz das Innerrhoder Streusiedlungsgebiet im Jahre 2015 als Landschaft des Jahres mit dem Landschaftspreis ausgezeichnet. Es ist dort gelungen, das Leben, Wohnen und Arbeiten im Baugebiet und im Nichtbaugebiet so zu koordinieren, dass sowohl der Schutz der Landschaft als auch die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt werden konnten. Ein Punkt war damals ausschlaggebend für die Preisverleihung, nämlich ein zusammen mit den Gemeinden, den Bau- und Heimatschutzkommissionen sowie dem Heimatschutz und den Grundeigentümern gestaltetes modellhaftes Engagement des Kantons für die Erhaltung und sorgfältige Weiterentwicklung der Streusiedlung.
Diese Prämissen könnten auch auf das Nichtbaugebiet im Rest der Schweiz angewandt werden. Dafür braucht es keine zusätzlichen Gesetze oder Einschränkungen, sondern eine Übernahme von Verantwortung auf jeder Staatsebene.
Deshalb appelliere ich an Sie, diese unnötige, unklare und antiföderalistische Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Götte Michael · Mit-M · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die im März 2019 lancierte Landschafts-Initiative will in der Bundesverfassung verankern, dass der Bund und die Kantone die Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet sicherstellen. Zudem sollen die Anzahl Gebäude im Nichtbaugebiet und die von diesen beanspruchten Flächen plafoniert werden. Ich bin froh, dass die Initianten den Rückzug dieser Initiative angekündigt haben.
Als Gemeindepräsident einer Agglomerationsgemeinde, der aufgrund der kantonalen Gesetzgebung verpflichtet ist, zusammen mit dem Gemeinderat bis 2027 eine neue rechtskräftige Ortsplanung vorzulegen, kenne ich die Schwierigkeiten der Raumplanungsfragen im Baugebiet und auch im Nichtbaugebiet bestens aus erster Hand. Eine erste Fassung der überarbeiteten Ortsplanung wurde in meiner Gemeinde über das Referendum bereits abgelehnt, obschon nur minimale neue Einzonungsflächen vorgesehen waren.
Bereits mit der heutigen Gesetzgebung wird es schwierig, eine vernünftige Raumplanung sicherzustellen. Aus diesem Grund bin ich froh, dass die extreme Initiative nicht zur Abstimmung kommt, da es sie faktisch gar nicht mehr gibt. Wir diskutieren über eine Zombie-Initiative, die hoffentlich nicht mehr zum Leben erweckt wird, wie dies Kollege Paganini in seinem Fraktionsvotum ausgeführt hat. Ich bin sehr froh, dass das Parlament der RPG 2 deutlich zugestimmt hat und mit grosser Wahrscheinlichkeit auch kein Referendum ergriffen wird.
Die Initiative greift dennoch ein wichtiges Thema auf. Auch in meiner Gemeinde spüre ich die Wachstumsmüdigkeit und kann diese sogar nachvollziehen. Dennoch ist es ganz wichtig, dass wir ein qualitatives Wachstum zulassen und diese Herausforderung auch solidarisch zwischen Stadt, Land und Agglomeration lösen. Ob und wie stark die Nachhaltigkeits-Initiative der SVP dieses Problem lösen kann, wissen wir leider alle noch nicht. Aus diesem Grund wäre die vorliegende Initiative klar abzulehnen, sofern sich diese Frage überhaupt noch stellt. Stattdessen ist der Weg der RPG 2 weiterzuverfolgen. Wir müssen uns über alle Staatsebenen hinweg der Herausforderung stellen und dürfen hier keine zusätzlichen Regulatorien einbauen.
Gianini Simone · Mit-M · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion
Aggiungendomi a chi mi ha preceduto, di cui posso comprendere le buone motivazioni sia in senso favorevole sia in senso contrario alla proposta di modifica costituzionale, permettetemi di attirare l'attenzione su uno degli elementi sensibili che l'iniziativa in questione andrebbe fatalmente a toccare, cioè quello degli edifici al di fuori delle zone edificabili non più necessari all'agricoltura ma degni di essere utilizzati altrimenti. Penso all'esempio dei rustici ticinesi, paragonabili - anche se non per rigidità, con cui sono direttamente o indirittamente limitati dall'ancora vigente legge federale sulla pianificazione del territorio - ai mazot vallesani e ai maiensässe grigionesi. Così come altre peculiarità cantonali, essi non sono stati sufficientemente riconosciuti nella versione ancora in vigore della legge menzionata, portando anche a incomprensioni tra le autorità federali e cantonali, con la conseguenza che a soffrirne in ultima analisi è proprio l'effettiva ed efficace protezione del nostro territorio a cui tutti, ben inteso, aspiriamo.
Andando a correggere proprio questo aspetto, con la recente revisione parziale della LPT, detta LPT 2, ora da tradurre in pratica, il Parlamento ha approvato anche un allentamento dell'obbligo di mantenere immutati edifici degni di protezione non più necessari al loro scopo originario. Differentemente da quanto ancora in vigore, l'aspetto esterno, la struttura edilizia e i dintorni non saranno più, appunto, immutabili, ma dovranno essere conservati nelle loro caratteristiche essenziali, favorendone quindi anche, se ne sono date le altre condizioni restrittive, un loro utilizzo alternativo.
Parallelamente, la medesima revisione della LPT, già approvata dal Parlamento, a valere quale controprogetto indiretto all'iniziativa paesaggio, ha recepito diverse richieste contenute in essa. In particolare, con la revisione sono state limitate ulteriormente le possibilità di costruzione al di fuori delle zone edificabili, senza con ciò però rimettere in discussione lo sviluppo, pur minimo, degli edifici di cui sopra. Tant'è che da parte degli autori dell'iniziativa sarebbe anche stato deciso il suo ritiro, seppur condizionato all'entrata in vigore di quella revisione della LPT. Ecco quindi che l'approvazione dell'iniziativa popolare si porrebbe in contrasto con quanto i due consigli del Parlamento hanno già adottato. Significherebbe - o vi sarebbe perlomeno il rischio concreto - di dover poi fare un passo indietro anche riguardo al riconoscimento di situazioni particolari, come quella descritta dei rustici ticinesi, che pure vanno ammessi nello spirito di leggi emanate da uno Stato federale che deve essere attento alle peculiarità dei cantoni che lo compongono.
Per questo motivo postulo anch'io il respingimento, da parte del nostro consesso, di questa iniziativa popolare.
Töngi Michael · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion
Ich deklariere zuerst meine Interessenbindung: Ich bin auch Mitglied des Initiativkomitees.
Das Initiativrecht ist in der Schweiz ein sehr starkes Instrument, und Initiativen können ganz unterschiedliche Wirkungen haben. Es gibt Initiativen, die eine grundsätzliche Diskussion anstossen, eine grosse neue Idee lancieren wollen, und es gibt Initiativen, die auf einen konkreten Missstand reagieren und das Ziel haben, eine laufende Diskussion zu verändern. Zu dieser Kategorie gehört die Landschafts-Initiative. Man kann an diesem Beispiel gut aufzeigen, welche Wirkung eine Initiative haben kann.
Das Unbehagen und die Probleme mit der Entwicklung der Nichtbaugebiete waren und sind gross. Die bebaute Fläche hat ständig zugenommen. Wir kennen diese Landschaftsbilder zum Teil: Einzelne Bauernhöfe werden zu eigentlichen Weilern, die Kantone lassen auch andere Bauten zu und handhaben das sehr unterschiedlich. Wir wissen, dass der Handlungsbedarf gross ist. Doch die Diskussion um das Bauen ausserhalb der Bauzonen war lange Zeit blockiert. Die Vorschläge, die wir erhielten, waren alle nicht mehrheitsfähig und gingen zum Teil in die falsche Richtung: Man hätte den Kantonen noch viel mehr Mitbestimmung und Autonomie gegeben, und die Entwicklung wäre eigentlich in die Richtung gegangen, dass man noch mehr hätte bauen wollen. In diesem Umfeld wurde die Initiative gestartet, um dieser Diskussion eine andere Richtung zu geben.
Ich glaube, dass wir mit dem Raumplanungsgesetz, das wir verabschiedet haben, und auch mit dem Druck, den diese Initiative ausgeübt hat, einen Erfolg haben erzielen können: Es gibt mit dem Stabilisierungsziel bezüglich der Gebäude und der versiegelten Fläche, das sogar über die Initiative hinausgeht, jetzt bessere Vorgaben; es gibt eine Umsetzung der Stabilisierung mit kurzen Fristen; es gibt klare Massnahmen, die ergriffen werden, wenn diese Ziele nicht erreicht werden; es gibt eine Abbruchprämie, die noch etwas nachhelfen kann; es gibt klare Vorgaben für zusätzliche Ausnahmen, die ganz klar sagen, dass es für Landschaft, Kulturland, Biodiversität, die Baukultur und die Siedlungsentwicklung eine Verbesserung der Gesamtsituation braucht.
Das ist ein Paradigmenwechsel gegenüber der Entwicklung, die wir in den letzten fünfzig Jahren in der Schweiz hatten. Es gibt künftig nur noch Ausnahmen unter sehr klaren Bedingungen, und das ist sehr wichtig.
Wir haben jetzt auch Kritik an diesem Gesetz gehört; diese ist gerechtfertigt. Wir haben es jetzt zum Teil auch in der Debatte gehört: Man beginnt schon zu diskutieren, wie man dieses Gesetz dann umsetzen will. Es ist aus meiner Sicht sehr klar: Es braucht eine gute Umsetzung, und zwar auf allen drei Staatsebenen - Bund, Kantone und Gemeinden -, damit die Bedingungen für die Ausnahmen ernsthaft angewendet werden und damit es eine Kontrolle gibt, die funktioniert und die überall gleich funktioniert. Ich kann Ihnen sagen, dass die Organisationen, die diese Initiative lanciert haben, darauf achten werden. Das ist keine Drohung, sondern das ist ein Versprechen zugunsten der Ziele dieser Initiative und des Schutzes der Nichtbaugebiete.
Page Pierre-André · 2VP-M · Nationalrat · Freiburg · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
J'interviens à titre personnel et vous propose de rejeter l'initiative paysage. La deuxième étape de la révision de la loi sur l'aménagement du territoire ayant été acceptée, elle fait office de contre-projet, ce qui devrait être accepté par les initiants. Certes, je suis sensible au maintien de nos terres agricoles. Mais pour cela, il faut également utiliser le mieux possible nos constructions existantes afin d'économiser nos terres agricoles et de favoriser un meilleur autoapprovisionnement. L'initiative vise une approche adéquate en renforçant le principe de séparation et en plafonnant le nombre de bâtiments de surface occupés dans les parties non constructibles.
Il n'en demeure pas moins que cette initiative nous laisse sur notre faim. En effet, elle n'apporte aucune précision quant à la manière de réaliser l'objectif de plafonnement. Accepter l'initiative ne permettra ni de faire avancer la situation ni de résoudre le problème. Cela sans compter - et nous devons nous en souvenir - que de nombreuses exigences contenues dans cette initiative ont déjà été prises en compte dans la LAT 2; je viens de vous l'expliquer.
J'ajoute que la population de notre pays augmente, ce qui nécessitera la réalisation de nombreuses infrastructures tant d'habitation que de vie sociale ou de mobilité. C'est également pour cela que nous avons essayé d'utiliser au maximum les bâtiments existants permettant ainsi d'éviter un bétonnage exagéré. Car oui, notre pays a besoin de terres agricoles afin de garantir un autoapprovisionnement en quantité et de qualité à notre population. Préservons alors nos terres agricoles et développons une utilisation maximale des bâtiments existants. Cependant, simplement - je dirais même naïvement -, être contre le bétonnage de notre paysage et proposer des principes qui limiteraient la modification des constructions et d'installations existantes dans les parties non constructibles du territoire n'est tout simplement pas la solution.
C'est pourquoi je rejette cette initiative et vous invite à faire de même.
Candan Hasan · Mit-M · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion
Der wichtige und richtige Trennungsgrundsatz zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet darf nicht weiter aufgeweicht werden. Bei der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags muss diesem Kerngehalt der Initiative unbedingt Rechnung getragen werden. Die Leitplanken hinsichtlich der Sonderzonen respektive der vielen Sonderwünsche müssen vom Bundesrat klar vorgegeben und angewandt werden. Nicht alles, was man will und kann, darf möglich sein. Ansonsten droht ein gefährlicher Wildwuchs mit unzähligen Ausnahmen, und die Ausnahmen werden dann zur Regel. Wir müssen unbedingt Augenmass behalten und haushälterisch mit unserer wertvollsten Ressource, unserem Boden, umgehen. Wir brauchen Boden zum Leben. Wir brauchen Boden zum Leben hinsichtlich der Produktion von lokalen und gesunden Nahrungsmitteln, hinsichtlich der Produktion von Energie und hinsichtlich des Erhalts einer intakten Natur.
Nun geht aber der Run auf den Boden unaufhaltsam weiter. Einmal zugebaut, ist dieser oft für immer versiegelt, und andere Nutzungen sind ausgeschlossen. Ich muss zugeben: Es hat seinen Reiz, in einer reizvollen Landschaft zu wohnen. Wir dürfen uns aber nicht in Versuchung führen lassen, denn eine reizvolle und intakte Landschaft lebt davon, dass sie Raum zum Atmen hat.
Wir dürfen auch nicht zu kurzsichtig sein. Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen brauchen neue Erschliessungen für Strom, Wärme, Wasser und neue Strassen. Diese beanspruchen ebenfalls Boden, zerschneiden die Landschaft, haben Einfluss auf das Landschaftsbild und bedeuten zusätzliche Störungen für die Tier- und Pflanzenwelt, für die Biodiversität. Die Biodiversität in der Schweiz geht seit Jahrzehnten ungebremst zurück. Über ein Drittel der Arten ist in der Schweiz vom Aussterben bedroht. Der Rückgang der Biodiversität hat ein Ausmass erreicht, welches uns grosse Sorgen bereiten sollte. Denn der Erhalt der Biodiversität dient nicht nur dem Selbstzweck. Die Biodiversität erbringt unverzichtbare und unersetzbare Leistungen für uns Menschen. Für die Produktion von gesunden Nahrungsmitteln, für den Erhalt von sauberer Luft und frischem Trinkwasser, für den Schutz vor Naturgefahren, aber auch für die Erholung und den Erhalt unserer Gesundheit oder für den Schutz des Klimas sind wir auf eine intakte Biodiversität angewiesen. Wir müssen deshalb Sorge zu ihr tragen und ihr den Raum lassen, den sie benötigt. Denn eine intakte Biodiversität kommt auch uns zugute. Wir dürfen die Energie-, Klima- und Biodiversitätskrisen nicht gegeneinander ausspielen. Diese Drillingskrise kann nur gesamthaft gelöst werden, denn die drei Krisen sind eng miteinander und ineinander verwoben.
Ich komme aus dem Kanton Luzern. Unser Kanton beherbergt die grösste zusammenhängende Moorlandschaft der Schweiz, die Moorlandschaft auf dem Glaubenberg. Die Moore machen nur 2 Promille des Bodens des Kantons Luzern aus. In diesen 2 Promille ist aber so viel CO2 gespeichert, wie die ganze Luzerner Bevölkerung in hundert Jahren an CO2 ausstösst. Die Moore speichern nicht nur CO2, sondern auch Wasser. Die Moore sind enorm wichtig für den Wasserhaushalt und angesichts der immer trockener werdenden Sommer insbesondere auch für die Landwirtschaft. Gleichzeitig bilden Moore einen einzigartigen Lebensraum für die seltenen Tiere und Pflanzen. Die Moore in der Schweiz sind in den letzten hundert Jahren um 90 Prozent zurückgegangen, und beinahe alle Moore sind beeinträchtigt. Ein wichtiger Treiber dieses Verlustes ist der fortschreitende Eingriff und Zubau und die damit verbundenen Störungen in diesen einmaligen Ökosystemen. Wir müssen dem Erhalt der Ökosysteme mit der Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Landschafts-Initiative unbedingt Rechnung tragen.
Da ich jetzt noch ein paar Sekunden habe: Sie, Herr Kollege Bregy, und auch andere hier drin haben gesagt, diese Initiative sei ein Angriff auf die Landschaft, sie schade der ländlichen Schweiz. Auch ich will nicht ein Ballenberg aus der Schweiz machen, aber ich möchte auch in Zukunft Tiere nicht nur im Zoo betrachten dürfen.
Golay Roger · Mit-M · Nationalrat · Genf · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
"Les constructions hors des zones à bâtir doivent sans doute être réglementées de manière plus précise." Cette affirmation, faite de prime abord afin de protéger nos montagnes d'une trop forte empreinte humaine, prend également tout son sens dans des territoires très urbanisés, comme à Genève. La protection des campagnes encerclées par des zones densifiées y est très appréciée et contribue au maintien de la qualité de vie de toute la population. Cependant, il est à craindre de l'initiative paysage qu'elle ait l'effet d'un oukase sur la subtile pondération des intérêts que peut faire chaque canton soucieux du respect des équilibres.
Car, enfin, protéger ne doit pas signifier figer dans le marbre: la campagne n'est pas une forêt vierge. Elle a une vocation économique, l'agriculture, qui est d'un intérêt vital pour le pays. Il s'agit de tenir compte des besoins de cette branche. Il s'agit, du coup, de tenir compte des intérêts des familles paysannes, de ces gens qui exploitent une entreprise agricole et qui doivent pouvoir en vivre, parfois en la complétant par des activités d'appoint.
Alors, oui, il est nécessaire de mettre fin au mitage du territoire et à la perte des terres cultivables. Mais, non, il ne faut pas d'excès de réglementation fédérale. Le texte proposé par l'initiative est trop contraignant. Il frise l'expression dogmatique. Il relègue les paysans au rang de pions dénués de sens d'initiative ou de capacité entrepreneuriale sur leurs terres et soumis aux oukases des écologistes.
Il impose, dans un Etat fédéral, des mesures centralisatrices unifiées, dont on se rend immédiatement compte, dans un pays voisin, qu'elles ne recueillent pas l'adhésion dans ses diverses régions.
L'initiative "contre le bétonnage de notre paysage" est en réalité une initiative pour la glaciation du paysage. Il faut impérativement la rejeter.
La révision de la LAT 2 est, elle, digne d'intérêt. Ce projet de loi reprend de l'initiative l'objectif compréhensible d'une stabilisation du nombre de bâtiments dans les zones non constructibles. Mais ce sera judicieusement aux cantons de présenter un concept global pour atteindre ce but. La loi saura tenir compte de besoins spécifiques des propriétaires d'exploitations agricoles ou de certains terrains mal utilisés hors de la zone à bâtir.
Rösti Albert · BR-M · Bundesrat · Bern
Weil es der Beginn der Legislatur ist und ich zum ersten Mal spreche, gestatte ich mir, dem Präsidenten herzlich für das tolle Wahlergebnis zu gratulieren und Ihnen allen eine erfolgreiche Legislatur zu wünschen. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit.
Zum hier vorliegenden Geschäft: Die Landschafts-Initiative wurde im September 2020 eingereicht. Seither haben Sie mit der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet. Diesen haben Sie in der Herbstsession einstimmig verabschiedet. Heute beschliessen wir die Abstimmungsempfehlung zur Landschafts-Initiative.
Die Landschafts-Initiative zeigt grundsätzlich auch für den Bundesrat in die richtige Richtung. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet gestärkt werden soll und muss. Dieser Grundsatz ist zentral, um das Nichtbaugebiet für die Landwirtschaft und als Landschafts-, Natur- und Erholungsraum zu erhalten. Auch dem Volk sind der Schutz der Landschaft und das Kulturland sehr wichtig. Wir haben schon verschiedentlich festgestellt, dass es sich hier um ein sehr sensibles Thema handelt. So haben Volk und Stände beispielsweise im Jahr 2012 der Zweitwohnungs-Initiative zugestimmt. Ein Jahr später wurde dann die erste Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes deutlich angenommen.
Die Ziele, die mit der Landschafts-Initiative verfolgt werden, sind wichtig. Die Initiative weist jedoch, wie Redner hier verschiedentlich aufgezeigt haben, gewisse Mängel auf. Der Bundesrat empfiehlt Ihnen deshalb die Ablehnung. Er empfiehlt namentlich die Ablehnung der Initiative, weil sie den Grundsatz, wonach die Zahl der Gebäude und der Umfang der von diesen beanspruchten Flächen nicht zunehmen sollen, nicht klar regelt. Der Grundsatz wird in der Initiative festgehalten, das ist zu begrüssen. Aber wie die Umsetzung stattfinden soll, lässt die Initiative weitgehend offen. Soll die Bestimmung sofort zur Anwendung kommen oder erst nach einer gewissen Übergangszeit? Wie soll der Grundsatz durchgesetzt werden? Was soll geschehen, wenn das angestrebte Ziel nicht erreicht wird?
Darüber hinaus werfen auch die im Initiativtext vorgesehenen, zum Teil recht detaillierten Grundsätze zum Bauen ausserhalb der Bauzone verschiedene Fragen auf. Angesichts dieser Unklarheiten ist damit zu rechnen, dass bei einer Annahme der Initiative während einer längeren Übergangszeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit beim Bauen ausserhalb der Bauzone bestehen würde. (Zwischenruf des Präsidenten: Darf ich Sie bitten, den Ausführungen des Bundesrates zu lauschen?) Danke, Herr Präsident, die Ausführungen erfolgten weitestgehend schon in der Herbstsession, von daher habe ich ein gewisses Verständnis. Aber ich glaube, für den Fall, dass die Initiative abgelehnt wird, ist es hier wichtig zu sagen: Das Parlament hat mit dem RPG 2 einen indirekten Gegenvorschlag gezimmert, den wir mit der Verordnung jetzt konkret umsetzen
Um den in der Initiative verlangten Trennungsgrundsatz zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet zu stärken, wurde im neuen Gesetz ein sinnvolles Massnahmenpaket geschnürt, das massgeblich auf drei Säulen steht: der Abbruchprämie, dem Stabilisierungsziel im Richtplan und der Kompensationspflicht. Zudem wurde ein attraktives neues Instrument geschaffen, nämlich der Gebietsansatz. Mit dieser Kombination können wir zwei Ziele erreichen: das von der Initiative gewünschte Stabilisierungsziel und gleichzeitig das Erfüllen von Anliegen, die regional- oder standortspezifisch sind. Es handelt sich beim Gebietsansatz um ein Planungsinstrument, mit dem massgeschneiderte Lösungen beim Bauen ausserhalb der Bauzone gefunden werden können. Das Ziel ist es, in einem bestimmten Planungsraum eine Verbesserung der räumlichen Gesamtsituation zu erreichen. In diesem Rahmen werden spezifische planerisch begründete Mehrnutzungen zugelassen. Diese müssen aber gleichzeitig mit substanziellen Kompensationen und Aufwertungsmassnahmen verbunden werden. Das ist letztlich die Stabilisierung, damit eben auch der Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet gewahrt bleibt.
Ich habe Ihre Erwartungen an die Verordnung gehört. Diese werden wir wie üblich zur Konsultation in die dafür zuständige UREK geben. Damit steht Ihnen ein griffiges Instrument zur Verfügung. Wird das Referendum dagegen nicht ergriffen, haben wir die grundsätzlichen Ziele der Landschafts-Initiative weitgehend erreicht. Damit vermeiden wir jegliche Rechtsunsicherheit und genügen, wie gesagt, den spezifischen Anliegen.
Ich empfehle Ihnen deshalb, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen und Volk und Ständen die Landschafts-Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Berichterstatterin und der Berichterstatter verzichten auf ein Votum.
Eintreten ist obligatorisch
L'entrée en matière est acquise de plein droit
Bundesbeschluss über die Volksinitiative "gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschafts-Initiative)"
Arrêté fédéral relatif à l'initiative populaire "contre le bétonnage de notre paysage (initiative paysage)"
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress, Art. 1
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Art. 2
Antrag der Mehrheit
Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Antrag der Minderheit
(Clivaz Christophe, Egger Kurt, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Schneider Schüttel, Suter)
... die Initiative anzunehmen.
Art. 2
Proposition de la majorité
Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Proposition de la minorité
(Clivaz Christophe, Egger Kurt, Girod, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Munz, Schneider Schüttel, Suter)
... aux cantons d'accepter l'initiative.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit ... 123 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit ... 59 Stimmen
(1 Enthaltung)
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Gesamtabstimmung entfällt, da Eintreten obligatorisch ist. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.
Schluss der Sitzung um 10.20 Uhr
La séance est levée à 10 h 20