09.528
Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Einheitliche Finanzierung der Leistungen nach KVG)
Loi fédérale sur l'assurance-maladie (Financement uniforme des prestations au sens de la LAMal)
Ziff. IV Abs. 3 Bst. b, 4 Bst. b
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. IV al. 3 let. b, 4 let. b
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Ettlin Erich · Mit-M · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Wie gesagt, wir haben noch eine verbleibende Differenz. Der Nationalrat hat letzte Woche, am 14. Dezember 2023, die verbleibenden Differenzen behandelt. Sie erinnern sich, wir hatten noch fünf Differenzen. Der Nationalrat hat sich in den meisten Punkten den Beschlüssen des Ständerates angeschlossen. Bei folgenden Punkten, die wir bereits in Ihrem Rat so beschlossen hatten, besteht jetzt, nach dem Entscheid des Nationalrates, keine Differenz mehr:
Es ist erstens der Datenbedarf der Kantone und der Rechnungskontrolle, gemäss Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b und Artikel 60 Absatz 7. Sie können sich erinnern: Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe b betrifft die aggregierten Daten, die ausgetauscht werden, und bei Artikel 60 Absatz 7 geht es um die Rechnungen, die man für stationäre Massnahmen weiterhin den Kantonen zuweist. Das haben wir so angenommen, und das hat jetzt auch der Nationalrat ohne Gegenantrag angenommen. Artikel 21 und Artikel 60 Absatz 7 hat er ohne Gegenantrag angenommen. Bei Artikel 60 Absätze 7bis und 7ter, das sind die Rechnungen für die stationäre Versorgung, ist der Nationalrat unserem Konzept mit 135 zu 54 Stimmen gefolgt, also relativ klar.
Der zweite Punkt betrifft redaktionelle Anpassungen: Der Nationalrat ist uns ohne Gegenantrag gefolgt.
Der dritte Punkt betrifft die Vertragsspitäler. Sie erinnern sich, es geht um 45 oder 75 Prozent Vergütung. Auch da ist der Nationalrat unserem Rat - etwas knapper, mit 101 zu 90 Stimmen bei 2 Enthaltungen - gefolgt. Es bleibt also bei 45 Prozent Vergütung für die Vertragsspitäler, es besteht keine Differenz mehr.
Auch die Abschaffung des Patientenbeitrags für Pflegeleistungen haben wir lange diskutiert. Auch hier ist der Nationalrat unserem Beschluss mit 121 zu 73 Stimmen gefolgt. Das heisst, es gibt keine Befreiung vom Patientenbeitrag, aber natürlich wie bis anhin einen Höchstbetrag.
Auch bei der periodischen Prüfung des Mindestprozentsatzes des Kantonsbeitrages gemäss Artikel 60 Absatz 3bis ist der Nationalrat unserem Rat ohne Gegenantrag gefolgt.
Es verbleibt somit eine einzige Differenz, nämlich zur Frage des Zeitpunkts des Inkrafttretens des Einbezugs der Pflege in die einheitliche Finanzierung und der daran geknüpften Bedingungen. Das wird in Ziffer IV Absatz 3 Buchstabe b und Absatz 4 Buchstabe b geregelt.
Unser Rat hat sich am 6. Dezember für ein fixes Inkrafttreten nach sieben Jahren ausgesprochen. Es gab dazu eine Minderheit Hegglin Peter, die Bedingungen festschreiben und das Inkrafttreten nach sieben Jahren an das Erfüllen dieser Bedingungen knüpfen wollte. Der Nationalrat hat im Sinne eines Kompromisses ohne Gegenantrag eine neue Formulierung beschlossen. Sie beinhaltet ein fixes Inkrafttreten nach sieben Jahren, aber mit der Ergänzung, dass die Vertragspartner sicherstellen, dass einheitliche und, bezogen auf die für eine effiziente Leistungserbringung anfallenden Kosten, kostendeckende Tarife vorliegen. Das ist eine Mischung aus dem Minderheitsantrag Hegglin Peter und zwei weiteren Anträgen in der nationalrätlichen SGK.
Ihre Kommission hat diese Ausgangslage am gleichen Tag des nationalrätlichen Beschlusses, also am 14. Dezember 2023, beraten. Sie hat diese letzte Differenz ebenfalls bereinigt, indem sie Sie einstimmig bittet, hier dem Nationalrat zu folgen und damit die letzte Differenz zu bereinigen. Damit wäre die Vorlage für die Schlussabstimmung bereit.
Wichtig war Ihrer Kommission, dass der Einbezug der Pflege zeitlich klar festgelegt ist, eben auf sieben Jahre. Dem Nationalrat und der Minderheit Hegglin Peter kommen wir insofern entgegen, als einheitliche Tarife und transparente Kosten die Voraussetzung für die Einführung dieses Einbezugs sind und dies klar im Gesetz festgehalten wird.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, die Differenz so zu bereinigen.
Amherd Viola · VPBR-F · Bundesrat · Wallis
Das zuständige Departement wünscht, dass hier noch zuhanden des Amtlichen Bulletins eine Aussage seitens des Bundesrates erfolgt. Ich mache das gerne.
Comme cela a déjà été souligné à plusieurs reprises ces dernières semaines, nous voici à la fin de discussions qui ont duré plus d'une décennie. Après d'intenses débats et recherches de solutions, un compromis viable et sensé pour ce projet central a été trouvé. Il ne subsiste actuellement, on l'a entendu, plus qu'une seule divergence avec le Conseil national. Votre commission vous recommande de suivre ici le Conseil national et ainsi d'éliminer cette divergence. Aucune proposition de minorité n'a été déposée par votre commission, qui a éliminé la dernière divergence restante à l'unanimité.
Je me dois encore de préciser un point concernant l'entrée en vigueur de l'intégration des prestations de soins. Il est prévu que les acteurs conviennent de tarifs reposant sur des coûts et des données transparentes et que les conditions légales soient remplies, notamment que les tarifs couvrent les coûts nécessaires à une fourniture efficiente de prestations. Cette disposition transitoire ne change rien aux dispositions de la LAMal en matière de tarifs. Les tarifs devront être déterminés en fonction de la rémunération des fournisseurs de prestations qui fournissent la prestation de manière efficiente, comme le prévoit l'article 43 LAMal. Pour le Conseil fédéral, cet ajout constitue une invitation à veiller au respect des conditions légales déjà existantes et inchangées. Malgré le fait qu'aucune consultation ne soit explicitement prévue, il est clair que le Conseil fédéral consultera, avant l'entrée en vigueur, les acteurs concernés.
Je vous invite à suivre votre commission de manière à éliminer la dernière divergence et à permettre au vote final d'avoir lieu.
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Damit sind alle Differenzen bereinigt. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.