23.3082
Rückführungsoffensive und konsequente Ausweisung von Straftätern und Gefährdern
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der modifizierten Motion
Antrag der Minderheit
(Bircher, Bläsi, Fischer Benjamin, Glarner, Page, Steinemann)
Annahme der Motion
Antrag Widmer Céline
Ablehnung der Motion
Schriftliche Begründung
Die bestehenden Strategien und Konzepte der Schweizer Rückkehrpolitik sind ausreichend. Die Motion ist abzulehnen.
Proposition de la majorité
Adopter la motion modifiée
Proposition de la minorité
(Bircher, Bläsi, Fischer Benjamin, Glarner, Page, Steinemann)
Adopter la motion
Proposition Widmer Céline
Rejeter la motion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Pfister Gerhard · Mit-M · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Die Motion verlangt erstens, dass der Bundesrat bis Oktober 2023 ein Konzept vorzulegen habe, wie die Zahl der Rückführungen und Ausweisungen erhöht werden könne. Sie verlangt zweitens, dass weitere Rückübernahmeabkommen abzuschliessen seien. Und sie verlangt drittens, dass Sanktionen wie die Kürzung der Entwicklungshilfe, Sanktionen bei Visa usw. gegen nicht kooperative Herkunftsländer zu verstärken und zu vollziehen seien. Viertens fordert die Motion die Einsetzung eines Sonderbeauftragten für Rückführungen.
Begründet wird die Motion mit der hohen Zahl von vorläufig Aufgenommenen, deren Rückführung unter bestimmten Bedingungen nicht möglich sei: bei Unzulässigkeit wegen Verstosses gegen das Völkerrecht, bei Unzumutbarkeit wegen der konkreten Gefährdung im Heimatland und bei Unmöglichkeit aus vollzugstechnischen Gründen. Namentlich beim letzten Grund kritisiert der Motionär eine Ausweitung der Entscheide. Er verlangt eine häufigere Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme immer noch gegeben seien oder ob nicht der Vollzug der Rückführung möglich geworden sei, weil sich die Situation in den Herkunftsländern verändert habe.
Die Kommissionsmehrheit teilt das Kernanliegen der Motion, nämlich die Forderung, dass die Zahl der Rückführungen zu steigern und der Abschluss weiterer Rücknahmeabkommen anzustreben sei. Sie erachtet hingegen die Verbindung dieses Anliegens bereits mit der Forderung nach Sanktionen gegenüber anderen Ländern als kontraproduktiv. Insofern verzichtet die Kommissionsmehrheit auf eine solche Forderung, wie sie in den letzten beiden Sätzen des Motionstexts formuliert wird, und sie streicht die Frist, "bis Oktober 2023", dies aus naheliegenden Gründen.
Was in der Kommission nicht diskutiert wurde, ist die nur in der Begründung der Motion, nicht aber im Motionstext erwähnte Option einer häufigeren periodischen Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die vorläufige Aufnahme immer noch gelten, und zwar in den einzelnen Fällen. Ich gestatte mir hier die persönliche Bemerkung, dass eine solche Massnahme am ehesten geeignet wäre, die Anzahl der Rückführungen zu erhöhen und gleichzeitig die Zahl an vorläufigen Aufnahmen zu reduzieren. In diesem Sinne wäre es dem Bundesrat bei Annahme der Motion ja nicht gerade verboten, auch dazu Vorschläge zu unterbreiten. Dass dies im Sinne des Motionärs wäre, ist offensichtlich. Dass es im Sinne der Kommissionsmehrheit wäre, ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu vermuten.
Die Kommissionsminderheit möchte den Motionstext unverändert annehmen, weil sie sich davon konkrete Schritte und einen Zeitgewinn verspricht. Bei der Abstimmung in der Kommission wurde die Motion mit 17 zu 7 Stimmen im erwähnten Sinne abgeändert.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 17 zu 8 Stimmen die Annahme der abgeänderten Motion.
Bircher Martina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Diese Motion möchte, dass der Bundesrat ein Konzept vorlegt, wie die Zahl der Rückführungen und Ausweisungen von Straftätern und Gefährdern erhöht werden kann. Zu den Möglichkeiten, eine solche Erhöhung zu erreichen, gehört der Abschluss von Rückübernahmeabkommen z. B. mit Algerien und Tunesien. Auch Sanktionen gegenüber nicht kooperativen Ländern wären eine Möglichkeit. Es kann ja nicht sein, dass wir mit Tunesien ein Sozialversicherungsabkommen haben, aber kein Rückübernahmeabkommen. Anders ausgedrückt: Die AHV-Renten werden nach Tunesien geschickt, aber die straffälligen Tunesier, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, bleiben hier. Es würde ja noch eine Vielzahl von Möglichkeiten geben, um das Ziel zu erreichen, etwa die Koppelung der Rückübernahme an die Entwicklungshilfe oder Sanktionen bei der Visaerteilung. Der Bundesrat wäre in seiner Kreativität frei. Denn wie gesagt fordert die Motion, dass der Bundesrat ein Konzept dazu vorlegt.
Bitte hören Sie endlich auf, die Schweiz bei den Rückführungen als Musterschülerin darzustellen. Sie machen reine Zahlenjongliererei. Sie sprechen immer davon, dass die Rückführungsquote der Schweiz über 50 Prozent beträgt. Erwähnen Sie doch endlich die Ausgangsposition. In der Schweiz ist die Schutzquote, also die Quote derjenigen, die hierbleiben dürfen, horrende 60 Prozent hoch. Oder anders ausgedrückt: Lediglich 40 Prozent der Asylbewerber müssten eigentlich die Schweiz verlassen. Von denen werden aber nur 50 Prozent zurückgeschafft. Einem Erstklässler würde ich das in etwa so erklären: Wenn zehn Leute kommen, werden zwei effektiv nachhause geschickt, und der Bundesrat verkauft dies der Bevölkerung als Glanzleistung.
Bitte nehmen Sie den Bundesrat in die Pflicht, und nehmen Sie diese Motion an, mit dem Wortlaut, mit dem sie eingereicht wurde, damit der Bundesrat ein solches Konzept vorlegen muss. Welche Massnahmen er im Konzept vorschlägt, überlassen wir gerne seiner Kreativität.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Ich teile auch die Auffassung, dass der Bereich der Rückkehr ein Schlüsselelement einer glaubwürdigen Asylpolitik ist. Aber mit einer Vollzugsquote von 57 Prozent im vergangenen Jahr liegt die Schweiz doch deutlich über europäischen Vergleichswerten, weshalb die Schweiz zu den vollzugsstärksten Staaten Europas zählt. Das ist kein Märchen, das ist die Realität.
Im vergangenen Jahr lag die Vollzugsquote der Schweiz bei der Rückkehr in die Herkunftsstaaten bei 57 Prozent. Das möchte ich jetzt hier betonen. Die übrigen 43 Prozent stellten sich wie folgt zusammen: Bei 17 Prozent ist der Vollzug der Wegweisung noch hängig, 10 Prozent befinden sich erneut in einem Asylverfahren, bei 5 Prozent wurde nachträglich eine vorläufige Aufnahme verfügt, und 11 Prozent sind untergetaucht. So ist das.
Il y a encore lieu de préciser que la Suisse se distingue par sa politique migratoire extérieure active. Nous négocions en permanence; le SEM négocie des partenariats et d'autres accords migratoires. Il a ainsi conclu 65 accords régissant la coopération dans le domaine du retour avec d'autres Etats. Nous l'avons dit, nous avons, cette année, enregistré des améliorations substantielles, sensibles, avec des pays d'origine importants, tels qu'en particulier l'Irak et l'Algérie. Les départs vers l'Algérie n'ont jamais été si nombreux - je l'ai dit tout à l'heure, je n'y reviens pas.
Je passe aux retours volontaires: le retour volontaire est l'un des principaux piliers de la politique suisse en matière de retour. Aujourd'hui déjà, les requérants d'asile, dès leur arrivée dans les centres fédéraux, sont régulièrement informés du fait qu'ils peuvent recevoir une aide au retour, avec pour résultat le fait que de très nombreuses personnes sont effectivement convaincues de partir volontairement. Depuis l'introduction institutionnalisée de l'aide au retour en 1997, ce sont ainsi plus de 100 000 personnes qui ont quitté la Suisse avec ladite aide au retour.
Le Conseil fédéral est donc d'avis qu'il n'est pas nécessaire de mener une offensive particulière en matière de retour, car la Suisse mène déjà en permanence une politique efficiente, les statistiques le montrent. Cela dit, le Conseil fédéral partage l'avis de l'auteur de la motion: des mesures liées aux visas pourraient constituer, dans certains cas, un instrument efficace en matière de retour, mais il ne pense cependant pas que des sanctions, comme des coupes dans le domaine de l'aide au développement, soient propices au renforcement de l'efficacité dans le domaine de l'exécution des renvois. Le Conseil fédéral plaide plutôt pour une approche partenariale, dans le cadre de la coopération avec les pays de provenance. Le Conseil fédéral estime que les stratégies et les programmes existants, qui sont mis en place par la Suisse dans le cadre de sa politique en matière de retour, atteignent les objectifs et, par conséquent, il ne juge pour l'heure pas judicieux de prendre d'autres mesures.
Vous l'avez observé, le Conseil fédéral proposait de rejeter la motion telle quelle. Je me permets de prendre position concernant la modification proposée par Madame la conseillère nationale Corina Gredig: comme évoqué, tant le Conseil fédéral que le département estiment que des sanctions sous forme de réductions d'aide au développement pourraient avoir un effet négatif sur la coopération et pourraient donc être contre-productives.
Avec la proposition faite, la motion modifiée ne contient donc plus cette demande potentiellement contre-productive, mais soutient la pratique du Conseil fédéral, à savoir une exécution des renvois active et conséquente. Nous pourrions donc nous accommoder d'une acceptation de la motion, mais avec le texte modifié.
Nous vous remercions donc de rejeter la motion telle qu'initialement déposée.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt, die gemäss Ziffer 4 des Berichtes modifizierte Motion anzunehmen. Eine Minderheit Bircher beantragt, die Motion in der Fassung des Ständerates anzunehmen. Céline Widmer und der Bundesrat beantragen, die Motion abzulehnen.
Abstimmung
Erste Abstimmung - Premier vote
Für Annahme der modifizierten Motion ... 127 Stimmen
Für Annahme der Motion ... 67 Stimmen
(0 Enthaltungen)
Abstimmung
Zweite Abstimmung - Deuxième vote
Für Annahme der modifizierten Motion ... 130 Stimmen
Dagegen ... 62 Stimmen
(1 Enthaltung)