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Anrechnung von QII-Wiesen und -Hecken an die zusätzlichen 3,5 Prozent BFF auf offenen Ackerflächen
Strupler Manuel · Mit-M · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Es geht mit dem gleichen Thema weiter. Mit dieser Motion möchte ich erreichen, dass die Schreibtischtäter der Verwaltung sich an der Realität orientieren und nicht diejenigen bestrafen, welche in den letzten Jahren viel für die Förderung der Biodiversität auf offenen Ackerflächen getan haben, und dies meist freiwillig. Der Bundesrat soll deshalb beauftragt werden, die Verordnung und gesetzlichen Vorschriften zu den 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf den offenen Ackerflächen - falls sie nicht, wie vorletzte Woche vom Nationalrat gewünscht, gestrichen werden - so anzupassen, dass die Wiesen und Hecken der Qualitätsstufe II, welche auf und direkt angrenzend an Ackerflächen liegen, zusätzlich zu den vorgeschlagenen BFF-Ackerbauelementen angerechnet werden können.
Die Wiesen und Hecken der Qualitätsstufe II bieten fast über die gesamte Vegetationszeit ein Blüten- und ein Nahrungsangebot für Insekten und dienen verschiedenen Lebewesen als Rückzugsort. Zudem können dank der möglichen Schnittnutzung Problemunkräuter und vor allem ihre Verbreitung verhindert werden. Der vorgeschlagene Katalog anrechenbarer BFF-Elemente für die geforderten 3,5 Prozent auf den Ackerflächen beinhaltet verschiedene Ackerbauelemente. Jedoch fehlen darin, wie erwähnt, die extensiven Wiesen und Hecken der Qualitätsstufe II. Diese Flächen bringen aber, wie schon gesagt, genau in diesem Gebiet eine grosse Steigerung der Biodiversität und der Artenvielfalt. Deshalb wurden sie in der Vergangenheit in verschiedenen Kantonen auch schon massgeblich gefördert.
Mit dem vorgeschlagenen Flächenkatalog führen die aktuell geforderten 3,5 Prozent BFF auf Ackerflächen zu einer Reduktion genau dieser jetzt beschriebenen Flächen auf Grünland, die direkt neben oder auf ehemaligen Ackerflächen liegen. Denn sie werden weder gepflügt noch in Ackerflächen umgewandelt, damit dann die neuen 3,5 Prozent realisiert werden können. Die Betriebsleiter und -leiterinnen müssen nämlich optimieren, damit sie keine Produktionsflächen verlieren, auf denen sie Futter- oder Lebensmittel anbauen können. Speziell im Biolandbau ist der Respekt vor der weiterführenden Nutzung von BFF-Ackerbauelementen wie Buntbrachen, Blütenstreifen usw. nach deren zeitlichem Ablauf sehr gross. Denn trotz guter Pflege breiten sich darin Wurzelunkräuter aus, die aufgrund der fehlenden Möglichkeiten eines Herbizideinsatzes kaum und nur mit grossem Aufwand bekämpft werden können. Extensive Wiesen und Hecken der Qualitätsstufe II bilden dazu eine sinnvolle und wertvolle Alternative.
Genau deshalb unterstützen zahlreiche Biobauern, zumindest aus meinem Kanton, diese Motion. Sie sehen, dass es viel sinnvoller ist, eine extensive Wiese zu pflegen, als im Anschluss an Blütenstreifen, Blüteneinsaaten, Buntbrachen usw. extreme Probleme zu haben und für die Bekämpfung neuer Unkräuter grossen Aufwand betreiben zu müssen.
Bestrafen Sie also das freiwillige Engagement zahlreicher Landwirte nicht. Fördern Sie vor allem nicht, dass gute BFF-Flächen der Qualitätsstufe II unnötigerweise umgepflügt werden, nur um danach neue Massnahmen auf den Ackerflächen zu realisieren. Unterstützen Sie deshalb die Motion, und korrigieren Sie den Fehler, der mit der Umsetzung der 3,5 Prozent geschaffen wurde.
Der Herr Bundesrat hat vorhin darauf hingewiesen, dass ein Punktesystem oder andere Massnahmen viel Bürokratie bringen. Ich gebe da gerne noch einen Tipp mit: Streichen wir das unnötige Bürokratiemonster Digiflux, setzen wir etwas mehr auf die Förderung und vor allem die faire Entschädigung der Leistung der Landwirtschaft im Bereich Biodiversität. Schaffen wir kein neues Bürokratiemonster.
Deshalb bitte ich Sie, die Motion zu unterstützen. Mit der Motion unterstützen Sie vor allem die Landwirte, die schon freiwillig viel mehr als nötig, als gesetzlich gefordert für die Biodiversität tun. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.
Parmelin Guy · BR-M · Bundesrat · Waadt
Toutes les explications que j'ai données tout à l'heure en relation avec la précédente motion de M. Strupler restent valables, je ne les répéterai donc pas. J'ajouterai donc juste un complément: la consultation relative aux ordonnances agricoles 2024, comme je l'ai rappelé tout à l'heure, se terminera le 1er mai 2024.
Une partie des exigences de la présente motion est déjà couverte par la proposition du paquet d'ordonnances agricoles 2024. La proposition comprend la prise en compte des haies, des bosquets champêtres et des berges boisées du niveau de qualité II dans la mise en réseau. Par contre, la prise en compte des prairies entraînerait une charge administrative importante et une forte diminution de l'impact de la mesure. Dans le dispositif d'exécution agricole, les prairies extensives devraient être différenciées sur la base de critères liés à l'emplacement pour savoir si elles peuvent être comptabilisées ou non comme surfaces de promotion de la biodiversité dans les grandes cultures. Cela augmente considérablement la complexité.
Le Conseil fédéral est convaincu que la proposition dans le paquet d'ordonnances 2024 est un compromis raisonnable. C'est pour cela qu'il vous propose de rejeter cette motion.
Pour le thème Digiflux, Monsieur le conseiller national Strupler, je peux déjà vous annoncer que tout sera retardé d'une année supplémentaire. Nous analyserons soigneusement l'implication et essayerons de trouver des simplifications avec des projets pilotes. Je rappelle que c'est le Parlement qui a inscrit dans la loi l'obligation d'utiliser une plateforme digitale. Nous essayerons de faire au mieux pour ne pas avoir un monstre administratif.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 102 Stimmen
Dagegen ... 82 Stimmen
(7 Enthaltungen)