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Rückführung von Eritreern, deren Asylantrag abgelehnt wurde. Abschluss eines Transitabkommens mit einem Drittstaat
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Gössi Petra · Mit-F · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion
Mit der vorliegenden Motion fordere ich den Bundesrat auf, ein Transitabkommen abzuschliessen, das es ermöglicht, abgewiesene eritreische Asylsuchende in ein Drittland zurückzuführen. Dazu soll der Bundesrat drei Massnahmen treffen: Erstens soll die rasche Identifizierung eines Drittstaates erfolgen, der bereit ist, ein solches Abkommen abzuschliessen; zweitens soll das Transitabkommen zunächst nur für eritreische Staatsangehörige gelten, deren Asylantrag abgelehnt wurde; drittens soll der Bundesrat als Muster das Transitabkommen verwenden, das von der damaligen Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold am 8. Januar 2003 in Dakar unterzeichnet wurde.
Wie Sie wissen, hat Kollege Müller bereits im letzten Sommer mit einem Vorstoss gefordert, dass ein Pilotprojekt zur Rückführung von eritreischen Staatsangehörigen aufgegleist wird, die gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention keinen Schutz mehr benötigen. Dieser Rat hat das Anliegen unterstützt, es ist dann aber im Dezember im Nationalrat mit 96 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen knapp gescheitert. Damals argumentierte der Bundesrat, dass sich das vom Motionär geforderte Pilotprojekt aus rechtlichen und praktischen Gründen nicht umsetzen lasse.
Aus diesem Grund knüpft die vorliegende Motion beim Transitabkommen von 2003 an. Meines Erachtens sollte das, was damals rechtlich möglich war, unserem Land auch heute nicht verwehrt werden; dies vor allem auch deshalb nicht, weil der Druck aus der Bevölkerung immer grösser wird und der Ruf nach einem Schritt vorwärts, hin zu einer möglichen Lösung, immer lauter. Das ist zumindest so in der Region, in der ich mich täglich bewege. Als Klammerbemerkung: Das Abkommen von 2003 wurde damals nicht umgesetzt, aber nicht aus rechtlichen Gründen, sondern aus anderen, vor allem politischen Gründen.
Nun begründet der Bundesrat seine ablehnende Haltung auch mit den zu hohen Kosten, die ein solches Abkommen generieren würde. Es gibt aber immer auch eine Gegenrechnung. Sonderflüge für Rückführungen sind zwar teuer, kosten den Staat unter dem Strich aber weniger, als wenn abgewiesene Asylsuchende nicht zurückgeführt werden können. Zudem wird in der Argumentation zur Kostenhöhe nicht in Betracht gezogen, dass die gesellschaftlichen Kosten noch viel grösser werden, wenn wir für Herausforderungen, die von der Bevölkerung als solche wahrgenommen werden, keine griffige Lösung finden. Das Unbehagen, das in der Bevölkerung entsteht, wenn man sich machtlos fühlt, wird meines Erachtens aktuell von politischer Seite viel zu wenig ernst genommen.
Mein Vorstoss ist übrigens auch kein Wahlkampf; das ist ein Vorwurf, der bei der Motion Müller Damian 23.3176 erhoben wurde. Sie wissen alle, die nationalen Wahlen sind vorbei, und die kantonalen Wahlen in unserem Kanton fanden am 3. März statt. Mir geht es vielmehr darum, dass wir für eine Thematik, die bei vielen Menschen ein grosses Unbehagen auslöst, eine Lösung finden.
Es wird keine einfache Lösung geben, da müssen wir uns nichts vormachen. Heute ist es immer noch so, dass abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea nicht zwangsweise in ihr Heimatland zurückgeschickt werden können, weil Eritrea jegliche Rückübernahmen ablehnt. Wenn sie nicht freiwillig gehen, sind wir heute faktisch machtlos.
Aber ich komme noch zu einem anderen wichtigen Punkt: Bei diesem Vorstoss geht es nicht darum, dass das Asylverfahren ins Ausland ausgelagert wird; das Verfahren findet nach Schweizer Recht statt. Es geht auch nicht darum, dass eine Person, die Anrecht auf Asyl hat, zurückgeschickt werden soll. Die von dieser Motion betroffenen eritreischen Staatsangehörigen haben einen endgültigen Wegweisungsentscheid des Bundes erhalten. Sie weigern sich, unser Land freiwillig zu verlassen. Es gibt meines Erachtens keinen Grund, diese Leute zu schützen, weil sie aufgrund ihrer Nichtrückkehr gegen unser Recht verstossen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, der Motion zuzustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Schwander Pirmin · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Gemäss der Stellungnahme des Bundesrates konzentriert sich der Bundesrat vorwiegend auf Eritrea. Der Vorstoss ist ja nicht nur auf Eritrea bezogen, vielmehr soll man zunächst für die Rückführung eritreischer Staatsangehöriger einen Drittstaat suchen - "zunächst" und nicht "nur". In seiner Antwort begründet der Bundesrat seine ablehnende Haltung auch damit, dass Eritrea die Rückübernahme aufgrund des Transits durch einen Drittstaat ohnehin verweigern würde. Man nimmt das Ergebnis eigentlich schon vorweg.
Wie die Motionärin betont hat, sind wir in einer schwierigen Situation. Ich glaube, wenn wir in einer schwierigen Situation sind, sollten wir alles versuchen und nicht vorweg begründen, warum etwas nicht möglich ist. Man muss eben neue Lösungen suchen. Man hat das ansatzweise versucht. Das heisst aber nicht, dass man jetzt, zwanzig Jahre später, nicht nochmals einen solchen Versuch starten sollte. Wie gesagt, es bezieht sich nicht nur auf Eritrea, sondern die Frage stellt sich generell. Man muss tiefgründig der Frage nachgehen, ob man mit Transitabkommen zu neuen und besseren Lösungen für unsere Probleme kommt.
Nochmals: Der Bundesrat sagt in seiner Stellungnahme, dass er das eigentlich nicht will. Er hat irgendwie ergebnisorientiert Begründungen gesucht, warum er das nicht will. Wenn man Probleme hat, muss man neue Wege suchen und neue Wege gehen. Der Ansatz, dass man gewillt ist, das, was man früher gewagt hat, nochmals zu prüfen und neue Wege zu gehen, fehlt beim Bundesrat.
Deshalb beantrage ich Ihnen dringend, diese Motion zu unterstützen und den Bundesrat aufzufordern, effektiv einmal neue Wege zu prüfen.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Man kann Probleme bekanntlich bewirtschaften, oder man kann versuchen, ihnen mit kreativen Lösungen zu begegnen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Die Tatsache, dass wir die meisten in den letzten Jahren eher bewirtschaftet haben, betrübt mich. Deshalb bin ich für diese Motion, die Kollegin Gössi lanciert hat, dankbar.
Vor Kurzem mussten in Freiburg über hundert Polizisten mobilisiert werden, um Gewalt zwischen zwei Gruppen von Eritreern zu verhindern. Laut dem Videobericht, der auf den Fernsehsendern in der Romandie veröffentlicht wurde, handelte es sich um eritreische Flüchtlinge, die mit Eisenstangen - mit Eisenstangen! - und verschiedenen Gegenständen ausgestattet waren, mit denen man Gewalt ausüben kann. Man kann für oder gegen die Motion sein, aber dieses Verhalten ist in unserem Land inakzeptabel. Der Schutz von Verfolgten darf nicht auf Kosten der Sicherheit unserer eigenen Bürgerinnen und Bürger gehen. Es ist bereits das dritte Mal seit den Ereignissen in Opfikon, dass es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen eritreischen Staatsangehörigen gekommen ist.
Ich habe mich intensiv damit auseinandergesetzt; Herr Bundesrat, Sie wissen das. Ich habe mich dann auch gefragt, was das SEM tut. Mein hartes Fazit ist: nichts. Denn wenn ich dessen Arbeit der letzten Monate genau analysiere, dann bewerte ich diese Arbeit eher ein wenig als Vogel-Strauss-Politik. In der Antwort auf die Motion wird die Sicherheit der Schweizerbürgerinnen und -bürger nicht ein einziges Mal erwähnt, und das ist schockierend, Herr Bundesrat, vor allem auch, weil ich das ja schon vorher erwähnt hatte.
Denjenigen, die schutzbedürftig sind, gilt es auch weiterhin Schutz zu geben. Aber mit denjenigen, die nicht wissen, wie man in unserem Land mit Rechten und Pflichten umgeht, habe ich Mühe, weil diese diejenigen, die Schutz eigentlich nötig hätten, mit ihrer Art und Weise unter Druck setzen. Und das, glaube ich, müssen wir uns wirklich vor Augen führen.
Ich bin mir bewusst, Herr Bundesrat, dass Sie noch nicht so lange im Amt sind. Ich schätze Sie und bin auch überzeugt, dass Sie ein lösungsorientierter Politiker sind. Ich empfehle Ihnen, hier Pflöcke einzuschlagen.
Seien wir ehrlich: Die Antwort des Bundesrates auf die Motion versucht die Situation zu verharmlosen, indem sie auf den Rückgang der Zahlen aufmerksam macht. Es gibt aber immer noch fast 300, die sich nicht in der Schweiz befinden dürften. Diese Zahl scheint egal zu sein. Und dann schlägt man eigentlich eine unmögliche Lösung vor, nämlich den Abschluss eines Rückübernahmeabkommens mit Eritrea, obschon Sie und wir, wie auch das SEM, ja genau wissen, dass es mit diesem Land niemals, niemals ein Rückübernahmeabkommen geben wird. Das hat man ja vorhin auch von Ihnen selber gehört. Man schlägt also eine unmögliche Lösung vor, anstatt nach kreativen Lösungen zu suchen und innovative Wege zu unterstützen, die im Parlament diskutiert werden. Deshalb bin ich der Auffassung, dass es jetzt wirklich an der Zeit ist, die Naivität zu verlassen und kreative Lösungen zu schaffen.
Zum Inhalt: Der Bundesrat betont ja, dass das im Jahr 2002 mit dem Senegal ausgehandelte Abkommen auf starken Widerstand stiess - nicht in der Schweiz, notabene, sondern das hatte damals mit dem Senegal zu tun. Ich habe auch da nachgeforscht, und es hat sich gezeigt, dass sie intern innenpolitische Unruhen hatten, obwohl sie aussenpolitisch eigentlich klar das Zeichen gaben: Ja, das könnte man machen. Wenn das SEM jetzt aber weiterhin sagt, dass dies nach wie vor auf Gegenwehr stösst, dann frage ich mich, warum denn z. B. das Vereinigte Königreich ein Abkommen mit Ruanda oder Italien ein Abkommen mit Albanien abschliessen konnten. Die Situation hat sich in den letzten 22 Jahren weiterentwickelt, und das SEM weigert sich, diese Entwicklungen zu verfolgen, die jedoch im Interesse der Schweiz wären.
Ich glaube wirklich, dass wir hier vor Lösungsansätzen stehen, die nicht auf einer Problembewirtschaftung fundieren, sondern mit denen wir effektiv auch die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land klar darauf aufmerksam machen können, dass wir für die Sicherheit dieses Landes da sind. Solange sich Eritrea weigert, seine eigenen Staatsangehörigen unter Zwang zurückzunehmen, wird keiner freiwillig in sein Heimatland zurückkehren. Es muss also innovative Lösungen geben. Das in dieser Motion entwickelte Verfahren ist per se sicherlich nicht überall ideal, das gebe ich zu, aber es ermöglicht zumindest den Versuch, eine Lösung für diejenigen zu finden, die das Schweizer Asylsystem missbrauchen - ich betone: nur für diejenigen, die unser Schweizer Asylsystem missbrauchen.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, hier wirklich einen kreativen Lösungsansatz zu unterstützen und die Motion anzunehmen.
Jositsch Daniel · Mit-M · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Das tönt jetzt natürlich gut. Herr Müller hat hier - wie soll ich sagen? - etwas dramatisiert. Ich verstehe das natürlich, das Thema eignet sich gut dafür. Ich würde jetzt nicht das Wort "Populismus" in den Mund nehmen, aber wenn ich Ihnen zuhöre, habe ich den Eindruck, es geht ein bisschen in diese Richtung. Das verstehe ich auch, das gehört auch ein bisschen zur Politik.
Aber schauen wir doch die Realität an. Abgewiesene Asylbewerber, die sich weiterhin im Land befinden, sind ein Ärgernis. Das ist ein Vollzugsproblem, mit dem wir uns beschäftigen, seit ich politisch denken kann. Eritrea ist sicherlich eine Spezialsituation. Aber es ist eigentlich in diesem Rat nicht üblich, dass wir ein Problem mit einem Mittel bekämpfen, bei dem wir von vornherein wissen, dass es nichts bringt. Weder Sie noch ich noch die anderen, die sich jetzt ausgesprochen haben, haben jemals irgendein entsprechendes Übereinkommen ausgehandelt, noch kennen wir die Situation vor Ort.
Wenn ich die Stellungnahme des Bundesrates lese, dann zeigt sich mir, dass das erstens sehr schwierig zu bewerkstelligen ist. Sie haben jetzt Beispiele genannt, unter anderem England. Um mein Englisch zu verbessern, schaue ich jeden Tag, wenn ich Sport mache, eine halbe Stunde "BBC News". Tun Sie das auch mal, dann sehen Sie, wie es dort aussieht. Es ist innenpolitisch hoch umstritten und wird, soweit ich weiss - behaften Sie mich nicht darauf -, auch von den Gerichten teilweise als nicht den verfassungsmässigen Grundrechten entsprechend abgelehnt. So einfach ist ein solches Abkommen eben nicht auszuhandeln. Ich finde es auch etwas fragwürdig, wenn Sie sagen: Die Leute, die wir nicht loswerden, schieben wir dann einfach irgendwo anders hin und bezahlen dafür etwas.
Das Zweite ist, dass damit, so wie es der Bundesrat darstellt, das Problem offenbar nicht gelöst werden kann, weil eben die entsprechenden Personen ein paar Stunden oder Tage später wieder bei uns sind.
Insofern glaube ich, dass es nichts bringt, hier populistische Instrumente zu unterstützen. Es ist viel zweckmässiger, wenn wir mit dem Bundesrat respektive mit den zuständigen Verwaltungsstellen in Kontakt bleiben, um zu sehen, wie man mit diesem Problem umgeht. Wir sind nicht die Einzigen, die dieses Problem haben. Es ist ein Vollzugsproblem, das wir aus meiner Sicht in erster Linie auf gesamteuropäischer Ebene lösen sollten, aber nicht mit diesem Vorstoss hier.
Ich empfehle Ihnen, den Vorstoss abzulehnen.
Sommaruga Carlo · Mit-M · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion
J'ai également été très choqué par les propos de notre collègue Damian Müller. Je conviens que l'on est confronté à une situation problématique en Suisse dans certains centres d'asile et autres et qu'il n'est pas acceptable que de la violence puisse être exprimée. Je conviens qu'il faut, à ce moment, trouver des mesures, mais qui doivent être de droit interne. Si, effectivement, des requérants d'asile ou des personnes déboutées participent à des actes sanctionnés par le code pénal, ce dernier s'applique également à ces personnes.
La solution ne consiste pas, aujourd'hui, à déléguer à un Etat tiers, en disant que, finalement, si des Erythréens se tapent dessus avec des barres de fer, autant qu'ils le fassent au Sénégal, au Mali ou au Rwanda, mais non pas chez nous, et que nous paierons pour le transfert de ces problèmes. Je crois que c'est une position qui n'est ni respectueuse des institutions, ni respectueuse d'un Etat de droit, ni respectueuse non plus de la dignité que l'on peut avoir au niveau des relations internationales.
Vous parlez de l'accord du Sénégal. Je crois que, vu les troubles actuels du Sénégal, on ne devrait même pas mener de discussion sur ce genre d'accord. Aujourd'hui, la plupart des pays africains sont dans une situation où il y a des problèmes d'Etat de droit, avec des oppositions qui sont réprimées. On peut bien imaginer quelles seraient les conditions dans lesquelles ces personnes seraient accueillies dans ces pays.
Là, je rejoins ce qui a été dit par mon collègue Daniel Jositsch. Vous prenez l'exemple, dans votre intervention, de ce qui s'est passé au Royaume-Uni concernant l'accord avec le Rwanda. Mais, je vous rappelle que, de manière très claire, le 15 novembre 2023, la Cour suprême du Royaume-Uni a simplement annulé cet accord, en disant qu'il n'était pas possible, finalement, dans la mesure où il n'y avait aucune garantie sur le traitement des personnes. En d'autres termes, on voit bien que ce genre d'accord pose d'énormes problèmes pour la question de la protection des droits fondamentaux des personnes.
Je pense qu'il y a lieu, beaucoup plus, de trouver des solutions internes, afin d'éviter ces confrontations et ces violences, et de continuer la politique qui est menée aujourd'hui, à savoir essayer, dans les rapports bilatéraux avec les Etats, de développer ces accords migratoires avec la possibilité de renvoyer dans leur pays d'origine les requérants d'asile déboutés et peut-être, parallèlement, de trouver des solutions de réintégration dans le pays d'origine.
Je vous rappelle qu'à l'époque - je crois que c'était lorsque Ruth Metzler était conseillère fédérale - un accord avait été négocié avec la Tunisie, dans le but de pousser un certain nombre de personnes à rentrer de manière volontaire, avec des appuis financiers ou de formation, afin qu'elles puissent se réintégrer dans leur pays d'origine. Cela avait bien marché. J'avais, à l'époque, en tant que président de la Commission de politique extérieure, piloté une délégation en Tunisie afin d'aller voir ces programmes et en constater les résultats, qui étaient assez probants.
Ce que fait le Conseil fédéral dans ce domaine est parfaitement judicieux et il y a lieu d'éviter des solutions qui, sur le papier, paraissent bien pensées, mais qui, dans les faits, vont à l'encontre du bon sens.
Je vous invite donc à rejeter cette motion, comme le propose le Conseil fédéral.
Müller Damian · Mit-M · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion
Ich erlaube mir, gegenüber meinen beiden Vorrednern zwei Präzisierungen zu machen. Verfassungswidrig war in Grossbritannien die Situation nur dahin gehend, dass Grossbritannien gesagt hat: "Wir machen das Asylverfahren in Ruanda." Wir haben immer gesagt, das sagte auch meine alte Motion, dass das Asylverfahren in der Schweiz gemacht werden soll. Das hat nichts mit Verfassungswidrigkeit zu tun. Das war der erste Punkt.
Der zweite Punkt ist: Was Kollegin Gössi jetzt aufnimmt, ist ein Transitabkommen. Wir nehmen also den Ball auf; wir nehmen das auf, womit wir vor 22 Jahren mal angefangen haben - wir tun nichts anderes. Es ist keine Neuerfindung, 2002 sind wir damit gestartet. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass die Schlepperbanden, die mit diesen Menschen, die sich irgendwo hoffnungsvoll auf den Weg begeben, massiv Geld verdienen, das grösste Problem sind. Das ist die Schweinerei an der ganzen Geschichte. Deshalb glaube ich eben, dass man gezielt gegen diese Banden vorgehen muss. Das zeigt sich ja auch bei den Transitabkommen. Notabene versucht ja die Europäische Union jetzt, Transitabkommen abzuschliessen, oder Transitabkommen sind in der Kommission schon in Diskussion.
Es ist ein Punkt, den ich aufnehmen möchte. Ich bin davon überzeugt, dass wir die Möglichkeit haben, denjenigen, die versuchen, das System zu missbrauchen, einen Riegel vorzuschieben, wenn der Bundesrat hier gezielt diese Pflöcke einschlägt. Wenn wir nichts tun, bleibt es wie bis dato; wir werden weiterhin Menschen haben, denen es effektiv nicht gutgeht. Das möchten wir ja verhindern. Es geht nicht darum, einfach nur zu sagen, man mache etwas Willkürliches, sondern eben darum, gezielt Lösungen zu bieten. Wenn man diese Lösungen alle ausschlägt, bleibt man stehen und hat am Schluss Entscheidungen, die vom Volk dann vielleicht verworfen werden. Dann wird es noch schwieriger.
Germann Hannes · Mit-M · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Ich bin jetzt froh, dass mein Sitznachbar, Ständerat Müller, das mindestens klargestellt hat. Ich meine einfach, dass das, was die Motionärin fordert, nicht etwas Wahnsinniges ist. Es scheint mir eigentlich normal. Es geht um die Rückführung von Menschen, deren Asylantrag abgelehnt worden ist. Dass man dazu auch einen etwas unkonventionelleren Weg sucht, eben über ein Transitabkommen mit einem Drittstaat, wenn ein direktes Rückübernahmeabkommen nicht möglich ist, scheint mir doch zumindest prüfenswert. Ich weiss nicht, warum es hier jetzt deswegen eine Grundsatzdiskussion geben muss oder sogar die Verletzung der Verfassung ins Feld geführt wird.
Ich meine, der Bundesrat sieht ja auch, dass wir ein Problem haben, und wenn wir ein Problem haben, müssen wir nach Lösungen suchen, und das ganz pragmatisch, auf allen verschiedenen Wegen. Den Asylsuchenden bleibt ja immer noch die Möglichkeit, freiwillig auszureisen, wenn das Gesuch abgelehnt worden ist. Darum verstehe ich den grundsätzlichen Widerstand hier eigentlich nicht. Ich bitte Sie hier ganz nüchtern darum, einen Beitrag zur Milderung und Linderung dieser Situation zu leisten, in dem Sinne, dass nicht Lösungen vertagt werden, derweil Kantone den Asylnotstand ausrufen, sondern dass sich Bundesbern gewillt zeigt zu helfen.
Wir dürfen es auf jeden Fall auch nicht zulassen, dass ganze Gruppierungen ihre Konflikte, die sie ja schon im eigenen Land austragen und vor denen sie vielleicht auch hierher flüchten, am Schluss bei uns austragen, auch mit dem Risiko, dass Menschen in diesem Land in Mitleidenschaft gezogen werden.
Ich bitte Sie hiermit also um Zustimmung zu dieser Motion.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Es geht nicht darum, neue Wege zu verunmöglichen oder gar Kreativität zu verhindern. Ich glaube, wir müssen offen sein für vieles. Aber hier geht es darum, Wege, die man ausprobiert hat und die nicht zum Ziel führen, nicht noch einmal zu gehen. Das ist eigentlich der Grund, warum der Bundesrat die Motion ablehnt.
Die Motion fordert ein Transitabkommen, damit nicht nur, aber vor allem Eritreerinnen und Eritreer, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, rückgeführt werden können. Der Bundesrat ist mit der jetzigen Situation bezüglich Rückkehr nach Eritrea auch nicht zufrieden; ich habe das vorhin schon gesagt. Der Bundesrat bemüht sich seit Jahren aktiv, eine Verbesserung hinzukriegen, und wird die Bemühungen auch in Zukunft intensiv fortsetzen. Aber ja, Eritrea ist eines der wenigen Länder, die die unfreiwillige Rückkehr kategorisch ablehnen. Diese Situation betrifft, wie gesagt, nicht nur die Schweiz, sondern alle europäischen Staaten. Wir müssen das Problem deshalb weiterhin zusammen mit den anderen Staaten angehen. Ich glaube, hier ist Europa unterwegs, und vielleicht gelingt es der EU eher als uns bis anhin, das Problem zu lösen. Ich kann nichts versprechen, denn Eritrea ist wirklich überhaupt nicht bereit zu kooperieren.
Jetzt wird als Beispiel das Transitabkommen mit dem Senegal als Erfolgsmodell erwähnt. Aber dieses Modell hat nicht funktioniert. Das hat zunächst einmal politische Gründe: Der Senegal wollte das Abkommen nicht umsetzen, und dann geht es nicht. Es gab aber auch in der Schweiz erheblichen Widerstand gegen diese Massnahme.
Selbst wenn die Schweiz ein solches Transitabkommen abschliessen könnte, würde das keine Lösung für die unfreiwillige Rückkehr abgewiesener Eritreer darstellen. Warum wäre das so? Ein Transitabkommen würde lediglich die Durchreise von Personen ermöglichen, das heisst, abgewiesene Eritreer würden dort landen, und die Hoffnung wäre, dass sie danach irgendwie nach Eritrea kämen. Im Falle des Abkommens mit dem Senegal war aber von Anfang an klar, dass die Schweiz die Personen wieder zurückführen müsste, wenn nicht innerhalb von 72 Stunden die Identifizierungen nicht vorgenommen und die entsprechenden Ersatzreisepapiere ausgestellt werden können. Das war das Abkommen.
Unter diesen Bedingungen war die senegalesische Regierung für kurze Zeit bereit, ein Abkommen abzuschliessen. Aber ich glaube, ich muss es nicht weiter erklären: Das funktioniert nicht. Das heisst in der Praxis, dass die Menschen nach 72 Stunden wieder zurückkommen, und das Problem ist nicht gelöst. Im Gegenteil, wir hätten relativ viel unnötigen Aufwand betrieben, und am Schluss wären sie trotzdem wieder hier.
Was ich auch noch sagen möchte: Wir sind auch sehr unzufrieden mit den Ereignissen, die dort stattgefunden haben; es gab zum Teil gewalttätige Ausschreitungen. Das akzeptieren wir nicht, das ist völlig klar. Aber ich möchte auch darauf hinweisen: Ein grosser Teil der vorläufig aufgenommenen Menschen aus Eritrea - ich glaube, es ist inzwischen die Hälfte - ist schon lange hier. Es gibt auch viele, die gut integriert sind, und über die Hälfte ist hier geboren. Das Problem hat dann auch noch eine menschliche Komponente, wenn wir plötzlich sagen, dass alle vorläufig Aufgenommenen in ein Transitland abgeschoben werden.
Die Diskussion um die Transitabkommen werden wir aber führen. Das Postulat Caroni 23.4490 hat uns beauftragt, eine Prüfung zu machen. Diesen Auftrag nimmt der Bundesrat an, auch um die rechtlichen Situationen darzulegen. Eine Frage ist: Müssten wir unsere Verfassung oder unsere Gesetze ändern? Eine andere Frage stellt sich im Zusammenhang damit, dass wir Ihnen über die Situation bei Transitabkommen, die bereits jetzt von anderen Ländern abgeschlossen wurden, berichten würden. In diesem Sinne wird uns die Diskussion weiter beschäftigen.
Der Bundesrat bemüht sich, wie auch aus der Stellungnahme zur Motion Minder 23.4038, "Migrationsabkommen mit Eritrea anstreben", hervorgeht, die Migrationszusammenarbeit mit Eritrea zu stärken. Das Ziel dieser Motion ist es, ein Migrationsabkommen mit Eritrea abzuschliessen. Voraussetzung für den Abschluss eines Abkommens ist aber, wie gesagt, dass Eritrea bereit dazu ist.
Der Bundesrat weist auch darauf hin, dass sich die Zahl der insgesamt ausreisepflichtigen eritreischen Staatsangehörigen verringert hat. Das beurteilen wir als positiv. Ende 2022 waren 309 Eritreer, Ende 2023 waren 278 Eritreer ausreisepflichtig. Die Zahl der primären Asylanträge ist darüber hinaus seit mehreren Jahren rückläufig und hat stark abgenommen. Stellten im Rekordjahr 2015 insgesamt 8542 Eritreer ein Erstgesuch, waren es 2023 noch 705. Für die freiwillige Rückkehr benötigt die Schweiz im Übrigen kein Transitabkommen, da in diesen Fällen in der Schweiz Ersatzreisepapiere ausgestellt werden.
Aus den vorgenannten Gründen ist der Bundesrat also der Ansicht, dass eine Lösung, wie sie in der vorliegenden Motion vorgeschlagen wird, nicht zielführend sowie in der Praxis nicht umsetzbar ist. Daher empfiehlt er Ihnen Ablehnung der Motion.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 26 Stimmen
Dagegen ... 16 Stimmen
(1 Enthaltung)