23.061
Revision EPDG (Übergangsfinanzierung und Einwilligung)
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
1. Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (Übergangsfinanzierung, Einwilligung und Zugriff auf Abfragedienste)
1. Loi fédérale sur le dossier électronique du patient (Financement transitoire, consentement et accès aux services de recherche de données)
Titel
Antrag der Einigungskonferenz
... (Übergangsfinanzierung, Einwilligung und Zugriff auf Abfragedienste)
Titre
Proposition de la conférence de conciliation
... (Financement transitoire, consentement et accès aux services de recherche de données)
Ziff. II Art. 37 Abs. 3
Antrag der Einigungskonferenz
Leistungserbringer nach den Absätzen 1, 1bis und 2 müssen sich einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft nach Artikel 11 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 19. Juni 2015 über das elektronische Patientendossier (EPDG) anschliessen.
Ch. II art. 37 al. 3
Proposition de la Conférence de conciliation
Les fournisseurs de prestations visés aux alinéas 1, 1bis et 2 doivent s'affilier à une communauté ou à une communauté de référence certifiées au sens de l'article 11 lettre a de la loi fédérale du 19 juin 2015 sur le dossier électronique du patient (LDEP).
Ziff. II Art. 59abis
Antrag der Einigungskonferenz
Die folgenden Behörden können auf die Abfragedienste nach Artikel 14 Absatz 1 EPDG zugreifen, soweit dies für die Kontrolle der Einhaltung der Pflicht der jeweiligen Leistungserbringer zum Anschluss an eine zertifizierte Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft nach Artikel 11 Buchstabe a EPDG notwendig ist:
a. die Aufsichtsbehörde nach Artikel 38 Absatz 1;
b. die für die Aufsicht über die Leistungserbringer nach Artikel 35 Absatz 2 Buchstaben h-k zuständige kantonale Behörde.
Ch. II art. 59abis
Proposition de la Conférence de conciliation
Les autorités suivantes peuvent accéder aux services de recherche de données visés à l'article 14 alinéa 1 LDEP dans la mesure où elles en ont besoin pour contrôler le respect de l'obligation des fournisseurs de prestations de s'affilier à une communauté ou à une communauté de référence certifiées au sens de l'article 11 lettre a LDEP:
a. l'autorité de surveillance visée à l'article 38 alinéa 1;
b. dans le cas des fournisseurs de prestations visés à l'article 35 alinéa 2 lettres h à k, l'autorité cantonale compétente pour leur surveillance.
Übergangsbestimmung zur Änderung vom ...
Antrag der Einigungskonferenz
Streichen
Disposition transitoire relative à la modification du ...
Proposition de la Conférence de conciliation
Biffer
Roduit Benjamin · Mit-M · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
La conférence de conciliation s'est tenue durant la pause de midi. Au préalable, le Conseil des Etats a maintenu hier matin sa position au sujet de la dernière divergence concernant l'obligation d'affiliation des fournisseurs de prestations ainsi que le principe de sanctions, prévus à l'article 59abis.
Une nouvelle fois, le débat a porté sur l'importance d'avoir des données complètes si l'on veut éviter que ce financement soit dépensé inutilement. Il en va aussi de l'image même du dossier électronique du patient (DEP), qui pourrait être écornée si ces lacunes de données entraînent de gros dysfonctionnements.
D'un autre côté, comme dans tout projet, il s'agit de prioriser les personnes avant les données - "Menschen vor Daten". De ce point de vue, il serait contreproductif d'obliger les professionnels de la santé à utiliser le DEP alors qu'ils n'ont pas pris part à la consultation sur ce projet de financement transitoire. Il pourrait y avoir de leur part un blocage voire des velléités de référendum. Il s'agit de convaincre plutôt que de contraindre.
Or, cette phase transitoire permettra aux communautés de référence d'accompagner les fournisseurs de prestations qui font le pas, d'apporter d'éventuels correctifs sur la base de leur feed-back et même d'en faire des ambassadeurs auprès de leurs collègues professionnels. Les chiffres fournis en séance par le Conseil fédéral sont encourageants. S'il n'y a que 40 000 DEP ouverts à ce jour, les deux tiers des hôpitaux et 16 pour cent des cabinets médicaux l'utilisent déjà. On ne part pas de zéro et ce financement transitoire aura un effet boule de neige.
Un autre point a été débattu: n'exagère-t-on pas l'importance de cette obligation d'affiliation?
En d'autres mots, faut-il couler le projet si cette disposition n'est pas maintenue dans ce projet transitoire? Sachant que les patients et les cantons attendent ce DEP et que ne rien faire n'est pas une option, une forte majorité de membres a décidé, par 14 voix contre 7 et 5 abstentions, de suivre l'avis du Conseil des Etats.
Finalement, dans le souci légitime et responsable d'accélérer l'utilisation du DEP en Suisse par ce financement transitoire, la majorité des membres de la conférence de conciliation vous recommande, par 17 voix contre 8 et 1 abstention, d'approuver ce projet.
Wyss Sarah · Mit-F · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Wie mein Vorredner es gesagt hat, trafen wir uns heute über Mittag zur Einigungskonferenz. Es blieb noch eine Differenz, welche es zu bereinigen gab, und zwar Artikel 59abis und die Übergangsbestimmung sowie in der Folge auch Artikel 37 Absatz 3.
Im Rahmen der Übergangsfinanzierung sollen die Stammgemeinschaften mit insgesamt 30 Millionen Franken vom Bund entschädigt werden, und zwar pro eröffnetes Patientendossier. Damit sollen mehr Patientinnen motiviert werden, ein solches Dossier zu eröffnen. Wir haben die Zahl gehört: 40 000 sind es momentan. Das ist relativ wenig.
Hier im Nationalrat haben wir dann beschlossen, dass wir zusätzlich zu diesen 30 Millionen Franken auch erreichen möchten, dass sich die ambulanten Leistungserbringer verpflichten, am EPD teilzunehmen. Der Ständerat war ein bisschen anderer Meinung und wollte das erst in der Totalrevision tun. Wir sind als Nationalrat immer wieder auf den Ständerat zugegangen und haben Aufweichungen gemacht. So haben wir beispielsweise eine Übergangsfrist von drei Jahren anstatt einem Jahr vorgeschlagen und die Bussen für die Leistungserbringenden differenziert. So haben wir ferner Leistungserbringer ab 60 ausgenommen; dies ist keine Altersdiskriminierung, sondern sie sollen sich in den letzten Arbeitsjahren nicht noch anschliessen müssen.
Dennoch ist der Ständerat hart geblieben. In der Einigungskonferenz hat dann auch die Variante Ständerat, also die Finanzierung, wie sie vom Bundesrat entworfen worden war, obsiegt, und zwar mit einem Stimmenverhältnis von 14 zu 7 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Die Hauptbegründung war, dass eine solch tiefgreifende Reform in eine Vernehmlassung gehen müsse, was hier nicht der Fall war.
Für die Mehrheit der Kommission unbestritten war, dass es eine gute ganzheitliche Totalrevision braucht und dass das heutige System so nicht weitergehen kann. Die Einigungskonferenz hat ihr eigenes Resultat, also den bundesrätlichen Entwurf, mit 17 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung gutgeheissen. Auch jene, die sich bereits jetzt eine Verpflichtung gewünscht haben, haben dieser Variante - das können Sie dem Stimmenverhältnis entnehmen - zugestimmt, und zwar mit der Begründung, dass es jetzt absolut das falsche Signal wäre, wenn die Vorlage abstürzen würde. Darin war sich die Mehrheit der Einigungskonferenz auch gänzlich einig.
Das EPD ist wichtig, aber es gibt Verbesserungspotenzial, grosses Verbesserungspotenzial. Es müssen möglichst viele Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringende daran teilnehmen, damit es wirklich den Nutzen bringt, den wir uns alle wünschen.
Ich bitte Sie im Namen der Kommission, dem Resultat der Einigungskonferenz zuzustimmen, im Wissen darum, dass es eine Übergangslösung ist und dass wir uns in einigen Jahren nochmals - vielleicht ein bisschen länger als 20 Minuten vor dem Feierabend - damit beschäftigen dürfen.
Silberschmidt Andri · Mit-M · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion
Die FDP-Fraktion ist für das elektronische Patientendossier, aber nicht so. Das elektronische Patientendossier ist kein Selbstzweck. Es soll Nutzen stiften, einerseits für Patientinnen und Patienten, andererseits aber auch für die Leistungserbringenden. Der Nutzen ist in der Theorie wie folgt: Als Patientin oder Patient soll man im Dossier den eigenen Impfausweis, Medikamentenrezepte, die Patientenverfügung, den Organspendeausweis, Laborauswertungen usw. haben. Als Leistungserbringer soll man Zugriff auf die Daten von Untersuchungen, auf Diagnosen haben, um so die Patientin und den Patienten besser zu bedienen und um Doppeluntersuchungen zu vermeiden.
In der Praxis ist das heute alles nicht möglich. Das produziert Frust bei all denen, die heute mit dem elektronischen Patientendossier arbeiten. Der FDP-Fraktion war es deshalb von Beginn an ein Anliegen, dass bei dieser Übergangsfinanzierung auch Verbesserungen im Gesetz vorgenommen werden. Wir wollten, dass diese 30 Millionen Franken an Bundesgeldern auch zur Verbesserung der Nutzung des EPD eingesetzt werden können. Wir wollten, dass die Leistungserbringenden auch die Daten ins Patientendossier liefern müssen, denn ohne Daten haben wir keinen Nutzen. Der Nationalrat hat diese Forderungen stets unterstützt. Der Ständerat ist aber stur geblieben und hat durchgesetzt, dem Entwurf des Bundesrates zu folgen.
Für uns wäre es falsch, jetzt 30 Millionen in neue EPD zu investieren. Das wären dann Dossiers, die nicht gebraucht würden, weil sich keine Daten darin fänden. Die Bevölkerung hätte also mehr Frust. Wir würden quasi den Frust subventionieren - das wollen wir nicht. Wir sind der Meinung, dass man jetzt die Totalrevision des EPD-Gesetzes angehen muss, dass man dort die Fehler, die man gemacht hat, ausmerzen muss. Wenn dann das Gesetz gut ist, wenn die Leistungserbringer angeschlossen sind, kann man gerne darüber sprechen, ob man auch eine Marketingoffensive machen will, damit möglichst viele Menschen ein EPD haben. Aber wenn man jetzt in das Marketing für ein Produkt investiert, das nicht gut ist, produziert das mehr Frust, als dass es dem Gesundheitswesen etwas bringt. In diesem Sinne werden wir das heute ablehnen.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Sozialdemokratische Fraktion unterstützt den Antrag der Einigungskonferenz.
de Courten Thomas · Mit-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Diese Vorlage ist schlicht und einfach ein Murks - ich kann es nicht anders ausdrücken. Wir stehen am Ende einer langen Debatte, wir haben mehrfach Differenzbereinigungen durchgeführt, wir haben heute eine Einigungskonferenz durchgeführt, und wir sehen, dass wir keinen Schritt weiterkommen, auch nicht mit dieser Vorlage, auch nicht beim elektronischen Patientendossier (EPD). Wir von der SVP-Fraktion befürworten Massnahmen, die zur Effizienzsteigerung, zur besseren Qualität und zur Transparenz im Gesundheitswesen beitragen könnten; die unterstützen wir selbstverständlich. Mit dieser EPDG-Revision geschieht das nicht.
Das EPD ist ein Patient, ein Patient auf der Intensivstation. Jetzt wollen wir ihn mit einer Finanzspritze am Leben erhalten, ohne Gewissheit, dass er durch diese Finanzspritze schlussendlich auch lebensfähig bleibt. Denn das EPD ist in der heutigen Form schlicht dysfunktional. Es wird nicht genutzt, weil es niemandem etwas bringt, weder aufseiten der Patienten noch aufseiten der Leistungserbringer. Es ist Zeit, dass wir den Mut haben, hier einen Neustart zu wagen.
Mit einem Zückerchen von 30 Franken pro neu eröffnetem Dossier, insgesamt 30 Millionen Franken, denen die Kantone auch noch 30 Millionen Franken nachwerfen müssen, haben wir nicht die richtigen Anreize, um das Dossier auf die Schiene zu bringen. Wir sind auch nicht in einer Haushaltssituation, wo wir es uns erlauben könnten, mit ungenügenden Lösungen und zusätzlichen Subventionen etwas am Leben zu erhalten, das nicht lebensfähig ist.
Deshalb bitte ich Sie, die Vorlage heute abzulehnen.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Mitte-Fraktion unterstützt den Antrag der Einigungskonferenz.
Weichelt Manuela · Mit-F · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion
Die Grüne Fraktion möchte funktionierende Patientendossiers. Die Grüne Fraktion freut sich auf die Totalrevision des Gesetzes über das elektronische Patientendossier, die uns auf Ende Jahr angekündigt wurde. Was wir hier aber auf dem Tisch haben, ist eine Investition in ein nicht funktionierendes Produkt. Warum? Wir wollen mit der Vorlage, dass die Bevölkerung Patientendossiers eröffnet. Dazu soll der Bund pro Eröffnung 30 Franken und der Kanton nochmals den gleichen Betrag bezahlen. Die Einigungskonferenz will aber nicht, dass die ambulanten Leistungserbringenden verpflichtet werden, die Daten und die Berichte auch in den Dossiers abzulegen.
Wir wissen, dass in der Romandie grosser Druck auf einzelne Nationalrätinnen und Nationalräte ausgeübt wird. In der Romandie haben wir Kantone, die bereits viel investiert haben. Aber hier im Nationalrat vertreten wir die Bevölkerung, und wir sind der ganzen Bevölkerung verpflichtet.
Wie sieht die Situation in der Schweiz aus? Nur 3 Prozent der Apotheken machen bei den Patientendossiers mit. Nur 2 Prozent der Spitex-Organisationen und nur 16 Prozent der Arztpraxen machen bei den Patientendossiers mit.
Wir können unserer Bevölkerung doch kein Patientendossier empfehlen, das nicht nutzbar ist, das leer ist. Aber genau das möchte die Einigungskonferenz. Die Ständerätinnen und -räte waren nicht bereit, dem Nationalrat entgegenzukommen und eine Verpflichtung in drei Jahren für Leistungserbringende vorzusehen, die noch nicht gerade vor der Pensionierung stehen. Dafür soll der Bund in der aktuellen Finanzlage noch 30 Millionen Franken ausgeben? Dazu sage ich einfach Nein.
Reservieren wir die Finanzen und die ganze Energie für die Totalrevision. Helfen wir mit, dass die Bevölkerung mit der Totalrevision endlich schweizweit ein Produkt bekommt, das funktioniert und von allen Beteiligten genutzt werden kann. Verschwenden wir heute nicht 30 Millionen vom Bund und 30 Millionen von den Kantonen. Danke für ein Nein oder mindestens eine Enthaltung.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Le dossier électronique du patient (DEP) n'est pas encore là où il devrait être. Nous en sommes toutes et tous conscients. C'est pourquoi le Conseil fédéral a décidé de procéder en deux étapes, avec deux révisions. Une révision complète, dans laquelle - si je peux le dire ainsi - les erreurs de conception du DEP seront corrigées et une révision, dont nous débattons aujourd'hui, sur le financement transitoire, qui doit garantir, jusqu'à l'entrée en vigueur de la révision complète, le fait que les communautés de référence soient en mesure de poursuivre la diffusion du DEP au sein de la population. Ce projet a été élaboré, à sa base, en très étroite collaboration avec les cantons.
La conférence de conciliation a décidé aujourd'hui que l'obligation d'affiliation pour les prestataires de soins ambulatoires ne devait pas faire partie du financement transitoire. Elle a ainsi suivi le Conseil fédéral qui souhaite discuter de cette question dans le cadre de la révision complète. Le Conseil fédéral peut comprendre le souhait de réglementer dès aujourd'hui l'obligation d'affiliation pour les fournisseurs de prestations ambulatoires. La suppression du caractère facultatif pour les fournisseurs de prestations ambulatoires est un élément central pour la diffusion du DEP. Le DEP ne pourra déployer ses avantages que si le plus grand nombre possible de fournisseurs de prestations y sont affiliés. Cependant, je me permets vraiment d'insister sur le fait que le Conseil fédéral n'a jamais été favorable à l'intégration d'une question aussi sensible, aussi controversée au présent projet.
Pour le Conseil fédéral, l'intégration de l'obligation d'affiliation dès le financement transitoire n'est pas sans risque. On le voit bien dans les débats. De ce point de vue, la décision de la conférence de conciliation est à saluer.
Pour conclure, je veux souligner que, pour le Conseil fédéral, il est essentiel que la révision concernant le financement transitoire soit acceptée.
Was passiert, wenn die Übergangsfinanzierung heute scheitert? Die Stammgemeinschaften können das EPD nicht genügend verbreiten, da das Geld für die Eröffnung fehlt. Das bedeutet, dass die Zunahme der Anzahl der eröffneten EPD weiterhin nur sehr langsam vorangeht. Zudem können dringend notwendige Weiterentwicklungen zur Erhöhung des Nutzens des EPD nicht implementiert werden. Kurz gesagt: Es herrscht faktischer Stillstand, und zwar bis die umfassende Revision in Kraft tritt, was frühestens im Jahr 2028 der Fall sein wird. Das heisst auch: Je länger das EPD keine genügende Verbreitung findet, desto weniger Vertrauen werden die Bevölkerung und die Gesundheitsfachpersonen in das EPD haben.
Les discussions intenses ont montré que personne ne veut cela. Au contraire, nous voulons atteindre un objectif commun: promouvoir la diffusion du dossier électronique du patient. Le financement transitoire apporte donc une contribution importante. En effet, plus il y a des dossiers ouverts, plus leur utilité et leur légitimité seront grandes, y compris pour les prestataires de soins.
Je vous demande donc, au nom du Conseil fédéral, de soutenir le financement transitoire et de contribuer à cette étape qui, elle-même, favorise le développement du DEP.
Abstimmung
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Einigungskonferenz ... 93 Stimmen
Dagegen ... 92 Stimmen
(7 Enthaltungen)
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Das Geschäft geht an den Ständerat.
Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr
La séance est levée à 19 h 00