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Schluss mit dicker Luft! Luftqualität in Innenräumen verbessern
Suter Gabriela · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion
Für die Kriterien einer guten Aussenluft gibt es seit Langem verbindliche Rechtsgrundlagen auf nationaler Ebene. Die Grenzwerte sind in der Luftreinhalte-Verordnung festgehalten, und die Werte werden sehr genau kontrolliert. Für die Qualität der Innenraumluft und die Problematik von Schadstoffen in Innenräumen hingegen gibt es in der Schweiz keine umfassende rechtliche Grundlage. Durch die heute geltenden Gesetze, Verordnungen und Normen werden nur Teilaspekte geregelt. Es fehlt die Rechtsgrundlage, um allgemeingültige Raumluftgrenzwerte und raumluftbezogene Emissionsgrenzwerte festzulegen.
Das soll sich ändern: Schluss mit schlechter Luft! Was für die Aussenluft gilt, soll auch für die Luft in Innenräumen gelten. Sie soll nämlich gut sein für die Gesundheit. Wir alle verbringen rund 90 Prozent unserer Zeit in Innenräumen, bei der Arbeit, in der Schule oder zuhause. Die Luft, die wir atmen, ist also zum allergrössten Teil Innenraumluft. Gute Luft in Innenräumen ist deshalb zentral für unsere Gesundheit und unser Wohlbefinden. Die Quellen für Luftverunreinigungen in Gebäuden kennen Sie alle: Giftstoffe aus den Bau- und Einrichtungsmaterialien, etwa von Wandfarbe, Bodenbelägen oder Möbeln; Schimmel aufgrund der Bausubstanz; Radon aus dem Bauuntergrund. All das belastet die Innenluft.
Eine grosse Auswirkung auf das Raumklima haben auch die Emissionen von uns Menschen, denken Sie an CO2, Viren und Bakterien. Schlechte Luft führt zu Konzentrations- und Produktivitätsverlusten. Gefährdende Stoffe in der Innenraumluft können zu Erkrankungen der Atemwege bis hin zu Krebs und anderen schweren Erkrankungen führen. Viele in Innenräumen vorhandene Chemikalien können Unwohlsein auslösen. Schlechte Luft hat gerade in viel frequentierten Innenräumen fatale Folgen für eine Vielzahl von Menschen, ob das nun zum Beispiel unsere Kinder oder deren Lehrpersonen in den Schulen sind oder die Arbeitnehmenden in den Büro- und Gewerberäumen, die regelmässig krankheitsbedingt ausfallen. Die Auswirkungen schlechter Raumluft haben einen nicht zu unterschätzenden negativen Einfluss auf die Gesundheit der Menschen und nachgelagert dann sowohl auf die Gesundheitskosten unseres Landes als auch auf die Schweizer Volkswirtschaft.
Während der Covid-19-Pandemie hat die Bedeutung guter Luft in Innenräumen zugenommen. Von Menschen ausgestossene Aerosole können sich in schlecht belüfteten Innenräumen ansammeln und das Risiko einer Covid-19-Übertragung erhöhen. Infektionskrankheiten stellen die Gebäudetechnik vor grosse Herausforderungen. Es ist deshalb wichtig, zu überprüfen, ob bestehende Normen ergänzt oder angepasst werden müssen, um die Gebäude epidemientauglich zu machen.
Was beantrage ich Ihnen heute? Der Bundesrat soll in einem Bericht darlegen, ob die bestehenden rechtlichen Grundlagen, die Normen und die Richtlinien zur Innenluftqualität genügen. Es stellt sich die Frage: Wie müssen die gesetzlichen Grundlagen ausgestaltet sein, um die Qualität der Luft in Innenräumen schweizweit verbindlich zu regeln? Der Bundesrat soll insbesondere auch aufzeigen, welche Normen angepasst werden müssen, um Gebäude für Epidemien tauglich zu machen. Zudem soll aufgezeigt werden, wie die Kontrolle sichergestellt werden kann. Im Bericht soll zwischen Gebäuden ohne Wohnnutzung - also beispielsweise Schulen, Gewerbe-, Kultur-, Verwaltungs-, Bürogebäuden - und Wohngebäuden unterschieden werden.
Ich bitte Sie, zugunsten gesunder Innenraumluft mein Postulat anzunehmen, damit diese Abklärungen endlich gemacht werden können.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Le Conseil fédéral partage l'avis de Mme la conseillère nationale Suter quant à l'importance de la qualité de l'air intérieur pour la promotion de la santé et du bien-être, voire de la performance.
Pour protéger la santé du personnel, des prescriptions fédérales s'appliquent à tous les espaces intérieurs qui sont utilisés comme places de travail. Elles concernent bien évidemment aussi la qualité de l'air et les questions d'aération. Toutefois, il est exact qu'il n'existe pas de base légale au niveau fédéral permettant de réglementer de manière contraignante la qualité de l'air intérieur des locaux utilisés à titre privé. La loi sur les produits chimiques attribue à la Confédération un mandat uniquement sur la question de l'information relative à la qualité de l'air intérieur. Dans le cadre de la pandémie - cela a été relevé -, la Confédération a émis sur cette base des recommandations visant à améliorer l'aération des espaces intérieurs. On pensait notamment en particulier aux classes d'école et à différents endroits spécifiques.
En temps habituel, la Confédération assume ce rôle en publiant des informations, également des recommandations, sur l'aération des salles, que ce soit des salles de classe ou encore des habitations, pour lutter contre les moisissures ou contre les effets liés à l'amiante.
Il incombe aux cantons d'édicter des réglementations relatives aux bâtiments et aux installations, ainsi qu'aux matériaux utilisés dans ceux-ci. Cela concerne particulièrement le renouvellement de l'air dans les bâtiments, un aspect essentiel pour la réduction des maladies infectieuses. Les normes applicables aux constructions et à l'aération contiennent des prescriptions détaillées à ce propos.
Le Conseil fédéral propose, malgré l'intérêt pour la thématique, de rejeter le postulat, car il estime qu'il n'est pas nécessaire d'élaborer un nouveau rapport. En effet, la réponse à la question ordinaire Plattner 00.1059 présentait déjà, de manière détaillée, la situation juridique et les différentes solutions envisageables. Ces explications sont aujourd'hui encore valables.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Abstimmung - Vote
Für Annahme des Postulates ... 72 Stimmen
Dagegen ... 115 Stimmen
(1 Enthaltung)
Schluss der Sitzung um 12.55 Uhr
La séance est levée à 12 h 55