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Kantonsverfassung Waadt. Gewährleistung

6464 · Amtliches Bulletin

Vom 15. Sept. 2003

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/6464/de/kantonsverfassung-waadt-gewahrleistung

Abgerufen am 11. Sept. 2026

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Quelle

Geschäft: Kantonsverfassung Waadt. Gewährleistung (03.033)

03.033

Kantonsverfassung Waadt. Gewährleistung

Wicki Franz · Mit-M · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion

Sie haben einen schriftlichen Bericht erhalten. Bei der neuen Waadtländer Kantonsverfassung liegt das Schwergewicht der Neuerungen vor allem im institutionellen Bereich. Neu gelten eine Legislaturperiode von fünf Jahren und ein Präsidium von fünf Jahren auf Regierungsstufe. Im Bereich der Justizbehörden wird die Möglichkeit für die Richter eingeführt, abweichende Meinungen wirklich explizit geltend zu machen und zu erläutern. Weiter wird ein eigentlicher Rechnungshof geschaffen. Bezüglich der Kantonsgliederung wird die Grundlage dafür geschaffen, dass die Anzahl der Bezirke deutlich reduziert werden kann. Auf kommunaler Ebene wird das Stimmrecht für Ausländerinnen und Ausländer eingeführt.

Ihre Kommission hatte in diesem Zusammenhang mit der Gewährleistung der Waadtländer Verfassung eine Petition zu prüfen. Der Petent ist der Auffassung, dass das kommunale Stimm- und Wahlrecht für seit zehn Jahren in der Schweiz wohnhafte Ausländer, wie das eben die neue Verfassung des Kantons Waadt vorsieht, gegen die Artikel 37 bis 39 der Bundesverfassung verstosse.

Wir haben das noch einmal geprüft. Gemäss Artikel 142 Absatz 1 der Waadtländer Verfassung sind in der Gemeinde wohnhafte Ausländerinnen und Ausländer in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt, wenn sie seit mindestens zehn Jahren rechtmässig in der Schweiz wohnen und seit mindestens drei Jahren im Kanton wohnen. Der Petent sagt nun, dass das Stimm- und Wahlrecht auf Bundesverfassungsebene geregelt sei, dass der Kanton nicht zuständig sei und das Stimm- und Wahlrecht ganz klar ausschliesslich Schweizer Bürgerinnen und Bürgern zustehe.

Hier ist festzuhalten, dass nach Artikel 39 Absatz 1 der Bundesverfassung die Regelung der Ausübung der politischen Rechte in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten Sache der Kantone ist. Die Kantone sind also befugt, das Ausländerstimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene vorzusehen.

Die Einführung des Stimm- und Wahlrechtes für Ausländerinnen und Ausländer auf kommunaler Ebene verstösst daher nicht gegen das Bundesrecht. Deshalb ist die Gewährleistung zu erteilen.

Plattner Gian-Reto · Mit-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Eintreten ist obligatorisch

L'entrée en matière est acquise de plein droit

Bundesbeschluss über die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Waadt

Arrêté fédéral accordant la garantie fédérale à la Constitution du canton de Vaud

Gesamtberatung - Traitement global

Titel und Ingress, Art. 1, 2

Titre et préambule, art. 1, 2

Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble

Für Annahme des Entwurfes .... 29 Stimmen

(Einstimmigkeit)