23.048
Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (Datenaustausch, Risikoausgleich)
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Datenaustausch, Risikoausgleich)
Loi fédérale sur l'assurance-maladie (Echange de données, compensation des risques)
Art. 6b Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 6b al. 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national
Bischof Pirmin · Mit-M · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP.
Ich kann Ihnen versprechen, dass die Diskussion bei diesem Geschäft leicht kürzer dauern wird als beim vorhergehenden. Wir sind in der Differenzbereinigung. Der Nationalrat hat sich bei allen Differenzen mit einer kleinen Ausnahme den Änderungen des Ständerates angeschlossen.
Es gibt noch eine kleine Differenz bei Artikel 6b Absatz 4. Hier geht es um die Sistierung der sogenannten Phantomversicherten. Der Nationalrat hat diesen Absatz eingeführt. Dadurch, dass der Ständerat aber im vorhergehenden Artikel, nämlich in Artikel 3 Absatz 5, die Frage nach der Anzahl Monate der Sistierung geregelt hat, wurde Artikel 6b Absatz 4 des Nationalrates überflüssig. Der Nationalrat schlägt zu Recht vor, Absatz 4 wieder zu streichen.
Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Nationalrat zu folgen. Es gibt keine Minderheit.
Baume-Schneider Elisabeth · BR-F · Bundesrat · Jura
Je serai extrêmement brève. Je vous invite à éliminer cette dernière divergence, qui est, comme cela a été expliqué, d'ordre purement formel, et à suivre la commission de votre conseil et le Conseil national.
Herzog Eva · P-F · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion
Angenommen - Adopté
Präsidentin (Herzog Eva, Präsidentin): Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.