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Widersprechen die in der Armeebotschaft 2024 skizzierten Varianten 1 und 3 dem Parlamentsgesetz?

64736 · Amtliches Bulletin

Vom 10. Juni 2024

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/64736/de/widersprechen-die-in-der-armeebotschaft-2024-skizzierten-varianten-1-und-3-dem-parlamentsgesetz

Abgerufen am 10. Sept. 2026

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Geschäft: Widersprechen die in der Armeebotschaft 2024 skizzierten Varianten 1 und 3 dem Parlamentsgesetz? (24.7390)

24.7390

Widersprechen die in der Armeebotschaft 2024 skizzierten Varianten 1 und 3 dem Parlamentsgesetz?

Amherd Viola · BPR-F · Bundesrat · Wallis

Die in der Armeebotschaft dargestellten Varianten sind mit dem Parlamentsgesetz (ParlG) vereinbar. Nach Massgabe von Artikel 141 Absatz 2 Buchstabe f ParlG hat der Bundesrat dem Parlament transparent drei mögliche Varianten für die Ausrichtung der Armee aufgezeigt. Diese sehen jeweils eine unterschiedlich starke Ausprägung der einzelnen Fähigkeitsbereiche vor. Bei allen Varianten richten sich der Rüstungsaufwand und die Investitionen der Jahre 2025 bis 2028 nach dem Ausgabenwachstum, das das Parlament am 21. Dezember 2023 mit dem Voranschlag 2024 und dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2025-2027 beschlossen hat.

Der Bundesrat verweigert somit die Kostenberechnung nicht, vielmehr zeigt er Entwicklungsmöglichkeiten im Rahmen des zur Verfügung stehenden finanziellen Potenzials auf. Bei der Umsetzung der längerfristigen Ausrichtung der Armee sind die vom Parlament zur Verfügung gestellten Mittel zu berücksichtigen, ungeachtet der gewählten Fähigkeitsausprägung. Für die Umsetzung der Varianten 1 und 3 bewegen sich die geplanten Investitionen in einem ähnlichen Rahmen wie für die beantragte Variante 2, jedoch mit einem anderen Fokus. Ausschlaggebend für die Variantenwahl ist die Entwicklung der Bedrohungslage.