23.4447
Massnahmen gegen Ausländer, die gewaltsam dasjenige Regime unterstützen, vor dem sie angeblich geflohen sind
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Antrag der Mehrheit
Annahme der Motion
Antrag der Minderheit
(Widmer Céline, Flach, Fonio, Glättli, Gysin Greta, Jaccoud, Jost, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Schläfli, Tschopp)
Ablehnung der Motion
Proposition de la majorité
Adopter la motion
Proposition de la minorité
(Widmer Céline, Flach, Fonio, Glättli, Gysin Greta, Jaccoud, Jost, Klopfenstein Broggini, Masshardt, Schläfli, Tschopp)
Rejeter la motion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten.
Bircher Martina · Mit-F · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
In jüngster Zeit häufen sich gewalttätige Demonstrationen, die den eritreischen Diktator verherrlichen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Bevölkerung darstellen. So kam es beispielsweise in Opfikon und Gerlafingen zu massiven Ausschreitungen. Selbst in Stuttgart beteiligten sich zahlreiche Schweiz-Eritreer.
Es ist unverständlich, wie in der Schweiz aufgenommene Personen ein Regime unterstützen können, vor dem sie geflohen sind. Die Schweiz hat ihnen deswegen Asyl aus politischen Gründen gewährt. Für die Kommission ist dies unverständlich, und eine Mehrheit teilt die Ansicht des Motionärs. Um die Glaubwürdigkeit unseres Asylsystems zu erhalten, ist der offensichtliche Wegfall des Asylgrundes, umso mehr in Verbindung mit Gewaltanwendung, zu sanktionieren. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, dass die Anforderungen für ausländer- und asylrechtliche Massnahmen viel zu hoch sind und in solchen Fällen nicht greifen. Die Motion fordert daher Folgendes in drei Punkten: erstens eine erleichterte Aberkennung des Asylgrundes, zweitens die Streichung des Tatbestandsmerkmals der Wiederholung und drittens die Erweiterung des Deliktekataloges für die obligatorische Landesverweisung um die Straftatbestände des Landfriedensbruchs und der qualifizierten Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte.
Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die Aberkennung des Flüchtlingsstatus und die Bestrafung solcher Verhaltensweisen bereits heute möglich sind. In ihren Augen handelt es sich deshalb in erster Linie um eine Frage der Umsetzung und um ein Sicherheitsproblem und nicht darum, gesetzgeberisch tätig zu werden.
Die Kommissionsmehrheit erachtet die Handlungen eines Teils der eritreischen Diaspora, der öffentlich und gewalttätig das Regime unterstützt, vor dem er angeblich geflohen ist, als skandalös. Sie dürfen nicht ohne Konsequenzen für die Täterinnen und Täter bleiben. Es bestehen zwar gesetzliche Grundlagen, diese scheinen aber nicht angemessen angewendet zu werden und sind offensichtlich nicht ausreichend. Das zeigte heute auch die Antwort des Bundesrates in der Fragestunde bezüglich der Konsequenzen aus den Vorfällen in Opfikon und Gerlafingen.
Die Kommissionsmehrheit beantragt daher die Annahme der Motion.
Nantermod Philippe · Mit-M · Nationalrat · Wallis · FDP-Liberale Fraktion
Le 25 avril 2024, la Commission des institutions politiques du Conseil national a traité de la motion Caroni Andrea 23.4447, "Agir contre les étrangers présents en Suisse qui commettent des violences pour défendre le régime qu'ils prétendent avoir fui". Cette motion fait suite notamment à des situations ubuesques qui ont surpris, voire même scandalisé, la population suisse: des cas de rixes entre réfugiés érythréens, les uns tenant pour le régime d'Asmara, les autres s'y opposant. De telles situations se sont produites, par exemple, en septembre dernier à Saint-Gall, lors d'un festival organisé en faveur du pouvoir érythréen, ou à Villars-sur-Glâne, en février dernier. Comme tout un chacun le sait, l'asile est un droit réservé aux personnes qui cherchent refuge en Suisse en raison des persécutions subies dans leur pays d'origine. (Hilarité) Excusez-moi, je n'ai plus de souffle.
Pour l'auteur de la motion, il est impensable qu'une personne demande d'un côté l'asile en Suisse et d'un autre côté se retrouve prise dans des bagarres parce qu'elle défend le régime qui l'a poussée à l'exil. Il apparaît que certaines personnes ont obtenu l'asile il y a plusieurs années et que la situation politique du pays d'origine a évolué, expliquant cette situation particulière.
Au terme de ces débats, la majorité de la commission a suivi la position de l'auteur de la motion et celle du Conseil des Etats, estimant que le droit d'asile perdrait toute crédibilité s'il permettait de protéger des personnes contre un régime que ces mêmes personnes soutiennent ouvertement. Pour la majorité, ce n'est pas tant que les instruments existants sont insuffisants ou ne sont pas mis en oeuvre de manière suffisante. Une minorité Widmer Céline estime quant à elle, à l'inverse de la majorité de la commission, que les outils existants sont suffisants et qu'il n'est pas nécessaire d'adopter la motion.
Par 12 voix contre 10, la commission propose d'adopter la motion et vous invite à la mettre en oeuvre afin que le droit d'asile soit correctement appliqué.
Nussbaumer Eric · P-M · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Herr Nantermod, Sie hätten noch drei Minuten Redezeit gehabt. (Heiterkeit)
Widmer Céline · Mit-F · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion
Es ist sehr schnell gesagt, weshalb die Minderheit Ihnen empfiehlt, die Motion Caroni abzulehnen: Sie ist schlicht nicht nötig. Es ist bereits heute möglich, den Flüchtlingsstatus abzuerkennen und solche Gewalttätigkeiten, wie sie leider vorgekommen sind, zu bestrafen. Es handelt sich in erster Linie um eine Frage der Umsetzung und um ein Sicherheitsproblem. Wir müssen nicht gesetzgeberisch tätig werden.
Erlauben Sie mir trotzdem noch kurze Ausführungen im Detail. Mit der Motion wird ja verlangt, das Gesetz anzupassen, damit man besser gegen Ausländer vorgehen kann, die in der Schweiz gewaltsam dasjenige Regime unterstützen, vor dem sie angeblich geflohen sind. Konkreter Anlass sind die gewalttätigen Ausschreitungen zwischen eritreischen Gruppen in der Schweiz; Sie haben es gehört. Nun ist es aber, auch gemäss den Informationen aus den Kantonen, so, dass die erwähnte Gewalt mehrheitlich von Eritreern ausgegangen ist, die gegen Afewerki sind und von seinem Regime verfolgt wurden. Aufgrund dieser Verfolgung ersuchten sie hier bei uns um Asyl, und sie bekämpfen hier in der Schweiz Vertreter dieses Regimes. Dass dies gewaltsam erfolgt, ist natürlich zu verurteilen und zu bestrafen, aber es handelt sich mit grosser Sicherheit mehrheitlich nicht um die Unterstützung des Diktators Afewerki und seines Regimes. Die Motion zielt also schon ganz grundsätzlich in die falsche Richtung.
Auch wenn man ausblendet, dass die Motion von einer verkehrten Annahme ausgeht, und die konkret vorgeschlagenen Sanktionsmechanismen anschaut, macht es keinen Sinn, diese Motion zu überweisen. Die Flüchtlingseigenschaft, Sie haben es auch von den Kommissionssprecherinnen gehört, kann bereits heute aberkannt werden, wenn sich eine Person freiwillig wieder unter den Schutz des Landes gestellt hat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Weiter kann das SEM bereits mit dem aktuell geltenden Recht das Asyl widerrufen, wenn Flüchtlinge die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzt haben, diese gefährden oder besonders verwerfliche strafbare Handlungen begangen haben. Das passiert auch. Selbstverständlich muss jeder Einzelfall geprüft werden. Im Bereich des Ausländer- und des Strafrechts bestehen ebenfalls bereits rechtliche Möglichkeiten, um Personen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung verletzt haben oder gefährden, aus der Schweiz wegzuweisen.
Das Problem sind also nicht die fehlenden gesetzlichen Grundlagen. Wenn schon, handelt es sich um ein Umsetzungsproblem, das sicher teilweise in der Verantwortung der Kantone liegt. Dort bräuchte es gerade in Bezug auf die Veranstaltungen von Vertretern des eritreischen Regimes eine bessere Koordination.
Aber auch der Bund ist gefordert. Das Problem ist nämlich, dass erstens Spione des eritreischen Regimes hier in der Schweiz unbehelligt ihr Unwesen treiben können; dass zweitens das diktatorische Regime hier Geld eintreibt und geflüchtete Regimekritikerinnen und -kritiker massiv unter Druck setzt; und dass drittens Veranstaltungen von Regimebefürwortern stattfinden, obwohl die eritreische Opposition immer wieder vor diesen äusserst problematischen Demonstrationen gewarnt hat. Aber das interessiert offenbar die Mehrheit hier drin nicht. Mir scheint, man will einfach ein weiteres Zeichen setzen.
Die Minderheit lehnt diese Symbolpolitik ab und bittet Sie, die Motion abzulehnen. Ich beantworte keine Fragen, Herr Präsident, vielen Dank.
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Nun folgt die dritte Motion, die im Zusammenhang mit eritreischen Flüchtlingen eingereicht wurde. Ich erlaube mir, Ihnen ein paar Hintergrundinformationen zu geben, weil sie wichtig sind, um die Haltung des Bundesrates zu verstehen.
Seit etwa 2005 werden Spannungen zwischen regimetreuen und regimefeindlichen Menschen aus Eritrea öffentlich ausgetragen. 2022 sind sie eskaliert, und zwar europaweit. Einen Höhepunkt erreichten die Gewalttaten im September 2023 mit Ausschreitungen unter anderem in Opfikon bei Zürich, in Stockholm, Stuttgart, Bergen und Tel Aviv. Anfang April 2024 stürmten, Sie wissen es, mit Stöcken bewaffnete Regimegegner aus Eritrea ein Eritrea-Fest in Gerlafingen und führten gewalttätige Strassenschlachten mit der Polizei. Was ist der Hintergrund? Warum gibt es überhaupt regimetreue Flüchtlinge aus Eritrea in Europa? Das Rückgrat der regimetreuen oder regierungstreuen Diaspora sind Menschen, die vor 1991, also vor über dreissig Jahren, geflüchtet sind. Sie standen während des Unabhängigkeitskriegs an der Seite der Eritreischen Volksbefreiungsfront (EPFL) und wurden von der damaligen äthiopischen Regierung verfolgt. Sie feiern die Unabhängigkeit Eritreas noch heute und unterstützen die heutige Regierung mit Geldsammlungen und Diasporafeiern.
Aus der siegreichen Eritreischen Volksbefreiungsfront entstand die heutige Regierung Eritreas unter Präsident Isayas Afewerki. Sie ist seit 1991 an der Macht und hat sich nie durch demokratische Wahlen legitimieren lassen. Ab etwa 2005 flüchteten dann Personen vor dieser Regierung, aufgrund zunehmender politischer Repression und menschenrechtswidriger Zustände im Nationaldienst. In Eritrea selbst gibt es heute keine Opposition, auch deshalb ist sie im Ausland umso lauter. Gegner des aktuellen Regimes empfinden proeritreische Feiern als Provokation, dies nicht zuletzt, weil die diplomatische Vertretung Eritreas ihre Staatsbürger im Ausland verpflichtet, eine Diaspora-Steuer zu bezahlen und ein sogenanntes Reueschreiben zu unterschreiben, wenn sie konsularische Dienste beanspruchen. Wer also Dokumente braucht, um beispielsweise zu reisen oder ein Härtefallgesuch einzureichen, muss einen hohen Preis dafür bezahlen.
2015 führte die Bundesanwaltschaft in der Schweiz eine Untersuchung durch, ob die Erhebung der Diaspora-Steuer rechtens erfolgt. Unter anderem weil sich keine betroffenen Zeugen fanden, die entsprechend aussagen wollten, stellte sie die Untersuchung mit einer Nichtanhandnahmeverfügung wieder ein. Auch 2024 kam das Bundesamt für Justiz auf Anfrage des SEM zum Schluss, dass die Diaspora-Steuer nicht illegal sei, solange die Vertreter des eritreischen Staates dabei keinen Zwang anwenden. Die eritreische Regierung macht keine Angaben zum Umfang und Verwendungszweck der Diaspora-Steuer. Einer Schätzung zufolge soll sie rund ein Drittel des eritreischen Staatshaushaltes ausmachen.
Noch eine Information scheint mir wichtig zu sein: Derzeit leben in der Schweiz rund 45 000 Personen eritreischer Herkunft, viele davon wurden hier geboren. Rund 8 Prozent haben inzwischen einen Schweizer Pass, fast zwei Drittel verfügen über eine Aufenthaltsbewilligung, und weniger als 18 Prozent sind vorläufig aufgenommen. Die grosse Mehrheit der Eritreerinnen und Eritreer in der Schweiz ist politisch nicht aktiv. Die Eritreerinnen und Eritreer bevorzugen es, sich nicht an der Debatte und den Auseinandersetzungen zu beteiligen. An den Veranstaltungen "pro Regierung" nehmen kaum mehr als 500 Personen teil, ebenso an den Gegendemonstrationen.
Nun zur Motion Caroni: Sie verlangt Massnahmen gegen Ausländer, die in der Schweiz gewaltsam das Regime unterstützen, vor dem sie angeblich geflohen sind. Der Bundesrat lehnt die Motion ab, da die gemachten Vorschläge eben nicht zielführend sind respektive die Falschen treffen würden. Die Motion führt in der Begründung drei mögliche Gesetzesänderungen auf, die zu prüfen sind. Anhand des ersten Vorschlages stelle ich Ihnen dar, warum die Motion nicht zielführend ist.
Es geht um eine erleichterte Beendigung des Asyls bzw. der Flüchtlingseigenschaft bei offensichtlichem Wegfall des Fluchtgrundes, wenn jemand das Regime öffentlich unterstützt, das ihn angeblich verfolgt. Diese Massnahme hilft in der Praxis nicht gegen Ausschreitungen. Denn zu den Regimebefürwortern zählen mehrheitlich jene Menschen, die vor dreissig Jahren geflüchtet sind, oder deren Kinder. Sie sind heute teilweise eingebürgert, sie sehen diese Eritreer-Veranstaltungen als friedliche Feste und feiern das aktuelle Regime.
Aber dennoch, die Minderheitssprecherin hat das klar gesagt: Es kann einer Person schon mit geltendem Recht die Flüchtlingseigenschaft entzogen werden, wenn sie sich freiwillig wieder unter den Schutz des Landes stellt, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Die Teilnahme an regierungsfreundlichen Anlässen kann ein Indiz für eine solche Unterschutzstellung sein. Das SEM kann also schon heute die Flüchtlingseigenschaft aberkennen. Es muss dabei berücksichtigen, warum und wie häufig jemand beispielsweise an solchen Anlässen teilnimmt.
Obwohl der Bundesrat diese Motion ablehnt, unterstützt er ihr Ziel und ist auch aktiv geworden. Der Bundesrat akzeptiert nicht, dass Konflikte gewalttätig ausgetragen werden, und er fordert die eritreischstämmige Gemeinschaft auf, auf Provokationen und die Störung der öffentlichen Sicherheit zu verzichten.
Zuständig für die öffentliche Sicherheit sind die Kantone. Zur Verhinderung gewalttätiger Ausschreitungen ist insbesondere eine gute Zusammenarbeit mit und unter den Kantonen gefragt. Deshalb haben die Kantone, Städte, Gemeinden und der Bund eine strategische Begleitgruppe Eritrea gebildet. Sie wird vom Sicherheitsverbund Schweiz (SVS) geleitet. Darin vertreten sind die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz, die Schweizerische Vereinigung städtischer Polizeichefs, die Vereinigung der kantonalen Migrationsbehörden, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Gemeindeverband, das Fedpol, das EDA, der NDB und das SEM. Diese haben verschiedene Massnahmen erarbeitet. Die in der Motion Caroni geforderten Massnahmen gehören nicht dazu, weil sie in der Praxis nicht helfen würden, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten.
Welche Massnahmen hat die strategische Begleitgruppe Eritrea stattdessen erarbeitet? Der Nachrichtenverbund aus Kantonspolizeien, Fedpol und NDB soll besser zusammenarbeiten und das Fedpol mögliche Einreisesperren von bekannten Troublemakern prüfen. Die strategische Begleitgruppe des SVS wird dem Bund in Absprache mit den Kantonen Empfehlungen aussprechen, ob und, wenn ja, welche zusätzlichen Massnahmen es in diesem Bereich allenfalls braucht.
Aus all diesen Gründen, weil die Motion nichts bringt und der Bundesrat bereits mit besseren Massnahmen aktiv ist, empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.
Wyssmann Rémy · Mit-M · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, in der Praxis erlebe ich es tagtäglich, dass im Bereich des staatlichen Leistungsrechts Verfügungen wiedererwägungsweise aufgehoben werden, weil die Grundlagen nachträglich wegfallen. Warum ist das nicht auch bei den Eritreern möglich, die vor 1991 geflüchtet sind und jetzt die Bedingungen erfüllen würden, die Sie bereits genannt haben?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Wenn klare Hinweise bestehen, dass diese Menschen den Flüchtlingsgrund quasi nicht erfüllen, dann ist das heute möglich. Es müssen aber entsprechende Hinweise vorliegen.
Knutti Thomas · Mit-M · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Herr Bundesrat, da Ihre Parteikollegin keine Fragen beantwortet, frage ich jetzt Sie: Sind Sie nicht auch der Auffassung und Meinung, dass wir in unserem Land jegliche Gewalt aufs Schärfste verurteilen müssen?
Jans Beat · BR-M · Bundesrat · Basel-Stadt
Dieser Meinung bin ich auch, ja.
Abstimmung
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Die Mehrheit der Kommission beantragt die Annahme der Motion. Eine Minderheit Widmer Céline und der Bundesrat beantragen die Ablehnung der Motion.
Abstimmung - Vote
Für Annahme der Motion ... 131 Stimmen
Dagegen ... 63 Stimmen
(2 Enthaltungen)
Präsident (Nussbaumer Eric, Präsident): Am vergangenen Samstag haben unsere Kollegin Martine Docourt und unser Kollege Nicolò Paganini Geburtstag gefeiert. Am vergangenen Sonntag hat unsere Kollegin Delphine Klopfenstein Broggini Geburtstag gefeiert. Herzliche Gratulation! (Beifall)