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11. AHV-Revision

6505 · Amtliches Bulletin

Vom 25. Sept. 2003

https://lexipedia.io/de/docs/ch/ab-bo-bu/6505/de/11-ahv-revision

Abgerufen am 10. Sept. 2026

  1. Dokumente
  2. Bund
  3. Amtliches Bulletin
Quelle

Geschäft: 11. AHV-Revision (00.014)

00.014

11. AHV-Revision

Plattner Gian-Reto · Mit-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

1. Bundesbeschluss über die Finanzierung der AHV/IV durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze

1. Arrêté fédéral sur le financement de l'AVS/AI par le biais d'un relèvement de la taxe sur la valeur ajoutée

Ziff. I Art. 112 Abs. 3 Bst. c, 5; 130 Abs. 6, 6bis

Antrag der Einigungskonferenz

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. I art. 112 al. 3 let. c, 5; 130 al. 6, 6bis

Proposition de la Conférence de conciliation

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Angenommen - Adopté

2. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung

2. Loi fédérale sur l'assurance-vieillesse et survivants

Art. 23 Abs. 1

Antrag der Einigungskonferenz

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 23 al. 1

Proposition de la Conférence de conciliation

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Art. 24a

Antrag der Einigungskonferenz

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Proposition de la Conférence de conciliation

Adhérer à la décision du Conseil national

Art. 36

Antrag der Einigungskonferenz

Abs. 1

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Abs. 2

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 36

Proposition de la Conférence de conciliation

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Al. 2

Adhérer à la décision du Conseil national

Art. 37 Abs. 1

Antrag der Einigungskonferenz

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 37 al. 1

Proposition de la Conférence de conciliation

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Art. 102 Abs. 1

Antrag der Einigungskonferenz

Bst. e

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Bst. f

Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 102 al. 1

Proposition de la Conférence de conciliation

Let. e

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Let. f

Adhérer à la décision du Conseil national

Art. 104 Abs. 1; 111

Antrag der Einigungskonferenz

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Art. 104 al. 1; 111

Proposition de la Conférence de conciliation

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Ziff. II

Antrag der Einigungskonferenz

Bst. b Abs. 4

Bei Frauen der Jahrgänge 1948 bis und mit 1952 werden bei vorbezogenen Altersrenten folgende Kürzungssätze angewendet:

a. 3,4 Prozent für 12 ganze vorbezogene Monatsrenten;

b. der versicherungstechnische Kürzungssatz für die 13. bis 36. ganze vorbezogene Monantsrente.

Bst. c Abs. 1

.... der 11. AHV-Revision = 2005 ....

Bst. c Abs. 2

.... (Y = 6 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2011) ....

Bst. c Abs. 3

.... (Y = 6 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2011) bis vor dem 1. Januar Z (Z = 9 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2014) ....

Bst. c Abs. 4

.... (Z = 9 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2014) bis vor dem 1. Januar U (U = 12 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2017) ....

Bst. c Abs. 5

.... (U = 12 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2017) ....

.... (V = 15 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2020) ....

Bst. c Abs. 6

.... (V = 15 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2020) ....

Bst. c Abs. 7

....

a. ....

.... (X = 5 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2010) verwitwen. Bei Verwitwung zwischen dem 1. Januar X (X = 5 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2010) und vor dem 1. Januar Y (Y = 13 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2018) ....

.... (U = 12 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2017);

b. ....

.... (Y = 13 Jahre nach Inkrafttreten der 11. AHV-Revision = 2018) ....

....

Ch. II

Proposition de la Conférence de conciliation

Let. b al. 4

Les rentes de vieillesse anticipées des femmes nées entre 1948 et 1952 inclus sont réduites selon les taux suivants:

a. 3,4 pour cent pour 12 rentes mensuelles entières versées avant le terme;

b. le taux de réduction actuariel de ces prestations anticipées pour la 13e à la 36e rente mensuelle entière versée avant le terme.

Let. c al. 1

.... l'AVS = 2005 ....

Let. c al. 2

.... (Y = 6 ans .... l'AVS = 2011) ....

Let. c al. 3

.... (Y = 6 ans .... AVS = 2011) .... (Z = 9 ans .... AVS = 2014) ....

Let. c al. 4

.... (Z = 9 ans .... AVS = 2014) .... (U = 12 ans .... AVS = 2017) ....

Let. c al. 5

.... (U = 12 ans .... AVS = 2017) .... (V = 15 ans .... AVS = 2020) ....

Let. c al. 6

.... (V = 15 ans .... AVS = 2020) ....

Let. c. al. 7

....

a. ....

.... (X = 5 ans .... AVS = 2010) .... (X = 5 ans .... AVS = 2010) ....

(Y = 13 ans .... AVS = 2018) .... (U = 12 ans .... AVS = 2017);

b. ....

.... (Y = 13 ans .... AVS = 2018).

....

Ziff. III Ziff. 1 Art. 77 Abs. 1; 78ter; Ziff. 12 Art. 2

Antrag der Einigungskonferenz

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

Ch. III ch. 1 art. 77 al. 1; 78ter, ch. 12 art. 2

Proposition de la Conférence de conciliation

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Beginnen wir mit der Einigungskonferenz über die 11. AHV-Revision, welche gestern Morgen früh stattgefunden hat. Sie erinnern sich: Drei wesentliche Differenzpunkte sind nach drei Lesungen in jedem Rat verblieben.

1. Soll der Bundesanteil an der Mehrwertsteuer weiterhin in die Bundeskasse oder direkt in die AHV-Kasse fliessen?

2. Bei der Frage der Witwenrente standen sich zwei Modelle - jenes des Nationalrates einerseits und jenes des Ständerates andererseits - gegenüber.

3. Soll eine allgemeine Frühpensionierung eingeführt werden, oder soll weiterhin lediglich ein vergünstigter Vorbezug für Frauen gelten?

Wir haben eine Einigung gefunden, und zwar mit klaren Mehrheiten. Massgebend für die Einigung war die Idee, zum Ersten die AHV nachhaltig zu konsolidieren und zum Zweiten gewisse Renten - insbesondere die Witwenrente - und das Rentenalter an die veränderten gesellschaftlichen Verhältnisse anzupassen.

Ich stelle Ihnen die Lösungen vor. In wesentlichen Punkten hat die Lösung des Ständerates obsiegt; es haben aber, wenn wir das unüblicherweise hier auf Parteien fixieren wollen, alle wesentlichen beteiligten Kräfte Haare lassen müssen: Es hat keine der beteiligten politischen Kräfte rundweg obsiegt. Es resultierte aber eine klare Mehrheit, deren Lösung von den so genannt bürgerlichen Parteien geschlossen akzeptiert werden konnte, von den linken Parteien aber abgelehnt wird.

Ich lasse die drei Lösungen vor Ihnen Revue passieren.

1. Zur Frage der Finanzierung: Die Einigungskonferenz hat sich - mit einer einzigen Gegenstimme - der Lösung des Ständerates angeschlossen, wonach aus den Mehrwertsteuerprozenten weiterhin rund 800 Millionen Franken in die Bundeskasse fliessen und von dort auf verschlungenen Wegen in die AHV-Kasse zurückgeleitet werden. Die direkte Einspeisung der 800 Millionen Franken in die AHV-Kasse hätte bewirkt, dass die Bundeskasse jährlich um rund 800 Millionen geschwächt worden wäre, weil jene Quelle nach der Lösung des Nationalrates ja weiterhin hätte sprudeln müssen. Die von unserem Rat überwiesene Motion 03.3454 spielte in dieser Frage eine entscheidende Rolle. Die Einigungskonferenz ist der Ansicht, dass diese Umwegfinanzierung - von Mehrwertsteuerprozent über Bundeskasse in die AHV - in der 12. Revision zu entflechten und die Finanzierung transparenter auszugestalten ist.

2. Bei der Witwenrente standen sich die beiden folgenden Systeme gegenüber: Die Lösung des Nationalrates lässt sich so charakterisieren, dass die Witwen nach der Kindererziehung beruflich handicapiert seien und darum für das ganze Leben bis zum AHV-Alter eine höhere Witwenrente erhalten sollten. Die Lösung des Ständerates geht davon aus, dass der berufliche Wiedereinstieg nach der Kindererziehung künftig leichter möglich sei als bisher. Die Einigungskonferenz ist der Lösung des Ständerates gefolgt, hat aber die Übergangsfrist verlängert. Nach dem bisherigen Beschluss des Ständerates soll die Lösung ab dem dritten Jahr nach der Revision sukzessive eingeführt werden und dann nach einer Übergangsfrist von 17 Jahren endgültig angepasst sein. Nun haben wir in der Einigungskonferenz die Karenzzeit auf 6 Jahre ausgedehnt. Das heisst, nach 6 plus 17 - total also 23 - Jahren ist das neue Witwenrentensystem sukzessive eingeführt, also nach heutiger Berechnung im Jahre 2028. Diese sehr lange Übergangsfrist hat dazu geführt, dass sich alle politischen Kräfte dieser Lösung anschliessen konnten. Mit dieser Witwenrentenlösung erzielen wir pro Jahr rund 250 Millionen Franken an Minderausgaben.

3. Und nun zum politischen Hauptpunkt: Soll eine Frührente ab dem 62. Altersjahr für alle möglich sein, oder soll nur für Frauen während einer beschränkten Übergangszeit ein reduzierter Kürzungssatz bei Rentenvorbezug normiert werden? Die Einigungskonferenz hat sich für die Lösung des Nationalrates ausgesprochen, allerdings in reduzierter Form. Sie erinnern sich, dass National- und Ständerat die allgemeine Frühpensionierung bereits in ihrer zweiten bzw. dritten Lesung abgelehnt hatten. Ein entsprechender Antrag für eine Übergangslösung wurde indessen in der Einigungskonferenz wieder gestellt.

Lassen Sie mich die Haltung der Mehrheit begründen. Vorab müssen wir uns klar bewusst sein, dass die AHV-Lösung nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern dass die erste und die zweite Säule gemeinsam zu würdigen sind. Bei der zweiten Säule haben wir zugunsten der kleineren Einkommen, auch der Teilzeitbeschäftigten, die Eintrittsschwelle von rund 24 000 auf 18 000 Franken gesenkt. Das ist mit erheblichen Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbunden.

Diese Senkung der Eintrittsschwelle war auch in unserem Rat eine wesentliche Voraussetzung, um auf die allgemeine Frühpensionierung in der ersten Säule zu verzichten. Wir argumentierten, dass die 400 Millionen Franken für die Frühpensionierung in der AHV eine Giesskannenlösung darstellen, welche für den einzelnen Rentner gegenüber dem versicherungstechnischen Kürzungssatz nur 30 bis 120 Franken zusätzliche Rente bewirkt; dieser kleine Mehrbetrag könne nicht ausschlaggebend sein, um sich für eine Frühpensionierung zu entscheiden. Also wäre diese Summe von 400 Millionen Franken politisch ungenügend gewesen und hätte in der 12. und 13. AHV-Revision selbstverständlich zu Mehraufwand und zu zusätzlichen Begehren führen müssen.

Die Mehrheit der Einigungskonferenz ist auch der Ansicht, dass verschiedene umliegende Länder - ich erinnere Sie an Deutschland, Österreich und Frankreich - grösste Probleme mit Frühpensionierungen haben. Sie ist der Überzeugung, dass die Schweiz die Fehler, welche andere jetzt mühsam korrigieren, nicht mit zwanzig Jahren Verzögerung auch noch machen sollte. Wenn die SPD-Regierung in Deutschland bei den Frührenten Korrekturen vornehmen muss, sollten wir diese nicht mit Verzögerung in der Schweiz einführen.

Die Übergangslösung wäre, wenn auch nur befristet, ein Einstieg in die allgemeine Frühpensionierung. Diese 400 Millionen Franken jährlich als Übergangslösung wären der politische Einstieg gewesen, den wir - geben wir uns darüber klar Rechenschaft - später nicht mehr hätten eliminieren können. Uns stellt sich die Frage: Ist ein Leistungsausbau aus der AHV-Kasse hinsichtlich Frühpensionierungen überhaupt möglich?

Wir vertreten mehrheitlich die Ansicht, dass die Sicherung der AHV unter den gegebenen demographischen Voraussetzungen das Wichtigste ist. Erinnern wir uns an die einfachen Zahlen: Heute arbeiten noch drei Personen für eine Person, die Renten bezieht. In 25 Jahren werden es noch zwei sein. Unter diesen Voraussetzungen dürfen wir nur Leistungen einführen, die wir langfristig auch finanzieren können. Die wirtschaftlichen Aussichten sind nicht dergestalt, dass wir uns mit einem zusätzlichen Ausbau der Leistungen kurzfristig verschulden dürfen, in der Hoffnung, dass mittelfristig ein grosser wirtschaftlicher Aufschwung eintritt, der uns nachher die Finanzierung erlaubt. Es ist Tatsache, dass die Frühpensionierung in verschiedenen Branchen durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gelungen ist. Das ist nach der Mehrheit der Einigungskonferenz der richtige Weg.

Die Einigungskonferenz hat sich auf ein zeitlich befristetes Entgegenkommen den Frauen gegenüber geeinigt. Weshalb? Zum einen sind es im Wesentlichen die Frauen, welche die 11. AHV-Revision finanzieren, durch die Anpassung der Witwenrente mit 250 Millionen Franken jährlich und durch die Erhöhung des Rentenalters mit 445 Millionen Franken jährlich. Die Einigungskonferenz will das bisherige Recht für die Frauen in angepasstem Rahmen weiterführen. Dieses legt fest - in der 10. AHV-Revision haben wir uns so geeinigt -, dass die Frauen wegen der Rentenaltererhöhung von 62 auf 64 Jahre für zwei vorbezogene Jahresrenten einen reduzierten Kürzungssatz beanspruchen dürfen. Wir haben nun genau diese Regelung nur für ein Jahr weitergeführt. Der Nationalrat hatte den Rentenvorbezug in seiner Lösung, die wir das letzte Mal besprochen haben, wiederum während zwei Jahren ermöglicht. Das ist sachlich nicht gerechtfertigt, weil bei der Erhöhung um ein Rentenaltersjahr nicht eine Begünstigung von zwei Jahren eingeführt werden darf. In diesem Sinn haben wir die Übergangslösung angepasst. Sie kostet rund 145 Millionen Franken pro Jahr, ist aber eine befristete Lösung, welche nur für die fünf Übergangsjahrgänge 1948-1952 gilt.

Das sind die wesentlichen Punkte. Wir haben uns noch in zwei weiteren Fragen geeinigt. Erstere betrifft die Waisenrenten und die Witwenrenten für geschiedene Frauen. Wir sind dort der Lösung des Nationalrates gefolgt. Wir haben zweitens auch den Übergangstatbestand in der AHV-Revision weitergeführt, wonach die Beträge aus dem Nationalbankgold, welche nicht gesetzlich zugewiesen sind, für die AHV verwendet werden. Das ist allerdings nur ein Auffangtatbestand, welcher kaum praktische Auswirkungen haben wird.

In diesem Sinne bitten wir Sie, die Lösung der Einigungskonferenz zu akzeptieren. Sie hat in den umstrittenen Fragen, insbesondere bei der Frühpensionierung, mit 18 zu 5 Stimmen sehr klar entschieden. Die finanziellen Auswirkungen ersehen Sie aus dem Blatt, das wir Ihnen ausgeteilt haben. Es gelingt uns, mit der 11. AHV-Revision die Finanzierung der AHV wesentlich zu verbessern. Die Einsparung in Form von weniger ausbezahlten Renten, aber auch von teilweise leicht höheren Beiträgen, ergibt eine Besserstellung von 927 Millionen Franken pro Jahr. Das sind rund 3 Prozent des AHV-Haushaltes und eine nachhaltige, wichtige Konsolidierung. Mit der Übergangslösung, dem vergünstigten Rentenvorbezug für ein Jahr für die Frauen, geben wir vorübergehend zusätzlich 145 Millionen Franken an Renten aus. Mit dieser Besserstellung glauben wir, die AHV auf gute Wege geführt zu haben, auch wenn wir klar sagen: Vom Gedanken der allgemeinen Frühpensionierung über die AHV-Kasse müssen wir politisch Abschied nehmen. Das ist die politisch entscheidende Weichenstellung, die wir mit dem Ergebnis der Einigungskonferenz treffen.

Ich bitte Sie um Zustimmung.

Brunner Christiane · Mit-F · Ständerat · Genf · Sozialdemokratische Fraktion

Je vous invite à rejeter ce qui est résulté de la Conférence de conciliation.

Le président de notre commission l'a dit tout à l'heure: "Les femmes financent la 11e révision de l'AVS." Mais, Monsieur le Président de la commission, il n'y a rien à financer! On fait des économies sur le dos des femmes dans la 11e révision de l'AVS. On n'améliore pas des prestations qu'il faudrait financer par ailleurs. Alors, je crois que le petit sucre à la fin qui a rallié tout le monde en faveur d'une période transitoire de cinq ans avec un taux de réduction de la rente abaissé de moitié, c'est vraiment quelque chose qui ne mérite même pas d'être appelé compromis. Dans la 11e révision de l'AVS telle qu'elle ressort de nos travaux, on a trahi les promesses faites à l'époque qui consistaient à dire: "On relèvera encore fois l'âge de la retraite des femmes à 65 ans. On arrivera à l'égalité, mais on introduira la possibilité de prendre une retraite flexible." Cette promesse, on l'a trahie; c'est en quelque sorte le premier pas, cette 11e révision, vers un relèvement à 67 ans pour tout le monde de l'âge de départ à la retraite, et sans aucune retraite flexible.

Ensuite, le président argumente en mélangeant avec le deuxième pilier. Mais ça n'a rien à voir! Ce n'est pas parce qu'on a amélioré un tout petit peu la déduction de coordination pour l'accès au deuxième pilier que par ailleurs il faut faire payer aux femmes la totalité de ce que l'on économise dans la 11e révision de l'AVS. Les 400 millions de francs dont on a discuté longtemps, assortis de la flexibilité de la retraite que nous, nous avions décidée une fois en commission, ce n'était pas du tout le "Giesskannenprinzip" parce que c'est ceux qui en ont besoin, ceux qui n'ont pas les moyens de prendre une retraite flexible qui auraient pu la prendre. C'était vraiment limité à ceux qui ont des petits revenus.

En introduisant un taux de réduction un peu différencié pour les femmes - sans compter que c'est un "susucre" sans valeur -, alors là on a un "Giesskannenprinzip"! parce que toutes les femmes peuvent en profiter, quels que soient leur revenu ou leur situation familiale et de fortune. Donc je crois qu'on est en train de commettre là une erreur monumentale. Avec cette 11e révision de l'AVS, on veut économiser d'un côté, mais on ne veut pas flexibiliser de l'autre, et c'est ainsi, à mon avis, qu'on trahit les promesses faites et qu'il sera également nécessaire d'en appeler au peuple suisse pour trancher.

Pour aujourd'hui, je vous invite à rejeter les propositions de la Conférence de conciliation.

Stähelin Philipp · Mit-M · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion

Meine Vorrednerin hat von einem Punkt bezeichnenderweise nicht gesprochen, nämlich von der Mehrbelastung bzw. der Schlechterbehandlung der Witwen. Auch das sind bekanntlich Frauen, und ich stelle fest, dass gerade die Vorrednerin überhaupt nicht dafür gesorgt hat, dass die Mehrbelastung der Witwen abgefedert worden wäre. Vielmehr hat sie dort auch den Vorschlag der damaligen Bundesrätin Ruth Dreifuss immer mitgetragen, welcher noch wesentlich weiter gegangen wäre als die Lösung, die wir jetzt in der Einigungskonferenz gefunden haben. Wir haben in der Einigungskonferenz alles daran gesetzt, dass die Mehrbelastung der Frauen durch das Anheben des Rücktrittsalters auf 65 Jahre tatsächlich abgefedert worden ist. Wir haben hier eine Lösung, und diese Lösung hat im Bereich dieser Frauen auch einen recht grossen Grad an Flexibilität. Wir haben hier in der Einigungskonferenz immerhin einen grossen Schritt getan. Ich bin dankbar dafür, dass das gelungen ist.

Ich bitte Sie, der Lösung, die wir nun gefunden haben, zuzustimmen.

Frick Bruno · Mit-M · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion

Das Votum von Frau Brunner veranlasst mich doch, kurz zu replizieren. Frau Brunner sagte: Die Frauen alleine zahlen. Ja, die Frauen zahlen mehrheitlich, aber wenn Sie die Zahlen anschauen, nicht allein. Aber die Frauen zahlen nicht, damit sie bestraft werden, sondern weil wir in der AHV einen gesellschaftlichen Wandel nachvollziehen, der bereits stattgefunden hat, nämlich mit der Angleichung des Rentenalters, im Zeitalter der Rechtsgleichheit, welche den heutigen Lebenserwartungen nur zu einem kleinen Teil Rechnung trägt.

Zur gesellschaftlichen Anpassung bei den Witwenrenten: Das Bild, dass eine Frau, die mit 25 Jahren heiratet, ihren Beruf aufgibt und nach dem Tode ihres Mannes ihr Leben lang kein Einkommen mehr hat, stimmt heute nicht mehr - oder nur zu einem sehr kleinen Teil. Den bereits gewandelten gesellschaftlichen Verhältnissen, welche sich noch weiterentwickeln werden, tragen wir mit einem sehr schonenden Umbau des Witwenrentensystems Rechnung. Diesen Umbau rechtfertigt der gesellschaftliche Wandel. Wir federn das Rentenalter 65 ab. Die Frauen, die ein Jahr später Renten beziehen können, haben während dieser Zeit nur einen reduzierten Kürzungssatz. Das ist die Weiterführung der Lösung der 10. AHV-Revision.

Frau Brunner, Sie haben zudem das heftige Wort des Verrates gebraucht. Ich muss dem in aller Klarheit widersprechen. In der 10. AHV-Revision haben wir versprochen, die Angelegenheit der Frührenten gründlich zu prüfen und sie wenn möglich auch einzuführen. Nun müssen wir aber hinsichtlich der AHV Lösungen treffen, die die heutigen wirtschaftlichen Verhältnisse und die Situation der AHV-Finanzen und der Bundesfinanzen berücksichtigen. Wir dürfen doch nur Renten einführen, welche wir tatsächlich auch finanzieren können. Mit der 11. Revision sichern wir die AHV nachhaltig bis mindestens zum Jahr 2017, selbst wenn die Wirtschaft nicht glänzend läuft. Zu diesem Zweck müssen wir die Mehrwertsteuer leicht erhöhen. Die Mehrwertsteuererhöhung ist eine Belastung, noch mehr für die kleinen Einkommen als für die grossen, weil die kleinen Einkommen praktisch ganz für den Konsum verwendet werden müssen.

Wenn wir eine ausgewogene AHV-Finanzierung beibehalten wollen - und das ist unser Ziel -, müssten wir bei Einführung einer allgemeinen Frühpensionierung wesentlich höhere Abgaben von allen Bürgerinnen und Bürgern verlangen. Wir müssen unsere AHV-Revision nach den heutigen wirtschaftlichen Verhältnissen abschliessen und nicht nach Wünschen, welche nicht finanzierbar sind. Wir wollen die AHV nachhaltig finanzieren; nachhaltig ist all das, was ich vor meinen Kindern und Grosskindern in 30 Jahren verantworten kann.

Wenn wir heute Frührenten einführen, die wir nicht finanzieren können und von denen wir genau wissen, dass sie sich - selbst wenn der Betrag heute relativ bescheiden ist - in Zukunft erhöhen werden, dann wecken wir Erwartungen und geben Versprechungen ab, die wir nicht einhalten können. Wollen wir denn heute Frührenten einführen und in fünf Jahren in einem Entlastungsprogramm alles wieder zurücknehmen? Sind wir so glaubwürdig? Dann würden wir Verrat üben an unseren Rentenbezügern, aber nicht, wenn wir von vornherein verantwortungsbewusst nur das einführen, was wir tatsächlich finanzieren können.

Wir haben auch eine weitere neue Erkenntnis: Es ist in den letzten Jahren gelungen, durch private Initiative zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Frühpensionierungen einzuführen. Die Baubranche, die wirtschaftlich nicht am besten situiert ist, hat es vorgemacht und finanziert. Der Staat - wenn er schon nicht bezahlen kann - soll nicht etwas auf allgemeine Kosten einführen, was durch private Vereinbarungen gelingt.

Eine letzte Bemerkung betreffend den Mischindex, den ich vorhin ausgespart habe. Bei den Akteuren der Einigungskonferenz bestand die sehr überwiegende Überzeugung, dass der Mischindex im Rahmen des Entlastungsprogrammes nicht angerührt werden darf. Er soll nicht ausgesetzt werden, und ich bin überzeugt, dass die Parteien, die daran beteiligt waren, dieses Versprechen auch im Entlastungsprogramm umsetzen. Das ist ein Entgegenkommen auch an andere politische Kreise als jene, die das Sparen zuoberst auf der Traktandenliste haben.

Ich bitte, das im Entlastungsprogramm auch durchzusetzen. Ich sehe den Drohfinger von Herrn Merz, aber Kröten müssen wir alle schlucken, um zu überleben.

Plattner Gian-Reto · Mit-M · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion

Frau Brunner beantragt, die Anträge der Einigungskonferenz abzulehnen.

Abstimmung - Vote

Für den Antrag der Einigungskonferenz .... 32 Stimmen

Für den Antrag Brunner Christiane .... 6 Stimmen